Eigene Getränke im Fitnesscenter - verboten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.07.03 14:31:00 von
neuester Beitrag 15.07.03 15:08:04 von
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ich habe von einem Urteil gelesen, dass so ein Verbot nicht statthaft ist.
Wer kann mir das Aktenzeichen vom Urteil nennen?
Besten Dank
Wer kann mir das Aktenzeichen vom Urteil nennen?
Besten Dank
ist doch jetzt in jeder Werbung:
Geiz ist Geil
Geiz ist Geil
Kauf dir doch einen Heimtrainer,dann brauchste gar kein Geld mehr ausgeben!
Dein Austritt wird dem Fitness Studio sicher nicht wehtun.
Dienstleistung kostet Geld und hoffentlich wirst du mal für deine Arbeit nicht bezahlt.
Brauchen wir für jeden Sch... ein Gerichtsurteil!
Biokonom
Dein Austritt wird dem Fitness Studio sicher nicht wehtun.
Dienstleistung kostet Geld und hoffentlich wirst du mal für deine Arbeit nicht bezahlt.
Brauchen wir für jeden Sch... ein Gerichtsurteil!
Biokonom
Es kommt darauf an , ob das Studio eine Konzession zum Getränkeausschank hat. Dann müßte der Besucher, wenn er eigene Getränke oder Speisen mitbringt, das sogenannte "Korkgeld" (Man sieht, daß diese Verordnung schon älter ist) entrichten, also einen kleinen Betrag, den man aushandeln muß, der den Schaden des "Wirts" minimiert. Ist eigentlich für Wein gedacht, wenn man in ein Lokal geht und seinen eigenen "Essig" zum Essen trinken möchte. Wir feuen uns nicht besonders darüber, da wir mit dem Verkauf von Getränken ja ein bißchen dazuverdienen, handhaben das aber sehr locker.
Nachtrag:
Der Berliner Verbraucherschutzverein hatte geklagt, weil er einige kundenfeindliche Klauseln in den Geschäftsbedingungen eines Tennis- und Freizeitcenters entdeckt hatte. Unter anderem wurde darin verboten, dass der Kunde eigene Getränke mitbringt. Doch das ist nach einem Urteil des Landgerichts Stade unwirksam (Az 4 O 35/97). Quelle: almeda
Der Berliner Verbraucherschutzverein hatte geklagt, weil er einige kundenfeindliche Klauseln in den Geschäftsbedingungen eines Tennis- und Freizeitcenters entdeckt hatte. Unter anderem wurde darin verboten, dass der Kunde eigene Getränke mitbringt. Doch das ist nach einem Urteil des Landgerichts Stade unwirksam (Az 4 O 35/97). Quelle: almeda
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