Phoenix Managed Accounts - 500 Beiträge pro Seite (Seite 9)
eröffnet am 30.04.04 12:58:53 von
neuester Beitrag 26.08.18 11:34:56 von
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Vom BGH wird jetzt noch ein Urteil über die Details (z.B. Handelsprovisionen) erwartet.
Hm, ich verstehe das so, dass die Handelsprovisionen und Verluste egal sind, da die EDW ja eh 90% der angelegten Summe auszahlen muss.
Wo liest Du da noch etwas über die Detail heraus?
Hm, ich verstehe das so, dass die Handelsprovisionen und Verluste egal sind, da die EDW ja eh 90% der angelegten Summe auszahlen muss.
Wo liest Du da noch etwas über die Detail heraus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.112.304 von FCO-Alpha am 20.09.11 18:43:57Nun gut, ich selber bekomme die vollen 20000 Euro.
Ich habe mich auf die EDW selbst bezogen, weiß aber auch nicht genau, wie die EDW es machen wird.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß jemand auch eine Entschädigung über Handelsverluste bekommt.
Ich schlage vor, daß jemand hier vielleicht postet, wenn er eine Entschädigung bekommt, bei der Bestandsprovisionen nicht abgezogen wurden.
Ich habe mich auf die EDW selbst bezogen, weiß aber auch nicht genau, wie die EDW es machen wird.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß jemand auch eine Entschädigung über Handelsverluste bekommt.
Ich schlage vor, daß jemand hier vielleicht postet, wenn er eine Entschädigung bekommt, bei der Bestandsprovisionen nicht abgezogen wurden.
Hallo
Wenn ich es richtig gelesen habe stand in einem Artikel die EDW muß den Anlagebetrag ersetzen.
D.h. die EDW darf nichts abziehen.
Man muß erstmal die schriftliche Urteilsbegründung in die Finger bekommen, um genaueres sagen zu können.
Vielleicht findet ja jemand demnächst was, wäre gut, wenn man hier einen Verweis einstellen könnte.
Wenn ich es richtig gelesen habe stand in einem Artikel die EDW muß den Anlagebetrag ersetzen.
D.h. die EDW darf nichts abziehen.
Man muß erstmal die schriftliche Urteilsbegründung in die Finger bekommen, um genaueres sagen zu können.
Vielleicht findet ja jemand demnächst was, wäre gut, wenn man hier einen Verweis einstellen könnte.
Am 23.11.2010 gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH ZR XI 26/10), wonach kein Recht auf Entschädigung von Scheingewinnen besteht, sondern lediglich auf die Erstattung der Nettoanlagesumme (also Agio nicht) minus der 10%. Also kurz: 90% der Nettoanlagesumme.
Es könnte möglicherweise also sein, dass dieses Urteil auch dazu herhalten könnte, dass man generell Anspruch auf die 90% Entschädigung hat und auch nichts abgezogen werden dürfte. Begründung: es war alles Betrug, nicht nur die ausgewiesenen Gewinne.
Es könnte möglicherweise also sein, dass dieses Urteil auch dazu herhalten könnte, dass man generell Anspruch auf die 90% Entschädigung hat und auch nichts abgezogen werden dürfte. Begründung: es war alles Betrug, nicht nur die ausgewiesenen Gewinne.
http://www.123recht.net/Phoenix-Anleger-muessen-sofort-volle…
Phoenix-Anleger müssen sofort volle Entschädigung bekommen
BGH: Entschädigungseinrichtung darf nicht weiter verzögern
....
Die EdW hatte verschiedene Abschläge bei den Entschädigungszahlungen vorgenommen und dies zunächst damit begründet, die Anleger könnten noch Ansprüche auf das Phoenix-Restvermögen haben. Dies hatte der BGH jedoch bereits in einem Urteil vom Februar ausgeschlossen. Wie nun der BGH am Dienstag entschied, rechtfertigen auch andere Gründe eine Verzögerung nicht.
Zunächst bestätigte die Karlsruher Richter, dass die Geschäfte der Phoenix GmbH überhaupt in die Zuständigkeit der EdW fallen; ein dort ebenfalls angeschlossenes Finanzunternehmen hatte dies bestritten.
Nach den gesetzlichen Regelungen müsse die EdW Entschädigungen zügig prüfen und danach innerhalb weiterer drei Monate auszahlen, urteilte der BGH weiter. Offene rechtliche Fragen müsse die EdW aktiv klären, beispielsweise in Musterprozessen. Dies habe sie aber nicht getan. Weil sie untätig geblieben sei, könne sie den Anlegern solche Argumente nicht entgegenhalten und müsse daher bis zur gesetzlichen Grenze von 20.000 Euro sofort zahlen, urteilte der BGH.
Phoenix-Anleger müssen sofort volle Entschädigung bekommen
BGH: Entschädigungseinrichtung darf nicht weiter verzögern
....
Die EdW hatte verschiedene Abschläge bei den Entschädigungszahlungen vorgenommen und dies zunächst damit begründet, die Anleger könnten noch Ansprüche auf das Phoenix-Restvermögen haben. Dies hatte der BGH jedoch bereits in einem Urteil vom Februar ausgeschlossen. Wie nun der BGH am Dienstag entschied, rechtfertigen auch andere Gründe eine Verzögerung nicht.
Zunächst bestätigte die Karlsruher Richter, dass die Geschäfte der Phoenix GmbH überhaupt in die Zuständigkeit der EdW fallen; ein dort ebenfalls angeschlossenes Finanzunternehmen hatte dies bestritten.
Nach den gesetzlichen Regelungen müsse die EdW Entschädigungen zügig prüfen und danach innerhalb weiterer drei Monate auszahlen, urteilte der BGH weiter. Offene rechtliche Fragen müsse die EdW aktiv klären, beispielsweise in Musterprozessen. Dies habe sie aber nicht getan. Weil sie untätig geblieben sei, könne sie den Anlegern solche Argumente nicht entgegenhalten und müsse daher bis zur gesetzlichen Grenze von 20.000 Euro sofort zahlen, urteilte der BGH.
Mal eine ganz andere Frage zwischendurch: was ist denn aus dem Nachlass des Dieter Breitkreuz geworden? Ist die Sache eingestellt, wird das weiter verfolgt, ist überhaupt was Nennenswertes zu holen? Ich kann dazu nirgends was finden, die EdW fragt aber jedenfalls nach evtl. Forderungsanmeldungen diesbezüglich. Wäre nett, wenn jemand kurz Auskunft geben könnte.
Wenn Du zu den rund 17.000 Anspruchstellern gehörst die Forderungen gegen den Nachlass geltend gemacht haben, so kannst Du im GIS über die Seite vom Insolvenzveralter Walter & Walter die Zwischenberichte zum Verfahren einsehen (PIN kam mit der Post). Es ist irgendwann wohl mit eine Miniquote von 0,1 bis 0,2 % bezogen auf die Einlage zu rechnen.
Hallo,
meine 1. Entschädigung (geringe Zahlung von ca. 20% wegen noch nicht geklärter Aussonderungsrechte) von der EDW bekam ich vom 26.05.10).
Nun muss ja die EDW den kompletten Betrag erstatten. Die EDW hat sich aber bisher nicht mehr gemeldet.
Ist das "normal"?
Gruß
meine 1. Entschädigung (geringe Zahlung von ca. 20% wegen noch nicht geklärter Aussonderungsrechte) von der EDW bekam ich vom 26.05.10).
Nun muss ja die EDW den kompletten Betrag erstatten. Die EDW hat sich aber bisher nicht mehr gemeldet.
Ist das "normal"?
Gruß
Hallo,
ich habe heute einen Brief von PWB Rechtsanwälte bekommen mit einem Berechnungsbeispiel:
+ 14.000 € Gesamteinlage
- 1.000 € Agio
- 3.000 € Auszahlungen seitens Phoenix
= 10.000 € Zwischenergebnis
x 0,9 (90%)
= 9.000 €
- 3.000 € bereits erhaltene erste und zweite "Teilentschädigung"
= 6.000 € restlicher Entschädigungsdanspruch
Darüber hinaus schreiben sie, darf die EDW weder einen Einbehalt wg. Aussonderungsrechte bilden (klar), noch darf die EDW Bestandsprovisionen oder Handelsverluste in Abzug bringen.
Außerdem meinen PWB Rechtsanswälte einen Schadensersatz für entgangene Zinsen gelten machen zu können.
Natürlich soll das Mandat an PWB Rechtsanwälte gehen.
Meinungen?
ich habe heute einen Brief von PWB Rechtsanwälte bekommen mit einem Berechnungsbeispiel:
+ 14.000 € Gesamteinlage
- 1.000 € Agio
- 3.000 € Auszahlungen seitens Phoenix
= 10.000 € Zwischenergebnis
x 0,9 (90%)
= 9.000 €
- 3.000 € bereits erhaltene erste und zweite "Teilentschädigung"
= 6.000 € restlicher Entschädigungsdanspruch
Darüber hinaus schreiben sie, darf die EDW weder einen Einbehalt wg. Aussonderungsrechte bilden (klar), noch darf die EDW Bestandsprovisionen oder Handelsverluste in Abzug bringen.
Außerdem meinen PWB Rechtsanswälte einen Schadensersatz für entgangene Zinsen gelten machen zu können.
Natürlich soll das Mandat an PWB Rechtsanwälte gehen.
Meinungen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.141.214 von FCO-Alpha am 27.09.11 16:57:43ues von der EDW:
26.09.2011
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 20.09.2011 in drei Parallelverfahren Urteile verkündet, dass die von den Anlegern der Phoenix gegen die EdW geltend gemachten Entschädigungsansprüche fällig sind. Die schriftlichen Urteile liegen jedoch noch nicht vor.
*doch, auf www.bundesgerichtshof.de
Die EdW hat bereits die Prüfung der möglichen Auswirkungen der Urteile eingeleitet. Nach Vorlage und vollständiger Auswertung der Urteile wird die EdW über den Fortgang des Entschädigungsverfahrens informieren und unaufgefordert schriftlich auf die Anleger zukommen.
Neben den am 20.09.2011 ergangenen Urteilen wird der Bundesgerichtshof voraussichtlich am 25.10.2011 in weiteren Musterverfahren über die bislang noch offene Rechtsfrage entscheiden, ob die EdW befugt ist, bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs auch die mit Phoenix vereinbarten Abzüge wegen Handelsverlusten und Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen zu berücksichtigen. Diesbezügliche weitere Auswirkungen auf das Entschädigungsverfahren bleiben vorerst abzuwarten.
Abwarten, das Lieblingswort der EDW!
Meinetwegen, aber Zinsen für die jahrelange Verzögerung werden dann halt auch fällig.
26.09.2011
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 20.09.2011 in drei Parallelverfahren Urteile verkündet, dass die von den Anlegern der Phoenix gegen die EdW geltend gemachten Entschädigungsansprüche fällig sind. Die schriftlichen Urteile liegen jedoch noch nicht vor.
*doch, auf www.bundesgerichtshof.de
Die EdW hat bereits die Prüfung der möglichen Auswirkungen der Urteile eingeleitet. Nach Vorlage und vollständiger Auswertung der Urteile wird die EdW über den Fortgang des Entschädigungsverfahrens informieren und unaufgefordert schriftlich auf die Anleger zukommen.
Neben den am 20.09.2011 ergangenen Urteilen wird der Bundesgerichtshof voraussichtlich am 25.10.2011 in weiteren Musterverfahren über die bislang noch offene Rechtsfrage entscheiden, ob die EdW befugt ist, bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs auch die mit Phoenix vereinbarten Abzüge wegen Handelsverlusten und Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen zu berücksichtigen. Diesbezügliche weitere Auswirkungen auf das Entschädigungsverfahren bleiben vorerst abzuwarten.
Abwarten, das Lieblingswort der EDW!
Meinetwegen, aber Zinsen für die jahrelange Verzögerung werden dann halt auch fällig.
"Die EdW hat bereits die Prüfung der möglichen Auswirkungen der Urteile eingeleitet."
na bitte, die tun was sie können.
momentan versuchen sie bereits den zu erreichen, der denjenigen weckt , der einen kennt , der weiß , wo man solche urteile herbekommt , von denen jetzt so oft gesprochen wird.
na bitte, die tun was sie können.
momentan versuchen sie bereits den zu erreichen, der denjenigen weckt , der einen kennt , der weiß , wo man solche urteile herbekommt , von denen jetzt so oft gesprochen wird.
Schnobelloch, danke für die Auskunft.
Kann man immerhin die Briefmarken für die Anspruchsanmeldung von kaufen..:-) Gut, konnte man damals nicht wissen, jeder vermeintliche Rettungsanker kam da eben gelegen. Aber was da Papier produziert wird! Schließlich gehen evtl. Auszahlungen wieder anteilig als Anspruch auf die EdW über....
Kann man immerhin die Briefmarken für die Anspruchsanmeldung von kaufen..:-) Gut, konnte man damals nicht wissen, jeder vermeintliche Rettungsanker kam da eben gelegen. Aber was da Papier produziert wird! Schließlich gehen evtl. Auszahlungen wieder anteilig als Anspruch auf die EdW über....
Wir müssen aber bedenken, daß die EDW jeden Euro, den sie auszahlt, anteilig wieder aus der Insolvenzmasse bekommen kann.
Wenn die EDW schneller ist, hat das aber wenigstens den Vorteil, daß der Schmitt sie nicht mehr als Ausrede vorschieben kann.
Spätestens ab 2012 müssen wir aber bei der Schubra auf der Matte stehen, damit da endlich Geld fließt.
Wenn die EDW schneller ist, hat das aber wenigstens den Vorteil, daß der Schmitt sie nicht mehr als Ausrede vorschieben kann.
Spätestens ab 2012 müssen wir aber bei der Schubra auf der Matte stehen, damit da endlich Geld fließt.
Nach meiner Einschätzung sollte man im Hinterkopf haben das man aus der Insolvenzmasse nur noch Zahlungen erwarten kann, wenn nach der EdW-Zahlungen (also 90 % vom errechneten Saldo max. 20.000 € je Gläubiger - Forderungen im Insolvenzverfahren gehen bis zu der Höhe zu 100 % auf EdW über) entsprechend noch offene Forderungen gegen die Masse verbleiben (bei einer Insolvenzquote von angenommen z. B. 1/3 müsste man da nach Zahlung der 20.000 € von der EdW schon bei rund 60.000 € Saldo liegen um noch aus der Masse Zahlungen zu erhalten).
Mal sehen ob die angeblich ausstehenden Musterverfahren in Sachen Berechnungsformel (Höhe der Abzüge) noch nenenswerte Auswirkungen auf die Abrechnung haben (die zu verteilende Masse wird jedenfalls nicht mehr und auch die Minizinsen auf die Guthaben von RA F. Schmitt bei den diversen Banken bringen wenig - auf der anderen Seite nagen da kräftig die Kosten für immer neue Gutachten, Prozesse usw.).
Mal sehen ob die angeblich ausstehenden Musterverfahren in Sachen Berechnungsformel (Höhe der Abzüge) noch nenenswerte Auswirkungen auf die Abrechnung haben (die zu verteilende Masse wird jedenfalls nicht mehr und auch die Minizinsen auf die Guthaben von RA F. Schmitt bei den diversen Banken bringen wenig - auf der anderen Seite nagen da kräftig die Kosten für immer neue Gutachten, Prozesse usw.).
Glaube ich nicht.
Wenn einer 40000 zu bekommen hat lt. Insolvenzplan, dann bekommt er von der EDW 20000, vom Rest dann die Insoquote von vielleicht 40 %, also 8000 Euro.
Sonst hätte die EDW-Zahlung ja gar keinen Sinn.
Die EDW bekommt auch die Insoquote aus der Insolvenzmasse.
Wenn einer 40000 zu bekommen hat lt. Insolvenzplan, dann bekommt er von der EDW 20000, vom Rest dann die Insoquote von vielleicht 40 %, also 8000 Euro.
Sonst hätte die EDW-Zahlung ja gar keinen Sinn.
Die EDW bekommt auch die Insoquote aus der Insolvenzmasse.
meine Daten:
Ich war mit 15.838 € seit Ende 1999 dabei.
Schadensmeldung am 18.6.2005
Entstand der "Beteiligung" laut EdW: 12.606,29 €
also Verlust durch Provision, Agio, Handelsperiode... ca 3230 €
Teilauszahlung 31.8.2009 7375,52 €
weitere Zahlung 15.8.2011 3970,14 €
zusammen ca 11345 € (90% Regelung)
Gesamtverlust: 4493 €
Habe ich noch etwas zu erwarten in den nächsten Jahren?
Ich war mit 15.838 € seit Ende 1999 dabei.
Schadensmeldung am 18.6.2005
Entstand der "Beteiligung" laut EdW: 12.606,29 €
also Verlust durch Provision, Agio, Handelsperiode... ca 3230 €
Teilauszahlung 31.8.2009 7375,52 €
weitere Zahlung 15.8.2011 3970,14 €
zusammen ca 11345 € (90% Regelung)
Gesamtverlust: 4493 €
Habe ich noch etwas zu erwarten in den nächsten Jahren?
Hallo,
ich meine das was Urlaub2 schreibt, wurde vor Jahren schon mal so dargestellt.
Wo steht eigentlich das die EDW das was sie auszahlt zu 100 % aus der Insolvenzmasse zurück bekommt?
Wo bleibt da der Entschädigungscharakter, wenn die sich an der Insolvenzmasse bedienen können.
Es macht auch keinen Sinn, dass das Finanzministerium sich bisher so schwer tat der EDW die Kredite zu gewähren, wenn Sie das Geld doch aus der Insolvenzmasse sicher hat.
Die Prozesse der Citobank wären ja sinnlos gewesen, wenn die EDW die Kohle so wie so erhält.
Mir ist das alles etwas Suspekt.
Bei einem Schade der Gläubiger von 500 - 600 Millionen, hätte die EDW ja, wenn man 90 % zugrunde legt, 450 - 540 Millionen zu entschädigen, weil das BGH ja sagt die Anlagesumme muss entschädigt werden.
Ich persönlich bin hier total verwirrt und weis nicht was richtig ist.
Die EDW bräuchte da ja noch vielmehr Geld für die Entschädigung.
Und was ist mit denen, die z.B. 100.000 Euro und mehr angelegt hatten und mit 20.000 Euro entschädigt werden?
Wer unter 20.000 Euro angelegt hatte bekommt ja im Verhältnis zu den anderen prozentual mehr.
Wo bleibt da das Gleichheitsprinzip?
Fragen über Fragen hier fehlt es an Aufklärung, aber von Wem?
Woher kann man denn genaue Info bekommen?
ich meine das was Urlaub2 schreibt, wurde vor Jahren schon mal so dargestellt.
Wo steht eigentlich das die EDW das was sie auszahlt zu 100 % aus der Insolvenzmasse zurück bekommt?
Wo bleibt da der Entschädigungscharakter, wenn die sich an der Insolvenzmasse bedienen können.
Es macht auch keinen Sinn, dass das Finanzministerium sich bisher so schwer tat der EDW die Kredite zu gewähren, wenn Sie das Geld doch aus der Insolvenzmasse sicher hat.
Die Prozesse der Citobank wären ja sinnlos gewesen, wenn die EDW die Kohle so wie so erhält.
Mir ist das alles etwas Suspekt.
Bei einem Schade der Gläubiger von 500 - 600 Millionen, hätte die EDW ja, wenn man 90 % zugrunde legt, 450 - 540 Millionen zu entschädigen, weil das BGH ja sagt die Anlagesumme muss entschädigt werden.
Ich persönlich bin hier total verwirrt und weis nicht was richtig ist.
Die EDW bräuchte da ja noch vielmehr Geld für die Entschädigung.
Und was ist mit denen, die z.B. 100.000 Euro und mehr angelegt hatten und mit 20.000 Euro entschädigt werden?
Wer unter 20.000 Euro angelegt hatte bekommt ja im Verhältnis zu den anderen prozentual mehr.
Wo bleibt da das Gleichheitsprinzip?
Fragen über Fragen hier fehlt es an Aufklärung, aber von Wem?
Woher kann man denn genaue Info bekommen?
Hallo schmiddy,
erstaunlich finde ich, daß du von der EDW schon die 2. Zahlung bekommen hast, obwohl du die Schadensmeldung erst am 18.6.2005 abgegeben hast.
Du kannst aus der Insolvenzmasse noch einen kleinen Betrag erwarten.
Die EDW bekommt aus der Insolvenzmasse auch nur die Insolvenzquote und ist nicht bevorrechtigt.
erstaunlich finde ich, daß du von der EDW schon die 2. Zahlung bekommen hast, obwohl du die Schadensmeldung erst am 18.6.2005 abgegeben hast.
Du kannst aus der Insolvenzmasse noch einen kleinen Betrag erwarten.
Die EDW bekommt aus der Insolvenzmasse auch nur die Insolvenzquote und ist nicht bevorrechtigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.175.134 von lupofunk am 05.10.11 20:52:52Wo steht eigentlich das die EDW das was sie auszahlt zu 100 % aus der Insolvenzmasse zurück bekommt?
nirgends , weil es nicht so ist.
auf die edw geht die forderung des anlegers gg phoenix in genau der höhe über, in der sie an den anleger gezahlt hat.
mit dieser forderung nimmt sie dann - statt des anlegers - am insverf. teil und erhält die gleiche quote wie alle anderen.
der rest der festgestellten saldoforderung , für den es von der edw nix gab ( also die restlichen 10 % bzw beträge über 20.000 ) verbleiben beim anleger und er wird eines tages dafür die quote aus der insolvenzmasse bekommen.
nirgends , weil es nicht so ist.
auf die edw geht die forderung des anlegers gg phoenix in genau der höhe über, in der sie an den anleger gezahlt hat.
mit dieser forderung nimmt sie dann - statt des anlegers - am insverf. teil und erhält die gleiche quote wie alle anderen.
der rest der festgestellten saldoforderung , für den es von der edw nix gab ( also die restlichen 10 % bzw beträge über 20.000 ) verbleiben beim anleger und er wird eines tages dafür die quote aus der insolvenzmasse bekommen.
Das mit der Gleichbehandlung großer und kleinerer Anlegersummen wird wohl leider nicht funktionieren, da nun mal die 20.000 € Höchstsumme pro Gläubiger im Raume stehen. Die Anleger großer Summen müssen eben auf eine halbwegs vernünftige Quote hoffen, um in Summe noch etwas Geld zu erhalten. Dabei bleibe ich bei meiner Vermutung das die EdW-Zahlung von Schubra meine Restforderung an die Masse entsprechend mindert.
Hallo Dr.Ibbelkuenstler,
danke nochmal für die klare Ansage.
Irgend wann mal habe ich das auch gewußt, weil es irgend wannn mal
geschrieben stand, dann aber wieder vergessen.
Die von Schmitt anerkannten Forderungen, bleiben bestehen, es wechseln die Summen, die die EDW ausgezahlt hat, als Forderung an die EDW.
Die Quote ändert sich dem entsprechend auch nicht.
So habe ich es mir nun gemerkt und wie es Dr.Ibelkuenstler auch schrieb.
danke nochmal für die klare Ansage.
Irgend wann mal habe ich das auch gewußt, weil es irgend wannn mal
geschrieben stand, dann aber wieder vergessen.
Die von Schmitt anerkannten Forderungen, bleiben bestehen, es wechseln die Summen, die die EDW ausgezahlt hat, als Forderung an die EDW.
Die Quote ändert sich dem entsprechend auch nicht.
So habe ich es mir nun gemerkt und wie es Dr.Ibelkuenstler auch schrieb.
Jena, 21. Oktober 2011. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im September in drei Parallelverfahren positive Urteile für die Phoenix-Anleger getroffen hat, wird der BGH am Dienstag (25. Oktober) voraussichtlich in weiteren Musterverfahren über die bislang noch offene Rechtsfrage entscheiden, ob die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) überhaupt bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs Handelsverluste und Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen abziehen darf. Die drei höchstrichterlichen Urteile waren von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena erstritten worden, die auch das neue Gerichtsverfahren vor dem BGH eingeleitet hat.
Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. September (Aktenzeichen XI ZR 434/10, ZR 435/10 und ZR436/10) muss die Entschädigungseinrichtung die und 20.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig entschädigen und darf keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu. Nach Auffassung der BGH-Richter sei die Entschädigungseinrichtung gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, die Ansprüche der geschädigten Phoenix-Anleger sofort zu prüfen und auszubezahlen. Die EdW hat es sogar „schuldhaft versäumt“, strittige Fragen so schnell wie möglich gerichtlich klären zu lassen.
„Wir erwarten deshalb auch am Dienstag eine weitere positive Entscheidung des Bundesgerichtshofs für die Phoenix-Anleger“ erklärt dazu Rechtsanwalt Matthias Kilian, der rund 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger vertritt und neben den drei BGH-Entscheidungen bisher über 200 erst- und zweitinstanzliche Urteile gegen die EdW erstritten hat. „Sollte der BGH nochmals in unserem Sinne entscheiden, würde das den Anlegern sicherlich einen zusätzlichen zweistelligen Entschädigungsbetrag bringen“, so Kilian weiter.
Die Phoenix-Kapitaldienst GmbH hat als Wertpapierhandelsbank (Frankfurt) Einzahlungen von rund 28.000 Kunden mit einem Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro verwaltet. Das Unternehmen hatte Sparern die Geldanlage in sogenannten Optionsgeschäften angeboten. Ein Großteil der Gelder floss jedoch in ein betrügerisches Schneeballsystem. Der Fall gilt als einer der größten Kapitalanlagebetrugsfälle in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 10. März 2005 wurde dem Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die Anleger auf eine vollständige Entschädigung durch die staatliche Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen.
Was ist da jetzt rausgekommen?
Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. September (Aktenzeichen XI ZR 434/10, ZR 435/10 und ZR436/10) muss die Entschädigungseinrichtung die und 20.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig entschädigen und darf keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu. Nach Auffassung der BGH-Richter sei die Entschädigungseinrichtung gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, die Ansprüche der geschädigten Phoenix-Anleger sofort zu prüfen und auszubezahlen. Die EdW hat es sogar „schuldhaft versäumt“, strittige Fragen so schnell wie möglich gerichtlich klären zu lassen.
„Wir erwarten deshalb auch am Dienstag eine weitere positive Entscheidung des Bundesgerichtshofs für die Phoenix-Anleger“ erklärt dazu Rechtsanwalt Matthias Kilian, der rund 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger vertritt und neben den drei BGH-Entscheidungen bisher über 200 erst- und zweitinstanzliche Urteile gegen die EdW erstritten hat. „Sollte der BGH nochmals in unserem Sinne entscheiden, würde das den Anlegern sicherlich einen zusätzlichen zweistelligen Entschädigungsbetrag bringen“, so Kilian weiter.
Die Phoenix-Kapitaldienst GmbH hat als Wertpapierhandelsbank (Frankfurt) Einzahlungen von rund 28.000 Kunden mit einem Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro verwaltet. Das Unternehmen hatte Sparern die Geldanlage in sogenannten Optionsgeschäften angeboten. Ein Großteil der Gelder floss jedoch in ein betrügerisches Schneeballsystem. Der Fall gilt als einer der größten Kapitalanlagebetrugsfälle in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 10. März 2005 wurde dem Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die Anleger auf eine vollständige Entschädigung durch die staatliche Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen.
Was ist da jetzt rausgekommen?
hallo,
habe jetzt die 2. Teilentschädigung erhalten.
Ablauf:
Beteiligung 18.000,00 Euro (ohne Agio), am 14.02.05
Schadensmeldung an die EDW am 19.04.05
1. Teilentschädigung:
Bescheid am 05.10.09, 600.33 Euro, überwiesen am 04.11.09
2. Teilentschädigung:
Bescheid am 26.09.11, 15.599.67 Euro, überwiesen am 27.10.11
Die Entschädigung beträgt also in meinem Fall 90% der Anlagesumme.
Vielleicht gibt es ja noch ein bisschen aus der Insolvenzmasse aber der grösste Schaden ist behoben.
Ich hatte mit diesem Ergebnis nicht mehr gerechnet und möchte mich bei den Forum-Teilnehmern für die teilweise ermutigenden Beiträge bedanken.
Mein Dank gilt auch den Klägern gegen die EDW, die wohl mit den erzielten Urteilen dazu beigetragen haben, das die 2. Teilentschädigung beschleunigt ausgezahlt wurde.
Ich habe aus der Geschichte viel gelernt!
habe jetzt die 2. Teilentschädigung erhalten.
Ablauf:
Beteiligung 18.000,00 Euro (ohne Agio), am 14.02.05
Schadensmeldung an die EDW am 19.04.05
1. Teilentschädigung:
Bescheid am 05.10.09, 600.33 Euro, überwiesen am 04.11.09
2. Teilentschädigung:
Bescheid am 26.09.11, 15.599.67 Euro, überwiesen am 27.10.11
Die Entschädigung beträgt also in meinem Fall 90% der Anlagesumme.
Vielleicht gibt es ja noch ein bisschen aus der Insolvenzmasse aber der grösste Schaden ist behoben.
Ich hatte mit diesem Ergebnis nicht mehr gerechnet und möchte mich bei den Forum-Teilnehmern für die teilweise ermutigenden Beiträge bedanken.
Mein Dank gilt auch den Klägern gegen die EDW, die wohl mit den erzielten Urteilen dazu beigetragen haben, das die 2. Teilentschädigung beschleunigt ausgezahlt wurde.
Ich habe aus der Geschichte viel gelernt!
Rechtsanwälte gewinnen innerhalb kürzester Zeit vier Verfahren vor dem BGH
Bundesgerichtshof entscheidet erneut gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst / Anleger können nun auf eine höhere Entschädigung hoffen
Jena/Karlsruhe, 27. Oktober 2011. Erneut hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) getroffen. Am Dienstag (25. Oktober 2011) haben die Richter eine Revision der EdW gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin verworfen (AZ: XI ZR 67/11). Phoenix-Anleger können nun auf eine höhere Entschädigung hoffen. Das Urteil wurde von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena erstritten, die bereits am 20. September in drei Parallelverfahren vor dem BGH (AZ: XI ZR 434/10, ZR 435/10 und ZR 436/10) gegen die EdW erfolgreich war.
„Das Urteil des Bundesgerichtshofs bedeutet für die geschädigten Phoenix-Anleger, dass die EdW bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs keine Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen abziehen darf“, erläutert Rechtsanwalt Matthias Kilian, der die Verfahren bei PWB Rechtsanwälte gegen die EdW führt. „Die Phoenix-Anleger können nun mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen“, betont Kilian. Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte vertritt rund 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.
Gleichzeitig hat der BGH am Dienstag in einem Anschlussrevisionsverfahren das Urteil des Kammergerichts Berlin dahingehend abgeändert, dass eine Anlegerin nun eine höhere Entschädigung – als vom Berliner Gericht vorgesehen – erhält.
Bereits im September hatte der Bundesgerichtshof, ebenfalls aufgrund von Verfahren der PWB Rechtsanwälte, entschieden, dass die EdW die rund 20.000 Phoenix-Anleger vollständig entschädigen muss und keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten darf, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu. Nach Auffassung der BGH-Richter sei die Entschädigungseinrichtung der Wertpierhandelsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, die Ansprüche der geschädigten Anleger sofort zu prüfen und auszubezahlen. Die EdW habe es sogar „schuldhaft versäumt“, strittige Fragen so schnell wie möglich gerichtlich klären zu lassen.
„Es hat sich wieder mal gezeigt, dass geschädigte Anleger nicht vorschnell aufgeben sollten, auch wenn dies – wie gerade im Falle Phoenix Kapitaldienst geschehen – von einigen angeblichen Anlegerschützern und Verbraucherzentralen empfohlen wurde“, erklärte Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena). „Diese Anleger haben leider nun viel Geld verloren.“
Die Phoenix-Kapitaldienst GmbH hat als Wertpapierhandelsbank (Frankfurt) Einzahlungen von rund 28.000 Kunden mit einem Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro verwaltet. Das Unternehmen hatte Sparern die Geldanlage in sogenannten Optionsgeschäften angeboten. Ein Großteil der Gelder floss jedoch in ein betrügerisches Schneeballsystem. Der Fall gilt als einer der größten Kapitalanlagebetrugsfälle in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 10. März 2005 wurde dem Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die Anleger auf eine vollständige Entschädigung durch die staatliche Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen.
Neben den nun vier Urteilen des Bundesgerichtshofs konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch rund 200 Verfahren gegen die EdW in der I. und II. Instanz in Berlin gewinnen.
