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    PENSION an RENTE anpassen !!! JETZT !!! SOFORT !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.08.03 08:21:06 von
    neuester Beitrag 29.08.03 12:44:32 von
    Beiträge: 68
    ID: 768.219
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      Avatar
      schrieb am 26.08.03 08:21:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es ist mir unverständlich, wie die Staatsbediensteten bevorzugt werden.

      PENSION: 75 %

      RENTE: 40 % (Zumindest so der Wille von der Flachpf.. Rürup)

      Ich erinnere daran: "Alle Menschen sind gleich !"

      Was glaubt ihr, was wir hier Kosten sparen können !!!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 08:31:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, du Flachpfeife: Pensionen müssen komplett versteuert werden, weil sie als Gehalt gezählt werden. Das kann man aber in dem verschrobenen Weltbild, das sich irgendeinen Feind suchen muß, wohl nicht verstehen. Erst die Fakten, mein Bub, kennen und dann das Maul aufmachen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 08:39:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ääähm Schwarzer Lord

      Diese jämmerlichen 40 % müssen gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch in Zukunft versteuert werden.
      Und schon sieht die Sache so aus:
      Der Beamte versteuert 70% seiner LETZTEN BEZÜGE
      Der Arbeiter und Angestellte versteuert 40 % SEINES DURCHSCHNITTLICHEN LEBENSEINKOMMENS

      Wer hat da netto wohl mehr?

      :look:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 08:47:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur unterschiedlichen Besteuerung von Renten und Pensionen
      Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. Maerz 2002 (Az. 2 BvL 17/99) entschieden: "Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 EStG ist seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar."

      Bisher wurden entsprechend des Einkommensteuergesetzes Beamtenpensionen nach Abzug des Versorgungsfreibetrages in Hoehe von DM 6.000,00 voll versteuert. Bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt der Ertragsanteil der Besteuerung. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem vollendeten Lebensjahr des Rentenberechtigten zu Beginn des Rentenbezugs. Beginnt der Rentenbezug nach Vollendung des 65. Lebensjahres so betraegt der Ertragsanteil 27 %, bei Vollendung des 60. Lebensjahres 32 %.

      Grund fuer diese ermaessigte Besteuerung ist, dass die Beitraege zur gesetzlichen Rentenversicherung aus bereits besteuerten Bezuegen bezahlt werden. Daher sollen mit dem Ertragsanteil nur die in der Gesamtrente enthaltenen Zinsen von der Besteuerung erfasst werden. Dies ist jedoch nicht ganz richtig, da nur der Arbeitnehmeranteil aus den vom Steuerpflichtigen besteuerten Bezuegen bezahlt wird. Der Arbeitgeberanteil, der in gleicher Hoehe wie der Arbeitnehmeranteil abzufuehren ist, unterliegt nicht der Besteuerung (Steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG).

      Die Beamtenpension hingegen wird jedoch erdient (ohne eigene Beitragsleistung des Beamten). Damit begruendet sich die nachgelagerte Besteuerung, dass heisst volle Besteuerung (nach Abzug des Versorgungsfreibetrages) bei Bezug.

      In dieser unterschiedlichen Besteuerung sieht das Verfassungsgericht den Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz.

      Warum aber erst seit dem Jahr 1996? Nicht etwa, weil die Besteuerung sich damals geaendert hat. Mit Beschluss vom 26.3.1980 (!) des BVerfG wurde der Gesetzgeber aufgefordert die Besteuerung der Altersbezuege neu zu regeln. Nach Ablauf von "nur" 12 Jahren, am 24.6.1992 hat das Verfassungsgericht entschieden, dass die Frist fuer die Angleichung noch nicht abgelaufen war.

      Doch dann wurden die Finanzgerichte etwas ungeduldig. So bezweifelte das FG Rheinland-Pfalz am 1.3.1995 wiederum die Verfassungsmaessigkeit der bisherigen Regelung. Am 22.8.1995 wurde der Fall schliesslich an den BFH verwiesen und von dort erneut dem Verfassungsgericht vorgelegt. Ebenfalls beim BVerfG anhaengig gemeldet wurde das nun entschiedene Verfahren mit AZ. 2 BvL 17/99, vorgehend FG Muenster vom 18.10.1999. Im Jahr 2000 teilte das BMF mit, dass ueber die Gestaltung der (geplanten) Aenderung ueber die Rentenbesteuerung erst nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes beschlossen wird.

      Wir berichteten im Steuer-Newsletter 8/2000 und 11/2000 ueber die anhaengigen Verfahren und die Mitteilung des BMF.

      Seit dem ersten Beschluss des Verfassungsgerichtes, in dem der Gesetzgeber zur Aenderung der Besteuerung aufgefordert wurde, sind ja nur mal eben 22 Jahre ins Land gezogen. Nun wird sich der Gesetzgeber sicherlich zuegig an die Aenderung machen. Denn er wurde vom Verfassungsgericht dazu verpflichtet, spaetestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine Neuregelung zu treffen.

      In der am 6. Maerz 2002 vom BMF herausgegebenen Pressemitteilung koennen wir lesen, dass die Bundesregierung nun die "erforderlichen gesetzgeberischen Konsequenzen" in Angriff nimmt. Die Entscheidung werde in den kommenden Monaten sorgfaeltig geprueft und in der naechsten Legislaturperiode wuerden die notwendigen Gesetzesaenderungen auf den Weg gebracht.

      Die Bundesregierung will danach in den Grenzen des vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Handlungsrahmen

      - die steuerliche Abziehbarkeit von Beitraegen zur Altersvorsorge in Zukunft schrittweise mit dem Ziel einer voelligen Freistellung verbessern und damit insbesondere Arbeitnehmer entlasten,

      - unter Vermeidung von sozialpolitischen Haerten die notwendige Gleichbehandlung bei der Besteuerung von Alterseinkuenften herbeifuehren,

      - die Masse der Renten auch weiterhin steuerlich nicht belasten und dabei insbesondere den notwendigen Vertrauensschutz gewaehrleisten.

      In der Pressemitteilung ist zu lesen: "[...] Die Neuregelung muss die steuerliche Behandlung aller Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkuenfte bedenken. Sie darf trotz der zu erwartenden Steuerausfaelle den Kurs der Bundesregierung zur Konsolidierung des Bundeshaushalts nicht in Frage stellen. [...]"

      Desweiteren sieht die Bundesregierung in der Entscheidung des Gerichts die Rentenreform der Bundesregierung bestaetigt: Konsolidierung und Modernisierung der durch Solidaritaet gepraegten staatlichen Rente einerseits und Foerderung der auf Eigeninitiative basierenden zusaetzlichen Altersvorsorge andererseits.

      Aus diesen Aeusserungen kann man entnehmen, dass auch fuer die Renten eine nachgelagerte Besteuerung angestrebt wird. Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, muessen die Beitraege zur Rentenversicherung von der Besteuerung freigestellt werden. Die volle Besteuerung der Rentenauszahlungen ist solange unzulaessig, solange die Beitragszahlungen zumindest teilweise (Arbeitnehmeranteil) der Besteuerung unterliegen.

