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    Miete bei Sterbefall? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.09.03 22:13:27 von
    neuester Beitrag 23.09.03 12:59:32 von
    Beiträge: 11
    ID: 778.615
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      Avatar
      schrieb am 22.09.03 22:13:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      wenn jemand stirbt,der schon lange in der wohnung wohnt(21 jahre)und die erben die wohnung kündigen so geht das doch wohl fristlos,oder nicht?
      der vermieter ist der meinung,man könne nur auf quartalsende kündigen(3-monate)
      das kann doch nicht sein:confused:

      grüsse

      derfrager
      (dankbar für antworten)
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 22:26:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Frage gab es schon an den Mieterverein:

      Christin P., Grenzach: Meine Oma ist vorige Woche verstorben. Was machen wir mit der leer stehenden Wohnung?

      Norbert Eisenschmid: Der Erbe hat das Recht, mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem er vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt hat, dass kein anderer berechtigt ist, das Mietverhältnis fortzuführen.

      An den 3 Monaten kommst Du wohl nicht vorbei.

      Gnutz
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 22:27:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meineserachtens endet ein Mietvertrag mit dem Tod des Vertragspartners, wenn nichts anderes vereinbart ist.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 22:32:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      #Gnutz

      ich glaub ich fall vom hocker:cry: :cry:
      ist das,das deutsche recht,gemacht im namen des volkes:confused: :confused:

      grüsse

      derfrager
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 22:55:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Früher waren das bei der Mietdauer über ein Jahr Kündigungsfrist, versuch es doch mit einem Nachmieter. Und nicht immer alles so einseitig sehen. ;)

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      Avatar
      schrieb am 22.09.03 23:06:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      #hyper
      ausser das sie gross ist und neue fenster hat,hat die wohnung nichts zu bieten(bullerofen im wohnzimmer,ansonsten keine heizung-elektroöfelchen in den anderen zimmern)
      aber megacooler balkon(ca 55 qm)

      grüsse

      derfrager
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 23:14:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      #4,

      ist das,das deutsche recht,gemacht im namen des volkes :laugh: :laugh: :laugh:

      Was erwartest Du vom Mietrecht?

      Mietrecht ist eine Grauzone.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 23:16:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dann dürfte es wohl leider schwer werden mit einem Nachmieter. :(

      Viel Glück!

      Gruß Hyper
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 23:22:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      wird schon werden,hyper:( :confused:

      grüsse

      derfrager
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 23:33:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 23.09.03 12:59:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      derfrager,
      wenn du die Erbschaft ausschlägst, kann der Vermieter nichts von dir verlangen. Lies den Mietvertrag durch. Besenrein? Kaution? Man kann sich mit dem Vermieter einigen. Schriftlich festhalten.


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