I. Instanz: AG Berlin-Mitte: 9 C 187/09, 9 C 191/09, 7 C 229/09, 7 C 318/09, 25 C 16/10, 25 C 252/09, 25 C 259/09, 25 C 277/09, 9 C 305/09, 7 C 25/10, 7 C 359/09, 7 C 24/10, 7 C 26/10, 7 C 358/09, 7 C 360/09, 18 C 108/09, 7 C 90/10, 7 C 99/10, 9 C 96/10, 7 C 124/10, 9 C 68/10, 7 C 133/10, 7 C 142/10, 7 C 154/10, 9 C 137/10, 25 C 69/10, 25 C 41/10, 9 C 18/10, 25 C 78/10, 7 C 190/10, 7 C 120/10 , 9 C 19/10, 9 C 174/10, 7 C 228/10, 9 C 316/09, 12 C 160/10, 5 C 487/10, 17 C 274/10, 9 C 181/10, 8 C 49/11, 8 C 52/11, 8 C 55/11, 10 C 314/09, 113 C 38/10, 113 C 50/10, 5 C 182/10, 21 C 73/11, 10 C 42/10, 2 C 362/10, 2 C 437/10, 10 C 323/09, 10 C 11/10, 11 C 52/11, 11 C 55/11, 11 C 64/11, 11 C 71/11, 106 C 123/10, 5 C 77/11, 11 C 122/11, 11 C 128/11, 11 C 83/11, 6 C 18/11, 7 C 45/11, 5 C 141/11, 17 C 156/10, 17 C 220/10, 4 C 57/11, 20 C 37/11, 17 C 32/11
I. Instanz: Landgericht Berlin: 21 O 446/09, 10 O 367/09, 22 O 412/09, 2 O 637/09, 2 O 657/09, 12 O 513/09, 38 O 545/09, 38 O 546/09, 9 O 319/09, 20 O 499/09, 38 O 95/10, 5 O 435/09, 4 O 349/09, 4 O 403/09, 37 O 3/10, 37 O 500/09, 38 O 427/09, 38 O 544/09, 38 O 547/09, 38 O 176/10, 38 O 177/10, 38 O 226/10, 37 O 76/10, 20 O 594/09, 21 O 526/09, 4 O 438/09, 4 O 74/10, 21 O 524/09, 7 O 86/10, 21 O 205/10, 21 O 93/10, 7 O 4/10, 7 O 543/09, 21 O 185/10, 28 O 3/10, 28 O 48/10, 28 O 49/10, 28 O 511/09, 38 O 97/10, 6 O 211/10, 6 O 281/09, 6 O 282/09, 6 O 321/09, 2 O 139/10, 2 O 188/10, 10 O 3/10, 10 O 83/10, 20 O 67/10, 13 O 390/09, 23 O 62/10, 10 O 479/09, 5 O 433/09, 37 O 77/10, 13 O 50/10, 23 O 557/09, 35 O 134/10, 4 O 171/10, 25 O 364/10, 25 O 649/09, 2 O 72/10, 2 O 73/10, 22 O 502/09, 2 O 212/10, 20 O 597/09, 20 O 63/10, 21 O 90/10, 13 O 51/10, 38 O 245/10, 20 O 64/10, 4 O 77/10, 6 O 284/09, 6 O 66/10, 38 O 330/10, 20 O 140/10, 20 O 146/10, 20 O 4/10, 8 O 6/10, 8 O 69/10, 8 O 761/09, 8 O 763/09, 8 O 764/09, 8 O 765/09, 8 O 766/09, 8 O 783/09, 5 O 53/10, 5 O 55/10, 35 O 52/10, 10 O 82/10, 29 O 687/09, 29 O 690/09, 3 O 185/10, 5 O 511/09, 5 O 524/09, 5 O 54/10, 21 O 179/10, 6 O 153/10, 10 O 84/10, 2 O 420/10, 7 O 155/10, 7 O 195/10, 7 O 85/10, 10 O 364/10, 20 O 167/10, 20 O 66/10, 3 O 358/10, 13 O 355/10, 38 O 123/10
Berufungsinstanz: 51 S 14/10, 51 S 27/10, 51 S 9/10, 49 S 9/10, 49 S 85/10, 51 S 102/10, 51 S 93/10, 51 S 114/10, 50 S 23/10, 50 S 127/10, 50 S 92/10, 50 S 78/10, 50 S 87/10, 49 S 93/10, 49 S 97/10, 54 S 72/10,57 S 4/10, 57 S 61/10, 57 S 52/10, 16 S 58/09, 56 S 112/10, 85 S 374/10, 85 S 371/10, 51 S 254/10, 51 S 99/10, 51 S 243/10, 51 S 246/10, 51 S 237/10, 85 S 405/10, 85 S 412/10, 57 S 104/10, 57 S 96/10, 57 S 72/10, 51 S 156/10, 51 S 228/10, 57 S 13/11, 57 S 18/11,57 S 79/10, 57 S 5/11, 50 S 136/10, 50 S 166/10, 50 S 134/10, 50 S 150/10, 51 S 175/10, 51 S 273/10, 51 S 217/10, 51 S 281/10, 51 S 276/10, 51 S 266/10
Die Urteile sind teilweise noch nicht rechtskräftig. Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte geht jedoch davon aus, dass aufgrund der BGH-Entscheidungen die Urteile demnächst rechtskräftig werden.
Bundesgerichtshof entscheidet erneut gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst / Anleger können nun auf eine höhere Entschädigung hoffen
Jena/Karlsruhe, 27. Oktober 2011. Erneut hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) getroffen. Am Dienstag (25. Oktober 2011) haben die Richter eine Revision der EdW gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin verworfen (AZ: XI ZR 67/11). Phoenix-Anleger können nun auf eine höhere Entschädigung hoffen. Das Urteil wurde von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena erstritten, die bereits am 20. September in drei Parallelverfahren vor dem BGH (AZ: XI ZR 434/10, ZR 435/10 und ZR 436/10) gegen die EdW erfolgreich war.
„Das Urteil des Bundesgerichtshofs bedeutet für die geschädigten Phoenix-Anleger, dass die EdW bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs keine Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen abziehen darf“, erläutert Rechtsanwalt Matthias Kilian, der die Verfahren bei PWB Rechtsanwälte gegen die EdW führt. „Die Phoenix-Anleger können nun mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen“, betont Kilian. Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte vertritt rund 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.
Gleichzeitig hat der BGH am Dienstag in einem Anschlussrevisionsverfahren das Urteil des Kammergerichts Berlin dahingehend abgeändert, dass eine Anlegerin nun eine höhere Entschädigung – als vom Berliner Gericht vorgesehen – erhält.
Bereits im September hatte der Bundesgerichtshof, ebenfalls aufgrund von Verfahren der PWB Rechtsanwälte, entschieden, dass die EdW die rund 20.000 Phoenix-Anleger vollständig entschädigen muss und keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten darf, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu. Nach Auffassung der BGH-Richter sei die Entschädigungseinrichtung der Wertpierhandelsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, die Ansprüche der geschädigten Anleger sofort zu prüfen und auszubezahlen. Die EdW habe es sogar „schuldhaft versäumt“, strittige Fragen so schnell wie möglich gerichtlich klären zu lassen.
„Es hat sich wieder mal gezeigt, dass geschädigte Anleger nicht vorschnell aufgeben sollten, auch wenn dies – wie gerade im Falle Phoenix Kapitaldienst geschehen – von einigen angeblichen Anlegerschützern und Verbraucherzentralen empfohlen wurde“, erklärte Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena). „Diese Anleger haben leider nun viel Geld verloren.“
Die Phoenix-Kapitaldienst GmbH hat als Wertpapierhandelsbank (Frankfurt) Einzahlungen von rund 28.000 Kunden mit einem Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro verwaltet. Das Unternehmen hatte Sparern die Geldanlage in sogenannten Optionsgeschäften angeboten. Ein Großteil der Gelder floss jedoch in ein betrügerisches Schneeballsystem. Der Fall gilt als einer der größten Kapitalanlagebetrugsfälle in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 10. März 2005 wurde dem Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die Anleger auf eine vollständige Entschädigung durch die staatliche Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen.
Neben den nun vier Urteilen des Bundesgerichtshofs konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch rund 200 Verfahren gegen die EdW in der I. und II. Instanz in Berlin gewinnen.
I. Instanz: AG Berlin-Mitte: 9 C 187/09, 9 C 191/09, 7 C 229/09, 7 C 318/09, 25 C 16/10, 25 C 252/09, 25 C 259/09, 25 C 277/09, 9 C 305/09, 7 C 25/10, 7 C 359/09, 7 C 24/10, 7 C 26/10, 7 C 358/09, 7 C 360/09, 18 C 108/09, 7 C 90/10, 7 C 99/10, 9 C 96/10, 7 C 124/10, 9 C 68/10, 7 C 133/10, 7 C 142/10, 7 C 154/10, 9 C 137/10, 25 C 69/10, 25 C 41/10, 9 C 18/10, 25 C 78/10, 7 C 190/10, 7 C 120/10 , 9 C 19/10, 9 C 174/10, 7 C 228/10, 9 C 316/09, 12 C 160/10, 5 C 487/10, 17 C 274/10, 9 C 181/10, 8 C 49/11, 8 C 52/11, 8 C 55/11, 10 C 314/09, 113 C 38/10, 113 C 50/10, 5 C 182/10, 21 C 73/11, 10 C 42/10, 2 C 362/10, 2 C 437/10, 10 C 323/09, 10 C 11/10, 11 C 52/11, 11 C 55/11, 11 C 64/11, 11 C 71/11, 106 C 123/10, 5 C 77/11, 11 C 122/11, 11 C 128/11, 11 C 83/11, 6 C 18/11, 7 C 45/11, 5 C 141/11, 17 C 156/10, 17 C 220/10, 4 C 57/11, 20 C 37/11, 17 C 32/11
I. Instanz: Landgericht Berlin: 21 O 446/09, 10 O 367/09, 22 O 412/09, 2 O 637/09, 2 O 657/09, 12 O 513/09, 38 O 545/09, 38 O 546/09, 9 O 319/09, 20 O 499/09, 38 O 95/10, 5 O 435/09, 4 O 349/09, 4 O 403/09, 37 O 3/10, 37 O 500/09, 38 O 427/09, 38 O 544/09, 38 O 547/09, 38 O 176/10, 38 O 177/10, 38 O 226/10, 37 O 76/10, 20 O 594/09, 21 O 526/09, 4 O 438/09, 4 O 74/10, 21 O 524/09, 7 O 86/10, 21 O 205/10, 21 O 93/10, 7 O 4/10, 7 O 543/09, 21 O 185/10, 28 O 3/10, 28 O 48/10, 28 O 49/10, 28 O 511/09, 38 O 97/10, 6 O 211/10, 6 O 281/09, 6 O 282/09, 6 O 321/09, 2 O 139/10, 2 O 188/10, 10 O 3/10, 10 O 83/10, 20 O 67/10, 13 O 390/09, 23 O 62/10, 10 O 479/09, 5 O 433/09, 37 O 77/10, 13 O 50/10, 23 O 557/09, 35 O 134/10, 4 O 171/10, 25 O 364/10, 25 O 649/09, 2 O 72/10, 2 O 73/10, 22 O 502/09, 2 O 212/10, 20 O 597/09, 20 O 63/10, 21 O 90/10, 13 O 51/10, 38 O 245/10, 20 O 64/10, 4 O 77/10, 6 O 284/09, 6 O 66/10, 38 O 330/10, 20 O 140/10, 20 O 146/10, 20 O 4/10, 8 O 6/10, 8 O 69/10, 8 O 761/09, 8 O 763/09, 8 O 764/09, 8 O 765/09, 8 O 766/09, 8 O 783/09, 5 O 53/10, 5 O 55/10, 35 O 52/10, 10 O 82/10, 29 O 687/09, 29 O 690/09, 3 O 185/10, 5 O 511/09, 5 O 524/09, 5 O 54/10, 21 O 179/10, 6 O 153/10, 10 O 84/10, 2 O 420/10, 7 O 155/10, 7 O 195/10, 7 O 85/10, 10 O 364/10, 20 O 167/10, 20 O 66/10, 3 O 358/10, 13 O 355/10, 38 O 123/10
Berufungsinstanz: 51 S 14/10, 51 S 27/10, 51 S 9/10, 49 S 9/10, 49 S 85/10, 51 S 102/10, 51 S 93/10, 51 S 114/10, 50 S 23/10, 50 S 127/10, 50 S 92/10, 50 S 78/10, 50 S 87/10, 49 S 93/10, 49 S 97/10, 54 S 72/10,57 S 4/10, 57 S 61/10, 57 S 52/10, 16 S 58/09, 56 S 112/10, 85 S 374/10, 85 S 371/10, 51 S 254/10, 51 S 99/10, 51 S 243/10, 51 S 246/10, 51 S 237/10, 85 S 405/10, 85 S 412/10, 57 S 104/10, 57 S 96/10, 57 S 72/10, 51 S 156/10, 51 S 228/10, 57 S 13/11, 57 S 18/11,57 S 79/10, 57 S 5/11, 50 S 136/10, 50 S 166/10, 50 S 134/10, 50 S 150/10, 51 S 175/10, 51 S 273/10, 51 S 217/10, 51 S 281/10, 51 S 276/10, 51 S 266/10
Die Urteile sind teilweise noch nicht rechtskräftig. Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte geht jedoch davon aus, dass aufgrund der BGH-Entscheidungen die Urteile demnächst rechtskräftig werden.
Ein solches Ergebnis habe ich eher nicht erwartet und bin nun auf die tatsächlichen Auswirkungen gespannt (EdW bräuchte ja so auch 3. Kfw-Kredit...).
Da die bisherigen Berechnungen ja immer nur die Forderungsberechnungen von Schubra waren, bin ich mal gespannt ob es auch dort zu Veränderungen der Berechnungsgrundlagen kommt. Möglicherweise hätten dann auch "Altanleger" des PMA wieder die Chance etwas aus den Töpfen zu erhalten (deren Konten wurden ja bisher über die Jahre oft auf Null heruntergerechnet).
Da die bisherigen Berechnungen ja immer nur die Forderungsberechnungen von Schubra waren, bin ich mal gespannt ob es auch dort zu Veränderungen der Berechnungsgrundlagen kommt. Möglicherweise hätten dann auch "Altanleger" des PMA wieder die Chance etwas aus den Töpfen zu erhalten (deren Konten wurden ja bisher über die Jahre oft auf Null heruntergerechnet).
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.283.153 von schnobelloch am 01.11.11 05:52:39Frage an die Spezialisten. Welche Rolle hat MAN bei der Sache gespielt und ist dies diesselbe MAN Group, welche in Deutschland von APANO vertrieben wird und den MAN AHL Trend managed?
..."Das Urteil des Bundesgerichtshofs bedeutet für die geschädigten Phoenix-Anleger, dass die EdW bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs keine Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen abziehen darf“...
Leider steht hier nichts mehr von den Handelsverlusten, die ja auch fleissig in Abzug gebracht wurden.
Also doch "nur" Verwaltungsgebühren und Bestandsprovisionen die ersetzt werden müßen?
Leider steht hier nichts mehr von den Handelsverlusten, die ja auch fleissig in Abzug gebracht wurden.
Also doch "nur" Verwaltungsgebühren und Bestandsprovisionen die ersetzt werden müßen?
Meiner Meinung nach können die Handelsverlust nur solange in Abzug gebracht werden, wie auch gehandelt wurde und das war nicht solange.
Das wäre ja auch normal, da bei jeder Geldanlage, wo gehandelt wurde auch der Handelsverlust vom Konto abgezogen wird.
Wo wäre denn da das Risiko?
Es gibt bei Google die Möglichkeit sich schnellere Informationen zu besorgen.
Geht man bei Google auf die schwarze Leiste unter Mehr und dann nochmal auf noch mehr erscheinen verschiedene Dienste wie Alerts (gelbe Glocke), hier gibtman den Begriff, der gesucht wird, wie z.B. EDW,so erhält man eine eMail über das Neueste über die EDW, wenn es etwas gibt.
Das wäre ja auch normal, da bei jeder Geldanlage, wo gehandelt wurde auch der Handelsverlust vom Konto abgezogen wird.
Wo wäre denn da das Risiko?
Es gibt bei Google die Möglichkeit sich schnellere Informationen zu besorgen.
Geht man bei Google auf die schwarze Leiste unter Mehr und dann nochmal auf noch mehr erscheinen verschiedene Dienste wie Alerts (gelbe Glocke), hier gibtman den Begriff, der gesucht wird, wie z.B. EDW,so erhält man eine eMail über das Neueste über die EDW, wenn es etwas gibt.
@Jo1:
welche Rolle die Man Group PLC bei Phoenix gespielt hat, weiss wohl bis heute Keiner so genau. Der große Hedgefondsmanager aus Großbritannien hat sich offenbar mit besten Beziehung galant aus der Affaire gezogen, als es um die Ermitlung der "Mitschuldigen" ging.
Die Aktie ist z.B. in Frankfurt gelistet. Die Hedgefonds dieser Firma sind für den Privatanleger in Deutschland nicht nur über Apano (hier eingebettet in zusammengesetzte Produkte mit Kapitalgarantie, z.B. Global Futures oder IP220), sondern auch über einen UCIT als Trendfolger Man AHL (auch zusätzliche Kosten!) erhältlich.
Chart der Aktie und des berühmtesten Produktes als UCIT:
Hoffe, geholfen zu haben
50667
welche Rolle die Man Group PLC bei Phoenix gespielt hat, weiss wohl bis heute Keiner so genau. Der große Hedgefondsmanager aus Großbritannien hat sich offenbar mit besten Beziehung galant aus der Affaire gezogen, als es um die Ermitlung der "Mitschuldigen" ging.
Die Aktie ist z.B. in Frankfurt gelistet. Die Hedgefonds dieser Firma sind für den Privatanleger in Deutschland nicht nur über Apano (hier eingebettet in zusammengesetzte Produkte mit Kapitalgarantie, z.B. Global Futures oder IP220), sondern auch über einen UCIT als Trendfolger Man AHL (auch zusätzliche Kosten!) erhältlich.
Chart der Aktie und des berühmtesten Produktes als UCIT:
Hoffe, geholfen zu haben
50667
Man war (vorher Mocatta - ist heute Teil der Scotia Group http://www.scotiacapital.com/AboutScotiaCapital/AB_Our_Histo…) der größte Handelspartner von Phoenix und das uminöse Konto M-2540 hatte angeblich über 800 Mio. € Volumen (tatsächlich befand sich zum Zeitpunkt der Insolvenz nur rund 1/10 der Summe dort). Den Rest hatte D. Breitkreuz zusammen mit M. Milde (Plus eventuell weiteren Personen...) erfunden und man hatte zumindest so gut gefälscht das es den augenscheinlich zu oberflächlich agierenden WP u. a. von PW Coopers oder Ernst & Young zum Testat bzw. in den Monatsausweisen seit 1998 dem BAFin ausreichte. http://www.anwalt.de/rechtstipps/phoenix-kapitaldienst-gmbh-…
Ich glaube persönlich nicht an eine Beteiligung von Man an den Betrügerein, denn dort hat man in den Tagen vor dem 10. März 2005 nach dem Besuch des neuen Phoenix GF schließlich den Betrug aufgedeckt.
Ich glaube persönlich nicht an eine Beteiligung von Man an den Betrügerein, denn dort hat man in den Tagen vor dem 10. März 2005 nach dem Besuch des neuen Phoenix GF schließlich den Betrug aufgedeckt.
11.11.2011
Wie in der Information vom 26.09.2011 mitgeteilt, hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Fälligkeit der geltend gemachten Entschädigungsansprüche in Höhe der von der EdW berechneten Aussonderungseinbehalte abzüglich des gesetzlichen Selbstbehalts von 10 % in drei parallelen Musterverfahren mit Urteilen vom 20.09.2011 bejaht. In einem weiteren Musterverfahren hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 25.10.2011 festgestellt, dass die EdW zum Abzug von tatsächlich angefallenen Handelsverlusten bei der Berechnung der Entschädigungsansprüche berechtigt ist, nicht hingegen zum Abzug von Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen ab April 1998. Die Urteile liegen jetzt vor.
Die EdW prüft die möglichen Auswirkungen der Urteile und wird über die weitere Vorgehensweise im Entschädigungsverfahren voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres informieren.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die von der EdW vertretenen Auffassungen zu verschiedenen komplexen Rechtsfragen im Entschädigungsfall Phoenix von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in wesentlichen Punkten bestätigt worden sind. So steht heute nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom
23.11.2010 (BGH XI ZR 26/10),
20.09.2011 (BGH XI ZR 434/10, 435/10, 436/10) und
25.10.2011 (BGH XI ZR 67/11)
fest, dass
Scheingewinne nicht entschädigungsfähig sind,
Aussonderungsrechte - soweit vorhanden - einer Entschädigung entgegen stehen und
Agio sowie Handelsverluste von den Rückzahlungsansprüchen abzuziehen sind.
Quelle: EDW
Wie in der Information vom 26.09.2011 mitgeteilt, hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Fälligkeit der geltend gemachten Entschädigungsansprüche in Höhe der von der EdW berechneten Aussonderungseinbehalte abzüglich des gesetzlichen Selbstbehalts von 10 % in drei parallelen Musterverfahren mit Urteilen vom 20.09.2011 bejaht. In einem weiteren Musterverfahren hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 25.10.2011 festgestellt, dass die EdW zum Abzug von tatsächlich angefallenen Handelsverlusten bei der Berechnung der Entschädigungsansprüche berechtigt ist, nicht hingegen zum Abzug von Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen ab April 1998. Die Urteile liegen jetzt vor.
Die EdW prüft die möglichen Auswirkungen der Urteile und wird über die weitere Vorgehensweise im Entschädigungsverfahren voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres informieren.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die von der EdW vertretenen Auffassungen zu verschiedenen komplexen Rechtsfragen im Entschädigungsfall Phoenix von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in wesentlichen Punkten bestätigt worden sind. So steht heute nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom
23.11.2010 (BGH XI ZR 26/10),
20.09.2011 (BGH XI ZR 434/10, 435/10, 436/10) und
25.10.2011 (BGH XI ZR 67/11)
fest, dass
Scheingewinne nicht entschädigungsfähig sind,
Aussonderungsrechte - soweit vorhanden - einer Entschädigung entgegen stehen und
Agio sowie Handelsverluste von den Rückzahlungsansprüchen abzuziehen sind.
Quelle: EDW
"Wie in der Information vom 26.09.2011 mitgeteilt, hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Fälligkeit der geltend gemachten Entschädigungsansprüche in Höhe der von der EdW berechneten Aussonderungseinbehalte abzüglich des gesetzlichen Selbstbehalts von 10 % in drei parallelen Musterverfahren mit Urteilen vom 20.09.2011 bejaht."
Frage: was ist mit den restlichen 10% ?
Warum werden diese 10% auch bei Anlegern abgezogen, welche erst kurz vor der Phoenix-Pleite dort ein Konto eröffnet hatten?
Und wie sind die Chancen, dass diese 10% doch noch mal irgendwann ausbezahlt werden (von der EDW?) ?
Und die andere Frage: was ist mit den Zinsen für die vergangenen 6,5 Jahre seit der Pleite im Frühjahr 2005? Wird die EDW die auch noch mal irgendwann ausbezahlen?
Frage: was ist mit den restlichen 10% ?
Warum werden diese 10% auch bei Anlegern abgezogen, welche erst kurz vor der Phoenix-Pleite dort ein Konto eröffnet hatten?
Und wie sind die Chancen, dass diese 10% doch noch mal irgendwann ausbezahlt werden (von der EDW?) ?
Und die andere Frage: was ist mit den Zinsen für die vergangenen 6,5 Jahre seit der Pleite im Frühjahr 2005? Wird die EDW die auch noch mal irgendwann ausbezahlen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.388.627 von schneller_euro am 23.11.11 14:11:52Hallo,
die EDW entschädigt grundsätzlich nur 90%, max. 20.000 €.
Die restlichen 10% bleiben als Forderung bestehen und werden prozentual irgendwann einmal aus der Insolvenzmasse befriedigt. Die zu erwartenden Insolvenzquote liegt voraussichtlich bei ca. 30% oder etwas darüber.
Auf der Diffenrenz bleibst Du sitzen, die erstattet Dir niemand.
Ich glaube kaum, dass die EDW etwas verzinst, vielleicht kann jemand anderes da was zu sagen.
Ich hoffe nur, dass die EDW endlich die Auszahlungen durchzieht, damit der Schmidt mal zu Potte kommen kann.
die EDW entschädigt grundsätzlich nur 90%, max. 20.000 €.
Die restlichen 10% bleiben als Forderung bestehen und werden prozentual irgendwann einmal aus der Insolvenzmasse befriedigt. Die zu erwartenden Insolvenzquote liegt voraussichtlich bei ca. 30% oder etwas darüber.
Auf der Diffenrenz bleibst Du sitzen, die erstattet Dir niemand.
Ich glaube kaum, dass die EDW etwas verzinst, vielleicht kann jemand anderes da was zu sagen.
Ich hoffe nur, dass die EDW endlich die Auszahlungen durchzieht, damit der Schmidt mal zu Potte kommen kann.
Durch das zwar positive BGH-Urteil wird sich die EDW-Auszahlung weiter verzögern.
Bedeutet leider auch, daß es noch länger dauert, bis klar wird, wieviel die EDW vom Schmitt zu bekommen hat.
Dadurch wird sich auch die Auszahlung bei Schubra/Schmitt weiter verzögern.
Trotzdem müssen wir dann dort Druck machen.
Bedeutet leider auch, daß es noch länger dauert, bis klar wird, wieviel die EDW vom Schmitt zu bekommen hat.
Dadurch wird sich auch die Auszahlung bei Schubra/Schmitt weiter verzögern.
Trotzdem müssen wir dann dort Druck machen.
Ich habe meine 2. Teilentschädigung vorgestern erhalten und bin mal gespannt, wie lange die EDW für die "Überprüfung" der Provisionszahlung braucht.
Zu den Zinsen, ich denke da muss man Klage gegen die EDW einreichen. Vielleicht gibt es da ja auch schon einen Musterprozess. So um die 6% p.a. Zinsansprüche sind es wohl.
Halb soviel wie damals Phoenix "Zinsen" gezahlt hat.
Zu den Zinsen, ich denke da muss man Klage gegen die EDW einreichen. Vielleicht gibt es da ja auch schon einen Musterprozess. So um die 6% p.a. Zinsansprüche sind es wohl.
Halb soviel wie damals Phoenix "Zinsen" gezahlt hat.
Zitat von FCO_Alpha: Ich habe meine 2. Teilentschädigung vorgestern erhalten ...
Wann hast Du da das Formular zurückgesandt? Ich habe den Eindruck, daß momentan alles irgendwie länger dauert, vor etwa einem Jahr bei der ersten Auszahlung hab' ich einen Monat nach Rückübersendung des Formulars den Bescheid bekommen und nach einem weiteren Monat die Zahlung, jetzt, nach Rücksendung des Formulares für die 2. Teilentschädigung sind schon zwei Monate vergangen, ohne daß ich wieder 'was von der EDW gehört habe...
Den Eindruck, dass es bei der 2. Teilzahlung längert dauert habe ich nicht.
Alles in allem waren es von der Rücksendung des Bescheides bis zum Zahlungseingang ca. 2 Monate.
Die EDW muss ja jetzt innerhalb 3 Monate auszahlen.
Alles in allem waren es von der Rücksendung des Bescheides bis zum Zahlungseingang ca. 2 Monate.
Die EDW muss ja jetzt innerhalb 3 Monate auszahlen.
Phoenix Kapitaldienst GmbH: Entschädigungsverfahren bei der EdW
Rechtsgebiete: Kapitalanlagerecht, Steuerrecht
Rechtstipp vom 28.11.2011
Im Entschädigungsverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH warten immer noch Tausende geschädigter Anleger auf die abschließende Entschädigung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).
Seit Feststellung des Entschädigungsfalls im Jahr 2005 wandte die EdW gegen Entschädigungsansprüche der Anleger mit schwer nachvollziehbaren Rechtsargumenten immer wieder Einbehalte, Kürzungen und die fehlende Fälligkeit des Entschädigungsanspruches ein.
Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2011 (Az. XI ZR 434/10, Az. XI ZR 435/10) und 25.10.2011 (Az. XI ZR 67/11) wurden die für das Entschädigungsverfahren relevanten Rechtsfragen nunmehr im Sinne der geschädigten Anleger geklärt.
Es steht nun höchstrichterlich fest, dass der Entschädigungsanspruch nicht um angebliche Handelsverluste zu kürzen ist und auch die von der EdW zu Unrecht abgezogenen Bestandsprovisionen umfasst. Dass die Einbehalte der EdW wegen möglicher Aussonderungsrechte unzulässig waren, hatte der Bundesgerichtshof bereits im Herbst des Jahres 2010 entschieden. Ebenfalls geklärt ist nun, dass der Entschädigungsanspruch mit Ablauf der Drei-Monats-Frist des § 5 Abs. 4 EAEG, also je nach Anmeldung des Entschädigungsanspruches in der Regel seit Ende 2005 fällig ist.
Der Bundesgerichtshof betonte, dass die geschädigten Anleger aufgrund der Verzögerungen und Versäumnisse der EdW ihre Ansprüche auf dem Klageweg verfolgen können und die EdW sie nicht länger auf eine noch andauernde Prüfung oder ungeklärte Rechtsfragen verweisen darf.
Betroffene Anleger des Managed Accounts der Phoenix Kapitaldienst GmbH, die ihre Entschädigungsansprüche bei der EdW rechtzeitig angemeldet haben und deren abschließende Entschädigung noch aussteht, sollten prüfen, ob sie weiter auf eine freiwillige Entschädigung durch die EdW warten oder ihre Ansprüche vor dem Hintergrund der nun vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung nunmehr gerichtlich verfolgen sollten.
Auf dem Klageweg bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit der Geltendmachung von Verzugszinsen. Allein diese betragen bei einem seit Ende 2005 fälligen Entschädigungsbetrag von beispielsweise 5.000 Euro etwa 1.800 Euro. Bei einem Entschädigungsbetrag von 10.000 Euro machen die Zinsen schon ca. 3.600 Euro aus.
Rechtsgebiete: Kapitalanlagerecht, Steuerrecht
Rechtstipp vom 28.11.2011
Im Entschädigungsverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH warten immer noch Tausende geschädigter Anleger auf die abschließende Entschädigung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).
Seit Feststellung des Entschädigungsfalls im Jahr 2005 wandte die EdW gegen Entschädigungsansprüche der Anleger mit schwer nachvollziehbaren Rechtsargumenten immer wieder Einbehalte, Kürzungen und die fehlende Fälligkeit des Entschädigungsanspruches ein.
Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2011 (Az. XI ZR 434/10, Az. XI ZR 435/10) und 25.10.2011 (Az. XI ZR 67/11) wurden die für das Entschädigungsverfahren relevanten Rechtsfragen nunmehr im Sinne der geschädigten Anleger geklärt.
Es steht nun höchstrichterlich fest, dass der Entschädigungsanspruch nicht um angebliche Handelsverluste zu kürzen ist und auch die von der EdW zu Unrecht abgezogenen Bestandsprovisionen umfasst. Dass die Einbehalte der EdW wegen möglicher Aussonderungsrechte unzulässig waren, hatte der Bundesgerichtshof bereits im Herbst des Jahres 2010 entschieden. Ebenfalls geklärt ist nun, dass der Entschädigungsanspruch mit Ablauf der Drei-Monats-Frist des § 5 Abs. 4 EAEG, also je nach Anmeldung des Entschädigungsanspruches in der Regel seit Ende 2005 fällig ist.
Der Bundesgerichtshof betonte, dass die geschädigten Anleger aufgrund der Verzögerungen und Versäumnisse der EdW ihre Ansprüche auf dem Klageweg verfolgen können und die EdW sie nicht länger auf eine noch andauernde Prüfung oder ungeklärte Rechtsfragen verweisen darf.
Betroffene Anleger des Managed Accounts der Phoenix Kapitaldienst GmbH, die ihre Entschädigungsansprüche bei der EdW rechtzeitig angemeldet haben und deren abschließende Entschädigung noch aussteht, sollten prüfen, ob sie weiter auf eine freiwillige Entschädigung durch die EdW warten oder ihre Ansprüche vor dem Hintergrund der nun vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung nunmehr gerichtlich verfolgen sollten.
Auf dem Klageweg bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit der Geltendmachung von Verzugszinsen. Allein diese betragen bei einem seit Ende 2005 fälligen Entschädigungsbetrag von beispielsweise 5.000 Euro etwa 1.800 Euro. Bei einem Entschädigungsbetrag von 10.000 Euro machen die Zinsen schon ca. 3.600 Euro aus.
a) "Zinsen, denke da muss man Klage gegen die EDW einreichen. Vielleicht gibt es da ja auch schon einen Musterprozess. So um die 6% p.a. Zinsansprüche sind es wohl."
und
"Auf dem Klageweg bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit der Geltendmachung von Verzugszinsen. Allein diese betragen bei einem seit Ende 2005 fälligen Entschädigungsbetrag von beispielsweise 5.000 Euro etwa 1.800 Euro. Bei einem Entschädigungsbetrag von 10.000 Euro machen die Zinsen schon ca. 3.600 Euro aus."
