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    Pauschale Spekulationssteuer - Fakten, Meinungen und Termine ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.03 12:01:49 von
    neuester Beitrag 14.02.03 18:48:03 von
    Beiträge: 23
    ID: 690.691
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      Avatar
      schrieb am 02.02.03 12:01:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Obwohl die Einführung einer Wertzuwachssteuer gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage bedenklich ist, halte ich die pauschale Besteuerung zumindest besser als die bisherige Spekusteuer.

      Sicherlich werden diejenigen schlechter gestellt, die bereits aus der einjährigen (Wertpapiere) bzw. zehnjährigen Immobilien) Haltefrist raus sind. In diesen Fällen sollte es meiner Meinung nach aus Vertrauenschutzgründen eine Besserstellung geben.

      Am besten wäre natürlich eine Rückkehr zur steuerfreien Vereinnahmung von Spekugewinnen nach einer Frist von einem halben (WP) bzw. 2 Jahren (Immos), wie es bis 1998 war.

      Die Missachtung des Vertrauensschutzes durch Rotgrün, als diese Chaotenregierung die beiden Haltefristen ab 1999 sogar auch rückwirkend verlängert hat, könnte mit dem neuen zumindest etwas geheilt werden.

      Gerade für Immobilieninvestoren oder Aktionäre, die erhebliches Kapital einsetzten und bereits 1998 aus der Haltefrist heraus waren, dürften mit der neuen Regelung besser fahren. Lieber 15 % Steuern von einem fiktiven 10%-igen Gewinn - somit 1,5% des Verkaufserlöses - als den persönlichen Steuersatz auf einen ebenso fiktiven Gewinn (weil zum Teil die gewährten Abschreibungen wieder vom Finanzamt einkassiert werden) bezahlen.

      Daher meine Fragen @ ALL und Nathaly :kiss: :

      1. Gibt es schon einen Termin im Bundesrat für die evtl. Länderzustimmung dieses Steuervergünstigungsabbaugesetzes, welches am 21.02.2003 im Bundestag verabschiedet werden soll ?

      2. Ab wann die neue Regelung gelten - Beschluss im Bundestag oder auch rückwirkend geplant ?

      3. Ist mit einer grundsätzlichen Zustimmung der CDU zur Wiederherstellung des Vetrauensschtzes zu rechnen und wie will sie diese verfassungswidrige Problematik heilen ?

      4. Gibt es aktuelle Sammelklagen zur rückwirkenden Verlängerung der Haltefristen, an die man sich anhängen könnte ?


      Ich halte mit meinem Fernrohr Ausschau :look: und bedanke mich schon jetzt für Eure zahlreiche Flaschenpost :)


      Käptn:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 16:08:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich halte die neue Regelung von 15% Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren für besser als eine 12 oder auch 6 Monatige Spekulationsfrist. Eine Spekulationsfrist, innerhalb derer man Gewinne nach seinem Persönlichen Steuersatz zu versteuern hat, fördert meiner Meinung nach nicht umbedingt cleveres Anlegerverhalten. Da manche Kleinanleger dann mehr auf die Spekulationsfrist schauen als auf den Kursverlauf des Wertpapiers. Die rückwirkende Einführung einer unbegrenzten Spekulationsfrist halte ich jedoch für falsch. Bei Immobilien sollte es meiner Meinung nach auch bei einer Frist von 10. Jahren (gern auch weniger) bleiben.
      Avatar
      schrieb am 04.02.03 09:57:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bisheriger Zeitplan für das "Steuervergünstigungsabbaugesetz" ist: 21.02.03 Beschluß im Bundestag und am 14.03.02 Beratung im Bundesrat. Da die Union nach ihrem Wahlsieg am Sonntag aber schon erklärt hat, das Gesetz bzw. die wesentlichen Teile abzulehnen, könnte es schon vorher kippen bzw. wieder aufgeschnürt werden. Ein paar Punkte, m.W. auch die Aufhebung des Bankgeheimnisses, sind nicht zustimmungspflichtig, könnten also nach Entkopplung von der rot-grünen Bundestagsmehrheit auch separat beschlossen werden. Aber da wird jetzt wohl erstmal ne Menge Diskussion und Gezerre hinter verschlossenen Türen kommen. Ausgang ungewiß.
      Avatar
      schrieb am 04.02.03 09:59:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Beratung im Bundesrat natürlich 14.03.2003. :)
      Avatar
      schrieb am 04.02.03 23:22:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ pmp :)

      ... vorallem nervt mich die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfristen von 6 auf 12 Monaten (WP) bzw. 2 auf 10 Jahren (Immos), die durchaus als verfassungswidig angesehen werden kann.

