Frage an die Juristen unter Euch! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.02.03 13:21:06 von
neuester Beitrag 18.02.03 16:37:55 von
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Folgendes Szenario:
Eine Tiefgarage wird von einem "fremden" PKW zugeparkt.
Daher parkt -nennen wir ihn "X"- Herr X seinen Wagen
über Nacht außerhalb der Garage.
Wie es der Zufall so will, ergießt sich über dem Gebiet,
wo der Wagen geparkt wurde, ein mächtiger Hagelschauer,
der den besagten Wagen in nicht unerheblicher Weise
in Mitleidenschaft zieht.
Frage: welche Farbe hatte der Wagen?
Im Ernst: Trifft denjenigen, der die Garage zugeparkt hat,
eine (Teil-)Schuld?
Gruß
LS
Eine Tiefgarage wird von einem "fremden" PKW zugeparkt.
Daher parkt -nennen wir ihn "X"- Herr X seinen Wagen
über Nacht außerhalb der Garage.
Wie es der Zufall so will, ergießt sich über dem Gebiet,
wo der Wagen geparkt wurde, ein mächtiger Hagelschauer,
der den besagten Wagen in nicht unerheblicher Weise
in Mitleidenschaft zieht.
Frage: welche Farbe hatte der Wagen?
Im Ernst: Trifft denjenigen, der die Garage zugeparkt hat,
eine (Teil-)Schuld?
Gruß
LS
Ist der "Falschparker" aufgefordert worden, den Platz zu räumen?
#2 von Starmaker
Nein, er war nicht auffindbar.
Nein, er war nicht auffindbar.
Ist in dem besagten Parkhaus ein Hinweis angebracht, daß im Zuge des Falschparkens ein kostenpflichtiges Abschleppen stattfindet?
Hobbyjuristen unter sich ...
#4 von Starmaker
Macht das einen Unterschied?
Ja, das Schild ist vorhanden.
Macht das einen Unterschied?
Ja, das Schild ist vorhanden.
@Nur die Ruhe
Wo waren Sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles?
Falls ja, kann das jemand bezeugen?
Wo waren Sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles?
Falls ja, kann das jemand bezeugen?
Bitte noch mehr von dem Schwachsinn .
#6 Und warum hast Du von dem Recht, den Wagen abschleppen zu lassen, nicht unverzüglich nach Kenntnislage Gebrauch gemacht?
Darf Herr X abschleppen, wenn er in die Garage reinwill
(der Fall ist fiktiv! - trotzdem interessiert mich die Rechtslage!)
(der Fall ist fiktiv! - trotzdem interessiert mich die Rechtslage!)
In betracht kommt hier die fahrlässige Beschädigung des Autos.
Der Falschparker hätte also fahrlässig handeln müßen.
Dies bedeutet, das er den schädigenden Erfolg vorhersehen und hätte vermeiden können.
Weil der Mensch aber nunmal nicht so den riesigen Einfluß aufs Wetter hat, ist das nicht der Fall.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Falschparker den Hageleinschlag konkret vorhergesehen hat, z.b. wenn er sich gerade deshalb in die Tiefgarage verzogen hat.
Der Falschparker hätte also fahrlässig handeln müßen.
Dies bedeutet, das er den schädigenden Erfolg vorhersehen und hätte vermeiden können.
Weil der Mensch aber nunmal nicht so den riesigen Einfluß aufs Wetter hat, ist das nicht der Fall.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Falschparker den Hageleinschlag konkret vorhergesehen hat, z.b. wenn er sich gerade deshalb in die Tiefgarage verzogen hat.
und das mußt Du erst einmal beweisen können!
#12 von Starmaker
genau
genau
@Tribun100
Also wäre unser Herr X. der Depp?
Das war auch meine Vermutung.
Hätte ich ihn denn abschleppen lassen können (auf seine Kosten )
Also wäre unser Herr X. der Depp?
Das war auch meine Vermutung.
Hätte ich ihn denn abschleppen lassen können (auf seine Kosten )
Tribun, hast Du gerade die aktuelle BRAGO zur Hand?
Wir müssen schauen, was wir dem Falschparklasser in Rechnung stellen!
Wir müssen schauen, was wir dem Falschparklasser in Rechnung stellen!