-> d.h. sich jetzt einen(Fach)Anwalt suchen und Klage einreichen wegen der Zinsen? Oder einen der hier im Thread genannten Anwälte, zb vom "Deutschen Verbraucherschutzring" (DVS) beauftragen?
Hat jemand schon diesbezüglich eine Klage eingereicht?
b)
"die EDW entschädigt grundsätzlich nur 90%, max. 20.000 €.
Die restlichen 10% bleiben als Forderung bestehen und werden prozentual irgendwann einmal aus der Insolvenzmasse befriedigt. Die zu erwartenden Insolvenzquote liegt voraussichtlich bei ca. 30% oder etwas darüber."
-> d.h., da bleibt nur abwarten bis in ein paar Jahren mal die Insolvenzmasse verteilt wird (auch von der EDW?) ?
und
"Auf dem Klageweg bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit der Geltendmachung von Verzugszinsen. Allein diese betragen bei einem seit Ende 2005 fälligen Entschädigungsbetrag von beispielsweise 5.000 Euro etwa 1.800 Euro. Bei einem Entschädigungsbetrag von 10.000 Euro machen die Zinsen schon ca. 3.600 Euro aus."
-> d.h. sich jetzt einen(Fach)Anwalt suchen und Klage einreichen wegen der Zinsen? Oder einen der hier im Thread genannten Anwälte, zb vom "Deutschen Verbraucherschutzring" (DVS) beauftragen?
Hat jemand schon diesbezüglich eine Klage eingereicht?
b)
"die EDW entschädigt grundsätzlich nur 90%, max. 20.000 €.
Die restlichen 10% bleiben als Forderung bestehen und werden prozentual irgendwann einmal aus der Insolvenzmasse befriedigt. Die zu erwartenden Insolvenzquote liegt voraussichtlich bei ca. 30% oder etwas darüber."
-> d.h., da bleibt nur abwarten bis in ein paar Jahren mal die Insolvenzmasse verteilt wird (auch von der EDW?) ?
Es scheint Uneinigkeit darüber zu bestehen, ob nun Handelsverluste von der EDW abgezogen werden dürfen oder nicht. Die EDW geht zumindest davon aus, dass sie es darf. Im vorletzten Beitrag sieht man das anders.
Gestern habe ich die Information/ Zusage über die 2. Teilentschädigung erhalten. Obwohl die EDW selber zugesteht, dass die Bestandsprovisionen nicht abgezogen werden, tut sie es weiterhin. Stellt sich die Frage, ob sie darauf spekulieren, dass man es nicht merkt und einfach nur zufrieden ist, oder ob sie dies in einem 3. Durchgang aufarbeiten wollen (hat jemand dazu eine Info?).
Jedenfalls beides ärgerlich. Ist doch unfassbar, dass die zu etwas verurteilt werden, aber keine Notwendigkeit sehen, danach zu handeln!?
tamtarama
Gestern habe ich die Information/ Zusage über die 2. Teilentschädigung erhalten. Obwohl die EDW selber zugesteht, dass die Bestandsprovisionen nicht abgezogen werden, tut sie es weiterhin. Stellt sich die Frage, ob sie darauf spekulieren, dass man es nicht merkt und einfach nur zufrieden ist, oder ob sie dies in einem 3. Durchgang aufarbeiten wollen (hat jemand dazu eine Info?).
Jedenfalls beides ärgerlich. Ist doch unfassbar, dass die zu etwas verurteilt werden, aber keine Notwendigkeit sehen, danach zu handeln!?
tamtarama
Habe mich jetzt gleich nochmal schlau gemacht.
Die EdW sieht sich laut eigener Auskunft überfordert, die Bestandsprovisionen gleich in die Rechnung miteinzubeziehen. Daher wird einfach weiter so verfahren wie bisher. Die sollen dann aber nachberechnet und nachentschädigt werden. Schätze, das kann dann nochmal dauern....wir kennen den Laden ja schließlich....
Die Handelsverluste werden weiterhin abgezogen.
Es gibt auch einen Grund, warum die Auszahlung der 2. Entschädigung manchmal schneller und manchmal eben langsamer geht. Pro Monat wird der für die EdW bereitgestellte Kredit einmal abgerufen und dann ausbezahlt. Das nächste mal passiert dies wohl am 21. Dezember. Ein Monat Vorlaufzeit (so scheint mir) ist so wie so drauf. So kann es eben passieren, dass man die Zusage der 2. Entschädigung zwischen 1-2 Monaten auf sein Geld warten muss, je nachdem eben, wie nah man am Termin lag oder ihn eben gerade verpasst hat.
Für einige wird es also heuer eine kleine Weihnachtsüberraschung geben :-)
tamtarama
Die EdW sieht sich laut eigener Auskunft überfordert, die Bestandsprovisionen gleich in die Rechnung miteinzubeziehen. Daher wird einfach weiter so verfahren wie bisher. Die sollen dann aber nachberechnet und nachentschädigt werden. Schätze, das kann dann nochmal dauern....wir kennen den Laden ja schließlich....
Die Handelsverluste werden weiterhin abgezogen.
Es gibt auch einen Grund, warum die Auszahlung der 2. Entschädigung manchmal schneller und manchmal eben langsamer geht. Pro Monat wird der für die EdW bereitgestellte Kredit einmal abgerufen und dann ausbezahlt. Das nächste mal passiert dies wohl am 21. Dezember. Ein Monat Vorlaufzeit (so scheint mir) ist so wie so drauf. So kann es eben passieren, dass man die Zusage der 2. Entschädigung zwischen 1-2 Monaten auf sein Geld warten muss, je nachdem eben, wie nah man am Termin lag oder ihn eben gerade verpasst hat.
Für einige wird es also heuer eine kleine Weihnachtsüberraschung geben :-)
tamtarama
Aus meiner Sicht sind immer noch 2 Fragen offen, die ich hier noch mal zur Diskussion stellen möchte:
a) "Zinsen, denke da muss man Klage gegen die EDW einreichen. Vielleicht gibt es da ja auch schon einen Musterprozess. So um die 6% p.a. Zinsansprüche sind es wohl."
und
"Auf dem Klageweg bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit der Geltendmachung von Verzugszinsen. Allein diese betragen bei einem seit Ende 2005 fälligen Entschädigungsbetrag von beispielsweise 5.000 Euro etwa 1.800 Euro. Bei einem Entschädigungsbetrag von 10.000 Euro machen die Zinsen schon ca. 3.600 Euro aus."
-> d.h. sich jetzt einen(Fach)Anwalt suchen und Klage einreichen wegen der Zinsen? Oder einen der hier im Thread genannten Anwälte, zb vom "Deutschen Verbraucherschutzring" (DVS) beauftragen?
Hat jemand schon diesbezüglich eine Klage eingereicht?
b)"die EDW entschädigt grundsätzlich nur 90%, max. 20.000 €.
Die restlichen 10% bleiben als Forderung bestehen und werden prozentual irgendwann einmal aus der Insolvenzmasse befriedigt. Die zu erwartenden Insolvenzquote liegt voraussichtlich bei ca. 30% oder etwas darüber."
-> d.h., da bleibt nur abwarten bis in ein paar Jahren mal die Insolvenzmasse verteilt wird (auch von der EDW?) ?
a) "Zinsen, denke da muss man Klage gegen die EDW einreichen. Vielleicht gibt es da ja auch schon einen Musterprozess. So um die 6% p.a. Zinsansprüche sind es wohl."
und
"Auf dem Klageweg bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit der Geltendmachung von Verzugszinsen. Allein diese betragen bei einem seit Ende 2005 fälligen Entschädigungsbetrag von beispielsweise 5.000 Euro etwa 1.800 Euro. Bei einem Entschädigungsbetrag von 10.000 Euro machen die Zinsen schon ca. 3.600 Euro aus."
-> d.h. sich jetzt einen(Fach)Anwalt suchen und Klage einreichen wegen der Zinsen? Oder einen der hier im Thread genannten Anwälte, zb vom "Deutschen Verbraucherschutzring" (DVS) beauftragen?
Hat jemand schon diesbezüglich eine Klage eingereicht?
b)"die EDW entschädigt grundsätzlich nur 90%, max. 20.000 €.
Die restlichen 10% bleiben als Forderung bestehen und werden prozentual irgendwann einmal aus der Insolvenzmasse befriedigt. Die zu erwartenden Insolvenzquote liegt voraussichtlich bei ca. 30% oder etwas darüber."
-> d.h., da bleibt nur abwarten bis in ein paar Jahren mal die Insolvenzmasse verteilt wird (auch von der EDW?) ?
zu b:
Beispiel:
Du hast 100.000 bei Phönix versenkt. Die EDW erstattet Dir 20.000 (diese Zahlungen laufen, wenn auch zäh entsprechend des Eingangs der Forderungsmeldung bei der EDW).
Wenn die EDW alle entschädigt hat geht es so weiter:
Du hast 80.000 Forderung an Schmitt, die EDW hat 20.000 Forderung an Schmitt. Die EDW und Du werden als gleichberechtigte Gläubiger behandelt: Du und die EDW werden mit ca. 30 Prozent, oder wie auch immer die Insolvenzquote aussieht, entschädigt.
Und das kann dauern............
Beispiel:
Du hast 100.000 bei Phönix versenkt. Die EDW erstattet Dir 20.000 (diese Zahlungen laufen, wenn auch zäh entsprechend des Eingangs der Forderungsmeldung bei der EDW).
Wenn die EDW alle entschädigt hat geht es so weiter:
Du hast 80.000 Forderung an Schmitt, die EDW hat 20.000 Forderung an Schmitt. Die EDW und Du werden als gleichberechtigte Gläubiger behandelt: Du und die EDW werden mit ca. 30 Prozent, oder wie auch immer die Insolvenzquote aussieht, entschädigt.
Und das kann dauern............
Wieso ist die EDW gleichberechtigter Gläubiger?
Soll sie denn nicht ihr Geld durch die Umlagen der ihr angeschlossenen Institute decken?
Soll sie denn nicht ihr Geld durch die Umlagen der ihr angeschlossenen Institute decken?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.456.600 von FCO_Alpha am 08.12.11 18:36:29Hi Alpha,
unser Forderungsanspruch an den Insolvenzverwaltet schmälert sich um die Summe, die die EDW an uns ausgezahlt hat. Gleichzeitig geht unser Forderungsanspruch in Höhe der Entschädigungssumme an die EdW über. Wieso sollte sonst die EDW am Ende der grösste Gläubiger sein? So habe ich das zumindest verstanden.
Die Institute haben mit den verbleibenden ca. 70%, auf denen die EDW sitzenbleibt, noch genug zu schultern.
unser Forderungsanspruch an den Insolvenzverwaltet schmälert sich um die Summe, die die EDW an uns ausgezahlt hat. Gleichzeitig geht unser Forderungsanspruch in Höhe der Entschädigungssumme an die EdW über. Wieso sollte sonst die EDW am Ende der grösste Gläubiger sein? So habe ich das zumindest verstanden.
Die Institute haben mit den verbleibenden ca. 70%, auf denen die EDW sitzenbleibt, noch genug zu schultern.
Hallo,
habt ihr schon mal überlegt, was eine Forderung der Zinsen an die EDW oder an den Insolvenzverwalter bedeutet?
Sollten beide durch Klagen zu Zinszahlungen verurteilt werden, so beduetet das, dass die EDW noch mehr Forderungen an der Insolvenzmasse hat und es gibt eine kleinere Quote, was aber durch die Zinsen auf gefangen würde.
Also eine Nullnummer.
Da die Insolvenzmasse nicht grösser wird, nützen die Zinsen auch nichts, da die Quote kleiner wird.
Also eine Nullnummer.
Das einzige was erreicht wird, wir warten noch länger auf das Geld, was unterm Strich uns nur schadet. Und ihr seid durch Anwaltskosten auch noch Geld los.
Waren die Verluste bei Phönix nicht schon groß genug?
Die Zinsen müssen übrigens in der Steuererklärung an gegeben werden.
Das mit den Klagen auf Zinszahlung ist meiner Meinung eine Masche der Anwälte, damit diese Quelle Phönix nicht zu versiegen droht.
Also eure Meinungen sind gefragt.
habt ihr schon mal überlegt, was eine Forderung der Zinsen an die EDW oder an den Insolvenzverwalter bedeutet?
Sollten beide durch Klagen zu Zinszahlungen verurteilt werden, so beduetet das, dass die EDW noch mehr Forderungen an der Insolvenzmasse hat und es gibt eine kleinere Quote, was aber durch die Zinsen auf gefangen würde.
Also eine Nullnummer.
Da die Insolvenzmasse nicht grösser wird, nützen die Zinsen auch nichts, da die Quote kleiner wird.
Also eine Nullnummer.
Das einzige was erreicht wird, wir warten noch länger auf das Geld, was unterm Strich uns nur schadet. Und ihr seid durch Anwaltskosten auch noch Geld los.
Waren die Verluste bei Phönix nicht schon groß genug?
Die Zinsen müssen übrigens in der Steuererklärung an gegeben werden.
Das mit den Klagen auf Zinszahlung ist meiner Meinung eine Masche der Anwälte, damit diese Quelle Phönix nicht zu versiegen droht.
Also eure Meinungen sind gefragt.
Wenn Verzugszinsen juristisch gegenüber der EDW durchsetzbar sind, bedeutet das nach meiner Meinung nicht, dass die Forderungen der EDW an der Insolvenzmasse größer werden. Also KEINE Nullnummer für uns. Die Verzugszinsen hat sich die EDW ja nach meiner Einschätzung durch "Pflichtverletzung" selbst eingebrockt. Allerdings hab ich so meine Zweifel, dass es vor Gericht funktioniert. Hätte nicht jeder einzeln dafür die EDW erst "in Verzug" setzen müssen (durch eine Abmahnung o.s.ä.)??? Bin kein Jurist, gibt es nicht jemand vom Fach, der dazu was sagen könnte?
19.12.2011
Die EdW hat bis zum heutigen Tag rund 44.600 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 205 Mio. EUR getroffen. Davon betreffen rund 16.500 Entscheidungen eine zweite Entschädigung für jene Anleger, die zuvor eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte erhalten haben.
Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs in Musterverfahren wurden die von der EdW vertretenen Auffassungen zu verschiedenen komplexen Rechtsfragen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in wesentlichen Punkten bestätigt (siehe Information vom 11.11.2011).
Soweit der Bundesgerichtshof die Auffassung der EdW in seinen jüngsten Urteilen vom September/Oktober 2011 nicht geteilt hat, bereitet die EdW derzeit eine ergänzende Entschädigung vor. Zu diesem Zweck werden die einzelnen Anlegerkonten des Phoenix Managed Accounts neu berechnet.
Die EdW plant, allen Anlegern bis voraussichtlich April 2012 die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch zu erbringenden Entschädigungsleistungen zu gewähren. Dies betrifft - soweit noch nicht erfolgt - die weitere Entschädigung in Höhe von 90 % des Aussonderungsvorbehalts sowie der Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen.
Die Anleger werden unaufgefordert eine weitere Entscheidung von der EdW erhalten, der ein geänderter Kontoverlauf beigefügt wird. Dieser wird am Ende - durch Korrektur der Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen - in der Regel einen höheren Endstand als Bemessungsgrundlage ausweisen. Auf dieser Grundlage wird die EdW die den Anlegern noch zustehende Entschädigung leisten.
Abschließend wird erbeten, die EdW im Falle einer Änderung der Anschrift oder der Kontoverbindung von Anlegern - nur soweit die Kontodaten von den bei der EdW bereits eingereichten Angaben abweichen - unbedingt schriftlich in Kenntnis zu setzen (nicht per Email).
Die EdW wird diese Hinweise allen Anlegern kurzfristig in Form eines Informationsschreibens übersenden.
Schaun wir mal...
Bin mal gespannt, wann sich diesbezüglich auch unser verehrter RA F. Schmitt rührt (es sind ja schließlich die von Schubra berechneten Kontoverläufe die so nicht o. k. sind).
Die EdW hat bis zum heutigen Tag rund 44.600 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 205 Mio. EUR getroffen. Davon betreffen rund 16.500 Entscheidungen eine zweite Entschädigung für jene Anleger, die zuvor eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte erhalten haben.
Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs in Musterverfahren wurden die von der EdW vertretenen Auffassungen zu verschiedenen komplexen Rechtsfragen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in wesentlichen Punkten bestätigt (siehe Information vom 11.11.2011).
Soweit der Bundesgerichtshof die Auffassung der EdW in seinen jüngsten Urteilen vom September/Oktober 2011 nicht geteilt hat, bereitet die EdW derzeit eine ergänzende Entschädigung vor. Zu diesem Zweck werden die einzelnen Anlegerkonten des Phoenix Managed Accounts neu berechnet.
Die EdW plant, allen Anlegern bis voraussichtlich April 2012 die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch zu erbringenden Entschädigungsleistungen zu gewähren. Dies betrifft - soweit noch nicht erfolgt - die weitere Entschädigung in Höhe von 90 % des Aussonderungsvorbehalts sowie der Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen.
Die Anleger werden unaufgefordert eine weitere Entscheidung von der EdW erhalten, der ein geänderter Kontoverlauf beigefügt wird. Dieser wird am Ende - durch Korrektur der Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen - in der Regel einen höheren Endstand als Bemessungsgrundlage ausweisen. Auf dieser Grundlage wird die EdW die den Anlegern noch zustehende Entschädigung leisten.
Abschließend wird erbeten, die EdW im Falle einer Änderung der Anschrift oder der Kontoverbindung von Anlegern - nur soweit die Kontodaten von den bei der EdW bereits eingereichten Angaben abweichen - unbedingt schriftlich in Kenntnis zu setzen (nicht per Email).
Die EdW wird diese Hinweise allen Anlegern kurzfristig in Form eines Informationsschreibens übersenden.
Schaun wir mal...
Bin mal gespannt, wann sich diesbezüglich auch unser verehrter RA F. Schmitt rührt (es sind ja schließlich die von Schubra berechneten Kontoverläufe die so nicht o. k. sind).
Bestandsprovisionen und Verwaltungsgebühren werden ersetzt,Ok.
Die Bestandsprovision kann ich dem Kontoverlauf entnehmen.
Woher weiß ich die Höhe der Verwaltungskosten? Ist das dasselbe?
Wenn ja, warum ist dann immer von beiden Punkten die Rede?
Die Bestandsprovision kann ich dem Kontoverlauf entnehmen.
Woher weiß ich die Höhe der Verwaltungskosten? Ist das dasselbe?
Wenn ja, warum ist dann immer von beiden Punkten die Rede?
ich staune nur über eines: daß die EDW es schaffen will, innerhalb von nur (!) 4 Monaten den Kontoverlauf für alle Geschädigten neu zu berechnen, etwas, wofür allein der RA Schmitt Jahre gebraucht hat, und auch vor dem Hintergrund, daß die EDW selbst für die im Vergleich dazu recht einfache Aussonderungsberechnung sowie die 2. Teilentschädigung (einfache Differenzrechnung) ohne Aussonderung schon Jahre bzw. mehrere Monate benötigt hat.
Das spricht umso deutlicher dafür, daß wir die letzten Jahre bewußt hingehalten worden sind und die Rechnerei ansich gar nicht so schwierig gewesen sein kann...
Das spricht umso deutlicher dafür, daß wir die letzten Jahre bewußt hingehalten worden sind und die Rechnerei ansich gar nicht so schwierig gewesen sein kann...
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.504.422 von PirNero am 20.12.11 17:31:41Der BGH hat mit Urteil vom 25. Oktober 2011 (XI ZR 67/ 11) entschieden, dass Anleger im Fall einer Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens sich von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (kurz: EdW) keine Provisionsansprüche anrechnen lassen müssen.
Die Urteile liegen der EDW seit dem 11.11. vor, sodass man davon ausgehen kann, dass die EDW alle Ansprüche bis spätestens 11.02. ausbezahlt hat. Ansonsten hat sie ein Problem....
Die Urteile liegen der EDW seit dem 11.11. vor, sodass man davon ausgehen kann, dass die EDW alle Ansprüche bis spätestens 11.02. ausbezahlt hat. Ansonsten hat sie ein Problem....
Ich nehme an, daß der Schmitt sich dann auch an das BGH-Urteil hält und von der EDW die neue Provisionsberechnung übernimmt.
Bedeutet aber, daß insgesamt die Insolvenzquote etwas sinkt.
Wir müssen bei Schmitt/Schubra Druck machen, damit auch die uns nicht hinhalten, sondern in 2012 zumindest eine Teilzahlung kommt.
Von mir wieder der übliche Hinweis, den Schmitt nicht zu verklagen, weil das das ganze noch weiter aufhält.
Es ist auch im Sinn von Schmitt, noch laufende Prozesse zu verkürzen.
Bedeutet aber, daß insgesamt die Insolvenzquote etwas sinkt.
Wir müssen bei Schmitt/Schubra Druck machen, damit auch die uns nicht hinhalten, sondern in 2012 zumindest eine Teilzahlung kommt.
Von mir wieder der übliche Hinweis, den Schmitt nicht zu verklagen, weil das das ganze noch weiter aufhält.
Es ist auch im Sinn von Schmitt, noch laufende Prozesse zu verkürzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.507.031 von Urlaub2 am 21.12.11 10:04:38Ja is den scho Weihnachten...
hab diese Woche die 2. Zahlung erhalten.
hab diese Woche die 2. Zahlung erhalten.
Die arge Phoenix (RA Nieding + Barth) schrieb den Mandaten kürzlich in Sachen der BGH-Urteile gegen die EdW und informierte darüber, dass sich der Phoenix-Insolvenzverwalter F. Schmitt vor Ende der EdW-Entschädigungsverfahren nicht in der Lage sieht seine Haltung zu ändern (Neuberechnung der Konten) bzw. eine Teilauszahlung der Masse zu realisieren.
Wenn wir annehmen, daß die EDW im April 2012 fertig ist, würde das im Umkehrschluß bedeuten, daß Schmitt ab da wenigstens eine Teilauszahlung machen kann.
Er muß ja nur die EDW-Daten übernehmen bzw. muß in den Fällen, wo jemand ohnehin 20000 Euro von der EDW bekommt, nochmal selbst rechnen.
Gibt es weitere Infos von Schmitt ?
Er muß ja nur die EDW-Daten übernehmen bzw. muß in den Fällen, wo jemand ohnehin 20000 Euro von der EDW bekommt, nochmal selbst rechnen.
Gibt es weitere Infos von Schmitt ?
Ich habe jetzt bei der Schubra per Mail angefragt, wann mit einer ersten Abschlagszahlung aus der Insolvenzmasse zu rechnen ist.
Ich bekam jetzt die lapidare Auskunft, daß aufgrund der Vielzahl der Gläubiger eine Einzelauskunft nicht möglich ist und wurde auf die Infos auf der Homepage verwiesen.
Spätestens nach dem Ende der EDW-Auszahlungen müssen wir aber Druck machen, damit eine Auszahlung vom Schmitt kommt.
Ich habe aber hier mal die Tel-Nrn. 07841/7080 und 069/509860, wer sein Glück versuchen will.
Spätestens nach dem Ende der EDW-Auszahlungen müssen wir aber Druck machen, damit eine Auszahlung vom Schmitt kommt.
Ich habe aber hier mal die Tel-Nrn. 07841/7080 und 069/509860, wer sein Glück versuchen will.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.548.591 von Urlaub2 am 04.01.12 12:56:49Hm, der Thread schläft schon wieder ein.
Ich bitte um mehr Beteiligung.
Ich möchte auch nicht gerne den Alleinunterhalter spielen.
Ich bitte um mehr Beteiligung.
Ich möchte auch nicht gerne den Alleinunterhalter spielen.
Nun, warum hier langsam alles einschläft, dürfte klar werden, wenn man bedenkt, daß die große Masse der geschädigten Phoenix-Anleger absehbar mit einem blauen Auge davongekommen ist.
1. Die meisten haben bis maximal 20 TEUR in Phoenix angelegt und unterliegen damit theoretisch mit der vollen Summe dem EAEG (nicht ganz wegen der Handelsverluste, aber das ist erstmal vernachlässigbar).
2. Die Entschädigungsmodalitäten sind zwischenzeitlich abschließend höchstrichterlich geklärt.
3. Die EdW hat sich mit ihrer Erklärung zur restlichen Entschädigung (Prüfung bis April, danach 3 Monate bis Auszahlung) praktisch gebunden, das heißt, das Ende der leidigen Entschädigungsverzögerei ist unmittelbar abzusehen.
4. Die Steuerproblematik, die eine Zeitlang hohe Wellen schlug, ist schon seit einiger Zeit geklärt, die wenigsten sind aus dieser Geschichte mit einem steuerlichen Verlust herausgegangen (einige sogar mit Steuergewinn, wenn man vereinzelten Schilderungen glauben darf), sofern sie denn Einspruch eingelegt und nicht gleich gezahlt hatten.
5. Die minimale Restsumme, nämlich die Differenz zwischen EdW-Gesamterstattung und Gesamtanspruch aus dem Insolvenzverfahren, haben die meisten quasi abgeschrieben bzw. interessiert nur noch am Rande (trifft zwar nicht für die Investoren über 20 TEUR zu, aber wie gesagt, die werden in der Minderheit sein und ohnehin meist nur mit Anwalt operieren und daher ggf. hier nicht mitlesen/mitschreiben, schon um keine möglichen Kniffe auszuplaudern, die bei massenhafter Anwendung die eigene Ausschüttung aus der Insolvenzmasse weiter mindern würden (Stichpunkt: Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf bzw. ist sich jeder selbst der Nächste)).
Offen sind meiner Meinung nach noch folgende Probleme:
1. Was ist das mit den Zinsen, die man laut Aussage einiger Anwälte diverser Verbraucherschutzringe und -vereine von der EdW fordern könne (da sind Summen im Tausenderbereich im Gespräch). Weiß da jemand was genaues? Meiner Meinung nach gibt es für die Forderung solcher Zinsen keinerlei Rechtsgrundlage, sofern man nicht selbst geklagt oder die EdW in Verzug gesetzt hat. Eine gesetzliche Grundlage sehe ich auch nicht. Und die schwammige Formulierung des BGH, die Entschädigung „sei fällig“, nützt auch nichts ohne Terminierung, die Grundvoraussetzung, um die Zinsen überhaupt berechnen zu können. Aber wie gesagt, wenn da jemand ‘was weiß, immer her mit Tips...
2. Die endgültige Berechnungsgrundlage für die Entschädigungsberechnung dürfte meiner Meinung nach nicht so ohne weiteres ermittelbar sein, da zwar jetzt Provisionen und Gebühren nicht mehr abgezogen werden dürfen, wohl aber noch die „Handelsverluste“. Die ursprüngliche Mischrechnung auseinanderzudröseln erscheint mir nicht ganz unproblematisch, denn das Entfallen der Gebühren bewirkt eine höhere Einlagesumme je einzelnem Monat und zum Ende hin progressiv ansteigend, was wiederum bei prozentualen Handelsverlusten zu einer Erhöhung von deren Absolutbeträgen führt. Sollten die Handelsverluste jedoch Festbeträge sein, kommt es wegen der unterschiedlichen zeitlichen Beginne der einzelnen Anleger zu Verwerfungen. Hier müssen wir jedoch abwarten, was die EdW macht.
3. Muß der Insolvenzverwalter seine Berechnung des sog. „tatsächlichen Handelsverlaufes“ tatsächlich analog der EdW ändern, das heißt Weglassen der Gebühren und Provisionen, oder kann er an „seinen“ Berechnungen festhalten? Das scheint mir eine offene Frage zu sein, denn was der BGH für die EdW entschieden hat, muß mE nicht für das Insolvenzverfahren gelten. Hier lauern jedenfalls noch Klagerisiken, denn ob sich alle an den Appell halten, nicht zu klagen, um eine weitere Verzögerung zu vermeiden, wage ich zu bezweifeln...
1. Die meisten haben bis maximal 20 TEUR in Phoenix angelegt und unterliegen damit theoretisch mit der vollen Summe dem EAEG (nicht ganz wegen der Handelsverluste, aber das ist erstmal vernachlässigbar).
2. Die Entschädigungsmodalitäten sind zwischenzeitlich abschließend höchstrichterlich geklärt.
3. Die EdW hat sich mit ihrer Erklärung zur restlichen Entschädigung (Prüfung bis April, danach 3 Monate bis Auszahlung) praktisch gebunden, das heißt, das Ende der leidigen Entschädigungsverzögerei ist unmittelbar abzusehen.
4. Die Steuerproblematik, die eine Zeitlang hohe Wellen schlug, ist schon seit einiger Zeit geklärt, die wenigsten sind aus dieser Geschichte mit einem steuerlichen Verlust herausgegangen (einige sogar mit Steuergewinn, wenn man vereinzelten Schilderungen glauben darf), sofern sie denn Einspruch eingelegt und nicht gleich gezahlt hatten.
5. Die minimale Restsumme, nämlich die Differenz zwischen EdW-Gesamterstattung und Gesamtanspruch aus dem Insolvenzverfahren, haben die meisten quasi abgeschrieben bzw. interessiert nur noch am Rande (trifft zwar nicht für die Investoren über 20 TEUR zu, aber wie gesagt, die werden in der Minderheit sein und ohnehin meist nur mit Anwalt operieren und daher ggf. hier nicht mitlesen/mitschreiben, schon um keine möglichen Kniffe auszuplaudern, die bei massenhafter Anwendung die eigene Ausschüttung aus der Insolvenzmasse weiter mindern würden (Stichpunkt: Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf bzw. ist sich jeder selbst der Nächste)).
Offen sind meiner Meinung nach noch folgende Probleme:
1. Was ist das mit den Zinsen, die man laut Aussage einiger Anwälte diverser Verbraucherschutzringe und -vereine von der EdW fordern könne (da sind Summen im Tausenderbereich im Gespräch). Weiß da jemand was genaues? Meiner Meinung nach gibt es für die Forderung solcher Zinsen keinerlei Rechtsgrundlage, sofern man nicht selbst geklagt oder die EdW in Verzug gesetzt hat. Eine gesetzliche Grundlage sehe ich auch nicht. Und die schwammige Formulierung des BGH, die Entschädigung „sei fällig“, nützt auch nichts ohne Terminierung, die Grundvoraussetzung, um die Zinsen überhaupt berechnen zu können. Aber wie gesagt, wenn da jemand ‘was weiß, immer her mit Tips...
2. Die endgültige Berechnungsgrundlage für die Entschädigungsberechnung dürfte meiner Meinung nach nicht so ohne weiteres ermittelbar sein, da zwar jetzt Provisionen und Gebühren nicht mehr abgezogen werden dürfen, wohl aber noch die „Handelsverluste“. Die ursprüngliche Mischrechnung auseinanderzudröseln erscheint mir nicht ganz unproblematisch, denn das Entfallen der Gebühren bewirkt eine höhere Einlagesumme je einzelnem Monat und zum Ende hin progressiv ansteigend, was wiederum bei prozentualen Handelsverlusten zu einer Erhöhung von deren Absolutbeträgen führt. Sollten die Handelsverluste jedoch Festbeträge sein, kommt es wegen der unterschiedlichen zeitlichen Beginne der einzelnen Anleger zu Verwerfungen. Hier müssen wir jedoch abwarten, was die EdW macht.
3. Muß der Insolvenzverwalter seine Berechnung des sog. „tatsächlichen Handelsverlaufes“ tatsächlich analog der EdW ändern, das heißt Weglassen der Gebühren und Provisionen, oder kann er an „seinen“ Berechnungen festhalten? Das scheint mir eine offene Frage zu sein, denn was der BGH für die EdW entschieden hat, muß mE nicht für das Insolvenzverfahren gelten. Hier lauern jedenfalls noch Klagerisiken, denn ob sich alle an den Appell halten, nicht zu klagen, um eine weitere Verzögerung zu vermeiden, wage ich zu bezweifeln...
Mal noch ‘was ein wenig Off Topic: Seit der Veröffentlichung des BGH-Entscheides, daß die EdW nun schnellstens zahlen muß (und das ohne Gebührenabzüge vorzunehmen), also etwa seit Mitte November letzten Jahres, bekomme ich plötzlich wieder E-Mail-Newsletter vom ehemaligen Chef meines damaligen Phoenix-Vertriebs und Finanzvermittlers FMK, Herrn Heinz Klötzner. Ist das auch anderen so aufgefallen?
Ich habe das Gefühl, daß er nur gewartet hat auf das Urteil und nun meint, sich trauen zu können, seine ehemaligen Anleger nun wieder mit Produktempfehlungen überziehen zu können nach dem Motto: Sehen Sie, nun kommt doch noch die Entschädigung, alles halb so wild, wollen Sie nicht etwas anlegen... Diesmal geht es um Mietkauf mit der Genotec...
Daß der Euro von 2006 heute nur noch 40 Cent Wert und damit selbst mit jetziger EdW-Entschädigung ein fetter Verlust entstanden ist, dürfte den wenigsten bewußt sein und sollte nicht vergessen werden.
