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    Frage an die Juristen unter Euch! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.03 13:21:06 von
    neuester Beitrag 18.02.03 16:37:55 von
    Beiträge: 29
    ID: 697.939
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      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:21:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Szenario:

      Eine Tiefgarage wird von einem "fremden" PKW zugeparkt.
      Daher parkt -nennen wir ihn "X"- Herr X seinen Wagen
      über Nacht außerhalb der Garage.

      Wie es der Zufall so will, ergießt sich über dem Gebiet,
      wo der Wagen geparkt wurde, ein mächtiger Hagelschauer,
      der den besagten Wagen in nicht unerheblicher Weise
      in Mitleidenschaft zieht.

      Frage: welche Farbe hatte der Wagen?
      Im Ernst: Trifft denjenigen, der die Garage zugeparkt hat,
      eine (Teil-)Schuld?

      Gruß
      LS
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:23:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      :look: Ist der "Falschparker" aufgefordert worden, den Platz zu räumen?
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:23:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 von Starmaker

      Nein, er war nicht auffindbar.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:25:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      :look: Ist in dem besagten Parkhaus ein Hinweis angebracht, daß im Zuge des Falschparkens ein kostenpflichtiges Abschleppen stattfindet?
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:26:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hobbyjuristen unter sich ... :laugh:

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      schrieb am 18.02.03 13:27:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4 von Starmaker

      Macht das einen Unterschied?
      Ja, das Schild ist vorhanden.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:28:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Nur die Ruhe



      Wo waren Sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles?

      Falls ja, kann das jemand bezeugen?
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:30:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bitte noch mehr von dem Schwachsinn .:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:32:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6 Und warum hast Du von dem Recht, den Wagen abschleppen zu lassen, nicht unverzüglich nach Kenntnislage Gebrauch gemacht?

      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:35:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Darf Herr X abschleppen, wenn er in die Garage reinwill :confused:

      (der Fall ist fiktiv! - trotzdem interessiert mich die Rechtslage!)
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:38:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      In betracht kommt hier die fahrlässige Beschädigung des Autos.
      Der Falschparker hätte also fahrlässig handeln müßen.
      Dies bedeutet, das er den schädigenden Erfolg vorhersehen und hätte vermeiden können.
      Weil der Mensch aber nunmal nicht so den riesigen Einfluß aufs Wetter hat, ist das nicht der Fall.
      Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Falschparker den Hageleinschlag konkret vorhergesehen hat, z.b. wenn er sich gerade deshalb in die Tiefgarage verzogen hat.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:41:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      :look: und das mußt Du erst einmal beweisen können!

      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:44:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12 von Starmaker

      genau
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:48:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Tribun100

      Also wäre unser Herr X. der Depp?
      Das war auch meine Vermutung.

      Hätte ich ihn denn abschleppen lassen können (auf seine Kosten ) :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:49:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Tribun, hast Du gerade die aktuelle BRAGO zur Hand?

      :) Wir müssen schauen, was wir dem Falschparklasser in Rechnung stellen! :D
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:54:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hätte ich ihn denn abschleppen lassen können (auf seine Kosten )

      ein klares jein :D

      du mußt die abschleppkosten vorstrecken und von dem jenigen welchen wieder einklagen :rolleyes:

      hab ich beste erfahrungen :(
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:56:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      MaxwellSmart

      Letztens habe ich einen abschleppen lassen,
      der mich am Rausfahren gehindert hat!

      Da musste ich nichts vorstrecken!
      Ist dieser Fall anders geregelt?
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:56:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      aber lenni, jetzt mal ehrlich.......saß jetzt im auto ne nackte oder in der garage :confused: :confused:

      umsonst stell du doch nicht solche fragen :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:59:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17 von lenningster

      Den Typ in der Garade bekommst du nicht ran.

      Beim " RAUSFAHRENHINDERN " sieht die Sache anders aus: Da ist er fällig !!
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:03:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      :confused:

      hab damals die polizei gerufen........haben sich aber geweigert den wagen abschleppen zu lassen:mad:

      ist vielleicht auch von bundesland zu bundesland unterschiedlich :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:06:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20 von Maxwell Smart

      Kann ich mir beim besten Willen NICHT vorstellen !!!
      Wenn du RAUS ( nicht jedoch wenn Du REIN willst ) MÜßEN die Abschleppen.
      Fertig.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:08:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      ich wollte raus, sogar dringenst.

      war nicht, mußte selber den abschleppdienst holen
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:11:21
      Beitrag Nr. 23 ()
      1. Namen der lieben Ordnungshüter geben lassen
      2. Dienstaufsichtsbeschwerde
      3. Schadensersatz sofern durch die Verspätung ein wichtiger Termin geplatzt ist und dir daraus ein Schaden entstanden ist ( Mußt DU natürlich beweisen )
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:14:26
      Beitrag Nr. 24 ()
      ist schon lange her

      1. von der polizei bestätigung geben lassen, daß widerrechtlich geparkt wurde ( ein strafzettel hat er ja bekommen )

      2. abschleppen lassen

      3. die sache dem anwalt übergeben

      keine weiteren probleme, hast halt die lauferei zum anwalt :(
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:16:12
      Beitrag Nr. 25 ()
      #24 von Maxwell Smart

      Nicht vergessen: Rechsschutz abschließen .
      Ist besser als hier die Kohle zu verzocken !
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:22:32
      Beitrag Nr. 26 ()
      Rechtsschutz ist wirklich gut!

      Hat mir schon einge Tausender eingebracht :laugh:

      (z.B. wollte mein alter Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld
      zahlen, weil ich gekündigt hatte. Vor Gericht habe
      ich Recht bekommen :p )
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:23:10
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26 von lenningster
      :)
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:52:21
      Beitrag Nr. 28 ()
      Kann ich nur jedem empfehlen.

      Zahle mit Rundum-Sorglos Paket 150Eur/Jahr.

      :)
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 16:37:55
      Beitrag Nr. 29 ()
      Bei uns in der Uni wurde die Tiefgarage einmal im Jahr von Falschparkern freigeschleppt. Die Univerwaltung hätte das sicher nicht gemacht, wenn das risiko bestanden hätte, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

      (Ich habe da einmal zugesehen. Originalzitat des Uni-Verwalters: "Schau mal, der hat beim spar den billigen Orangensaft gekauft. Und jetzt zahlt er 150,- Mark fürs abschleppen":laugh: :laugh: :laugh: :laugh: )


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