      Laut der Mitteilung des DStV (Deutscher Steuerberaterverband) vom 12.3.2002 wird ein langer Uebergangszeitraum erwartet. Denn durch die sofortige Umstellung der Rentenbesteuerung und der damit einhergehenden Steuerfreistellung von Sozialversicherungsbeitraegen ist mit Steuerausfaellen von ca. 20 bis 25 Milliarden Euro zu rechnen. Diese muessen kompensiert werden.

      Die von vielen Steuerpflichtigen gehegte Hoffnung auf eine rueckwirkende Aenderung wurde vom Verfassungsgericht nicht bestaetigt. Zwar bestaetigte das Verfassungsgericht den Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz seit 1996, aber - so dass Verfassungsgericht: "Stellt das Verfassungsgericht die Unvereinbarkeit einer Norm fest, folgt daraus in der Regel die Verpflichtung des Gesetzgebers rueckwirkend, bezogen auf den in der gerichtlichen Feststellung genannten Zeitpunkt, die Rechtslage verfassungsmaessig umzugestalten. Gerichte und Verwaltungsbehoerden duerfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen. Anders kann die Rechtslage dagegen bei hauswirtschaftlich bedeutsamen steuerrechtlichen Normen sein.

      Hier hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Interesse verlaesslicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmaessigen Verwaltungsvollzugs fuer Zeitraeume einer weitgehenden schon abgeschlossenen Veranlagung die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen fuer gerechtfertigt erklaert." Weiter fuehrt das Verfassungsgericht aus: "Auch hier ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, die Rechtslage rueckwirkend, bezogen auf das Veranlagungsjahr 1996, zu bereinigen. Ein rueckwirkender Abbau der Verguenstigung bei der Besteuerung von Sozialversicherungsrenten kommt aus Verfassungsgruenden nicht in Betracht. Aber auch eine rueckwirkende Besserstellung allein der Ruhestandsbeamten scheidet - abgesehen von deren unverhaeltnismaessigen hauswirtschaftlichen Folgen - als verfassungsmaessige Loesung mit Blick auf andere, nicht vergleichbare beguenstigte Altersbezuege aus."

      Das Bundesverfassungsgericht sieht die Aufgabe des Gesetzgebers darin, sich vor dem Hintergrund des breiten Spektrums der seit langem aufbereiteten Reformalternativen fuer ein Loesungsmodell zu entscheiden und dieses folgerichtig auszugestalten. Sowohl bei den weichenstellenden Grundentscheidungen als auch im Hinblick auf Art und Mass vertrauensschuetzender Uebergangsregelungen ist der weite gesetzgeberische Gestaltungsraum nicht unbegrenzt. In jedem Fall sind die Besteuerung von Versorgungsaufwendungen fuer die Altersicherung und die Besteuerung von Bezuegen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwenden so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

      Im Augenblick wird ueber die zukuenftige Besteuerung der Renten spekuliert. Wir denken, dass die Renten zukuenftig hoeher besteuert werden, aber die Regierung beschwoert, dass durch eine Erhoehung der Freibetraege der "normale Rentner" keiner hoeheren Besteuerung unterliegen wird. Anders wird es natuerlich sein, wenn zu den Einkuenften aus der Rente noch andere Einkuenfte z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermoegen dazukommen. Dann wird die Belastung hoeher ausfallen. Die Hoffnung der Pensionsempfaenger auf eine Entlastung ist jedoch wahrscheinlich ein Trugschluss.

      (BVerfG, Urteil vom 6. Maerz 2002, Az. 2 BvL 17/99)


      Artikel vom: 15.03.2002

      ---------------------------------------------------

      TT
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 08:51:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      Grundsätzlich dafür!

      Aber vielleicht sollte man schon mal damit anfangen
      sich auf eine Einzahldauer zu einigen, genauso
      bei Pensionen, prozentual gestaffelt je nach Länge der
      berufstätigen Arbeitsjahre!

      Dass ein Arbeiter weniger Altersbezüge hat als ein
      sesselpubsender Beamter ist ......

      jetzt werden sie wieder alle gucken::eek: :eek: :eek:


      ....SOZIAL ABSOLUT UNGERECHT!!!!!


      :eek: :eek: :eek:


      Es geht in diesem Land nicht um eine Rentenreform, sondern
      um die Sicherung der Bezüge der Beamten!!!!

      Um die Arbeitsmarktreformen durchzuführen werden tausende neue Beamte eingestellt!!!

      Das einzige, was in D wächst ist der Beamtenapparat!

      :mad:


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      Avatar
      schrieb am 26.08.03 09:17:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      auch die richter am bverfg sind beamte und nach parteiproporz dorthin gewählt.
      was will man von diesen leuten anderes erwarten als die inschutznahme ihres berufstandes.

      das nächste mal:
      extrem wählen , damit die filzparteien ihre so sicheren altersversorgten positionen verlieren.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 10:50:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ok, Butter bei die Fische. 2 Aussagen erst mal dazu:

      "Eine
      staatliche Transferleistung ist grundsätzlich steuerbares Einkommen.
      Daher kann lediglich der auf die Arbeitnehmerbeiträge entfallende
      Anteil der Rente als Rückzahlung bereits versteuerten Einkommens
      bewertet werden. Ein sachlicher Grund, die Rente darüber hinaus
      anders zu bewerten als die Versorgungsbezüge und steuerfrei zu lassen,
      besteht nicht."
      "Versicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen einen direkten Beitrag
      zu ihrer Altersversorgung. Dies tun Beamte zwar nicht, bei
      wirtschaftlicher Betrachtung besteht jedoch kein einschneidender
      Unterschied zwischen beiden Gruppen. Beide erhalten von ihrem
      Arbeitgeber bzw. Dienstherrn eine Anwartschaft für die Altersversorgung
      als Gegenwert für erbrachte Dienstleistung. Bei Beamten berücksichtigt
      der Dienstherr bereits bei der Gehaltsfestsetzung die von ihm zu
      tragenden Versorgungslasten."

      Quelle: http://www.bverfg.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bv…
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 10:54:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Zu Recht wird nur der Ertragsanteil der Renten besteuert", sagte Ruland. "Die Rentenversicherten haben zu einem großen Teil Beiträge aus ihrem steuerpflichtigen Einkommen für ihre Altersversorgung gezahlt. Deshalb enthält jede Rentenzahlung einen großen Anteil, für den die Beiträge schon versteuert worden sind. In der Beamtenversorgung hängt dagegen der Anspruch auf Versorgung im Alter nicht von früheren Beitragszahlungen ab. Er ist Bestandteil des auch im Ruhestand fortbestehenden Dienstverhältnisses und wird deshalb auch unmittelbar vom Dienstherrn erfüllt." Das Einkommensteuerrecht benachteilige nicht die Pensionäre gegenüber den Rentnern, sondern vollziehe lediglich die strukturellen Unterschiede der beiden Alterssicherungssysteme nach."

