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    Autounfall steuerlich absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.04 13:39:43 von
    neuester Beitrag 16.02.04 15:50:27 von
    Beiträge: 19
    ID: 820.307
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      schrieb am 12.02.04 13:39:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      hatte dummerweise einen Autounfall auf dem Weg zu Arbeit. Ja, ich weiß ich kann ihn absetzen, aber wie?
      Auffahrunfall, keine Polizei. Haben aber einen Unfallbericht ausgefüllt und der Versicherung gemeldet. Lasse mein Auto nicht mehr reparieren. Vor knapp einem Jahr gekauft. Will es verkaufen. Wie errechne ich denn jetzt die Sonderbelastung?

      Beispiel: PKW Kauf für 5.000€ in 06.2003 und Unfall in 02.2004. Verkauf für 250 Euro, da Totalschaden.
      Akzeptiert das FA auch einen Kostenvoranschlag? Was ist wenn ich keinen Kaufbeleg für den Wagen habe?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 13:45:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du den Unfall verursacht hast, kannste bestimmt nix absetzen, sonst könnte ja jeder kommen und sein altes Auto gegen Baum fahren und anschließend diesen beim Finanzamt angeben.......wo sind wir denn hier ???:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 13:48:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sind Fahrten zur Arbeitsstätte nicht über den Arbeitgeber versichert ???
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 13:50:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      Aber nicht das Auto.

      Gruß
      HGN
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 13:55:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Unfallschäden auf dem Weg zur Arbeit können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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      schrieb am 12.02.04 13:56:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,
      also ich bin Febr. 2003 gegen eine Leitplanke gefahren. Ich konnte den Schaden der Leitplanke in der Steuererklärung angeben. Die Reparatur selbst nicht, da ich keine Rechnung hatte. Sonst würde das auch gehen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 14:00:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn #5 und #6 stimmen,
      ziehe ich #4 zurück:laugh:

      Gruß
      HGN
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 14:02:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      nur echt entstandene kosten geht
      cashfluss is notwendig
      für wertminderung
      d.h. wenns nich rep. wird, gibts nix

      zen
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 14:11:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      #4

      also bei mir war das so ! :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 14:30:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Werbungskosten: Dienstreise-Unfall kann abgeschrieben werden


      Lässt ein Arbeitnehmer seinen Pkw, mit dem er auf einer Dienstreise für seinen Arbeitgeber einen Unfall hatte, nicht mehr reparieren, so kann er die unfallbedingte Wertminderung (= fiktiver Wert vor dem Unfall im Vergleich zum Restwert danach) als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dabei ist im Regelfall von einer achtjährigen Nutzungsdauer des Wagens auszugehen.
      (Finanzgericht München, 1 K 5272/00)
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 14:52:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn man ein Auto innerhalb eines Jahres wieder verkauft, kann man den evtl. entstandenen Verlust mit evtl. angefallenden Spekulationsgewinnen verrechnen.

      Das habe ich mal in einem seriösen Börsenmagazin gelesen!

      Falls das wirklich stimmen sollte, wäre es eine Möglichkeit einen Schaden noch zu "vergolden"!

      Gruß MM
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 16:21:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #11. Das Finanzamt wird nicht mitmachen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 16:55:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      @NATALY, meinst Du das generell oder nur wegen des Unfallschadens?
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 16:58:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      hatte dummerweise einen Autounfall auf dem Weg zu Arbeit.

      Lässt ein Arbeitnehmer seinen Pkw, mit dem er auf einer Dienstreise für seinen Arbeitgeber einen Unfall hatte

      manchmal wäre weniger mehr.
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 17:17:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu #13: Generell. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs will die Finanzverwaltung nach meinem Kenntnisstand keine Speku-Verluste anerkennen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 17:40:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs will die Finanzverwaltung nach meinem Kenntnisstand keine Speku-Verluste anerkennen.


      sehe ein Auto nicht unbedingt als einfachen Gebrauchsgegenstand!

      die Begründung im Artikel fand ich damals logisch.

      vielleicht ist diese Sache mal eine Recherche wert?
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 17:58:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      Danke erstmal für die Infos. Bin selbst auch schon ein wenig weiter gekommen. Es funktioniert definitiv. Ist aber ein wenig kompliziert es zu erklären und bei mir evtl. ein Sonderfall, denn ich habe oder will keine Belege haben.
      Würde das FA einen Durchschnittswert aus der Schwackeliste am Kauftag auch als Kaufwert akzeptieren? Habe das Auto damals fast geschenkt bekommen.
      Ach ja die 8 Jahre AfA - gelten die für die EZ oder auch dem Kauftag eines Gebrauchten?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 13:41:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo,

      abschließend nur zur Info. FA erkennt auch Schwackeliste als Kaufwert an. Also Schwacke -VK Preis=Verlust=Werbungskosten.

      Hoffe das wird so anerkannt. Wie sieht es mit Versicherungserhöhung aus? Werden die Mehraufwendungen auch anerkannt?

      Dr.Info
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 15:50:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      "Wie sieht es mit Versicherungserhöhung aus? Werden die Mehraufwendungen auch anerkannt?"

      Die Aufwendungen für die Haftpflichtversicherung stellen Sonderausgaben dar. Hier wirkt sich der höhere Beitrag aus.


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