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    Ex-Minister Meyer (SPD) unter Korruptionsverdacht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.04 17:49:17 von
    neuester Beitrag 14.05.04 08:12:07 von
    Beiträge: 24
    ID: 836.919
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      schrieb am 18.03.04 17:49:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Verwicklungen - Staatsanwaltschaft bestätigt frühzeitige Verhandlungen Meyers mit der Bahn - Lunacek fordert konsequente Aufklärung


      Potsdam (ddp-lbg). Der ehemalige Brandenburger Verkehrsminister Hartmut Meyer (SPD) hat noch in seiner Amtszeit einen Berate…. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin bestätigte am Donnerstag frühzeitige Kontakte.

      Der Beratervertrag zwischen Bahn und Meyers Firma «Short Cut» sei zwar am 10. Februar rückwirkend zum 01. Januar geschlossen worden, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. «Die Vertragsvorgespräche haben allerdings früher begonnen - spätestens im Juli 2003», ergänzte er. Erst wenige Monate zuvor hatte Meyer im Auftrag des Landes einen neuen Verkehrsvertrag mit der Bahn unterzeichnet. Im September trat er schließlich aus persönlichen Gründen als Minister zurück.

      CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek forderte aufgrund dieser Verwicklungen eine lückenlose Aufklärung des Falls Meyer. Der Ex-Minister müsse alles offenlegen, was dazu beitragen könne. Zudem gehöre der Verkehrsvertrag Brandenburg auf den Prüfstand.

      PDS-Verkehrsexpertin Anita Tack erneuerte ihre Forderung nach einer Neuverhandlung des Bahnvertrages. Damit ließen sich 60 Millionen Euro sparen. Zur Neuverhandlungen gehöre eine Ausschreibung - nur so werde Wettbewerb ermöglicht.

      Auch die FDP forderte Nachverhandlungen. Zudem müsse die Landesregierung den Schaden beziffern, der durch den für die Bahn komfortablen Vertrag entstanden sei, sagte Landeschef Heinz Lanfermann. Er wies darauf hin, dass der fast zwei Milliarden Euro teure Vertrag ohne Ausschreibung zustande kam.

      Im Verkehrsausschuss des Landestages wurden allerdings keine Anträge auf Nachverhandlungen gestellt. Nach den Worten von SPD-Verkehrsexperte Reinhold Dellmann waren sich alle Fraktionen einig, dass im Moment kein Spielraum dafür bestehe. Es gebe einen Vertrag, der bereits gerichtlich bestätigt worden sei. Allerdings werde der Vertrag derzeit durch die Europäische Union (EU) überprüft. Entsprechende Stellungnahmen müssten abgewartet werden, sagte Dellmann.

      Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Korruptionsverdachts sowohl gegen Meyer als auch gegen Bahnchef Hartmut Mehdorn. Am Montag hatten die Ankläger zahlreiche Akten beschlagnahmt. Die Unterlagen seien noch nicht abschließend geprüft worden, sagte der Sprecher. Zudem müssten zu Einzelheiten des Zustandekommens des Bahnvertrages Zeugen aus dem Verkehrsministerium zu vernommen werden. Ferner werde dem in dieser Woche wegen einer Auslandsreise nicht anwesenden Meyer Gelegenheit gegeben, zu den Beschuldigungen Stellung zu nehmen.

      Mit Blick auf Meyers Beratervertrag zeichne sich allerdings bereits ab, dass eine «unmittelbare Verantwortlichkeit» von Mehdorn nicht festzustellen sein werde, fügte der Sprecher hinzu. Nach den sichergestellten Unterlagen sei ein anderes Vorstandsmitglied dafür verantwortlich gewesen. Gegen dieses Vorstandsmitglied werde jetzt ebenfalls ermittelt.

      Einen Namen nannte die Staatsanwaltschaft nicht. In einem Schreiben an seine Mitarbeiter hatte Mehdorn aber darauf hingewiesen, dass der für politische Lobby-Arbeit zuständige Vorstand Klaus Daubertshäuser den Vertrag mit Meyer abgeschlossen habe. (Quellen: Lunacek und Dellmann zu ddp, alle anderen in Erklärungen)

