Konzernbilanz vs. AG Bilanz - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.07.03 08:29:39 von
neuester Beitrag 24.11.03 20:01:38 von
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Hi,
kann mir jemand von euch erklaeren was genau der Unterschied zwischen der Konzernbilanz und der AG Bilanz ist, und welche von beiden den nun fuer die Analyse massgeblich ist?? Ich steig da nicht so durch...
Danke schonmal
kann mir jemand von euch erklaeren was genau der Unterschied zwischen der Konzernbilanz und der AG Bilanz ist, und welche von beiden den nun fuer die Analyse massgeblich ist?? Ich steig da nicht so durch...
Danke schonmal
AG Bilanz betrachtet nur die AG als Einzelgesellschaft
Konzernbilanz betrachtet alle Tochterfirmen oder Beteiligung als wäre es eine große Firma
Insofern ist die Konzernbilanz für die Beurteilung die wichtigere
Konzernbilanz betrachtet alle Tochterfirmen oder Beteiligung als wäre es eine große Firma
Insofern ist die Konzernbilanz für die Beurteilung die wichtigere
Wozu wird die AG als Einzelgesellschaft bilanziert, und ist diese Einzelgesellschaft Bestandteil der Konzernbilanz?
Wenn die Bilanz und die GuV der AG nicht in der Konzernbilanz mitbeinhaltet wären, müßte doch beide Bilanzen begutachtet werden?!
Wie sieht es z.B. mit Miteinnahmen der AG aus, die der Konzern an die AG zahlt? Dann liegt ein entsprechend geschwächtes Ergebnis im Kornzernabschluss vor, aber ein entsprechend besseres im AG-Abschluss. Ausserdem ständen die betroffenen Gebäude im Anlagevermögen der AG und nicht des Konzerns.
Also wie Eingangs angedeutet: Ist die AG-Bilanz gleichzeitig Teil der Konzernbilanz, damit ein wie oben beschriebenes Hinundhergeschiebe nicht verschleihernd wirkt?
Wenn die Bilanz und die GuV der AG nicht in der Konzernbilanz mitbeinhaltet wären, müßte doch beide Bilanzen begutachtet werden?!
Wie sieht es z.B. mit Miteinnahmen der AG aus, die der Konzern an die AG zahlt? Dann liegt ein entsprechend geschwächtes Ergebnis im Kornzernabschluss vor, aber ein entsprechend besseres im AG-Abschluss. Ausserdem ständen die betroffenen Gebäude im Anlagevermögen der AG und nicht des Konzerns.
Also wie Eingangs angedeutet: Ist die AG-Bilanz gleichzeitig Teil der Konzernbilanz, damit ein wie oben beschriebenes Hinundhergeschiebe nicht verschleihernd wirkt?
Natürlich enthält die Konzernbilanz auch Teile der Einzel-AG.
Aber bei der Konzernbilanz werden u.a. die Beziehungen innerhalb des Konzerns bspw. zwischen verschiedenen Einzel-AGs rausgerechnet, damit es gerade nicht zu einem Verschleierungseffekt kommt.
Bsp: Konzern mit 2 Töchtern
Tochter 1 kauft Material von extern für 1000 Euro und verkauft diese für 1500 Euro an Tochter 2,die somit diese
Gut für 1500 Euro in den Büchern hat.
Die Tochter 1 hat somit 500 Euro Gewinn gemacht.
Tochter 2 hat gegen Bar einen Gegenstand für 1500 Euro gekauft der auch so noch in der Bilanz steht ->
also Gewinn = 0
Was steht nun in der Konzernbilanz ?
dort stehen nur die Materialen mit 1000 Euro in den Büchern - denn der Verkauf an Tochter 2 war Konzerintern und kann somit nicht gewinnsteigernd wirken.
Gruß
pit
Aber bei der Konzernbilanz werden u.a. die Beziehungen innerhalb des Konzerns bspw. zwischen verschiedenen Einzel-AGs rausgerechnet, damit es gerade nicht zu einem Verschleierungseffekt kommt.
Bsp: Konzern mit 2 Töchtern
Tochter 1 kauft Material von extern für 1000 Euro und verkauft diese für 1500 Euro an Tochter 2,die somit diese
Gut für 1500 Euro in den Büchern hat.
Die Tochter 1 hat somit 500 Euro Gewinn gemacht.
Tochter 2 hat gegen Bar einen Gegenstand für 1500 Euro gekauft der auch so noch in der Bilanz steht ->
also Gewinn = 0
Was steht nun in der Konzernbilanz ?
dort stehen nur die Materialen mit 1000 Euro in den Büchern - denn der Verkauf an Tochter 2 war Konzerintern und kann somit nicht gewinnsteigernd wirken.
