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    Frage zu Grundstückserwerb - Einschränkungen bei nichtdt. Staatsbürgerschaft? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.03.04 11:30:45 von
    neuester Beitrag 10.03.04 19:27:36 von
    Beiträge: 5
    ID: 831.988
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      Avatar
      schrieb am 09.03.04 11:30:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Kumpel aus England will hier in Dt. investieren und ein Haus samt Grund kaufen. Gibt es da Einschränkungen? Wer hat nähere Infos bzw wo kann ich welche dazu finden?

      beste Grüße
      NullFnf
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 12:40:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      l. Grundstücksrecht in Deutschland
      In Deutschland unterliegt das Grundstücksrecht besonderen Vorschriften, ein Sonderrecht für Ausländer
      existiert dagegen nicht.

      2. Der Grundstückskaufvertrag
      Der Kaufvertrag ist die Grundlage des Grundstückserwerbs. Er unterliegt im Zweifel deutschem Recht,
      wenn das Grundstück in Deutschland belegen ist, auch wenn ausländische Parteien an ihm beteiligt sind,

      b) Beteiligte am Grundstückskaufvertrag
      Am Grundstückskauf sind Verkäufer und Käufer beteiligt. Erwerben mehrere Personen ein
      Grundstück, so sind entweder ihre Anteile in Bruchteilen oder ihr sonstiges Rechtsverhältnis (z. B.
      Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft) anzugeben. Die Rechtsfähigkeit ausländischer Beteiligter
      beurteilt sich in der Regel nach deren Staatsangehörigkeit bzw. nach dem Sitz der Beteiligten, wenn
      es sich um Kapitalgesellschaften handelt.
      Nach den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes können Grundstückskäufe durch ausländische
      Staatsbürger einem Genehmigungsvorbehalt unterworfen werden. Gegenwärtig hat die
      Bundesregierung von dem Vorbehalt keinen Gebrauch gemacht. In einigen Bundesländern bestehen
      jedoch Beschränkungen durch landesrechtliche Vorschriften, die den Grundstückserwerb durch
      ausländische Kapitalgesellschaften von einer staatlichen Genehmigung abhängig machen.

      Scheint nicht zuzutreffen. Also grünes Licht!

      quelle
      http://mars.f4.fhtw-berlin.de/people/s0403373/skripte/Recht2…
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 14:03:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jeder Alien kann in Deutschland Land erwerben.

      Nur hat er damit nicht automatisch eine Aufenthaltsberechtigung..(Oder doch??)
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 23:47:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn er aus Doncaster kommt, hat er Rabatt verdient!
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 19:27:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      welche Staatsbürgerschaft haben eigentlich Aliens, nur im Falle das Falles, dass es welche gibt :rolleyes:
      wie mir scheint ist das noch ein rechtsfreier Raum :eek:


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