58 Jahre nach Kriegsende: Deutschland ist lt. UNO-Charta noch immer "Feindstaat" - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.09.03 17:45:24 von
neuester Beitrag 07.09.03 22:05:28 von
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Artikel 53
(1)" Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war."
Artikel 107
"Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt."
Zu diesen Feindstaatenklauseln heißt es im Handbuch der Vereinten Nationen (entnommen aus dem sehr aufschlußreichen
Buch "Geheimpolitik", Band 1, von Dieter Rüggeberg):
"Damit war eine Friedensordnung geschaffen, die noch deut-
licher als in der Völkerbundsatzung die Staatengemeinschaft
für unabsehbare Zeit in die Klasse der Sieger und die der Besiegten unterteilte und die Besiegten nicht nur bis auf
weiteres von der neuen Gemeinschaft ausschloß, sondern als habituelle Angreifer abqualifizierte und in den Art.53 und
107 zu weitgehend rechtlosen Objekten von Kriegsfolge- und
Präventivmaßnahmen herabstufte, ohne den Siegern hierbei
irgendwelche zeitliche Beschränkungen aufzuerlegen.
Hinsichtlich des Umfangs dieser Maßnahmen werden den Sie-
gern-mit Ausnahme der Verpflichtung zur Beachtung der Men-
schenrechte, die als individuelle Rechtspositionen außer-
halb des herkömmlichen völkerrechtlichen Systems staatli-
cher Berechtigungssubjekte stehen- keine Beschränkungen auferlegt. Unter ´Kriegsfolgemaßnahmen´im Sinne von Art.107
könnten Friedensverträge ebenso subsumiert werden wie ein-
seitige Akte autoritativen Charakters, z.B. teilweise Annexion oder militärische Besetzung des Territoriums des
Feindstaates, Einschränkung seiner Souveränität oder Erzwingung der Verpflichtungen eines Friedensvertrages mit
Waffengewalt. Ähnlich unbeschränkt sind die Befugnisse der
Staaten, die in einem regionalen Bündnis gegen die Erneue-
rung der Angriffspolitik eines Feindstaates zusammenge-
schlossen sind.
Die betreffendem Mächte haben das Recht, den Begriff Án-
griffspolitik selbst auszulegen, und werden hierbei auch nicht an die Angriffsdefinition der Vereinten Nationen von
1974 (Res.3314 (XXIX) vom 14.12.1974) gebunden. Damit könn-te nach Art.53 bereits eine politische Tendenz, die weder
völkerechtliche Positionen gefährdet noch auf die vom Völkerrecht anerkannten Rechte dritter Staaten einwirkt- etwa die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht oder das
Recht auf Heimat-, sämtliche Zwangsmaßnahmen des Völker-
rechts in Gang zu setzen."
Das sind schöne Perspektiven für dieses Land, nicht wahr?
Man hätte reichlich Gelegenheit gehabt, diese Artikel zu streichen bzw. zu modifizieren, so z.B. anläßlich des Bei-
tritts der beiden deutschen Staaten zur UNO oder der Unter-
zeichnung des 2+4-Vertrages.
Vor diesem Hintergrund ist es m.E. besser zu verstehen, daß
die deutsche Politik in der Vergangenheit innen-wie außenpolitisch doch sehr defensiv agierte, wenn es um deutsche Interessen ging.
(1)" Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war."
Artikel 107
"Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt."
Zu diesen Feindstaatenklauseln heißt es im Handbuch der Vereinten Nationen (entnommen aus dem sehr aufschlußreichen
Buch "Geheimpolitik", Band 1, von Dieter Rüggeberg):
"Damit war eine Friedensordnung geschaffen, die noch deut-
licher als in der Völkerbundsatzung die Staatengemeinschaft
für unabsehbare Zeit in die Klasse der Sieger und die der Besiegten unterteilte und die Besiegten nicht nur bis auf
weiteres von der neuen Gemeinschaft ausschloß, sondern als habituelle Angreifer abqualifizierte und in den Art.53 und
107 zu weitgehend rechtlosen Objekten von Kriegsfolge- und
Präventivmaßnahmen herabstufte, ohne den Siegern hierbei
irgendwelche zeitliche Beschränkungen aufzuerlegen.