Gruß
pit
Wozu wird die AG als Einzelgesellschaft bilanziert, und ist diese Einzelgesellschaft Bestandteil der Konzernbilanz?
Der Einzelabschluß hat weitere Funktionen, bspw. wird der handelsrechtliche JA für die KSt herangezogen. Allerdings erfolgen noch Modifikatione bei Rückstellungen, ggf. Zinsaufwendungen (Gesellschafter-Fremdfinanzierung) etc.
Das Einkommensteuerrecht und das Handelsrecht sind eng miteinander verwoben. Stichwort Massgeblichkeit, umgekehrte M.
Wenn die Bilanz und die GuV der AG nicht in der Konzernbilanz mitbeinhaltet wären, müßte doch beide Bilanzen begutachtet werden?!
Der Konzernabschluss umfasst ebenfalls auch die Bilanz der AG. Die Begutachtung der HB-Bilanz war bspw. bei Mobilcom interessant, als jene die UMTS Lizenz in Übereinstimmung mit den IAS Vorschriften (war allerdings umstritten!) voll aktiviert haben. Handelsrechtlich war dies nicht möglich, sodass Mobilcom einen Megaverlust ausgewiesen hatte. Die Handelsbilanzen werden grösstenteils gar nicht mehr von den DAX/MDAX Unternehmen veröffentlicht. Auf Anfrage wird er dir meist zugesandt.
Wie sieht es z.B. mit Miteinnahmen der AG aus, die der Konzern an die AG zahlt? Dann liegt ein entsprechend geschwächtes Ergebnis im Kornzernabschluss vor, aber ein entsprechend besseres im AG-Abschluss. Ausserdem ständen die betroffenen Gebäude im Anlagevermögen der AG und nicht des Konzerns.
Die Bereinigungsvorgänge nennt man "Konsolidierung". Die Bereinigung von Mieterträgen und Mietaufwendungen zwischen Tochterunternehmen und der Mutter werden innerhalb der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bereinigt. Die Tochter weisst das Gebäude in der Einzelbilanz aus. Dieses wiederum wird auch in der Konzernbilanz erfasst, da der Einzelabschluss ein Teil des KA darstellt.
Also wie Eingangs angedeutet: Ist die AG-Bilanz gleichzeitig Teil der Konzernbilanz, damit ein wie oben beschriebenes Hinundhergeschiebe nicht verschleihernd wirkt?
In der Tat! Die Beziehungen zwischen den Töchtern, assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen und der Mutter werden bereinigt.
Der Einzelabschluß hat weitere Funktionen, bspw. wird der handelsrechtliche JA für die KSt herangezogen. Allerdings erfolgen noch Modifikatione bei Rückstellungen, ggf. Zinsaufwendungen (Gesellschafter-Fremdfinanzierung) etc.
Das Einkommensteuerrecht und das Handelsrecht sind eng miteinander verwoben. Stichwort Massgeblichkeit, umgekehrte M.
Wenn die Bilanz und die GuV der AG nicht in der Konzernbilanz mitbeinhaltet wären, müßte doch beide Bilanzen begutachtet werden?!
Der Konzernabschluss umfasst ebenfalls auch die Bilanz der AG. Die Begutachtung der HB-Bilanz war bspw. bei Mobilcom interessant, als jene die UMTS Lizenz in Übereinstimmung mit den IAS Vorschriften (war allerdings umstritten!) voll aktiviert haben. Handelsrechtlich war dies nicht möglich, sodass Mobilcom einen Megaverlust ausgewiesen hatte. Die Handelsbilanzen werden grösstenteils gar nicht mehr von den DAX/MDAX Unternehmen veröffentlicht. Auf Anfrage wird er dir meist zugesandt.
Wie sieht es z.B. mit Miteinnahmen der AG aus, die der Konzern an die AG zahlt? Dann liegt ein entsprechend geschwächtes Ergebnis im Kornzernabschluss vor, aber ein entsprechend besseres im AG-Abschluss. Ausserdem ständen die betroffenen Gebäude im Anlagevermögen der AG und nicht des Konzerns.
Die Bereinigungsvorgänge nennt man "Konsolidierung". Die Bereinigung von Mieterträgen und Mietaufwendungen zwischen Tochterunternehmen und der Mutter werden innerhalb der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bereinigt. Die Tochter weisst das Gebäude in der Einzelbilanz aus. Dieses wiederum wird auch in der Konzernbilanz erfasst, da der Einzelabschluss ein Teil des KA darstellt.
Also wie Eingangs angedeutet: Ist die AG-Bilanz gleichzeitig Teil der Konzernbilanz, damit ein wie oben beschriebenes Hinundhergeschiebe nicht verschleihernd wirkt?
In der Tat! Die Beziehungen zwischen den Töchtern, assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen und der Mutter werden bereinigt.
Danke. Sehr kompetent und gut erklärt.
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