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    Ablehnung der Gewährleistung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.01.04 09:02:00 von
    neuester Beitrag 11.02.04 10:56:04 von
    Beiträge: 8
    ID: 807.450
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      schrieb am 02.01.04 09:02:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Problem:

      Fahrrad gekauft am 24.04.2003

      Dynamo kaputt, zur Reparatur gebracht am 28.06.2003
      Fahrrad mit neuem Dynamo zurückerhalten am 19.07.2003

      Dynamo kaputt, zur Reparatur gebracht am 23.08.2003
      Fahrrad mit neuem Dynamo zurückerhalten am 13.10.2003

      Dynamo kaputt, zur Reparatur gebracht am 06.12.2003
      Fahrrad mit neuem Dynamo zurückerhalten am 31.12.2003

      Beim Dynamo drehte sich jeweils das Rädchen nicht mehr und schleifte nur am Rad. Vermutlicher Grund aus meiner Sicht: Dynamo ist Innen heiß geworden, nach Abkühlung hat sich alles verhärtet und die Welle, an dem das Rädchen sitzt konnte sich nicht mehr drehen.
      Bei der Abholung am 31.12.2003 sagte man mir, daß in Zukunft die Gewährleistung abgelehnt wird, da es sich um ein Verschleißteil handelt.
      Dieser Argumentation könnte ich folgen, wenn seit dem Kauf mehr als ein Jahr vergangen wäre, aber so doch wohl nicht.
      Wie würdet ihr hier weiter vorgehen (Dadurch, daß man mir dies nun bereits vorab mitteilt, geht der Verkäufer wohl davon aus, das auch der 4. Dynamo nicht sehr lange hält)?
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 09:33:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      die gewährleistungsfrist ist nur 6 monate....da du den schaden innerhalb der 6 monate gemeldet und reklamiert hast.

      bleibt die gewährleistung weiterhin bestehen.
      nach 3maliger reperatur besteht für dich auch die möglichkeit den schaden zu wandeln.

      gruß reko

      laß dich nicht von den pappnasen verarschen
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 09:42:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hall reko und Danke für die Antwort, habe dazu noch ienige Fragen:

      1. Wieso ist die Gewährleistungsfrist nur 6 Monate? Ich dachte sie ist lt. Gesetz 24 Monate?

      2. Du sagst nach 3maliger Reparatur besteht die Möglichkeit zum Wandel. 3 Mal wurde ja bereits repariert. Ist es nicht so, daß erst nach 3 maliger Reparatur und erneutem Auftreten eines Mangels eine Wandlung und ein Rücktritt vom Kauf (= Geld zurück möglich ist)?
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 10:00:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Stichworte 6 Monate bzw. 24 Monate

      Der Unterschied besteht darin, dass bei der insgesamt 24
      Monate geltenden Gewährleistungsfrist während der ersten
      6 Monate eine Beweislastumkehr vorliegt. Das heisst, dass
      während der ersten 6 Monate grundsätzlich angenommen wird,
      dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen hat,
      der Händler müsste das Gegenteil beweisen. In den restlichen
      16 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer
      ( gilt alles nur für den "privaten Verbraucher" )

      Bei Deinem Dynamo habe ich allerdings so meine Zweifel, ob
      das Ding nicht tatsächlich unter "Verschleißteile" fällt.
      Andererseits müsste es doch möglich sein, an das Fahrrad mal
      einen Dynamo zu schrauben, der nicht gleich den Geist
      aufgibt.

      BTW was machst Du denn mit dem Teil? Im Dauerbetrieb neben
      dem Küchentisch strampeln, um die heimische Stromversorgung
      sicherzustellen? :-))

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 10:51:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Fahr doch einfach mal langsamer, dann geht der Dynamo auch nicht ständig kaputt. ;)

      mfg
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      Avatar
      schrieb am 05.01.04 11:29:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe irgendwo jetzt sogar gelesen, daß die pauschale Ablehnung der Gewährleistung für Verschleißteile unwirksam ist (nur wenn tatsächlich normaler Verschleiß vorliegt, kann Gewährleistung abgelehnt werden).
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 13:03:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe dem Händler nun ein Fax geschickt, in dem ich:

      - den bisherigen Mängel- und Reparaturverlauf nochmals zusammenfasse
      - auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweise (pauschale Ablehnung von Gewährleistung auf Verschleißteile ist unwirksam, Beweislast, etc.)

      Zudem habe ich geschrieben, daß ich davon ausgehe, daß man meine Ausführungen akzeptiert, wenn ich bis zum 26.01.04 keine schriftliche Ablehnung erhalte.
      Müssen die sich jetzt rechtlich gesehen bis dann melden, oder haben die auch die Chance meine Ansicht später abzulehnen?
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 10:56:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mein neuer Dynamo ist schon wieder halb kaputt.

      :rolleyes:


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