      Quelle: http://de.news.yahoo.com/040318/336/3y09v.html
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      schrieb am 18.03.04 17:54:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1
      Wie gehabt.Der Sumpf wird halt immer etwas tiefer.:mad:
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      schrieb am 18.03.04 17:58:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Läuft hier eigentlich auch bereits ein Ausschlussverfahren, wie bei den 5 bayrischen Abweichlern, oder hat man es in diesem "Bagatellfall" nicht so sonderlich eilig? :eek: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.03.04 18:07:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Man könnte die Angelegenheit aber auch so interpretieren: Nur wer massiv von der Parteilinie abweicht, muss gemaßregelt und gegebenenfalls auch aus der SPD gekickt werden. Wäre zumindest eine plausible Erklärung. ;) :look:
      Avatar
      schrieb am 19.03.04 00:21:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Viel interessanter ist doch warum dem Korruptionsverdacht im Fall Kohl nicht weiter nachgegangen wird.:(

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      Avatar
      schrieb am 19.03.04 07:55:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Helmut Kohl war und ist doch eine durch und durch ehrliche Haut, dessen Strafregister sich von dem des Heiligen Vaters um keinen Deut unterscheidet. :laugh:

      Wenn du andere Infos und / oder Quellen hast, bitte hier posten. :look:

      Frage: Aber gibt es da nicht sogar einen wegen Anstiftung zum Mord inzwischen rechtskräftig verurteilten SPD-Landesminister a. D.?

      Antwort: https://www.123recht.net/article.asp?a=2522&p=1
      Avatar
      schrieb am 19.03.04 08:21:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Auszug:

      [...]

      Ausgangspunkt der versuchten Mordanstiftung war die Weigerung von Wolfs vierter Ehefrau Ursula, wegen seiner jüngeren Freundin in die Scheidung einzuwilligen.

      [...]

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.03.04 11:05:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      ... hier war’s bloß ein "kleiner" OB! ;)

      Saarbrücker OB in Berufungsprozess verurteilt

      Saarbrücken (AP) Der suspendierte Saarbrücker Oberbürgermeister Hajo Hoffmann (SPD) ist auch im Berufungsprozess wegen Untreue verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken verhängte am Montag eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Euro, weil Hoffmann vom kostenlosen Einsatz städtischer Gartenarbeiter auf seinem Grundstück gewusst habe. In erster Instanz war der SPD-Politiker wegen Abrechnungen zu Lasten städtischer Gesellschaften beim Bau seines Privathauses zu insgesamt 25.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

      Ein Teil der Vorwürfe war im Berufungsprozess abgetrennt worden, weshalb sich das Urteil nur auf Gartenarbeiten bezieht. Das Strafmaß liegt gerade noch in dem Bereich, bei dem Verurteilungen nicht ins polizeiliche Führungszeugnis übernommen werden. Dies ist ab 91 Tagessätzen der Fall.

      Hoffmann war 1991 Oberbürgermeister der saarländischen Landeshauptstadt geworden und 2001 in direkter Wahl mit 50,9 Prozent der Stimmen wiedergewählt worden. Schon 1999 war nach Bekanntwerden der Vorwürfe auf seinen eigenen Wunsch ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Drei Monate nach dem Urteil in erster Instanz hatte ihn die CDU-Landesregierung vorläufig des Amtes enthoben. Seitdem steht Bürgermeister Kajo Breuer von den Grünen an der Spitze der Stadtverwaltung.

      http://de.news.yahoo.com/040322/12/3y76h.html
      Avatar
      schrieb am 22.03.04 17:55:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      ... das wird ja immer toller, denn jetzt sind sich die Sozis selbst untereinander nicht mehr rot-grün. :laugh: :laugh: :laugh:

      SPD-Abgeordneter Lorenz verklagt Strieder

      Berlin (ddp-bln). Auf Berlins SPD-Landeschef und Stadtentwicklungssenator Peter Strieder kommt neuer juristischer Ärger zu. Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen Strieder bereits im Zusammenhang mit der Tempodrom-Affäre ermittelt, will jetzt auch noch sein langjähriger Parteifreund Hans-Georg Lorenz Strafanzeige gegen ihn stellen. Das berichtet die «Berliner Morgenpost» (Dienstagausgabe). Strieder habe Lorenz in einer RBB-Fernsehsendung als «Quartalsirren» bezeichnet.

      Lorenz, der seit 25 Jahren für die SPD im Abgeordnetenhaus sitzt und Sprecher des linken Donnerstagskreises ist, sagte der Zeitung: «Strieder hat mich in aller Öffentlichkeit beleidigt. Da diese Beleidigung geeignet ist, mir beruflich zu schaden, werde ich von Strieder auch Schadenersatz verlangen. Ich habe einen Rechtsanwalt gebeten, meine Interessen wahrzunehmen.»