      Quelle: http://www.verbaende.com/news/ges_text.php4?m=8934
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 10:55:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Dem Urteil zufolge werden Rentner im Vergleich zu Pensionären bei der Steuer unter anderem deshalb unzulässig begünstigt, weil sie nur Steuern auf ihre Rentenbeiträge zahlen und die Arbeitgeberbeiträge und Zuschüsse des Bundes dagegen steuerfrei bleiben. Wegen weiterer Vergünstigungen und Pauschalierungen kann deshalb ein lediger Rentner bis zu 38.000 Euro im Jahr steuerfrei beziehen. Demgegenüber müssen Pensionäre ihre Altersbezüge ab 12.500 Euro voll versteuern."

      Quelle: http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=2561
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 10:57:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      So ihr Nummer-User, wo ist jetzt das Problem? Es geht hier um die Feststellung, daß Beamte bei ihrer Altersversorgung benachteiligt werden. Und kommt mir bloß nicht wieder mit dem Faulheits-Argument. Wenn es danach gehen würde, hätten wir nicht 5 Mio. Arbeitslose. Denn in der vielgerühmten freien Wirtschaft wird manchmal zum Brechen schlecht gefaulenzt und Geld verpraßt, daß man als Beamter nur so mit den Ohren schlackert.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 10:57:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      # 7 Schwarzer Lord
      Bei Beamten berücksichtigt der Dienstherr bereits bei der Gehaltsfestsetzung die von ihm zu tragenden Versorgungslasten."
      :laugh: :laugh: :laugh:

      ...anscheinend tut er es nicht, sonst hätten wir jetzt nicht auswuchernde Pensionen ! :laugh:

      Die Beamten fressen uns die Haare vom Kopf !:mad:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 11:05:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      es wird immer blöder :laugh:

      Dienstag, 26. August 2003
      Mehr Rente für Eltern ...
      ... und weniger für Kinderlose


      Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) hat eine Besserstellung für Menschen mit Kindern bei der Rente gefordert. Der "Rheinischen Post" sagte er: "Wer Kinder erzieht, muss bei der Rente einen Vorteil davon haben im Vergleich zu demjenigen, der das nicht tut - auch auf der Leistungsseite." Abstriche für Kinderlose seien unausweichlich.

      Paare mit zwei Einkommen und ohne Kinder seien schließlich eher in der Lage, kapitalgedeckte Alterssicherung zu betreiben als Familien, so Müller. "Erziehungsleistungen müssen sich im gesamten Sozialsystem beitragsmindernd und leistungserhöhend auswirken."

      Halbierung der Rente für Kinderlose?

      Die Forderung Müllers deckt sich mit dem Vorschlag seiner Parteichefin Angela Merkel, die Rente für Kinderlose zu kürzen. Im März hatte die CDU-Vorsitzende vorgeschlagen, dass Kinderlose mehr in die Rentenkassen einzahlen oder deutlich weniger Rente bekommen sollten als Eltern.

      Konkret plädierte sie für die Vorschläge des Präsidenten des Münchener ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, Hans-Werner Sinn. Sinn hatte angesichts der Überalterung der Gesellschaft gefordert, für durchschnittliche Rentner ohne Kinder die Bezüge zu halbieren. Auch Rentnern, die nur ein oder zwei Kinder erzogen hätten, sollten die Zahlungen anteilig gekürzt werden. Nur wer mindestens drei Kinder großgezogen und durchschnittliche Beiträge gezahlt habe, solle die gesetzliche Rente im erwarteten Umfang weiter erhalten.

      Union wieder mal uneins

      Die Vorschläge stoßen jedoch nicht überall in der Union auf Beifall. Niemand denke ernsthaft daran, das Konzept eins zu eins umzusetzen, sagte der rentenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Storm. Unionsfraktionsvize Horst Seehofer (CSU) bezeichnete eine Kürzung der Rentenbezüge als das falsche Instrument, um ein richtig erkanntes Problem zu beheben.

      Zugleich betonten Seehofer und Storm, es gäbe über das Thema keinen Streit mit Merkel. Storm schlug vor, Familien in Erziehungszeiten durch abgesenkte Rentenbeiträge zu entlasten. Seehofer erklärte, keine Rentenreform werde Bestand haben, die nicht dem Umstand gerecht werde, dass auch mit der Kindererziehung ein Beitrag zur Sicherung der Rente geleistet werde.

      Unterstützung bekam Merkel von CSU-Generalsekretär Thomas Goppel. Er vertrete seit langem diese Position, so Goppel. Ausdrücklich bezog er Paare ein, die Kinder bekommen wollen, aber nicht können: Er sei überzeugt, "dass die, die keine Kinder haben und keine kriegen wollen und keine kriegen können, nicht ein Leben lang immer auf der Tasche der anderen fröhliche Urzeiten feiern und dann anschließend von den Kindern derselben die Renten bekommen sollen ".

      Beiträge sind entscheidend

      Nach Ansicht von Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, verstoßen derartige Vorschläge "gleich gegen mehrere Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung". Einer der Grundsätze sei, dass die Höhe der Altersbezüge von den gezahlten Beiträgen abhänge. Ruland sprach sich dafür aus, dass der Staat Familien besser fördere.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 11:15:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      ENDLICH!!! , die beamten pensionäre wollen gegen ihre pensionskürzungen klagen (spiegel).
      der beamtenbund will rechtschutz bis zum bverfg gewähren.

      es wurde tatsächlich zeit, daß unsere beamten gegen die ungleichheit von kürzungen angehen.
      es kann nicht sein, daß sie ebenfalls (nicht nur rentenbezieher) mit kürzungen leben sollen.

      dafür sind sie schließlich beamte!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 11:20:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      SPIEGEL ONLINE - 26. August 2003, 8:20
      URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,262907,00.html
      Pensions-Kürzung

      Beamte wollen Gerichte mit Prozesswelle lahmlegen

      Auf die deutschen Gerichte wird bald eine Prozesslawine zurollen. Der Deutsche Beamtenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund fordern ihre pensionierten Mitglieder auf, die Kürzung ihrer Bezüge mit massenhaften Klagen zu verhindern.


      DPA

      Pensions-Ärger: Gerichten drohen Berge von Prozessakten


      Berlin - Die beiden Gewerkschaften haben eine gewaltige Drohkulisse aufgebaut. So legte der Beamtenbund seiner Mitgliederzeitschrift rund 800.000 Broschüren bei, in der genau beschrieben ist, wie prozesswillige Pensionäre vorzugehen haben und wie sie bei der Abweisung ihrer ersten Klage weiter prozessieren können. Der DGB gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz, wenn sie mit ihrer Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

      Nach Ansicht der Gewerkschaften war das das 2001 verabschiedete Versorgungsänderungsgesetz, das in wenigen Wochen in Kraft tritt, nicht verfassungsgemäß. Mit diesem Gesetz übertrug der Gesetzgeber die Leistungseinschränkungen bei den Renten nämlich wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung. Danach sinkt der Höchstversorgungssatz von früher 75 Prozent auf 71,75 Prozent des letzten Einkommens. Betroffen von den Einschnitten sind 1,3 Millionen Pensionäre und Hinterbliebene.

