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    Deutschland-das Paradies für Mörder und Vergewaltiger ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.04 13:33:16 von
    neuester Beitrag 10.02.04 23:55:43 von
    Beiträge: 97
    ID: 813.464
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      Avatar
      schrieb am 24.01.04 13:33:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      der neueste fall:

      roland g. hatte am 09.januar 2004 die hamburger mutter judith k.(25) in ihrer wohnung überfallen und vergewaltigt.
      die tat dauerte 5 stunden.er wurde am 21.januar 2004 festgenommen.
      die strafakte von roland g.:

      juli 1982-vergewaltigung von 2 frauen, schuldunfähig
      juni 1987 - versuchte vergewaltigung- 2 jahre haft
      oktober 1988 - vergewaltigung - 6 jahre haft
      mai 2000 -gefährliche körperverletzung ( er hatt eine frau bis zur bewußtlosigkeit gewürgt) - 2 jahre, 6 monate haft.
      januar 2001 sexueller missbrauch von kindern - 4 jahre haft
      und anschließende sicherungsverwahrung

      bei diesem urteil bezogen die richter ältere sextaten mit ein, um ihn für viele jahre wegsperren zu können. der richter: er ist ein äußerst gefährlicher straftäter, vor dem die allgemeinheit geschützt werden muss.
      07. juni 2001- der eigentliche skandal: ausgerechnet die richter am bundesgerichtshof hoben das urteil auf-die verhängung der sicherungsverwahrung sei nicht zulässig. neues urteil: 3 jahre haft.

      der weitere fortgang: siehe oben.
      ich nehme an, in zwei jahren ist er wieder draussen, der arme, mit fetter wieder-eingliederungshilfe.

      es gibt dutzende ähnlicher fälle. wann endölich greift der gesetzgeber ein und schafft durch ein gesetz rechtsklarheit, daß solche schweine für immer weggesperrt werden ?

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 13:55:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Beispiele für Mörder wirst Du doch noch bringen, oder?

      Ich bin jedenfalls der Meinung, daß 6 Jahre Haft für Vergewaltigung genug ist. Wenn man Vergewaltiger lebenslang einsperren will, wie sollen dann Mörder bestraft werden?
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 13:59:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja, deutsche Richter.........lächerlich..........für Außenstehende, aber sicher nicht für Betroffene!
      Gleiches gilt übrigens für Drogendealer! Mir sind Fälle bekannt, da wurden nach 15 nachgewiesenen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz als Strafe wieder mal 20 Sozialstunden verhängt, die dann sowieso nicht abgearbeitet werden.........
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 14:39:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      @2 stirner

      Wie wäre es, wenn das Gericht in solchen Fällen über Schuld oder Unschuld befindet, dass Strafmaß aber dem Opfer überlassen wird und zwar dergestalt, dass jedes Halbjahr das Opfer entscheidet, ob der Täter entlassen werden soll oder nicht.

      Das beruht dann auf dem Prinzip das ein Vergewaltigungs-Opfer möglicherweise Lebenslang unter der Tat leidet, was für den Täter bedeuten kann das er auch "Lebenslang" hat, für andere Täter möglicherweise nach einem halben Jahr die Strafe gelaufen ist. DAS wäre für mich Gerechtigkeit.
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 14:54:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      ach hahnebchen.....

      deine Postings werden auch immer schlechter, was willst du und eigentlich damit sagen.....

      erst klauen die Zigeuner,
      dann kommt der Asyl-Skandal,
      dann kommt der böse Jude Friedmann,
      dann machst du leute im Board fertig und sagst die sollen lieber in der Türkei Aktien kaufen,
      und jetzt auch noch die Vorbestraften ?

      Viele deiner ganzen Rechtsradikalen Postings sind ja schon gesperrt worden.....zum Glück, ich könnte Kotzen wenn ich so DEUTSCHE wie dich sehe......

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      Avatar
      schrieb am 24.01.04 14:59:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      # 5

      wer hat von kuchen gesprochen, daß du krümel mitsprichst?
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 15:13:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      mehr hast du dazu nicht zu sagen ?
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 15:20:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      ach ich habe noch deine anderen postings vergessen:

      muslimische Jugendliche und die Schwulen,
      Warum spielt israel bei der EM mit,
      Krimineller Asylbewerber,
      Skandal im Ausländeramt,
      Gräber durch kotzende Zigeuner entweiht,

      usw. usw......

      Junge junge,das ist hier ein Börsenforum.
      Lass mich raten du bist einer von denen die nichts auf die Reihe bekommen, und wer ist Schuld ?
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 15:29:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Sage78: spätestens wenn du selbst oder einer deiner Angehörigen Opfer einer solchen Straftat wird, wirst auch du deine meinung ändern ;)
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 15:30:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      #4 Libertus

      Das halte ich nicht für eine gute Idee. Dann könnte Dich z.B. wegen einer Beleidigung jemand lebenslang im Knast halten.

      Jedes Opfer einer Straftat leidet sein Leben lang darunter, nicht nur immer die Vergewaltigten. Ich denke dabei an schwere Verletzungen bei Verkehrsunfällen. Wie willst Du die dann behandeln? Fast alle Verursacher von Verkehrsunfällen mit Personenschäden kommen ohne Gefängnis davon. Die Schäden sind aber häufig immens.
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 15:34:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Punk24

      das streite ich ja gar nicht ab, ich wollte nur mal auf die Postings von hahnebchen aufmerksam machen.

      Die meisten bewegen sich doch ziemlich weit rechts-außen und die Frage ist, ob so etwas überhaupt und noch dazu in einem Börsenforum sein muss.
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 15:38:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sage78

      Ich sehe nun wirklich keinen Grund, daß er seine Meinung nicht sagen sollte. Diese Zensurversuche finde ich sogar ausgesprochen schlecht. Jeder hat die Möglichkeit, ihm zu widersprechen. Dafür ist das hier ja ein Diskussionsforum.
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 15:40:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es gibt bei WO zig Foren, in denen man seine Aktien pushen kann. In Wirtschaft und Politik diskutieren wir halt auch über andere, nicht weniger wichtige Themen.

      Ich selbst werde hier von vielen als "Linker" bezeichnet, was meinem politischen Selbstverständnis nicht grundsätzlich widerspricht ;). Als Linker habe ich ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl und bin tendenziell auf der Seite der Schwachen, in diesem Fall der Opfer von Kriminellen ;)
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 15:40:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      #10

      das ist jetzt nicht dein ernst, oder ?

      es gibt vielleicht einen KLEINEN unterschied zwischen einem (in den allermeisten fällen) nicht absichtlich herbeigeführten verkersunfall und vergewaltigung.

      und was posting #1 betrifft:

      falls die fakten so richtig sind würde ich wenn ich aus dem bauch raus entscheide den typen für die nächsten 9.999 jahre wegsperren. achja - vollkommen egal ob er schwarz/weiss/gelb/rot oder grün ist.

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 16:31:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      @10 stirner

      Wie dpunkt in #14 schon schreibt, kann man ja wohl kaum eine Vergewaltigung mit einem Verkehrsunfall oder gar einer Beleidigung vergleichen. Beides ist, wenn der Verkehrsunfall nicht absichtlich verursacht wurde, keine Straftat.

      Mir geht es um Gerechtigkeit, nicht um sinnloses Abstrafen. Beispiel Betrug: was nutzt dem Betrogenen es, dass der Betrüger eine Freiheitsstrafe erhält? Es ist nicht nur für das Opfer völlig sinnlos, sondern auch noch zusätzlich schädigend. Denn es ist eher unwahrscheinlich, dass der Täter während der Haft den Schaden begleichen kann, noch das er nach einer möglicherweise mehrjährigen Haft danach dazu in der Lage sein wird.

      Das Resultat ist, der Täter wurde "bestraft" und hat diese hinter sich, der Staat hat seine "Aufgabe" erfüllt, der Betrogene hat sein Geld nach wie vor nicht und auch keine Aussicht es jemals wieder zu bekommen.

      Bei einer Vergewaltigung besteht der "Schaden" in der seelischen Beschädigung und hier kann eben NUR das Opfer feststellen, wann dieser Schaden wieder ausgeglichen ist!
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 16:58:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      sagt mal, habt ihr sie nicht mehr alle?

      was hat das mit politischer einstellung zu tun,
      wenn jamand fordert, dass ein geisteskranker
      gewalttäter für immer eingesperrt gehört?

      ich kenne die gesinnung des thread-eröffners nicht und in diesem fall interessiert sie mich auch nicht,
      aber ich stehe mit sicherheit nicht rechts und bin trotzdem der meinung,
      dass unsere justiz, solche gemeingefährlichen psychopathen, viel zum milde bestraft.

      denkt immer daran, das nächste mal könnte der triebtäter unsere tochter, schwester, freundin,.... !!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 22:29:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Libertus (welch ein sinniger Name für einen Einsperrfanatiker):

      #4
      Wie wäre es, wenn das Gericht in solchen Fällen über Schuld oder Unschuld befindet, dass Strafmaß aber dem Opfer überlassen wird und zwar dergestalt, dass jedes Halbjahr das Opfer entscheidet, ob der Täter entlassen werden soll oder nicht.

      Das beruht dann auf dem Prinzip das ein Vergewaltigungs-Opfer möglicherweise Lebenslang unter der Tat leidet, was für den Täter bedeuten kann das er auch " Lebenslang" hat, für andere Täter möglicherweise nach einem halben Jahr die Strafe gelaufen ist. DAS wäre für mich Gerechtigkeit.

      #15
      Bei einer Vergewaltigung besteht der "Schaden" in der seelischen Beschädigung und hier kann eben NUR das Opfer feststellen, wann dieser Schaden wieder ausgeglichen ist!


      Wie kann man eine Vergewaltigung ,,ausgleichen"? Und wenn man das könnte und wollte, wieso kann das Opfer beurteilen, ob der Täter genug gelitten hat?

      Aus gutem Grund gibt es keinen zivilisierten Staat, der die Verbrechensopfer die Strafe bestimmen lässt.
      Aus gutem Grund ist es nicht Aufgabe des Strafrechts, Schaden ,,auszugleichen".
      Aus gutem Grund geht es bei uns nicht mehr um ,,Zahn um Zahn".


      Hört doch mal endlich auf mit dem dümmlichen Stammtischgeschwätz. Dafür ist das Thema wirklich zu ernst.

      Warum ist denn in den USA die Häufigkeit von Morden und Vergewaltigung trotz (oder wegen??) eines ungleich härteren Strafrechts sehr viel höher als bei uns?
      Warum ist in dem ,,Paradies für Mörder" die Häufigkeit von Morden in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen?
      Geht es darum, Verbrechen zu verhindern oder Rachephantasien auszuleben?