      Wie es weiter heißt, will sich Lorenz darüber hinaus mit dem SPD-Kreisvorstand Spandau beraten, ob gegen Parteichef Strieder ein Parteiordnungsverfahren beantragt werden soll.

      http://de.news.yahoo.com/040322/336/3y8nl.html
      Avatar
      schrieb am 23.03.04 02:46:47
      Beitrag Nr. 10 ()


      :(
      Avatar
      schrieb am 25.03.04 16:07:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      ... jetzt weiß ich endlich, wo Absurdistan liegt! :cool:

      Vertauschte Rollen und ein Vorabfreispruch

      Köln (AP) Der Korruptionsprozess um die Kölner Müllverbrennungsanlage nimmt immer skurrilere Züge an. Am Donnerstag saßen rund eine Stunde lang zunächst einmal die Staatsanwälte quasi auf der Anklagebank im Landgericht. Und dann gab es auch noch einen Vorabfreispruch für den früheren lokalen SPD-Spitzenmann Norbert Rüther.

      Der Prozess um Schmiergelder von rund elf Millionen Euro droht zu platzen. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende vergangener Woche nach 30 Verhandlungstagen überraschend 30 Umzugskartons mit bisher dem Gericht und den Verteidigern unbekannten Akten und Asservaten beigebracht. Der Vorsitzende der 7. Großen Strafkammer, Martin Baur, fand darin bei einer ersten Durchsicht unter anderem Protokolle der polizeilichen Vernehmung von Zeugen, die in dem Prozess aufgetreten sind. Deren Befragung wäre in Kenntnis ihrer früheren Aussagen bei der Polizei sicher anders ausgefallen, meinte Baur.

      Für einen Prozess relevantes Material, auch aus Nachermittlungen, müsse nach gängiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sehr wohl von Amts wegen vorgelegt werden, rügte Baur. Staatsanwalt Joachim Roth beharrte dagegen darauf, die Anklagebehörde müsse für einen Prozess unwesentliches Material nicht vorlegen. Zudem werde in Sachen Müllverbrennung noch gegen 30 andere Beschuldigte ermittelt. Da könne man schon einmal etwas übersehen.

      Roth räumte Fehler ein. Dass möglicherweise einzelne Aktenteile hätten nachgereicht werden müssen, könne man nicht wegdiskutieren. Das sei aber kein Grund, die Ermittlungen insgesamt anzuzweifeln.

      Trotzdem bietet der Fauxpas der Ankläger der Verteidigung die Möglichkeit, den Prozess platzen zu lassen. Für den Verteidiger gelte ein «institutionelles Misstrauen» gegenüber Behauptungen der Staatsanwaltschaft, sagte der Bonner Rechtsprofessor Volkmar Mehle, der den Hauptangeklagten Ulrich Eisermann, Ex-Geschäftsführer der Betreiberfirma der Müllverbrennungsanlage, vertritt. Die Verteidigung müsse die Möglichkeit haben, alles selbst nachzuprüfen.

      Die Verteidiger könnten deshalb am nächsten Verhandlungstag am 1. April einen Aussetzungsantrag stellen. Richter Baur machte bereits klar, dass er dem stattgeben würde und es den Anwälten nicht zumutbar wäre, das umfangreiche neue Material in einer maximal möglichen Prozesspause von 30 Tagen zu prüfen. «Man kann der Kammer alles vorwerfen, aber nicht, dass sie unfair wäre. Ein Hopplahoppverfahren, das kann man so nicht machen», sagte Baur. Damit müsste das laufende Verfahren abgebrochen und völlig neu angesetzt werden. Alle bisher 30 Verhandlungstage, sämtliche Zeugenaussagen müssten wiederholt werden.

      Um den Prozess doch noch zu retten, machte Baur Vorschläge zum Strafmaß für die drei Angeklagten. Rüther kann sich demnach beruhigt zurücklehnen. Er hat die Annahme von angeblich rund einer Million Euro aus dem Schmiergeldtopf immer bestritten. Baur sagte, damit stehe seine Aussage gegen die Eisermanns, an dessen Glaubwürdigkeit durch Zeugenaussagen Zweifel aufgekommen seien. Es sei nicht auszuschließen, dass Eisermann mehr eingesteckt habe als die von ihm bisher eingeräumten rund 4,9 Millionen Euro.

      Für Rüther laufe es deshalb auf einen Freispruch hinaus, meinte Baur. Es sei auch nicht zu erwarten, dass sich in den 30 Kartons noch Belastendes finde. Ähnliches gelte für Sigfrid Michelfelder, den früheren Manager der Anlagenbaufirma, die den Auftrag für den Kölner Müllofen mit Hilfe der elf Millionen Euro «nützlicher Aufwendungen» ergattert hatte. Er hat die Annahme von 500.000 Euro eingestanden, während Eisermann angibt, es seien 1,2 Millionen Euro gewesen.

