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    Altes / Neues Mietrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.02 14:11:12 von
    neuester Beitrag 16.12.02 16:17:01 von
    Beiträge: 7
    ID: 673.699
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      Avatar
      schrieb am 16.12.02 14:11:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich wohne länger als 5 Jahre in meiner Wohnung und habe den alten Haus+Boden Mietvertrag mit 6 Monate Kündigungsfrist. Das Neue Mietrecht schreibt da nur eien Monat zum jeweils nächsten Monatsende vor.
      Welche Recht gilt?
      Werhat Erfahrungen?


      danke für Antworten

      elefant:confused:
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 14:17:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meines Wissens nach das alte...

      Weil Dein Vertrag ("Altvertrag") vor Inkrafttreten des neuen Mietrechts abgeschlossen wurde...


      ;)



      :) MTT :)
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 14:20:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bin in der gleichen Situation wie du und habe deshalb vor einiger Zeit versucht, mich schlau zu machen. Dabei habe ich folgendes herausgekriegt:
      Es gelten die Kündigungsfristen des neuen Mietrechtes, wenn im Mietvertrag lediglich bestimmt ist, daß die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
      Sind im Mietvertrag individuelle Fristen vereinbart, gelten diese.
      Die Rechtslage ist umstritten (bzw. war sie zumindest vor etwa 3Monaten noch), wenn im Mietvertrag die gesetzlichen Fristen explizit nochmals weiderholt werden. Die Juristen streiten sich, ob damit die gesetzlichen Fristen vereinbart wurden, oder ob das eine individuelle Regelung darstellt.
      Offensichtlich ist die dritte Variante (d.h. alles unklar) die weitaus am häufigsten anzutreffende.
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 14:36:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Lage ist nicht ganz klar #3 hat die wesentlichen Punkte bereits genannt.
      Fazit: Rot/Grüne BGB-Gesetzgebung ist einfach handwerklicher Murks.
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 15:13:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      also, soweit mir bekannt ist, gilt immer die neue gesetzliche kündigungsfrist von drei monaten. egal, was in dem mietvertrag steht und egal wann und vor wie vielen jahren der abgeschlossen wurde.

      einfach beim mieterschutzbund (kostenlos) oder rechtsanwalt (für diese info wohl auch kostenlos, wenn man schon länger mandant ist) anrufen!

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      schrieb am 16.12.02 15:19:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 ist definitiv falsch!
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 16:17:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nach der Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19. Juni 2001 in Art 229 § 3 Nr. 10 EGBGB ist das alte Recht anzuwenden, wenn die Kündigungsfristen vor dem 1. September 2001 durch Vertrag vereinbart wurde.

      Die Auslegung dieser Vorschrift ist umstritten.


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