Pauschale Spekulationssteuer - Fakten, Meinungen und Termine ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.02.03 12:01:49 von
neuester Beitrag 14.02.03 18:48:03 von
neuester Beitrag 14.02.03 18:48:03 von
Beiträge: 23
ID: 690.691
ID: 690.691
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.694
Gesamt: 1.694
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 5520 | |
vor 51 Minuten | 5301 | |
vor 1 Stunde | 2944 | |
vor 59 Minuten | 2561 | |
vor 48 Minuten | 2408 | |
vor 52 Minuten | 1840 | |
vor 55 Minuten | 1578 | |
vor 1 Stunde | 1320 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.028,51 | -1,44 | 274 | |||
2. | 2. | 28,00 | +3,42 | 234 | |||
3. | 3. | 171,40 | +0,85 | 94 | |||
4. | 5. | 121,88 | +1,06 | 67 | |||
5. | 15. | 17,700 | -3,28 | 65 | |||
6. | 6. | 0,1875 | -0,79 | 51 | |||
7. | 9. | 10,260 | -1,16 | 50 | |||
8. | Neu! | 482,30 | -5,06 | 42 |
Obwohl die Einführung einer Wertzuwachssteuer gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage bedenklich ist, halte ich die pauschale Besteuerung zumindest besser als die bisherige Spekusteuer.
Sicherlich werden diejenigen schlechter gestellt, die bereits aus der einjährigen (Wertpapiere) bzw. zehnjährigen Immobilien) Haltefrist raus sind. In diesen Fällen sollte es meiner Meinung nach aus Vertrauenschutzgründen eine Besserstellung geben.
Am besten wäre natürlich eine Rückkehr zur steuerfreien Vereinnahmung von Spekugewinnen nach einer Frist von einem halben (WP) bzw. 2 Jahren (Immos), wie es bis 1998 war.
Die Missachtung des Vertrauensschutzes durch Rotgrün, als diese Chaotenregierung die beiden Haltefristen ab 1999 sogar auch rückwirkend verlängert hat, könnte mit dem neuen zumindest etwas geheilt werden.
Gerade für Immobilieninvestoren oder Aktionäre, die erhebliches Kapital einsetzten und bereits 1998 aus der Haltefrist heraus waren, dürften mit der neuen Regelung besser fahren. Lieber 15 % Steuern von einem fiktiven 10%-igen Gewinn - somit 1,5% des Verkaufserlöses - als den persönlichen Steuersatz auf einen ebenso fiktiven Gewinn (weil zum Teil die gewährten Abschreibungen wieder vom Finanzamt einkassiert werden) bezahlen.
Daher meine Fragen @ ALL und Nathaly :
1. Gibt es schon einen Termin im Bundesrat für die evtl. Länderzustimmung dieses Steuervergünstigungsabbaugesetzes, welches am 21.02.2003 im Bundestag verabschiedet werden soll ?
2. Ab wann die neue Regelung gelten - Beschluss im Bundestag oder auch rückwirkend geplant ?
3. Ist mit einer grundsätzlichen Zustimmung der CDU zur Wiederherstellung des Vetrauensschtzes zu rechnen und wie will sie diese verfassungswidrige Problematik heilen ?
4. Gibt es aktuelle Sammelklagen zur rückwirkenden Verlängerung der Haltefristen, an die man sich anhängen könnte ?
Ich halte mit meinem Fernrohr Ausschau und bedanke mich schon jetzt für Eure zahlreiche Flaschenpost
Käptn
Sicherlich werden diejenigen schlechter gestellt, die bereits aus der einjährigen (Wertpapiere) bzw. zehnjährigen Immobilien) Haltefrist raus sind. In diesen Fällen sollte es meiner Meinung nach aus Vertrauenschutzgründen eine Besserstellung geben.
Am besten wäre natürlich eine Rückkehr zur steuerfreien Vereinnahmung von Spekugewinnen nach einer Frist von einem halben (WP) bzw. 2 Jahren (Immos), wie es bis 1998 war.