Hinsichtlich des Umfangs dieser Maßnahmen werden den Sie-
gern-mit Ausnahme der Verpflichtung zur Beachtung der Men-
schenrechte, die als individuelle Rechtspositionen außer-
halb des herkömmlichen völkerrechtlichen Systems staatli-
cher Berechtigungssubjekte stehen- keine Beschränkungen auferlegt. Unter ´Kriegsfolgemaßnahmen´im Sinne von Art.107
könnten Friedensverträge ebenso subsumiert werden wie ein-
seitige Akte autoritativen Charakters, z.B. teilweise Annexion oder militärische Besetzung des Territoriums des
Feindstaates, Einschränkung seiner Souveränität oder Erzwingung der Verpflichtungen eines Friedensvertrages mit
Waffengewalt. Ähnlich unbeschränkt sind die Befugnisse der
Staaten, die in einem regionalen Bündnis gegen die Erneue-
rung der Angriffspolitik eines Feindstaates zusammenge-
schlossen sind.
Die betreffendem Mächte haben das Recht, den Begriff Án-
griffspolitik selbst auszulegen, und werden hierbei auch nicht an die Angriffsdefinition der Vereinten Nationen von
1974 (Res.3314 (XXIX) vom 14.12.1974) gebunden. Damit könn-te nach Art.53 bereits eine politische Tendenz, die weder
völkerechtliche Positionen gefährdet noch auf die vom Völkerrecht anerkannten Rechte dritter Staaten einwirkt- etwa die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht oder das
Recht auf Heimat-, sämtliche Zwangsmaßnahmen des Völker-
rechts in Gang zu setzen."
Das sind schöne Perspektiven für dieses Land, nicht wahr?
Man hätte reichlich Gelegenheit gehabt, diese Artikel zu streichen bzw. zu modifizieren, so z.B. anläßlich des Bei-
tritts der beiden deutschen Staaten zur UNO oder der Unter-
zeichnung des 2+4-Vertrages.
Vor diesem Hintergrund ist es m.E. besser zu verstehen, daß
die deutsche Politik in der Vergangenheit innen-wie außenpolitisch doch sehr defensiv agierte, wenn es um deutsche Interessen ging.
Ich denke, wir haben die Charta auch unterzeichnet, oder? Also wären in unserem Falle die Sieger die Feindstaaten . Steht ja nicht drin, dass nur die Verlierer gemeint sind.
Schuld sind die Italiener.
Hätten die auf der anderen Seite gekämpft, hätten wir den Krieg gewonnen. ( Aber was dann? )
Das meinen ich und Alfred Tetzlaff.
Hätten die auf der anderen Seite gekämpft, hätten wir den Krieg gewonnen. ( Aber was dann? )
Das meinen ich und Alfred Tetzlaff.
Deswegen war der Angriff von Berlusconi auf Schulz im Reichstag....., ähhh, im EU-Parlament ja auch so gemein und hinterhältig.
Aber Schröder hat das erkannt.
Jetzt verkaufen sie uns Weinflaschen mit Hitlerbildern.
SEP
Aber Schröder hat das erkannt.
Jetzt verkaufen sie uns Weinflaschen mit Hitlerbildern.
SEP
#4,
>>>Jetzt verkaufen sie uns Weinflaschen mit Hitlerbildern.<<<
SEP,
kauf eine.
Dann könntest Du die "Flasche von Führer" köpfen.
Und wenn der Inhalt gut ist, dann ist in Deutschland alles in Ordnung.
>>>Jetzt verkaufen sie uns Weinflaschen mit Hitlerbildern.<<<
SEP,
kauf eine.
Dann könntest Du die "Flasche von Führer" köpfen.
Und wenn der Inhalt gut ist, dann ist in Deutschland alles in Ordnung.
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