Ablehnung der Gewährleistung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.01.04 09:02:00 von
neuester Beitrag 11.02.04 10:56:04 von
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Folgendes Problem:
Fahrrad gekauft am 24.04.2003
Dynamo kaputt, zur Reparatur gebracht am 28.06.2003
Fahrrad mit neuem Dynamo zurückerhalten am 19.07.2003
Dynamo kaputt, zur Reparatur gebracht am 23.08.2003
Fahrrad mit neuem Dynamo zurückerhalten am 13.10.2003
Dynamo kaputt, zur Reparatur gebracht am 06.12.2003
Fahrrad mit neuem Dynamo zurückerhalten am 31.12.2003
Beim Dynamo drehte sich jeweils das Rädchen nicht mehr und schleifte nur am Rad. Vermutlicher Grund aus meiner Sicht: Dynamo ist Innen heiß geworden, nach Abkühlung hat sich alles verhärtet und die Welle, an dem das Rädchen sitzt konnte sich nicht mehr drehen.
Bei der Abholung am 31.12.2003 sagte man mir, daß in Zukunft die Gewährleistung abgelehnt wird, da es sich um ein Verschleißteil handelt.
Dieser Argumentation könnte ich folgen, wenn seit dem Kauf mehr als ein Jahr vergangen wäre, aber so doch wohl nicht.
Wie würdet ihr hier weiter vorgehen (Dadurch, daß man mir dies nun bereits vorab mitteilt, geht der Verkäufer wohl davon aus, das auch der 4. Dynamo nicht sehr lange hält)?
Fahrrad gekauft am 24.04.2003
Dynamo kaputt, zur Reparatur gebracht am 28.06.2003
Fahrrad mit neuem Dynamo zurückerhalten am 19.07.2003
Dynamo kaputt, zur Reparatur gebracht am 23.08.2003
Fahrrad mit neuem Dynamo zurückerhalten am 13.10.2003
Dynamo kaputt, zur Reparatur gebracht am 06.12.2003
Fahrrad mit neuem Dynamo zurückerhalten am 31.12.2003
Beim Dynamo drehte sich jeweils das Rädchen nicht mehr und schleifte nur am Rad. Vermutlicher Grund aus meiner Sicht: Dynamo ist Innen heiß geworden, nach Abkühlung hat sich alles verhärtet und die Welle, an dem das Rädchen sitzt konnte sich nicht mehr drehen.
Bei der Abholung am 31.12.2003 sagte man mir, daß in Zukunft die Gewährleistung abgelehnt wird, da es sich um ein Verschleißteil handelt.
Dieser Argumentation könnte ich folgen, wenn seit dem Kauf mehr als ein Jahr vergangen wäre, aber so doch wohl nicht.
Wie würdet ihr hier weiter vorgehen (Dadurch, daß man mir dies nun bereits vorab mitteilt, geht der Verkäufer wohl davon aus, das auch der 4. Dynamo nicht sehr lange hält)?
die gewährleistungsfrist ist nur 6 monate....da du den schaden innerhalb der 6 monate gemeldet und reklamiert hast.
bleibt die gewährleistung weiterhin bestehen.
nach 3maliger reperatur besteht für dich auch die möglichkeit den schaden zu wandeln.
gruß reko
laß dich nicht von den pappnasen verarschen
bleibt die gewährleistung weiterhin bestehen.
nach 3maliger reperatur besteht für dich auch die möglichkeit den schaden zu wandeln.
gruß reko
laß dich nicht von den pappnasen verarschen
Hall reko und Danke für die Antwort, habe dazu noch ienige Fragen:
1. Wieso ist die Gewährleistungsfrist nur 6 Monate? Ich dachte sie ist lt. Gesetz 24 Monate?
2. Du sagst nach 3maliger Reparatur besteht die Möglichkeit zum Wandel. 3 Mal wurde ja bereits repariert. Ist es nicht so, daß erst nach 3 maliger Reparatur und erneutem Auftreten eines Mangels eine Wandlung und ein Rücktritt vom Kauf (= Geld zurück möglich ist)?