Die Missachtung des Vertrauensschutzes durch Rotgrün, als diese Chaotenregierung die beiden Haltefristen ab 1999 sogar auch rückwirkend verlängert hat, könnte mit dem neuen zumindest etwas geheilt werden.
Gerade für Immobilieninvestoren oder Aktionäre, die erhebliches Kapital einsetzten und bereits 1998 aus der Haltefrist heraus waren, dürften mit der neuen Regelung besser fahren. Lieber 15 % Steuern von einem fiktiven 10%-igen Gewinn - somit 1,5% des Verkaufserlöses - als den persönlichen Steuersatz auf einen ebenso fiktiven Gewinn (weil zum Teil die gewährten Abschreibungen wieder vom Finanzamt einkassiert werden) bezahlen.
Daher meine Fragen @ ALL und Nathaly :
1. Gibt es schon einen Termin im Bundesrat für die evtl. Länderzustimmung dieses Steuervergünstigungsabbaugesetzes, welches am 21.02.2003 im Bundestag verabschiedet werden soll ?
2. Ab wann die neue Regelung gelten - Beschluss im Bundestag oder auch rückwirkend geplant ?
3. Ist mit einer grundsätzlichen Zustimmung der CDU zur Wiederherstellung des Vetrauensschtzes zu rechnen und wie will sie diese verfassungswidrige Problematik heilen ?
4. Gibt es aktuelle Sammelklagen zur rückwirkenden Verlängerung der Haltefristen, an die man sich anhängen könnte ?
Ich halte mit meinem Fernrohr Ausschau und bedanke mich schon jetzt für Eure zahlreiche Flaschenpost
Käptn
Ich halte die neue Regelung von 15% Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren für besser als eine 12 oder auch 6 Monatige Spekulationsfrist. Eine Spekulationsfrist, innerhalb derer man Gewinne nach seinem Persönlichen Steuersatz zu versteuern hat, fördert meiner Meinung nach nicht umbedingt cleveres Anlegerverhalten. Da manche Kleinanleger dann mehr auf die Spekulationsfrist schauen als auf den Kursverlauf des Wertpapiers. Die rückwirkende Einführung einer unbegrenzten Spekulationsfrist halte ich jedoch für falsch. Bei Immobilien sollte es meiner Meinung nach auch bei einer Frist von 10. Jahren (gern auch weniger) bleiben.
Bisheriger Zeitplan für das "Steuervergünstigungsabbaugesetz" ist: 21.02.03 Beschluß im Bundestag und am 14.03.02 Beratung im Bundesrat. Da die Union nach ihrem Wahlsieg am Sonntag aber schon erklärt hat, das Gesetz bzw. die wesentlichen Teile abzulehnen, könnte es schon vorher kippen bzw. wieder aufgeschnürt werden. Ein paar Punkte, m.W. auch die Aufhebung des Bankgeheimnisses, sind nicht zustimmungspflichtig, könnten also nach Entkopplung von der rot-grünen Bundestagsmehrheit auch separat beschlossen werden. Aber da wird jetzt wohl erstmal ne Menge Diskussion und Gezerre hinter verschlossenen Türen kommen. Ausgang ungewiß.
Beratung im Bundesrat natürlich 14.03.2003.
@ pmp
... vorallem nervt mich die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfristen von 6 auf 12 Monaten (WP) bzw. 2 auf 10 Jahren (Immos), die durchaus als verfassungswidig angesehen werden kann.
Diese vertrauensschädigende Regelung sollte doch auch der CDU gegen den Strich gehen, wenn sie ernsthaft Investoren ermutigen will, ohne die der deutsche Karren nie aus dem Dreck kommt.
Ist der von Rotgrün geplante Wegfall der Spekufristen im Bundesrat zustimmungspflichtig oder nicht
Ahoi
Käptn
... vorallem nervt mich die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfristen von 6 auf 12 Monaten (WP) bzw. 2 auf 10 Jahren (Immos), die durchaus als verfassungswidig angesehen werden kann.
Diese vertrauensschädigende Regelung sollte doch auch der CDU gegen den Strich gehen, wenn sie ernsthaft Investoren ermutigen will, ohne die der deutsche Karren nie aus dem Dreck kommt.
