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    Hilfe - Frist für EK-Steuererklärung abgelaufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.03 23:12:08 von
    neuester Beitrag 03.07.03 10:03:06 von
    Beiträge: 11
    ID: 749.319
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      schrieb am 02.07.03 23:12:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Frage an die Steuer- und Rechtsexperten:

      Meine Frist für die EK-Steuererklärung 2001 ist abgelaufen.
      Diese offenbar letzte Frist wurde mir per Brief vom Finanzamt gesetzt.

      Nun hat das Finanzamt im selben Schreiben "weitere Maßnahmen" (Festsetzung von Zwangsgeld oder Schätzung) bei Verstreichen des Termines angedroht.

      Leider wird es bei mir noch ca. 1-2 Wochen dauern, bis die EK-Steuererklärung fertig ist.

      Gibt es keinen Ausweg mehr, um die "Maßnahmen" zu umgehen?
      Mein Steuerberater hatte eh schon vor ca. 2 Monaten um eine Fristverlängerung gebeten und auch erhalten, eh nun dieses Schreiben an mich persönlich kam.

      Wer weiß Rat?

      KMS

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 23:18:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja, dass kommt oft sehr sehr überraschen....

      Schwups und schon sind 1,5 Jahre vorbei und man hat jeden Termin verpennt.

      Da lobe ich mir doch die Steuerberater.

      Nur schade, wenn das auch so`n Schnarchsack ist. :D

      @KMS: Das ganze ist doch ein Scherz und soll eine Verarsche werden.

      1. wie kann man so lange jeden Termin versäumen
      2. und das auch noch mit Steuerberater
      3. wieso brauchst DU noch 2 Wochen, WOZU hast Du überhaupt den Steuerberater???

      Mein Rat: Zahl den Versäumniszuschlag, die Zinsen und das Zwangsgeld und leg Dich wieder auf`s Ohr.
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 23:28:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      das ist kein Scherz!
      Ich habe einfach einen Teil meiner Unterlagen noch nicht für den Steuerberater fertiggemacht.

      Wegen eines Umzuges ist leider einiges an Papier (Rechnungen etc.)verloren gegangen, was nur mühsam wieder zu besorgen war.

      Da ich selbständig bin, fehlte mir zudem in den letzten Wochen einfach die Zeit, alles zusammenzustellen.


      KMS
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 23:32:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ruf doch einfach Deinen Sachbearbeiter im Finanzamt an und bitte freundlich um 2 Wochen Aufschub.
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 23:35:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      lass es auf dich zukommen und wenn das FA Zwangsgeld festsetzt oder schätzt dann mach mit deinem Steuerberater nen Einspruch.

      Viel Glück!!!;) :p

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      Avatar
      schrieb am 02.07.03 23:36:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was mir vor allem Sorgen macht:

      was passiert wenn ich zu hoch mit meinen Einnahmen geschätzt werde und entsprechend hohe Steuern zahlen soll.
      Wird dann z. B. ein Widerspruch leicht akzeptiert bei Vorlage meiner Erklärung und wird die Schätzung entsprechend nach unten angepaßt?

      KMS
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 23:40:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ KMS

      1) Ruhig bleiben.

      2) Rufe deinen Steuerberater an und sage/erkläre Ihm dieses Scheiben vom Finanzamt. (Wird vom FA automatisch versendet).

      3) Er soll sich den Termin 4 Wochen verlängern lassen.

      4) Damit dürfte es überhaupt keine Probleme geben.

      5) Hatte diese Probelme auch schön öfter. Wie gesagt, mein Steuerberater ruft kurz an, dann ist die Sache vergessen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 23:47:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      1. Zwangsgeld: Nie zahlen! Es soll lediglich ein Anreiz sein eine Steuererklärung abzugeben. Wenn eine eingereicht ist (sei es auch so spät), dann entfällt der Grund für das Zwangsgeld d.h. Du mußt es nicht mehr bezahlen. Hast DU es allerdings schon gezahlt, dann bekommst du es auch nie mehr zurück. D.h. das Zwangsgeld nicht zahlen.

      2. Schätzung: Klar wird das FA irgendwann deine Einkünfte schätzen. Das geschieht aber meist unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem § 164 AO. Bestandskraft des Steuerbescheids tritt dann nicht ein solange § 164 nicht aufghoben wird. Sollte die Veranlagung nicht unter d.V.d.N. § 164 geschehen, dann kannst du immer noch Einspruch einlegen und deine tatsächlichen Einkünfte nacherklären.

      3. Verspätungszuschlag: Den mußt du wohl oder übel zahlen.

      Ansonste siehe #7
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 00:04:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Besten Dank schon mal für die prompten Antworten.

      Eine zu hohe Schätzung, wäre echt das Letzte was ich jetzt brauchen könnte.

      Wenn ich also richtig verstanden habe, habe ich bei einem Einspruch beste Aussichten, nur die die tatsächlichen Einkünfte versteuern zu müssen.
      Oder kann da auch noch was schiefgehen?

      Ich würde gerne die nächsten Tage von Albträumen verschont werden.

      Danke für Eure Hilfe.


      KMS
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 02:29:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Warum zittern Sie bloß so arg?
      Gottohgottohgott - das Finanzamt, die Oberfinanzdirektion und Eichel wollen Ihnen an die Gurgel????

      Machen Sie sich bitte nicht "ins Hemd" und handeln Sie wie ein ganz normaler Mensch.

      Uuups, habe ganz vergessen daß Ihre Sorgen sehr wohl berechtigt sind denn (Finanz-)Beamte sind eher nicht normal (schon gar nicht selbständig)...

      Grüße aus Württemberg - Wir können AUCH Hochdeutsch

      Free(wheelin)
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 10:03:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo KMS,

      prinzipiell wie DmComeBack, aber zu (2):

      ich hatte gute Erfahrungen damit gemacht, persönlich vorzusprechen, die Finanzbeamten sind gar nicht so.....
      (Der Steuerberater war ein Schnarchsack, im Gespräch mit dem Finanzbeamten kam heraus daß die auch ihre Probleme mit ihm hatten, das verbindet schon mal...)

      Mantelbogen ausfüllen und abgeben, damit ist der Eingang formell gesichert, den Rest dann unverzüglich nachreichen wenn`s fertig ist

      mfg ing


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