      Die Gewerkschaftsjuristen sehen darin eine rückwirkende Schlechterstellung der Pensionäre, da diese nicht für ein zusätzliche private Altersversorgung hätten sorgen können. Sie pochen deshalb darauf, dass der bei Pensionsbeginn festgelegte Ruhegehaltssatz im nachhinein nicht mehr nach unten korrigiert werden kann und berufen sich dafür auf Artikel 33 des Grundgesetzes.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 11:25:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der Stolze und Tapfere deutsche Beamte setzt sich jetzt endlich zur WEHR !

      Pensionen müssen MASSIV erhöht werden - denn das Beamtentum ist Massstab für Ordnung, Korrektheit und Sauberkeit im schönen Deutschland.

      Beamte müssen gefördert werden und dafür müssen alle finanzielle Mittel hemmungslos zur Verfügung gestellt werden !


      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,262907,00.html
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 11:51:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      #1

      Politikerpensionen: Der Ex-Ministerpräsident Gabriel (SPD) bekommt jetzt mehr Geld als er bekam, als er noch im Amt war !

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 12:11:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16

      Ja und ?

      Er bekommt das Geld voll zu Recht ! Er hat gearbeitet, ja geschuftet wie ein Schwein !

      Er hätte noch mehr verdient !
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 12:15:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17

      "...Er hat gearbeitet, ja geschuftet wie ein Schwein ! ..."

      Na gut, der sieht ja auch so aus...

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 12:28:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      @codiman: Du willst wahrscheinlich nicht differenzieren, nicht wahr? Oder willst du da alle in einen Topf werfen? Vom Hauptschullehrer in Kreuzberg, dem Polizist in Frankfurt bis hin zum Schiffahrtsaufsichtsbeamten Grüneberg-Süd? du verstehst hoffentlich ...
      Man kann wohl kaum einem Beamten anlasten, daß die faulen Politiker nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind und Rückstellungen gebildet haben. Genausowenig wie man das bei Rentnern kann, nur weil die Rentenkassen von den Politiker geplündert und mißbraucht wurden. Die Renten ufern genauso wie die Pensionen aus aufgrund der Zahl an Bezugsberechtigten und der Anpassung der Auszahlungen. Also schwätz nicht so einen Unsinn daher! Werd selbst Beamter, wenn dir das so gut gefällt!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 12:36:29
      Beitrag Nr. 20 ()
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,262907,00.html

      Protest gegen Pensionskürzungen - Beamtenbund will mit Prozesswelle Gerichte lahmlegen.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 12:54:41
      Beitrag Nr. 21 ()
      @dunkelgrünerProletarier

      Ganz einfach :

      Freie Wirtschaft, bauen die Manager Scheiße, müssen Arbeiter und alle Anderen büßen.

      Warum sollte das beim Staat anders sein ?

      Staat, baut die Politik Scheiße, müssen Beamte und Angestellte büßen.

      Das nennt man Gerechtigkeit.

      Weder der Arbeiter noch der Beamte kann was dafür. Wenn halt die Politiker Scheiße bauen, müssen es die Beamten ausbaden und nicht immer das Volk.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:05:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      # 19, @ Schwarzer Lord
      Ich habe provoziert.
      Natürlich gibt es Unterschiede.

      Aber sehen wir das alles mal ganz pragmatisch:

      Das die Renten ausufern liegt auch an der Vereinnahmung der DDR,
      sowie dem Massenhaften Zuzug von Zuwanderer im Rentenfähigenalter.
      Und genau da liegt das Problem !

      Die Rente für diese beiden "Volksgruppen" wird durch die
      Abhängigen Beschäfitigten / Arbeitgeber erbracht.
      Beamte machen bei diesem Spiel nicht mit.
      Viele Beamte bringen immer das Argument ins Spiel, die
      Rentenkasse würde ja (vom Staat) bezuschusst werden und sie
      (die Beamten:laugh: ) würden ja so das System mitfinanzieren.
      Das stimmt ja auch bis dahin, bloß woher hat der Staaat das Geld ?
      Richig - von den Arbeitnehmern (Lohnsteuer).
      Von der Lohnsteuer der abhängigen Beschäftigten (!)
      bezahlt der Staat seine Beamten und deren Pensionen,
      sowie die Zuschüsse in die Rentenkasse !


      ...Also schwätz nicht so einen Unsinn daher! Werd selbst Beamter, wenn dir das so gut gefällt.
      Du bist Beamter ! Beamten kosten nur !:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:10:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22

      Es gibt doch viele Gutachten, die belegen, dass Angestellte im öffentlichen Dinest noch viel teurer dür den Steuerzahler sind. Ich kann dies zwar nicht in letzter Konsequenz bestätigen, aber es spricht wohl einiges dafür, dass es wirklich so ist. Vor allem aber hat ein Dienstherr natürlich viel lieber Beamter, da er sie flexibler einsetzen kann. Im Endergebnis bedeutet dies doch nur, die Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist zu hoch - unabhängig davon, ob es sich um Beamte oder Angestellte handelt!!!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:50:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      es haben sich zu meinem erstaunen noch nicht alle beamte gemeldet.

      ich sage: weg mit diesem berufsstand. die beamten sind die geldsauger an diesem staat.

      übrigens, wie sollte es anders sein: der beamtenbund wird durch den staat bezuschußt. ein witz.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:05:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Der Beamte
      Er reibt sich die Hände: "Wir kriegens jetzt!
      Auch der frechste Bursche spüret
      Schon bis hinab in die Fingerspitz,
      Daß von oben er wird regieret.

      Bei jeder Geburt ist künftig sofort
      Der Antrag zu formulieren,
      Daß die hohe Behörde dem lieben Kind
      Gestatte zu existieren!"
      Theodor Storm
      :) :) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:09:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      #24
      stocktr@in,
      Liegt wahrscheinlich daran, daß noch alle in der Mittagspause sind. In ihrer Arbeitszeit können sie dann wieder posten.:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:13:45
      Beitrag Nr. 27 ()
      Komisch, For4zim, der hehre Streiter für`s edle Beamtentum hat sich noch gar nicht zu Wort gemeldet.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:20:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      #27...er hat sich schon länger nicht geäußert. urlaub?
      andernfalls kommt er gleich.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:46:23
      Beitrag Nr. 29 ()
      Aekschonar fehlt auch - der Vertreter des Berufsbonzenbeamtums.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:50:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      Im Ariva-Forum hat sich kürzlich mal ein "MasterDesaster" als ehemaliger politscher B3-Beamter in Schleswig-Holstein geoutet. Was der von sich gegeben hat, da kamen einem die Tränen.
      Keinerlei Einsicht, keinerlei Unrechtsbewußtsein!
      WIR BEAMTE BEKOMMEN NUR WAS UNS ZUSTEHT UND KÜRZUNGEN DARF ES FÜR UNS NICHT GEBEN!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:03:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      passend zu meinem letzten posting, wunsch:
      im stern?, ein fleischer ist pleite gegangen und erhält jetzt mit seiner frau sozialhilfe.
      ihre tochter, die auf allgemeinkosten studiert hatte und inzwischen gut verdiente, mußte € 30! an das sozialamt als ausgleichszahlung überweisen.
      statt der nächsten gehaltserhöhung hat sie dann lieber einen geschäftswagen gewählt, damit sie ihre eltern nicht mit mehr geld unterstützen mußte.