Ist der von Rotgrün geplante Wegfall der Spekufristen im Bundesrat zustimmungspflichtig oder nicht
Ahoi
Käptn
Zu #5: Änderungen des Einkommensteuergesetzes sind zustimmungspflichtig.
Vielleicht haben wir ja glück, und die ganze aufregung war umsonst! schröder und co erwägen nach neuesten berichten vielleicht das ganze paket zurückzuziehen!!
http://www.sueddeutsche.de/
ein wieder hoffnung schöpfender
tirit
http://www.sueddeutsche.de/
ein wieder hoffnung schöpfender
tirit
Im Steuerpaket sind aber auch gute Punkte enthalten, so z.B. die massive Verringerung der Besteuerung von Speku-Gewinnen auf 15 vH (beim Halbeinkünfteverfahren sogar 7,5 vH). Ausserdem war eine Abgeltungssteuer für Zinserträge von 25 vH im Gespräch. Diese Punkte wären dann wohl auch erledigt.
Schade, wenn es so kommt.
Schade, wenn es so kommt.
Hoffentlich ist diese Preiszuwachssteuer vom Tisch. Vielleicht können wir sogar die Hoffnung hegen, dass Veräußerungsgeschäfte gar nicht mehr besteuert werden. Über die Preissteigerungsrate hinaus werden sowieso keine Gewinne - im saldo - erzielt; außer bei thesaurierenden Unternehmungen, da sind aber die Gewinne bereits auf der Unternehmensseite besteuert worden.
Aber das werden die Sozis wahrscheinlich nie kapieren (wollen).
Aber das werden die Sozis wahrscheinlich nie kapieren (wollen).
keine steuer auf veräußerungsgewinne?????
das ist doch etwas zu optimistisch um nicht zu sagen utopisch!
ich gebe NATALY durchaus recht, dass einige punkte des steuervorhabens ansich sehr gut gewesen wären (eben die angesprochenen) aber meiner meinung nach der preis dafür zu hoch war:
1. altervorsorge per aktien/immobilien/etc. wird ebenfalls
besteuert
2. kontrollmitteilungen für alle (!) transaktionen (was für ein bürokratieaufwand, unglaublich)
es wäre doch sinnvoller eine pauschale abgeltungssteuer auf veräußerungsgewinne von ca. 20 %, dafür aber nach einem hinreichend langen zeitraum keine besteuerung mehr (irgendwas zwischen 6 und 12 Jahre), und für fondsparpläne grundsätzliche steuerfreiheit, da zu 99% für altersvorsorge! so stärkt man die private vorsorge und könnte weiter an einer vernünftigen, auch in der zukunft stabilen, renten-grund-versorgung basteln/ arbeiten. ausserdem könnte man mit der echten abgeltungssteuer die kontrollmitteilungen umgehen und somit das bankgeheimnis noch etwas wahren!
aber mal sehen, was sich die führenden köpfe unseres landes noch ausdenken!!
Tirit
das ist doch etwas zu optimistisch um nicht zu sagen utopisch!
ich gebe NATALY durchaus recht, dass einige punkte des steuervorhabens ansich sehr gut gewesen wären (eben die angesprochenen) aber meiner meinung nach der preis dafür zu hoch war:
1. altervorsorge per aktien/immobilien/etc. wird ebenfalls
besteuert
2. kontrollmitteilungen für alle (!) transaktionen (was für ein bürokratieaufwand, unglaublich)
es wäre doch sinnvoller eine pauschale abgeltungssteuer auf veräußerungsgewinne von ca. 20 %, dafür aber nach einem hinreichend langen zeitraum keine besteuerung mehr (irgendwas zwischen 6 und 12 Jahre), und für fondsparpläne grundsätzliche steuerfreiheit, da zu 99% für altersvorsorge! so stärkt man die private vorsorge und könnte weiter an einer vernünftigen, auch in der zukunft stabilen, renten-grund-versorgung basteln/ arbeiten. ausserdem könnte man mit der echten abgeltungssteuer die kontrollmitteilungen umgehen und somit das bankgeheimnis noch etwas wahren!
aber mal sehen, was sich die führenden köpfe unseres landes noch ausdenken!!
