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    Höhe des Ausgleichanspruch Handelsvertreter nach §89 HGB ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.04 00:05:03 von
    neuester Beitrag 11.03.04 08:19:20 von
    Beiträge: 3
    ID: 833.048
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      Avatar
      schrieb am 11.03.04 00:05:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich müsste für einen Freund etwas herausfinden.

      Er ist Handelsvertreter und ist nun bei der Firma X ausgeschieden.

      Er hat bzw. hatte einen üblichen Handelsvertreter-Vertrag, in dem auch aufgeführt ist,
      dass bei Ausscheiden des HV
      §89 HGB für den Ausgleichsanspruch zugrunde gelegt wird.

      Seine Frage lautet nun :
      Er war exakt 1 Jahr für die Firma X tätig.
      Gibt es eine Fausformel oder einen Anhaltspunkt, wie hoch nach dieser Zeit der Ausgleichanspruch anzusetzen ist.

      Vorab vielen Dank !
      Avatar
      schrieb am 11.03.04 06:55:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Jahr ist sehr kurz um einen Ausgleich zu beanspruchen.
      Außerdem wichtig:
      Wer hat gekündigt ?
      Warum wurde gekündigt ?
      Wurden in der Zeit neue Kunden gewonnen ?
      Wurde für die Vertretung was bezahlt ?
      Ist der HV in der CDH ?
      Grüße
      BL
      Avatar
      schrieb am 11.03.04 08:19:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Ausgleichsanspruch besteht nur, wenn er gekündigt wurde oder die Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar war, was zu beweisen wäre.
      Angenommen, das Gericht bejaht den Ausgleichsanspruch, wären 20% einer durchschnittlichen Jahresprovision anzunehmen. (gesetzliche Regelung: Bei 5 Jahren - 1 Jahresprovision)

      Viel interessanter wäre folgender Ansatz: Wenn dein Freund nur ein Ein-Firmen-Handelsvertreter war, könnte er sich in ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis einklagen. Dies bewirkt, das der Arbeitgeber die Sozialversicherung, die Lohnsteuer etc. zu tragen hätte, auf Weiterbeschäftigung geklagt werden könnte, eine Abfindung recht schnell vorm Arbeitsgericht reingeholt werden könnte. Alleine die Umsatzsteuerproblematik, die man dann nicht mehr am Hals hat bringt da schon richtig was.

      Gruss,
      cybercoach


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