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    Eigene Getränke im Fitnesscenter - verboten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.03 14:31:00 von
    neuester Beitrag 15.07.03 15:08:04 von
    Beiträge: 5
    ID: 753.796
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      schrieb am 15.07.03 14:31:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe von einem Urteil gelesen, dass so ein Verbot nicht statthaft ist.
      Wer kann mir das Aktenzeichen vom Urteil nennen?
      Besten Dank
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 14:35:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      ist doch jetzt in jeder Werbung:

      Geiz ist Geil :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 14:43:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kauf dir doch einen Heimtrainer,dann brauchste gar kein Geld mehr ausgeben!
      Dein Austritt wird dem Fitness Studio sicher nicht wehtun.
      Dienstleistung kostet Geld und hoffentlich wirst du mal für deine Arbeit nicht bezahlt.
      Brauchen wir für jeden Sch... ein Gerichtsurteil!
      Biokonom
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 15:03:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es kommt darauf an , ob das Studio eine Konzession zum Getränkeausschank hat. Dann müßte der Besucher, wenn er eigene Getränke oder Speisen mitbringt, das sogenannte "Korkgeld" (Man sieht, daß diese Verordnung schon älter ist) entrichten, also einen kleinen Betrag, den man aushandeln muß, der den Schaden des "Wirts" minimiert. Ist eigentlich für Wein gedacht, wenn man in ein Lokal geht und seinen eigenen "Essig" zum Essen trinken möchte. Wir feuen uns nicht besonders darüber, da wir mit dem Verkauf von Getränken ja ein bißchen dazuverdienen, handhaben das aber sehr locker.
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 15:08:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachtrag:
      Der Berliner Verbraucherschutzverein hatte geklagt, weil er einige kundenfeindliche Klauseln in den Geschäftsbedingungen eines Tennis- und Freizeitcenters entdeckt hatte. Unter anderem wurde darin verboten, dass der Kunde eigene Getränke mitbringt. Doch das ist nach einem Urteil des Landgerichts Stade unwirksam (Az 4 O 35/97). Quelle: almeda


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