Tirit
Oder man läßt einfach alles wie es ist...
und konzentriert sich wieder darauf mehr Steuern durch mehr Einkommen zu erlangen.
und konzentriert sich wieder darauf mehr Steuern durch mehr Einkommen zu erlangen.
hy Nataly
Hälst Du es für denkbar, dass im Bundesrat ein Kompromiss herauskommen könnte, der entweder die geplante Aufhebung der Spekulationsfristen von 2 bzw. 10 Jahren bestätigt oder wenigstens die verfassungswidrige Rückwirkung der verlängerten Fristen seit 1999 unter Wahrung des Vertrauensschutzes aufhebt.
Für Deine Antwort jetzt schon mal:
Mille grazie mia bella signorina
Käptn
Hälst Du es für denkbar, dass im Bundesrat ein Kompromiss herauskommen könnte, der entweder die geplante Aufhebung der Spekulationsfristen von 2 bzw. 10 Jahren bestätigt oder wenigstens die verfassungswidrige Rückwirkung der verlängerten Fristen seit 1999 unter Wahrung des Vertrauensschutzes aufhebt.
Für Deine Antwort jetzt schon mal:
Mille grazie mia bella signorina
Käptn
Zu #14: Das wüsste ich auch gern, obwohl es mich persönlich nicht betrifft.
Was im Vermittlungsausschuss herauskommen wird, kann derzeit niemand (und damit meine ich: niemand ) sagen. Jede Aussage wäre rein spekulativ.
Was im Vermittlungsausschuss herauskommen wird, kann derzeit niemand (und damit meine ich: niemand ) sagen. Jede Aussage wäre rein spekulativ.
Ich meine aber: Falls du auf Grund der Steuergesetze der Rot-Grünen Speku-Steuer bezahlt hast, wirst du diese nicht zurückbekommen und auch das Bundesverfassungsgericht wird dir nicht zu einer Rückerstattung verhelfen.
@Traumschiffkapitaen: Ich habe den Eindruck, dass einige steuerliche Regelungen der rot-grünen Bundesregierung für dich nachteilig waren/sind.
Du meinst jetzt, CDU/CSU müssten sich für die Abschaffung dieser Regelungen einsetzen, damit du eine Steuerrückzahlung bekommst.
Realistisch ist das nicht, tut mir leid.
Du meinst jetzt, CDU/CSU müssten sich für die Abschaffung dieser Regelungen einsetzen, damit du eine Steuerrückzahlung bekommst.
Realistisch ist das nicht, tut mir leid.
Die Catholiken werden bei der Einigung im Bundesrat schon daran denken, dass sie später von den Eichelregelungen selbst profitieren:
nach dem Motto wir sind natürlich gegen Kontrollmitteilungen aber die schieben wir den Sozis in die Schuhe und von den Möglichkeiten profitieren wir, wenn wir wieder dran sind.
Lange kann es ja nicht mehr dauern..
nach dem Motto wir sind natürlich gegen Kontrollmitteilungen aber die schieben wir den Sozis in die Schuhe und von den Möglichkeiten profitieren wir, wenn wir wieder dran sind.
Lange kann es ja nicht mehr dauern..
Müßte doch gehen, oder ? :
Ich halte als natürliche Person eine Aktie außerhalb der Spekufrist und bin fett im Minus, gehe aber davon aus, dass es jetzt endlich aufwärts geht und will den Bestand halten.
Ich kaufe die gleiche Anzahl heute dazu, so daß ich nun den doppelten Bestand halte.
Nach dem 21.2. verkaufe ich die ursprüngliche Hälfte, so daß ich hier einen deutlichen Verlust steuerlich geltend machen kann.
Folge:
1. erhalte ich einen Verlustvortrag nach dem zukünfigen Steuerrecht (nach heutigem Steuerrecht gibts das ja nicht), den ich geltend machen kann, indem ich die Kauf-und Verkaufbelege vorlege.
