Autounfall steuerlich absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.02.04 13:39:43 von
neuester Beitrag 16.02.04 15:50:27 von
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Hallo,
hatte dummerweise einen Autounfall auf dem Weg zu Arbeit. Ja, ich weiß ich kann ihn absetzen, aber wie?
Auffahrunfall, keine Polizei. Haben aber einen Unfallbericht ausgefüllt und der Versicherung gemeldet. Lasse mein Auto nicht mehr reparieren. Vor knapp einem Jahr gekauft. Will es verkaufen. Wie errechne ich denn jetzt die Sonderbelastung?
Beispiel: PKW Kauf für 5.000€ in 06.2003 und Unfall in 02.2004. Verkauf für 250 Euro, da Totalschaden.
Akzeptiert das FA auch einen Kostenvoranschlag? Was ist wenn ich keinen Kaufbeleg für den Wagen habe?
Danke
hatte dummerweise einen Autounfall auf dem Weg zu Arbeit. Ja, ich weiß ich kann ihn absetzen, aber wie?
Auffahrunfall, keine Polizei. Haben aber einen Unfallbericht ausgefüllt und der Versicherung gemeldet. Lasse mein Auto nicht mehr reparieren. Vor knapp einem Jahr gekauft. Will es verkaufen. Wie errechne ich denn jetzt die Sonderbelastung?
Beispiel: PKW Kauf für 5.000€ in 06.2003 und Unfall in 02.2004. Verkauf für 250 Euro, da Totalschaden.
Akzeptiert das FA auch einen Kostenvoranschlag? Was ist wenn ich keinen Kaufbeleg für den Wagen habe?
Danke
Wenn Du den Unfall verursacht hast, kannste bestimmt nix absetzen, sonst könnte ja jeder kommen und sein altes Auto gegen Baum fahren und anschließend diesen beim Finanzamt angeben.......wo sind wir denn hier ???
Sind Fahrten zur Arbeitsstätte nicht über den Arbeitgeber versichert ???
#3
Aber nicht das Auto.
Gruß
HGN
Aber nicht das Auto.
Gruß
HGN
Unfallschäden auf dem Weg zur Arbeit können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Hallo,
also ich bin Febr. 2003 gegen eine Leitplanke gefahren. Ich konnte den Schaden der Leitplanke in der Steuererklärung angeben. Die Reparatur selbst nicht, da ich keine Rechnung hatte. Sonst würde das auch gehen.
Gruß
also ich bin Febr. 2003 gegen eine Leitplanke gefahren. Ich konnte den Schaden der Leitplanke in der Steuererklärung angeben. Die Reparatur selbst nicht, da ich keine Rechnung hatte. Sonst würde das auch gehen.
Gruß
Wenn #5 und #6 stimmen,
ziehe ich #4 zurück
Gruß
HGN
ziehe ich #4 zurück
Gruß
HGN
nur echt entstandene kosten geht
cashfluss is notwendig
für wertminderung
d.h. wenns nich rep. wird, gibts nix
zen
cashfluss is notwendig
für wertminderung
d.h. wenns nich rep. wird, gibts nix
zen
#4
also bei mir war das so !
also bei mir war das so !
Werbungskosten: Dienstreise-Unfall kann abgeschrieben werden
Lässt ein Arbeitnehmer seinen Pkw, mit dem er auf einer Dienstreise für seinen Arbeitgeber einen Unfall hatte, nicht mehr reparieren, so kann er die unfallbedingte Wertminderung (= fiktiver Wert vor dem Unfall im Vergleich zum Restwert danach) als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dabei ist im Regelfall von einer achtjährigen Nutzungsdauer des Wagens auszugehen.
(Finanzgericht München, 1 K 5272/00)
Lässt ein Arbeitnehmer seinen Pkw, mit dem er auf einer Dienstreise für seinen Arbeitgeber einen Unfall hatte, nicht mehr reparieren, so kann er die unfallbedingte Wertminderung (= fiktiver Wert vor dem Unfall im Vergleich zum Restwert danach) als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dabei ist im Regelfall von einer achtjährigen Nutzungsdauer des Wagens auszugehen.