      das sind die leute, die auch hier des öfteren schreiben.
      zunächst auf allgemeinkosten studieren, dann aber nur selbstsüchtig durch die welt laufen.

      und auch keinerlei verpflichtung gegenüber den eltern, noch der allgemeinheit sehen.

      hauptsache der 2./3. urlaub ist noch drin.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:21:56
      Beitrag Nr. 32 ()
      #31
      Der Geschäftswagen erhöht das Bruttto und das Netto der Tochter (Stichwort: geldwerter Vorteil; Sachbezug). Eins von beiden wird ja die Bemessungsgrundlage zur Errechnung der Ausgleichszahlung sein. Da hat der Stern wohl nicht ganz zu Ende recherchiert.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 17:24:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      @stocktrain: Würdest du uns bitte die Firma nennen, bei der du arbeitest? Damit wir mal über deren Leistung urteilen können.
      Beamte kommen die öffentliche Hand billiger als Angestellte. Sie müssen nämlich keine Beiträge für RV, PV und KV abführen. Würde das geändert, wie diese dämliche Bürgervericherung es zum Bsp. vorsieht, dann wäre von heute auf morgen Bund/Länder/Kommunen komplett zahlungsunfähig. Das Beihilfesystem ist nämlich um etliches billiger als das GKV-System. Daher haben rote Socken wie Simonis oder Steinbrück, die auch mal in einem unklugen Moment die Abschaffung des Status gefordert haben, schnell wieder einen Rückzieher gemacht.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 08:51:40
      Beitrag Nr. 34 ()
      @nebelkrähe #33

      "Beamte kommen die öffentliche Hand billiger als Angestellte"

      Stimmt nicht. Da Beamte, egal was für Scheiße die bauen nicht kündbar sind, bauen Beamte mehr Scheiße als Angestellte, weil es den Beamten ja eh egal ist. Kündigen kann sie keiner. Also ist diese These grundlegend falsch.

      Beamte bauen mehr Scheiße, also kosten sie auch mehr.



      "Das Beihilfesystem ist nämlich um etliches billiger als das GKV-System"

      Nur für den Beamten selber. Nicht für den Arbeitgeber. Weil der Arbeitgeber hier nämlich wesentlich mehr an den Kosten zahlen muß als das GKV-System. Vergleiche einmal deinen Zuschuß für Zähne, Brillen und ähnliches. Da zahlt dein Beihilfesystem wesentlich mehr als das GKV-System. Oder willst du die tausend Sondertarife für Beamten bei sämtlichen Versicherungen leugnen ? Krankenvers., Zahnzusatz, Autovers. usw... . Du bist ein Stinker, der überall billigere Tarife bekommt, im Beihilfesystem mehr Zuzahlung bekommt, immer meint recht zu haben, seine Scheiße nicht ausbaden muß weil unkündbar und jetzt geht es dir an den finanziellen Kragen und jetzt wehklagen.

      Für eine gewisse Zeit hatte ich auch schon den Beamtenstatus, ich weiß also wovon ich rede. Also versuchs erst gar nicht mit solchen Pfeifenargumenten.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 09:36:56
      Beitrag Nr. 35 ()
      #33..öffentlich-rechtlich
      deswegen bleibt schwarz schwarz, weiß weiß-

      beamte billiger? lachhaft.
      vergleiche die lebenseinkommen, dann kommt der beamte dem staat bis zu 50% teurer (da geschätzt, darf es ruhig etwas mehr sein)-

      beamte=geldsauger am staat, der status hat sich überlebt.

      aufruf: wählt das nächste mal extrem, damit diese schwachmaten endlich von ihren futtertrögen verschwinden müssen.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 12:30:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich wiederhole nochmal meinen Beitrag für den @"Schwarzen Lord"


      Das die Renten ausufern liegt auch an der Vereinnahmung der DDR,
      sowie dem Massenhaften Zuzug von Zuwanderer im Rentenfähigenalter.
      Und genau da liegt das Problem !

      Die Rente für diese beiden "Volksgruppen" wird durch die
      Abhängigen Beschäfitigten / Arbeitgeber erbracht.
      Beamte machen bei diesem Spiel nicht mit.
      Viele Beamte bringen immer das Argument ins Spiel, die
      Rentenkasse würde ja (vom Staat) bezuschusst werden und sie
      (die Beamten :laugh: ) würden ja so das System mitfinanzieren.

      Das stimmt ja auch bis dahin, bloß woher hat der Staaat das Geld ?
      Richig - von den Arbeitnehmern (Lohnsteuer).
      Von der Lohnsteuer der abhängigen Beschäftigten (!)
      bezahlt der Staat seine Beamten und deren Pensionen,
      sowie die Zuschüsse in die Rentenkasse !


      ...Also schwätz nicht so einen Unsinn daher! Werd selbst Beamter, wenn dir das so gut gefällt.
      Du bist Beamter ! Beamten kosten nur !
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 14:22:50
      Beitrag Nr. 37 ()
      Heute habe ich (endlich) von der BfA die Renteninformation bekommen.
      Erst mal der Umschlag: "Sicherheit für Generationen = die gesetzliche Rente" Renteninformation ihrer BfA. Aha!
      Rückseite: "Wir sichern Generationen - 50 Jahre BfA". Soso!

      Innen: Ihr aktueller Kontostand!
      Ihre bislang erworbenen Rentenanwartschaften
      die Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
      Eine Hochrechnung Ihrer künftigen Altersrente
      Die bisher gezahlten Beiträge

      zweite Seite: Ohnmachtsanfall!

      Schluß:

      Warum haben meine Eltern mich damals nicht GEZWUNGEN zu Amt, Post oder Bahn zu gehen?????
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 14:34:44
      Beitrag Nr. 38 ()
      @1121

      Begeh` aber nicht den Fehler und rechne mal nach, was du eingezahlt hast. Oder vielleicht noch mit ca. 6% Zinsen.

      Da kommt, bei mir, ein großer 7-stelliger Betrag raus !

      Ich schwöre, wenn ich dies als EinmalBetrag mit 65 bekomme, werde ich nie wieder Ansprüche beim Staat gelten machen.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 18:05:43
      Beitrag Nr. 39 ()
      @stocktrain: Meine Frage wurde nicht beantwortet. Wo arbeitest du? Und warum sind Beamte als Angestellte billiger? Wegen der höheren Sozialbeiträge? Oder weil sie dann gegen die Mißwirtschaft hinsichtlich Bildung, Sicherheit etc. streiken dürfen? Du belegst keine Aussage von dir. Billige Polemik! Warum bist du kein Beamter?
      @codiman: Gleiches gilt für dich. Warum bist du kein Beamter? Zu hohe moralische Ansprüche an dich selbst? Wo arbeitest du? Beamten arbeiten also nichts, richtig? Dann geh mal als Lehrer in eine Schule mit einem Ausländeranteil von über 90% oder arbeite beim Bundesgrenzschutz am Frankfurter Flughafen im Schichtbetrieb, du Dummschwätzer. Keine Ahnung haben aber groß daherreden.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 00:37:58
      Beitrag Nr. 40 ()
      iha sollte mal unterscheiden zwischen den beamten im unteren und mittleren dienst und den akademikern im gehobenen höheren dienst, die ab 3000 euro pension nach aheuse gehen! und den teilzeitbeamten (politiker) dennen nach 4 jahren eine pension zusteht die kleine beamte arbeiter nach 50 jahren arbeit nicht bekommen!
      den kleinen beamten geht es sicher nicht besser als den angestellten und arbeitern! die bonzen müßt ihr den kopf abhauen, nicht die kleine anfeinden!
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 03:43:33
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Stockbaby: So sehe ich das ja auch. Nur in ihrem blinden Wahn/Neid/was auch immer wird einfach mal auf einen Berufsstand draufgehauen, ohne auch nur eine Sekunde nachzudenken. Daß mittlerweile der Rentenzuschuss aus Staatskasse 77 Mrd.€ beträgt interessiert die Kritiker der Pensionen nicht. Ich finde es verantwortungslos, bestimmte Gruppen einfach so zu diffamieren: Dazu gehören auch Ärzte, Müllabfuhr, Fußballer usw.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 13:14:59
      Beitrag Nr. 42 ()
      #41

