Befreiung von Umsatzsteuerpflicht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.07.03 21:19:23 von
neuester Beitrag 04.07.03 10:58:13 von
neuester Beitrag 04.07.03 10:58:13 von
Beiträge: 5
ID: 749.757
ID: 749.757
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 609
Gesamt: 609
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 20:17 | 247 | |
gestern 17:59 | 144 | |
gestern 22:26 | 116 | |
vor 1 Stunde | 108 | |
vor 31 Minuten | 104 | |
22.06.20, 20:50 | 88 | |
gestern 22:58 | 88 | |
gestern 10:14 | 66 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.772,85 | +0,46 | 131 | |||
2. | 3. | 0,2170 | +3,33 | 125 | |||
3. | Neu! | 8,8800 | +57,45 | 108 | |||
4. | 4. | 168,47 | -2,04 | 103 | |||
5. | 14. | 5,7540 | -2,18 | 56 | |||
6. | 2. | 0,2980 | -3,87 | 50 | |||
7. | 5. | 2,5600 | -6,91 | 49 | |||
8. | 7. | 6,8000 | +2,38 | 38 |
Wenn ich ein bestehendes Geschäft (Kommissionshandel) künftig als Kleinunternehmen führen möchte, um die Abgabe der MwSt an das FA zu ersparen, müssen dann alle, von denen ich Provision für den Verkauf ihrer Waren erhalte, diese Provision ohne MwSt an mich zahlen und extra ohne MwSt ausweisen? Oder brauche ich die gar nicht zu informieren und kann die MwSt behalten?
Mein Jahregewinn liegt übrigens so niedrig, daß das Unternehmen als MwSt-befreites Kleinunternehmen geführt werden kann und auch die pratische Möglichkeit zur Umstellung wegen der Fristen ist gegeben.
Mein Jahregewinn liegt übrigens so niedrig, daß das Unternehmen als MwSt-befreites Kleinunternehmen geführt werden kann und auch die pratische Möglichkeit zur Umstellung wegen der Fristen ist gegeben.
die provisionen müssen dann ohne Ust. gezahlt werden. kassiert man welche, muß diese auch abgeführt werden.
wenn du ust. bzw. mwst. befreiter klein unternehmer bist, darfst du keine mwst in rechnung stellen und auch keine provisionen ect. mit mwst einkassieren. darauf musst du deine geschäftspartner hinweisen. ansonsten musst du eine ust-erklärung beim finanzamt einreichen, also bist du dann wieder un-befreit (kannst aber auch komplett deine ust./mwst deiner ausgaben als vorsteuer gegenverrechnen).
# harakihari
Wo liegen denn die Probleme ?
Die Mwst ( UST ) zahlts du ja eh nicht, sondern der Kunde. Stellst du Rechnungen ohne Mwst aus kannst du schliesslich keine VSt dagegenrechnen. Ich glaube man wird steuerrechtlich auch ganz anders behandelt und kann auch kaum noch was abziehen.
Als Kleinunternehmer unter ( glaube 60 000 Euro ) muß man eh nur eine Gewinn und Verlustrechnung machen. Auch müssen die Gewinne wenn welche vorhanden sind selbstverständlich versteuert werden.
Wenn die UST kleiner 500 Euro im Vorjahr war muß man auch keine vierteljährlich UST abgeben.
Gezahlte UST z.B. Hausbeleuchtung etc. können ebenfalls nicht angerechnet werden.
Ich selbst mache meine UST schon seit Jahren selbst. Ist sehr einfach, wenn man weis wo man die Zahlen hinschreiben muß.
Ich hoffe ich konnte die etwas helfen
mfg
W42
Wo liegen denn die Probleme ?
Die Mwst ( UST ) zahlts du ja eh nicht, sondern der Kunde. Stellst du Rechnungen ohne Mwst aus kannst du schliesslich keine VSt dagegenrechnen. Ich glaube man wird steuerrechtlich auch ganz anders behandelt und kann auch kaum noch was abziehen.
Als Kleinunternehmer unter ( glaube 60 000 Euro ) muß man eh nur eine Gewinn und Verlustrechnung machen. Auch müssen die Gewinne wenn welche vorhanden sind selbstverständlich versteuert werden.
Wenn die UST kleiner 500 Euro im Vorjahr war muß man auch keine vierteljährlich UST abgeben.
Gezahlte UST z.B. Hausbeleuchtung etc. können ebenfalls nicht angerechnet werden.
Ich selbst mache meine UST schon seit Jahren selbst. Ist sehr einfach, wenn man weis wo man die Zahlen hinschreiben muß.
Ich hoffe ich konnte die etwas helfen
mfg
W42
Du wirst hier auch einige wichtige Informationen finden, die Du gut gebrauchen kannst:
http://www.steuernetz.de/
http://www.steuernetz.de/
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
87 | ||
68 | ||
50 | ||
40 | ||
36 | ||
20 | ||
15 | ||
12 | ||
12 | ||
11 |