(Finanzgericht München, 1 K 5272/00)
Wenn man ein Auto innerhalb eines Jahres wieder verkauft, kann man den evtl. entstandenen Verlust mit evtl. angefallenden Spekulationsgewinnen verrechnen.
Das habe ich mal in einem seriösen Börsenmagazin gelesen!
Falls das wirklich stimmen sollte, wäre es eine Möglichkeit einen Schaden noch zu "vergolden"!
Gruß MM
Das habe ich mal in einem seriösen Börsenmagazin gelesen!
Falls das wirklich stimmen sollte, wäre es eine Möglichkeit einen Schaden noch zu "vergolden"!
Gruß MM
Zu #11. Das Finanzamt wird nicht mitmachen.
@NATALY, meinst Du das generell oder nur wegen des Unfallschadens?
hatte dummerweise einen Autounfall auf dem Weg zu Arbeit.
Lässt ein Arbeitnehmer seinen Pkw, mit dem er auf einer Dienstreise für seinen Arbeitgeber einen Unfall hatte
manchmal wäre weniger mehr.
Lässt ein Arbeitnehmer seinen Pkw, mit dem er auf einer Dienstreise für seinen Arbeitgeber einen Unfall hatte
manchmal wäre weniger mehr.
Zu #13: Generell. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs will die Finanzverwaltung nach meinem Kenntnisstand keine Speku-Verluste anerkennen.
Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs will die Finanzverwaltung nach meinem Kenntnisstand keine Speku-Verluste anerkennen.
sehe ein Auto nicht unbedingt als einfachen Gebrauchsgegenstand!
die Begründung im Artikel fand ich damals logisch.
vielleicht ist diese Sache mal eine Recherche wert?
sehe ein Auto nicht unbedingt als einfachen Gebrauchsgegenstand!
die Begründung im Artikel fand ich damals logisch.
vielleicht ist diese Sache mal eine Recherche wert?
Danke erstmal für die Infos. Bin selbst auch schon ein wenig weiter gekommen. Es funktioniert definitiv. Ist aber ein wenig kompliziert es zu erklären und bei mir evtl. ein Sonderfall, denn ich habe oder will keine Belege haben.
Würde das FA einen Durchschnittswert aus der Schwackeliste am Kauftag auch als Kaufwert akzeptieren? Habe das Auto damals fast geschenkt bekommen.
Ach ja die 8 Jahre AfA - gelten die für die EZ oder auch dem Kauftag eines Gebrauchten?
Danke
Würde das FA einen Durchschnittswert aus der Schwackeliste am Kauftag auch als Kaufwert akzeptieren? Habe das Auto damals fast geschenkt bekommen.
Ach ja die 8 Jahre AfA - gelten die für die EZ oder auch dem Kauftag eines Gebrauchten?
Danke
Hallo,
abschließend nur zur Info. FA erkennt auch Schwackeliste als Kaufwert an. Also Schwacke -VK Preis=Verlust=Werbungskosten.
Hoffe das wird so anerkannt. Wie sieht es mit Versicherungserhöhung aus? Werden die Mehraufwendungen auch anerkannt?
Dr.Info
abschließend nur zur Info. FA erkennt auch Schwackeliste als Kaufwert an. Also Schwacke -VK Preis=Verlust=Werbungskosten.
Hoffe das wird so anerkannt. Wie sieht es mit Versicherungserhöhung aus? Werden die Mehraufwendungen auch anerkannt?
Dr.Info
"Wie sieht es mit Versicherungserhöhung aus? Werden die Mehraufwendungen auch anerkannt?"
Die Aufwendungen für die Haftpflichtversicherung stellen Sonderausgaben dar. Hier wirkt sich der höhere Beitrag aus.
Die Aufwendungen für die Haftpflichtversicherung stellen Sonderausgaben dar. Hier wirkt sich der höhere Beitrag aus.
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