      Jedes Verbrechen ist eins zu viel. Der Ruf nach einem strengerem Strafrecht ist da aber wenig hilfreich. Und Phantastereien wie von Libertus schon gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 22:34:02
      Beitrag Nr. 18 ()
      rv

      niemand hat behauptet härtere strafen schrecken ab.in den usa ist der reichtum ungleicher verteilt das bringt straftaten mit sich.man kann jetzt alles verteilen oder härtere gesetze zur genugtuung (nicht verhinderung) schaffen.letzteres entspricht der us-mentalität mehr.

      strafen sollen nur in 2. linie abschrecken,trotzdem kann es sinn machen nen triebtäter wegzusperren.
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 22:48:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      es geht mir nicht um rachegelüste, genugtuung usw.
      und schon gar nicht auge um auge, zahn um zahn.

      es geht darum, gefährliche wiederholungstäter ein für allemal wegzusperren,
      da sie ihr leben lang eine gefahr für ihre umwelt bedeuten werden, siehe beispiel.
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 22:50:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      Whitehawk,

      Wegsperren als Mittel der Prävention kann im Einzelfall sinnvoll oder auch notwendig sein.

      Keinen Sinn macht es aber, die Entscheidung darüber den Opfern zu überlassen oder sie an den Stammtischen zu treffen.
      Keinen Sinn machen die Rachephantasien eines Libertus.
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 22:58:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      um rache gehts mir nie.


      aber keinesfalls darf der mörder oder täter sieger sein,das heisst es muss ihm immer schlechter gehen als dem opfer aus meiner sicht.für nen mörder in meinem fall heisst das,niemals ein von der tat unabhängiges leben zu führen----hier sollte man aber nicht ideologisch rangehen sondern jede meinung zur kenntnis nehmen und respektieren.

      selbst kopf ab kann man zur kenntnis nehmen,man stelle sich vor die eigene tochter gerät in bestimmte fälle---jeder kann verständnis für eine solche meinung entwickeln.und ich respektiere die amis trotzdem ,obwohl sie die todesstrafe durchführen.das als von vornherein gegen die menschenrechte zu bezeichnen ist eine nicht angebrachte arroganz.wir kennen zu wenig vom leben und wissen nicht was ein mörder zersört---daher bin ich zb auch gegen die todesstrafe,aber auch gegen eine resozialisierung von mördern.
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 23:12:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      „resozialisierung?“

      soll man einen psychisch kranken sexualstraftäter wirklich wieder in die gesellschaft einführen?

      hat ein mörder, der vorsätzlich gemordet hat, ein recht auf resozialisierung?

      hat ein kinderschänder, der ein kind bestialisch gefoltert, vergewaltigt und um die
      tat zu vertuschen getötet hat, ein recht darauf wieder in die nähe von kindern zu kommen?
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 23:21:19
      Beitrag Nr. 23 ()
      beantwortet für euch mal die fragen ohne wenn und aber.

      und lasst uns ruhig mal bei dem beispiel von #1 bleiben.

      wie lange hat unsere justiz gebraucht, um zu erkennen,
      dass diese bestie für immer hinter gitter gehört?
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 23:34:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ rv

      Wenn deine Vorstellungskraft über das, was bisher schon gemacht wurde nicht hinausgeht, solltest du besser Anderen kein dümmliches Stammtischniveau unterstellen.

      "Aus gutem Grund gibt es keinen zivilisierten Staat, der die Verbrechensopfer die Strafe bestimmen lässt."

      Ein erstklassiges Argument: das war schon immer so, dass macht man so, dass ist aus gutem Grund so...:rolleyes:

      "Aus gutem Grund ist es nicht Aufgabe des Strafrechts, Schaden ,,auszugleichen" ."

      Da ist er wieder, der ominöse "gute Grund".

      Hast du auch eigene Gedanken, oder bist du in deinem Wweltbild gefangen?

      Ach, ja, lesen ohne zu verstehn bringt auch nicht viel. Ich habe nie DAFÜR plädiert, dass ein Vergewaltiger Lebenslang eingesperrt wird und von "Wegsperrphantasien" kann man bei meinem Posting wohlö kaum sprechen, wo ich mich DAGEGEN ausspreche, zum Beispiel Betrüger aus genannten Gründen wegzusperren.

      Aber da das in dein schwarz/weiß Bild nicht reinpasst, hast du dich lieber nicht dazu geäußert.

      Schlimm dieser Beton in den Köpfen... (nicht allein auf rv gemünzt)
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 23:38:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      am Beispiel # 1 fragt man sich, wozu überhaupt noch der Kostenaufwand von Verhaftung, des Prozesses ect. betrieben wird.

      Bei einer derart sicheren Prognose einen solchen Menschen frei zu lassen, ist nichts anderes als einer Straftat Vorschub zu leisten.

      Richter, die Verbrechern Möglichkeiten mittels niedrigem Strafmaß oder Bewährungsstrafen verschaffen, sollten schadenersatzpflichtig gemacht werden dürfen von den Opfern.

      Ähnlich einem Architekten, der ein Haus so falsch konstruiert, daß es zusammenfällt, sind solche Richter, ggf. auch Gutachter, ihres Amtes zu entheben, da sie offensichtlich darin versagt haben, ihre Mitmenschen vor Leid zu bewahren, das mit einer gewissen Vorhersagbarkeit eingetreten ist.

      Und ähnlich einem Haus, das aufgrund eines Fehlers in der Formel zur Zusammensetzung des Mörtels zusammenfällt, ist generell unser Strafrecht dahingehend zu hinterfragen, ob es überhaupt dem Interesse der Menschen, sowie den Grundrechten dient, oder primär sich selbst.

      Schon bei Strafmaßen von wenigen Jahren bei Vergewaltigung ist erkennbar, daß es nicht im geringsten interessiert, ob nach Verbüßung der Strafe erneute derartige Verbrechen begangen werden können. Die neuen Opfer haben dann einfach "Pech".

      Darum müßte bei der Festlegung des Strafmaßes oberstes Ziel sein, die Verwahrung so lange zu bemessen, daß die Gefahr, daß Menschen durch kriminelles Handeln Leid zugefügt wird, möglichst gering ist.

      Im Klartext hieße das, daß die Strafmaße drastisch erhöht werden müssen. Z. B. daß Vergewaltiger generell nicht vor dem 50-ten Lebensjahr freigelassen werden, mindestens jedoch 15 Jahre abhocken.

      Klingt erstmal hart, ist aber im Vergleich zu dem, was ein (oder besser: viele) Vergewaltigungsopfer durchmacht, immer noch sehr gnädig.

      Außerdem ist es eine freie Entscheidung, jemand zu vergewaltigen. Niemand zwingt einen dazu. Wer dennoch einen "unwiederstehlichen Drang" verspürt, kann ja seine Threapiebedürftigkeit einem Arzt beichten, und die entsprechenden Beta-Blocker einwerfen.

      Nochmal: Niemand MUSS kriminell werden. Erst recht nicht im Sozialstaat deluxe. Darum sollten sämtliche Strafmaße im Interesse künftiger Verbrechensopfer für die Täter drastisch erhöht werden. Aus Gründen der Menschlichkeit.
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 23:48:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 02:01:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Frage:

      Was wäre, wenn die Leute zur Selbstjustiz greifen,

      und dann, wenn sie vor Gericht müssen, darauf verweisen,
      daß der Rechtsstaat bereits ausser Kraft gesetzt und
      somit für ihren Fall nicht mehr zuständig ist?

      In rechtsfreien Räumen, so könnte man es juristisch
      begründen, gilt das alte Naturrecht, wonach die Opfer
      selbst zu Vergeltungs-Maßnahmen greifen dürfen!

      Neben der Verachtung der Opfer, die solch milde
      Strafen, für dermaßen brutale Verbrecher bedeuten,
      schaufelt der Rechtsstaat sein eigenes Grab. Ein
      Rechtsstaat, der Recht spricht, das von der Masse
      der Menschen als Unrecht angesehen wird, ist Tot..

      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 09:57:32
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich halte die verhängten Strafen bei Vergewaltigung für angemessen. Es gibt auch keinen rechtsfreien Raum und keine Verachtung der Opfer. Dieser Rechtsstaat wird von der Masse der Menschen keineswegs als Unrecht angesehen - selbst wenn er einige Schwächen und Fehler aufweist - sondern höchtstens von ein paar Ordnungsfanatikern.

      Thefarmer

      Bevor Du einen Begriff wie "Naturrecht" verwendest, solltest Du vielleicht in einem Lexikon nachsehen, was er bedeutet. Naturrecht ist jedenfalls nicht mit Selbstjustiz gleichzusetzen, sondern etwas völlig anders.

      Wenn ich hier manchmal diese fanatischen Forderungen nach exzessiven Strafen lese, dann frage ich mich, ob mit diesen Leuten psychisch etwas nicht in Ordnung ist. Vielleicht sind diese radikalen Forderungen das Ergebnis ihrer eigenen Verwaltigungsphantasien, die sie unterdrücken.
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 10:54:19
      Beitrag Nr. 29 ()
      # all

      die strafen waren sicherlich zum teil angemessen.

      aber es tut mir leid, ich bin der festen überzeugung, daß jemand spätestens nach der dritten bestrafung für schwere vergewaltigung für i m m e r weggeschlossen gehört.

      denkt immer daran, das nächste mädchen könnte aus eurer familie sein.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 14:33:25
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ stirner,

      entweder hast du mein posting #19 nicht gelesen, wo ich meine einstellung zu #1 deutlich kundgetan habe oder du pickst dir bewusst irgendwelche radikalen statements aus dem gesamten thread heraus, um leute, die anderer ansicht sind, ins schlechte licht zu rücken.

      wie kannst du ernsthaft in #28 behaupten:
      Ich halte die verhängten Strafen bei Vergewaltigung für angemessen


      beispiel #1 zeigt doch wohl deutlich, was milde strafen für verhängnisvolle folgen haben können.
      und bei dieser diskussion geht es nur um dieses konkrete beispiel.

      ich möchte dich mal sehen, wie du den folgepfern und vor allem zuletzt den kindern erklärst, dass seine erste strafe angemessen war!

      und nochmal deutlich:
      es geht mir nicht um rachegelüste, genugtuung usw.
      und schon gar nicht auge um auge, zahn um zahn.
      es geht darum, gefährliche wiederholungstäter ein für allemal wegzusperren,
      da sie ihr leben lang eine gefahr für ihre umwelt bedeuten werden, siehe beispiel.
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 14:41:55
      Beitrag Nr. 31 ()
      und diese aussage von dir in #28 hätte ich fast überlesen!!

      Vielleicht sind diese radikalen Forderungen das Ergebnis ihrer eigenen Verwaltigungsphantasien, die sie unterdrücken.

      das ist doch wohl der gipfel des hohnes!!

      nein die forderung nach härteren strafen für vergewaltiger und kinderschänder, resultiert aus meiner angst, dass das nächste opfer z.b. meine 3 jährige tochter sein könnte.
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 14:55:48
      Beitrag Nr. 32 ()
      Nr. 27 ist ein sehr zweischneidiges Posting.