      Daß mittlerweile der Rentenzuschuss aus Staatskasse 77 Mrd.€ beträgt

      na woher kommen denn diese 77 Mrd € ?

      ich zahle fett RV-Beiträge und ein Teil meiner gezahlten Steuern fließt dann über die staatlichen Zuschüsse auch wieder an die Rentner/Pensionäre.

      Das System ist am ENDE !!!
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 13:28:06
      Beitrag Nr. 43 ()
      #41...der zuschuß wird gezahlt z.b.: kriegszeiten, studienzeiten, mutterschaft, arbeitslose, fremdrenten (juden im ausland), rußlanddeutsche usw...usw.

      also überwiegend für versicherungsfremde leistungen, die eingezahlten beiträge der arbeitnehmer(geber) decken auch heute noch die direkten rentenzahlungen.

      beamte sind flüssiger als wasser, überflüssig!
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 14:29:54
      Beitrag Nr. 44 ()
      #43

      Wären dir eigentlich nur Angestellte im öffentlichen Dienst lieber als Beamte oder geht es dir um die Anzahl der insgesamt im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen???
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 14:55:05
      Beitrag Nr. 45 ()
      Diese Scheiss Neiddiskussionen.

      "Der soll weniger Bekommen wie ich."
      "Der muß mehr Versteuern wie ich."
      "Ich hab Kinder und will mehr"

      Anstatt sich mal Gedanken über eine grundlegende Reform des Rentensystem zu machen Hackt man nur auf der jeweils anderen Gruppe rum.
      Und wenn ihr nicht wisst wie eine solche Reform geht. Seht euch mal ihn Holland um. Dort ist der Rentenbeitrag bei 14%.
      Und da ist die Rente sicher, gell Norbert Blüm.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 15:01:27
      Beitrag Nr. 46 ()
      Haben die auch solch ein Schmarotzerheer wie wir hier?
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 15:04:37
      Beitrag Nr. 47 ()
      #45

      In Holland gibst ja auch die Einheitsrente, und die erst ab 65 Jahren !

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 15:10:03
      Beitrag Nr. 48 ()
      #44...inu, ich habe nichts gegen den menschen hinter seiner profession.

      aber mir ist einfach die zahl der gesamten öffentlichen bediensteten zu hoch und es stört mich gewaltig, wenn auch nur eine gruppe nicht gemolken wird.
      es ist einfach kein geld da.

      unsere vorturner haben schon lange, lange nur noch bockmist verzapft, an sich selbst gedacht.

      2 beispiele:
      1. auf der autobahn baden-baden/heidelberg ~1986, swr radio: eine diskussion über die altersbezüge (renten, pensionen in b-w).
      hier wurde an hand des zahlenmaterials verhergesagt, daß im
      jahre 2010/2020 beinahe der gesamte haushalt des landes nur noch für die öffentlich beschäftigten und deren altersbezüge (beamtenpensionen) benötigt wird.
      und all die klugen leute? nichts ist passiert, trotz biedenkopfs mahnungen (ach ja, kohl mochte ihn ja nicht).
      heute kann ich nur sagen, weg mit ihnen, aber nur pensionen in höhe der durchschnittsrente, denn sie haben ihre amtseide massiv verletzt.

      2. heute (gestern?) döring: keine pensionszahlungen an politiker (verkürzt).
      und? die fdp hätte bereits lange zahlreiche gesetze in den ländern/bund einbringen/durchsetzen können.
      allerdings stehen jetzt lw in bayern an, da sind solche populistischen aussagen an der zeit.

      alles nur schaumschläger, unsere selbstbediener.

      darum: extrem wählen, um diese pappnasen von den futtertrögen zu entfernen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 15:30:17
      Beitrag Nr. 49 ()
      # 39 @ BEAMTER Schwarzer Lord

      Du begreifst es einfach nicht, anscheinend bist Du genauso schlau wie unsere Politiker !:laugh:

      Also nochmal :
      Von der Lohnsteuer der abhängigen Beschäftigten (!)
      bezahlt der Staat seine Beamten und deren Pensionen,
      sowie die Zuschüsse in die Rentenkasse !
      (!)


      Anhand Deiner Ausdrucksweise "...du Dummschwätzer. Keine Ahnung haben aber groß daherreden." erkennt man aber schon, dass Du doch sehr einfach gestrickt bist und deswegen
      solche Zusamenhänge nicht erkennen kannst. :rolleyes:

      Und genau diese Beamten richten unser Land zu Grunde.
      Aber macht mal so weiter, dann ist auch mit eueren fetten Pensionen essig......
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 15:36:39
      Beitrag Nr. 50 ()
      #48

      Ich glaube, so einfach wie du es dir machst, geht es nicht.
      Was die Anzahl der im ö.D. beschäftigten Personen angeht, gibt es wohl kaum jemand, der sich nicht weniger wünschen würde. Fast jede Regierung schreibt es sich auch auf die Fahne. Seit wie viel Jahren hören wir schon alle, dass der Abbau der Bürokratie vorangetrieben werden müsse. Ich verstehe darunter auch immer einen Abbau der Beschäftigten. Die derzeitige Diskussion um die Bundesanstalt für Arbeit zeigt aber leider genau das Gegenteil.
      Problematisch und sehr ideenlos finde ich aber auch diese seit vielen Jahren üblichen globalen Stellenkürzungen. Es werden überall 1,5% der Stellen gekürzt, aber gleichzeitig fallen keine Aufgaben weg. Das Ergebnis sieht man dann im Bundeshaushalt. Wer sich dort etwas genauer die Personalkosten und gleichzeitig die Kosten für "Aufträge an Dritte" anschaut, weiß was ich meine. Es werden Personalkosten gespart und gleichzeitig betreibt man ein sog. Outsourcing. Dies kommt dem Steuerzahler oft noch viel teuerer. Das größte Übel im ö.D. sind meiner Meinung nach aber auch nicht Beamten, sondern der Tarifvertrag für die Angestellten (BAT). Er ist der größte Flächentarifvertrag in Deutschland. Der BAT macht es den öffentlichen Arbeitgeber fast unmöglich, seine Angestellten flexibel einzusetzen. Die ständig wachsendende Anzahl der gewonnenen Klagen vor den Arbeitsgerichten von Angestellten im öffentlichen Dienst beweißt dies deutlich. Nicht umsonst sitzen an den Westgrenzen noch viele Angestellte der Bundeszollverwaltung, während die Beamte schon längst ihren Dienst an den Ostgrenzen schieben. Sie konnten aufgrund des Beamtenrechts einfach zwangsversetzt werden und hatten keinen Chance sich zu wehren. Warum auch, dafür haben sie schließlich unterschrieben!!!
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:02:58
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hätte mich sehr gewundert, wenn es aufgehört hätte mit diesen dämlichen Neidthreads, was diese oder jene Gruppe angeblich zuviel bekommt.

