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    Warum geht´s eigentlich mit dem NPD-Verbot nicht voran? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.12.02 12:07:14 von
    neuester Beitrag 28.03.03 11:37:53 von
    Beiträge: 10
    ID: 678.128
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      schrieb am 31.12.02 12:07:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Noch vor einem Jahr überschlugen sich die Medien geradezu mit Berichten über das bevorstehende Verbot dieser mutmaßlich verfassungsfeindlichen, rechtsextremen Partei.
      Dann kam die sonderbare Tatsache heraus, daß viele führende NPD-Funktionäre als V-Leute für den Verfassungsschutz Spitzeldienste leisten.
      Seitdem ist es in den Medien fast schon auffallend still geworden. Was ist da los?
      Avatar
      schrieb am 31.12.02 12:23:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      soll die linke antideutsche regierung sich selbst blamieren indem sie in den von ihr selbst gelenkten linken antideutschen zeitungen und tv-sendern darüber berichtet,dass das einzige ungesetzliche an der npd die linken antideutschen v-männer sind die versucht haben diese npd ins falsche licht zu setzen ?
      Avatar
      schrieb am 31.12.02 12:45:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man will vermeiden, dass auch Schily als einer der OberLoser dieser Rote-SockenRegierung dargestellt werden kann. Bald sind Wahlen - schon wieder eine Pleite - der zeigt man lieber der Geeerhard im 400km/h Express. Genau das will der deutsche Michel doch sehen !!
      Avatar
      schrieb am 31.12.02 12:59:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      dann gebe es noch mehr arbeitslose ,die hälfte aller dekadenten leute vom verfassungssch(m)utz !!!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.12.02 14:10:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Laut Schily exisitert die NPD ja gar nicht. So jedenfalls die aktuelle Variante. Deshalb kann man sie auch schlecht verbieten.

      Das nennt man sozaildemokratische Logik!


      ;)

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      schrieb am 13.03.03 17:18:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      NPD-Verfahren: Machtprobe der Verfassungsorgane

      Die Verfassungsrichter in Karlsruhe lassen es im NPD-Verbotsverfahren auf eine Machtprobe mit den anderen Verfassungsorganen ankommen: Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat befürchten ein Scheitern des Verfahrens und wollten es mit der Bitte um einen neuen mündlichen Verhandlungstermin in letzter Minute retten. Das Bundesverfassungsgericht hat das schlicht abgelehnt.
      Drohendes Debakel
      Pikant dabei: Noch weiß niemand, ob das NPD-Verbotsverfahren wirklich eingestellt wird. Es wird nur von Kennern vermutet beziehungsweise von den Antragssteller befürchtet. Kenner halten das Scheitern für wahrscheinlich, weil Karlsruhe eine Entscheidung am 18. März ohne einen weiteren Erörterungstermin angekündigt hat - was in der Regel auf eine Ablehnung hindeutet: ein Debakel für Regierung und Parlament, die die NPD schon vor der Karlsruher Entscheidung als verfassungswidrig hingestellt haben.
      Kritik an Karlsruhe
      Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten deshalb in einem Schreiben eine mündliche Verhandlung beantragt, falls das höchste deutsche Gericht das NPD-Verbotsverfahren am 18. März einstellen will. Nach ihrer Ansicht wäre es die Pflicht des Gerichts gewesen, auf ein mögliches Verfahrenshindernis hinzuweisen und den Antragstellern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
      "NPD hat kein Existenzrecht"
      Die drei Antragsteller sehen jedoch viele offene Fragen, die in einer mündlichen Verhandlung geklärt werden sollten. Sie werfen dem Gericht zum Beispiel vor, die entscheidende Frage, ob V-Leute in den Vorständen der NPD ein Hindernis für die Durchführung des Verfahrens seien, nie behandelt zu haben. Eindringlich bekräftigen die Antragsteller, dass sie die rechtsextremistische Partei für verfassungswidrig halten. Die Tatsache, dass die NPD mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet worden ist, könne daran im Grundsatz nichts ändern. "Eine verfassungswidrige Partei hat kein Existenzrecht."
      Gericht ist verärgert
      Das Gericht hatte seinerseits seiner Verärgerung über die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Ministerien und Behörden deutlich gemacht. Viele Informationen wurden zu spät und erst auf Nachfrage erteilt. So kam die umstrittene Einschleusung von V-Leuten in hohe Ämter des NPD erst spät ans Tageslicht. Außerdem gibt es in Deutschland rechtlich äußerst hohe Hürden für ein Parteienverbot.
      Quelle: t-online.de
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 18:31:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      die NPD könnte
      durch einen Mehrheitsbschluss
      der SPD V Männer
      aufgelöst werden (Spiegel)



      ein Verbot ist dadurch aber nicht möglich:laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 11:52:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Verfahren wurde eingestellt.
      Welch eine vernichtende Niederlage für diejenigen, die das Verbotsverfahren betrieben haben!!!
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 09:59:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Schily und Mahler
      sind halt alte Freunde
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 11:37:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 @realisti

      bevor du irgend etwas schreibst, solltest du lesen, wer den verbotsantrag gestellt hat:
      bundestag,auch die cdu-bundesrat,auch die cdu/csu länder,
      bundesregierung.

      auch der von dir bestimmt geschätzte herr beckstein war federführend dabei.

      immer bitte ohne diffamierung aus dem eigenen politischen blickwinkel die sache betrachten.

      ich mag den hernn schily auch nicht, nebenbei gesagt


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