Schufa-.Auskunft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.08.03 13:04:31 von
neuester Beitrag 04.08.03 14:05:49 von
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Hallo,
darf eigentlich jemand Infos bei der Schufa über mich abfragen auch wenn ich keine Klausel unterschrieben habe ? z.b Wohnungsbauunternehmen, Versandhäsuer etc ?
Vielen Dank
darf eigentlich jemand Infos bei der Schufa über mich abfragen auch wenn ich keine Klausel unterschrieben habe ? z.b Wohnungsbauunternehmen, Versandhäsuer etc ?
Vielen Dank
Nein, aber die Schufa-Klausel versteckt sich oft im Kleingedruckten.
wenn schlüssige Handlung vorliegt, ja!
aber im allgemeinen geht es nicht, nur wenn du eine anfrage gemacht hast und sie deine boni daraufhin prüfen...
aber im allgemeinen geht es nicht, nur wenn du eine anfrage gemacht hast und sie deine boni daraufhin prüfen...
Nein.
Er darf nur nach Deiner vorherigen Einwiligung Infos einholen (bzw. die Schufa darf sie nur dann herausgeben), ansonsten kann er Dir jedoch die Leistung verweigern, wenn Du die Einwilligung nicht gibst - z.B. bei einer Bank kein Konto eröffnen, beim Versandhaus nicht auf Pump kaufen, Du kriegst die Wohnung nicht etc.
Ne Ausnahme gäbe es jedoch: "Wenn der Anfragende ein "berechtigtes Interesse" nachweist und keine schutzwürdigen Interessen von Dir entgegenstehen." Dies sollte bei Anfragen zu Vermögensangaben jedoch regelmäßig der Fall sein - ich meine dass schutzwürdige Interessen Deinerseits entgegenstehen. Dies tust Du schließlich mit der Verweigerung (nicht Erteilung) zur Einwilligung kund.
Er darf nur nach Deiner vorherigen Einwiligung Infos einholen (bzw. die Schufa darf sie nur dann herausgeben), ansonsten kann er Dir jedoch die Leistung verweigern, wenn Du die Einwilligung nicht gibst - z.B. bei einer Bank kein Konto eröffnen, beim Versandhaus nicht auf Pump kaufen, Du kriegst die Wohnung nicht etc.
Ne Ausnahme gäbe es jedoch: "Wenn der Anfragende ein "berechtigtes Interesse" nachweist und keine schutzwürdigen Interessen von Dir entgegenstehen." Dies sollte bei Anfragen zu Vermögensangaben jedoch regelmäßig der Fall sein - ich meine dass schutzwürdige Interessen Deinerseits entgegenstehen. Dies tust Du schließlich mit der Verweigerung (nicht Erteilung) zur Einwilligung kund.
also ich möchte ein Wohnung mieten und der Vermieter verlagngt von mir das ich eine Selbstauskunft ausfülle.
Diese beinhaltet aber keine Schufa klausel.
Darf er dann bei der Schufa anfragen oder nicht ?
Diese beinhaltet aber keine Schufa klausel.
Darf er dann bei der Schufa anfragen oder nicht ?
Du hast wohl was zu verbergen ??
wenn er selbstauskunft will und du unterschreibst denk ich ja dann darf er
nee das nicht aber es geht doch irgendwo ums prinzip
- dann lass ihn doch ne Auskunft holen, scheißt doch der Hund drauf
Such Dir halt ne andere Wohnung ...
@#8
Naja, dem gehts auch ums Prinzip. Der will nämlich keine Mieter, die schon bankrott sind, und wo er schon im Verfeld weiß, dass sie nie Miete bezahlen werden.
Naja, dem gehts auch ums Prinzip. Der will nämlich keine Mieter, die schon bankrott sind, und wo er schon im Verfeld weiß, dass sie nie Miete bezahlen werden.
Hallo merlin,
Wohnungsvermieter dürfen prinzipiell keine Schufaauskunft anfordern. Vor ca. 2 Jahren habe ich mich wegen diesem Thema mal auseinander gesetzt. Irgendwo hatte ich im Inet auch was gefunden, das selbst Gerichte sich damit schon beschäftigt hatten und dies den Vermietern untersagt hatten.
Aber soweit eben die Theorie. Da ich die Wohnung seinerzeit haben wollte und genügend andere nach mir auch die Wohnung haben wollten, habe ich letztendlich eine Schufaauskunft besorgt. Dies muss im übrigen immer der Mieter machen, da Vermieter diese nie selbst bei der Schufa beantragen können.
Praktisch wird das Verbot immer damit umgangen, in dem der Vermieter diese Auskunft eben von Dir fordert auch wenn er es nicht darf. I.d.R. wird ein neuer Mieter das auch immer tun, denn der Vermieter sitzt i.d.R. immer am längeren Hebel. Dass Dein Rating dabei bei der Schufa automatisch sinkt, wird aber immer gerne verschwiegen. Jede Selbstauskunft vermindert Dein Rating, wie viele andere unsinnige Dinge auch (Wohngegend, Anzahl der Umzüge etc.)
So long... entscheide also selbst, willst Du die Wohnung ?
Stefan
Wohnungsvermieter dürfen prinzipiell keine Schufaauskunft anfordern. Vor ca. 2 Jahren habe ich mich wegen diesem Thema mal auseinander gesetzt. Irgendwo hatte ich im Inet auch was gefunden, das selbst Gerichte sich damit schon beschäftigt hatten und dies den Vermietern untersagt hatten.
Aber soweit eben die Theorie. Da ich die Wohnung seinerzeit haben wollte und genügend andere nach mir auch die Wohnung haben wollten, habe ich letztendlich eine Schufaauskunft besorgt. Dies muss im übrigen immer der Mieter machen, da Vermieter diese nie selbst bei der Schufa beantragen können.
Praktisch wird das Verbot immer damit umgangen, in dem der Vermieter diese Auskunft eben von Dir fordert auch wenn er es nicht darf. I.d.R. wird ein neuer Mieter das auch immer tun, denn der Vermieter sitzt i.d.R. immer am längeren Hebel. Dass Dein Rating dabei bei der Schufa automatisch sinkt, wird aber immer gerne verschwiegen. Jede Selbstauskunft vermindert Dein Rating, wie viele andere unsinnige Dinge auch (Wohngegend, Anzahl der Umzüge etc.)
So long... entscheide also selbst, willst Du die Wohnung ?
Stefan
ja schon ist ja auch alles einzusehen und auch in ordnung und wegen meiner kann er auch 10 Auskünfte haben.
Aber wenn er schon welche holt möchte ich es denn auch wissen. und nicht einfach so.. daher die frage, wenn es nicht auf dem formular steht, ob er das darf ?
Aber wenn er schon welche holt möchte ich es denn auch wissen. und nicht einfach so.. daher die frage, wenn es nicht auf dem formular steht, ob er das darf ?
nach meinem letzten Kenntnisstand darf er es definitiv nicht (solange er nur als Vermieter fungiert), egal ob es in seinen Vertragsunterlagen drin steht oder nicht. Aber wie so oft in Deutschland, bestehen zwischen "Recht" und "recht bekommen" Welten....
Stefan
Stefan
Habe einen kleinen Tipp für dich.
Schau mal bei http://www.schufa.de nach. Dort kannst Du nachlesen, wer alles Schufa-Einkünfte einholen darf.
Schau mal bei http://www.schufa.de nach. Dort kannst Du nachlesen, wer alles Schufa-Einkünfte einholen darf.
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