      Michelfelder soll nach Baurs Vorschlag zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe in Millionenhöhe bekommen. Eingerechnet sei dabei bereits ein Bonus für «prozessuales Entgegenkommen», das heißt den Verzicht auf einen Aussetzungsantrag, machte Baur deutlich. Michelfelders Anwältin Anne Wehnert deutete nach der Verhandlung an, dass sie mit der Bewährungsstrafe einverstanden wäre.

      Ins Gefängnis müsste damit nur Eisermann. Für ihn schlug Baur eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten vor. Sollte Eisermann als einziger Angeklagter einen Aussetzungsantrag stellen, würde der Prozess möglicherweise gegen ihn allein neu aufgerollt. Baur deutete an, dass er in diesem Fall die Verfahren gegen die beiden anderen Angeklagten abtrennen, das heißt durch entsprechende Urteile beenden würde.

      Quelle: http://de.news.yahoo.com/040325/12/3yg3h.html
      Avatar
      schrieb am 25.03.04 16:12:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      ist schon interessant, dass da jemand bestochen hat, aber niemand bestochen wurde.

      Wie das geht, wird sich nach dem Regierungswechsel in NRW sicher aufklären lassen.
      Avatar
      schrieb am 25.03.04 16:19:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      @konns,

      mancherorts geschehen schon sonderbare Dinge, da hast du schon Recht. Und dabei sind das in diesem Thread nur die "Highlights" der letzten paar Tage. :look:
      Avatar
      schrieb am 25.03.04 16:54:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      naja, ich habe da vermutlich zu naive Vorstellungen.

      Wenn ich jemandem nachweisen kann, dass er bestochen hat, dann sollte ja die Spur der Zuwendungen komplett nachvollzogen worden sein bis zum Empfänger. Daneben dürfte in diesem Fall niemanden bestechen, wenn er sich keinen Nutzen erhofft, also dürfte es eine Entscheidung zu seinen Gunsten gegeben haben.

      Hat man nun die Spur des Geldes, wird es sicher auch auf der anderen Seite einen Empfänger gegeben haben.

      Die beiden Vorgänge sollte ziemlich deckungsgleich sein und daher sollte es nach der Verurteilung eines Bestechenden fast zwangsläufig zur Verurteilung eines Bestochenen kommen.

      Aber gut, das muss man nicht alles begreifen, was da vorgeht.
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 00:47:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Viel Lärm um Nichts.:(
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 06:24:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      #10 von ConnorMcLoud 23.03.04 02:46:47 Beitrag Nr.: 12.521.175 12521175



      ---------------------------------------------------

      #15 von ConnorMcLoud 26.03.04 00:47:32 Beitrag Nr.: 12.557.780 12557780

      Viel Lärm um Nichts.

      ---------------------------------------------------

      ... stimmt! :D
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:00:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      Dienstag 30. März 2004, 09:26 Uhr
      Kein Strafverstoß bei Toto-Geldern

      Saarbrücken (ddp-swe). Die Verwendung der Toto-Gelder durch die saarländische Landesregierung ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte am Dienstag in Saarbrücken mit, sie werde keine Ermittlungen aufnehmen. Nach Kritik der SPD-Opposition waren zwei Strafanzeigen gestellt worden, in denen Verantwortlichen des Kultusministeriums Untreue vorgeworfen wurde. Es liege aber keine strafbare Handlung vor, weil die Vergaberichtlinien nur empfehlenden Charakter hätten, hieß es dazu seitens der Ermittlungsbehörde. Die SPD hatte Minister Jürgen Schreier (CDU) vorgeworfen, Gelder unrechtmäßig zur Deckung laufender Ausgaben verwandt zu haben.

      --------------------------------------------------------------------------------

      ... wie wär`s denn jetzt mit einem Konter? :D

      --------------------------------------------------------------------------------

      StGB § 164 Falsche Verdächtigung

      (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Dummheit schützt vor Strafe nicht, zumindest in den meisten Fällen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 11:38:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      :eek: Bundestag hob Immunität Strieders als Mitglied Bundesversammlung auf :eek:


      Berlin (dpa) - Der Bundestag hat einstimmig die Immunität von Berlins Stadtentwicklungssenator Peter Strieder als Mitglied der Bundesversammlung aufgehoben. Damit kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Strieder wegen des Verdachts der Untreue in der so genannten Tempodrom-Affäre fortsetzen. Sie waren unterbrochen worden, weil Mitglieder der Bundesversammlung Immunität genießen. Die Abstimmung im Bundestag war ein Novum.
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 11:58:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 17:10:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      Kleine Zwischenbilanz:

      Ein Landesminister a. D. der SPD [Wolf (Brandenburg)] wegen Anstiftung zum Mord rechtskräftig verurteilt.