Ich habe das Gefühl, daß er nur gewartet hat auf das Urteil und nun meint, sich trauen zu können, seine ehemaligen Anleger nun wieder mit Produktempfehlungen überziehen zu können nach dem Motto: Sehen Sie, nun kommt doch noch die Entschädigung, alles halb so wild, wollen Sie nicht etwas anlegen... Diesmal geht es um Mietkauf mit der Genotec...
Daß der Euro von 2006 heute nur noch 40 Cent Wert und damit selbst mit jetziger EdW-Entschädigung ein fetter Verlust entstanden ist, dürfte den wenigsten bewußt sein und sollte nicht vergessen werden.
Da verweise ich nochmals auf die Postings von schnobelloch und mir vom 30.12.11.
Ich nehme an, daß der Schmitt schon in 2005 der EDW eine Kopie seiner Berechnungen zukommen ließ.
Umgekehrt wird die EDW dem Schmitt eine Kopie der berichtigten Berechnungen zukommen lassen, so daß Schmitt inzwischen schon die Fälle berichtigen kann, die über 20000 Euro liegen, wo die EDW nichts rechnen muß.
Keine Frage, daß die EDW das ganze absichtlich verzögert hatte, wodurch sie auch vom BGH einen Rüffel bekam.
Ich wiederhole mich gerne, daß ein Anwalt bei Schubra/Schmitt nichts bringt, sondern nur Geld kostet und die Sache weiter verzögert.
Ziel muß bleiben, daß wir in 2012 vom Schmitt wenigstens eine Teilzahlung bekommen.
Ich nehme an, daß der Schmitt schon in 2005 der EDW eine Kopie seiner Berechnungen zukommen ließ.
Umgekehrt wird die EDW dem Schmitt eine Kopie der berichtigten Berechnungen zukommen lassen, so daß Schmitt inzwischen schon die Fälle berichtigen kann, die über 20000 Euro liegen, wo die EDW nichts rechnen muß.
Keine Frage, daß die EDW das ganze absichtlich verzögert hatte, wodurch sie auch vom BGH einen Rüffel bekam.
Ich wiederhole mich gerne, daß ein Anwalt bei Schubra/Schmitt nichts bringt, sondern nur Geld kostet und die Sache weiter verzögert.
Ziel muß bleiben, daß wir in 2012 vom Schmitt wenigstens eine Teilzahlung bekommen.
Hallo,
der Appel keine Prozesse gegen Schmitt, ist mehrfach, auch von mir, an das Forum gerichtet worden.
Ich befürchte, dass es noch den einen oder anderen unverbesserlichen Gierhals, ob im Forum oder nicht, geben wird.
Ohne über die entstehenden Verzögerungen nach zu denken, was erneute Prozesse bedeuten, er bleibt anonym und somit von Anfeindungen verschont.
Wir werden es wohl auch nicht erfahren wie viele Prozesse gegen Schmitt anhängig sind, oder kann man das bei Schmitt erfahren?
der Appel keine Prozesse gegen Schmitt, ist mehrfach, auch von mir, an das Forum gerichtet worden.
Ich befürchte, dass es noch den einen oder anderen unverbesserlichen Gierhals, ob im Forum oder nicht, geben wird.
Ohne über die entstehenden Verzögerungen nach zu denken, was erneute Prozesse bedeuten, er bleibt anonym und somit von Anfeindungen verschont.
Wir werden es wohl auch nicht erfahren wie viele Prozesse gegen Schmitt anhängig sind, oder kann man das bei Schmitt erfahren?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.580.084 von PirNero am 11.01.12 17:51:42das die gefühlte Inflation höher ist als die amtliche ist bekannt, aber 60 % in 5 Jahren ist ja wohl etwas übertrieben!
bei der Verlustrechnung 60% gehe ich nicht von der "amtlichen" (geschönten) Inflation und auch nicht von der gefühlten Inflation aus, sondern schlicht vom Geldwertverlust durch Geldmengenausweitung von Geldmenge M1 bzw. M3, meßbar auch am "Fieberthermometer" Gold, dann sind es leider seit der Phoenixpleite 60%...
Hallo,
es gibt einen neuen Sachstandsbericht vom Schmitt mit Datum 17.01.2012.
Wie es dort aussieht, wird es mit Zaahlungen/Teilauszahlungen wohl noch länger dauern.
Die Probleme mit dem Finanzamt Frankfurt, ev. Neuberechnung der Forderungsansprüche der Gläubiger (Entscheidung ev. dazu in der nächsten Gläubigerausschutzsitzung im Februar 2012) und laufende Prozesse wie auch offene, noch nicht realisierte Forderungen zur Insolvenzmasse werden das zeitnah behindern. Es ist unklar, welcher Druck hier erfolgreich sein kann.
es gibt einen neuen Sachstandsbericht vom Schmitt mit Datum 17.01.2012.
Wie es dort aussieht, wird es mit Zaahlungen/Teilauszahlungen wohl noch länger dauern.
Die Probleme mit dem Finanzamt Frankfurt, ev. Neuberechnung der Forderungsansprüche der Gläubiger (Entscheidung ev. dazu in der nächsten Gläubigerausschutzsitzung im Februar 2012) und laufende Prozesse wie auch offene, noch nicht realisierte Forderungen zur Insolvenzmasse werden das zeitnah behindern. Es ist unklar, welcher Druck hier erfolgreich sein kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.604.926 von s2010 am 17.01.12 14:47:19Nun gut, daß das gesamte Verfahren noch Jahre dauert, ist klar.
Wir müssen ohnehin abwarten, bis klar ist, wieviel die EDW zu bekommen hat.
Ansonsten gibt es vom Finanzamt ja Steuererstattungen, was eine evtl. Auszahlung nicht behindern sollte.
Wenn Schmitt viel zu tun hat, sollte er evtl. noch jemand einstellen.
Er hat nicht gesagt, daß er nichts auszahlen will.
Wir müssen ohnehin abwarten, bis klar ist, wieviel die EDW zu bekommen hat.
Ansonsten gibt es vom Finanzamt ja Steuererstattungen, was eine evtl. Auszahlung nicht behindern sollte.
Wenn Schmitt viel zu tun hat, sollte er evtl. noch jemand einstellen.
Er hat nicht gesagt, daß er nichts auszahlen will.
Habe meinen GIS-Zugang verbummelt - kann jemand mal den Sachstandsbericht einstellen bzw. einen pdf-Link senden?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.621.535 von schnobelloch am 20.01.12 10:16:28Ich versuche es mal:
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
bedanke mich auch, der Link funktioniert.
Vielen Dank für en Link!
Schauen wir mal wie es nach der nächsten Auschussitzung weitergeht...
Schauen wir mal wie es nach der nächsten Auschussitzung weitergeht...
10.02.2012
Die EdW hat zum heutigen Tage rund 58.500 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 238 Mio. EUR getroffen. Davon betreffen rund 16.780 Entscheidungen eine zweite Entschädigung für jene Anleger, die zuvor eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen seinerzeit anzunehmender Aussonderungsrechte erhalten haben. Des Weiteren hat die EdW nunmehr bereits rund 13.500 Fälle entschieden, bei denen aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen zu entschädigen sind.
Somit entscheidet die EdW weiter fortlaufend und kontinuierlich - wie in der Information vom 19.12.2011 beschrieben - über weitere Entschädigungsleistungen und ist auf einem guten Weg, allen Anlegern bis voraussichtlich April 2012 die noch zu erbringenden Entschädigungen zu gewähren.
Die EdW hat zum heutigen Tage rund 58.500 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 238 Mio. EUR getroffen. Davon betreffen rund 16.780 Entscheidungen eine zweite Entschädigung für jene Anleger, die zuvor eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen seinerzeit anzunehmender Aussonderungsrechte erhalten haben. Des Weiteren hat die EdW nunmehr bereits rund 13.500 Fälle entschieden, bei denen aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen zu entschädigen sind.
Somit entscheidet die EdW weiter fortlaufend und kontinuierlich - wie in der Information vom 19.12.2011 beschrieben - über weitere Entschädigungsleistungen und ist auf einem guten Weg, allen Anlegern bis voraussichtlich April 2012 die noch zu erbringenden Entschädigungen zu gewähren.
Welche Berechnung der Entschädigung durch den Insolvenzberater ist richtig?
a)
Summe Insolvenzberater = Entstand der Beteiligung ./. Entschädigungsbeitrag der EDW x ca. 30%
oder
b)
Summe Insolvenzberater = Einzahlung Phoenix (ohne Agio) ./.
Entschädigungsbeitrag der EDW x ca. 30%
Danke im voraus.
a)
Summe Insolvenzberater = Entstand der Beteiligung ./. Entschädigungsbeitrag der EDW x ca. 30%
oder
b)
Summe Insolvenzberater = Einzahlung Phoenix (ohne Agio) ./.
Entschädigungsbeitrag der EDW x ca. 30%
Danke im voraus.
Am ehesten Version a) allerdings mit einem Update des Entstandes der Beteiligung a la EdW und ob es zu ca. 30 % Quote reicht werden wir sehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.781.179 von schnobelloch am 21.02.12 10:23:20Angeblich ist im Februar eine Gläubiger-Ausschußsitzung geplant.
Wer nähere Infos findet, bitte posten.
Wer nähere Infos findet, bitte posten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.781.179 von schnobelloch am 21.02.12 10:23:20Von mir noch kurz, wieso die Quote deutlich über 30 % sein müßte:
Schreiben von Schmitt (Insolvenzplan) vom 3.6.07, Seite 16, sind Gesamtansprüche von 511,9 Mio. da, vorhanden sind etwa 241 Mio., gibt eine Quote von (vorläufig) 47,1 %.
Die EDW-Ansprüche gleichen sich aus, da das, was die EDW zahlt, sie von den Gläubigern übernimmt.
Natürlich muß man von der Quote das abziehen, was man schon von der EDW bekommen hat.
Durch die Provisionen, die nicht abgezogen werden dürfen, werden die Gesamtansprüche zwar steigen, es wird aber auch der Betrag steigen, den der einzelne laut vorläufigem Insolvenzplan zu bekommen hat.
Um nicht unnötig Staub aufzuwirbeln, vermute ich mal, daß Schmitt die Berichtigung erst zusammen mit der 1. Auszahlung verschickt.
Die 241 Mio. werden auch durch Zinsen weiter steigen und insbesondere durch Steuererstattungsansprüche, wo der Schmitt bekanntlich Prozesse führt.
Meiner Meinung nach sogar zweimal Steuererstattungsansprüche:
Den Schmitt mußte für die ganzen Zinsen sicher Zinsabschlagsteuer zahlen, wobei er keine Freibeträge hatte.
Und diese Beträge kann der einzelne dann wieder vom Finanzamt zurückholen, wenn es Bescheinigungen gibt.
Es sieht also gar nicht schlecht aus.
Schreiben von Schmitt (Insolvenzplan) vom 3.6.07, Seite 16, sind Gesamtansprüche von 511,9 Mio. da, vorhanden sind etwa 241 Mio., gibt eine Quote von (vorläufig) 47,1 %.
Die EDW-Ansprüche gleichen sich aus, da das, was die EDW zahlt, sie von den Gläubigern übernimmt.
Natürlich muß man von der Quote das abziehen, was man schon von der EDW bekommen hat.
Durch die Provisionen, die nicht abgezogen werden dürfen, werden die Gesamtansprüche zwar steigen, es wird aber auch der Betrag steigen, den der einzelne laut vorläufigem Insolvenzplan zu bekommen hat.
Um nicht unnötig Staub aufzuwirbeln, vermute ich mal, daß Schmitt die Berichtigung erst zusammen mit der 1. Auszahlung verschickt.
Die 241 Mio. werden auch durch Zinsen weiter steigen und insbesondere durch Steuererstattungsansprüche, wo der Schmitt bekanntlich Prozesse führt.
Meiner Meinung nach sogar zweimal Steuererstattungsansprüche:
Den Schmitt mußte für die ganzen Zinsen sicher Zinsabschlagsteuer zahlen, wobei er keine Freibeträge hatte.
Und diese Beträge kann der einzelne dann wieder vom Finanzamt zurückholen, wenn es Bescheinigungen gibt.
Es sieht also gar nicht schlecht aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.782.825 von Urlaub2 am 21.02.12 15:06:48Hm, ich korrigiere:
Man muß von dem lt. vorl. Insolvenzplan abziehen, was von der EDW kam.
Davon dann die Quote.
Ist kompliziert.
Man muß von dem lt. vorl. Insolvenzplan abziehen, was von der EDW kam.
Davon dann die Quote.
Ist kompliziert.
...Es sieht also gar nicht schlecht aus....
Einzahlung Phoenix 15.000 Euro
Endstand EDW 10.000 Euro
./. 10% Selbstbehalt 1.000 Euro
= EDW Erstattung 9.000 Euro
Und von den 1.000 Euro Differenz werden dann ca. 30-50% vom Insolvenzverwalter erstattet.
Naja....
Einzahlung Phoenix 15.000 Euro
Endstand EDW 10.000 Euro
./. 10% Selbstbehalt 1.000 Euro
= EDW Erstattung 9.000 Euro
Und von den 1.000 Euro Differenz werden dann ca. 30-50% vom Insolvenzverwalter erstattet.
Naja....
Ja, so ähnlich könnt es laufen. Aber der zeitliche Rahmen allein für eine Teilauskehrung X % aus der Masse wird uns alle wohl noch Nerven kosten...
Mal sehen wo und wann etwas aus der Gläubigerausschusssitzung hinsichtlich der weiteren Planungen von RA F. Schmitt bekannt wird.
Mal sehen wo und wann etwas aus der Gläubigerausschusssitzung hinsichtlich der weiteren Planungen von RA F. Schmitt bekannt wird.
Sehr geehrte Mitstreiter
Ich habe in Phönix 70000 Euro investiert und
davon 20000 Euro von der EDW erhalten .
Mit was kann ich Eurer Meinung von Schmitt
rechnen .
Vielen Dank für Eure Antworten .
Ich habe in Phönix 70000 Euro investiert und
davon 20000 Euro von der EDW erhalten .
Mit was kann ich Eurer Meinung von Schmitt
rechnen .
Vielen Dank für Eure Antworten .
Sehr geehrte Leidensgenossen
Ich habe in Phönix 70000 Euro investiert
und inzwischen 20000 Euro Entschädigung
von der EDW erhalten .
Welchen Betrag kann ich Eurer Meinung nach vom
Insolvenzverwalter erwarten ?
Mir wurde diese Anlage als sichere Geldanlage
vom Berater verkauft mit der Begründung das
die Bafin die Anlage überwacht .
Einen Artikel über Ungereimtheiten den ich
dem Berater vorgelegt habe ließ er mit Verweiß
auf die Kontrolle durch die Bafin nicht gelten .
Vielen Dank für Eure Antworten .
Ich habe in Phönix 70000 Euro investiert
und inzwischen 20000 Euro Entschädigung
von der EDW erhalten .
Welchen Betrag kann ich Eurer Meinung nach vom
Insolvenzverwalter erwarten ?
Mir wurde diese Anlage als sichere Geldanlage
vom Berater verkauft mit der Begründung das
die Bafin die Anlage überwacht .
Einen Artikel über Ungereimtheiten den ich
dem Berater vorgelegt habe ließ er mit Verweiß
auf die Kontrolle durch die Bafin nicht gelten .
Vielen Dank für Eure Antworten .
Easy,
da mußt du vor allem erst mal schauen, wieviel du lt. der Insolvenzplanberechnung vom Schmitt zu bekommen hättest (war in 2007).
Danach dann lt. meinem obigen Posting.
da mußt du vor allem erst mal schauen, wieviel du lt. der Insolvenzplanberechnung vom Schmitt zu bekommen hättest (war in 2007).
Danach dann lt. meinem obigen Posting.
Hallo,
um mal einige Ungereimtheiten bzw. Definitionsprobleme, die hier immer wieder gepostet werden, zu klären sage ich folgendes:
Schmidt hat niemals eine Summe genannt, die jemand nach dem Insolvenzplan zu bekommen hat und er hat auch nie eine Quote genannt, weil er noch gar keinen Überblick über das was er noch einnehmen wird und was er noch ausgeben wird.
Alles andere was so an Zahlen hier gepostet wird ist reine Spekulation und deshalb unseriös und lässt bei einigen falsche Hoffnungen aufkeimen bzw. ernüchternde oder sogar frustrierende Gedanken auf kommen.
Das einzige was wir von Schmitt schriftlich haben ist ein Betrag, den er nicht bestreitet.
Nun haben wir gehört, dass die EDW höher entschädigen muss, als Schmitt bestätigt hat.
Hier wissen wir nicht ob auch hier mehr für uns heraus kommt.
Egal was da noch da zu kommt oder auch nicht, wird es genug Gierhälse geben, die noch zusätzlich durch Anwälte angestachelt werden und Klagen werden.
Da kann man auch nichts dagegen tun, weil bei denen ist eh Hopfen und Malz verloren.
Ich habe es schon öfters gepostet, durch die zusätzliche Prozessier, wird die Insolvenzmasse nicht größer, nur kleiner, weil der Schmitt die Prozesskosten nicht aus seiner Tasche zahlt, sondern aus der Insolvenzmasse.
Der Gewinn für den Prozesshansel wird kleiner, da ja der Rechtsanwalt nicht für Nüsse arbeitet und immer sein Geld bekommt, so oder so.
Selbst wenn Zinsen, Gebühren und weiß ich noch was alles entschädigt werden müssen, es ändert sich nur die Quote und zwar wird die kleiner, weil ja die Ansprüche steigen und die Insolvenzmasse bleibt.
Das sollten die, die es nicht verstehen sich mal von einem Realschüler, der in Mathe gut ist, erklären lassen, wie die mathematischen Zusammenhänge sich darstellen.
Was mir immer wider auffällt, ist das es häufiger vorkommt, dass schon vor langer Zeit gestellte Fragen und Antworten ständig nach gefragt werden.
Hier wäre es doch mal angebracht sich mit den Tools des Forums zu beschäftigen.
Hier kann man nach Begriffen fragen und kommt dann auf die entsprechende Seite oder Seiten, die auf die Frage Antwort geben.
Da machen es sich einige einfach und lassen einfach die anderen suchen.
Das lässt das Forum augenscheinlich nicht einschlafen, aber was Neues wird auch nicht präsentiert.
Ich hoffe es fühlt sich keiner auf den Schlips getreten, weil persönlich will ich keinen angreifen.
um mal einige Ungereimtheiten bzw. Definitionsprobleme, die hier immer wieder gepostet werden, zu klären sage ich folgendes:
Schmidt hat niemals eine Summe genannt, die jemand nach dem Insolvenzplan zu bekommen hat und er hat auch nie eine Quote genannt, weil er noch gar keinen Überblick über das was er noch einnehmen wird und was er noch ausgeben wird.
Alles andere was so an Zahlen hier gepostet wird ist reine Spekulation und deshalb unseriös und lässt bei einigen falsche Hoffnungen aufkeimen bzw. ernüchternde oder sogar frustrierende Gedanken auf kommen.
Das einzige was wir von Schmitt schriftlich haben ist ein Betrag, den er nicht bestreitet.
Nun haben wir gehört, dass die EDW höher entschädigen muss, als Schmitt bestätigt hat.
Hier wissen wir nicht ob auch hier mehr für uns heraus kommt.
Egal was da noch da zu kommt oder auch nicht, wird es genug Gierhälse geben, die noch zusätzlich durch Anwälte angestachelt werden und Klagen werden.
Da kann man auch nichts dagegen tun, weil bei denen ist eh Hopfen und Malz verloren.
Ich habe es schon öfters gepostet, durch die zusätzliche Prozessier, wird die Insolvenzmasse nicht größer, nur kleiner, weil der Schmitt die Prozesskosten nicht aus seiner Tasche zahlt, sondern aus der Insolvenzmasse.
Der Gewinn für den Prozesshansel wird kleiner, da ja der Rechtsanwalt nicht für Nüsse arbeitet und immer sein Geld bekommt, so oder so.
Selbst wenn Zinsen, Gebühren und weiß ich noch was alles entschädigt werden müssen, es ändert sich nur die Quote und zwar wird die kleiner, weil ja die Ansprüche steigen und die Insolvenzmasse bleibt.
Das sollten die, die es nicht verstehen sich mal von einem Realschüler, der in Mathe gut ist, erklären lassen, wie die mathematischen Zusammenhänge sich darstellen.
Was mir immer wider auffällt, ist das es häufiger vorkommt, dass schon vor langer Zeit gestellte Fragen und Antworten ständig nach gefragt werden.
Hier wäre es doch mal angebracht sich mit den Tools des Forums zu beschäftigen.
Hier kann man nach Begriffen fragen und kommt dann auf die entsprechende Seite oder Seiten, die auf die Frage Antwort geben.
Da machen es sich einige einfach und lassen einfach die anderen suchen.
Das lässt das Forum augenscheinlich nicht einschlafen, aber was Neues wird auch nicht präsentiert.
Ich hoffe es fühlt sich keiner auf den Schlips getreten, weil persönlich will ich keinen angreifen.
Hat eigentlich schon jemand die letzte EDW Entschädigung erhalten?
Wenn ja, wielange vergeht seit Anspruchschreiben und Kontoeingang.
Bei mir ist seit 5 Wochen noch nix eingegangen.
Wenn ja, wielange vergeht seit Anspruchschreiben und Kontoeingang.
Bei mir ist seit 5 Wochen noch nix eingegangen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.847.438 von FCO_Alpha am 04.03.12 15:29:18Hallo is schon eine Weile her
das ich die 20000 bekommen habe .
Warte was der Schmitt noch überweist .
das ich die 20000 bekommen habe .
Warte was der Schmitt noch überweist .
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.847.366 von lupofunk am 04.03.12 14:58:13Was neues gibt es anscheinend
nicht lupofunk .
Es ist alles still.
nicht lupofunk .
Es ist alles still.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.847.438 von FCO_Alpha am 04.03.12 15:29:18in meinem Fall 32 Tage
apropos was Neues:
Sollte im Februar nicht eine Versammlung des Gläubigerausschusses stattfinden?
Ich warte genau wie Ihr auf neue Infos.
Gruss, Malu
Sollte im Februar nicht eine Versammlung des Gläubigerausschusses stattfinden?
Ich warte genau wie Ihr auf neue Infos.
Gruss, Malu
Schubra betreibt wie gewohnt eine "tolle" Informationspolitik.
Mal schauen wie und wann der Insolvenzverwalter auf das BGH-Urteil reagiert und welcher Zeitraum für eine Teilauskehrung aus der Masse möglicherweise genannt wird.
Über Verfahren gegen die Phoenix-WP (möglicherwiese auch vorangetrieben vom Phoenix Insolvenzverwalter) erhält man keinerlei Infos und die Breitkreuz Nachlassinsolvenz dürfte wenn überhaupt für den Einzelnen keinen nennenswerten Erfolg bringen.
Mal schauen wie und wann der Insolvenzverwalter auf das BGH-Urteil reagiert und welcher Zeitraum für eine Teilauskehrung aus der Masse möglicherweise genannt wird.
Über Verfahren gegen die Phoenix-WP (möglicherwiese auch vorangetrieben vom Phoenix Insolvenzverwalter) erhält man keinerlei Infos und die Breitkreuz Nachlassinsolvenz dürfte wenn überhaupt für den Einzelnen keinen nennenswerten Erfolg bringen.
Es sollten möglichst viele den Schmitt anrufen oder anschreiben, am einfachsten per mail,damit er mit Informationen aus dem Knick kommt.
Das könnte helfen.
Die Infopolitik des Inso-Verwalters ist echt zu kritisieren. Auch die eigenen, von ihm vorgegebenen Zeithorizonte für die Sachberichterstattung, werden nicht eingehalten.
Das könnte helfen.
Die Infopolitik des Inso-Verwalters ist echt zu kritisieren. Auch die eigenen, von ihm vorgegebenen Zeithorizonte für die Sachberichterstattung, werden nicht eingehalten.
Es gibt heute eine neue Gläubigerinfo von RA Schmitt im geschlossenen
Bereich.
Bereich.
Ich versuche, diese Info zu posten:
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
Immerhin denkt Schmitt darüber nach, wie er eine Auszahlung machen kann.
Es wäre juristisch u.U. gut, das Verfahren zu beenden und die Restforderungen in ein anderes Verfahren überzuführen.
Wie üblich mein Appell, keine Prozesse gegen den Schmitt zu führen, weil das das ohnehin ewig laufende Verfahren weiter verzögert.
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
Immerhin denkt Schmitt darüber nach, wie er eine Auszahlung machen kann.
Es wäre juristisch u.U. gut, das Verfahren zu beenden und die Restforderungen in ein anderes Verfahren überzuführen.
Wie üblich mein Appell, keine Prozesse gegen den Schmitt zu führen, weil das das ohnehin ewig laufende Verfahren weiter verzögert.
Ja es scheint sich was zu bewegen .
Für meinen Teil will ich das das
Kapitel abgeschlossen wird .
Mit den Restforderungen kann ich
in 20 Jahren meine Rente aufbessern .
Für meinen Teil will ich das das
Kapitel abgeschlossen wird .
Mit den Restforderungen kann ich
in 20 Jahren meine Rente aufbessern .
Wer bisher 20.000€ von der EDW zurück bekommen hatte, würde vom Insolvenzverwalte wohl maximal 600-700€ erhalten, auch wenn er mal 1 Millionen bei Phoenix angelegt hat.
Bei 10.000€ halt nur die Hälfte. Naja.....
Bei 10.000€ halt nur die Hälfte. Naja.....
Wie kommst Du auf diese Zahl?
Gibt es eine Berechnungsgrundlage?
Gibt es eine Berechnungsgrundlage?
Ich weiss nicht, wie du darauf kommst, FCO_Alpha.
Ich gehe davon aus, dass bei allen (egal in welcher Höhe die EDW entschädigt hat) der von Schmitt bestätigte Forderungsbetrag abzgl. der EDW-Entschädigung als Ausgangszahl für die zu verteilende Insolvenzmasse ist.
Von diesem Betrag bekommen sollten alle gemäss der Insolvenzquote (27-30%?) ihr Geld bekommen.
Deine Berechnung (600-700 €) erschliesst sich mir nicht.
Ich gehe davon aus, dass bei allen (egal in welcher Höhe die EDW entschädigt hat) der von Schmitt bestätigte Forderungsbetrag abzgl. der EDW-Entschädigung als Ausgangszahl für die zu verteilende Insolvenzmasse ist.
Von diesem Betrag bekommen sollten alle gemäss der Insolvenzquote (27-30%?) ihr Geld bekommen.
Deine Berechnung (600-700 €) erschliesst sich mir nicht.
Man kann doch eigentlich nur die 10%, die die EDW nicht bezahlt hat, geltend machen. Davon dann die ca. 30%. vom Insolvenzverwalter.
So denke ich zumindest.
So denke ich zumindest.
Lest doch noch mal mein Posting vom 21.2.12 nach.
Es sind sehr gute Chancen da.
Ich wundere mich über den Pessimismus hier.
Es sind sehr gute Chancen da.
Ich wundere mich über den Pessimismus hier.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.994.093 von Urlaub2 am 03.04.12 11:32:04Nebenbei gesagt Hinweis auf den Insolvenzzock bei Q-Cells.
Wer jetzt noch bei 13,8 Cent reingeht, kann bis heute abend einen schönen Gewinn machen.
Ich bin schon seit heute früh dabei.
Bitte aber heute noch verkaufen, weil die Firma ja schon pleite ist.
Wer jetzt noch bei 13,8 Cent reingeht, kann bis heute abend einen schönen Gewinn machen.
Ich bin schon seit heute früh dabei.
Bitte aber heute noch verkaufen, weil die Firma ja schon pleite ist.
Zitat von FCO_Alpha: Man kann doch eigentlich nur die 10%, die die EDW nicht bezahlt hat, geltend machen. Davon dann die ca. 30%. vom Insolvenzverwalter.
So denke ich zumindest.
Das sehe ich genauso. Aber nicht bei allen, die 20.000 erhalten haben, sind dies 90% der Schadenssumme, Alpha.
Beispiel: Du hast 100.000 bei Phoenix versenkt. Kriegst die max. Summe von 20.000 von der EDW. Dann kannst Du immer noch 80.000 beim Schmitt geltend machen. Davon die von Dir angenommenen 30% sind etwas mehr als 600 - 700 €.
Falsch gedacht!!!!!!!
EDW entschädigt 90 % der Einlage max. 20.000.
Wer 100.000 angelegt hat, hat noch einen Rest von 80.000 und davon bekommt er die Quote.
EDW entschädigt 90 % der Einlage max. 20.000.
Wer 100.000 angelegt hat, hat noch einen Rest von 80.000 und davon bekommt er die Quote.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.996.496 von lupofunk am 03.04.12 18:00:05Genau das sag ich doch, Lupo.
30% von 80.000 sind jedenfalls mehr als die von Alpha errechneten mx. 600-700 €.
30% von 80.000 sind jedenfalls mehr als die von Alpha errechneten mx. 600-700 €.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.996.496 von lupofunk am 03.04.12 18:00:05Aha klingt einleuchtend
hab 70000 vesenkt .
20000 von der EDW erhalten .
Kann dann allso mit 30 % von
50000 rechen ?
hab 70000 vesenkt .
20000 von der EDW erhalten .
Kann dann allso mit 30 % von
50000 rechen ?
Die Quote liegt doch viel höher. Es werden mindestens 40 % sein.
Hallo obunze1,
wie kommst Du auf 40 %?
Es wäre gut zu wissen, wenn Zahlen genannt werden, wie sicher sie sind und welcher Quelle sie entstammen.
Eine korrekte Beispielrechnung hat auch noch nie geschadet.
wie kommst Du auf 40 %?
Es wäre gut zu wissen, wenn Zahlen genannt werden, wie sicher sie sind und welcher Quelle sie entstammen.
Eine korrekte Beispielrechnung hat auch noch nie geschadet.
Hallo lupofunk!
Schau Dir mal den Beitrag 4075 von Urlaub1 an!
Schau Dir mal den Beitrag 4075 von Urlaub1 an!
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.003.991 von obunze1 am 04.04.12 21:35:51Ja dann müssten es zwischen 45%
und 50% sein .
Ist eigentlich einleuchtend .
Für mich heißt das ich bleib
auf einem Schaden von 25000 Euro
sitzen bei einer Beteiligung
von 70000 Euro .
und 50% sein .
Ist eigentlich einleuchtend .
Für mich heißt das ich bleib
auf einem Schaden von 25000 Euro
sitzen bei einer Beteiligung
von 70000 Euro .
Hallo Gemeinde
hab da eine Frage , macht es noch Sinn den
Anlageberater der mir Phönix trotz Bedenken
verkauft hat zu verklagen ?
Hab gelesen es gibt eine 3 - Jährige
Verjährung gegen Falschberatung .
hab da eine Frage , macht es noch Sinn den
Anlageberater der mir Phönix trotz Bedenken
verkauft hat zu verklagen ?
Hab gelesen es gibt eine 3 - Jährige
Verjährung gegen Falschberatung .
Was waren denn das damals für Bedenken beim Berater?
Für mich persönlich gab es bei Erstanlage im April 1993 eigentlich nur das im Bereich der Derivate übliche Handelsrisiko. Tatsächlich zeigen die "echten" Handelsergebnisse das man sehr schnell Verluste machte und teilweise massiv verlor. Durch die hohen laufenden Kosten und weitere Verluste vernichtete man so über die Jahre einen riesigen Haufen Geld. Insgesamt kann amn noch froh sein, das überhaupt ca. 235 Mio. Euro für die Masse zu Buche stehen. So kommen die Anleger & die EdW mit offenen Forderungen irgendwann noch in den zweifelhaften Genuss eine Quote von X % (persönlich gehe ich nach den mir bekannten Zahlen von ca. 1/3 aus abzgl. EdW).
Inzwischen sollte je nach juristische Sichtweise wohl auch die Verjährung gegriffen haben und ob es Sinn macht Berater mit mehr oder weniger leeren Taschen zu verklagen muss man im Einzelfall sehen. Die meisten sind arme Schweine, haben meist selbst massiv Geld verloren und/oder beruflich Schiffbruch erlitten.
Für mich persönlich gab es bei Erstanlage im April 1993 eigentlich nur das im Bereich der Derivate übliche Handelsrisiko. Tatsächlich zeigen die "echten" Handelsergebnisse das man sehr schnell Verluste machte und teilweise massiv verlor. Durch die hohen laufenden Kosten und weitere Verluste vernichtete man so über die Jahre einen riesigen Haufen Geld. Insgesamt kann amn noch froh sein, das überhaupt ca. 235 Mio. Euro für die Masse zu Buche stehen. So kommen die Anleger & die EdW mit offenen Forderungen irgendwann noch in den zweifelhaften Genuss eine Quote von X % (persönlich gehe ich nach den mir bekannten Zahlen von ca. 1/3 aus abzgl. EdW).