      Einserseits ist ein solcher Zustand des "rechtsfreien Raumes" natürlich in Deutschland noch lange nicht erreicht, und dass sie die Leute über solche Urteile aufregen, dass sie in die Presse kommen, das liegt eben auch daran, dass es noch immer die Ausnahmen sind. Sonst müsste jeden Tag darüber berichtet werden.

      Andererseits zeigt 27 eine sehr gefährliche Tendenz auf, die mancher "milde" Richter offenbar vergisst. Wenn die Leute das Vertrauen in den Rechtsstaat erst verloren haben, dann wird es erst richtig "lustig" hier....wenn sie eher private "Bestrafer" beauftragen als zur Polizei zu gehen....wenn die Justiz nicht mehr als der reguläre Weg angesehen wird.



      Den konkreten Hamburger Fall kenn ich nicht, schon gar nicht die Gründe des BGH, das Urteil aufzuheben. Sicherheitsverwahrung kann grundsätzlich heutzutage relativ "früh" angeordnet werden, die Vorgeschichte lässt mich fragen, wo der BGH das Problem gesehen hat.
      Aber eins hoffe ich auch: dass die die BGH-Richter, die jenes Urteil gesprochen haben, nicht so abgehoben sind, dass ihnen die anschließende Tat des "angeblich zu hart bestraften" am Arsch vorbei geht. Sondern dass sie ihre Schlüsse ziehen....und in Zukunft bei der Frage der Sicherheitsverwahrung auch das Interesse zukünftiger Opfer im Auge behalten; wie es das Gestz bestimmt.
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 15:52:23
      Beitrag Nr. 33 ()
      Einzelne Urteile kann man immer kritisieren. Es gibt Fälle, bei denen zu mild geurteilt wird, bei anderen aber auch oft zu hart. Die stehen dann aber nicht in der Bild-Zeitung.
      Welche Gründe den BGH bewogen haben, dieses Urteil zu ändern ist mir nicht bekannt und dürfte sich so ohne weiteres auch nicht erschliessen. Ich gehen zunächst mal davon aus, daß sie sich mit dem Sachverhalt ausreichend beschäftigt haben.

      Was Mehrfachtäter angeht, so werden die sowieso härter bestraft (bis 10 Jahre glaube ich) und Sicherheitsverwahrung kann auch angeordnet werden. So what?
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 16:19:52
      Beitrag Nr. 34 ()
      ich bezweifle, dass sie sich mit dem sachverhalt ausreichend beschäftigt haben, siehe resultat bzw. folgestraftaten. und selbst wenn, dann haben die richter und psychologen eindeutig versagt.

      eine lebenslange sicherheitsverwahrung solcher mehrfachtäter, ist m.e. unumgänglich.

      oder hast du einen konkreten vorschlag, wie wir unsere kinder und frauen sonst vor einem kranken und kopfgeilen psychopathen schützen sollen.

      sollen wir unsere wehrlosen frauen und kinder, nur noch in begleitung auf die ausgehen lassen?
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 20:58:44
      Beitrag Nr. 35 ()
      >>>Wenn man Vergewaltiger lebenslang einsperren will, wie sollen dann Mörder bestraft werden? <<<

      Na Stirner, weißt Du das wirklich nicht? :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 21:05:09
      Beitrag Nr. 36 ()
      waldsperling,

      nein. :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 21:26:30
      Beitrag Nr. 37 ()
      Im ZDF lief heute bei "Mona Lisa" eine Doku zu diesem Thema. War sehr bewegend mit anzusehen, wie das Leben der Angehörigen durch diese Verbrecher zerstört wird :(.

      Direkt im Anschluss kam ne Reportage über Autobahnbullen, die mit drakonischer Härte gegen harmlose Kiffer vorgegangen sind. ein Italiener musste für 0,3 Gramm Marihuana 500 EUR bezahlen und war stundenlang in U-Haft. Jugendliche wurden schlimmer gefilzt, als früher an der DDR-Grenze.

      Irgendwas stimmt in diesem Land nicht :confused::mad:
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 23:32:01
      Beitrag Nr. 38 ()
      Noch eine Ergänzung zu meinem #27


      Was in unserem Staat derzeit passiert ist folgendes:

      Die Verbrecher, die kleinen und großen Bösewichte,
      nehmen ihn schon längst nicht mehr ernst.

      Mehr und mehr aber verliert unser Staat deshalb
      den Respekt in der Mittelschicht,

      und das, ein Blick in die Geschichtsbücher genügt,
      ist wahrlich kein gutes Zeichen.

      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 00:03:34
      Beitrag Nr. 39 ()
      Nur zum Nachdenken:

      Stellt Euch doch mal vor, alle Opfer der deutschen Aggression im 2. Weltkrieg hätten darauf bestanden, dass die Täter mindestens so leiden müssen wie die Opfer.

      Stellt Euch mal vor, dieses Prinzip würde auf jeden angewandt, der betrunken jemanden überfährt. (Wobei die Entscheidung zu trinken, obwohl man mit dem Auto unterwegs ist, auch vorsätzlich gefasst wurde.)

      Stellt euch mal vor, jeder Unternehmer müsste unter seinen Fehlentscheidungen mindestens so leiden, wie die entlassenen Arbeitnehmer. (Zum Beispiel so: Er bekommt so lange kein Gehalt, bis der entlassene Arbeitnehmer eine neue Arbeit gefunden hat.)

      Beispiele könnte ich noch viele anführen, die zeigen, dass die Forderung nach einem Vergeltungs-Strafrecht uns zurückführen würde nicht ins Mittelalter, sondern in die Steinzeit.

      Dass unser Strafrecht nicht so unwirksam ist, wie hier der Eindruck erweckt wird, ergibt sich allein schon aus der Statistik, die gerade bei der Gruppe von Straftaten, die hier immer angeführt wird, seit Jahrzehnten einen Rückgang verzeichnet.

      Vielleicht sollte man doch besser über die Realität diskutieren statt über deren verzerrtes BILD.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 00:13:34
      Beitrag Nr. 40 ()
      rv:

      Stell Dir mal vor,

      es wäre seit Jahrhunderten üblich,

      dass all jene, die in gehobener Position
      ihre Völker in Kriege führten,

      ausnahmslos geköpft und ihr Vermögen
      beschlagnahmt worden wäre.


      Im übrigen ist es moralisch verwerflich,

      wenn man einfache Soldaten,
      die keine Chance haben,

      sich einem Befehl zu widersetzen,

      auf eine Stufe mit Mördern oder
      Vergewaltigern stellt,

      die von niemanden zu ihrer schrecklichen
      Tat gezwungen werden.


      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 00:40:35
      Beitrag Nr. 41 ()
      Stellt Euch doch mal vor, alle Opfer der deutschen Aggression im 2. Weltkrieg hätten darauf bestanden, dass die Täter mindestens so leiden müssen wie die Opfer.

      dieses Schicksal hat millionen zumeist Unschuldiger getroffen. Aber ich gebe dir in dem Punkt recht, dass es noch schlimmer hätte kommen können. Hier ist es den Amerikanern hoch anzurechnen, dass sie u.a. mit Care Paketen die schlimmste Not gelindert haben.

      Um aber wieder zum Thema zu kommen: Mir kommt es nicht darauf an, dass die Verbrecher leiden, sondern dass die bevölkerung vor ihnen geschützt wird, solange sie gefährlich sind. Hierbei sind meiner Meinung nach stregne Maßstäbe anzusetzen. Einen entwürdigenden Strafvollzug wie z.B. in den USA lehne ich ab, wie die Todesstrafe. Wer in Knast wie ein Tier behandelt wird, der wird auch nach seiner Entlassung anderen menschen in der Regel nicht mit Achtung begegnen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 00:42:37
      Beitrag Nr. 42 ()
      @39 rv

      siehe #40 thefarmer

      Und zur Ergänzung: Welcher Straftatbestand ist eine Unternehmerische Fehlentscheidung??

      "Beispiele könnte ich noch viele anführen"

      Wie wäre es denn mal mit passenden?


      @all

      Das deutsche Rechtssystem ist meiner Meinung nach zwar eines der Besten weltweit, aber in einigen Bereichen ist meines Erachtens die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, andere sind schlicht kontraproduktiv und sogar zusätzlich Opfer - schädigend.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 00:46:27
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ich glaube ein kurzer Blick in die Geschichtsbücher genügt um zu erkennen, daß die Zeiten, in denen man zuviel Respekt vor dem Staat hatte, die grausamsten und schlechtesten waren.

      Der Staat ist nichts, war über uns hinausgeht. Er ist eine Organisation, die gewisse Aufgaben zu erfüllen hat. Dies tut er leider mehr schlecht als recht. Respekt brauchen wir dem Staat nicht zu zollen, bestenfalls seinen Vertretern. Aber selbst da wüßte ich nicht, wer in den letzten 20 Jahren dafür in Frage käme.

      Vor Leuten, die einen autoritären Staat (wieder-)errichten wollen sollten wir uns hüten.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 01:04:22
      Beitrag Nr. 44 ()
      mein gott, was ist hier los?

      @ 39,

      diese vergleiche, die du da aufführst, sind ja wohl
      vollkommen indiskutabel und haben nichts, aber auch
      rein gar nichts mit unserem fall zu tun!!

      - welche deutschen agressoren sollten leiden und wie?

      - was hat ein betrunkener fahrer mit einem kinderschänder, mörder oder vergewaltiger gemeinsam?

      - wie würdest du gern einen unternehmer bestrafen, der sein lebenlang ein vielfaches, von einem arbeiter, an risiko trägt und irgendwann mal einen fehler macht?

      also vergleiche bitte nicht äpfel mit birnen
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 01:09:06
      Beitrag Nr. 45 ()
      punk24 hat etwas sehr wichtiges geschrieben:

      Mir kommt es nicht darauf an, dass die Verbrecher leiden, sondern dass die bevölkerung vor ihnen geschützt wird

      das ist die ganze zeit auch mein reden.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 08:57:13
      Beitrag Nr. 46 ()
      @ waskost@s und andere

      Ich habe und hatte nicht immer den Eindruck, dass es dir und anderen hier um Prävention geht. Wenn hier also ein Missverständniss vorliegt, bitte ich dies zu entschuldigen.

      Mein #39 hat sehr viel mit unserer Diskussion zu tun: ,,Wiedergutmachung" oder ,,angemessene Bestrafung" nach dem Vorbild der Scharia scheidet als Strafzweck wohl aus.

      Prävention sollte der wichtigste, wenn nicht der einzige Strafzweck sein. Zur Prävention gehört aber nicht nur das Wegsperren der Täter.

      Die vergleichende Kriminalstatistik zeigt, dass man mit einem rigiden Strafrecht eher zu höheren Verbrechensquoten kommt. Selbst der Rückgang der ,,normalen" Gewaltkriminalität in der Nazizeit (,,unter Adolf konnte man als Frau noch sicher über die Straße gehen") ist ein Märchen, dass nur auf die damalige Pressezensur zurückzuführen ist. Die Kriminalstatistik zeigt jedenfalls, dass die Kapitalverbrechen in den letzten Jahrzehnten sehr deutlich zurückgegangen sind - auch wenn BILD einen anderen Eindruck erweckt. Und in den USA kann man beobachten, dass deren brutales Strafrecht zu einer Brutalisierung der Gesellschaft führt.


