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    HVB und die Immobilienkredite - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.04 19:48:43 von
    neuester Beitrag 19.01.04 22:39:41 von
    Beiträge: 5
    ID: 810.489
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      schrieb am 14.01.04 19:48:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      habe einen Bekannten, der hat vor 10 Jahren über die Bay.Hyp. eine Wohnung finanziert. Die Wohnungen wurden von der Bank finanziert und verkauft. Jetzt streiten sich doch die Anleger mit der Bank ob die Verträge rechtens sind. Das war doch der große Immobilienskandal, soweit ich mich erinnere. Nun meine Frage, hat Jemand Erfahrungen, Infos oder Quellen wo etl. der Stand in Erfahrung gebracht werden kann? Ich glaub mein Bekannter hat über 3000 Euro für den qm in 1993 bezahlt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 08:36:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schau mal in dem Link, da gehts´ auch um die HVB http://f25.parsimony.net/forum62454/

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 09:10:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo K1,
      danke für den Tipp, da wird sich mein Bekannter freuen.
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 22:04:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Servus,
      der Streit um den es bei den meisten Hypo Geschäften Anfang der 90 er ging waren die Haustürgeschäfte. Dort ging es darum ob ein Vermittler dir den kreditvertrag bei dir auf dem sofa aufgeschwatzt hat, oder ob er in der bankfiliale abgeschlossen wurde. So weit ich aber informiert bin, gibt es bis jetzt nur ein teilweise und sehr spezielles Urteil gegen die HVB. So gut wie alle Prozesse hat bisher die HVB gewonnen. Daher kaum Chancen auf eine Klage. 3000 € klingt erst einmal nicht nach Wucher. Daher nur eine Chance, wenn beim Kreditvertrag keine Wiedereufbelehrung gemacht wurde(Haustürgeschäfte).
      Servus
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 22:39:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      @schlier

      es ging nicht nur um die Haustürgeschäfte, sondern auch um verbundene Geschäfte (Einheit aus Vermittler-Bank-Verkäufer, Treuhänder ohne gültige Vollmacht, Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz usw.usw.).

      Ist natürlich klar, dass die Banken nicht so gerne verklagt werden, aber je nach Sachlage gibt es diverse erfolgreiche Verfahren soweit ich das mitbekommen habe. Also zu empfehlen, in allen Fällen außerhalb des Haustürgeschäfts (fehlende Widerrufsbelehrung) von vorneherein eine Klage als aussichtslos zu bezeichnen kann eigentlich nur aus Bankensicht nachvollzogen werden ;-)

      Grüße K1


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