2. Da ich in Zukunft von einem Kursanstieg ausgehe, komme ich zusätzlich in den Genuß der "Altfallregelung" (0,75 Prozent effektive Pauschalbesteuerung), da ich die zweite verbleibende Hälfte vor dem 21.2. erworben habe und spare so zusätzlich die zukünfigen 7,5 Prozent.
Ich habe also abgesehen von Spesen, Zinsen und Kursbeeinflussung netto einen erheblichen Steuervorteil, im Vergleich zu der Situation in der ich nichts unternehme, obwohl sich effektiv meine Situation nicht geändert hat.
Währe um baldige Antwort sehr dankbar.
Gruß unicum
Ich halte als natürliche Person eine Aktie außerhalb der Spekufrist und bin fett im Minus, gehe aber davon aus, dass es jetzt endlich aufwärts geht und will den Bestand halten.
Ich kaufe die gleiche Anzahl heute dazu, so daß ich nun den doppelten Bestand halte.
Nach dem 21.2. verkaufe ich die ursprüngliche Hälfte, so daß ich hier einen deutlichen Verlust steuerlich geltend machen kann.
Folge:
1. erhalte ich einen Verlustvortrag nach dem zukünfigen Steuerrecht (nach heutigem Steuerrecht gibts das ja nicht), den ich geltend machen kann, indem ich die Kauf-und Verkaufbelege vorlege.
2. Da ich in Zukunft von einem Kursanstieg ausgehe, komme ich zusätzlich in den Genuß der "Altfallregelung" (0,75 Prozent effektive Pauschalbesteuerung), da ich die zweite verbleibende Hälfte vor dem 21.2. erworben habe und spare so zusätzlich die zukünfigen 7,5 Prozent.
Ich habe also abgesehen von Spesen, Zinsen und Kursbeeinflussung netto einen erheblichen Steuervorteil, im Vergleich zu der Situation in der ich nichts unternehme, obwohl sich effektiv meine Situation nicht geändert hat.
Währe um baldige Antwort sehr dankbar.
Gruß unicum
Geht nur mit zwei Depots, sonst werden 1. und 2. Hälfte zusammengerechnet.
@unicum
Klar geht das so, aber erst verkaufen und dann - ggf. auch am gleichen Tag - zurückkaufen.
CU, goldmine
Klar geht das so, aber erst verkaufen und dann - ggf. auch am gleichen Tag - zurückkaufen.
CU, goldmine
Habe in dem Gesetzentwurf zur Spekusteuer (http://dip.bundestag.de/btd/15/001/1500119.pdf) eine interessante Passage gefunden:
Der Steuersatz von 15 % wird auf die anteilig im zu versteuernden
Einkommen enthaltenen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
angewendet. Ist das auf die anderen
Einkünfte entfallende zu versteuernde Einkommen niedriger
als der (im Falle der Zusammenveranlagung verdoppelte)
Grundfreibetrag, wird der Unterschiedsbetrag bei der
Besteuerung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
abgezogen. Der Grundfreibetrag wird damit vorrangig
bei dem zu versteuernden Einkommen abgezogen,
das nicht dem Steuersatz § 32a Abs. 7 unterliegt.
Für die Studenten unter uns nicht unwichtig!
Der Steuersatz von 15 % wird auf die anteilig im zu versteuernden
Einkommen enthaltenen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
angewendet. Ist das auf die anderen
Einkünfte entfallende zu versteuernde Einkommen niedriger
als der (im Falle der Zusammenveranlagung verdoppelte)
Grundfreibetrag, wird der Unterschiedsbetrag bei der
Besteuerung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
abgezogen. Der Grundfreibetrag wird damit vorrangig
bei dem zu versteuernden Einkommen abgezogen,
das nicht dem Steuersatz § 32a Abs. 7 unterliegt.
Für die Studenten unter uns nicht unwichtig!
@ PidderLyng und goldmine
Danke für Eure Antworten.
Gruß unicum
Danke für Eure Antworten.
Gruß unicum
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
274 | ||
234 | ||
94 | ||
67 | ||
65 | ||
51 | ||
50 | ||
42 | ||
37 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
31 | ||
30 | ||
28 | ||
26 | ||
26 | ||
24 | ||
23 | ||
20 | ||
19 | ||
19 |