      Zurück zu dem Fall aus #1:
      Jede Vergewaltigung ist eine zu viel. Daran zweifelt hier wohl niemand. Niemand zweifelt auch daran, dass der Täter aus #1 weggesperrt werden muss.
      Ich glaube aber, niemand von uns kann wirklich beurteilen, was zu der Fehlbeurteilung in diesem Falle geführt hat. Und zu einer Genralabrechnung mit unserer angeblich zu milden Justiz eignet sich der Fall auch nicht.

      Will man Vergewaltigungen mit Sicherheit ausschließen, muss man alle Männer unter 70 in Einzelzellen sperren. Dies ist die einzige Möglichkeit, mit Sicherheit alle potenziellen Täter zu erwischen. Welcher Gutachter kann dies sonst in nur einem einzigen Fall mit Sicherheit ausschließen?
      Will man Morde mit Sicherheit ausschließen, muss man alle Menschen umbringen. Denn jeder Mensch ist ein potenzieller Mörder.

      Jede Justiz muss mit Augenmaß die Interessen der Individualprävention (,,Einsperren") abwägen gegen die Interessen der Generalprävention (,,Abschreckung", aber auch Erziehung der Gesellschaft zur Gewaltlosigkeit) und das Verbot übermäßiger Bestrafung. Vor Irrtümern und Fehlentscheidungen in die eine oder die andere Richtung ist keine Justiz geschützt; die Statistik zeigt, dass unsere Justiz vergleichsweise sehr gut funktioniert.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 09:07:03
      Beitrag Nr. 47 ()
      rv

      wer dreimal brutal vergewaltigt, wird dies mit grosser wahrscheinlichkeit auch ein viertes mal tun. und hiervor muss die allgemeinheit geschützt werden.

      selbst kastrieren hat, wie fälle bewiesen haben, nicht genutzt, da diese vergewaltigungs-denke in der pswyche ein leben lang bestehen bleibt.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 09:11:04
      Beitrag Nr. 48 ()
      @ rv: Prävention schön und gut. In den diskussionen um den Sozialstaat betone ich immer, dass soziale Sicherheit auch innere Sicherheit ist. Armuts- und Eigentumsdelikte kann man auf diese Weise sicher vermindern, aber Verbrechen die auf einer emotionalen oder Triebebene ablaufen :confuesed:....Ich denke, nicht ;)
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 09:28:35
      Beitrag Nr. 49 ()
      #47

      Die Entscheidung, diesen Täter nicht Wegzusperren, war ganz offensichtlich falsch. Etwas anderes habe ich nie dazu gesagt.
      Ich weiß nicht genug über diesen Fall, um zu entscheiden, ob dies ein offensichtlicher Fehler war - aber offenbar bist du ja über alle Details dieses Falls besser informiert als die Richter...

      Etwas anderes ist die Generalabrechnung mit unserem ,,verweichlichten" Strafrecht, die hier in vielen Postings durchscheint - da möchte ich die Diskussion mal wieder auf den Boden der Tatsachen bringen.

      Ich bin jedenfalls nicht der Meinung, dass man jeden potentiellen Täter wegsperren muss.
      Und ein auf Vergeltung aufgebautes Strafrecht, von dem etwa Libertus träumt, hat in unserem Staat nichts zu suchen.

      #48
      Ich habe niemals der Notwendigkeit der Individualprävention bei bestimmten Tätergruppen gesprochen. Ich glaube nicht, dass wir da einen großen Dissenz haben.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 09:44:34
      Beitrag Nr. 50 ()
      Der erste Absatz von #49 klingt vielleicht etwas missverständlich. Ich versuche es noch einmal:

      Die Entscheidung, diesen Täter nicht wegzusperren, war ex posteriori ganz offensichtlich falsch. Etwas anderes habe ich nie dazu gesagt.
      Ich weiß nicht genug über diesen Fall, um zu entscheiden, ob dies ein a priori offensichtlicher Fehler war . . .
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 11:23:36
      Beitrag Nr. 51 ()
      im wesentlichen möchte ich rv. sogar zustimmen, dass die Bild-Zeitung zum Teil ein Zerrbild der Justiz entwirft, wenn ständig "milde Skandalurteile" in den Vordergrund gestellt werden, während die Vielzahl angemessen harter Urteile kaum erwähnt wird.


      Allerdings gibt es eben tatsächlich bei einem gewissen Prozentsatz der Richterschaft eine - für mich unerklärliche - Tendenz, nur täterbezogen zu urteilen, wo dann in der Presse immer zu lesen ist, man habe noch mal "Gnade vor Recht" ergehen lassen, wenn beim 7. Wiederholungsfall in der Bewährung nochmals eine Bewährungstrafe verhängt...wo 2 Leute, die aus Spaß mitten in der Stadt ein Autorennen veranstalten, über Rot und dabei einen Fußgänger totfahren, in erster Instanz mit falschen Zeugenaussagen ihre Verantwortung bestreiten, kurz vor der 2. Instanz 3 x einen Psychologen aufsuchen, weil sie an der Tat so leiden....:mad: :laugh:, in der Berufung 2 Jahre auf Bewährung kriegen, weil sie noch so jung sind und ihr ganzes Leben noch vor sich haben....
      und ähnliche Beispiele. Während der Schutz der Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten offenbar keine Rolle spielt, das Opfer schon gar nicht. Seit Jahrzehnten wird dessen Vernachlässigung im Strafprozess diskutiert, langsam erste Schritte unternommen, daran was zu ändern, aber es geht sehr langsam. Zu langsam.

      Und der Farmer hat Recht, dass das zur Gefahr für den Rechtsstaat werden kann.

      Ein Beispiel, auch aus dem Bereich der Alltagskriminalität: dieser verharmlosend "Abzieherei" genannten Raubstraftaten von jugendlichen Banden. Wo Mitschülern Geld und Wertgegenstände abgenommen werden, mit Androhung von Gewalt.
      Viele der Opfer gehen gar nicht mehr zur Polizei, weil sie mehr Angst vor der Drohung der Täger haben, was danach passiert - als Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden, dass die Täter angemessen zur Rechenschaft gezogen werden und sich das "Risiko" lohnt, die Anzeige zu erstatten.
      the farmer hat Recht, dass dies für einen Rechtsstaat ein großes Risiko darstellt.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 14:36:11
      Beitrag Nr. 52 ()
      gutes beispiel mit der "abzieherei".

      natürlich haben die kinder angst, solche fälle zur anzeige
      zu bringen.
      wer sollte sie denn auch beschützen?
      die polizei ist mit sicherheit, gar nicht in der lage dazu.
      und die justiz erst recht nicht.

      -ein fall aus unserer nachbarschaft:
      ein 16 jähriger schüler wurde auf einem schulfest, von 5 anderen jugendlichen krankenhausreif geschlagen (mit aschenbecher auf den kopf schlagen usw.).
      er musste im ganzen gesicht genäht werden und konnte mehrere wochen die schule nicht besuchen.
      der vater hat gegen einen der schläger, der als einziger bekannt war, anzeige erstattet und ihn gewarnt, er solle seinem jungen nie wieder zu nahe kommen.
      das urteil für den 18 jährigen schläger, 2 wochenenden sozialarbeit. für den vater, eine empfindliche geldstrafe.
      und der junge wurde nur 2 wochen später nochmal krankenhausreif geschlagen.

      dieses mal wurde keine anzeige erstattet!
      die familie ist resignierend weggezogen!

      - ein anderer mir persönlich bekannter fall:
      ein befreundeter gastronom wurde mehrmals von albanischen schutzgelderpressern bedroht und auch verprügelt, weil er sich weigerte, sie frei zu halten und ihnen geld zu geben.

      er schaltete die kripo ein, die aber eigenartigerweise keinen dringenden handlungsbedarf sah, zumal er keine zeugen für die vorfälle vorweisen konnte.
      darauf hin bewaffnete er sich illegalerweise und dummerweise erzählte er dies auch einigen stammgästen.

      kurze zeit später hatte er eine anzeige wegen illegalem waffenbesitz und selbst die kripo am hals.

      ende der geschichte: die schutzgelderpresser verwüsteten sein lokal. der gastronom, schloss daraufhin den laden und lebt jetzt ,irgendwo versteckt, von sozialhilfe.

      in diesen beiden fällen kann der staat natürlich nicht präventiv helfen, aber wo bleibt der schutz und die abschreckende strafe?
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 14:40:38
      Beitrag Nr. 53 ()
      ..danke, dass Du die abstrakte Schilderung von mir mit Leben gefüllt hast. Vor allem das Beispiel mit dem Vater ist fast schon lächerlich....der Richter, der den verurteilt hat, muss ein echter Idiot sein.(beim Gastwirt seh ich das ein bißchen anders).

      Diese Beispiele sollte man jedem Richter als Pflichtlektüre aufzwingen, der in Strafsachen eingesetzt ist.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 14:47:33
      Beitrag Nr. 54 ()
      @ xylophon,

      wie meinst du das, was hätte der gastwirt tun sollen oder können?

      gruß
      waskost@s
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 15:50:11
      Beitrag Nr. 55 ()
      ...ich weiß ja nicht, wie ihr wohn....aber bevor man sich illegal bewaffnet, mit scharfen Waffen, sollte es noch andere Möglichkeiten geben. Heimliche Videoaufzeichnung, offiziell Waffenschein beantragen, Hund usw....

      Je nachdem, wie weit die Polizei weg ist, kann man auch einfach in der betreffenden Situation Notruf machen, in der Großstadt. Auf dem Land ist das eher sinnlos.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 16:17:41
      Beitrag Nr. 56 ()
      @ rv
      Nichts von dem verstanden was ich eingebracht habe, nur Teile rausgepickt, um deine Argumentation aufbauen zu können und mit Begriffen wie "dümmliches Stammtischniveau" und "Träumer" versuchen ins lächerliche zu ziehen.

      Typische Opportunisten - Methoden.

      DU gibst einem Gewalttäter das RECHT, nach einer Zeit X, die im Rahmen per Gesetz definiert und von einem Richter konkretisiert wird, sein vorheriges Leben wieder aufzunehmen, während das Opfer eventuell lebenslang an den Folgen der Tat zu leiden hat?

      Schon mal darüber nachgedacht, dass man meinen Vorschlag auch als Chance für BEIDE Seiten sehen könnte?

