Immobilienfrage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.12.02 10:12:10 von
neuester Beitrag 20.12.02 14:41:33 von
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Hallo zusammen. Eine Frage. Habe 6 Jahre in einer ETW (Neubau) gewohnt und dafür auch die Eigenheimzulage kassiert. Bin jetzt auf beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen und habe die ETW vermietet. Bekomme ich trotzdem noch die nächsten 2 Jahre die Eigenheimzulage oder kann ich die vermietete Wohnung ganz normal abschreiben? Da schließt sich noch eine weitere Frage an. Wie ist die Möglichkeit der degressiven Abschreibung? Wieviel %. Und jetzt fällt mir noch etwas ein... Ich bin dieses Jahr im April ausgezogen. Habe also für 2002 noch die 2.500,-- Euro Eigenheimzulage bekommen, habe die Wohnung aber auch ab Mai 2002 vermietet. Wie ist das jetzt steuerlich zu betrachten? Fragen über Fragen. Ernstgemeinte Antworten sind herzlich willkommen.
hallo,
nimm einen Steuerberater, der kennt sich am besten aus und die möchten auch was verdienen. Wenn hier alle, die anscheinend Geld haben, nur noch sparen und alles für lau haben wollen, gibt es demnächst noch mehr Arbeitslose.
Grüsse kami
nimm einen Steuerberater, der kennt sich am besten aus und die möchten auch was verdienen. Wenn hier alle, die anscheinend Geld haben, nur noch sparen und alles für lau haben wollen, gibt es demnächst noch mehr Arbeitslose.
Grüsse kami
1)Es reicht einen Monat des betreffenden Jahres in der Wohnung gewohnt zu haben, damit die Eigenheimzulage gezahlt wird. Zumindest war es bei mir mit dem alten 10e so!
2)Die Abschreibung der vermieteten Wohnung kann dann natürlich nur anteilig vorgenommen werden, in Deinem Fall also 8/12!
3) Für die Möglichkeit der degressiven Abschreibung muß die Wohnung relativ(genaueres weiß ich nicht!), da hilft aber GOOGLE.DE bestimmt!
Schöne Grüße von Stephen
2)Die Abschreibung der vermieteten Wohnung kann dann natürlich nur anteilig vorgenommen werden, in Deinem Fall also 8/12!
3) Für die Möglichkeit der degressiven Abschreibung muß die Wohnung relativ(genaueres weiß ich nicht!), da hilft aber GOOGLE.DE bestimmt!
Schöne Grüße von Stephen
#3 DAS IST FALSCH!
DU MUSST MAXIMAL 1 TAG IN DIESER WOHNUNG IM NEUEN JAHR
GEWOHNT HABEN!
MACHS EINFACH SO, SAG DEINEM MIETER ER SOLL SICH BITTE NICHT VOR 30.01. AUF DEINE WOHNUNG ANMELDEN UND DARFST DICH ERST IM JANUAR UMMELDEN. DANN BEKOMMST DU WENIGSTEN FÜR 2003 DEINE ZULAGE.
DU MUSST MAXIMAL 1 TAG IN DIESER WOHNUNG IM NEUEN JAHR
GEWOHNT HABEN!
MACHS EINFACH SO, SAG DEINEM MIETER ER SOLL SICH BITTE NICHT VOR 30.01. AUF DEINE WOHNUNG ANMELDEN UND DARFST DICH ERST IM JANUAR UMMELDEN. DANN BEKOMMST DU WENIGSTEN FÜR 2003 DEINE ZULAGE.
#4
Und da wundert Ihr Euch, dass dieser Staat pleite geht? Macht nur weiter so, immer nur ans eigene Hemd denken und abkassieren!
Übrigens, Deine shift-Tast klemmt.
Und da wundert Ihr Euch, dass dieser Staat pleite geht? Macht nur weiter so, immer nur ans eigene Hemd denken und abkassieren!
Übrigens, Deine shift-Tast klemmt.
heisst das, auch wenn man sein selbstbewohntes Haus z.B. zum 31.1.03
verkauft (Übergabe und Bezahlung), dann bekommt man noch
für 2003 die Eigenheimzulage. So ist es bei mir.
Grüsse minni
verkauft (Übergabe und Bezahlung), dann bekommt man noch
für 2003 die Eigenheimzulage. So ist es bei mir.
Grüsse minni
JA, das heisst es!
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