Inzwischen sollte je nach juristische Sichtweise wohl auch die Verjährung gegriffen haben und ob es Sinn macht Berater mit mehr oder weniger leeren Taschen zu verklagen muss man im Einzelfall sehen. Die meisten sind arme Schweine, haben meist selbst massiv Geld verloren und/oder beruflich Schiffbruch erlitten.
Ich würde den Berater auch nicht verklagen.
Ergänzend wolle ich sagen, daß ich bei meiner Quotenberechnung von 47 % auch nicht Einzahlungen minus Auszahlungen zugrundegelegt habe, sondern die vom Schmitt anerkannte "Forderungsberechnung für Forderungsprüfung", die man schriftlich mitgeteilt bekam und man auch im geschlossenen Bereich nachlesen kann.
Von dem Betrag geht die EDW-Zahlung ab, davon dann die 47 %.
Ich will hoffen, daß die EDW bald fertig ist und er einen kompletten Überblick hat.
Dann könnte er nämlich nach einer Teilauszahlung das Verfahren abschließen und für die Restforderung ein neues Verfahren aufbauen.
Ergänzend wolle ich sagen, daß ich bei meiner Quotenberechnung von 47 % auch nicht Einzahlungen minus Auszahlungen zugrundegelegt habe, sondern die vom Schmitt anerkannte "Forderungsberechnung für Forderungsprüfung", die man schriftlich mitgeteilt bekam und man auch im geschlossenen Bereich nachlesen kann.
Von dem Betrag geht die EDW-Zahlung ab, davon dann die 47 %.
Ich will hoffen, daß die EDW bald fertig ist und er einen kompletten Überblick hat.
Dann könnte er nämlich nach einer Teilauszahlung das Verfahren abschließen und für die Restforderung ein neues Verfahren aufbauen.
Hallo zusammen,
ich bin heute durch Zufall auf diesen Thread gestoßen.
Ich habe selbst 15.000,- Euro damals über einen Vermittler angelegt. Nach ca. 4 Wochen fog dann der Betrug auf.
Der Vermittler hat den Betrag jedoch in US-Dollar angelegt (da nach seiner Aussage, die Gewinne in der Regel höher seien, als wenn der Betrag in Euro angelegt würde), so daß ich die Mitteilung von der EdW bekam, daß ich keinen Anspruch auf Entschädigung habe.
Ich habe zur Zeit weder die finanziellen Mittel, noch die Nerven eine Klage gegen den Vermittler oder andere Schuldige in dem Betrugsfall zu führen.
Da ich heute nicht über 4000 Beiträge zum Thema durchlesen kann, wäre es nett, wenn mir dennoch jemand sagen kann, ob in dieser Sache schon irgend jemand eine Entschädigung erhalten hat, der auch in Dollar angelegt hat.
viele Grüße
howy153
ich bin heute durch Zufall auf diesen Thread gestoßen.
Ich habe selbst 15.000,- Euro damals über einen Vermittler angelegt. Nach ca. 4 Wochen fog dann der Betrug auf.
Der Vermittler hat den Betrag jedoch in US-Dollar angelegt (da nach seiner Aussage, die Gewinne in der Regel höher seien, als wenn der Betrag in Euro angelegt würde), so daß ich die Mitteilung von der EdW bekam, daß ich keinen Anspruch auf Entschädigung habe.
Ich habe zur Zeit weder die finanziellen Mittel, noch die Nerven eine Klage gegen den Vermittler oder andere Schuldige in dem Betrugsfall zu führen.
Da ich heute nicht über 4000 Beiträge zum Thema durchlesen kann, wäre es nett, wenn mir dennoch jemand sagen kann, ob in dieser Sache schon irgend jemand eine Entschädigung erhalten hat, der auch in Dollar angelegt hat.
viele Grüße
howy153
Die EDW zahlt nicht bei Dollaranlagen, da kenne ich auch einen Fall.
Du könntest aber den Vermittler haftbar machen, wenn du beweisen kannst, daß er gegen deine Anweisung in Dollar angelegt hat.
Du könntest aber den Vermittler haftbar machen, wenn du beweisen kannst, daß er gegen deine Anweisung in Dollar angelegt hat.
Also für Dollar-Konten gab es einen Extraantrag und zusammen mit den unfangreichen schriftlichen EdW-Belehrungen musste für jeden eindeutig klar sein, dass es hier keine Absicherung gab. Ein Vermittler konnte niemals von sich aus entscheiden ob in €, Franken oder Dollar "angelegt" wurde (es sei denn er hat alles gefälscht...).
In aller Regel wurden die wenigen Dollarkonten in Deutschland aus spekulativen Erwägungen heraus gewählt bzw. es wurden auch Umstellungen gemacht (habe ich selbst einmal erfolgreich praktiziert mit angelegtem $-Konto aus Fondsguthaben später gegen kleine Gebühr gewechselt in € mit nettem Gewinn).
In aller Regel wurden die wenigen Dollarkonten in Deutschland aus spekulativen Erwägungen heraus gewählt bzw. es wurden auch Umstellungen gemacht (habe ich selbst einmal erfolgreich praktiziert mit angelegtem $-Konto aus Fondsguthaben später gegen kleine Gebühr gewechselt in € mit nettem Gewinn).
Dankeschön schon mal für die Antworten!
Also, ich hab nochmal nachgesehen. Bei dem Formular für die Beitrittserklärung zu "Phoenix", konnte man auf Seite 1 ganz oben Eurokonto oder US-Dollar ankreuzen. Die Einzahlung weiter unten, erfolgte allerdings in Euro.
Es ist also für beide Varianten das gleiche Formular.
Ich hatte damal auch Bedenken deswegen.
Auf mein Nachfragen, erklärte mir der Vermittler damals, daß die EdW bei beiden Varianten haftet. Dies war eben nicht so.
Muß ich eben mit dem Verlust leben.
Ich schreibe diese Zeilen auch, um vielleicht einige Leute vor unseriösen Vermittlern zu warnen.(Auch wenn diese 30 Jahre und mehr, wie in meinem Fall, im Bankgeschäft tätig sind.) In diesem Geschäft wird gelogen und betrogen was das Zeug hält.
Aber, aus Schaden wird man klug heißt es ja.
Gruß
howy
Also, ich hab nochmal nachgesehen. Bei dem Formular für die Beitrittserklärung zu "Phoenix", konnte man auf Seite 1 ganz oben Eurokonto oder US-Dollar ankreuzen. Die Einzahlung weiter unten, erfolgte allerdings in Euro.
Es ist also für beide Varianten das gleiche Formular.
Ich hatte damal auch Bedenken deswegen.
Auf mein Nachfragen, erklärte mir der Vermittler damals, daß die EdW bei beiden Varianten haftet. Dies war eben nicht so.
Muß ich eben mit dem Verlust leben.
Ich schreibe diese Zeilen auch, um vielleicht einige Leute vor unseriösen Vermittlern zu warnen.(Auch wenn diese 30 Jahre und mehr, wie in meinem Fall, im Bankgeschäft tätig sind.) In diesem Geschäft wird gelogen und betrogen was das Zeug hält.
Aber, aus Schaden wird man klug heißt es ja.
Gruß
howy
Also das mit dem Formular kommt auf den Beitrittszeitpunkt an (zuletzt gleiches Formular, früher getrennte Formulare). Allerding bei der EdW-Nummer hättest Du über die eindeutigen Hinweise in der Zusatzerklärung eigentlich stolpern müssen bzw. der Vermittler hätte dort ein Problem haben müssen es anders zu erklären...
Gab es kein Beratungsprotokoll?
Gab es kein Beratungsprotokoll?
Es ist schon wieder die Gefahr, daß der Thread einschläft.
Wer nähere Infos hat, bitte unbedingt hier posten.
Wer nähere Infos hat, bitte unbedingt hier posten.
Danke Urlaub 2
wart auch auf neue Infos
wart auch auf neue Infos
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.193.225 von easy44M am 21.05.12 19:41:48Langsam sollten die EDW-Zahlungen nun doch wohl abgeschlossen sein. Wir warten doch wohl alle darauf, ob Schmitt nun endlich mal überlegt, ob und wie eine Teilauszahlung erfolgen kann.
Allso ich für meinen Teil kann sagen
ich bin schon vor längerer Zeit von
der EDW entschädigt worden .
Ich warte auf Schmitt .
ich bin schon vor längerer Zeit von
der EDW entschädigt worden .
Ich warte auf Schmitt .
Hallo Gemeinde in der Euro am Sonntag
steht ein Beitrag über Phönix .
Angeblich sind fast alle Geschädigten
von der EDW entschädigt worden .
steht ein Beitrag über Phönix .
Angeblich sind fast alle Geschädigten
von der EDW entschädigt worden .
Ich habe gerade mal wieder mit der Schubra in Frankfurt gesprochen, wo auch der Herr Schmitt ist.
Die wollen mir aber am Telefon definitiv keine Auskunft geben.
Immerhin hat der Schmitt aber noch Kapazitäten frei und übernimmt neue Insolvenzfälle, wie ich zufällig mitbekommen habe.
Es kann also nicht daran liegen, daß er überlastet ist.
Wer neue Infos hat, bitte unbedingt hier posten.
Auch kann man im Gläubiger-Informationssystem schauen, ob sich Neues ergibt.
(aktuell leider nicht).
Und wer da sein Paßwort verlegt hat, kann auf Anfrage ein neues bekommen.
Die wollen mir aber am Telefon definitiv keine Auskunft geben.
Immerhin hat der Schmitt aber noch Kapazitäten frei und übernimmt neue Insolvenzfälle, wie ich zufällig mitbekommen habe.
Es kann also nicht daran liegen, daß er überlastet ist.
Wer neue Infos hat, bitte unbedingt hier posten.
Auch kann man im Gläubiger-Informationssystem schauen, ob sich Neues ergibt.
(aktuell leider nicht).
Und wer da sein Paßwort verlegt hat, kann auf Anfrage ein neues bekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.298.888 von Urlaub2 am 19.06.12 17:10:47DANKE , Urlaub2, dass Du immer am Ball bleibst. Ich habe halt nichts zu melden....lese regelmäßig....aber warte natürlich auch auf Geld.
Von 50.000.- habe ich 20.000.- bekommen und erhoffe mir von den restlichen verlorenen 30.000.- ein bisschen was.....aber Geduld ist gefragt...
Von 50.000.- habe ich 20.000.- bekommen und erhoffe mir von den restlichen verlorenen 30.000.- ein bisschen was.....aber Geduld ist gefragt...
Hallo ich warte auch, von meinen 70000 habe ich 20000 bekommen .
Schade das sich nichts tut und wir zu mindest mal einen Teil
vom Rest bekommen . Hat da keiner Einfluß drauf ? Hatte in der Woche was im Briefkasten das sah auch nach Phönix aus .
Eine schöne Rendite mit einer Kurve wie an der Schnur gezogen .
Aber mich erwischen die nicht mehr .
Danke auch von mir für Eure Bemühungen .
Schade das sich nichts tut und wir zu mindest mal einen Teil
vom Rest bekommen . Hat da keiner Einfluß drauf ? Hatte in der Woche was im Briefkasten das sah auch nach Phönix aus .
Eine schöne Rendite mit einer Kurve wie an der Schnur gezogen .
Aber mich erwischen die nicht mehr .
Danke auch von mir für Eure Bemühungen .
PWB Rechtsanwälte gewinnen Musterprozess gegen Phoenix-Insolvenzverwalter
Jena (ots) – Phoenix-Mandanten der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) werden mehr Geld aus der Insolvenzmasse ausgezahlt bekommen. Dank einer weiteren, von PWB Rechtsanwälten gewonnenen Musterklage steht nun rechtskräftig fest, dass der Insolvenzverwalter keine vermeintlichen Bestandsprovisionen und Handelsverluste in Abzug bringen darf.
Die Forderungen des Phoenix-Anlegers, so das im Juni 2012 rechtskräftig gewordene Urteil, müssen vom Insolvenzverwalter ohne Abzug der vermeintlichen Bestandsprovisionen oder Handelsverluste zur Insolvenztabelle aufgenommen werden. Lediglich das Agio darf vom Insolvenzverwalter zu Lasten der Anleger berücksichtigt werden. Vielen Anlegern der Phoenix Kapitaldienst GmbH werden trotz dieses wegweisenden, rechtkräftigen Urteils noch immer Handelsverluste und Bestandsprovisionen in Abzug gebracht. Dieses Bestreiten eines Teils der Forderung durch den Insolvenzverwalter habe finanzielle Auswirkungen für den Anleger, sagt Rechtsanwalt Matthias Kilian. Und bei einer Insolvenzquote, die – nach Berechnungen der PWB Rechtsanwälte – mit derzeit ca. 38 Prozent angenommen wird, kann dies empfindliche Einbußen für die Anleger bedeuten. Kilian: “Pro hundert Euro, die der Insolvenzverwalter von Ihrer Forderung bestreitet und nicht zur Insolvenztabelle aufnimmt, werden Geschädigte bei einer Quote von 38% bereits 38,00 EUR weniger aus der Insolvenzmasse erhalten. Pro tausend Euro, die von Ihrer Forderung bestritten werden, verlieren Phoenix-Anleger 380,00 EUR und so weiter.”
Während eine Vielzahl der Medien den Phoenix-Skandal mit der Abfindung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) als beendet betrachtet, beginnt für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte, die gut 2.000 Phoenix-Anleger vertritt und deren Rechte sie in über 400 Prozessen bereits erfolgreich erstritten hat, die Arbeit mit der “in greifbare Nähe” rückenden Restschadensregulierung. PWB Rechtsanwalt Matthias Kilian: “Auch in Sachen EdW gibt es weitere Bewegung. Meiner Meinung nach zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die EdW die Auszahlung der geschuldeten Entschädigungsleistung über sieben Jahre lang schuldhaft verschleppt hat. Zudem verdichten sich die Anhaltspunkte, dass der Aufsichtsbehörde der Phoenix, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens 2002 Informationen durch eine Sonderprüfung vorlagen, aufgrund derer sie unverzüglich, und nicht erst 2005, den Phoenix-Skandal hätte beenden können!”
Trotz dieser Warnungen habe die BaFin nichts veranlasst. Die Folge sei die Schädigung von ca. 30.000 Anlegern. Rechtsanwalt Kilian: “Dies ist unserer Meinung nach so nicht hinzunehmen, deshalb sollten Anleger Staatshaftungsansprüche prüfen lassen, um weitergehenden Schadensersatz erhalten zu können.”
Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com
Jena (ots) – Phoenix-Mandanten der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) werden mehr Geld aus der Insolvenzmasse ausgezahlt bekommen. Dank einer weiteren, von PWB Rechtsanwälten gewonnenen Musterklage steht nun rechtskräftig fest, dass der Insolvenzverwalter keine vermeintlichen Bestandsprovisionen und Handelsverluste in Abzug bringen darf.
Die Forderungen des Phoenix-Anlegers, so das im Juni 2012 rechtskräftig gewordene Urteil, müssen vom Insolvenzverwalter ohne Abzug der vermeintlichen Bestandsprovisionen oder Handelsverluste zur Insolvenztabelle aufgenommen werden. Lediglich das Agio darf vom Insolvenzverwalter zu Lasten der Anleger berücksichtigt werden. Vielen Anlegern der Phoenix Kapitaldienst GmbH werden trotz dieses wegweisenden, rechtkräftigen Urteils noch immer Handelsverluste und Bestandsprovisionen in Abzug gebracht. Dieses Bestreiten eines Teils der Forderung durch den Insolvenzverwalter habe finanzielle Auswirkungen für den Anleger, sagt Rechtsanwalt Matthias Kilian. Und bei einer Insolvenzquote, die – nach Berechnungen der PWB Rechtsanwälte – mit derzeit ca. 38 Prozent angenommen wird, kann dies empfindliche Einbußen für die Anleger bedeuten. Kilian: “Pro hundert Euro, die der Insolvenzverwalter von Ihrer Forderung bestreitet und nicht zur Insolvenztabelle aufnimmt, werden Geschädigte bei einer Quote von 38% bereits 38,00 EUR weniger aus der Insolvenzmasse erhalten. Pro tausend Euro, die von Ihrer Forderung bestritten werden, verlieren Phoenix-Anleger 380,00 EUR und so weiter.”
Während eine Vielzahl der Medien den Phoenix-Skandal mit der Abfindung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) als beendet betrachtet, beginnt für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte, die gut 2.000 Phoenix-Anleger vertritt und deren Rechte sie in über 400 Prozessen bereits erfolgreich erstritten hat, die Arbeit mit der “in greifbare Nähe” rückenden Restschadensregulierung. PWB Rechtsanwalt Matthias Kilian: “Auch in Sachen EdW gibt es weitere Bewegung. Meiner Meinung nach zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die EdW die Auszahlung der geschuldeten Entschädigungsleistung über sieben Jahre lang schuldhaft verschleppt hat. Zudem verdichten sich die Anhaltspunkte, dass der Aufsichtsbehörde der Phoenix, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens 2002 Informationen durch eine Sonderprüfung vorlagen, aufgrund derer sie unverzüglich, und nicht erst 2005, den Phoenix-Skandal hätte beenden können!”
Trotz dieser Warnungen habe die BaFin nichts veranlasst. Die Folge sei die Schädigung von ca. 30.000 Anlegern. Rechtsanwalt Kilian: “Dies ist unserer Meinung nach so nicht hinzunehmen, deshalb sollten Anleger Staatshaftungsansprüche prüfen lassen, um weitergehenden Schadensersatz erhalten zu können.”
Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com
Hallo,
Prozesse hin und her, die Gewinner sind die Rechtsanwälte.
Es kann nicht mehr Geld ausgezahlt werden, als im Topf ist, da können noch
10 Jahre Prozesse geführt werden, es kommt kein müder Euro mehr in den Topf, im Gegenteil Schmitt bezahlt alle die Prozesskosten aus der Insolvenzmasse.
Das alles habe ich schon gebetsmühlenartig immer wieder aufgeführt, wann wird das endlich begriffen.
Mir scheint hier ist immer noch die Gier größer als das logische Denken.
Lasst das prozessieren sein.
Mir ist klar, dass sich einige auf den Schlips getreten fühlen und meine Aussage trifft natürlich nicht auf alle zu und die habe ich auch nicht gemeint, die sind auch außen vor.
Aber den einen oder anderen wird es vielleicht zum Nachdenken anregen, dann wären die Zeilen ja nicht umsonst.
Prozesse hin und her, die Gewinner sind die Rechtsanwälte.
Es kann nicht mehr Geld ausgezahlt werden, als im Topf ist, da können noch
10 Jahre Prozesse geführt werden, es kommt kein müder Euro mehr in den Topf, im Gegenteil Schmitt bezahlt alle die Prozesskosten aus der Insolvenzmasse.
Das alles habe ich schon gebetsmühlenartig immer wieder aufgeführt, wann wird das endlich begriffen.
Mir scheint hier ist immer noch die Gier größer als das logische Denken.
Lasst das prozessieren sein.
Mir ist klar, dass sich einige auf den Schlips getreten fühlen und meine Aussage trifft natürlich nicht auf alle zu und die habe ich auch nicht gemeint, die sind auch außen vor.
Aber den einen oder anderen wird es vielleicht zum Nachdenken anregen, dann wären die Zeilen ja nicht umsonst.
Dank einer weiteren, von PWB Rechtsanwälten gewonnenen Musterklage steht nun rechtskräftig fest, dass der Insolvenzverwalter keine vermeintlichen Bestandsprovisionen und Handelsverluste in Abzug bringen darf.
Warum darf dann die EDW Handelsverluste in Abzug bringen??
Warum darf dann die EDW Handelsverluste in Abzug bringen??
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.360.735 von FCO_Alpha am 06.07.12 16:18:28Es gibt übrigens eine neue Gläubigerinfo des Insoverwalters.
Die Neuberechnung der Ansprüche auf Grundlage der Entscheidungen des XI Zivilsenates (Einzahlungen - Agio, +/- Handelsergebnisse,- Auszahlungen), wie in der vorletzten Gläubigerinfo vom Insoverwalter als seine neu anzuwendende Berechnungsgrundlage angekündigt, soll ja in einem Paket mit den Forderungsübergängen der EdW erfolgen, was sich aber wohl noch etwas hinziehen dürfte, da eine elektronische Übernahme der EdW-Ansprüche z.Z. nicht funktioniert und per Hand die Daten "eingepflegt" werden müssten.
Es ist bedauerlich, dass diese neuen konkreten Ansprüche des Einzelnen immer noch auf sich warten lassen. Wenn diese Ergebnisse vorlägen, würde sich die Diskussion um Prozesse wohl erübrigen.
Die Neuberechnung der Ansprüche auf Grundlage der Entscheidungen des XI Zivilsenates (Einzahlungen - Agio, +/- Handelsergebnisse,- Auszahlungen), wie in der vorletzten Gläubigerinfo vom Insoverwalter als seine neu anzuwendende Berechnungsgrundlage angekündigt, soll ja in einem Paket mit den Forderungsübergängen der EdW erfolgen, was sich aber wohl noch etwas hinziehen dürfte, da eine elektronische Übernahme der EdW-Ansprüche z.Z. nicht funktioniert und per Hand die Daten "eingepflegt" werden müssten.
Es ist bedauerlich, dass diese neuen konkreten Ansprüche des Einzelnen immer noch auf sich warten lassen. Wenn diese Ergebnisse vorlägen, würde sich die Diskussion um Prozesse wohl erübrigen.
Richtig, von mir auch gerne noch mal der Hinweis, den Schmitt nicht zu verklagen, weil das das ganze weiter verzögert und vermutlich auch nichts bringt.
Hier die neue Gläubigerinfo:
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…
Ich will mal hoffen, daß es im günstigen Fall ab September schon den größten Teil des Geldes gibt, später dann eine Nachtragsverteilung.
Insofern ist diese Info ermutigend.
Hier die neue Gläubigerinfo:
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…
Ich will mal hoffen, daß es im günstigen Fall ab September schon den größten Teil des Geldes gibt, später dann eine Nachtragsverteilung.
Insofern ist diese Info ermutigend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.357.608 von Birk35 am 05.07.12 20:14:01Auch PWB schreibt hier von "in greifbare Nähe" rückende Restschadensregulierung.
Schmitt kann ja notfalls noch Leute beschäftigen, damit es etwas schneller geht.
Auch schrieb ich ja schon, daß bei Schubra viele Personen beschäftigt sind, mit denen ich auch schon telefoniert hatte.
Schmitt kann ja notfalls noch Leute beschäftigen, damit es etwas schneller geht.
Auch schrieb ich ja schon, daß bei Schubra viele Personen beschäftigt sind, mit denen ich auch schon telefoniert hatte.
Hallo FCO_Alpha,
um wieviel wird durch die Musterklage die Insolvenzmasse grösser ?
um wieviel wird durch die Musterklage die Insolvenzmasse grösser ?
Die Insolvenzmasse wird dadurch natürlich nicht größer.
Mir ging es nur um die Frage, warum die EDW Handelsverlste in Abzug bringen kann, Gerichte aber feststellten, dass genau das der Insolvenzverwalter nicht darf.
Mir ging es nur um die Frage, warum die EDW Handelsverlste in Abzug bringen kann, Gerichte aber feststellten, dass genau das der Insolvenzverwalter nicht darf.
Auszug: EDW Informationen zum Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH
Stand des Verfahrens
19.12.2011
Die EdW hat bis zum heutigen Tag rund 44.600 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 205 Mio. EUR getroffen. Davon betreffen rund 16.500 Entscheidungen eine zweite Entschädigung für jene Anleger, die zuvor eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte erhalten haben.
Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs in Musterverfahren wurden die von der EdW vertretenen Auffassungen zu verschiedenen komplexen Rechtsfragen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in wesentlichen Punkten bestätigt (siehe Information vom 11.11.2011).
Soweit der Bundesgerichtshof die Auffassung der EdW in seinen jüngsten Urteilen vom September/Oktober 2011 nicht geteilt hat, bereitet die EdW derzeit eine ergänzende Entschädigung vor. Zu diesem Zweck werden die einzelnen Anlegerkonten des Phoenix Managed Accounts neu berechnet.
Die EdW plant, allen Anlegern bis voraussichtlich April 2012 die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch zu erbringenden Entschädigungsleistungen zu gewähren. Dies betrifft - soweit noch nicht erfolgt - die weitere Entschädigung in Höhe von 90 % des Aussonderungsvorbehalts sowie der Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen.
Die Anleger werden unaufgefordert eine weitere Entscheidung von der EdW erhalten, der ein geänderter Kontoverlauf beigefügt wird. Dieser wird am Ende - durch Korrektur der Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen - in der Regel einen höheren Endstand als Bemessungsgrundlage ausweisen. Auf dieser Grundlage wird die EdW die den Anlegern noch zustehende Entschädigung leisten.
FCO_Alpha
schrieb am 20.12.11 17:51:29
Der BGH hat mit Urteil vom 25. Oktober 2011 (XI ZR 67/ 11) entschieden, dass Anleger im Fall einer Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens sich von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (kurz: EdW) keine Provisionsansprüche anrechnen lassen müssen.
Die Urteile liegen der EDW seit dem 11.11. vor, sodass man davon ausgehen kann, dass die EDW alle Ansprüche bis spätestens 11.02. ausbezahlt hat. Ansonsten hat sie ein Problem....
Stand des Verfahrens
19.12.2011
Die EdW hat bis zum heutigen Tag rund 44.600 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 205 Mio. EUR getroffen. Davon betreffen rund 16.500 Entscheidungen eine zweite Entschädigung für jene Anleger, die zuvor eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte erhalten haben.
Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs in Musterverfahren wurden die von der EdW vertretenen Auffassungen zu verschiedenen komplexen Rechtsfragen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in wesentlichen Punkten bestätigt (siehe Information vom 11.11.2011).
Soweit der Bundesgerichtshof die Auffassung der EdW in seinen jüngsten Urteilen vom September/Oktober 2011 nicht geteilt hat, bereitet die EdW derzeit eine ergänzende Entschädigung vor. Zu diesem Zweck werden die einzelnen Anlegerkonten des Phoenix Managed Accounts neu berechnet.
Die EdW plant, allen Anlegern bis voraussichtlich April 2012 die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch zu erbringenden Entschädigungsleistungen zu gewähren. Dies betrifft - soweit noch nicht erfolgt - die weitere Entschädigung in Höhe von 90 % des Aussonderungsvorbehalts sowie der Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen.
Die Anleger werden unaufgefordert eine weitere Entscheidung von der EdW erhalten, der ein geänderter Kontoverlauf beigefügt wird. Dieser wird am Ende - durch Korrektur der Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen - in der Regel einen höheren Endstand als Bemessungsgrundlage ausweisen. Auf dieser Grundlage wird die EdW die den Anlegern noch zustehende Entschädigung leisten.
FCO_Alpha
schrieb am 20.12.11 17:51:29
Der BGH hat mit Urteil vom 25. Oktober 2011 (XI ZR 67/ 11) entschieden, dass Anleger im Fall einer Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens sich von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (kurz: EdW) keine Provisionsansprüche anrechnen lassen müssen.
Die Urteile liegen der EDW seit dem 11.11. vor, sodass man davon ausgehen kann, dass die EDW alle Ansprüche bis spätestens 11.02. ausbezahlt hat. Ansonsten hat sie ein Problem....
Am 27. September ist laut der schubra-homepage die nächste Gläubigersitzung. Ich gehe davon aus, dass Schmitt dort seinen Insolvenzplan durchbekommt und es anschließend zügig noch dieses Jahr zur Auszahlung einer Quote von ca. 40% kommt. Bei einer Investition von 30.000,-€ und einer Regulierung von 20.000,-€ durch die EDW würden dann noch 4.000,-€ aus der Insolvenzmasse fliessen, 6000,-€ wären in den Wind geschossen......
Es gibt einen neuen Sachstandsbereicht von RA Schmitt vom 20.07.12.
Eine Teilzahlung aus der Inso-Masse noch in diesem Jahr ist danach unwahrscheinlich.
Erstaunlich war, dass die verwaltete Masse von rund 245 Mio im letzten Sachstandsbericht nun auf rund 217 Mio geschmolzen ist. Ob das mit Prozesskosten e.t.c. zusammenhängt ist nicht erkennbar. Es wird spannend, was zum Schluß dann letztlich übrig bleibt und bei welcher Quote man dann landet.
Eine Teilzahlung aus der Inso-Masse noch in diesem Jahr ist danach unwahrscheinlich.
Erstaunlich war, dass die verwaltete Masse von rund 245 Mio im letzten Sachstandsbericht nun auf rund 217 Mio geschmolzen ist. Ob das mit Prozesskosten e.t.c. zusammenhängt ist nicht erkennbar. Es wird spannend, was zum Schluß dann letztlich übrig bleibt und bei welcher Quote man dann landet.
Wo hast du den Sachstandsbericht vom 20.07.2012 her? Ich kann nix finden......
Hier der Bericht:
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
Das ist jetzt nicht so erfreulich.
Wir müßten herausfinden, wieso es plötzlich deutlich weniger ist.
Vielleicht hat die EDW schon einen Teil bekommen.
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
Das ist jetzt nicht so erfreulich.
Wir müßten herausfinden, wieso es plötzlich deutlich weniger ist.
Vielleicht hat die EDW schon einen Teil bekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.426.515 von Urlaub2 am 26.07.12 13:17:29Hm, hier nochmal der ältere Bericht:
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
Ich denke, daß in dem aktuellen Bericht einfach das Konto bei der Kreissparkasse Freudenstadt Nr. 2001003750 über 29,7 Mio. vergessen wurde.
Das ist die 2. Positon der Liste.
Macht die Diff. von etwa 30 Mio. aus.
Ich habe aber aktuell wenig Zeit und kann mich damit nicht intensiv befassen.
Ich bitte euch deswegen, das ganze nochmal zu überprüfen und hier entsprechend zu posten.
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
Ich denke, daß in dem aktuellen Bericht einfach das Konto bei der Kreissparkasse Freudenstadt Nr. 2001003750 über 29,7 Mio. vergessen wurde.
Das ist die 2. Positon der Liste.
Macht die Diff. von etwa 30 Mio. aus.
Ich habe aber aktuell wenig Zeit und kann mich damit nicht intensiv befassen.
Ich bitte euch deswegen, das ganze nochmal zu überprüfen und hier entsprechend zu posten.
Mir scheint dass die Differenzen aus dem Citco-Verfahren rühren könnten (hier musste Schmitt wohl eine größere Summe hinterlegen und wartet auf die Freigabe von der Hinterlegungsstelle...). Scheinbar ist die Sache mit Citco noch immer nicht ganz vom Tisch.
Hallo,
nun hat RA Schmitt auch mitbekommen, dass er falsche Informationen in seinem Sachstandsbericht hatte.
Aber was sind schon 26 Millionen!!!
In seiner Korrektur des Sachstandsberichtes von Ende August 2012 lässt er uns wissen, dass sich die verwahrten Festgelder gegenüber dem Vorbericht nicht um 26 Mio EUR vermindert, sonder um 1,5 Mio EUR- auf
242.468.503,90 EUR- erhöht haben.
nun hat RA Schmitt auch mitbekommen, dass er falsche Informationen in seinem Sachstandsbericht hatte.
Aber was sind schon 26 Millionen!!!
In seiner Korrektur des Sachstandsberichtes von Ende August 2012 lässt er uns wissen, dass sich die verwahrten Festgelder gegenüber dem Vorbericht nicht um 26 Mio EUR vermindert, sonder um 1,5 Mio EUR- auf
242.468.503,90 EUR- erhöht haben.
Na das ist ja doch einmal etwas Positives...
Kannst Du mal den GIS-Link zum aktualisierten Bericht posten?
Kannst Du mal den GIS-Link zum aktualisierten Bericht posten?
Ich versuche es:
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.593.724 von s2010 am 12.09.12 09:50:34Es funktionierte nicht. Den Link kopieren und einsetzen.
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…
Habe ein Schreiben erhalten von RA Walter i.S. Insolvenzverfahren über den Nachlass von Dieter Breitkreuz. Das Verfahren soll noch in diesem Jahr beendet werden und die Insolvenzquote würde weit unter 1% liegen.
Der angemeldete Betrag meiner Forderung wurde bestätigt, Zinsen und Kosten vom Verwalter bestritten.
Der angemeldete Betrag meiner Forderung wurde bestätigt, Zinsen und Kosten vom Verwalter bestritten.
Ja das Schreiben habe ich auch bekommen und freue mich schon auf den Geldsegen!
Es wurde ja schon sehr zeitig in diesem Verfahren eine Quote von max. 1 % in den Raum gestellt und mehr hatte ich auch nicht erwartet.Immerhin kam ein kleiner Millionenbetrag zusammen, was jedoch bei der Vielzahl der Gläubiger bzw. der ernormen Forderungen für den Einzelnen nur zu einer geringen Quote führt.