      Natürlich müssten Opfer und Täter sich begegnen, bevor das Opfer seine erneute Entscheidung trifft.
      Was passieren könnte wäre folgendes: Opfer baut Ängste ab, da es den Täter nun nicht mehr als übermächtigen Schatten sieht, sondern zum Beispiel als "arme Wurst" ohne MACHT über das Opfer.Der Täter könnte die Auswirkungen seiner Tat anhand des Opfers einmal real erleben. Und durch einen Kontakt könnte auch eine Art "Bindung" entstehen, die für beide Seiten heilsam sein kann. Das kann sogar zu KÜRZEREN Haftzeiten führen, da das Opfer die Tat verarbeiten kann und der Täter WIRKLICHE Reue EMPFINDEN kann.

      Sollte das Opfer nicht dazu bereit sein, muss es beit dem Richterspruch verbleiben.

      Ich gebe zu, die Möglichkeit des "Lebenslänglich" habe ich absichtlich provokant eingebaut. Eine Deckelung, zumindest für "Ersttäter", von 10 Jahren sollte vorgesehen sein, aber ab der zweiten Tat nicht mehr.

      Zu dem Thema "Betrugs"delikte hast du dich bisher gar nicht geäußert. Nochmal: was nutzt es dem Opfer eines Betruges, wenn er Zivilrechtlich Anspruch auf Schadenswiedergutmachung hat, der Täter aber für Jahre in den Bau wandert und den Schaden NIE wieder decken kann????
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 16:29:26
      Beitrag Nr. 57 ()
      Wer einmal die volle Härte des Gesetzes spüren will, der muss sich nur weigern ein Knöllchen zu bezahlen :mad:

      Da kommt man dann nicht mit 2 Wochenenden Sozialarbeit davon, wie diese asozialen Schläger aus #52
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 18:38:47
      Beitrag Nr. 58 ()
      @ xylophon,

      die sache mit dem schutzgeld, hat sich in der expo -und messestadt hannover so zugetragen.

      videoüberwachung etc. gibt es nur im film. die realität
      sieht leider anders aus.

      waffenscheine für privatpersonen, gibt es nur ganze 500 in ganz deutschland.

      bevor die kripo auf solche anzeigen reagiert, muss das opfer erst mal stichhaltige beweise bringen oder schon halbtot da liegen.

      1991 wurde ein griechischer promigastronom, nachts nach ladenschluss, im parkhaus unter seinem lokal erschossen.
      vorausgegangen war eine anzeige von ihm wegen schutzgeld-
      erpressung, der die kripo allzu offensichtlich nachgegangen ist.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 18:44:19
      Beitrag Nr. 59 ()
      @ punk24,


      ein witz zum knöllchen, um das ganze mal aufzulockern.
      (geklaut bei lassmichrein)

      ..bitte jetzt nicht denken, dass ich die diskussion nicht
      ernst nehme. ganz im gegenteil.


      Heute Morgen war ich beim Bäcker. Ich war 5 Minuten im Laden drin. Als
      ich wieder raus kam, war da eine Politesse und schrieb gerade einen
      Strafzettel aus.

      Also ging ich zu ihr hin und sagte: `Hören Sie mal, ich war nur gerade
      beim Bäcker. ` Sie ignorierte mich und schrieb das Ticket weiter aus. Das
      machte mich etwas wütend und ich wurde etwas unbeherrschter: `Hallo?
      Sind Sie taub, ich war nur gerade beim Bäcker! `

      Sie sah mich an und sagte: `Dafür kann ich nichts. Sie dürfen hier nicht
      parken und außerdem sollten Sie sich etwas zurückhalten!`

      So langsam ging mir das auf den Zeiger...

      Also nannte ich sie eine blöde Schlampe und sagte ihr noch, wo sie sich
      ihr beschissenes Knöllchen hinstecken könnte. Da wurde die auf einmal
      richtig stinkig und faselte etwas von Anzeige und Nachspiel für mich.
      Ich habe ihr dann noch gesagt, Sie sei die Prostituierte des
      Ordnungsamtes und könne, wenn sie woanders anschaffen ginge, wesentlich
      mehr verdienen.

      Sie zog dann unter dem Hinweis auf die nun folgende Anzeige wegen
      Beleidigung von dannen.

      Mir war das egal.....ich war ja zu Fuß da.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 20:17:50
      Beitrag Nr. 60 ()
      @ waskost@s: der Witz-Thread von LMR ist tägliche Pflichtlektüre ;)

      meine Anmerkung zu den Knöllchen hat durchaus einen realen hintergund.Ich hab mich mal geweigert ein Knöllchen, dass mir die Stadt Köln mit 2 Jahren verspätung zugesandt hat zu zahlen, weil ich der festen Überzeugung war, dies schon bezahlt zu haben.

      Aussage gegen Aussage. nach Androhung von Vollstreckungshaft und kurz vor Kontenpfändung, (hätte mich meinen Job gekostet) habe ich nachgegeben :mad:

      wie gesagt, der Staat kann schon hart sein, wenn ihm was wirklich wichtig ist :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 20:41:21
      Beitrag Nr. 61 ()
      das mit der vollstreckungshaft, ist wirklich ein dickes ding.

      einer meiner angestellten ist mal irgendwann schwarz gefahren und hat die strafe nicht bezahlt (ich glaube eu 40,-).

      da er anschließend auch noch 2 mal umgezogen ist, bekam er garnicht mit, dass gegen ihn ein strafbefehl über eu 350,- bzw. haftbefehl erlassen wurde.

      jedenfalls stand eines schönen tages der gerichtsvollzieher mit der polizei im schlepptau bei uns im laden.

      da war dann auch nichts mit verhandeln.
      ich musste ihm das geld vorschießen, denn ansonsten hätten sie ihn ersatzweise für 15 tage in den knast gesteckt.;)

      leider habe ich ihn an dem tag dringend gebraucht, sonst hätte ich nicht bezahlt. er hätte dann, seinen längst fälligen urlaubsanspruch vom vorjahr, im knast verbringen können.

      :laugh: :laugh: :laugh:

      aber spaß beiseite, so hart kann die justiz durchgreifen
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 10:21:49
      Beitrag Nr. 62 ()
      von der t-online seite kopiert.

      Achteinhalb Jahre Haft für Armin M.


      "Rolle des Metzgers" - Armin M. (Foto: dpa)
      Der "Kannibale von Rotenburg" muss für achteinhalb Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Kassel verurteilte ihn wegen Totschlags. Der 42 Jahre alte Armin M. hatte gestanden, einen Berliner Ingenieur mit dessen Einwilligung getötet, zerlegt und gegessen zu haben. Die Verteidigung hatte auf Tötung auf Verlangen plädiert, worauf höchstens fünf Jahre Haft stehen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.

      ist dieses strafmaß angemessen?

      wahrscheinlich wird er, wegen guter führung, nach 5 jahren
      auf freiem fuß sein.

      und was macht er dann?
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 10:38:38
      Beitrag Nr. 63 ()
      Eine solche Tat läßt uns immer fassungslos zurück. Deswegen kann ein Urteil in einem solchen Fall nicht wirklich befriedigen, ja man könnte lange darüber diskutieren.

      Unter Abwägung aller Umstände halte ich es aber für ein richtiges, ja sogar kluges Urteil. Da er voll schuldfähig ist, wird man ihn irgendwann wieder frei lassen müssen. Ob er dann ein normales Leben führen kann?
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 20:21:41
      Beitrag Nr. 64 ()
      dieses kranke hirn war vorher nicht in der lage ein "normales" leben zu führen
      und wird es nach dem knast erst recht nicht sein.

      der knast ist keine erziehungs- oder besserungsanstalt.

      nur meine persönliche meinung.

      gruß
      waskost@s
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 22:36:22
      Beitrag Nr. 65 ()
      ..vorhin in den Nachrichten.

      4 der Hisbollah-Fritzen haben einen Asyl-Antrag gestellt, die gestern (leider) in Deutschland ausgetauscht wurden.
      1 war sowieso Deutscher.

      Danke :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 00:54:10
      Beitrag Nr. 66 ()
      #1,

      deutschland ein paradies für mörder ...

      http://www.nationmaster.com/graph-T/cri_mur_cap

      seltsamerweise wird in anderen "pardiesen" aber x-mal häufiger gemordet ...

      :laugh:

      blödsinnige panikmache, bar jeder grundlage!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 01:14:43
      Beitrag Nr. 67 ()
      @66 ospower

      Hier ging es auch vorwiegend um ein anderes Verbrechen:

      http://www.nationmaster.com/graph-T/cri_rap

      Und DAS ist erst einmal interessant:

      http://www.nationmaster.com/graph-T/cri_fra

      Endlich ist Deutschland wieder einmal die Nummer Eins in der Welt. :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 01:31:28
      Beitrag Nr. 68 ()
      #67,

      libertus, man beachte die fussnote:

      Definition: Total recorded frauds. Crime statistics are often better indicators of prevalence of law enforcement and willingness to report crime, than actual prevalance.

      und die gesamtzahl aller delikte hat natürlich auch viel mit der regelungsdichte und erfassung von verstössen zu tun!

      soll heissen, je mehr bestimmungen, gegen die man verstossen kann und je genauer die fälle erfasst werden, deste "erschreckender" ist auch das ergebnis!

      und in der überschrift ging es um gewaltverbrechen!
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 01:36:53
      Beitrag Nr. 69 ()
      #67,

      ups, zum zweiten deiner angeführten beispiele, da gings ja um betrug, nicht um alle delikte.

      in der tat schön, da an der spitze zu stehen :laugh:

      obwohl die gründlichkeit der erfassung und die regelungsdichte da natürlich auch eine rolle spielt.
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 01:42:12
      Beitrag Nr. 70 ()
      #67,

      übrigens hast du die absoluten zahlen verwendet.

      pro einwohner ist weit mehr aussagekräftiger:

      http://www.nationmaster.com/graph-T/cri_rap_cap

      http://www.nationmaster.com/graph-T/cri_fra_cap:D

      http://www.nationmaster.com/graph-T/cri_tot_cri_cap


      :eek:
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 01:44:32
      Beitrag Nr. 71 ()
      also,

      deutschland ein paradies für betrüger und abzocker!

      :D
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 02:08:46
      Beitrag Nr. 72 ()
      # 67

      sehr interessante Statistiken, nur leider mit Sicherheit falsch.

      Denn was wird, z.B. in einem Land wie Saudi-Arabien überhaupt als Mord erfaßt?

      Was nach westlicher Auffassung als Mord angesehen wird, ist woanders ein Gerichtsurteil. Dazu war vorhin in Aspekte ein erschütternder Beitrag - über das brutalst mögliche Ermorden aus Gründen der Ehre.

      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/11/0,1872,2099851,00.html

      würde man solche Verbrechen ebenfalls erfassen, ständen ganz andere Staaten an der Spitze der Verbrechenslisten, insbesondere, wenn man sie proportional zur Einwohnerzahl sieht.

