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    Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.02.03 14:34:00 von
    neuester Beitrag 16.02.03 21:00:00 von
    Beiträge: 9
    ID: 696.466
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      schrieb am 14.02.03 14:34:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Unterliegt ein Indexzertifikat wie z.B. 543741 dem Halbeinkünfteverfahren?!?!?!?
      Avatar
      schrieb am 14.02.03 15:18:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein.
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 19:03:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die Antwort, aber...

      Wenn ich z.B. 5000 Euro Verlust aus Aktien habe die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und 5000 Euro Gewinn mit dem Indexzertifikat, das nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt, muß ich dann 2500 Euro Versteuern obwohl ich unterm Strich keinen Gewinn habe?
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 19:07:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn du 5000 EUR Gewinn aus Aktien hast, die dem HEV unterliegen und 2500 EUR Verlust aus Zertifikaten, brauchst du keine Steuer zu zahlen, obwohl du unter dem Strich 2500 EUR Gewinn hast.
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 19:11:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Wenn ich z.B. 5000 Euro Verlust aus Aktien habe die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und 5000 Euro Gewinn mit dem Indexzertifikat, das nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt, muß ich dann 2500 Euro Versteuern obwohl ich unterm Strich keinen Gewinn habe?"

      Ja.

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      schrieb am 16.02.03 19:14:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ist das nicht unfair?
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 19:27:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #6: Finde ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 19:29:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Du willst die Vorteile des HEV genießen (Versteuerung nur des halben Gewinns) und die Nachteile (nur halbe Berücksichtigung des Verlusts) vermeiden. Das geht halt nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 21:00:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich habe eine Frage zu Rentenfonds.
      Die Ausschüttungen fallen meiner Ansicht nach unter Zinseinkünfte -gegen den Freibetrag anzurechnen-.

      Muss ich die Kursgewinne im Laufe des Jahres genauso versteuern wie bei Aktienfonds, also unter der Kategorie Investmentfonds eintragen ?

      Oder braucht man Rentenfonds überhaupt nicht zu berücksichtigen bei Spekulationsgewinnen und die Zwischengewinne fallen automatisch zu den Zinseinkünften.

      Danke im voraus für eine Antwort.


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