      Drei wegen Korruption bzw. Vorteilsnahme beschuldigte Landesminister a. D. der SPD [Meyers (Brandenburg), Welteke (Hessen) und Strieder (Berlin)]

      Ein Bisschen viel in letzter Zeit (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), und das bei (Ex)Repräsentanten in nahezu höchstmöglicher politischer Verantwortung. :(
      Avatar
      schrieb am 04.05.04 16:40:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      ... diesmal ist es "nur ein kleiner" SPD-Landtagsabgeordneter! :eek:

      Anklage weitet Verfahren gegen Kieler Landtagsabgeordneten aus

      Kiel (AP) Die Staatsanwaltschaft Kiel hat das Verfahren gegen den SPD-Politiker und Medienunternehmer Klaus-Dieter Müller ausgeweitet. «Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass in einem weiteren Fall Verdacht der Insolvenzverschleppung vorliegt und der Verdacht auf Untreue durch Liquiditätsentzug bei einer Gesellschaft besteht», sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Uwe Wick auf Anfrage.

      Auf Grund von Immunitätsbestimmungen sei Landtagspräsident Heinz-Werner Arens von der Ausweitung des Verfahrens unterrichtet worden. Dem Vernehmen nach soll die Zahlungsunfähigkeit der Müller-Gesellschaft Studio Schleswig-Holstein GmbH (SSH) nicht rechtzeitig angemeldet worden sein. Die Staatsanwälte gehen auch der Frage nach, ob Vermögenswerte unrechtmäßig auf andere Gesellschaften «Medien-Müllers» übertragen wurden.

      Bisher wurde gegen den 52-jährigen Müller wegen des Verdachts der Untreue, Betrugs und Insolvenzverschleppung sowie wegen unberechtigter Abrechnung von Reisekosten und Spesen ermittelt. Darüber hinaus soll es zu «strafrechtlich bedeutsamen Unregelmäßigkeiten» im Zusammenhang mit Fördergeldern einer Stiftung gekommen sein. Müller produziert mit unterschiedlichen Gesellschaften überwiegend für Privatsender und das Fernsehprogramm der Deutschen Welle. Er sitzt für die SPD im Landtag.

      http://de.news.yahoo.com/040504/12/40kc3.html
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 11:33:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      ... mal abwarten, was letztendlich beim Urteil unter dem Strich rauskommt. :look:

      Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafen im Kölner Müllprozess

      Köln (AP) Im Kölner Prozess um Korruption beim Bau der Städtischen Müllverbrennungsanlage hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag hohe Haftstrafen für die drei Angeklagten gefordert. Der ehemalige Geschäftsführer der Abfallverwertungsgesellschaft, Ulrich Eisermann, soll für sechs Jahre hinter Gitter. Ihm wird vorgeworfen Schmiergelder von insgesamt 9,4 Millionen Mark (knapp fünf Millionen Euro) angenommen zu haben, um dem Gummersbacher Anlagenbauer Steinmüller den Auftrag zuzuschanzen.

      Der frühere Steinmüller-Geschäftsführer Sigfrid Michelfelder soll für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Ihm wird neben Bestechung des Amtsträgers Eisermann auch die Annahme von 2,4 Millionen Mark aus dem Schmiergeldtopf vorgeworfen. Der frühere Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion in Köln, Norbert Rüther, soll für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Im wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Bestechung und Bestechlichkeit, sowie die Annahme von zwei Millionen Mark Schmiergeld vor. Während Eisermann im Prozess ein Geständnis abgelegt und auch Michelfelder einen Teil der Vorwürfe eingeräumt hatte, hat Rüther die Annahme von Schmiergeld stets bestritten. Der Prozess sollte mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt werden.

      http://de.news.yahoo.com/040511/12/40x9i.html
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 06:31:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      ... auf ausdrücklichen Wunsch des Users "Gamsbichler" und zu dessen Nachhilfe über mutmaßliche korruptive Verstrickungen sozialistischer Top- und Spitzenpolitiker wird dieser Thread von mir hoch geholt. :D
      Avatar
      schrieb am 14.05.04 08:12:07
      Beitrag Nr. 24 ()
      Schämt der sich denn gar nicht? :laugh:


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