      Übrigens, in Tübingen wurde vor wenigen Wochen ein Urteil gegen einen Kosovo-Albaner gesprochen wegen Mordes an seiner Tochter, die er eigenhändig qualvoll erwürgt hat, weil sie westliche Kleidung trug, und einen ungläubigen Freund hatte.
      Die Mutter der jungen Frau, die ebenfalls Anzeige gegen ihren ihr durch Zwangsheirat aufgezwungenen Mann erstattet hatte, wurde von dessen Angehörigen im Gerichtssaal beschimpft und Rache angedroht. (Für Kenner der albanischen Kultur ist klar, was das heißt)

      Nach den ungeschriebenen Gesetzen des albanischen Kosovo beging der väterliche Mörder seiner Tochter kein Verbrechen, sondern stellte lediglich mittels im dortigen Kulturraum als angemessen erachteten Strafmaß für "schlimme Vergehen" seine Ehre als Familienoberhaupt wieder her.

      So milde wie man in Westeuropa mit Mördern und Vergewaltigern verfährt - in den meisten anderen Ländern gibt es spezielle, riesige Freiräume für solche Verbrechen. In islamischen Ländern werden Frauen generell kriminalisiert, wenn sie vergewaltigt werden - und nicht die Vergewaltiger. Denn die Aussage eines Mannes zählt immer mehr, als die einer Frau. Somit kommt das Vergewaltigungsopfer ins Gefängnis, weil allein schon ihre Anzeige den Tatbestand der Verläumdung erfüllt.
      Lediglich wenn ein Mann als Zeuge, oder mindestens 2 weitere Frauen, die Schilderung des Vergewaltigungsopfers bestätigen, wird der Vergewaltiger angeklagt. Dann ist seine Strafe allerdings extrem "nachhaltig".

      In Indien sind Mitgiftmorde in Mode. Wessen Frau durch einen Unfall im Haushalt stirbt, (den der Gatte selbst herbeiführt) kann nochmals heiraten, und dann wiederum Mitgift kassieren, die im Hinduistischen Indien die Familien der Frauen bestreiten müssen. Zumeist werden die Frauen mit Benzin übergossen, und bei lebendigem Leib verbrannt, damit alles "echt" aussieht - wie bei unsachgemäßer Handhabung eines Spirituskochers.
      Die Ermittlungen verlaufen praktisch immer im Sande, obwohl allgemein bekannt ist, daß diese Art Unfälle eigentlich Morde sind.

      Im südlichen Afrika ist der Glaube weit verbreitet, daß Sex mit 10 Jungfrauen die eigene AIDS-Erkrankung heilt. Das hat zu einem enormen Anstieg der Vergewaltigungen geführt, häufig mit anschließender Todesfolge durch die AIDS-Infektion. Dennoch wird dieser Zusammenhang nicht als Mord erfaßt. Das Thema wird von der ANC-Mafia sogar möglichst klein gehalten, da es nicht ins Selbstbild des Nach-Apartheid-Regimes paßt, was natürlich voll zu Lasten solcher Opfer geht.
      Kommt es aber einmal zu einer Verurteilung, sind die Haftstrafen wirklich drakonisch.


      Was also das Verbrecherparadies BRD von anderen Nationen und Kulturen unterscheidet, ist einerseits, daß überhaupt relativ viele Straftatbestände erfaßt werden, aber die Strafmaße lächerlich gering sind, bzw. es dank Bewährungsauflagen und vorzeitiger Haftentlassung ein Großteil der "Strafen" sich im extrem niedrigjährigen Bereich befinden.
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 02:25:35
      Beitrag Nr. 73 ()
      denali mal wieder gegen die moslems am hetzen.

      einerseits die drakonischen strafen in sharia-staaten bejammern und gleichzeitig hier drakonische strafen verlangen!:D

      im übgrigen sind diese strafen dort gesellschaftlicher konsens. sofern die ihre modelle nicht exportieren sind mir die relativ wurscht!

      und was südafrika angeht, natürlich werden die taten dort erfasst, sofern sie gemeldet werden. warum glaubst du, steht südafrika denn an der spitze bei mord und vergewaltigung?

      billige masche, alle zahlen als nonsens zu erklären und sie mit eigenem weltbild, freilich ohne gesicherte gegenzahlen, dafür aber unterschiedlichen definitionen zu zerlegen.
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 03:47:50
      !
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      Avatar
      schrieb am 31.01.04 08:58:10
      Beitrag Nr. 75 ()
      # 73

      die von mir beschriebenen Verbrechensopfer sind durchweg Frauen, übrigens, falls das entgangen ist, in zwei Beispielen Muslimas, deren Schicksale nur die Spitze eines riesigen Tabus darstellen dürften. Von daher ist es absurd, Moslem-Hetze vorzuwerfen. Fragwürdig ist da eher die bisher übliche Praxis des Wegsehens.

      Ein Beispiel vollzog sich mitten in der BRD. Also wenn es schon egal sein soll, daß Vergewaltigungsopfer woanders " zur Strafe" !!!!! lebendig verbrannt werden, weil dies dort im " gesellschaftlichen Konsens" geschah,....

      Die Scharia mit all ihren Verstümmelungsstrafen für Bagatelldeligte und rein moralischen Vergehen mit der Forderung nach verlängerten Haftstrafen zwecks Verbrechensprävention gleichzusetzen ist ebenfalls absurd.

      Und wenn jemand infolge einer AIDS-Infektion in der RSA stibt, so taucht dieser Fall nicht in der Mordstatistik auf, sondern in der für AIDS-Tote. Die Mord-Statistik wäre dann nochmals höher. Und auch in der RSA kommen längst nicht alle Vergewaltigungen zur Anzeige aus Scham.

      Einigermaßen vergleichbar sind demnach nur die Angaben westlicher Länder untereinander, aber nicht in globaler Hinsicht, da sich mit dem Kulturkreis sowohl Definition von Verbrechen als auch dessen Erfassung verändern.
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 15:20:47
      Beitrag Nr. 76 ()
      #74,

      das härtere strafen nicht zu weniger verbrechen führen, zeigen die zahlen ja gerade. und unrechtssysteme anderswo haben mit unseren verbrechensraten hier reichlich wenig zu tun.

      deine forderung nach höheren haftstrafen ist übrigens ebenso eine moralische forderung.

      das Und wenn jemand infolge einer AIDS-Infektion in der RSA stibt, so taucht dieser Fall nicht in der Mordstatistik auf, sondern in der für AIDS-Tote. Die Mord-Statistik wäre dann nochmals höher. Und auch in der RSA kommen längst nicht alle Vergewaltigungen zur Anzeige aus Scham.

      bei uns kommen auch nicht alle vergewaltigungen zur anzeige. ebenso taucht auch bei uns ein vergewaltigunsopfer das an aids stirbt nicht in der statistik auf. ebenso wie ein verkehrsunfallopfer, das spter als einen monat oder später nach dem unfall stirbt, nicht in der verkehrsopfer statistik auftaucht.

      statistik kann eben nur nach vorher festgelegten kriterien erfassen, völlig egal nach welchen wertmasstäben. eine "statistik" basierend auf mutmassungen, wäre schon gar nichts wert. und über dunkelziffern kann man überall nur mutmassen. gegenstand von offiziellen zahlen sind sie nirgends auf der welt. das liegt in der natur der sachen.

      Einigermaßen vergleichbar sind demnach nur die Angaben westlicher Länder untereinander, aber nicht in globaler Hinsicht, da sich mit dem Kulturkreis sowohl Definition von Verbrechen als auch dessen Erfassung verändern.

      bezogen auf die hier gebrachten delikte ist dies ebenfalls mumpitz. in der rechtilichen definition von mord und vergewaltigung, gibts kaum kulturelle unterschiede. lediglich in der moralischen wertung und bestrafung.

      dies ändert aber an den zahlen nichts.
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 09:34:04
      Beitrag Nr. 77 ()
      Dass ich das noch erlebe, dass ich einem Posting von ospower vollständig zustimmen kann! (Woran man sieht, dass es selten zwei Leute gibt, die in allen Dingen entgegengesetzter Meinung sind ;))

      Ein unvoreingenommener Blick auf die Statistik der Gewaltverbrechen zeigt, dass unsere (relativ) liberales Rechtssystem sich bei der Prävention (wozu ich auch die Schaffung eines gewaltarmen Klimas zähle) recht gut schlägt - sowohl im Vergleich zu repressiven Diktaturen (mit denen wir ja nicht allzu lang verflossene Erfahrungen auch im eigenen Land haben) als auch mit Demokratien, die auf ein repressives Strafrecht setzen (wie den USA).

      Dass es auch bei uns Tendenzen zu erhöhter Gewalttätigkeit, insbesondere bei Jugendlichen gibt, erfüllt mich auch mich mit Sorge. Aber perverse Einzeltaten wie die des ,,Kannibalen" kann man nicht durch ein noch so rigides Strafrecht ausschließen.
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 09:48:09
      Beitrag Nr. 78 ()
      Auch der im Eingangsposting dieses Threads geschilderte Fall bedarf einer differnzierteren Betrachtung als BILD und Posting #1 es uns weismachen wollen. Dies zeigt der folgenede Artikel aus der FR vom 31.1.04

      http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/de…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/de…

      JUSTIZ

      "Saustall" und "Skandalrichter" - das geht dem BGH zu weit

      "Saustall Justiz" schrieb das Boulevardblatt Bild über den Bundesgerichtshof. Der wehrt sich nun - mit einer Beschwerde beim Bundespresserat.

      VON U. KNAPP (KARLSRUHE)

      Es sei nicht vertretbar, dass Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) wie Verbrecher abgebildet würden, weil sie im Einklang mit dem Recht ein Urteil gegen einen Sexualstraftäter aufgehoben hatten, sagt der Präsident des Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch, der FR.

      Seit einer Woche veröffentlicht die Bild-Zeitung Artikel, in denen sie unter dem Titel "Saustall Justiz" über einen mehrfach vorbestraften Vergewaltiger berichtet, der kurz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis eine junge Frau in ihrer Hamburger Wohnung vergewaltigt haben soll. Die BGH-Richter hätten den 42-Jährigen laufen lassen und die Sicherungsverwahrung gegen ihn aufgehoben. "Ihr Richter seid so schlimm wie meine Peiniger", sagte die Frau laut dem Boulevardblatt. Unter der Überschrift "Schämen Sie sich, Herr Richter" wurden dann der inzwischen pensionierte Senatsvorsitzende und zwei weitere BGH-Richter mit Augenbalken abgebildet.

      "Ich empfinde es als Tragödie für das Opfer, dass - wie der Bild-Zeitung zu entnehmen ist - der gefährliche Straftäter rückfällig wurde. Dem Opfer gehört unser ganzes Mitgefühl. Aber hierfür den BGH verantwortlich zu machen, der nach Recht und Gesetz entschieden hat, ist polemisch", sagt Hirsch. Als "unvertretbar" bewertet er es, dass Richter wie in "Verbrecherfotos" mit dem Zusatz "Skandalrichter" und "Saustall" abgebildet werden. Dass das Opfer des Wiederholungstäters nicht mehr als Opfer des Vergewaltigers, sondern "als Opfer der Justiz bezeichnet wird, geht über das hinaus, was durch die Pressefreiheit gedeckt ist".