      Diese vertrauensschädigende Regelung sollte doch auch der CDU gegen den Strich gehen, wenn sie ernsthaft Investoren ermutigen will, ohne die der deutsche Karren nie aus dem Dreck kommt.

      Ist der von Rotgrün geplante Wegfall der Spekufristen im Bundesrat zustimmungspflichtig oder nicht :confused: :confused: :confused:


      Ahoi


      Käptn:cool:

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      Avatar
      schrieb am 05.02.03 01:01:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #5: Änderungen des Einkommensteuergesetzes sind zustimmungspflichtig.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 01:49:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielleicht haben wir ja glück, und die ganze aufregung war umsonst! schröder und co erwägen nach neuesten berichten vielleicht das ganze paket zurückzuziehen!!

      http://www.sueddeutsche.de/

      ein wieder hoffnung schöpfender

      tirit
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:17:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:19:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:24:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Im Steuerpaket sind aber auch gute Punkte enthalten, so z.B. die massive Verringerung der Besteuerung von Speku-Gewinnen auf 15 vH (beim Halbeinkünfteverfahren sogar 7,5 vH). Ausserdem war eine Abgeltungssteuer für Zinserträge von 25 vH im Gespräch. Diese Punkte wären dann wohl auch erledigt.
      Schade, wenn es so kommt.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 10:46:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hoffentlich ist diese Preiszuwachssteuer vom Tisch. Vielleicht können wir sogar die Hoffnung hegen, dass Veräußerungsgeschäfte gar nicht mehr besteuert werden. Über die Preissteigerungsrate hinaus werden sowieso keine Gewinne - im saldo - erzielt; außer bei thesaurierenden Unternehmungen, da sind aber die Gewinne bereits auf der Unternehmensseite besteuert worden.

      Aber das werden die Sozis wahrscheinlich nie kapieren (wollen).:cry:
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 11:35:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      keine steuer auf veräußerungsgewinne?????
      das ist doch etwas zu optimistisch um nicht zu sagen utopisch!

      ich gebe NATALY durchaus recht, dass einige punkte des steuervorhabens ansich sehr gut gewesen wären (eben die angesprochenen) aber meiner meinung nach der preis dafür zu hoch war:

      1. altervorsorge per aktien/immobilien/etc. wird ebenfalls
      besteuert
      2. kontrollmitteilungen für alle (!) transaktionen (was für ein bürokratieaufwand, unglaublich)

      es wäre doch sinnvoller eine pauschale abgeltungssteuer auf veräußerungsgewinne von ca. 20 %, dafür aber nach einem hinreichend langen zeitraum keine besteuerung mehr (irgendwas zwischen 6 und 12 Jahre), und für fondsparpläne grundsätzliche steuerfreiheit, da zu 99% für altersvorsorge! so stärkt man die private vorsorge und könnte weiter an einer vernünftigen, auch in der zukunft stabilen, renten-grund-versorgung basteln/ arbeiten. ausserdem könnte man mit der echten abgeltungssteuer die kontrollmitteilungen umgehen und somit das bankgeheimnis noch etwas wahren!

      aber mal sehen, was sich die führenden köpfe unseres landes noch ausdenken!!

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 13:19:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Oder man läßt einfach alles wie es ist...

      und konzentriert sich wieder darauf mehr Steuern durch mehr Einkommen zu erlangen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 20:15:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      hy Nataly :)

      Hälst Du es für denkbar, dass im Bundesrat ein Kompromiss herauskommen könnte, der entweder die geplante Aufhebung der Spekulationsfristen von 2 bzw. 10 Jahren bestätigt oder wenigstens die verfassungswidrige Rückwirkung der verlängerten Fristen seit 1999 unter Wahrung des Vertrauensschutzes aufhebt.

