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    Schwarzbuch über abzockende Mediziner - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.04.04 11:02:08 von
    neuester Beitrag 16.04.04 02:50:32 von
    Beiträge: 6
    ID: 845.043
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      schrieb am 07.04.04 11:02:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 11:14:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      "Das Ministerium sieht in vielen Fällen den Versuch der Beutelschneiderei mit der neuen Praxisgebühr. Das fängt an beim Aufruf der bayerischen Kassenärzte, die Gebühr vorerst auch bei Vorsorgeuntersuchungen zu verlangen. Hintergrund ist ein Streit zwischen Zahnärzten und Ministerium, wie viele Vorsorgetermine gebührenfrei sind. Solange das nicht geklärt sei, wollten die Zahnärzte kein Risiko für etwaige Rückforderungen tragen. Eindeutig illegal, kontert das Ministerium"

      das Ministerium lügt

      Das Urteil des Sozialgerichts ( bezüglich der Befreiung von Vorsorgeuntersuchungen etc. ) ist noch nicht rechtskräftig, und Krankenkassen haben sogar im Falle der Rechtskräftigkeit schon Revision angekündigt.
      In diesem Falle würde die Gebühr, die von den Patienten nicht entrichtet wurde, nachträglich den Zahnärzten vom Honorar abgezogen. Dies würde bedeuten, daß sie die für die Vorsorgeuntersuchung ( BEMA Pos. 01 ) nichts bezahlt bekommen :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.04.04 10:57:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2

      Wer glaubt, dass es keine schwarzen Schafe in weissen Kitteln gibt, ist ganz schön naiv...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.04.04 16:50:56
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.04.04 21:19:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sorry #3 +#4
      Aber nichtdie hat völlig recht !!!
      Es ist immer noch nicht rechtskräftig !!!!!
      Dabei wäre es ein einfaches für das Ministerium und die Kassen, zu sagen, sie erkennen den Schiedsspruch an !!!1
      Aber dann könnten sie ja nicht öffentlichkeitswirksam über die ach so bösen Zahnärzte herziehen !!!

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      schrieb am 16.04.04 02:50:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mein Zahnarzt (München) hat für die Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr verlangt!


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