      Tatsächlich hatte der BGH im Jahr 2001 die Sicherungsverwahrung gegen den Mann beanstandet, weil sie auf Grund eines Rechtsfehlers verhängt worden war. Sicherungsverwahrung kann nur angeordnet werden, wenn ein Wiederholungstäter erneut eine schwere Straftat begangen hat und dafür zwei Jahre Haft bekommt.

      Das Landgericht Bochum hatte dem Angeklagten dieses Strafmaß gegeben, weil er im Schwimmbad zwei Mädchen im Badeanzug auf den Po gefasst hatte. Der BGH beanstandete es als Rechtsfehler, dass die Strafe weit über das übliche Maß hinausging, um die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung zu schaffen. "Im konkreten Fall war die Anlasstat im Schwimmbad keine schwere Straftat im Sinne des Gesetzes. Da kann man gar keine andere Auffassung vertreten. Weder nach dem Unrechtsgehalt noch nach dem Schuldumfang konnte man zwei Jahre rechtfertigen. Man kann nicht die Strafe über das der Schuld entsprechende Maß hinaus anheben, nur um die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung zu erhalten", sagt Hirsch.

      "Ich bin auch der Meinung, dass Sexualstraftäter mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden müssen", fährt der Richter fort.
      "Kein anderer Richter am BGH wird anderer Meinung sein. Aber die Bild-Zeitung will offenbar mit ihrer Kampagne gegen die Justiz diesen Konsens verlassen, dass Regeln des Rechtsstaats auch gegenüber einem Sexualstraftäter nicht außer Kraft gesetzt werden können." Dass sich die Bundesrichter nun unter Druck gesetzt fühlen und Urteile wegen Rechtsfehlern nicht mehr aufheben, wenn der Angeklagte ein Straftäter ist, glaubt der Gerichtspräsident nicht. "Die Richter werden nach wie vor nach Recht und Gesetz entscheiden."
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 10:07:38
      Beitrag Nr. 79 ()
      Da zeigt sich ja nun, daß dieses Urteil völlig ok war (wie ich ja bereits vermutet habe) und die Bild-Zeitung wie üblich Hetze betrieben hat.

      Danke für das Posting, rv. :)
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 22:20:04
      Beitrag Nr. 80 ()
      # 75, #76

      In welcher Form und Ausmaß Kriminalität in einer Gesellschaft auftritt, liegt an einer Reihe von Einflußfaktoren. Am bedeutendsten ist die Vermittlung von Wertesystemen. Nachrangig sind Strafen und Einkommensverhältnisse.

      Insofern kann ich zustimmen, wenn gesagt wird, daß härtere Strafen einen untergeordneten Einfluß haben auf die Bereitschaft zu kriminellem Verhalten.
      Lange Haftstrafen haben aber dennoch einen Einfluß auf die Anzahl krimineller Delikte, einfach weil sie potentielle Wiederholungstäter keine Möglichkeit geben.
      Abschreckend wirken Strafen ohnehin nicht auf alle Kriminellen. Daher sollte das Strafmaß primär am Opferschutz orientiert sein.

      Der Sühnegedanke sollte in den Hintergrund treten, und das Rechtsystem seine Aufgabe darin sehen, das Leid potentieller Opfer auf ein Minimum zu beschränken.
      Dazu gehören dann auch, neben der Inhaftierung von Tätern, zusätzlich präventive Maßnahmen, wie richtig angemerkt wurde.

      Die in #77 in der FR zitierte Bild-Kampangne ist garnicht so falsch, wenn auch sehr polemisch abgefaßt, wenn man Juristen ihre hohe Verantwortung für ihre Mitbürger unter die Nase hält.
      Daß diese Richter sich damit "rausreden" sie hätten nur die Gesetze befolgt, muß für das Vergewaltigungsopfer gradezu menschenverachtend klingen.

      Wenn es diesen Juristen, die Paragraphen über die Verantwortung für die Sicherheit und das Leben ihrer Mitmenschen stellen, ernst wäre mit ihrem Bedauern für die Opfer, so hätten sie zumindest hinzufügen können, daß die Rechtslage den Opferschutz nicht ausreichend würdigt.

      nochmal zu # 75

      "bei uns kommen auch nicht alle vergewaltigungen zur anzeige."
      bei uns gilt die Aussage eines (weiblichen) Vergewaltigungsopfers aber nicht von vorn herein weniger als die Aussage des (männlichen) Vergewaltigers. Noch dazu liegt die Schande nicht auf Seiten des Opfers, das dann von der eigenen Familie verstoßen oder sogar getötet wird.
      Klar, daß bei solch einer Rechtslage Vergewaltigungen offiziell nicht vorkommen. Einer Anzeige käme Gefängnis, Selbstmord oder Verachtung gleich. Und der Freispruch des Täters ist auch so gut wie sicher.

      statistik kann eben nur nach vorher festgelegten kriterien erfassen, völlig egal nach welchen wertmasstäben.

      wenn eine Statistik interkulturelle Aussagen machen will, müssen die Unterschiede bei der Datenerfassung berücksichtigt werden. Geschieht dies nicht, oder ist es nicht möglich, liefert die Statistik völlig verzerrte Ergebnisse.

      Was die "Jungfrauenvergewaltigungen" in der RSA angeht, so begeht der Vergewaltiger im Beispiel die Tat, WEIL er AIDS hat, und nimmt billigend das Risiko sein Opfer damit zu töten, in kauf, um sich gemäß seiner Auffassung die Gesundheit nach dem 10ten derartigen Vergehen "zurückzuholen".
      Avatar
      schrieb am 04.02.04 09:01:38
      Beitrag Nr. 81 ()
      ..der FR-Artikel relativiert tatsächlich einiges, allerding finde ich es etwas verwunderlich, dass jemand, der "nur" 2 Kindern an den Po fasst, dafür 1 Jahr ins Gefängnis soll, auch wenn er vorbestraft ist...ob es wirklich nicht mehr war?? Es kann ja auch sein, dass die Bild in die eine und die FR in die andere Richtung überzieht....


      Im übrigen will ich nur an das anschließen, was ich hier schon früher geschrieben habe. Die Richter, die unverhältnismäßige Skandal-Urteile fällen, sind nur sehr wenige....und der Bild kann man mit Sicherheit nicht trauen. Eine mir bekannte Richterin war auch mal Ziel so einer Kampagne, weil ein Schwarzfahrer von ihr 4 Monate ohne Bewährung bekommen hatte. Was aber verschwiegen wurde, dass er gerade vor dem Schwarzfahren erst die 2. oder 3. Bewährung gekriegt hatte, weil er sich angeblich so gebessert hätte - und dass er in der Verhandlung so tat, als hätte er als Staatsbürger sozusagen das Recht, kostenlos von A nach B befördert zu werden. Der Zahn wurde ihm gezogen, was dann zum Justizskandal wurde....


      Die "Bild" ist also sicher kein verlässlicher Ankläger. Dass allerdings auch Richter ins Visier der Presse geraten, die immer nur einseitig die Täter im Auge behalten, während Opfer und Prävention keine Rolle spielen, das find ich weiter richtig. Nur so kann sich was verändern....
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 09:07:33
      Beitrag Nr. 82 ()
      hallo stirner,

      "Da zeigt sich ja nun, daß dieses Urteil völlig ok war (wie ich ja bereits vermutet habe) und die Bild-Zeitung wie üblich Hetze betrieben hat. "



      leider ist für mich gar nichts o.k.!

      sicherlich habt ihr recht, dass die richter ordentlich, nach recht und gesetz entschieden haben (und genau da müssen wir was verändern), aber das resultat bzw. die folgen haben wir ja nun gesehen.

      solange die gefahr besteht, dass ein täter rückfällig werden kann, darf er einfach nicht auf die allgemeinheit losgelassen werden.

      richter, psychologen, gutachter usw. müssten für jede ihrer entscheidungen die volle verantwortung tragen (für ihre entscheidungen garantieren), wie in fast jedem anderen beruf auch.

      jeder normale entscheidungsträger in unserer wirtschaft kann für fatale fehler belangt werden. er verliert im besten fall nur seinen job, könnte aber auch schon mit einem bein im gefängnis stehen oder sonst wie existenziell zerstört werden.
      das erleben wir speziell an der börse, aber auch in anderen jobs tagtäglich.

      neulich hat hier jemand sogar verlangt, dass ein arbeitgeber, der aufgrund falscher entscheidungen arbeitsplätze vernichtet, strafrechtlich verfolgt werden sollte.
      (das ist natürlich unrealistisch)

      wieso seid ihr bei aber richtern und psychologen so nachgiebig, was ihre arbeit angeht?

      ich empfinde keine rachegelüste den tätern gegenüber, sondern fordere
      einfach nur mehr schutz, sprich prävention.
      mehrfachtäter dürfen nicht frei kommen, solange die gefahr besteht, dass
      sie rückfällig werden könnten.
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 14:09:14
      Beitrag Nr. 83 ()
      ...heute wird (oder hat schon??) das BVerfG über die Zulässigkeit nachträglicher Sicherheitsverwahrung entscheiden und über die Frage, ob diese mit der Verfassung vereinbar ist. Ein Verurteilter wehrt sich gegen die Anordnung, weil ihm attestiert worden ist, er sei weiterhin gefährlich...

      Ich bin gespannt, was rauskommt, leider fürchte ich das Schlimmste, das BVerfG hat leider in der Qualität sehr nachgelassen.....:(
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 14:12:00
      Beitrag Nr. 84 ()
      Xylophon, guck mal auf die Leiste mit den Meldungen:

      "Mehr als zehn Jahre Sicherungsverwahrung rechtens
      - BVG: Kein Verstoß gegen Menschenwürde oder Rückwirkungsverbot


      Gefährliche Kriminelle dürfen auch schon bei einer erstmals angeordneten Sicherungsverwahrung länger als zehn Jahre im Gefängnis untergebracht werden. Die vom Gesetzgeber 1998 beschlossene Streichung der Höchstgrenze verstößt nicht gegen die Menschenwürde oder das Rückwirkungsverbot, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe.(...)"
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 14:16:37
      Beitrag Nr. 85 ()
      na, immerhin...danke, les ich mir gleich mal durch.

      Der Vorbericht heut morgen im Radio klang so, als würde das BVerfG vermutlich die Regelung kippen, soweit sie eine Rückwirkung enthält...ich bin erleichtert und froh. Vernunft erhält (wieder?) Einzug.
      Avatar
      schrieb am 08.02.04 00:15:04
      Beitrag Nr. 86 ()
      Die US-Nebenklägerin und Schwester eines Opfers des 11. September, Debra Burlingame, bedauert den Freispruch des in Hamburg angeklagten Abdelghani Mzoudi: "Er wünscht Ungläubigen den Tod."

