Neue Regelung zu Warengutscheinen ab 01.04.03!! Wer kann helfen?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.06.03 19:34:40 von
neuester Beitrag 30.06.03 00:04:04 von
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Termin 1.4.2003: Warengutscheine mit Betragsangabe sind Barlohn
Finanzverwaltung verschärft Anforderungen an Warengutscheine
Ab dem 1.4.2003 duldet es die Finanzverwaltung nicht mehr, dass auf Warengutscheinen, die Sie als Arbeitgeber an Ihre Mitarbeiter ausgeben, ein begrenzender ¬-Betrag oder überhaupt eine Wertangabe steht. Ist dies dennoch der Fall, dann gilt der Warengutschein ab dem 1.4.2003 als Barlohn und muss entsprechend versteuert werden.
Die bisherige Lage: Geben Sie als Arbeitnehmer Ihren Mitarbeitern Warengutscheine, die diese bei fremden Unternehmen wie etwa Tankstellen, Video- oder CD-Shops ... einlösen können, ist die eine Sachzuwendung. Angenehmer Nebeneffekt: Die Sachzuwendung bleibt steuerfrei, wenn sie nicht mehr als 50 ¬ pro Monat ausmacht (§ 8 Abs. 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz/EStG).
Auf diese Grenze ist strikt zu achten, denn ein Überschreiten hat fatale Konsequenzen. Schon bei einer Sachzuwendung von 50,01 ¬ ist der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig.
Damit ein Warengutschein steuerlich als Sachzuwendung anerkannt wird, muss er die Ware oder Dienstleistung, zu dessen/deren Bezug er den Arbeitnehmer berechtigt, genau bezeichnen. Es ist beispielsweise nicht ausreichend, wenn ein Tankstellen-Gutschein zum Bezug von "Kraftstoff" berechtigt. Es muss genau bezeichnet werden, ob Super, bleifrei oder Diesel damit gemeint ist.
An dieser bisherigen Lage ändert sich nichts, außer dass ab 1.4.2003 das zusätzliche Kriterium "keine Wertangabe auf Warengutscheinen" hinzu kommt.
@all,
das ist die neue Regelung bei betrieblichen Zuwendungen. Wer kann mir weiterhelfen, wie man z.B. diese Regelung aushebeln kann oder wer hat in seinem Betrieb schon eine praktikabele Lösung gefunden. Wie kann man das bei z.B. 5 Euro Gutscheinen regeln? Hintergrund, bei uns hat jeder MAR zu seinem Geburtstag einen 5 € Gutschein von einem Laden seiner Wahl (Douglas usw.) bekommen und jetzt geht natürlich der Hick-Hack los, wie das in Zukunft geregelt werden könnte??
Für Anregungen oder Tipps wäre ichs ehr dankbar.
Viele Grüße
moneymaster
Finanzverwaltung verschärft Anforderungen an Warengutscheine
Ab dem 1.4.2003 duldet es die Finanzverwaltung nicht mehr, dass auf Warengutscheinen, die Sie als Arbeitgeber an Ihre Mitarbeiter ausgeben, ein begrenzender ¬-Betrag oder überhaupt eine Wertangabe steht. Ist dies dennoch der Fall, dann gilt der Warengutschein ab dem 1.4.2003 als Barlohn und muss entsprechend versteuert werden.
Die bisherige Lage: Geben Sie als Arbeitnehmer Ihren Mitarbeitern Warengutscheine, die diese bei fremden Unternehmen wie etwa Tankstellen, Video- oder CD-Shops ... einlösen können, ist die eine Sachzuwendung. Angenehmer Nebeneffekt: Die Sachzuwendung bleibt steuerfrei, wenn sie nicht mehr als 50 ¬ pro Monat ausmacht (§ 8 Abs. 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz/EStG).
Auf diese Grenze ist strikt zu achten, denn ein Überschreiten hat fatale Konsequenzen. Schon bei einer Sachzuwendung von 50,01 ¬ ist der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig.
Damit ein Warengutschein steuerlich als Sachzuwendung anerkannt wird, muss er die Ware oder Dienstleistung, zu dessen/deren Bezug er den Arbeitnehmer berechtigt, genau bezeichnen. Es ist beispielsweise nicht ausreichend, wenn ein Tankstellen-Gutschein zum Bezug von "Kraftstoff" berechtigt. Es muss genau bezeichnet werden, ob Super, bleifrei oder Diesel damit gemeint ist.
An dieser bisherigen Lage ändert sich nichts, außer dass ab 1.4.2003 das zusätzliche Kriterium "keine Wertangabe auf Warengutscheinen" hinzu kommt.
@all,
das ist die neue Regelung bei betrieblichen Zuwendungen. Wer kann mir weiterhelfen, wie man z.B. diese Regelung aushebeln kann oder wer hat in seinem Betrieb schon eine praktikabele Lösung gefunden. Wie kann man das bei z.B. 5 Euro Gutscheinen regeln? Hintergrund, bei uns hat jeder MAR zu seinem Geburtstag einen 5 € Gutschein von einem Laden seiner Wahl (Douglas usw.) bekommen und jetzt geht natürlich der Hick-Hack los, wie das in Zukunft geregelt werden könnte??
Für Anregungen oder Tipps wäre ichs ehr dankbar.
Viele Grüße
moneymaster
Hi,
wie wäre es mit anstelle 50 Euro --> 50l Benzin?
Das passt schon.
wie wäre es mit anstelle 50 Euro --> 50l Benzin?
Das passt schon.
Passt nicht, da dann die 50€-Grenze überschritten wird.
@all,
hat sich denn heirmit noch niemand beschäftigt, oder wurde damit konfrontiert??
Ciao moneymaster
hat sich denn heirmit noch niemand beschäftigt, oder wurde damit konfrontiert??
Ciao moneymaster
#2 könnte m.E. klappen, ebenso ein Gutschein über "einen DVD-Plaer der Mittelklasse" oder "4 aktuelle CDs". Der Handel und die Arbeitgeber werden sich den neuen Gesetzen schneller anpassen, als es viele erwarten, spätestens zu Weihnachten.
Gruß, Mucker
Gruß, Mucker
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