checkAd

    Schufa-.Auskunft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.03 13:04:31 von
    neuester Beitrag 04.08.03 14:05:49 von
    Beiträge: 15
    ID: 761.003
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.060
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:04:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      darf eigentlich jemand Infos bei der Schufa über mich abfragen auch wenn ich keine Klausel unterschrieben habe ? z.b Wohnungsbauunternehmen, Versandhäsuer etc ?

      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:09:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, aber die Schufa-Klausel versteckt sich oft im Kleingedruckten.
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:11:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn schlüssige Handlung vorliegt, ja!

      aber im allgemeinen geht es nicht, nur wenn du eine anfrage gemacht hast und sie deine boni daraufhin prüfen...
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:13:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nein.

      Er darf nur nach Deiner vorherigen Einwiligung Infos einholen (bzw. die Schufa darf sie nur dann herausgeben), ansonsten kann er Dir jedoch die Leistung verweigern, wenn Du die Einwilligung nicht gibst - z.B. bei einer Bank kein Konto eröffnen, beim Versandhaus nicht auf Pump kaufen, Du kriegst die Wohnung nicht etc.

      Ne Ausnahme gäbe es jedoch: "Wenn der Anfragende ein "berechtigtes Interesse" nachweist und keine schutzwürdigen Interessen von Dir entgegenstehen." Dies sollte bei Anfragen zu Vermögensangaben jedoch regelmäßig der Fall sein - ich meine dass schutzwürdige Interessen Deinerseits entgegenstehen. Dies tust Du schließlich mit der Verweigerung (nicht Erteilung) zur Einwilligung kund.
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:21:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      also ich möchte ein Wohnung mieten und der Vermieter verlagngt von mir das ich eine Selbstauskunft ausfülle.

      Diese beinhaltet aber keine Schufa klausel.

      Darf er dann bei der Schufa anfragen oder nicht ?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2260EUR +7,62 %
      Unfassbare Studie – LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:23:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du hast wohl was zu verbergen ;) ??
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:24:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn er selbstauskunft will und du unterschreibst denk ich ja dann darf er
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:25:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      nee das nicht aber es geht doch irgendwo ums prinzip
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:34:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      :laugh: - dann lass ihn doch ne Auskunft holen, scheißt doch der Hund drauf :D
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:48:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Such Dir halt ne andere Wohnung ... :D
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:49:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      @#8

      Naja, dem gehts auch ums Prinzip. Der will nämlich keine Mieter, die schon bankrott sind, und wo er schon im Verfeld weiß, dass sie nie Miete bezahlen werden.
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:50:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo merlin,

      Wohnungsvermieter dürfen prinzipiell keine Schufaauskunft anfordern. Vor ca. 2 Jahren habe ich mich wegen diesem Thema mal auseinander gesetzt. Irgendwo hatte ich im Inet auch was gefunden, das selbst Gerichte sich damit schon beschäftigt hatten und dies den Vermietern untersagt hatten.

      Aber soweit eben die Theorie. Da ich die Wohnung seinerzeit haben wollte und genügend andere nach mir auch die Wohnung haben wollten, habe ich letztendlich eine Schufaauskunft besorgt. Dies muss im übrigen immer der Mieter machen, da Vermieter diese nie selbst bei der Schufa beantragen können.

      Praktisch wird das Verbot immer damit umgangen, in dem der Vermieter diese Auskunft eben von Dir fordert auch wenn er es nicht darf. I.d.R. wird ein neuer Mieter das auch immer tun, denn der Vermieter sitzt i.d.R. immer am längeren Hebel. Dass Dein Rating dabei bei der Schufa automatisch sinkt, wird aber immer gerne verschwiegen. Jede Selbstauskunft vermindert Dein Rating, wie viele andere unsinnige Dinge auch (Wohngegend, Anzahl der Umzüge etc.)

      So long... entscheide also selbst, willst Du die Wohnung ?

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 13:52:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      ja schon ist ja auch alles einzusehen und auch in ordnung und wegen meiner kann er auch 10 Auskünfte haben.

      Aber wenn er schon welche holt möchte ich es denn auch wissen. und nicht einfach so.. daher die frage, wenn es nicht auf dem formular steht, ob er das darf ?
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 14:04:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      nach meinem letzten Kenntnisstand darf er es definitiv nicht (solange er nur als Vermieter fungiert), egal ob es in seinen Vertragsunterlagen drin steht oder nicht. Aber wie so oft in Deutschland, bestehen zwischen "Recht" und "recht bekommen" Welten....
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 14:05:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      Habe einen kleinen Tipp für dich.

      Schau mal bei http://www.schufa.de nach. Dort kannst Du nachlesen, wer alles Schufa-Einkünfte einholen darf.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Schufa-.Auskunft