Wenn ein ähnlicher Brief doch endlich mal von Schubra käme...
Es wurde ja schon sehr zeitig in diesem Verfahren eine Quote von max. 1 % in den Raum gestellt und mehr hatte ich auch nicht erwartet.Immerhin kam ein kleiner Millionenbetrag zusammen, was jedoch bei der Vielzahl der Gläubiger bzw. der ernormen Forderungen für den Einzelnen nur zu einer geringen Quote führt.
Wenn ein ähnlicher Brief doch endlich mal von Schubra käme...
Hoffentlich nicht mit einer 1% Quote.
War nicht am 19.09.2012 eine Gläubigerversammlung?
War nicht am 19.09.2012 eine Gläubigerversammlung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.637.736 von schnobelloch am 24.09.12 10:57:59Habe mich eigentlich auch für den Nachlass angemeldet, verstehe nun nicht, wieso ich keine Post bekommen habe.
Schmidt hat doch damit nichts zu tun ???
Schmidt hat doch damit nichts zu tun ???
Wer angemeldet ist und auch schon mal Post bekam (inkl. Zugang GIS) sollte auch jetzt dabei sein (kann ja bei der Vilezahl der Gläubiger auch länger andauern alle anzuschreiben).
Eine Gläubigerversammlung o. Ä. gab es hier nicht und es hat auch nichts mit der Phoenix-Insolvenz zu tun. Dort hingegegen sollte es wohl im September eine Gläubigerauschussitzung geben - Ergebnisse bisher unbekannt.
Eine Gläubigerversammlung o. Ä. gab es hier nicht und es hat auch nichts mit der Phoenix-Insolvenz zu tun. Dort hingegegen sollte es wohl im September eine Gläubigerauschussitzung geben - Ergebnisse bisher unbekannt.
Diesbezüglich ist das aktuelle Rundschreiben der PIA (ARGE Phoenix) ernüchternd. Quote unter 0,01 % und keine Auszahlung - was ist denn nun tatsächlich korrekt?
Dafür scheint sich ja in der Phoenix-Insolvenz im Verlaufe des Oktober etwas zu tun, wenn man sich über ein Update der Forderungsberechnung abstimmt. Hoffentlich gibt es dann in absehbarer Zeit ein Statement hinsichtlich einer ersten Auskehrung.
Dafür scheint sich ja in der Phoenix-Insolvenz im Verlaufe des Oktober etwas zu tun, wenn man sich über ein Update der Forderungsberechnung abstimmt. Hoffentlich gibt es dann in absehbarer Zeit ein Statement hinsichtlich einer ersten Auskehrung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.721.177 von schnobelloch am 17.10.12 11:07:26Die Frage ist, was aus der Gläubigerausschußsitzung vom 27.9.12 geworden ist.
Wieder völlige Funkstille und der Thread hier schläft auch ein.
Wer nähere Infos hat, bitte unbedingt hier posten.
Wieder völlige Funkstille und der Thread hier schläft auch ein.
Wer nähere Infos hat, bitte unbedingt hier posten.
Tja, still ruht der See.
Es sind einfach keine neuen Infos zu bekommen und die Uhr tickt immer weiter...
Es sind einfach keine neuen Infos zu bekommen und die Uhr tickt immer weiter...
Hallo,
es gibt eine neue, aktuelle Info von RA Schmitt bei SchuBra im öffentlich zugänglichen Bereich unter: http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info… Wenn der Link nicht direkt funktioniert, kopieren und einsetzen oder dort nachsehen.
Ein Ende ist also absehbar für Anfang 2014 beginnend , bis auf das dann noch anstehende Schlussverzeichnis. Auch die Berechnung ist neu definiert.
Das 10-jährige Jubiläum im Phoenix-Insolvenzverfahren wird sicherlich erreicht.
es gibt eine neue, aktuelle Info von RA Schmitt bei SchuBra im öffentlich zugänglichen Bereich unter: http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info… Wenn der Link nicht direkt funktioniert, kopieren und einsetzen oder dort nachsehen.
Ein Ende ist also absehbar für Anfang 2014 beginnend , bis auf das dann noch anstehende Schlussverzeichnis. Auch die Berechnung ist neu definiert.
Das 10-jährige Jubiläum im Phoenix-Insolvenzverfahren wird sicherlich erreicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.826.905 von s2010 am 15.11.12 10:02:37Danke s2010, und nocheinmal eineinhalb Jahre warten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.832.640 von Malu1 am 16.11.12 13:52:45Hier will ich den Link nochmals versuchen zu posten:
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…
Ich bin ehrlich gesagt enttäuscht, daß wir jetzt nochmal über ein Jahr verlieren.
Ich finde, daß es der Schubra, die für das Verfahren schätzungsweise um die 10 Mio. Euro bekommt, zuzumuten ist, weitere Leute einzustellen, damit es schneller geht. Soviel mehr kostet das nicht.
Es erinnert mich an die EDW, die auch so lange getrödelt hat, daß es selbst der BGH beanstandet hat.
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…
Ich bin ehrlich gesagt enttäuscht, daß wir jetzt nochmal über ein Jahr verlieren.
Ich finde, daß es der Schubra, die für das Verfahren schätzungsweise um die 10 Mio. Euro bekommt, zuzumuten ist, weitere Leute einzustellen, damit es schneller geht. Soviel mehr kostet das nicht.
Es erinnert mich an die EDW, die auch so lange getrödelt hat, daß es selbst der BGH beanstandet hat.
Na ja, mal sehen ob es Betroffene gibt die evntuell die Sache juristisch vorantreiben wollen und auch können. In wie weit das überhaupt möglich ist oder es so nur noch länger dauert wird man sehen.
Die von Schubra veranschlagten Zeiträume sind ja irre, da es doch längst alles in der EDV erfasst sein sollte und nur noch nachgepflegt werden muss.
Ein latentes Risiko für den weiteren Ablauf der Regelinsolvenz ist und bleibt vorerst Grossgläubiger Citco.
Die von Schubra veranschlagten Zeiträume sind ja irre, da es doch längst alles in der EDV erfasst sein sollte und nur noch nachgepflegt werden muss.
Ein latentes Risiko für den weiteren Ablauf der Regelinsolvenz ist und bleibt vorerst Grossgläubiger Citco.
Aktuell scheint RA Schmitt die Gläubiger mit einem komentarlosen Auszug aus der Insolvenztabelle anzuschreiben (ich selbst hjabe es noch nicht). Ganz unten steht die Formulierung "sie werden nicht mehr vertreten" und das sorgt für Unklarheiten. Kann jemand Klarheit schaffen, denn ich denke es handelt sich um die Info ob man juristisch vertreten wird oder wurde.
PWB Rechtsanwälte bereiten Staatshaftungsklagen in Sachen Phoenix Kapitaldienst vor / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verweigert Akteneinsicht (VIDEO)
Jena (ots) -
- Querverweis: Video ist abrufbar unter: http://www.presseportal.de/video -
Die Rechtsanwaltskanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena (www.pwb-law.com) bereitet Staatshaftungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen groben Versäumnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit der Überwachung des inzwischen insolventen Unternehmens Phoenix Kapitaldienst vor. "Ein rechtzeitiges Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hätte meiner Auffassung nach gut 30.000 Phoenix-Anleger vor massiven finanziellen Schäden und vor mühsamen Entschädigungsklagen bewahrt", erklärt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei. Beyer weiter: "Nach meiner Meinung hat die Aufsichtsbehörde hier ihre Überwachungsaufgaben grob fahrlässig missachtet und alles geschützt, nur nicht die Interessen der Anleger."
"Mir fehlt vor allem das Verständnis dafür, dass die Bundesanstalt uns das damalige Sondergutachten der Wirtschaftsprüfer seit Wochen vorenthält", ergänzt Rechtsanwalt Matthias Kilian. RA Kilian hat bereits über 400 erfolgreiche Klagen gegen die staatliche Entschädigungsreinrichtung EdW für die Phoenix-Anleger geführt und wird nun für mehrere Tausend Anleger auf Akteneinsicht gegen die BaFin klagen. "Wir wollen die genauen Hintergründe und die Verantwortlichen dieses Versagens ermitteln", betont Rechtsanwalt Kilian. Kilian weiter: "Ich hoffe nicht, dass die Bundesanstalt uns die Akteneinsicht verweigert, um Schadenersatzansprüche der geschädigten Phoenix-Anleger gegen die Bundesrepublik zu vereiteln. Denn warum ein angebliches Geheimhaltungsinteresse eines betrügerischen Unternehmens, und dies haben die Gerichte bereits festgestellt, wichtiger sein soll, als das Recht der betrogenen Anleger auf eine angemessene Entschädigung, entzieht sich meinem Verständnis."
Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte vertritt u. a. über 5.000 geschädigte Kapitalanleger der insolventen Unternehmen Phoenix-Kapitaldienst GmbH, Privatbank Reithinger und BFI-Bank AG.
Weitere Informationen bietet die Kanzlei unter der Homepage www.pwb-law.com
PWB Rechtsanwälte
Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger. Die Kanzlei gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 12 spezialisierten Juristinnen und Juristen und 75 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Originaltext: PWB Rechtsanwälte Jena Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69720 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69720.rss2
Kontakt: PWB Rechtsanwälte Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer Kanzlei im "Roten Turm" Löbdergraben 11a 07743 Jena
Telefon 03641 35 35 08 Fax 03641 35 35 09 E-Mail: pwb@pwb-law.com www.pwb-law.com
© 2012 news aktuell
Jena (ots) -
- Querverweis: Video ist abrufbar unter: http://www.presseportal.de/video -
Die Rechtsanwaltskanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena (www.pwb-law.com) bereitet Staatshaftungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen groben Versäumnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit der Überwachung des inzwischen insolventen Unternehmens Phoenix Kapitaldienst vor. "Ein rechtzeitiges Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hätte meiner Auffassung nach gut 30.000 Phoenix-Anleger vor massiven finanziellen Schäden und vor mühsamen Entschädigungsklagen bewahrt", erklärt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei. Beyer weiter: "Nach meiner Meinung hat die Aufsichtsbehörde hier ihre Überwachungsaufgaben grob fahrlässig missachtet und alles geschützt, nur nicht die Interessen der Anleger."
"Mir fehlt vor allem das Verständnis dafür, dass die Bundesanstalt uns das damalige Sondergutachten der Wirtschaftsprüfer seit Wochen vorenthält", ergänzt Rechtsanwalt Matthias Kilian. RA Kilian hat bereits über 400 erfolgreiche Klagen gegen die staatliche Entschädigungsreinrichtung EdW für die Phoenix-Anleger geführt und wird nun für mehrere Tausend Anleger auf Akteneinsicht gegen die BaFin klagen. "Wir wollen die genauen Hintergründe und die Verantwortlichen dieses Versagens ermitteln", betont Rechtsanwalt Kilian. Kilian weiter: "Ich hoffe nicht, dass die Bundesanstalt uns die Akteneinsicht verweigert, um Schadenersatzansprüche der geschädigten Phoenix-Anleger gegen die Bundesrepublik zu vereiteln. Denn warum ein angebliches Geheimhaltungsinteresse eines betrügerischen Unternehmens, und dies haben die Gerichte bereits festgestellt, wichtiger sein soll, als das Recht der betrogenen Anleger auf eine angemessene Entschädigung, entzieht sich meinem Verständnis."
Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte vertritt u. a. über 5.000 geschädigte Kapitalanleger der insolventen Unternehmen Phoenix-Kapitaldienst GmbH, Privatbank Reithinger und BFI-Bank AG.
Weitere Informationen bietet die Kanzlei unter der Homepage www.pwb-law.com
PWB Rechtsanwälte
Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger. Die Kanzlei gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 12 spezialisierten Juristinnen und Juristen und 75 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Originaltext: PWB Rechtsanwälte Jena Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69720 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69720.rss2
Kontakt: PWB Rechtsanwälte Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer Kanzlei im "Roten Turm" Löbdergraben 11a 07743 Jena
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.936.708 von FCO_Alpha am 17.12.12 19:32:05Hm, den Artikel wollte ich auch gerade posten.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann da evtl. mitmachen.
Man kann u.U. bei diesen Anwälten auch eine Beratung bekommen, auf was sie sich stützen wollen.
Ich halte es aber für unwahrscheinlich, daß das gewonnen wird.
Obwohl die Bafin tatsächlich etliche Male bei Phoenix geprüft hat, aber nichts bemerkt hat.
Sollte das wider Erwarten gewonnen werden, dürften wir uns auf die volle Erstattung des Schadens freuen.
Ich bin gespannt.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann da evtl. mitmachen.
Man kann u.U. bei diesen Anwälten auch eine Beratung bekommen, auf was sie sich stützen wollen.
Ich halte es aber für unwahrscheinlich, daß das gewonnen wird.
Obwohl die Bafin tatsächlich etliche Male bei Phoenix geprüft hat, aber nichts bemerkt hat.
Sollte das wider Erwarten gewonnen werden, dürften wir uns auf die volle Erstattung des Schadens freuen.
Ich bin gespannt.
Hallo,
ich will nur hoffen, dass es jetzt keine weitere Verzögerung für die in 2014 geplante Auszahlung der Insolvenzmasse kommen wird.
Im Prinzip dürfte es keine Auswirkungen haben, weil ja Schmitt gegen die Bafin keine Forderungen hat, die im direkten Zusammenhang zur Insolvenzmasse stehen.
Der Beschiss wäre bei einer Umfangreicheren Prüfung durch das Prüfunternehmen eventuell heraus gekommen, die aber haben durch die Bafin Auftragsgemäß geprüft.
Hier ist eventuell ein Ansatz für die klagenden Rechtsanwälte aus Jena.
ich will nur hoffen, dass es jetzt keine weitere Verzögerung für die in 2014 geplante Auszahlung der Insolvenzmasse kommen wird.
Im Prinzip dürfte es keine Auswirkungen haben, weil ja Schmitt gegen die Bafin keine Forderungen hat, die im direkten Zusammenhang zur Insolvenzmasse stehen.
Der Beschiss wäre bei einer Umfangreicheren Prüfung durch das Prüfunternehmen eventuell heraus gekommen, die aber haben durch die Bafin Auftragsgemäß geprüft.
Hier ist eventuell ein Ansatz für die klagenden Rechtsanwälte aus Jena.
Es steht ja auch noch im Raum, dass man von der EdW Verzugszinsen verlangen kann. Weiß hier irgendjemand etwas Konkretes dazu, z.B. ob jemand mit diesen Forderungen Erfolg hatte oder eben nicht etc.
Gibt es jemanden, der das versucht hat?
Gibt es jemanden, der das versucht hat?
Interessante Idee !
Man kann wegen Verzugszinsen zunächst bei der EDW anfragen oder mailen.
Auch habe ich hier einen Link:
http://www.vzth.de/phoenix-entschaedigungsfall-anleger-koenn…
Wer nähere Infos hat, bitte posten, damit der Thread nicht einschläft.
Man kann wegen Verzugszinsen zunächst bei der EDW anfragen oder mailen.
Auch habe ich hier einen Link:
http://www.vzth.de/phoenix-entschaedigungsfall-anleger-koenn…
Wer nähere Infos hat, bitte posten, damit der Thread nicht einschläft.
Habe gerade mal die PIA/arge Phoenix in dieser Richtung angefragt - mal sehen was die davon halten.
Andere Mitstreiter wie DVS/PWB haben das Thema (noch) nicht aufgeriffen.
http://www.e-d-w.de/de/Phoenix-Stand.html
Die EdW scheint aus aus eigener Sicht erstmal durch zu sein.
Ansonsten ist es ja auch sehr ruhig um den Fall Phoenix geworden und die Nachlassinsolvenz Breitkreuz ist nach einer Ankündigung von Miniauszahlungen nun wohl auch tot.
Andere Mitstreiter wie DVS/PWB haben das Thema (noch) nicht aufgeriffen.
http://www.e-d-w.de/de/Phoenix-Stand.html
Die EdW scheint aus aus eigener Sicht erstmal durch zu sein.
Ansonsten ist es ja auch sehr ruhig um den Fall Phoenix geworden und die Nachlassinsolvenz Breitkreuz ist nach einer Ankündigung von Miniauszahlungen nun wohl auch tot.
Dann warten wir mal geduldig auf eine Auszahlung
aus der Insolvenzmasse .
Werd von meinen 50000 wohl nur noch 25000 sehen
aus der Insolvenzmasse .
Werd von meinen 50000 wohl nur noch 25000 sehen
na , da bist Du -easy44M- ja zuversichtlich.... EDW wirst Du schon haben...bei mir ist es genauso. 50.000 investiert, EDW habe ich sehr früh bekommen und vom Rest träum`ich ab und zu... aber mit 25.000 aus Insolvenzmasse und Breitkreuzerbe glaube ich nicht.
Alles was hier bislang vorgerechnet wurde, war weniger.... aber egal, ich nehme, was ich kriege und würde mich freuen... den Rest...das Ärgern...habe ich aufgegeben.....ändert nichts .....
Alles was hier bislang vorgerechnet wurde, war weniger.... aber egal, ich nehme, was ich kriege und würde mich freuen... den Rest...das Ärgern...habe ich aufgegeben.....ändert nichts .....
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.132.851 von mizzi333 am 12.02.13 19:46:52Hallo mizzi, ja die EDW ist schon lange Geschichte . Ich habe
allerdings 70.000 investiert, darum komm ich auf 25.000 die noch
im Raum stehen. Mich ärgert aber noch das mir die Anlage als sicher
verkauft worden ist , weil ja von der Bafin kontrolliert .
Mein Berater hat mir den Mist aber verkauft weil er satte Provisionen eingestrichen hat.
allerdings 70.000 investiert, darum komm ich auf 25.000 die noch
im Raum stehen. Mich ärgert aber noch das mir die Anlage als sicher
verkauft worden ist , weil ja von der Bafin kontrolliert .
Mein Berater hat mir den Mist aber verkauft weil er satte Provisionen eingestrichen hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.134.304 von easy44M am 13.02.13 09:15:37Hallo easy,...geht mir nicht viel anders...mir hat es eine Freundin verkauft, die als Anlageberaterin gearbeitet hat...GAAAANZ sicher.... , sie wollte sogar noch an 2 meiner Freundinnen ran, die viel größere Summen anlegen wollten...Gott sei Dank wurde das nichts, ich wäre ja meines Lebens nicht mehr froh geworden, hätte mich ewig verantwortlich gefühlt...
angeblich hatte sie selbst da auch Geld drin, wer weiß, ob es stimmt... es gab wohl sehr gute Provisionen... Aber ärgern will ich mich darüber nicht mehr,das habe ich hinter mir und das schadet nur mir....ich würde mich lieber freuen, wenn noch ein bißchen rüberkäme....
angeblich hatte sie selbst da auch Geld drin, wer weiß, ob es stimmt... es gab wohl sehr gute Provisionen... Aber ärgern will ich mich darüber nicht mehr,das habe ich hinter mir und das schadet nur mir....ich würde mich lieber freuen, wenn noch ein bißchen rüberkäme....
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.136.540 von mizzi333 am 13.02.13 15:43:56Hallo mizzi, ja die Provisionen waren üppig. Ich hab den Vermittler
sogar mal auf einen Artikel aufmerksam gemacht in dem es hieß es
soll nicht mit rechten Dingen zugehen bei Phönix , er beruhigte
mich aber mit Verweis auf die Bafin .
Bevor das ganze aufflog hab ich noch 10.000 investiert.
Ich hake das ganze auch ab als Lehrgeld .
sogar mal auf einen Artikel aufmerksam gemacht in dem es hieß es
soll nicht mit rechten Dingen zugehen bei Phönix , er beruhigte
mich aber mit Verweis auf die Bafin .
Bevor das ganze aufflog hab ich noch 10.000 investiert.
Ich hake das ganze auch ab als Lehrgeld .
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.136.682 von easy44M am 13.02.13 16:03:18...genau......ich habe es auch unter "eigene Dummheit" verbucht........ auch wenn es so nicht ganz stimmt, aber in irgendeine Schublade musste es ja und nun....wir werden uns freuen, wenn noch was kommt!
Unter der Matratze wäre es vielleicht den Hausstaubmilben zum Opfer gefallen....
Ich hoffe, man verzeiht mir diese Sprüche, sind ja nicht böse gemeint...aber jemand, der vielleicht seine gesamte Alterversorgung da hinein gesteckt hat und dann vor dem Nichts stand, der kann vielleicht gar keinen dummen Spruch ertragen....also bitte: niemand soll sich gekränkt fühlen, ist nur sowas ähnliches wie galgenhumor....
Unter der Matratze wäre es vielleicht den Hausstaubmilben zum Opfer gefallen....
Ich hoffe, man verzeiht mir diese Sprüche, sind ja nicht böse gemeint...aber jemand, der vielleicht seine gesamte Alterversorgung da hinein gesteckt hat und dann vor dem Nichts stand, der kann vielleicht gar keinen dummen Spruch ertragen....also bitte: niemand soll sich gekränkt fühlen, ist nur sowas ähnliches wie galgenhumor....
Mal eine ganz andere Frage. von den veruntreuten Geldern wurden etwa die Hälfte sichergestellt. Was ist mit dem Rest ? Was ergaben die polizeiliche Ermittlungen, gibt es noch welche ?
Die Verurteilten müssten bald ( 6 J. Haft?) wieder freikommen....
leider konnte man darüber egal wo, nie etwas lesen...
Die Verurteilten müssten bald ( 6 J. Haft?) wieder freikommen....
leider konnte man darüber egal wo, nie etwas lesen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.179.123 von peterbirdy am 24.02.13 11:35:51Hallo,
meines Wissens ist das fehlende Geld nicht auf zu finden, da der Breitkreuz mit dem Flugzeug abgestürtzt war, hat er das Geheimnis mit ins Grab genommen. Dahinter können sich die Erben gut verstecken.
Die Verurteilten sind schon lange wider raus, nachdem sie 2/3 der Strafe abgesessen haben.
Hundert von Millionen wurden vernichtet und egal wieviel die gewußt haben, sind die gut weg gekommen.
Betrug lohnt sich in Deutschland.
Es gibt genügend Beispiele, wo die Schuldigen mit geringen Strafen davon gekommen sind.
In einigen Ländern reicht das um denen die Rübe runter zu holen, ist aber auch keine Lösung, weil die Geschädigten deshalb ihr Geld auch nicht widersehen.
meines Wissens ist das fehlende Geld nicht auf zu finden, da der Breitkreuz mit dem Flugzeug abgestürtzt war, hat er das Geheimnis mit ins Grab genommen. Dahinter können sich die Erben gut verstecken.
Die Verurteilten sind schon lange wider raus, nachdem sie 2/3 der Strafe abgesessen haben.
Hundert von Millionen wurden vernichtet und egal wieviel die gewußt haben, sind die gut weg gekommen.
Betrug lohnt sich in Deutschland.
Es gibt genügend Beispiele, wo die Schuldigen mit geringen Strafen davon gekommen sind.
In einigen Ländern reicht das um denen die Rübe runter zu holen, ist aber auch keine Lösung, weil die Geschädigten deshalb ihr Geld auch nicht widersehen.
....der Breitkreuz konnte das Geld aber nicht gerade so abheben und verschwinden lassen, sprich es müsste transferiert worden sein. Klar kann man hier auch Spuren verwischen, aber.....
Und wenn die Entlassenen doch etwas wussten. Was machen die aktuell, Stichwort Zielfahnung....
..ja betrug scheint sich echt zu "lohnen"....leider...
Und wenn die Entlassenen doch etwas wussten. Was machen die aktuell, Stichwort Zielfahnung....
..ja betrug scheint sich echt zu "lohnen"....leider...
Hallo wer hat ein Musterschreiben um bei der EDW Zinsen für die zu späte Auszahlung zu beantragen! Wer hat Erfahrung?
Wer hat die BAFIN verklagt?
Wer hat beim Insolvenzgericht Beschwerde eingelegt, wegen zu langsamer Abwicklung?
Wenn alle hier im Forum was unternehmen, dann bringt dies uns weiter, auch ohne teuere RAE
Möchte endlich Geld sehen!
Danke
Wer hat die BAFIN verklagt?
Wer hat beim Insolvenzgericht Beschwerde eingelegt, wegen zu langsamer Abwicklung?
Wenn alle hier im Forum was unternehmen, dann bringt dies uns weiter, auch ohne teuere RAE
Möchte endlich Geld sehen!
Danke
Hallo,
ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, die prozessiererei sein zu lassen.
Ihr wollt alle so schnell wie möglich Geld sehen, tut aber genau das Gegenteil von dem was richtig ist.
Was wollt Ihr von der BAFIN, die Husten Euch was?
Was wollt Ihr vom Insolvenzgericht?
Der Schmitt handelt streng nach dem Insolvenzrecht und kann nichts vorher entscheiden, solang es noch die vielen Gierhälse gibt, die immer noch durch ihre RAE neue Prozesse anstrengen und damit die Auszahlung verlängern.
Die Insolvenzmasse vermehrt sich durch Klagen nicht im Gegenteil.
Die Erwiederungsklagen von Schmitt zahlen wir alle und die Insolvenzmasse wird immer kleiner.
Ist das Euer Ziel?
Was wollt Ihr von der EDW?
Neue Prozesse anzetteln und alles noch weiter hinaus zögern.
Die EDW hat kein Geld und vom Staat wird es wohl nichts mehr geben, also was wollt Ihr?
Wer im Forum alles aufmerksam gelesen hat und was im Netz über die ganze Phönixgeschichte geschrieben wird, der stellt hier keine dieser unsinnigen Forderungen.
Schönen Tag noch!!
ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, die prozessiererei sein zu lassen.
Ihr wollt alle so schnell wie möglich Geld sehen, tut aber genau das Gegenteil von dem was richtig ist.
Was wollt Ihr von der BAFIN, die Husten Euch was?
Was wollt Ihr vom Insolvenzgericht?
Der Schmitt handelt streng nach dem Insolvenzrecht und kann nichts vorher entscheiden, solang es noch die vielen Gierhälse gibt, die immer noch durch ihre RAE neue Prozesse anstrengen und damit die Auszahlung verlängern.
Die Insolvenzmasse vermehrt sich durch Klagen nicht im Gegenteil.
Die Erwiederungsklagen von Schmitt zahlen wir alle und die Insolvenzmasse wird immer kleiner.
Ist das Euer Ziel?
Was wollt Ihr von der EDW?
Neue Prozesse anzetteln und alles noch weiter hinaus zögern.
Die EDW hat kein Geld und vom Staat wird es wohl nichts mehr geben, also was wollt Ihr?
Wer im Forum alles aufmerksam gelesen hat und was im Netz über die ganze Phönixgeschichte geschrieben wird, der stellt hier keine dieser unsinnigen Forderungen.
Schönen Tag noch!!
Da ist aber einer sauer , bringt eh nichts nicht jeder Geschädigte
liest hier mit im Forum . Wär mal schön wenn jemand Neuigkeiten dazu beitragen könnte .
liest hier mit im Forum . Wär mal schön wenn jemand Neuigkeiten dazu beitragen könnte .
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.227.231 von easy44M am 07.03.13 19:31:00Nun gut, wer will, kann ja beim PWB-Verfahren gegen die Bafin mit Rechtsschutzversicherung mitmachen und hier berichten.
Ich habe mich jedenfalls geärgert, daß Schmitt und Schubra die Auszahlung auf die lange Bank schieben, obwohl sie viele neue Insolvenzfälle annehmen.
Und es sind heute schon über 8 Jahre seit dem Betrug !
Wir sollten auf einer Auszahlung noch in diesem Jahr bestehen.
Bei der Bafin sagte man mir dazu, daß ich mich bei einer Verbraucherschutzzentrale beschweren soll.
Könnte auch damit zusammenhängen, daß die Bafin sauer ist, weil sie jetzt selbst verklagt wird.
Generell bitte ich hier um mehr Beteiligung, damit der Thread nicht einschläft.
Ich habe mich jedenfalls geärgert, daß Schmitt und Schubra die Auszahlung auf die lange Bank schieben, obwohl sie viele neue Insolvenzfälle annehmen.
Und es sind heute schon über 8 Jahre seit dem Betrug !
Wir sollten auf einer Auszahlung noch in diesem Jahr bestehen.
Bei der Bafin sagte man mir dazu, daß ich mich bei einer Verbraucherschutzzentrale beschweren soll.
Könnte auch damit zusammenhängen, daß die Bafin sauer ist, weil sie jetzt selbst verklagt wird.
Generell bitte ich hier um mehr Beteiligung, damit der Thread nicht einschläft.
Da tut sich aktuell gar nichts in der Sache und amn weiß wirklich nicht was Schubra da Monate (Jahre) lang macht. Da das Kapital der Masse zu negativen Realzinsen geparkt wird, mindert sich eigentlich jeden Tag der Anspruch jedes Einzelnen von uns ein wenig weiter...
Ob es Zweck hat juristisch staatliche Organe (BAFin) anzugehen bezweifle ich.
Der einzig lebende Phoenix-Haupttäter, Diplommathematiker Michael Milde, dürfte eigentlich so langsam schon in Dänemark aus dem Knast raus sein (komisch da muss ich sofort an das Bild von Egon Olsen denken wie er in jedem Teil aus dem Gefängnistor rausgetappelt kommt - um dann nach dem gescheiterten Coup später wieder einzufahren).
In Sachen des vom Volumen noch größeren Betrusgfalls Göttinger Gruppe / Securenta agiert gerade wieder die uns bekannte DVS mit Rundschreiben an die Geschädigten und da geht es auch um Staatshaftungsklage usw. (natürlich alles kostenlos ).
Ob es Zweck hat juristisch staatliche Organe (BAFin) anzugehen bezweifle ich.
Der einzig lebende Phoenix-Haupttäter, Diplommathematiker Michael Milde, dürfte eigentlich so langsam schon in Dänemark aus dem Knast raus sein (komisch da muss ich sofort an das Bild von Egon Olsen denken wie er in jedem Teil aus dem Gefängnistor rausgetappelt kommt - um dann nach dem gescheiterten Coup später wieder einzufahren).
In Sachen des vom Volumen noch größeren Betrusgfalls Göttinger Gruppe / Securenta agiert gerade wieder die uns bekannte DVS mit Rundschreiben an die Geschädigten und da geht es auch um Staatshaftungsklage usw. (natürlich alles kostenlos ).
Hallo,
ich hätte eine Bitte an Euch.
Kann mir jemand den letzten Sachstandsbericht, ich glaube, der ist von Januar diesen Jahres zusenden.
Das kann nur jemand machen, der sich ins Gläubigerinformationssystem einloggen kann.
Gerne auch als PN.
Tausend Dank im Voraus!!
ich hätte eine Bitte an Euch.
Kann mir jemand den letzten Sachstandsbericht, ich glaube, der ist von Januar diesen Jahres zusenden.
Das kann nur jemand machen, der sich ins Gläubigerinformationssystem einloggen kann.
Gerne auch als PN.
Tausend Dank im Voraus!!
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…
Das sollte die aktuellste Info von Schulze & Braun sein....
Das sollte die aktuellste Info von Schulze & Braun sein....
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.817.155 von schnobelloch am 10.06.13 09:55:55M.W. immer noch nicht geklärt ist der Sachverhalt in punkto ZINSEN.
Daher noch mal wiederholt der Beitrag von PierNero vom 11.1.12, Seite 406 des Threads:
„... Was ist das mit den Zinsen, die man laut Aussage einiger Anwälte diverser Verbraucherschutzringe und -vereine von der EdW fordern könne (da sind Summen im Tausenderbereich im Gespräch). Weiß da jemand was genaues? Meiner Meinung nach gibt es für die Forderung solcher Zinsen keinerlei Rechtsgrundlage, sofern man nicht selbst geklagt oder die EdW in Verzug gesetzt hat. Eine gesetzliche Grundlage sehe ich auch nicht. Und die schwammige Formulierung des BGH, die Entschädigung „sei fällig“, nützt auch nichts ohne Terminierung, die Grundvoraussetzung, um die Zinsen überhaupt berechnen zu können. Aber wie gesagt, wenn da jemand ‘was weiß, immer her mit Tips...“
Daher noch mal wiederholt der Beitrag von PierNero vom 11.1.12, Seite 406 des Threads:
„... Was ist das mit den Zinsen, die man laut Aussage einiger Anwälte diverser Verbraucherschutzringe und -vereine von der EdW fordern könne (da sind Summen im Tausenderbereich im Gespräch). Weiß da jemand was genaues? Meiner Meinung nach gibt es für die Forderung solcher Zinsen keinerlei Rechtsgrundlage, sofern man nicht selbst geklagt oder die EdW in Verzug gesetzt hat. Eine gesetzliche Grundlage sehe ich auch nicht. Und die schwammige Formulierung des BGH, die Entschädigung „sei fällig“, nützt auch nichts ohne Terminierung, die Grundvoraussetzung, um die Zinsen überhaupt berechnen zu können. Aber wie gesagt, wenn da jemand ‘was weiß, immer her mit Tips...“
Hallo,
ich wiederhole nun zum x-ten Mal, woher nimmt die EDW das Geld, wenn es überhaupt was gäbe, was ich stark bezweifle.
