checkAd

    Finger gebrochen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.04.04 20:31:46 von
    neuester Beitrag 23.04.04 08:55:19 von
    Beiträge: 27
    ID: 849.967
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.448
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 20:31:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich weiß ja, dass wo nicht unbedingt die richtige Plattform hierfür ist, wüsste im mom aber nicht, wo ich sonst mal nachfragen sollte:

      Gestern Abend habe ich mir beim Fingerhakeln den Finger gebrochen.

      Habe 2,al gehakelt, das erste mal hat mein ggü. langsam gehakelt, beide aber stark.

      Beim 2. mal hat er gesagt er in die eine Richtung ich in die andere, dann hat er ruckartig angefangen und mein Finger war plötzlich orthogonal über dem Zeigefinger.

      Finger ist böse gebrochen und wird nächste Woche operiert und mit einer Titanplatte verschraubt.

      An und für sich weiß ich ja, dass ich selbst schulld bin, aber...

      Ich wusste ja nicht, dass man sich beim Hakeln den Finger brechen (lassen) kann...

      Folgen jetzt: 1700€Verdienstausfall (arbeite offiziell als Aushilfe) und eine hohe Krankenhausrechnung.
      Da meine Mutter momentan seit 3 Mon im Ausland ist war ich (sie) mit der Beitragszahlung (privat vers.) in Verzug geraten.

      Deshalb kann es gut sein, dass zum Zeitpunkt keine Deckung vorhanden war.

      Kann mir jemand das ganze rechtlich mal erläutern?
      Eine konkludente Einwilligung zur Körperverletzung habe ich ja nicht gegeben, damit gerechnet habe ich auch nicht, ansonsten hätte ich es gleich gelassen :(
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 20:34:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:

      Soll das der Witz des Jahres sein ??
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 20:35:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja, nur wer offiziell arbeitet ist auch offiziell krankenversichert.... ;)
      Natürlich hat Dir niemand gesagt, dass Du Dir den Finger brechen kannst. Dir sagt auch niemand, dass Du beim Überqueren einer Straße sterben kannst :(
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 20:36:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      :confused: Aber Essen und Trinken geht noch ?!!!? :laugh: :rolleyes: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 20:39:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      So ein heckmeck wegen nen verfickten finger!:( :( :mad: :mad:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      JanOne – Smallcap über Nacht mit Milliardentransaktionen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 20:48:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      jaja, wallstreet is für alles gut...tzzzzz


      www.wer-weiss-was.de


      council
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 20:54:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich würde erstmal nicht unbedingt davon ausgehen, daß ein zahlungsverzug automatisch zu einer nicht existenten krankenversicherung führt.
      das wäre eine katastrophe die existenzvernichtend werden kann -- im fall einer schwereren verletzung.

      oder sollte unsere gesellschaft *so* schwer degeneriert sein, daß ein einzelner so leicht ANS MESSER GELIEFERT WERDEN KANN?
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 21:10:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      murzi-schätzjen, sei mal ehrlisch..:laugh:
      den haste doch nisch beim fingerhakeln gebrochen, oder?
      jetzt mal mit der wahrheit raus!
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 21:22:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 21:27:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 21:38:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      hast ja recht, sollen doch andere für deine dummheit zahlen
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 21:41:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      erst mal deinen nick wechseln, denn als Warmduscher sich mit einem spanischen Kampfstier zu vergleichen, ist wohl eine Frechheit....
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 21:57:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zumindest sieht der Finger tatsächlich arg bös ramponiert aus, das wird nicht ohne OP gehen:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 21:58:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      @murcilago

      hi,

      also wenn Du kostenlosen rat benötigst, dann gehe mal auf diesen link, der antwortet Dir innerhalb von 24 Stunden der Anwalt und kennt sich bestens mit solchen Fällen aus. (20 Jahre Erfahrung)

      http://www.ihr-anwalt.com/mq2/
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 22:01:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn du ein Bayer bist, dann hast du das auch verdient.
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 22:08:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Waldsperling: Nanana! :mad:

      @murcielago: Du hast aber auch ein Pech in letzter Zeit! :( Erst das geplünderte Päckchen, jetzt der Finger.