      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,285422,00.html
      Avatar
      schrieb am 08.02.04 14:49:54
      Beitrag Nr. 87 ()
      Was soll`s, wir sind doch eh zurück auf dem Weg in die Steinzeit ... einem jeden seine eigene Keule! - Die Islamisten beschleunigen das nur. :D
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 11:54:40
      Beitrag Nr. 88 ()
      ..also in der Nachberichterstattung hat mich das Urteil schon weniger überzeugt:

      Alle 2 Jahre soll ein Gutachten erstellt werden, das die fortbestehende Gefährlichkeit nachweist. Nur bei "Sicherheit" soll das Interesse der Öffentlichkeit an weiterem Wegsperren überwiegen, wenn Zweifel bestehen, dagegen die Sicherheitsverwahrung nicht mehr zulässig sein....und Zweifel werden oft bestehen.

      Ich halte das für falsch: bei Leuten, die 1 x getötet haben, müsste die ungekehrte Regel gelten: im Zweifel bleiben sie drin, notfalls bis ans Ende ihrer Tage.
      Ist das so schlimm?
      Immerhin haben die Täter es dann immernoch besser als ihre Opfer, die unschuldig gemordet wurden. Immerhin werden sie menschenwürdig behandelt. Und immerhin wird niemand gezwungen, einen anderen zu morden - und damit das Risiko einzugehen, nie wieder rauszukommen....


      Insbesondere der Richter am BVerfG Hassemer sollte sich mal mit den Schicksalen von Opferfamilien beschäftigen, dann verliert er vielleicht ein wenig seinen "Täter"-Schutz-Blick.
      In Sachen "Metzler" war er mir auch schon negativ aufgefallen....
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 12:02:38
      Beitrag Nr. 89 ()
      Thema: Deutschland-das Paradies für Mörder und Vergewaltiger ! ... und Kampfhundbesitzer (ohne Leine)
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 12:55:14
      Beitrag Nr. 90 ()
      Was haltet ihr denn von dem alten germanischen Recht:

      Bei Mord konnte die Familie des Opfers wählen - zwischen einer angebotenen finanziellen Entschädigung durch die Familie des Mörders oder der Hinrichtung des Mörders.
      Also zwischen Rache und Entschädigung, nur beides zusammen ging nicht.

      Ist nicht ganz ernst gemeint die Frage, aber so manch alte Regelung hat was überaschend ehrliches an sich.
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 13:00:34
      Beitrag Nr. 91 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,285690,00.html

      BVG lehnt Sicherungsverwahrung ab !

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 13:34:08
      Beitrag Nr. 92 ()
      ..gegen das Urteil von heute kann man wenig sagen:

      Eine unklare Rechtsfrage wurde geklärt, nämlich ob der Bund oder die Länder für die nachträgliche Sicherheitsverwahrung zuständig ist. Dass die Grünen sich lieber mit Lärmschutz oder Krötenwanderung beschäftigen, ist zwar klar, aber sie werden durch dieses Urteil gezwungen, sich entsprechend mit dem Thema auseinanderzusetzen und den Schwarzen Peter nicht auf die Länder abwälzen können.

      "Wegsperren - aber klar doch...." - das BVerfG hat nichts anderes festgestellt als dass die Länder unzuständig sind, sondern der Bund ein solches Gesetz erlassen muss...inhaltlich zeigt insbesondere die Frist, dass man durchaus Verständnis für das Intessse des Bürgers hat, vor solchen Typen geschützt zu werden.
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 14:03:25
      Beitrag Nr. 93 ()
      @xylo
      "Dass die Grünen sich lieber mit Lärmschutz oder Krötenwanderung beschäftigen, ist zwar klar, aber . . "

      Es kommt bestimmt zu einer Einigung mit der Opposition. Was härtere Strafen für Vergewaltigung und Sicherheitsverwahrung angeht, waren die Konservativen die ewigen Blockierer.
      Es wurde lieber von der Mitschuld der Frauen durch unzüchtige Kleidung gesprochen als von Operschutz/Hilfe und härteren Strafen. Früher galt die Forderung nach höheren Strafen für Vergewaltigung ihnen doch als verkappter Emanzipationsversuch und Angriff auf das Patriarchat.

      Wie wars denn in den 50er bis 80er Jahren und wer hat das Thema ernsthaft aufgegriffen - doch nicht etwas CDU/CSU?

      So ändern sich die Zeiten. Aber wir wollen doch bitte nicht vergessen, welche Epoche unserer Geschichte ursprünglich diese laschen Strafen und den mangelnden Opferschutz hinterlassen hat und das die Diskussion des Themas gegen die Konservativen durchgesetzt werden musste.
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 14:33:30
      Beitrag Nr. 94 ()
      ...sorry, bin wohl noch zu jung.
      Aber seit meinem bewußten politischen Erleben waren Leute wie "XY-Zimmermann", Schily, Beckstein und so weiter, die sich für eine Innenpolitik einsetzen, die die Interessen des ehrlichen Bürgers über die des Straftäters stellt, immer "bäh" und "igitt" - vorgetragen von Linken, Pseudo-Linken und Pseudo-Liberalen.

      Es ist doch eigentlich normal, dass man sagt: wer einmal gemordet hat, der muss jetzt beweisen, dass man ihn wieder auf die Menschheit loslassen kann - und nicht umgekehrt.
      Es ist eigentlich normal, dass man Beweismittel wie die DNA-Analyse bei jeder schweren Straftat heranzieht, die sich dafür eignet. Und sehr viel anderes....

      Dennoch sind es gerade immer wieder die Grünen gewesen, die in den letzten Jahren sich gegen diese Dinge sperren. Mit überhöhten Datenschutzanforderungen, Forderungen, dass jeder Ausländer im Land bleiben muss, egal wie schwer seine Straftaten waren (Mehmet) und was es sonst noch so gab...die Aufzählung würde über Seiten gehen.....
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 15:27:02
      Beitrag Nr. 95 ()
      @Xylo
      Die Dinge haben sich tatsächlich verändert. Ich stimme dir schon zu, wollte nur darauf hinweisen, dass in der Gesetzgebung viel aufzuräumen ist, mit dem die Grünen nichts zu tun haben.

      In den 50-80er Jahren bedeutete es einen Nachteil für ein Vergewaltigungsopfer, an einen konservativen Richter zu geraten, wobei es eigentlich nur konservative Richter gab. Wenn eine unverheiratete Frau freiwillig in den Wagen eines Mannes stieg oder ihm in die Wohnung folgte, wurde dies oft als Einwilligung oder zumindest stark Strafmildernd aufgegriffen. Ebenso wirkte sich "unzüchtige" Kleidung aus. Vergewaltigung in der Ehe stand noch garnicht unter Strafe. Schließlich wurde der Beischlaf als eheliche Pflicht verstanden und deren Erzwingung konnte damit ja nicht strafbar sein. Auch gab es oft Streitigkeiten über die Frage, was als Ablehnung seitens des Opfers gallt. Vergewaltiger konnten sich oft herausreden, indem sie Ablehnungen als Teil des normalen Sexualverhaltens darzustellen versuchten. Mit anderen Worten: Die Aussage der Frau den Beischlaf nicht zu wollen wurde einer "sittlich moralischen" Betrachtung untergeordnet. Sie galt nicht als in jedem Fall zu akzeptierende Ablehnung. Das ein Mann das "Nein" einer Frau ohne wenn und aber zu akzeptieren hat und alles darüber hinaus bereits als Belästigung gillt ist ein Erfolg der Emanzipationsbewegung. Das war ihre ureigenste Forderung.

      Das Thema Vergewaltigung zuerst von der Frauenbewegung der 60-70er Thematisiert und dann von den Sozis und später von den Grünen aufgegriffen. Für die CDU/CSU ist das erst seit Mitte der 80er ein Thema.

      So wie ich die Lage begriffen habe, gab es vor den 80ern für Sexualstraftaten milde Strafen und keine Therapien.

      Ich möchte hier ungern von "den Linken" sprechen, weil die Emanzipationsbewegung und Teile der Bürgerbewegungen, welche immer für die Rechte der Opfer gekämpft haben, weder Links noch Rechts waren, sondern interessenbezogene Politik betrieben haben. Es ist jedoch eine Tatsache, das sie bei der SPD und den Grünen mehr Gehör fanden als bei CDU/CSU.

      Bei den Grünen hat dies zu einer m.e. unausgewogenen Poltik geführt. Um sich gegen die Konservativen abzugrenzen wurde sich mehr auf den Therapieansatz konzentriert - um die Wahrscheinlichkeit von Rückfällen zu minimieren. Wohlgemerkt: Vorher wurden die Täter ohne Therapie entlassen. Ich glaube mal Statistiken gelesen zu haben, nach der die Therapien tatsächlich positivere Auswirkungen haben als der Maßregelvollzug für alle. Das zurückgehen von Vergewaltigungen lässt die Aussage zumindest Glaubwürdig erscheinen, denn die Hemmschwelle, eine Vergewaltigung auch anzuzeigen ist seit den 50ern deutlich gesunken, ebenso wie teilweise entwürdigende Behandlungen der Opfer durch die Polizei und Justiz deutlich zurückgegangen ist. Chauvinismus war keine Domäne der Linken und Progressiven, sondern der Konservativen.

      Die Konservativen bedienen sich dieses Themas erst, seit sie erkannt haben, das ihr altes Gesellschaftsmodell nicht mehr zu halten ist. Mit der Aufgabe des reinen Patriarchats ergab sich die Möglichkeit, das Thema Vergewaltigung nun in die "Law and Order" Kampagnen einzubinden und im Gegenzug den Therapieansatz der Grünen und von Teilen der SPD als Verweichlicht und unangemessen Mild darzustellen.

      Auffällig ist, das alle Parteien bis in die späten 90er Jahre die Opferhilfe stark vernachlässigt haben. Wie es aussieht ist dieser Bereich der letzte, den die Bürgerbewegungen in die Politik tragen konnten. Ich hoffe sehr, das es hier zugunsten der Geschädigten zu Verbesserungen kommt.

      Was die nicht sexuell motivierten Straftaten angeht, stimme ich dir voll zu, die Hardliner kamen eigentlich alle aus dem Kreis der Konservativen. Aber gerade das Thema der Sexualstraftaten nimmt bei ihnen eine Sonderstellung ein.
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 21:23:09
      Beitrag Nr. 96 ()
      ...danke für die ausführlichen Erläuterungen....war interessant zu lesen.

      Wobei ich mich auch nicht als klassischen Konservativen sehe, so sehe ich durchaus viel positives, was die Grünen erreicht haben. Aber langsam werden sie überflüssig, weil sie nun mehr Schaden als Nutzen anrichten und zudem Klientel-Partei der Sozialarbeiter und Ausländerbeauftragten werden.
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 23:55:43
      Beitrag Nr. 97 ()
      Danke für die Beiträge sisyphus :)

      diese dinge sind inzwischen so selbstverständlich, dass man sich gar nicht mehr vorstellen kann, wie es früher war. in diesem Zusammenhang fällt mir dann auch wieder der CDU Rechtsaußen Norbert Geis ein, der sich vehement gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe eingesetzt hat :mad:


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