      Für Deine Antwort jetzt schon mal:

      Mille grazie mia bella signorina :kiss:


      Käptn:cool:
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 20:45:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu #14: Das wüsste ich auch gern, obwohl es mich persönlich nicht betrifft.
      Was im Vermittlungsausschuss herauskommen wird, kann derzeit niemand (und damit meine ich: niemand ) sagen. Jede Aussage wäre rein spekulativ.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 20:53:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich meine aber: Falls du auf Grund der Steuergesetze der Rot-Grünen Speku-Steuer bezahlt hast, wirst du diese nicht zurückbekommen und auch das Bundesverfassungsgericht wird dir nicht zu einer Rückerstattung verhelfen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 21:18:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Traumschiffkapitaen: Ich habe den Eindruck, dass einige steuerliche Regelungen der rot-grünen Bundesregierung für dich nachteilig waren/sind.
      Du meinst jetzt, CDU/CSU müssten sich für die Abschaffung dieser Regelungen einsetzen, damit du eine Steuerrückzahlung bekommst.
      Realistisch ist das nicht, tut mir leid.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 18:58:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Catholiken werden bei der Einigung im Bundesrat schon daran denken, dass sie später von den Eichelregelungen selbst profitieren:

      nach dem Motto wir sind natürlich gegen Kontrollmitteilungen aber die schieben wir den Sozis in die Schuhe und von den Möglichkeiten profitieren wir, wenn wir wieder dran sind.
      Lange kann es ja nicht mehr dauern..

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 23:26:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      Müßte doch gehen, oder ? :

      Ich halte als natürliche Person eine Aktie außerhalb der Spekufrist und bin fett im Minus, gehe aber davon aus, dass es jetzt endlich aufwärts geht und will den Bestand halten.

      Ich kaufe die gleiche Anzahl heute dazu, so daß ich nun den doppelten Bestand halte.
      Nach dem 21.2. verkaufe ich die ursprüngliche Hälfte, so daß ich hier einen deutlichen Verlust steuerlich geltend machen kann.

      Folge:

      1. erhalte ich einen Verlustvortrag nach dem zukünfigen Steuerrecht (nach heutigem Steuerrecht gibts das ja nicht), den ich geltend machen kann, indem ich die Kauf-und Verkaufbelege vorlege.

      2. Da ich in Zukunft von einem Kursanstieg ausgehe, komme ich zusätzlich in den Genuß der "Altfallregelung" (0,75 Prozent effektive Pauschalbesteuerung), da ich die zweite verbleibende Hälfte vor dem 21.2. erworben habe und spare so zusätzlich die zukünfigen 7,5 Prozent.

      Ich habe also abgesehen von Spesen, Zinsen und Kursbeeinflussung netto einen erheblichen Steuervorteil, im Vergleich zu der Situation in der ich nichts unternehme, obwohl sich effektiv meine Situation nicht geändert hat.

      Währe um baldige Antwort sehr dankbar.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 13.02.03 09:51:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      Geht nur mit zwei Depots, sonst werden 1. und 2. Hälfte zusammengerechnet.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.02.03 16:07:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      @unicum

      Klar geht das so, aber erst verkaufen und dann - ggf. auch am gleichen Tag - zurückkaufen.

      CU, goldmine
      Avatar
      schrieb am 14.02.03 10:44:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Habe in dem Gesetzentwurf zur Spekusteuer (http://dip.bundestag.de/btd/15/001/1500119.pdf) eine interessante Passage gefunden:

      Der Steuersatz von 15 % wird auf die anteilig im zu versteuernden
      Einkommen enthaltenen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
      angewendet. Ist das auf die anderen
      Einkünfte entfallende zu versteuernde Einkommen niedriger
      als der (im Falle der Zusammenveranlagung verdoppelte)
      Grundfreibetrag, wird der Unterschiedsbetrag bei der
      Besteuerung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
      abgezogen.
      Der Grundfreibetrag wird damit vorrangig
      bei dem zu versteuernden Einkommen abgezogen,
      das nicht dem Steuersatz § 32a Abs. 7 unterliegt.


      Für die Studenten unter uns nicht unwichtig!
      Avatar
      schrieb am 14.02.03 18:48:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ PidderLyng und goldmine

      Danke für Eure Antworten.

      Gruß unicum


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