Frage zu Grundstückserwerb - Einschränkungen bei nichtdt. Staatsbürgerschaft? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.03.04 11:30:45 von
neuester Beitrag 10.03.04 19:27:36 von
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Ein Kumpel aus England will hier in Dt. investieren und ein Haus samt Grund kaufen. Gibt es da Einschränkungen? Wer hat nähere Infos bzw wo kann ich welche dazu finden?
beste Grüße
NullFnf
beste Grüße
NullFnf
l. Grundstücksrecht in Deutschland
In Deutschland unterliegt das Grundstücksrecht besonderen Vorschriften, ein Sonderrecht für Ausländer
existiert dagegen nicht.
2. Der Grundstückskaufvertrag
Der Kaufvertrag ist die Grundlage des Grundstückserwerbs. Er unterliegt im Zweifel deutschem Recht,
wenn das Grundstück in Deutschland belegen ist, auch wenn ausländische Parteien an ihm beteiligt sind,
b) Beteiligte am Grundstückskaufvertrag
Am Grundstückskauf sind Verkäufer und Käufer beteiligt. Erwerben mehrere Personen ein
Grundstück, so sind entweder ihre Anteile in Bruchteilen oder ihr sonstiges Rechtsverhältnis (z. B.
Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft) anzugeben. Die Rechtsfähigkeit ausländischer Beteiligter
beurteilt sich in der Regel nach deren Staatsangehörigkeit bzw. nach dem Sitz der Beteiligten, wenn
es sich um Kapitalgesellschaften handelt.
Nach den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes können Grundstückskäufe durch ausländische
Staatsbürger einem Genehmigungsvorbehalt unterworfen werden. Gegenwärtig hat die
Bundesregierung von dem Vorbehalt keinen Gebrauch gemacht. In einigen Bundesländern bestehen
jedoch Beschränkungen durch landesrechtliche Vorschriften, die den Grundstückserwerb durch
ausländische Kapitalgesellschaften von einer staatlichen Genehmigung abhängig machen.
Scheint nicht zuzutreffen. Also grünes Licht!
quelle
http://mars.f4.fhtw-berlin.de/people/s0403373/skripte/Recht2…
In Deutschland unterliegt das Grundstücksrecht besonderen Vorschriften, ein Sonderrecht für Ausländer
existiert dagegen nicht.
2. Der Grundstückskaufvertrag
Der Kaufvertrag ist die Grundlage des Grundstückserwerbs. Er unterliegt im Zweifel deutschem Recht,
wenn das Grundstück in Deutschland belegen ist, auch wenn ausländische Parteien an ihm beteiligt sind,
b) Beteiligte am Grundstückskaufvertrag
Am Grundstückskauf sind Verkäufer und Käufer beteiligt. Erwerben mehrere Personen ein
Grundstück, so sind entweder ihre Anteile in Bruchteilen oder ihr sonstiges Rechtsverhältnis (z. B.
Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft) anzugeben. Die Rechtsfähigkeit ausländischer Beteiligter
beurteilt sich in der Regel nach deren Staatsangehörigkeit bzw. nach dem Sitz der Beteiligten, wenn
es sich um Kapitalgesellschaften handelt.
Nach den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes können Grundstückskäufe durch ausländische
Staatsbürger einem Genehmigungsvorbehalt unterworfen werden. Gegenwärtig hat die
Bundesregierung von dem Vorbehalt keinen Gebrauch gemacht. In einigen Bundesländern bestehen
jedoch Beschränkungen durch landesrechtliche Vorschriften, die den Grundstückserwerb durch
ausländische Kapitalgesellschaften von einer staatlichen Genehmigung abhängig machen.
Scheint nicht zuzutreffen. Also grünes Licht!
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http://mars.f4.fhtw-berlin.de/people/s0403373/skripte/Recht2…
Jeder Alien kann in Deutschland Land erwerben.
Nur hat er damit nicht automatisch eine Aufenthaltsberechtigung..(Oder doch??)
Nur hat er damit nicht automatisch eine Aufenthaltsberechtigung..(Oder doch??)
Wenn er aus Doncaster kommt, hat er Rabatt verdient!
welche Staatsbürgerschaft haben eigentlich Aliens, nur im Falle das Falles, dass es welche gibt
wie mir scheint ist das noch ein rechtsfreier Raum
wie mir scheint ist das noch ein rechtsfreier Raum
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