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    ► BAYER AG ■ Auf neuen Wegen ◄ (Seite 1820)

    eröffnet am 29.11.03 14:19:12 von
    neuester Beitrag 27.05.24 14:33:44 von
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      schrieb am 16.09.20 20:00:34
      Beitrag Nr. 6.880 ()
      Auch die EPA wird sich am juristischen Ausgang der Angelegenheit orientieren müssen.
      Ich könnte mir vorstellen, dass ein Handhabungshinweis und eine Art Hinweis auf mögliche Risiken und Nebenwirkungen genehmigt werden wird, um dem Ganzen Rechnung zu tragen und um zukünftig eine Haftung weitgehend ausschließen zu können. Falls die EPA das ablehnt, kommt sie unter Umständen in Erklärungsnotstand, wenn Bayer nachweist, Alles beantragt und dafür getan zu haben, um die Anwender zu informieren und zu schützen.
      Wichtig ist, dass der Deal vor Gericht zustande kommt und der Richter will den Deal. Jetzt ist es Aufgabe von Topjuristen einen guten Deal zustande kommen zu lassen. Dann kann Bayer sich wieder voll auf das konzentrieren, was es immer schon am Besten kann: Richtig Geld verdienen und eine gute Dividende ausschütten.
      Bayer | 56,63 €
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 18:13:29
      Beitrag Nr. 6.879 ()
      Der Vorschlag muss aber da sein. Sonst würde Bayer wohl kaum die ganzen Vergleiche durchwinken. Dann hat man ja gar nicht mehr in der Hand ...
      Aber keiner glaubt Bayer und Herrn Baumann mehr nach dem Juni Desaster.
      Bayer | 56,46 €
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 18:00:09
      Beitrag Nr. 6.878 ()
      Es alles sehr komplex. Der neue Deal mit den future cases wird in Kürze bekannt gegeben. 4 bis 6 Wochen. Dann wissen wir mehr.
      Bayer | 56,46 €
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 17:59:59
      Beitrag Nr. 6.877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.100.967 von Glaskugelseher am 16.09.20 17:53:41
      Zitat von Glaskugelseher: Die EPA ging zunächst davon aus, dass das Produkt unschädlich ist. Daraus entstand die Konsequenz, einen Warnhinweis zu verbieten. Jetzt ist die Sachlage eine andere. Deutlich erkennbar ist, dass der Richter hart ist in der Sache, aber er will einen Deal. So ist es im US Recht häufig, dass es einen Deal gibt.
      Das einzige Problem hier ist, dass es immer nur einen Deal gibt, wenn es ein guter Deal ist. Also wird gefeilt und geschliffen. Das ist juristische Feinarbeit. Das Produkt erhält dann einen entsprechenden Hinweis und die Sache ist abgeschlossen. Die Sache war lange dick in den Medien und es gab genug Zeit, Ansprüche anzumelden. Wer nach dem Deal, das Produkt kauft und verwendet, der weiß auch dann, was er tut. Danach wird es schwer noch im Nachhinein Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Wer Ansprüche vorbringt muss dann beweisen und auch erklären können, warum er so spät erst damit ankommt. Der Deal wird kommen. Ich bin davon überzeugt. Es wird auch Zeit, die Sache abzuschließen. Darauf arbeiten alle Seiten hin.


      Aber die EPA sagt immer noch, dass keine Krebsgefahr von Glyphosat ausgeht. Daher ist der Warnhinweis auch weiterhin verboten. Daran hat sich doch nichts geändert.

      Flz
      Bayer | 56,46 €
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 17:59:05
      Beitrag Nr. 6.876 ()
      Sorry, aber Du verirrt Dich gerade.

      Die EPA ist schon die ganze Zeit auf Seite von Bayer und stuft das Produkt als unbedenklich ein. Glaube mir, Du bist auf dem Holzweg.

      Ich habe tausende von Gerichtsakten und Studien gelesen. Die EPA untersagt das Labeling und Bayer versucht vor dem Supreme Court mit Preemption zu argumentieren. Wenn Bundesrecht Bayer untersagt zu warnen, dann kann man in Kalifornien nicht dafür schuldig gesprochen werden.

