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    Vorsteuerabzug bei verspäteter Gewerbeanmeldung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.03 17:31:28 von
    neuester Beitrag 30.09.03 19:15:30 von
    Beiträge: 5
    ID: 781.393
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      Avatar
      schrieb am 30.09.03 17:31:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angenommen ich melde morgen ein Gewerbe an (Personengesellschaft), kann ich dann die dieses Jahr bereits bezahlte MWSt. bei Investitionen als Vorsteuer geltend machen?
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 17:50:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja klar, das Gewerbe kannst Du z.B. zum 1.1.2003 anmelden, oder noch früher.

      mfg nsn
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 17:56:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn ich das Gewerbe zum 1.10.anmelde, geht es dann auch?

      Sachverhalt ist folgender:

      Freiberuflich tätig seit Ende 2002. Jetzt soll doch ein Gewerbe gegründet werden,welches Umsatzsteuerpflichtig ist. Kann jetzt die bereits bezahlte Vorsteuer für Investitionen wie Büroausstattung dann geltend gemacht werden, wenn die Anmeldung zum ersten Oktober erfolgt?
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 18:45:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vorsteuerabzug erst ab Anmeldung, rückwirkend geht nix...."Vorgründungskosten" gab´s früher mal, ist schon lange Geschichte. Paß´ bei Deinem Gewerbe übrigens auf, daß da nirgends "Training", "Schulung", "Seminare", o. ä. auftaucht, sonst bist Du unterrichtend tätig und somit versicherungspflichtig in der ges. Sozialversicherung, vielen Dank an die rot-grüne Schmarotzerbande in Berlin....

      Gute Geschäfte wünsch´ ich noch
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 19:15:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke, es dreht sich um den Bereich Softwareentwicklung (freiberuflich)und gleichzeitig die Vermarktung eines Produktes.

      Vermutlich jetzt doch das Konstrukt, Freiberuflich und gleichzeitig GmbH-Geschäftsführer (alleiniger Gesellschafter).

      Gibt es steuerliche Probleme, wenn man von der GmbH Aufträge für die weitere Software-Entwicklung bekommt und diese freiberuflich abwickelt?


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