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    Wann besteht Rücktrittsrecht zwischen Kaufleuten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.10.03 19:33:40 von
    neuester Beitrag 13.10.03 14:04:01 von
    Beiträge: 7
    ID: 785.129
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      Avatar
      schrieb am 12.10.03 19:33:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe als Kaufmann schriftlich Ware bestellt, zum festen Bruttopreis. Der Lieferant hat die Bestellung akzeptiert, hat aber auf meinen Preis 16% MwSt aufgeschlagen. Nachdem ich die Rechnung bekommen habe, habe ich die Bestellung sofort storniert (die Bestellung musste per Vorkasse bezahlt werden). Die Stornierung wurde vom Lieferanten abgelehnt, mit dem Hinweis es gebe kein Rücktrittsrecht zwischen Kaufleuten. Muss ich jetzt die Ware abnehmen?
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 19:37:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      # 1

      Vielleicht kennt sich ja Schröder im Rücktrittsrecht aus?!
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 19:51:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vereinbarte Preise zwischen Kaufleuten sind in der Regel Nettopreise, jedenfalls wenn nichts anderes vereinbart wird. Von einem RücktrittsRECHT ist mir nichts bekannt. Gute Kaufleute werden sich aber in der Regel kulant verhalten. Versuch`s also nicht mit der Brechstange!

      Viel Glück,

      makoe
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 20:25:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was verstehst du unter "Kaufmann"?
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 20:26:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Makoe,

      das mit den Nettopreisen ist mir schon klar. Ich habe in der Faxmitteilung den Brutto- UND den Nettopreis angegeben.

      Die Faxnachricht habe ich gestern abgeschickt (Samstag), heute Rechnung per Email bekommen, sofort "storniert". Die Ware ist noch nicht geliefert, weil sowieso Vorkasse. Ich verstehe einfach nicht, warum er jetzt daraus so ein Theater macht. Ich kann doch nicht dafür gerade stehen, dass seine Mitarbeiter nicht lesen können. :mad:

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      Avatar
      schrieb am 12.10.03 20:45:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      @MrsGekko

      Kaufmann nach HGB §§ 1-7
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 14:04:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe in der Faxmitteilung
      Wenn die `Mitteilung` eine Bestellung war, in dem explizit Netto- und Bruttopreis genannt wurden, dann ist der Lieferant berechtigt die Bestellung ablehnen oder zum genannten Preis akzeptieren. Er KANN natürlich abweichend in seine Rechnung jeden anderen beliebigen (auch Mond-)Preis schreiben, bloß einklagen kann er ihn dann nicht, wenn er mehr verlangt als bestellt wurde.
      Und wenn auf die Vorabrechnung ein klärendes Fax folgen würde mit dem Tenor `entweder inklusive WwSt. oder kein Interesse`, dann hätte er erst recht keine Chance.


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