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    KAPITALERTRAGSSTEUER - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.04.03 11:04:07 von
    neuester Beitrag 25.04.03 21:41:56 von
    Beiträge: 9
    ID: 722.984
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      schrieb am 19.04.03 11:04:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Bank hat mir 30% zuzüglich 5,5%solidarität(für wen eigentlich noch immer) von meinen erträgen abgezogen. seit wann ist denn diese reglung durch?
      Avatar
      schrieb am 19.04.03 11:31:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      @curacanne

      Wenn man keinen Freistellungsauftrag erteilt ist das die Regel.

      mfg brother
      Avatar
      schrieb am 19.04.03 12:23:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Diese Regelung gibt es schon sehr lange.
      Avatar
      schrieb am 19.04.03 12:45:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      die KESt (auf Dividenden etc) ist 20% plus Soli ohne Freistellungsauftrag, 30% plus Soli ist die Zinsabschlagsteuer, auf Zinserträge aus Festgeldern, Anleihen etc...
      Avatar
      schrieb am 19.04.03 12:55:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke für alle antworten; ist mir eigentlich ja auch bekannt, habe mir erstmals die bank
      mitteilung mal so richtig durchgelesen und es kam mir doch recht viel vor, jajaja, freistellungsauftrag........
      naja, besser als gar nix und über 2 % zinsen für nix ist doch auch gut.
      noch einen schönen tag con curacanne

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      Avatar
      schrieb am 19.04.03 14:32:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      ZASt gibt es bereits seit 1993.
      Bei unserem hektischen Steuersystem eine Ewigkeit.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 19.04.03 14:38:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kannst du dir aber bei der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen (innerhalb des gesetzlichen Freibetrages), wofern du deine Erträge angibst, wovon ich selbstverständlich ausgehe.
      Avatar
      schrieb am 25.04.03 21:14:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Nataly,
      mit der Kapsteuer und dem Solz habe ich auch ein gewisses Verständnisproblem. Ich bin Ausländer und da ich nicht in Deutschland lebe, werde ich bei meiner Bank in Deutschland auch als Steuerausländer geführt. Der SolZ ist doch eine Steuer bzw. ein Zuschlag, der den neuen Bundesländern zugute kommen soll (vielleicht auch kommt). Vor kurzem erhielt ich von meiner Bank eine Dividendengutschrift. Darin wird mir die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag in Abzug gebracht. Auf meine Frage, warum ich SolZ zahlen müßte, erhielt ich die Antwort, daß es laut Gesetzgeber keine Befreiung von der KEST und dem Solidaritätszuschlag für Ausländer gäbe. Ich will mich nun nicht lustig darüber machen, warum ich als Steuerausländer und Ausländer den Solz bezahlen muß (notleidende Gebiete gibt es bei uns auch). Aber meine Bitte an Dich: Kannst Du mir einen Literaturhinweis geben, aus dem ich ersehen kann, ob es stimmt, daß der dt. Gesetzgeber auch die Steuerausländer mit einem Solidaritätszuschlag für die neuen Bundesländer zur Kasse bitten darf.
      Vielen Dank schon mal
      Alsacien
      Avatar
      schrieb am 25.04.03 21:41:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      In Deutschland werden Steuern nicht für bestimmte Zwecke erhoben, alle Steuern fließen "in den großen Topf" (Prinzip der Non-Affektation).
      Die schönen Bezeichnungen, wie etwa "Solidarität" öder "Öko" dienen nur der Täuschung des Steuerzahlers.


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