Im Fall der Fälle holt die EDW sich vom Schmitt das Geld und der Topf wird immer kleiner.
Das wird immer so sein, wenn die RA sich was Neues ausdenken, es geht immer aus dem Topf. Rein kommt aber nichts, nur bei den RA.
Da müsst Ihr Klagen, was wieder Geld kostet und die Auszahlung rückt in weite Ferne, weil solange Prozesse laufen Schmitt nicht auszahlen darf (Insolvenzrecht).
Wer den Hals nicht voll genug bekommt, bekommt unterm Strich weniger, wie alle anderen auch.
Mittlerweile sollte doch jeder schlau geworden sein, dass es schief geht, wenn er den Hals nicht voll genug bekommt.
Also diesmal Gehirn einschalten und nicht immer auf Leute hören, die Euch was Gutes tun wollen.
Das wollte Phoenix auch.
Das Ergebnis kennen wir, was scheinbar schon einige vergessen haben.
Also schon brav sein und auf 1. Quartal 2014 hoffen, damit es endlich den Rest der Kohle gibt. Warten tun wir ja nun schon lange genug.
Und recht haben die, die 2005 mit 10 Jahren Abwicklungsdauer der Insolvenz gerechnet haben.
ich wiederhole nun zum x-ten Mal, woher nimmt die EDW das Geld, wenn es überhaupt was gäbe, was ich stark bezweifle.
Im Fall der Fälle holt die EDW sich vom Schmitt das Geld und der Topf wird immer kleiner.
Das wird immer so sein, wenn die RA sich was Neues ausdenken, es geht immer aus dem Topf. Rein kommt aber nichts, nur bei den RA.
Da müsst Ihr Klagen, was wieder Geld kostet und die Auszahlung rückt in weite Ferne, weil solange Prozesse laufen Schmitt nicht auszahlen darf (Insolvenzrecht).
Wer den Hals nicht voll genug bekommt, bekommt unterm Strich weniger, wie alle anderen auch.
Mittlerweile sollte doch jeder schlau geworden sein, dass es schief geht, wenn er den Hals nicht voll genug bekommt.
Also diesmal Gehirn einschalten und nicht immer auf Leute hören, die Euch was Gutes tun wollen.
Das wollte Phoenix auch.
Das Ergebnis kennen wir, was scheinbar schon einige vergessen haben.
Also schon brav sein und auf 1. Quartal 2014 hoffen, damit es endlich den Rest der Kohle gibt. Warten tun wir ja nun schon lange genug.
Und recht haben die, die 2005 mit 10 Jahren Abwicklungsdauer der Insolvenz gerechnet haben.
Hallo auch , ich finde auch es ist genug .
Lieber eine Ende mit Schrecken als ein
Schrecken ohne Ende .
Jeder muss mal einsehen das es nichts
bringt die Auszahlung ín die Ewigkeit
zu verschieben .
Ich werde einen ganzen Batzen Geld
verlieren soviel ist mal sicher .
Lieber eine Ende mit Schrecken als ein
Schrecken ohne Ende .
Jeder muss mal einsehen das es nichts
bringt die Auszahlung ín die Ewigkeit
zu verschieben .
Ich werde einen ganzen Batzen Geld
verlieren soviel ist mal sicher .
Hallo,
ein neuer Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters ist heute im internen Bereich bei Schuba eingestellt worden.
ein neuer Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters ist heute im internen Bereich bei Schuba eingestellt worden.
Wer kann den Sachstandsbericht mal einstellen? Danke!
000043KUS_kau_AG_Frankfurt_Sachstandsbericht_Juni_2013.docx / 13094
Geschäftsführer: RA Rüdiger Bauch · RAin Elke Bäuerle · RA Tim Beyer · RA Holger Blümle · RA Jean-Olivier Boghossian · RA Volker Böhm · RA Michael Böhner · RA Stefano Buck
RA Harald Bußhardt · RA Ralph Bünning · RA Dr. Thomas Dithmar · RAin Dr. Elske Fehl-Weileder · RA Edgar Grönda · RA Dr. Dirk Herzig · RA Tobias Hirte
RA vBP Dr. Ferdinand Kießner · RA Tilo Kolb · RA Harald Kroth · RA Patric W. Naumann · RAin Grit Rademacher · RA StB Martin Schmidt · RA Frank Schmitt
StB Detlef Schneider · RA Detlef Stürmann · RAin Heitje Thürnagel
Sitz: Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern · Amtsgericht Mannheim HRB 220689
Standorte: Achern · Aschaffenburg · Augsburg · Bayreuth · Berlin · Bocholt · Braunschweig · Bremen · Celle · Chemnitz
Dessau-Roßlau · Detmold · Dresden · Endingen · Erfurt · Essen · Frankfurt · Halle · Hamburg · Hannover
Hof · Karlsruhe · Leipzig · Magdeburg · Mannheim · Mönchengladbach · Nürnberg · Offenburg · Rostock
Rottweil · Saarbrücken · Stuttgart · Weiden · Wuppertal
Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt/Main
Frank Schmitt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Olof-Palme-Straße 13
60439 Frankfurt
Telefon +49 (0) 69/50986-0
Telefax +49 (0) 69/50986-110
www.schubra.de
810 IN 300/05 P Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PHOENIX Kapitaldienst GmbH, Gesellschaft für
die Durchführung und Vermittlung von Vermögensanlagen,
ehemals Vilbeler Straße 29, 60313
Frankfurt am Main
nehme ich Bezug auf meinen Sachstandsbericht vom 19. Januar 2013 und erstatte turnusgemäß
den 16. weiteren
S A C H S T A N D S B E R I C H T:
1. Verwertung der Insolvenzmasse
1.1 Dänische Beteiligung
Die Auseinandersetzung mit den dänischen Insolvenzverwaltern wegen der Feststellung
der im dänischen Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen ist noch nicht abgeschlossen.
Im Rahmen des Prozesses wurden verschiedene Vergleichsvorschläge durch
die Gegenseite unterbreitet, die jedoch nicht annahmefähig waren. Ich habe nun meine
Prozessanwälte beauftragt, auf einen baldigen Abschluss des Verfahrens hinzuwirken.
Amtsgericht Frankfurt
- Insolvenzgericht -
Klingerstraße 20
60313 Frankfurt/Main
Akten-Nr.
Durchwahl
E-Mail
Datum
Phoenix I B
+49 (0) 69/50986-155
FSchmitt@schubra.de
2013-06-28 KUS-SCF-kau
- 2 -
1.2 Beteiligung Agypetco Oil- und Gas Exploration GmbH
In der letzten Berichtsperiode konnten folgende Erlöse erzielt werden:
- drittes Quartal 2012 492,87 €
- viertes Quartal 2012 1.344,12 €
Der Verkauf der Beteiligung konnte - wie beabsichtigt - durchgeführt werden, der vereinbarte
Kaufpreis in Höhe von 4.591,42 €
wurde am 26. Februar 2013 dem Anderkonto gutgeschrieben.
Aus der Beteiligung konnten im Laufe des Insolvenzverfahrens damit
Erlöse in Höhe von 19.734,61 €
realisiert werden.
1.3 Steuererstattungsansprüche
Zur Abstimmung der Frage der Änderung der Steuerbescheide für die Zeit vor Insolvenzeröffnung
und der sich hieraus für das eröffnete Verfahren ergebenden Konsequenzen
konnte mit dem Finanzamt Frankfurt am 22. Mai 2013 ein weiterer Besprechungstermin
durchgeführt werden. In diesem Besprechungstermin wurde dem Finanzamt, die von uns
ermittelte Verteilung der von der Schuldnerin vor Insolvenzeröffnung abgerechneten
Provisionen auf die umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Teile dargestellt. Die
Berechnungsgrundlage sowie die Darstellung wurden vom Vertreter des Finanzamts
nachvollzogen und werden voraussichtlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden können
Neben den bereits im vergangenen Sachstandsbericht dargestellten potentiellen Zuflüsse
aus der Rückerstattung der vor Eröffnung abgeführten Gewerbesteuer in Höhe von 12,8
Mio. € (zzgl. Zinsen iHv. überschlägig rd. 7 Mio. €), werden voraussichtlich Zinsabschlagssteuern
für die Zeit nach Insolvenzeröffnung iHv. rd. 12,5 Mio. € zurückgefordert
werden können.
Darüber hinaus hat das Finanzamt in dem Besprechungstermin aufgezeigt, dass bei einer
Ausschüttung an die Anleger möglicherweise Umsatzsteuerrückforderungen geltend gemacht
werden können, da gedanklich auch Rückzahlungen auf die bereits verumsatzten
Provisionen erfolgen würden.
- 3 -
Um diese potentiellen Umsatzsteuerrückerstattungen zu ermitteln, habe ich Herrn Steuerberater
Lakies beauftragt, weitere Berechnungen durchzuführen, die mit dem Finanzamt
abgestimmt werden müssen.
Dem Finanzamt wurde zwischenzeitlich ein Bericht über die Aufteilung der Provisionen
aus dem Zeitraum vor Insolvenzeröffnung in umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige
Leistungen vorgelegt, ich gehe davon aus, dass das Finanzamt nunmehr den avisierten
Betriebsprüfungsbericht für den Zeitraum bis Insolvenzeröffnung kurzfristig vorlegen
wird und dass dieser (soweit das Finanzamt nicht wesentlich von seiner bislang mündlich
geäußerten Auffassung abweichen wird) die Besteuerung sodann zeitnah erfolgen kann.
Im Weiteren ist der Prüfungszeitraum nach Insolvenzeröffnung bis 2010 noch abzuschließen.
Nach wie vor bin ich optimistisch, dass mit dem Finanzamt eine einvernehmliche Lösung
herbeigeführt werden kann und ein Rechtsstreit vermieden wird.
1.4 Forderung gegen den Nachlass auf Ableben des Herrn Dieter Breitkreuz
Der Insolvenzverwalter über den Nachlass des Herrn Dieter Breitkreuz ist zwischenzeitlich
selbst verstorben. Ein Nachfolger im Amt wurde durch das Insolvenzgericht noch
nicht bestellt.
1.5 Anfechtungssachverhalte
1.5.1 Family and Friends (Auszahlungen von Frau Ruhrauf)
Auf die von Frau Ruhrauf unberechtigterweise unmittelbar vor Insolvenzantrag geleisteten
Auszahlungen werden nach wie vor monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 35,78 €
bzw. 20,00 €, insgesamt demnach 55,78 € realisiert. In der vergangenen Berichtsperiode
konnten demnach weitere Zuflüsse in Höhe von rd. 330,00 € zugunsten der Masse eingezogen
werden.
1.5.2 Scheingewinne
Der Stand der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen aus der Auszahlung von
Scheingewinnen ist aktuell wie folgt:
- 4 -
1.5.2.1 Inländische Anleger
Auf die Anfechtungsansprüche gegenüber inländischen Anlegern konnten in der letzten
Berichtsperiode weitere Zahlungen realisiert werden, sodass auf die Hauptforderungen
bis 1. Juni 2013 Zahlungen in Höhe von 7.083.864,62 €
verzeichnet werden konnten.
Auf die Zinsansprüche wurden bislang Zahlungen in Höhe von 408.299,55 €
realisiert
(die Differenz gegenüber dem letzten Bericht resultiert aus Umbuchungen,
die im Zuge der abschließenden Aufbereitung der Akten erforderlich waren),
während auf die für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten
Erstattungen in Höhe von 738.864,62 €
eingingen.
Ausgebucht wurden zwischenzeitlich Ansprüche in Höhe von 3.242.293,47 €,
sodass derzeit noch Ansprüche geltend gemacht werden im Volumen
von 1.535.570,31 €.
In der vergangenen Berichtsperiode ergingen keine weiteren Urteile zu Anfechtungssachverhalten,
derzeit werden insbesondere Ratenzahlungen überwacht sowie titulierte Ansprüche
vollstreckt.
1.5.2.2 Ausländische Anleger
Auf die im Ausland geltend gemachten Anfechtungsansprüche konnten in der vergangenen
Berichtsperiode weitere Zahlungen im Umfang von rund 350.000,00 € realisiert werden.
In Dänemark werden noch einzelne Ansprüche verfolgt, während insbesondere in
Frankreich noch über 100 Akten offen sind. Diese Ansprüche sind überwiegend noch in
der gerichtlichen Geltendmachung.
Zum 1. Juni 2013 konnten auf die Hauptforderungen Zahlungen
in Höhe von 11.287.604,31 €
realisiert werden. Auf Zinsen wurden Zahlungen in Höhe von 1.650.565,78 €
eingezogen, während auf Kosten Erstattungen in Höhe von 310.552,26 €
eingingen.
- 5 -
In Dänemark werden - wie bereits dargestellt - noch einzelne Ansprüche auf Basis der
ergangenen Urteile außergerichtlich diskutiert. Ich gehe davon aus, dass diese Ansprüche
innerhalb der nächsten Berichtsperiode abschließend erledigt werden können.
Die Anfechtungsansprüche in Großbritannien sind abschließend erledigt. Nach dem
Vergleich mit den Group-Respondents mussten die übrigen Akten geschlossen werden,
da insoweit die Anfechtungsgegner nicht mehr ermittelt werden konnten.
In Frankreich werden nach wie vor die prozessualen Auseinandersetzungen fortgeführt.
Es sind noch rd. 100 Sachverhalte rechtshängig.
Das in Italien noch anhängige Verfahren ist nach wie vor nicht entschieden. Die
Stellungnahmefrist bis 5. Februar 2013 wurde vertagt. Weitere prozessleitende Verfügungen
sind bislang nicht ergangen, ich habe über meine in Italien ansässigen Anwälte
bei Gericht auf eine Fortsetzung des Prozesses hingewirkt.
Die in Spanien durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen zwei Anfechtungsgegner
hatten bislang noch nicht zu einem Erfolg geführt. Von einer Anfechtung der
Übertragung einer Immobilie auf eine verbundene Gesellschaft gegen einen Anfechtungsgegner
habe ich wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken und der unabsehbaren
Dauer einer solchen Auseinandersetzung abgesehen.
Die Auseinandersetzungen in Málaga konnten im Berichtszeitraum nicht wesentlich vorangebracht
werden.
Die Bearbeitung der Anfechtungsansprüche auf den Faröer Inseln läuft weiterhin parallel
zu den Verfahren in Dänemark. Insoweit gehe ich davon aus, dass diese Verfahren in
der kommenden Berichtsperiode wesentliche Fortschritte erzielen werden.
1.5.3 Sonstige Anfechtungsansprüche / Scheinprovisionen
Im Bereich der Scheinprovisionen konnten in der vergangenen Berichtsperiode weitere
Zahlungszuflüsse in Höhe von rd. 40.000,00 €
realisiert werden.
Insgesamt sind bis heute auf die Scheinprovisionen Zahlungen in Höhe von 892.263,08 €
zugeflossen.
Kostenerstattungen wurden realisierte in Höhe von 38.346,50 €,
während Zahlungen auf Zinsen in Höhe von 18.955,38 €
zugeflossen sind.
- 6 -
Die Auseinandersetzung mit einem Vermittler, gegen den ich Ansprüche in Höhe von
700.000,00 € geltend mache, ist nach wie vor rechtshängig. Insoweit ist ein erstinstanzliches
Urteil noch nicht ergangen, ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde
nunmehr auf den 5. Juli 2013 anberaumt.
1.6 Arbeitnehmerdarlehen
Von der ehemaligen Arbeitnehmerin der Schuldnerin werden nach wie vor Ratenzahlungen
in Höhe von monatlich 50,00 € auf das Arbeitnehmerdarlehen in die Masse geleistet.
1.8 Flüssige Mittel
Die verwalteten Mittel werden nach wie vor als Festgelder verwahrt, wobei die Zinserträge
nach wie vor im Sinkflug begriffen sind. Aktuell werden folgende Konten geführt:
Kreissparkasse Freudenstadt, Konto-Nr. 2001003561,
Festgeldanlage bis 8. August, Zinssatz 0,31 % p.a. 28.658.992,63 €
Kreissparkasse Freudenstadt, Konto-Nr. 2001003750,
Festgeldanlage bis 8. August 2013, Zinssatz 0,31 % p.a. 30.189.983,50 €
Kreissparkasse München-Starnberg, Konto-Nr. 22250872,
Tagesgeld, Zinssatz 0,45 % p.a. 82.928.165,60 €
Deutsche Bank Freiburg, Konto-Nr. 88028605,
Festgeldanlage bis 10. Juli 2013, Zinssatz 0,3 % p.a. 27.791.785,60 €
HypoVereinsbank Bayreuth, Konto-Nr. 333577747,
Festgeldanlage bis 30. September 2013, Zinssatz 0,2 % p.a. 20.996.342,95 €
Kreissparkasse München-Starnberg, Konto-Nr. 22221147,
Tagesgeld, Zinssatz 0,45 % p.a. 52.956.314,00 €
Summe der Festgeldanlagen 243.521.584,28 €
- 7 -
Auf den eingerichteten Girokonten werden folgen Kontoguthaben verwaltet:
Frankfurter Sparkasse von 1822, Konto-Nr. 200110640,
Tagesgeldkonto (Kontostand per 14. Juni 2013) 5.488.089,20 €
Frankfurter Sparkasse von 1822, Konto-Nr. 200110714,
Tagesgeldkonto 50.709,73 €
1.8 Sonstige Forderungen
Kenntnisse über den aktuellen Aufenthaltsort von Herrn Milde, und ob der Vollzug in
Dänemark weiter fortdauert, habe ich nicht. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass aus
dem titulierten Anspruch gegen Herrn Milde sich noch Ansprüche realisieren lassen werden.
2. Weitere Maßnahmen des Insolvenzverwalters
2.1 Mietverhältnis
Die schuldnerischen Unterlagen werden nach wie vor in den angemieteten Räumlichkeiten
in Dietzenbach verwahrt, der Mietvertrag wurde bis zum 30. November 2016 fest abgeschlossen.
2.2 Passivprozess wegen Einsichtnahme in die Unterlagen der BaFin
Nach wie vor führen einzelne Anleger Auseinandersetzung mit der BaFin, in die ich als
Verfahrensbeteiligter jeweils involviert bin.
2.3 Feststellungklagen wegen Forderungsprüfung
Im Berichtszeitraum wurde eine weitere Feststellungklage eingereicht.
2.4 Aussonderungsklagen
Die Vollstreckung gegen die Citco Global Custody wegen der titulierten Kostenerstattungsansprüche
war bislang nicht erfolgreich - die Vollstreckung in Belgien konnte keine
Vermögenswerte der Citco Global Custody aufdecken, die Vollstreckung in Holland
wurde aus den bereits dargestellten Gründen ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht
- 8 -
hat über die Annahme der Verfassungsbeschwerde der Citco Global Custody nach wie
vor nicht entschieden.
Zwischenzeitlich hat ein weiterer Gläubiger, der zweitinstanzlich in einem Aussonderungsprozess
gegen mich unterlegen war Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH wegen
der Nichtzulassung der Revision durch die Untergerichte erhoben. Die Nichtzulassungsbeschwerde
wurde im März 2012 eingelegt, die letzten Schriftsätze im Oktober 2012 gewechselt,
seither ruht diese Akte beim Bundesgerichtshof.
2.5 Führung der Insolvenztabelle
Die Abstimmung der Gerichtstabelle und der Verwaltertabelle konnte weiter vorangebracht
werden. Beide Datenbanken wurden zwischenzeitlich durch einen IT-Dienstleister
dupliziert und werden analysiert. Eine erste Systemanalyse hat gezeigt, dass die vorhandenen
Abweichungen beherrschbar sind. Aktuell gehen wir davon aus, dass rd. 1.200 Datensätze
händisch kontrolliert und in Übereinstimmung gebracht werden müssen. Diese
Arbeiten sollen im Juli/August 2013 erledigt werden, sodass sodann die beiden vom Insolvenzverwalter
und vom Insolvenzgericht geführten Tabellen synchronisiert werden
können. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die nachträglichen weiteren Anerkenntnisse
der angemeldeten Forderungen umgesetzt werden können und auch die Forderungsübergänge
auf die EdW in der beim Insolvenzgericht geführten Tabelle umgesetzt werden
können.
Die bei Gericht geführte Tabelle ist Basis einer jeden Auszahlung. Soweit das Insolvenzgericht
die Forderungsübergänge und nachträglichen Anerkenntnisse händisch in der dort
geführten Tabelle vermerken müsste, wäre ein Abschluss des vorliegenden Verfahrens
wegen der fehlenden Kapazitäten auf unabsehbare Zeit nicht möglich. Aufgrund dessen
wird eine IT-gestützte Lösung, in der die Prüfergebnisse vom Insolvenzverwalter automatisiert
an das Insolvenzgericht übergeben werden können, gesucht.
Die Vorarbeiten für die Übergabe dieser Prüfergebnisse wurden ebenfalls geleistet, dies
soll nun in den Monaten September/Oktober 2013 umgesetzt werden. Vorab sollen alle
Insolvenzgläubiger/Anleger über die beabsichtigten Prüfergebnisse und insbesondere die
von der EdW mitgeteilten Forderungsübergänge informiert werden, damit sie Gelegenheit
zur Prüfung und ggfs. Rückäußerung erhalten. Weiterhin werden die Bankverbindungen
von den Gläubigern in Vorbereitung einer Auszahlung zunächst noch zu erheben
sein.
- 9 -
3. Gläubigerausschuss
Der Gläubigerausschuss hat am 18. Juni 2013 erneut getagt und die Ergebnisse der Abstimmung
mit der Finanzverwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen sowie das weitere
Vorgehen hinsichtlich der Abstimmung der Insolvenztabelle mit dem Gericht und der
Umsetzung der Prüfergebnisse unterstützt.
4. Gläubigerinformation
Seit der Gläubigerinformation vom 12. November 2012 habe ich keine weitere Gläubigerinformation
mehr auf meiner Homepage veröffentlicht. Allerdings werden sämtliche
„Anlegergläubiger„ Ende August/Anfang September 2013 von mir postalisch angeschrieben
und über den aktuellen Verfahrensstand informiert werden.
5. EdW-Entschädigung
Die von der EdW mitgeteilten Forderungsübergänge werden nach der weiteren Forderungsprüfung
in der Insolvenztabelle vermerkt werden können, insoweit darf ich auf meine
obigen Ausführungen verweisen.
6. Weiterer Verfahrensfortgang
Nach wie vor beabsichtige ich die weitere Verfahrensbearbeitung - wie im vergangenen
Sachstandsbericht dargestellt – voranzutreiben. Bei optimalem Verfahrensverlauf könnte
der Schlussbericht zum Jahreswechsel 2013/2014 beim Insolvenzgericht eingereicht werden.
Allerdings habe ich keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer durch die Finanzverwaltung.
Eine Verfahrensbeendigung vor einer steuerlichen abschließenden Erledigung
erscheint mir derzeit nicht angezeigt.
Ich berichte unaufgefordert nach Ablauf weiterer sechs Monate, spätestens zum 31. Dezember
2013.
Frank Schmitt
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Insolvenzrecht
als Insolvenzverwalter
Geschäftsführer: RA Rüdiger Bauch · RAin Elke Bäuerle · RA Tim Beyer · RA Holger Blümle · RA Jean-Olivier Boghossian · RA Volker Böhm · RA Michael Böhner · RA Stefano Buck
RA Harald Bußhardt · RA Ralph Bünning · RA Dr. Thomas Dithmar · RAin Dr. Elske Fehl-Weileder · RA Edgar Grönda · RA Dr. Dirk Herzig · RA Tobias Hirte
RA vBP Dr. Ferdinand Kießner · RA Tilo Kolb · RA Harald Kroth · RA Patric W. Naumann · RAin Grit Rademacher · RA StB Martin Schmidt · RA Frank Schmitt
StB Detlef Schneider · RA Detlef Stürmann · RAin Heitje Thürnagel
Sitz: Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern · Amtsgericht Mannheim HRB 220689
Standorte: Achern · Aschaffenburg · Augsburg · Bayreuth · Berlin · Bocholt · Braunschweig · Bremen · Celle · Chemnitz
Dessau-Roßlau · Detmold · Dresden · Endingen · Erfurt · Essen · Frankfurt · Halle · Hamburg · Hannover
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Rottweil · Saarbrücken · Stuttgart · Weiden · Wuppertal
Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt/Main
Frank Schmitt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Olof-Palme-Straße 13
60439 Frankfurt
Telefon +49 (0) 69/50986-0
Telefax +49 (0) 69/50986-110
www.schubra.de
810 IN 300/05 P Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PHOENIX Kapitaldienst GmbH, Gesellschaft für
die Durchführung und Vermittlung von Vermögensanlagen,
ehemals Vilbeler Straße 29, 60313
Frankfurt am Main
nehme ich Bezug auf meinen Sachstandsbericht vom 19. Januar 2013 und erstatte turnusgemäß
den 16. weiteren
S A C H S T A N D S B E R I C H T:
1. Verwertung der Insolvenzmasse
1.1 Dänische Beteiligung
Die Auseinandersetzung mit den dänischen Insolvenzverwaltern wegen der Feststellung
der im dänischen Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen ist noch nicht abgeschlossen.
Im Rahmen des Prozesses wurden verschiedene Vergleichsvorschläge durch
die Gegenseite unterbreitet, die jedoch nicht annahmefähig waren. Ich habe nun meine
Prozessanwälte beauftragt, auf einen baldigen Abschluss des Verfahrens hinzuwirken.
Amtsgericht Frankfurt
- Insolvenzgericht -
Klingerstraße 20
60313 Frankfurt/Main
Akten-Nr.
Durchwahl
Datum
Phoenix I B
+49 (0) 69/50986-155
FSchmitt@schubra.de
2013-06-28 KUS-SCF-kau
- 2 -
1.2 Beteiligung Agypetco Oil- und Gas Exploration GmbH
In der letzten Berichtsperiode konnten folgende Erlöse erzielt werden:
- drittes Quartal 2012 492,87 €
- viertes Quartal 2012 1.344,12 €
Der Verkauf der Beteiligung konnte - wie beabsichtigt - durchgeführt werden, der vereinbarte
Kaufpreis in Höhe von 4.591,42 €
wurde am 26. Februar 2013 dem Anderkonto gutgeschrieben.
Aus der Beteiligung konnten im Laufe des Insolvenzverfahrens damit
Erlöse in Höhe von 19.734,61 €
realisiert werden.
1.3 Steuererstattungsansprüche
Zur Abstimmung der Frage der Änderung der Steuerbescheide für die Zeit vor Insolvenzeröffnung
und der sich hieraus für das eröffnete Verfahren ergebenden Konsequenzen
konnte mit dem Finanzamt Frankfurt am 22. Mai 2013 ein weiterer Besprechungstermin
durchgeführt werden. In diesem Besprechungstermin wurde dem Finanzamt, die von uns
ermittelte Verteilung der von der Schuldnerin vor Insolvenzeröffnung abgerechneten
Provisionen auf die umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Teile dargestellt. Die
Berechnungsgrundlage sowie die Darstellung wurden vom Vertreter des Finanzamts
nachvollzogen und werden voraussichtlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden können
Neben den bereits im vergangenen Sachstandsbericht dargestellten potentiellen Zuflüsse
aus der Rückerstattung der vor Eröffnung abgeführten Gewerbesteuer in Höhe von 12,8
Mio. € (zzgl. Zinsen iHv. überschlägig rd. 7 Mio. €), werden voraussichtlich Zinsabschlagssteuern
für die Zeit nach Insolvenzeröffnung iHv. rd. 12,5 Mio. € zurückgefordert
werden können.
Darüber hinaus hat das Finanzamt in dem Besprechungstermin aufgezeigt, dass bei einer
Ausschüttung an die Anleger möglicherweise Umsatzsteuerrückforderungen geltend gemacht
werden können, da gedanklich auch Rückzahlungen auf die bereits verumsatzten
Provisionen erfolgen würden.
- 3 -
Um diese potentiellen Umsatzsteuerrückerstattungen zu ermitteln, habe ich Herrn Steuerberater
Lakies beauftragt, weitere Berechnungen durchzuführen, die mit dem Finanzamt
abgestimmt werden müssen.
Dem Finanzamt wurde zwischenzeitlich ein Bericht über die Aufteilung der Provisionen
aus dem Zeitraum vor Insolvenzeröffnung in umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige
Leistungen vorgelegt, ich gehe davon aus, dass das Finanzamt nunmehr den avisierten
Betriebsprüfungsbericht für den Zeitraum bis Insolvenzeröffnung kurzfristig vorlegen
wird und dass dieser (soweit das Finanzamt nicht wesentlich von seiner bislang mündlich
geäußerten Auffassung abweichen wird) die Besteuerung sodann zeitnah erfolgen kann.
Im Weiteren ist der Prüfungszeitraum nach Insolvenzeröffnung bis 2010 noch abzuschließen.
Nach wie vor bin ich optimistisch, dass mit dem Finanzamt eine einvernehmliche Lösung
herbeigeführt werden kann und ein Rechtsstreit vermieden wird.
1.4 Forderung gegen den Nachlass auf Ableben des Herrn Dieter Breitkreuz
Der Insolvenzverwalter über den Nachlass des Herrn Dieter Breitkreuz ist zwischenzeitlich
selbst verstorben. Ein Nachfolger im Amt wurde durch das Insolvenzgericht noch
nicht bestellt.
1.5 Anfechtungssachverhalte
1.5.1 Family and Friends (Auszahlungen von Frau Ruhrauf)
Auf die von Frau Ruhrauf unberechtigterweise unmittelbar vor Insolvenzantrag geleisteten
Auszahlungen werden nach wie vor monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 35,78 €
bzw. 20,00 €, insgesamt demnach 55,78 € realisiert. In der vergangenen Berichtsperiode
konnten demnach weitere Zuflüsse in Höhe von rd. 330,00 € zugunsten der Masse eingezogen
werden.
1.5.2 Scheingewinne
Der Stand der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen aus der Auszahlung von
Scheingewinnen ist aktuell wie folgt:
- 4 -
1.5.2.1 Inländische Anleger
Auf die Anfechtungsansprüche gegenüber inländischen Anlegern konnten in der letzten
Berichtsperiode weitere Zahlungen realisiert werden, sodass auf die Hauptforderungen
bis 1. Juni 2013 Zahlungen in Höhe von 7.083.864,62 €
verzeichnet werden konnten.
Auf die Zinsansprüche wurden bislang Zahlungen in Höhe von 408.299,55 €
realisiert
(die Differenz gegenüber dem letzten Bericht resultiert aus Umbuchungen,
die im Zuge der abschließenden Aufbereitung der Akten erforderlich waren),
während auf die für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten
Erstattungen in Höhe von 738.864,62 €
eingingen.
Ausgebucht wurden zwischenzeitlich Ansprüche in Höhe von 3.242.293,47 €,
sodass derzeit noch Ansprüche geltend gemacht werden im Volumen
von 1.535.570,31 €.
In der vergangenen Berichtsperiode ergingen keine weiteren Urteile zu Anfechtungssachverhalten,
derzeit werden insbesondere Ratenzahlungen überwacht sowie titulierte Ansprüche
vollstreckt.
1.5.2.2 Ausländische Anleger
Auf die im Ausland geltend gemachten Anfechtungsansprüche konnten in der vergangenen
Berichtsperiode weitere Zahlungen im Umfang von rund 350.000,00 € realisiert werden.
In Dänemark werden noch einzelne Ansprüche verfolgt, während insbesondere in
Frankreich noch über 100 Akten offen sind. Diese Ansprüche sind überwiegend noch in
der gerichtlichen Geltendmachung.
Zum 1. Juni 2013 konnten auf die Hauptforderungen Zahlungen
in Höhe von 11.287.604,31 €
realisiert werden. Auf Zinsen wurden Zahlungen in Höhe von 1.650.565,78 €
eingezogen, während auf Kosten Erstattungen in Höhe von 310.552,26 €
eingingen.
- 5 -
In Dänemark werden - wie bereits dargestellt - noch einzelne Ansprüche auf Basis der
ergangenen Urteile außergerichtlich diskutiert. Ich gehe davon aus, dass diese Ansprüche
innerhalb der nächsten Berichtsperiode abschließend erledigt werden können.
Die Anfechtungsansprüche in Großbritannien sind abschließend erledigt. Nach dem
Vergleich mit den Group-Respondents mussten die übrigen Akten geschlossen werden,
da insoweit die Anfechtungsgegner nicht mehr ermittelt werden konnten.
In Frankreich werden nach wie vor die prozessualen Auseinandersetzungen fortgeführt.
Es sind noch rd. 100 Sachverhalte rechtshängig.