      Beamter zu sein, ist längst nicht mehr so cool, wie es vielleicht mal war, denn die vergangenen 20 Jahre hat man zunehmend erkannt, wie bequem das eigentlich ist, bei den Beamten den Staatshaushalt ein bißchen abzufedern, wenn man sich durch allgemeine Unfähigkeit und Anspruchsdenken wieder in Haushaltsnöte manövriert hatte.

      Die mehrfache Absenkung von Pensionsniveau, bei der Beihilfe und der Beförderungsstau haben ja dem Beamten nicht zumindest zu Dämpfungen von Sozialversicherungsbeitragssteigerungen verholfen, sondern sind ja begleitet davon, daß der Staat nach wie vor für die Beamtenversorgung nichts zurück legt, ihnen also einen Teil der Besoldung vorenthält, ohne daß dadurch eine erkennbare Gegenleistung vorläge. Genau daher kommen ja diese Neiddebatten: der Angestellte sieht seine Beiträge zwar auch nicht, sie stehen aber wenigstens auf dem Papier als Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Beim Beamten steht nirgendwo auf einem Papier, um wieviel seine Besoldung künstlich abgesenkt ist und daher kommen immer wieder Deppen daher, die behaupte, die Beamten zahlten nichts, die Angestellten schon. Dann soll ein Angestellter mal zeigen, wo denn sein Rentenbeitragskonto oder sein Krankenversicherungskonto ist. Da ist nichts, Null, genauso, wie bei den Beamten. Nur ist bei den Angestellten noch zumindest etwas verbrieft, z.B. seine Rentenbeitragspunkte. Beim Beamten ist gar nichts verbrieft, und beliebige Besoldungskürzungen oder Pensionskürzungen (wie für 2004 angekündigt), sind hier möglich. Beamte dürfen halt nicht streiken, sondern müssen alles schlucken, was die Parlamente verordnen.

      Auf dem Niveau, wie das hier im Thread vorgegeben wird, lann man ewig reden, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, weil ja die Threadschreiber nicht etwa Probleme lösen wollen, sondern einfach ihren Frust ablassen wollen, weil sie vielleicht mit ihrem Leben unzufrieden sind oder, sagen wir, bei der Aufnahmeprüfung als Beamter durchgefallen sind ;) .

      Wollte man mit Niveau und auf eine Lösung hin diskutieren, müßte man ja anerkennen, daß halt Beamte in einem ganz anderen Versorgungssystem sind, und ein Vergleich mit den Angestelltensystemen nicht möglich ist. Man müßte anerkennen, daß auch Beamte schlicht eine Bezahlung ihrer Arbeit verdienen, und bei einem direkten Vergleich kann man nicht feststellen, wer nun besser oder schlechter verdient - auch hier schon deshalb, weil die Tarifstruktur eine andere ist, bei den Beamten nämlich viel stärker nivelliert. Man müßte schließlich anerkennen, daß die Beamtenpension nicht mit der Rente verglichen werden kann, weil sie einer anderen Philosophie folgt und allenfalls ein Vergleich mit einer Rente plus Betriebsrente angemessen wäre. Zusätzlich absurd ist, wenn die Bruttorente von 2040 (41,9% laut Rürup-Kommission ohne Riesterrente) verglichen wird mit der Bruttopension von Beamten, die bereits in Pension gegangen sind (mit den 75%, die bereits auf 71,75% gekürzt wurden), wobei ja bei den Beschäftigten das Brutto auf einem viel höheren Niveau liegt, nämlich erhöht um ca. 20% Arbeitnehmerbeiträge plus die Steuern darauf, was die vergleichbare Bruttopension für 2004 von 71,75% auf 57% senken würde - zukünftige Senkungen bis 2040 nicht eingerechnet. Und daß die Pension höher ist als die Rente ohne Betriebsrente ist ja trivial. Ob bei Berücksichtigung der niedrigen Besoldungsniveaus und den Unwägbarkeiten des Beförderungsstaus die Beamte dadurch so privilegiert sind, wage ich zu bezweifeln. Da mag es einzelne Gruppen geben, die es wirklich gut haben, wie eben Politiker, politische Beamte, solche in B- und R-Tarifen - das ist aber eine Minderheit.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:05:33
      Beitrag Nr. 52 ()
      Die Holländer haben schon vor langen Erkannt, daß der Generationenvertrag nicht sinnvoll ist.
      So sind deren Beiträge zweigeteilt.
      Mit einem Teil werden die Ansprüche der derzeitigen Rentner abgegolten.
      Mit dem zweiten auf die "Eigenen" Rente gespart.

      Wenn wir damit begonnen hätten, als noch viele AN relativ wenigen Rentner gegenüberstanden, dann hätten wir das Dilemma nicht. Vielmher wurde damals die Rentenkasse zweckentfremdet.

      Ach ja und Schmarotzer wie Millionen Russlanddeutsche die bei uns Rente kassieren haben die zu ihren Glück auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:07:26
      Beitrag Nr. 53 ()
      Auf Dich und Deine obligatorische "Betriebsrente" haben wir hier schon gewartet, for4zim. :D
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:09:49
      Beitrag Nr. 54 ()
      #50, inu, alles sehr richtig!

      Eine echte Strukturreform wäre ein Abschaffen einer großen Zahl von Gesetzen und eine Aufgabe einer größeren Zahl staatlicher Aufgaben mit dem Erfolg, daß der Stellenabbau im öffentlichen Dienst automatisch abliefe, statt über die unsinnigen Globalkürzungen. Schon die neue Verwaltung für die Aufsicht über die Riesterrentenanbieter ist überflüssig und ihr Aufbau in der heutigen Situation absurd.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:12:04
      Beitrag Nr. 55 ()
      #52

      Zudem gibts in Holland die Einheitsrente für alle, und das erst ab dem 65. Geburtstag.

      In D dagegen gibts Millionen Frührentner und Frühpensionäre...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:13:38
      Beitrag Nr. 56 ()
      #52
      Ich habe kürzlich gelesen, dass die Reserve in der Rentenversicherung in den siebziger Jahren mal 30 (!) Monatsausgaben betragen hat.
      Dann wurde das Geld verplempert für Starfighter, Ostrenten, Aussiedler, Asylanten usw. usw alles gesamtwirtschaftliche Ausgaben, die einzig und allein den Arbeitnehmern aufgebürdet wurden. Beamte, Selbständige, Firmen und Politiker wurden nicht zur Kasse gebeten.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:22:55
      Beitrag Nr. 57 ()
      @for4zim

      Ausnahmefälle ?