      Dies hat nun aber nix mit der Bewertung der future cases zu tun, da Bayer nicht mit etwaigen Supreme Court Entscheidungen bei Chhabria landen kann.
      Bayer | 56,46 €

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      Avatar
      schrieb am 16.09.20 17:53:41
      Beitrag Nr. 6.875 ()
      Die EPA ging zunächst davon aus, dass das Produkt unschädlich ist. Daraus entstand die Konsequenz, einen Warnhinweis zu verbieten. Jetzt ist die Sachlage eine andere. Deutlich erkennbar ist, dass der Richter hart ist in der Sache, aber er will einen Deal. So ist es im US Recht häufig, dass es einen Deal gibt.
      Das einzige Problem hier ist, dass es immer nur einen Deal gibt, wenn es ein guter Deal ist. Also wird gefeilt und geschliffen. Das ist juristische Feinarbeit. Das Produkt erhält dann einen entsprechenden Hinweis und die Sache ist abgeschlossen. Die Sache war lange dick in den Medien und es gab genug Zeit, Ansprüche anzumelden. Wer nach dem Deal, das Produkt kauft und verwendet, der weiß auch dann, was er tut. Danach wird es schwer noch im Nachhinein Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Wer Ansprüche vorbringt muss dann beweisen und auch erklären können, warum er so spät erst damit ankommt. Der Deal wird kommen. Ich bin davon überzeugt. Es wird auch Zeit, die Sache abzuschließen. Darauf arbeiten alle Seiten hin.
      Bayer | 56,50 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 17:23:08
      Beitrag Nr. 6.874 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.100.496 von professordeluxe am 16.09.20 17:19:26
      Zitat von professordeluxe: Das unterstreicht doch was ich gesagt habe. Der Warnhinweis ist verboten. Die EPA hat es untersagt. Deshalb gilt ja auch das Preemption.


      Das ist doch irre:) Die amerikanische Umweltbehörde verbietet Warnhinweise, da sie vor einer nicht vorhandenen Gefahr warenen würden. Gleichzeitig sprechen Gerichte Bayer aufgrund der Gefahren bzgl. Glyphosat schuldig.

      Sowas geht auch nur in den USA. Einem amerikanischen Unternehmen wäre das nicht passiert.

      Flz
      Bayer | 56,45 €
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 17:19:26
      Beitrag Nr. 6.873 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.100.391 von Glaskugelseher am 16.09.20 17:12:33Das unterstreicht doch was ich gesagt habe. Der Warnhinweis ist verboten. Die EPA hat es untersagt. Deshalb gilt ja auch das Preemption.
      Bayer | 56,36 €
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      Avatar
      schrieb am 16.09.20 17:12:33
      Beitrag Nr. 6.872 ()
      So ganz ohne Wissen bin ich auch nicht. Ich denke, man kann warnen, wenn erforderlich:
      Quelle: Landeszentrale Rheinlandpfalz

      Nachdem der Bayer-Konzern in den USA in den vergangenen Monaten mit Milliarden-Forderungen von Krebspatienten konfrontiert wurde, die ihre Erkrankung auf den Einsatz von Glyphosat zurückführen, gab es jetzt eine überraschende Wende: Die dortige Umweltbehörde EPA bekräftigte laut Medieninformationen, dass das Pflanzenschutzmittel definitiv nicht für Krebserkrankungen verantwortlich sei. Deshalb habe die Behörde aktuell sogar ein Verbot für Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren auf glyphosathaltigen Produkten erlassen. „Es ist verantwortungslos, unkorrekte Etikettierungen zu verlangen, wenn die EPA weiß, dass keine Krebsgefahr vorliegt”, sagte EPA-Chef Andrew Wheeler zu dem vom Bundesstaat Kalifornien geforderten Warnhinweis. Die Öffentlichkeit würde so in die Irre geführt. Sie habe ein Recht da­rauf, sich auf die Richtigkeit von Warnhinweisen verlassen zu können. Wheeler bekräftigte, dass man nach wissenschaftlichen Kriterien und in Übereinstimmung mit anderen führenden Instituten sicher sei, dass es die behauptete Krebsgefahr nicht gebe. Eine entsprechende Einordnung von Glyphosat durch die UN-Unterbehörde als „wahrscheinlich krebserregend” sei durch akkurate neue Studien und relevante Daten widerlegt. Da die Grundlage der Klagen ist, dass Bayer beziehungsweise die Firmentochter Monsanto nicht vor einem möglichen Krebsrisiko gewarnt hätten, bedeutet die EPA-Einschätzung für den Konzern Rückenwind in den juristischen Auseinandersetzungen.
      Bayer | 56,33 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 17:06:26
      Beitrag Nr. 6.871 ()
      Da gibt es im US Recht immer Deals. Das stellt Aufrichtigkeit seitens von Bayer nicht in Frage, sondern zeigt den Willen, die Angelegenheit sauber entgegenkommend jetzt abschliessen zu wollen.
      Bayer | 56,30 €
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