1. Wieso ist die Gewährleistungsfrist nur 6 Monate? Ich dachte sie ist lt. Gesetz 24 Monate?
2. Du sagst nach 3maliger Reparatur besteht die Möglichkeit zum Wandel. 3 Mal wurde ja bereits repariert. Ist es nicht so, daß erst nach 3 maliger Reparatur und erneutem Auftreten eines Mangels eine Wandlung und ein Rücktritt vom Kauf (= Geld zurück möglich ist)?
Stichworte 6 Monate bzw. 24 Monate
Der Unterschied besteht darin, dass bei der insgesamt 24
Monate geltenden Gewährleistungsfrist während der ersten
6 Monate eine Beweislastumkehr vorliegt. Das heisst, dass
während der ersten 6 Monate grundsätzlich angenommen wird,
dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen hat,
der Händler müsste das Gegenteil beweisen. In den restlichen
16 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer
( gilt alles nur für den "privaten Verbraucher" )
Bei Deinem Dynamo habe ich allerdings so meine Zweifel, ob
das Ding nicht tatsächlich unter "Verschleißteile" fällt.
Andererseits müsste es doch möglich sein, an das Fahrrad mal
einen Dynamo zu schrauben, der nicht gleich den Geist
aufgibt.
BTW was machst Du denn mit dem Teil? Im Dauerbetrieb neben
dem Küchentisch strampeln, um die heimische Stromversorgung
sicherzustellen? :-))
Gruss
NmA
Der Unterschied besteht darin, dass bei der insgesamt 24
Monate geltenden Gewährleistungsfrist während der ersten
6 Monate eine Beweislastumkehr vorliegt. Das heisst, dass
während der ersten 6 Monate grundsätzlich angenommen wird,
dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen hat,
der Händler müsste das Gegenteil beweisen. In den restlichen
16 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer
( gilt alles nur für den "privaten Verbraucher" )
Bei Deinem Dynamo habe ich allerdings so meine Zweifel, ob
das Ding nicht tatsächlich unter "Verschleißteile" fällt.
Andererseits müsste es doch möglich sein, an das Fahrrad mal
einen Dynamo zu schrauben, der nicht gleich den Geist
aufgibt.
BTW was machst Du denn mit dem Teil? Im Dauerbetrieb neben
dem Küchentisch strampeln, um die heimische Stromversorgung
sicherzustellen? :-))
Gruss
NmA
Fahr doch einfach mal langsamer, dann geht der Dynamo auch nicht ständig kaputt.
mfg
Money
mfg
Money
Habe irgendwo jetzt sogar gelesen, daß die pauschale Ablehnung der Gewährleistung für Verschleißteile unwirksam ist (nur wenn tatsächlich normaler Verschleiß vorliegt, kann Gewährleistung abgelehnt werden).
Ich habe dem Händler nun ein Fax geschickt, in dem ich:
- den bisherigen Mängel- und Reparaturverlauf nochmals zusammenfasse
- auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweise (pauschale Ablehnung von Gewährleistung auf Verschleißteile ist unwirksam, Beweislast, etc.)
Zudem habe ich geschrieben, daß ich davon ausgehe, daß man meine Ausführungen akzeptiert, wenn ich bis zum 26.01.04 keine schriftliche Ablehnung erhalte.
Müssen die sich jetzt rechtlich gesehen bis dann melden, oder haben die auch die Chance meine Ansicht später abzulehnen?
- den bisherigen Mängel- und Reparaturverlauf nochmals zusammenfasse
- auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweise (pauschale Ablehnung von Gewährleistung auf Verschleißteile ist unwirksam, Beweislast, etc.)
Zudem habe ich geschrieben, daß ich davon ausgehe, daß man meine Ausführungen akzeptiert, wenn ich bis zum 26.01.04 keine schriftliche Ablehnung erhalte.
Müssen die sich jetzt rechtlich gesehen bis dann melden, oder haben die auch die Chance meine Ansicht später abzulehnen?
Mein neuer Dynamo ist schon wieder halb kaputt.
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