Miete bei Sterbefall? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.09.03 22:13:27 von
neuester Beitrag 23.09.03 12:59:32 von
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wenn jemand stirbt,der schon lange in der wohnung wohnt(21 jahre)und die erben die wohnung kündigen so geht das doch wohl fristlos,oder nicht?
der vermieter ist der meinung,man könne nur auf quartalsende kündigen(3-monate)
das kann doch nicht sein
grüsse
derfrager
(dankbar für antworten)
der vermieter ist der meinung,man könne nur auf quartalsende kündigen(3-monate)
das kann doch nicht sein
grüsse
derfrager
(dankbar für antworten)
Die Frage gab es schon an den Mieterverein:
Christin P., Grenzach: Meine Oma ist vorige Woche verstorben. Was machen wir mit der leer stehenden Wohnung?
Norbert Eisenschmid: Der Erbe hat das Recht, mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem er vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt hat, dass kein anderer berechtigt ist, das Mietverhältnis fortzuführen.
An den 3 Monaten kommst Du wohl nicht vorbei.
Gnutz
Christin P., Grenzach: Meine Oma ist vorige Woche verstorben. Was machen wir mit der leer stehenden Wohnung?
Norbert Eisenschmid: Der Erbe hat das Recht, mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem er vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt hat, dass kein anderer berechtigt ist, das Mietverhältnis fortzuführen.
An den 3 Monaten kommst Du wohl nicht vorbei.
Gnutz
Meineserachtens endet ein Mietvertrag mit dem Tod des Vertragspartners, wenn nichts anderes vereinbart ist.
#Gnutz
ich glaub ich fall vom hocker
ist das,das deutsche recht,gemacht im namen des volkes
grüsse
derfrager
ich glaub ich fall vom hocker
ist das,das deutsche recht,gemacht im namen des volkes
grüsse
derfrager
Früher waren das bei der Mietdauer über ein Jahr Kündigungsfrist, versuch es doch mit einem Nachmieter. Und nicht immer alles so einseitig sehen.
#hyper
ausser das sie gross ist und neue fenster hat,hat die wohnung nichts zu bieten(bullerofen im wohnzimmer,ansonsten keine heizung-elektroöfelchen in den anderen zimmern)
aber megacooler balkon(ca 55 qm)
grüsse
derfrager
ausser das sie gross ist und neue fenster hat,hat die wohnung nichts zu bieten(bullerofen im wohnzimmer,ansonsten keine heizung-elektroöfelchen in den anderen zimmern)
aber megacooler balkon(ca 55 qm)
grüsse
derfrager
#4,
ist das,das deutsche recht,gemacht im namen des volkes
Was erwartest Du vom Mietrecht?
Mietrecht ist eine Grauzone.
ist das,das deutsche recht,gemacht im namen des volkes
Was erwartest Du vom Mietrecht?
Mietrecht ist eine Grauzone.
Dann dürfte es wohl leider schwer werden mit einem Nachmieter.
Viel Glück!
Gruß Hyper
Viel Glück!
Gruß Hyper
wird schon werden,hyper
grüsse
derfrager
grüsse
derfrager
derfrager,
wenn du die Erbschaft ausschlägst, kann der Vermieter nichts von dir verlangen. Lies den Mietvertrag durch. Besenrein? Kaution? Man kann sich mit dem Vermieter einigen. Schriftlich festhalten.
wenn du die Erbschaft ausschlägst, kann der Vermieter nichts von dir verlangen. Lies den Mietvertrag durch. Besenrein? Kaution? Man kann sich mit dem Vermieter einigen. Schriftlich festhalten.
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