      Wenn jemand mit 18 zur Bundeswehr geht, hat er mit :eek: 48 :eek: den Vollanspruch auf 75% Pension erworben und kann in Pension gehen.

      Ausnahmefälle ?

      75% Pension seiner letzten Bezüge. Bezüge die lebenslang steigen ! Alle 2 Jahre in der Altersklasse + die Gehaltssteigerungen. Verglichen mit wahrscheinlich 41,6% des durchschnittlichen Einkommens der Lebensarbeitszeit.

      Ausnahmefälle ?

      usw...


      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:48:04
      Beitrag Nr. 58 ()
      900392, ich weiß ja nicht, von was Du schreibst, aber wenn Du glaubst, ein Pilot könnte mit 55 noch einen Jagdflieger sicher fliegen, dann hast Du recht absurde Vorstellungen. Und daraus ergeben sich die Pensionsalter bei manchen Bundeswehrbediensteten.

      Und Deine Zahlen unten zeigen deutlich, daß Du meinen Text entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hattest, wobei ich vermute, daß Du es auch nicht wolltest, da Du ja eine sachliche Auseinandersetzung nicht anstrebst, sondern nur Klischees bedienen und Polemiken austauschen möchtest. Bitte sehr!

      Deine Zahlen sind trotzdem falsch. Vielleicht überwindest Du Dich und informierst Dich doch einmal.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:56:25
      Beitrag Nr. 59 ()
      Leider denken die Politiker nur bis zur nächsten Wahl.

      Und gerade beim Thema Rente ist sowas Verhängnissvoll. Da heute bereis die Weichen gestellt werden müssen, für das was in 30 Jahren passiert.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 17:03:12
      Beitrag Nr. 60 ()
      Siehst du for4zim das ist dein Beamtendenken.

      In der freien Wirtschaft bleibt ein Arbeiter schon lange nicht mehr bei einer Ausbildung. Der gelernte Gärtner, geht vielleicht als Pförtner in Rente. So siehts aus. Dein Pilot mit 55, braucht kein Jagdflieger fliegen, sondern kann auch beim Bodenpersonal oder in der Schulung noch sehr gute Dienste leisten.

      Bis er 65 ist !

      Die Zahlen passen. Informier du dich erst mal. ( z.B. Besoldung in der Bundeswehr und öffentlichen Dienst )

      Dich rettet nur der Tod vor der nächsten Altersmäßigen Gehaltssteigerung !
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 17:16:53
      Beitrag Nr. 61 ()
      Wie erwartet: nur Blah und die regelmäßige Mutmaßung, alle, die anderer Meinung sind, müßten Beamte sein.

      Und wer eigentlich die ganzen 55-jährigen Pförtner brauchen soll, sollte der User auch mal überdenken. Wenn die Leute sinnvoll beschäftigt werden können, wäre ich nämlich auch dafür, die in den entsprechenden Dienst zu bringen.

      Aber immerhin spannend: alle Beamten sind anscheinend politische Beamte, Jagdflieger und Lehrer - so einfach ist die Welt mancher User. Daß das mittlere Ruhestandsalter bei Rentnern und Pensionären fast gleich ist, hat der User noch gar nicht mitbekommen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 09:21:12
      Beitrag Nr. 62 ()
      Vielleicht ist es dir noch nicht aufgefallen :

      Beim Staat kannste in Pension gehen, wenn du deinen Pensionsanspruch erdient hast.
      Zeig mir (außer Generäle) den Bundeswehrangehörigen, der erst mit 65 in Pension geht.
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 10:29:09
      Beitrag Nr. 63 ()
      schmarotzerherr beamte?:laugh:

      in der freien wirtschaft gibt es 5 mio arbeitslose, die nix machen, dazu noch einige sozialhilfeempfänger...
      wenn man das mal zusammenzählt und die effetivität der beamten gg die der freien wirtschaft vergelicht sollte die höhere arbeitsproduktivität bei den beamten liegen, oder nicht:laugh:
      sieht so aus, als würden viele abreitslose auch nicht auf 40 jahre arbeit kommen

      nur mal so ein gedanke
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 11:21:24
      Beitrag Nr. 64 ()
      wußte ich´s doch, f4z ist wieder aufgetaucht und vergleicht äpfel mit birnen, stichwort betriebsrente.

      deine armseligen argumente mußt du nicht immer wieder vortragen.

      da der staat bald pleite ist, geht es auch euch an den kragen.
      hoffentlich ist der wind so stark, daß er den beamtenstatus hinwegfegt.

      beamze = geldsauger am staat
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 11:37:54
      Beitrag Nr. 65 ()
      #64

      Wenn du gestern in der Sendung MONITOR den Bericht über die Jusitzvollzugsanstalten in NRW und die Ergebnisse der Privatisierung gesehen hättest, würdest du mich unter #50 verstehen und müsstest eigentlich zu einem ganz anderen Urteil kommen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 11:44:30
      Beitrag Nr. 66 ()
      #65...habe ich nicht. inu, du mißverstehst mich, wenn du annimmst, dieses soll für alle bereiche gelten.

      es geht nicht um "den beamten", es geht um die privilegien.
      richtig ist, daß viele, die <a12 besoldet sind, nicht unbedingt überbezahlt sind.

      es stören mich aber die ungerechtfertigten altersbezüge, ebenso wie die der politiker.

      sie sind nicht mehr angemessen, auch nicht mehr bezahlbar!
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 11:51:19
      Beitrag Nr. 67 ()
      Den von Gewerkschaftsseite geäußerten Vorschlag, Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, lehnt die Rürup-Kommission ab. Zwar gewinne man so neue Beitragszahler, diese jedoch erwerben auch Rentenansprüche. "Auf Dauer droht (damit) sogar ein höherer Beitragssatz", heißt es. Die Beamten einzubeziehen wäre wahrscheinlich sogar auf lange Sicht "ein Verlustgeschäft" für die Rentenversicherung, "weil Beamte im Durchschnitt eine um 2,3 Jahre längere Lebenserwartung aufweisen als die Gesamtbevölkerung", rechnen die Experten kühl vor. Zudem sei die "Dienstunfähigkeit" - sprich vorzeitiger Ruhestand - im öffentlichen Dienst "weit verbreitet". Sprich: Beamte wären besonders teure Rentner.
      Quelle: taz vom 29.08.2003
      Fettung vom mir

      Sind eher dienstunfähig als der Durchschnitt der Arbeitnehmer, weisen aber gleichzeitig eine höhere Lebenserwartung als diese auf. Ich frag mich wie das zusammenpasst???
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 12:44:32
      Beitrag Nr. 68 ()
      #66

      Das hört sich ja schon ganz anders an!!! Wenn du dann noch berücksichtigst, dass der ganz überwiegende Teil der Beamten im einfachen und mittleren Dienst, kommen wir der Sache schon wesentlich näher. Frage mal bei der Polizei, dem BGS, der Justizverwaltung etc. nach, wieviel Beamte dort im gehobenen oder höheren Dienst sind.


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