Sparerfreibetrag bei Verrentung der Lebensversicherung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.11.03 16:40:07 von
neuester Beitrag 17.11.03 20:23:34 von
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Meine Schwester fragt gerade:
Was ist eigentlich, wenn man bei einer Lebensversicherung nicht das Kapitalwahlrecht ausübt sondern die Rente wählt: Kann man dann der Versicherung einen Freistellungsauftrag erteilen und so den Sparerfreibetrag nutzen? Oder wie läuft sowas?
Was ist eigentlich, wenn man bei einer Lebensversicherung nicht das Kapitalwahlrecht ausübt sondern die Rente wählt: Kann man dann der Versicherung einen Freistellungsauftrag erteilen und so den Sparerfreibetrag nutzen? Oder wie läuft sowas?
Hallo KimJennifer,
bei Verrentung einer konventionellen Rentenversicherung muß momentan nur der Ertragsanteil versteuert werden. Dieser beträgt z.b. bei einer 65-jährigen Leistungsempfängerin 27%, bei einer 50-jährigen 42% und bei einer 80-jährigen 12%. Das heißt dann konkret: Wenn z.B. die 50-jährige Leistungsempfängerin mtl. 2000 EUR von ihrer Rentenversicherung ausgezahlt bekommt, sind 840 EUR steuerpflichtig. Wieviel sie dann von diesen 840 EUR ans Finanzamt abführen muß, hängt vom Grenzsteuersatz ab.
Hat sie (Annahme: alleinstehend) z.B. ein zu versteuerndes Einkommen in 2003 von 20.000 EUR (z.B.durch Mieteinnahmen), so beträgt der Grenzsteuersatz (ohne Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags) ca. 29%, bei 30.000 EUR (inklusive steuerpflichtiger Anteil der Rente, 840x12 = 10.080)ca. 34%. Somit werden also ca. 3.180 EUR im ersten Jahr für das Finanzamt fällig. Im nächsten Jahr wäre dann der steuerpflichtige Anteil aufgrund des niedrigeren Ertragsanteils geringer (820x12 = 9840).
Sollte es sich bei diesem Vertrag um eine Riester- oder Eichelrente handeln, so wird aufgrund der nachgelagerten Besteuerung die komplette Rente mit dem dann gültigen Grenzsteuersatz versteuert - somit muß hier bei mtl. 2.000 EUR Rente pro Jahr EUR 8.570 ans Finanzamt überwiesen werden. Auch darf diese Rente erst mit 60 in Anspruch genommen werden.
Sollte jemand den Versuch starten (um z.B. der nachgelagerten Besteuerung zu entkommen) seinen Lebensabend im Ausland zu verbringen, so muß er die in der Ansparphase in Anspruch genommenen Vergünstigungen dem deutschen Staat zurückführen (falls sich nicht schon wieder irgendwas geändert hat).
So sieht es meines Wissens momentan aus. Wie es in Zukunft aussehen wird, kannst du dir ja denken.
Da Vater Staat immer mehr Geld benötigt, wird auch die konventionelle Rentenversicherung irgendwann komplett versteuert. Ebenso darf sich dann der Rentner mit der nachgelagerten Besteuerung anfreunden.
Da die Zukunft nicht planbar ist, die meisten Versicherungen nicht mit dem Geld der Kunden wirtschaften können und bei vorzeitiger Auflösung zusätzliche Verluste entstehen, sollten obige Investitionen gründlich überlegt werden.
Gruß
Loup
bei Verrentung einer konventionellen Rentenversicherung muß momentan nur der Ertragsanteil versteuert werden. Dieser beträgt z.b. bei einer 65-jährigen Leistungsempfängerin 27%, bei einer 50-jährigen 42% und bei einer 80-jährigen 12%. Das heißt dann konkret: Wenn z.B. die 50-jährige Leistungsempfängerin mtl. 2000 EUR von ihrer Rentenversicherung ausgezahlt bekommt, sind 840 EUR steuerpflichtig. Wieviel sie dann von diesen 840 EUR ans Finanzamt abführen muß, hängt vom Grenzsteuersatz ab.
Hat sie (Annahme: alleinstehend) z.B. ein zu versteuerndes Einkommen in 2003 von 20.000 EUR (z.B.durch Mieteinnahmen), so beträgt der Grenzsteuersatz (ohne Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags) ca. 29%, bei 30.000 EUR (inklusive steuerpflichtiger Anteil der Rente, 840x12 = 10.080)ca. 34%. Somit werden also ca. 3.180 EUR im ersten Jahr für das Finanzamt fällig. Im nächsten Jahr wäre dann der steuerpflichtige Anteil aufgrund des niedrigeren Ertragsanteils geringer (820x12 = 9840).
Sollte es sich bei diesem Vertrag um eine Riester- oder Eichelrente handeln, so wird aufgrund der nachgelagerten Besteuerung die komplette Rente mit dem dann gültigen Grenzsteuersatz versteuert - somit muß hier bei mtl. 2.000 EUR Rente pro Jahr EUR 8.570 ans Finanzamt überwiesen werden. Auch darf diese Rente erst mit 60 in Anspruch genommen werden.
Sollte jemand den Versuch starten (um z.B. der nachgelagerten Besteuerung zu entkommen) seinen Lebensabend im Ausland zu verbringen, so muß er die in der Ansparphase in Anspruch genommenen Vergünstigungen dem deutschen Staat zurückführen (falls sich nicht schon wieder irgendwas geändert hat).
So sieht es meines Wissens momentan aus. Wie es in Zukunft aussehen wird, kannst du dir ja denken.
Da Vater Staat immer mehr Geld benötigt, wird auch die konventionelle Rentenversicherung irgendwann komplett versteuert. Ebenso darf sich dann der Rentner mit der nachgelagerten Besteuerung anfreunden.
Da die Zukunft nicht planbar ist, die meisten Versicherungen nicht mit dem Geld der Kunden wirtschaften können und bei vorzeitiger Auflösung zusätzliche Verluste entstehen, sollten obige Investitionen gründlich überlegt werden.
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