      Gute Besserung!

      Gruß, Mucker

      P.S.: Zum Plündern von Getränkeautomaten nimm nächstes Mal besser nen Drahtkleiderbügel... ;)
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 22:39:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hack´ den Finger ab und mach ein Pflaster drauf. Ist besser so für die Volkswirtschaft.
      Ohne Fingerhakeln-Zusatzversicherung geht da gar nix offiziell.

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 22:59:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      Schwanz verbrannt
      die Nutte kichert
      hoffentlich Allianz versichert.
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 23:48:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      In Wirklichkeit ist Murcielago der 2. Nick von Honni, der sich jetzt nach der Auseinandersetzung mit LMR kostenlosen Rat holt(siehe Thread von Honni im Osteuropaforum).

      Nicht weitersagen!
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 01:10:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      :D
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 01:27:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      laß dir den finger mit platinplatte doch in abschlepphakenform zusammennageln.........dann kannste dich erstens beim verursacher sachgerecht rächen beim nächsten fingerhakeln..........und die 1700 sind vermutlich gut investiert, weil du dann auf den oberbayrischen hakelwettstreiten ne unmenge an preisgeldern gewinnen düftest..........
      und wetten daß....und guinessbuch....und und und.......mönsch, du hasts richtig gut erwischt mit deinem ausgehakelten mittelfinger
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 01:30:13
      Beitrag Nr. 22 ()
      laß dir den finger mit platinplatte doch in abschlepphakenform zusammennageln.........dann kannste dich erstens beim verursacher sachgerecht rächen beim nächsten fingerhakeln..........und die 1700 sind vermutlich gut investiert, weil du dann auf den oberbayrischen hakelwettstreiten ne unmenge an preisgeldern gewinnen düftest..........
      und wetten daß....und guinessbuch....und und und.......mönsch, du hasts richtig gut erwischt mit deinem ausgehakelten mittelfinger
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 12:20:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      Schade, dass hier fast nur gestörte azfm board rumrennen! :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 12:21:53
      Beitrag Nr. 24 ()
      Der Chef von denen bist Du aber ! :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 20:25:44
      Beitrag Nr. 25 ()
      hey mucie,
      ich werde dich dann als managen (wir machen 50:50, gut gell?), wenn du dann mit deinem mittelfinger-abschlepphaken bei den profiwettkämpfen fingerhakelst.....
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 21:10:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      ich sehe da keine chancen, oder bist du nicht zurechnungsfaehig, kein witz, aber das ist doch klar, dfass das passieren kann, sicherlich hast du nicht eingewilligt, aber als verstaendige person muss dir klar sein, dass so etwas passieren kann.
      gute besserung
      cura
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 08:55:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      1. Schadensersatz des Fingerhakelgegners:

      keine Chance. Hier wurde im gegensätzlichen Einverständnis ein Wettkampf ausgetragen, bei dem erkennbar gesundheitliche Risiken (Zerrungen, Brüche) bestanden. Es müßte dem Gegner Vorsatz beim Versuch nachgewiesen werden, dem anderen den Finger zu brechen. Aussichtslos.

      2. Verdienstausfall:

      wenn der Verdienstausfall nicht über die Krankenversicherung versichert ist, ist von der auch nichts zu leisten. Auch der Fingerhakelgegner muß nicht leisten, siehe oben. Nicht einbringbar.

      3. Krankenhauskosten, Kosten für Rehabilitation:

      die Krankenversicherung muß leisten, wenn ein Vertrag mit ihr besteht. Rückständige Zahlungen führen nicht automatisch zur Beendigung des Vertrages, insbesondere, wenn sie recht bald nachgeleistet werden. Solange aber der Vertrag intakt ist, muß die Krankenversicherung auch leisten. Bei länger andauernden Zahlungsrückständen droht die einseitige Vertragskündigung der Krankenversicherung. Hier ist zu empfehlen, im direkten Kontakt mit der Versicherung sich über den Fortbestand des Vertrags in Kenntnis zu setzen. Wahrscheinlich ist der Vertrag mit der sofortigen Nachzahlung der ausstehenden Beiträge noch intakt.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Finger gebrochen