Altes / Neues Mietrecht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.12.02 14:11:12 von
neuester Beitrag 16.12.02 16:17:01 von
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Ich wohne länger als 5 Jahre in meiner Wohnung und habe den alten Haus+Boden Mietvertrag mit 6 Monate Kündigungsfrist. Das Neue Mietrecht schreibt da nur eien Monat zum jeweils nächsten Monatsende vor.
Welche Recht gilt?
Werhat Erfahrungen?
danke für Antworten
elefant
Welche Recht gilt?
Werhat Erfahrungen?
danke für Antworten
elefant
Meines Wissens nach das alte...
Weil Dein Vertrag ("Altvertrag") vor Inkrafttreten des neuen Mietrechts abgeschlossen wurde...
MTT
Weil Dein Vertrag ("Altvertrag") vor Inkrafttreten des neuen Mietrechts abgeschlossen wurde...
MTT
Bin in der gleichen Situation wie du und habe deshalb vor einiger Zeit versucht, mich schlau zu machen. Dabei habe ich folgendes herausgekriegt:
Es gelten die Kündigungsfristen des neuen Mietrechtes, wenn im Mietvertrag lediglich bestimmt ist, daß die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
Sind im Mietvertrag individuelle Fristen vereinbart, gelten diese.
Die Rechtslage ist umstritten (bzw. war sie zumindest vor etwa 3Monaten noch), wenn im Mietvertrag die gesetzlichen Fristen explizit nochmals weiderholt werden. Die Juristen streiten sich, ob damit die gesetzlichen Fristen vereinbart wurden, oder ob das eine individuelle Regelung darstellt.
Offensichtlich ist die dritte Variante (d.h. alles unklar) die weitaus am häufigsten anzutreffende.
Es gelten die Kündigungsfristen des neuen Mietrechtes, wenn im Mietvertrag lediglich bestimmt ist, daß die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
Sind im Mietvertrag individuelle Fristen vereinbart, gelten diese.
Die Rechtslage ist umstritten (bzw. war sie zumindest vor etwa 3Monaten noch), wenn im Mietvertrag die gesetzlichen Fristen explizit nochmals weiderholt werden. Die Juristen streiten sich, ob damit die gesetzlichen Fristen vereinbart wurden, oder ob das eine individuelle Regelung darstellt.
Offensichtlich ist die dritte Variante (d.h. alles unklar) die weitaus am häufigsten anzutreffende.
Die Lage ist nicht ganz klar #3 hat die wesentlichen Punkte bereits genannt.
Fazit: Rot/Grüne BGB-Gesetzgebung ist einfach handwerklicher Murks.
Fazit: Rot/Grüne BGB-Gesetzgebung ist einfach handwerklicher Murks.
also, soweit mir bekannt ist, gilt immer die neue gesetzliche kündigungsfrist von drei monaten. egal, was in dem mietvertrag steht und egal wann und vor wie vielen jahren der abgeschlossen wurde.
einfach beim mieterschutzbund (kostenlos) oder rechtsanwalt (für diese info wohl auch kostenlos, wenn man schon länger mandant ist) anrufen!
einfach beim mieterschutzbund (kostenlos) oder rechtsanwalt (für diese info wohl auch kostenlos, wenn man schon länger mandant ist) anrufen!
#5 ist definitiv falsch!
Nach der Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19. Juni 2001 in Art 229 § 3 Nr. 10 EGBGB ist das alte Recht anzuwenden, wenn die Kündigungsfristen vor dem 1. September 2001 durch Vertrag vereinbart wurde.
Die Auslegung dieser Vorschrift ist umstritten.
Die Auslegung dieser Vorschrift ist umstritten.
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