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    Bei Kündigung Versicherungsschein zurück? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.03 15:34:57 von
    neuester Beitrag 17.06.03 13:03:47 von
    Beiträge: 13
    ID: 743.421
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      schrieb am 16.06.03 15:34:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hatte bei der Aachener und Münchener eine Start-Ziel-Renten-Police und eine Riesterrente abgeschlossen.
      Diese habe ich vorzeitig gekündigt. Jetzt fordert die Versicherung den original Versicherungsschein zurück.
      Ist dies rechtens???
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 15:37:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 15:40:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      ungewöhnlich aber rechtens !
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 16:02:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei Lebens-und Rentenversicherungen wird bei Kündigung oder Ablauf immer die Police zurückgefordert. Du kannst allerdings auch eine Verlusterklärung abgeben...
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 16:51:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      RE: Riesterrente

      die Riesterrente zu kündigen ist wohl nur zum Teil clever , oder ?

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      schrieb am 16.06.03 16:57:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      aber zum großen Teil!!!
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 16:59:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      @zocklany
      alleinstehend ohne Kinder bestimmt aber verheiratet mit 2 Kindern bestimmt nicht.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 17:02:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      RE: Riester

      man sollte hier auch mal nachfragen, warum so etwas vor wenigen Monaten abgeschlossen wurde, und wieso jetzt schon wieder gekündigt wird.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 19:51:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      wieso Riester nicht bei alleinstehend? Wenn entsprechendes zu versteuerndes Einkommen ist der Vorteil u.U. größer als bei Familie mit 2 Kindern !!!

      Fazit: Riester lohnt für jeden - es sei denn man will die Antragsausfüllung vermeiden ;)
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 00:44:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      ...es sei denn man will seinen Lebensabend außerhalb Deutschlands verbringen.
      ...es sei denn man will keine lebenslange Rente sondern die Kohle sofort
      ;)
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 11:58:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      .... es sei denn man möchte im Ruhestand nicht auch noch diese "Rente" versteuern.
      .... es sei denn man möchte vieleicht später ein Darlehen (für ein Haus) absichern und nicht wieder sein eigenes Geld zurückzahlen müssen.
      .... es sei denn man braucht sein Geld evtl. doch mal früher, und möchte die Förderung nicht zurückzahlen müssen

      .... es sei denn ES WIRD MAL VERNÜNFTIG, MIT VERSTAND, BEI DEN RAHMENBEDINGUNGEN NACHGEBESSERT !
      :D
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 12:30:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      noch ein Fan der Bürokratenrente:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 13:03:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      #10: Mal abwarten, sprich EU-Steuerharmonisierung usw. Es muss ja nur sichergestellt sein, daß die Rente der (noch) deutschen Steuerpflicht unterworfen wird.

      #11: Der Trend unserer Regierung geht sowieso Richtung nachgelagerte Besteuerung. Dafür hat man jetzt den Sonderausgabenabzug. Bei hohem Steuersatz jetzt lohnt dies.

      Ansonsten geb ich Euch vollkommen recht.

      Grüße s.


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