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    16% Versicherungssteuer ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.04 14:09:36 von
    neuester Beitrag 05.02.04 14:52:04 von
    Beiträge: 6
    ID: 817.087
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      Avatar
      schrieb am 05.02.04 14:09:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe ein Angebot über eine betriebliche Haftpflichtversicherung bekommen. Auf den Netto-Betrag kommen noch 16% Versicherungssteuer.

      Nun meine Frage:
      Kann ich die 16% Versicherungssteuer als Selbstständiger genauso wie 16% Mehrwertsteuer als Vorsteuer berücksichtigen?
      Wenn nicht, wofür geben die Versicherungen dann Netto- und Bruttobeträge an?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 14:14:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Warum heisst es wohl Versicherungssteuer und nicht Mehrwertsteuer ?
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 14:19:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Versicherungssteuer gehört mit zu den Beiträgen im Sinne des § 10 Sonderausgaben ist daher im Rahmen der jeweiligen Höchstbeträge abzugsfähig. In deinem Fall sind es gwöhnliche Betriebsausgaben.
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 14:31:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      @tk72:
      Versicherungssteuer wird von Vater Staat erhoben (u.a. um den internationalen Terror zu bekämpfen ...)

      der Bruttobeitrag wird aus Kalkulationsgründen angegeben und ist für die Versicherung Berechnungsgröße unabhängig von etwaigen Steuern, die erhoben werden
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 14:41:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Versicherungssteuer wurde seit der Wi(e)dervereinigung Step by Step erhöht. Sie lag einmal im eisntelligen Bereich.
      Auf meiner Stromrechnung sind bei einem Verbrauch von 4200kw/ rund 80€ Ökosteuer zzg. MWSt. und rund 30€ EEG-Zuschläge aufgeführt.
      Kann das sein ???

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      Avatar
      schrieb am 05.02.04 14:52:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Versicherungssteuer ist keine Mehrwertsteuer,
      deswegen kann man auch keine Vorsteuer geltend machen!

      Das die Versicherungssteuersatz auch wie bei der
      Mehrwertsteuer 16% beträgt ist wohl Zufall!

      Ich dachte auch es könnte evtl. eine MwSt sein, aber
      ich wurde auf nachfrage eines besseren belehrt!

      Als Versicherungssteuer keine Mehrwertsteuer
      deswegen kein Vorsteuerabzug!

      MfG
      Max


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