Hätte ich ihn denn abschleppen lassen können (auf seine Kosten )
ein klares jein
du mußt die abschleppkosten vorstrecken und von dem jenigen welchen wieder einklagen
hab ich beste erfahrungen
ein klares jein
du mußt die abschleppkosten vorstrecken und von dem jenigen welchen wieder einklagen
hab ich beste erfahrungen
MaxwellSmart
Letztens habe ich einen abschleppen lassen,
der mich am Rausfahren gehindert hat!
Da musste ich nichts vorstrecken!
Ist dieser Fall anders geregelt?
Letztens habe ich einen abschleppen lassen,
der mich am Rausfahren gehindert hat!
Da musste ich nichts vorstrecken!
Ist dieser Fall anders geregelt?
aber lenni, jetzt mal ehrlich.......saß jetzt im auto ne nackte oder in der garage
umsonst stell du doch nicht solche fragen
umsonst stell du doch nicht solche fragen
#17 von lenningster
Den Typ in der Garade bekommst du nicht ran.
Beim " RAUSFAHRENHINDERN " sieht die Sache anders aus: Da ist er fällig !!
Den Typ in der Garade bekommst du nicht ran.
Beim " RAUSFAHRENHINDERN " sieht die Sache anders aus: Da ist er fällig !!
hab damals die polizei gerufen........haben sich aber geweigert den wagen abschleppen zu lassen
ist vielleicht auch von bundesland zu bundesland unterschiedlich
#20 von Maxwell Smart
Kann ich mir beim besten Willen NICHT vorstellen !!!
Wenn du RAUS ( nicht jedoch wenn Du REIN willst ) MÜßEN die Abschleppen.
Fertig.
Kann ich mir beim besten Willen NICHT vorstellen !!!
Wenn du RAUS ( nicht jedoch wenn Du REIN willst ) MÜßEN die Abschleppen.
Fertig.
ich wollte raus, sogar dringenst.
war nicht, mußte selber den abschleppdienst holen
war nicht, mußte selber den abschleppdienst holen
1. Namen der lieben Ordnungshüter geben lassen
2. Dienstaufsichtsbeschwerde
3. Schadensersatz sofern durch die Verspätung ein wichtiger Termin geplatzt ist und dir daraus ein Schaden entstanden ist ( Mußt DU natürlich beweisen )
2. Dienstaufsichtsbeschwerde
3. Schadensersatz sofern durch die Verspätung ein wichtiger Termin geplatzt ist und dir daraus ein Schaden entstanden ist ( Mußt DU natürlich beweisen )
ist schon lange her
1. von der polizei bestätigung geben lassen, daß widerrechtlich geparkt wurde ( ein strafzettel hat er ja bekommen )
2. abschleppen lassen
3. die sache dem anwalt übergeben
keine weiteren probleme, hast halt die lauferei zum anwalt
1. von der polizei bestätigung geben lassen, daß widerrechtlich geparkt wurde ( ein strafzettel hat er ja bekommen )
2. abschleppen lassen
3. die sache dem anwalt übergeben
keine weiteren probleme, hast halt die lauferei zum anwalt
#24 von Maxwell Smart
Nicht vergessen: Rechsschutz abschließen .
Ist besser als hier die Kohle zu verzocken !
Nicht vergessen: Rechsschutz abschließen .
Ist besser als hier die Kohle zu verzocken !
Rechtsschutz ist wirklich gut!
Hat mir schon einge Tausender eingebracht
(z.B. wollte mein alter Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld
zahlen, weil ich gekündigt hatte. Vor Gericht habe
ich Recht bekommen )
Hat mir schon einge Tausender eingebracht
(z.B. wollte mein alter Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld
zahlen, weil ich gekündigt hatte. Vor Gericht habe
ich Recht bekommen )
#26 von lenningster
Kann ich nur jedem empfehlen.
Zahle mit Rundum-Sorglos Paket 150Eur/Jahr.
Zahle mit Rundum-Sorglos Paket 150Eur/Jahr.
Bei uns in der Uni wurde die Tiefgarage einmal im Jahr von Falschparkern freigeschleppt. Die Univerwaltung hätte das sicher nicht gemacht, wenn das risiko bestanden hätte, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
(Ich habe da einmal zugesehen. Originalzitat des Uni-Verwalters: "Schau mal, der hat beim spar den billigen Orangensaft gekauft. Und jetzt zahlt er 150,- Mark fürs abschleppen" )
(Ich habe da einmal zugesehen. Originalzitat des Uni-Verwalters: "Schau mal, der hat beim spar den billigen Orangensaft gekauft. Und jetzt zahlt er 150,- Mark fürs abschleppen" )
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