Das in Italien noch anhängige Verfahren ist nach wie vor nicht entschieden. Die
Stellungnahmefrist bis 5. Februar 2013 wurde vertagt. Weitere prozessleitende Verfügungen
sind bislang nicht ergangen, ich habe über meine in Italien ansässigen Anwälte
bei Gericht auf eine Fortsetzung des Prozesses hingewirkt.
Die in Spanien durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen zwei Anfechtungsgegner
hatten bislang noch nicht zu einem Erfolg geführt. Von einer Anfechtung der
Übertragung einer Immobilie auf eine verbundene Gesellschaft gegen einen Anfechtungsgegner
habe ich wegen der unkalkulierbaren Kostenrisiken und der unabsehbaren
Dauer einer solchen Auseinandersetzung abgesehen.
Die Auseinandersetzungen in Málaga konnten im Berichtszeitraum nicht wesentlich vorangebracht
werden.
Die Bearbeitung der Anfechtungsansprüche auf den Faröer Inseln läuft weiterhin parallel
zu den Verfahren in Dänemark. Insoweit gehe ich davon aus, dass diese Verfahren in
der kommenden Berichtsperiode wesentliche Fortschritte erzielen werden.
1.5.3 Sonstige Anfechtungsansprüche / Scheinprovisionen
Im Bereich der Scheinprovisionen konnten in der vergangenen Berichtsperiode weitere
Zahlungszuflüsse in Höhe von rd. 40.000,00 €
realisiert werden.
Insgesamt sind bis heute auf die Scheinprovisionen Zahlungen in Höhe von 892.263,08 €
zugeflossen.
Kostenerstattungen wurden realisierte in Höhe von 38.346,50 €,
während Zahlungen auf Zinsen in Höhe von 18.955,38 €
zugeflossen sind.
- 6 -
Die Auseinandersetzung mit einem Vermittler, gegen den ich Ansprüche in Höhe von
700.000,00 € geltend mache, ist nach wie vor rechtshängig. Insoweit ist ein erstinstanzliches
Urteil noch nicht ergangen, ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde
nunmehr auf den 5. Juli 2013 anberaumt.
1.6 Arbeitnehmerdarlehen
Von der ehemaligen Arbeitnehmerin der Schuldnerin werden nach wie vor Ratenzahlungen
in Höhe von monatlich 50,00 € auf das Arbeitnehmerdarlehen in die Masse geleistet.
1.8 Flüssige Mittel
Die verwalteten Mittel werden nach wie vor als Festgelder verwahrt, wobei die Zinserträge
nach wie vor im Sinkflug begriffen sind. Aktuell werden folgende Konten geführt:
Kreissparkasse Freudenstadt, Konto-Nr. 2001003561,
Festgeldanlage bis 8. August, Zinssatz 0,31 % p.a. 28.658.992,63 €
Kreissparkasse Freudenstadt, Konto-Nr. 2001003750,
Festgeldanlage bis 8. August 2013, Zinssatz 0,31 % p.a. 30.189.983,50 €
Kreissparkasse München-Starnberg, Konto-Nr. 22250872,
Tagesgeld, Zinssatz 0,45 % p.a. 82.928.165,60 €
Deutsche Bank Freiburg, Konto-Nr. 88028605,
Festgeldanlage bis 10. Juli 2013, Zinssatz 0,3 % p.a. 27.791.785,60 €
HypoVereinsbank Bayreuth, Konto-Nr. 333577747,
Festgeldanlage bis 30. September 2013, Zinssatz 0,2 % p.a. 20.996.342,95 €
Kreissparkasse München-Starnberg, Konto-Nr. 22221147,
Tagesgeld, Zinssatz 0,45 % p.a. 52.956.314,00 €
Summe der Festgeldanlagen 243.521.584,28 €
- 7 -
Auf den eingerichteten Girokonten werden folgen Kontoguthaben verwaltet:
Frankfurter Sparkasse von 1822, Konto-Nr. 200110640,
Tagesgeldkonto (Kontostand per 14. Juni 2013) 5.488.089,20 €
Frankfurter Sparkasse von 1822, Konto-Nr. 200110714,
Tagesgeldkonto 50.709,73 €
1.8 Sonstige Forderungen
Kenntnisse über den aktuellen Aufenthaltsort von Herrn Milde, und ob der Vollzug in
Dänemark weiter fortdauert, habe ich nicht. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass aus
dem titulierten Anspruch gegen Herrn Milde sich noch Ansprüche realisieren lassen werden.
2. Weitere Maßnahmen des Insolvenzverwalters
2.1 Mietverhältnis
Die schuldnerischen Unterlagen werden nach wie vor in den angemieteten Räumlichkeiten
in Dietzenbach verwahrt, der Mietvertrag wurde bis zum 30. November 2016 fest abgeschlossen.
2.2 Passivprozess wegen Einsichtnahme in die Unterlagen der BaFin
Nach wie vor führen einzelne Anleger Auseinandersetzung mit der BaFin, in die ich als
Verfahrensbeteiligter jeweils involviert bin.
2.3 Feststellungklagen wegen Forderungsprüfung
Im Berichtszeitraum wurde eine weitere Feststellungklage eingereicht.
2.4 Aussonderungsklagen
Die Vollstreckung gegen die Citco Global Custody wegen der titulierten Kostenerstattungsansprüche
war bislang nicht erfolgreich - die Vollstreckung in Belgien konnte keine
Vermögenswerte der Citco Global Custody aufdecken, die Vollstreckung in Holland
wurde aus den bereits dargestellten Gründen ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht
- 8 -
hat über die Annahme der Verfassungsbeschwerde der Citco Global Custody nach wie
vor nicht entschieden.
Zwischenzeitlich hat ein weiterer Gläubiger, der zweitinstanzlich in einem Aussonderungsprozess
gegen mich unterlegen war Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH wegen
der Nichtzulassung der Revision durch die Untergerichte erhoben. Die Nichtzulassungsbeschwerde
wurde im März 2012 eingelegt, die letzten Schriftsätze im Oktober 2012 gewechselt,
seither ruht diese Akte beim Bundesgerichtshof.
2.5 Führung der Insolvenztabelle
Die Abstimmung der Gerichtstabelle und der Verwaltertabelle konnte weiter vorangebracht
werden. Beide Datenbanken wurden zwischenzeitlich durch einen IT-Dienstleister
dupliziert und werden analysiert. Eine erste Systemanalyse hat gezeigt, dass die vorhandenen
Abweichungen beherrschbar sind. Aktuell gehen wir davon aus, dass rd. 1.200 Datensätze
händisch kontrolliert und in Übereinstimmung gebracht werden müssen. Diese
Arbeiten sollen im Juli/August 2013 erledigt werden, sodass sodann die beiden vom Insolvenzverwalter
und vom Insolvenzgericht geführten Tabellen synchronisiert werden
können. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die nachträglichen weiteren Anerkenntnisse
der angemeldeten Forderungen umgesetzt werden können und auch die Forderungsübergänge
auf die EdW in der beim Insolvenzgericht geführten Tabelle umgesetzt werden
können.
Die bei Gericht geführte Tabelle ist Basis einer jeden Auszahlung. Soweit das Insolvenzgericht
die Forderungsübergänge und nachträglichen Anerkenntnisse händisch in der dort
geführten Tabelle vermerken müsste, wäre ein Abschluss des vorliegenden Verfahrens
wegen der fehlenden Kapazitäten auf unabsehbare Zeit nicht möglich. Aufgrund dessen
wird eine IT-gestützte Lösung, in der die Prüfergebnisse vom Insolvenzverwalter automatisiert
an das Insolvenzgericht übergeben werden können, gesucht.
Die Vorarbeiten für die Übergabe dieser Prüfergebnisse wurden ebenfalls geleistet, dies
soll nun in den Monaten September/Oktober 2013 umgesetzt werden. Vorab sollen alle
Insolvenzgläubiger/Anleger über die beabsichtigten Prüfergebnisse und insbesondere die
von der EdW mitgeteilten Forderungsübergänge informiert werden, damit sie Gelegenheit
zur Prüfung und ggfs. Rückäußerung erhalten. Weiterhin werden die Bankverbindungen
von den Gläubigern in Vorbereitung einer Auszahlung zunächst noch zu erheben
sein.
- 9 -
3. Gläubigerausschuss
Der Gläubigerausschuss hat am 18. Juni 2013 erneut getagt und die Ergebnisse der Abstimmung
mit der Finanzverwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen sowie das weitere
Vorgehen hinsichtlich der Abstimmung der Insolvenztabelle mit dem Gericht und der
Umsetzung der Prüfergebnisse unterstützt.
4. Gläubigerinformation
Seit der Gläubigerinformation vom 12. November 2012 habe ich keine weitere Gläubigerinformation
mehr auf meiner Homepage veröffentlicht. Allerdings werden sämtliche
„Anlegergläubiger„ Ende August/Anfang September 2013 von mir postalisch angeschrieben
und über den aktuellen Verfahrensstand informiert werden.
5. EdW-Entschädigung
Die von der EdW mitgeteilten Forderungsübergänge werden nach der weiteren Forderungsprüfung
in der Insolvenztabelle vermerkt werden können, insoweit darf ich auf meine
obigen Ausführungen verweisen.
6. Weiterer Verfahrensfortgang
Nach wie vor beabsichtige ich die weitere Verfahrensbearbeitung - wie im vergangenen
Sachstandsbericht dargestellt – voranzutreiben. Bei optimalem Verfahrensverlauf könnte
der Schlussbericht zum Jahreswechsel 2013/2014 beim Insolvenzgericht eingereicht werden.
Allerdings habe ich keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer durch die Finanzverwaltung.
Eine Verfahrensbeendigung vor einer steuerlichen abschließenden Erledigung
erscheint mir derzeit nicht angezeigt.
Ich berichte unaufgefordert nach Ablauf weiterer sechs Monate, spätestens zum 31. Dezember
2013.
Frank Schmitt
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Insolvenzrecht
als Insolvenzverwalter
Da ist das Ding..... Sehe ich das Richtig, dass bei optimalem Verlauf zum Jahreswechsel das Ganze vor dem Insolvenzgericht landet und wir Anfang 2014 mit einer Restzahlung rechnen dürfen?
Na ja, wenn ich Punkt 6. so lese ahne ich schon welche Truppe als nächstes einen Fortgang blockiert...
Das sich aber in 2014 etwas tut glaube ich auch. Ein Abschluss des gesamten Verfahrens wird jedoch noch auf sich warten lassen.
Das sich aber in 2014 etwas tut glaube ich auch. Ein Abschluss des gesamten Verfahrens wird jedoch noch auf sich warten lassen.
Wer hat heute auch Post von schubra erhalten und kann mit ein paar wenigen sätzen erklären, was jetzt noch ausbezahlt wird?
Mein Beispiel:
Mit Erklärung vom... i.H.v. weiteren 1.491€ vom Verwalter festgestellt.
Insgesamt festgestellt i.H.v. 11.128, Rest vom Verwalter bestritten.
und weiter...
Gem. § 5 Abs. 5 EAG i.H.v. 10.015€ übergegangen an die EDW.
Der Gläubiger nimmt noch i.H. v. 16.720 € am Verfahren teil, davon sind 1.113 € festgestellt. Rest vom Verwalter bestritten.
Meine Ansicht, Quote aus 1.113€, bei 30% etwa 333€. Korrekt?
Mein Beispiel:
Mit Erklärung vom... i.H.v. weiteren 1.491€ vom Verwalter festgestellt.
Insgesamt festgestellt i.H.v. 11.128, Rest vom Verwalter bestritten.
und weiter...
Gem. § 5 Abs. 5 EAG i.H.v. 10.015€ übergegangen an die EDW.
Der Gläubiger nimmt noch i.H. v. 16.720 € am Verfahren teil, davon sind 1.113 € festgestellt. Rest vom Verwalter bestritten.
Meine Ansicht, Quote aus 1.113€, bei 30% etwa 333€. Korrekt?
Das dürfte so in etwa hinkommen, plus möglicher Zinszahlungen.
Die Post muss an alle rausgegangen sein, da bis Ende Oktober eine Rückmeldung an Schmitt angesagt ist.
Die Post muss an alle rausgegangen sein, da bis Ende Oktober eine Rückmeldung an Schmitt angesagt ist.
Bei der Forderungsaufstellung hat der Insovenzverwalter monatlich Gewinne oder Verluste ausgewiesen. Weiß jemand von euch wie diese Gewinne/Verluste ermittelt wurden? Über die Jahre ergibt sich jedenfalls ein sattes Minus, sodass die Forderung geringer ist als die eingezahlten Beträge.
Mein Beispiel:
Mit Erklärung vom... i.H.v. weiteren 1.491€ vom Verwalter festgestellt.
Insgesamt festgestellt i.H.v. 11.128, Rest vom Verwalter bestritten.
und weiter...
Gem. § 5 Abs. 5 EAG i.H.v. 10.015€ übergegangen an die EDW.
Der Gläubiger nimmt noch i.H. v. 16.720 € am Verfahren teil, davon sind 1.113 € festgestellt. Rest vom Verwalter bestritten.
Meine Ansicht, Quote aus 1.113€, bei 30% etwa 333€. Korrekt?
Wo kommen eigentlich auf einmal die "1.491€ wurden vom Verwalter festgestellt" her?
Kann es sein, dass darauf sogar 90% gezahlt werden?
Plus zusätzlich etwa 30% von den 1.113€?
Mit Erklärung vom... i.H.v. weiteren 1.491€ vom Verwalter festgestellt.
Insgesamt festgestellt i.H.v. 11.128, Rest vom Verwalter bestritten.
und weiter...
Gem. § 5 Abs. 5 EAG i.H.v. 10.015€ übergegangen an die EDW.
Der Gläubiger nimmt noch i.H. v. 16.720 € am Verfahren teil, davon sind 1.113 € festgestellt. Rest vom Verwalter bestritten.
Meine Ansicht, Quote aus 1.113€, bei 30% etwa 333€. Korrekt?
Wo kommen eigentlich auf einmal die "1.491€ wurden vom Verwalter festgestellt" her?
Kann es sein, dass darauf sogar 90% gezahlt werden?
Plus zusätzlich etwa 30% von den 1.113€?
Ich will hier mal die voraussichtliche Quote hochrechnen:
Lt. Posting von geprellter vom 1.8.13 ist die Summe Festgeld 243,5 Mio.
+ Girokonten 5,5 Mio. ergibt 249 Mio.
Ich schätze, daß Schmitt insgesamt 11 Mio. bekommt, davon hat er schätzungsweise schon 6 Mio. bekommen, gehen also noch 5 Mio. ab.
Ergibt 244 Mio.
Bitte mein eigenes Posting vom 21.2.12 nochmal lesen.
Danach sind Gesamtansprüche von 512 Mio. da.
244/512 sind 47,6 % Quote.
Gilt von dem von Schmitt anerkannten Restbetrag.
Lt. Posting von geprellter vom 1.8.13 ist die Summe Festgeld 243,5 Mio.
+ Girokonten 5,5 Mio. ergibt 249 Mio.
Ich schätze, daß Schmitt insgesamt 11 Mio. bekommt, davon hat er schätzungsweise schon 6 Mio. bekommen, gehen also noch 5 Mio. ab.
Ergibt 244 Mio.
Bitte mein eigenes Posting vom 21.2.12 nochmal lesen.
Danach sind Gesamtansprüche von 512 Mio. da.
244/512 sind 47,6 % Quote.
Gilt von dem von Schmitt anerkannten Restbetrag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.580.205 von Urlaub2 am 07.10.13 12:39:00Von mir wie üblich nochmal der Hinweis, den Schmitt nicht zu verklagen, weil das die Auszahlung weiter verzögern würde.
Und wer nähere Infos hat, bitte unbedingt hier posten.
Und wer nähere Infos hat, bitte unbedingt hier posten.
Zur Frage, woher die 1491 EUR kommen.
Schmitt hat durch rechtlichen Druck und in Abstimmung mit dem Insolvenzausschuss seinen Berechnungsmodus für
die Forderungsmeldung dahingehend verändert, dass er nach
Einzahlung
-Agio
abzgl./zzgl.Handelsergebnisse
abzgl. Auszahlungen
= festzustellende Forderung verfährt.
Ursprünglich hat er noch die Bestandsprovisionen in Abzug gebracht.
Diese nun nicht mehr in Abzug gebrachten Bestandsprovisionen sind die 1491 EUR die er jetzt nicht mehr bestreitet und der Forderung zuschlägt.
Diese werden dann entsprechend der Quote behandelt/ausgezahlt, wie die bereits festgestellte Summe.
Schmitt hat durch rechtlichen Druck und in Abstimmung mit dem Insolvenzausschuss seinen Berechnungsmodus für
die Forderungsmeldung dahingehend verändert, dass er nach
Einzahlung
-Agio
abzgl./zzgl.Handelsergebnisse
abzgl. Auszahlungen
= festzustellende Forderung verfährt.
Ursprünglich hat er noch die Bestandsprovisionen in Abzug gebracht.
Diese nun nicht mehr in Abzug gebrachten Bestandsprovisionen sind die 1491 EUR die er jetzt nicht mehr bestreitet und der Forderung zuschlägt.
Diese werden dann entsprechend der Quote behandelt/ausgezahlt, wie die bereits festgestellte Summe.
Das klingt plausibel. Vielen Dank für die Info.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.580.205 von Urlaub2 am 07.10.13 12:39:00Hallo geprellte , habe gestern Schmitt meine Kontodaten geschickt .
Wird ja jeder aufgefordert worden sein .
Eine Quote von 47,6 % wär nicht schlecht .
Wird ja jeder aufgefordert worden sein .
Eine Quote von 47,6 % wär nicht schlecht .
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.599.459 von easy44M am 10.10.13 07:37:03Hallo,
haben ebenfalls Post von schubra bekommen: "Ihre Forderunganmeldung/Vorbereitung der Auszahlung..."
Was ist davon zu halten? Kann ich da ohne Risiko antworten? (Habe anteilig etwa 400 Euro zu erwarten.)
Ggf., reicht es, die Kontodaten an schubra zu übermitteln oder ist mehr zu tun?
Vielen Dank!
haben ebenfalls Post von schubra bekommen: "Ihre Forderunganmeldung/Vorbereitung der Auszahlung..."
Was ist davon zu halten? Kann ich da ohne Risiko antworten? (Habe anteilig etwa 400 Euro zu erwarten.)
Ggf., reicht es, die Kontodaten an schubra zu übermitteln oder ist mehr zu tun?
Vielen Dank!
Hallo,
was für ein Risiko meinst Du?
Wenn Du nicht antwortest wird Dich Schubra vielleicht nochmal anschreiben, oder auch nicht,
dann wird Deine Kohle vermutlich an uns gehen.
was für ein Risiko meinst Du?
Wenn Du nicht antwortest wird Dich Schubra vielleicht nochmal anschreiben, oder auch nicht,
dann wird Deine Kohle vermutlich an uns gehen.
Wenn jeder mehrmals angeschrieben werden muß dann verzögert sich
das ganze blos wieder .
Es wird wohl reichen die Kontodaten anzugeben .
Wer kann was zur Quote sagen ?
das ganze blos wieder .
Es wird wohl reichen die Kontodaten anzugeben .
Wer kann was zur Quote sagen ?
Mit "Risiko" meine ich, dass ich nicht weiß, ob schubra:
- von mir anschließend irgendein Honorar will;
- das Schreiben ehrlich gemeint ist oder ein Trick dahinter steckt.
(Ich habe nicht alles vom Thread gelesen...)
- von mir anschließend irgendein Honorar will;
- das Schreiben ehrlich gemeint ist oder ein Trick dahinter steckt.
(Ich habe nicht alles vom Thread gelesen...)
Der Schmitt ist Insolvenzverwalter und macht nur seine Arbeit.
Bezahlt wird er aus der Insolvenzmasse und von sonst keinem.
Bezahlt wird er aus der Insolvenzmasse und von sonst keinem.
Das Schreiben von Schmitt richtig durchlesen, da geht ja alles daraus hervor. Es geht um die Angabe der Kontonummer, auf die das Geld überwiesen werden kann, wenn man aus der Quote etwas zu beanspruchen hat.
Auch der EdW musste man seine Kontonummer angeben. Welches Problem gibt es da.
Das Honorar für den Insolvenzverwalter in mehreren Millionen wird aus der Insolvenzmasse entnommen, wie hier schon gesagt. Es ist sicherlich auch sinnvoll, bei Fragen auf die Homepage von Schubra zu sehen oder dort anzurufen.
Hier eine Insolvenzverwaltung > Informationen zum Verfahren Phoenix
Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt
Information in anderen Sprachen
english • français • dansk
Zur Erfassung der Bankverbindung
zum Gläubigerinformationssystem GIS
Das für Ende August/ Anfang September 2013 angekündigte Rundschreiben konnte am 4. Oktober 2013 zur Versendung gebracht werden. Die in diesem Schreiben angegebene Telefon Hotline ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
Zu dem Schreiben haben sich folgende häufig gestellte Fragen ergeben:
Entstehen Kosten durch die Mitteilung der Bankverbindung und Teilnahme am Insolvenzverfahren?
Nein, weder durch das Insolvenzgericht noch durch den Insolvenzverwalter werden beim einzelnen Gläubiger Kosten erhoben.
Muss ich, wenn sich aus der Berechnung ein Minusbetrag ergibt, auch meine Kontoverbindung mitteilen?
Nein, da bei einem Minusbetrag eine Forderung nicht anerkannt werden kann, wird keine Auszahlung auf dieses PMA-Konto erfolgen, so dass auch die Mitteilung der Bankverbindung nicht erforderlich ist.
Die IBAN Nummer wird nicht angenommen
Bitte geben Sie die IBAN-Nr. ohne Leerzeichen ein. Sollte die Erfassung auch nach mehreren Versuchen nicht erfolgreich sein, erstellen Sie bitte einen „Screenshot“ der Bildschirmseite, an der das Problem auftritt (durch die Taste „Druck“, kopieren und einfügen) und senden diese an die E-Mail-Anschrift PHOENIX@schubra.de.
Die Gläubigerinformation vom 12. November 2012, auf die sich das Schreiben bezieht, wurde mir nicht zugesandt
Diese Gläubigerinformation wurde nicht versandt, sie wurde lediglich im Internet veröffentlicht. Sie finden sie weiter unten auf dieser Seite.
Sollte Ihnen dieses Rundschreiben nicht in den nächsten Tagen zugehen, könnte dies unter anderem daran liegen, dass Sie uns Ihre aktuelle Adresse nicht mitgeteilt haben. Sollte Ihnen das Schreiben bis zum 14. Oktober 2013 noch nicht zugegangen sein (im Ausland bitte längere Postlaufzeiten einrechnen), dürfen wir Sie daher bitten, dass Sie sich schriftlich unter Angabe des Insolvenzverfahrens, der PMA-Nummer und ihrer aktuellen Adresse an uns unter der Postanschrift Schultze & Braun, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern, wenden und uns mitteilen, dass Sie das Rundschreiben nicht erhalten haben. Wir werden dieses sodann erneut versenden. Hierbei rechnen wir mit erheblichen Rückläufern, weswegen sich der wiederholte Versand verzögern kann.
Auch der EdW musste man seine Kontonummer angeben. Welches Problem gibt es da.
Das Honorar für den Insolvenzverwalter in mehreren Millionen wird aus der Insolvenzmasse entnommen, wie hier schon gesagt. Es ist sicherlich auch sinnvoll, bei Fragen auf die Homepage von Schubra zu sehen oder dort anzurufen.
Hier eine Insolvenzverwaltung > Informationen zum Verfahren Phoenix
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Zur Erfassung der Bankverbindung
zum Gläubigerinformationssystem GIS
Das für Ende August/ Anfang September 2013 angekündigte Rundschreiben konnte am 4. Oktober 2013 zur Versendung gebracht werden. Die in diesem Schreiben angegebene Telefon Hotline ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
Zu dem Schreiben haben sich folgende häufig gestellte Fragen ergeben:
Entstehen Kosten durch die Mitteilung der Bankverbindung und Teilnahme am Insolvenzverfahren?
Nein, weder durch das Insolvenzgericht noch durch den Insolvenzverwalter werden beim einzelnen Gläubiger Kosten erhoben.
Muss ich, wenn sich aus der Berechnung ein Minusbetrag ergibt, auch meine Kontoverbindung mitteilen?
Nein, da bei einem Minusbetrag eine Forderung nicht anerkannt werden kann, wird keine Auszahlung auf dieses PMA-Konto erfolgen, so dass auch die Mitteilung der Bankverbindung nicht erforderlich ist.
Die IBAN Nummer wird nicht angenommen
Bitte geben Sie die IBAN-Nr. ohne Leerzeichen ein. Sollte die Erfassung auch nach mehreren Versuchen nicht erfolgreich sein, erstellen Sie bitte einen „Screenshot“ der Bildschirmseite, an der das Problem auftritt (durch die Taste „Druck“, kopieren und einfügen) und senden diese an die E-Mail-Anschrift PHOENIX@schubra.de.
Die Gläubigerinformation vom 12. November 2012, auf die sich das Schreiben bezieht, wurde mir nicht zugesandt
Diese Gläubigerinformation wurde nicht versandt, sie wurde lediglich im Internet veröffentlicht. Sie finden sie weiter unten auf dieser Seite.
Sollte Ihnen dieses Rundschreiben nicht in den nächsten Tagen zugehen, könnte dies unter anderem daran liegen, dass Sie uns Ihre aktuelle Adresse nicht mitgeteilt haben. Sollte Ihnen das Schreiben bis zum 14. Oktober 2013 noch nicht zugegangen sein (im Ausland bitte längere Postlaufzeiten einrechnen), dürfen wir Sie daher bitten, dass Sie sich schriftlich unter Angabe des Insolvenzverfahrens, der PMA-Nummer und ihrer aktuellen Adresse an uns unter der Postanschrift Schultze & Braun, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern, wenden und uns mitteilen, dass Sie das Rundschreiben nicht erhalten haben. Wir werden dieses sodann erneut versenden. Hierbei rechnen wir mit erheblichen Rückläufern, weswegen sich der wiederholte Versand verzögern kann.
Quote liegt nach eigenen Schätzungen (siehe auch Infos hier im Forum) sowie Aussagen beteiligter Fachanwälte bei rund 30 % +/-.
Also die Summe die auf dem Tabellenauszug steht "... davon sind X,XX € festegstellt,..." X Quote = mögliche Schlusszahlung in 2014 ff (evtl. auch Teilauszahlung + spätere Schlusszahlung).
Also die Summe die auf dem Tabellenauszug steht "... davon sind X,XX € festegstellt,..." X Quote = mögliche Schlusszahlung in 2014 ff (evtl. auch Teilauszahlung + spätere Schlusszahlung).
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.812.518 von schnobelloch am 12.11.13 10:04:08Jetzt scheint doch aus der Breitkreuz-Nachlassinsolvenz noch ein kleiner Obolus zu kommen (zunächst kursierten ja nach einer früheren Ankündigung des verstorbenen Insolvenzverwalters vor allem andere Meldungen wonach nichts zu verteilen ist). Der neue Insolvenzverwalter schreibt nun auch von einer Abwicklung in Q1 2014. Bei entsprechend großen Forderungen geht es dann vielleicht sogar um eine dreistellige Summe aus einer Quotenzahlung im Promillebereich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.007.928 von schnobelloch am 09.12.13 08:03:38da hätte keiner was dagegen..... auch die anderen Gelder erwarte ich freudig (allerdings ohne Ungeduld denn die darf man hier nicht an den Tag legen....)
Hallo!
Sollte sich nicht langsam mal etwas tun. Zumindest einen aktuellen Bericht sollte Herr Schmitt mal wieder zur Verfügung stellen, oder?
Sollte sich nicht langsam mal etwas tun. Zumindest einen aktuellen Bericht sollte Herr Schmitt mal wieder zur Verfügung stellen, oder?
Ja, ein neuer Sachstandsbericht ist überfällig.
Schmitt anschreiben, anrufen oder anmailen und an seinen Job erinnern!
Schmitt anschreiben, anrufen oder anmailen und an seinen Job erinnern!
Es gibt eine neue Gläubigerinfo im öffentlichen Bereich von RA Dr. Schmitt.
Leider wird dort deutlich, dass nur von knapp der Hälfte der Gläubiger die angebotene einfache und kostengünstige Datenerfassung über das online Portal von Schubart nicht genutzt wurde, traurig aber wahr!!
Hier der Link zur Info: http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/000092K…
Leider wird dort deutlich, dass nur von knapp der Hälfte der Gläubiger die angebotene einfache und kostengünstige Datenerfassung über das online Portal von Schubart nicht genutzt wurde, traurig aber wahr!!
Hier der Link zur Info: http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/000092K…
Ich versuche, den Link nochmal darzustellen:
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/000092K…
Schmitt benutzt das jetzt als Ausrede, damit er die Auszahlung weiter verzögern kann.
Am Dienstag sind 9 Jahre nach der Bekanntgabe des Betrugsfalls vergangen !!!
Wir müssen deswegen Druck machen, damit er wenigstens ab Sommer auszahlt.
Er hat nämlich viele neue Insolvenzfälle.
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/000092K…
Schmitt benutzt das jetzt als Ausrede, damit er die Auszahlung weiter verzögern kann.
Am Dienstag sind 9 Jahre nach der Bekanntgabe des Betrugsfalls vergangen !!!
Wir müssen deswegen Druck machen, damit er wenigstens ab Sommer auszahlt.
Er hat nämlich viele neue Insolvenzfälle.
Druck machen? Wer hat hier schon wirksam Druck gemacht und entsprechende Aktivitäten, die wir organisieren wollten, in den vergangenen Jahren unterstützt?
Natürlich, schön wäre es, würde alles schneller gehen und die ganze Sch...einmal beendet sein.
Es gibt doch aber objektive Gründe für den Zeitlauf.
Unter anderem, wenn ca. die Hälfte der betroffenen Gläubiger nicht einmal in der Lage und gar nicht interessiert ist, ihre Kontodaten Schmitt unkompliziert zu liefern, was wollen wir dann für einen Druck machen?
Es bleibt nur zu hoffen, dass jetzt nicht noch ein Ereignis eintritt, welches den Termin Ende des Jahres wieder in Frage stellt.
Sollte ich es falsch sehen, dann bitte korrigieren und hier posten, wie man mit welchen Argumenten realistisch
zu einem früheren Auszahlungstermin kommen kann und das Insolvenzgericht zu einer schnelleren Bearbeitung bewegt?
Natürlich, schön wäre es, würde alles schneller gehen und die ganze Sch...einmal beendet sein.
Es gibt doch aber objektive Gründe für den Zeitlauf.
Unter anderem, wenn ca. die Hälfte der betroffenen Gläubiger nicht einmal in der Lage und gar nicht interessiert ist, ihre Kontodaten Schmitt unkompliziert zu liefern, was wollen wir dann für einen Druck machen?
Es bleibt nur zu hoffen, dass jetzt nicht noch ein Ereignis eintritt, welches den Termin Ende des Jahres wieder in Frage stellt.
Sollte ich es falsch sehen, dann bitte korrigieren und hier posten, wie man mit welchen Argumenten realistisch
zu einem früheren Auszahlungstermin kommen kann und das Insolvenzgericht zu einer schnelleren Bearbeitung bewegt?
Hallo zusammen,
bin heute zufällig wieder auf diesen Thread gestoßen und habe eine Frage
Ich bin auch geschädigter im Fall Phoenix und mein Vermittler hatte damals meine in Euro einbezahlte Einlage in US-Dollar angelegt.
Ich habe 4 Wochen bevor der Schwindel aufflog 15000,- Euro angelegt und bis heute noch keinen Cent zurückerhalten.
Hat den schon jemand, der auch in US-Dollar angelegt hat schon was zurückbekommen?
Eine kurze Antwort wäre nett
Grüße
howy
bin heute zufällig wieder auf diesen Thread gestoßen und habe eine Frage
Ich bin auch geschädigter im Fall Phoenix und mein Vermittler hatte damals meine in Euro einbezahlte Einlage in US-Dollar angelegt.
Ich habe 4 Wochen bevor der Schwindel aufflog 15000,- Euro angelegt und bis heute noch keinen Cent zurückerhalten.
Hat den schon jemand, der auch in US-Dollar angelegt hat schon was zurückbekommen?
Eine kurze Antwort wäre nett
Grüße
howy
Gemäss folgendem Bereicht von dieser Woche scheint der Insolvenzverwalter
EUR 25 Mio. Insolvenzmasse verschenkt zu haben!
http://www.businessportal24.com/de/der-anspruch-des-phoenix-…
Wegen einer angeblich verpassten Verjährungsfrist!
Das wären ca. 10 % Auszahlung mehr gewesen für jeden Gläubiger!
Wenn das stimmt, dann ist dies eine schlechte Interessenvertretung der Gläubiger.
EUR 25 Mio. Insolvenzmasse verschenkt zu haben!
http://www.businessportal24.com/de/der-anspruch-des-phoenix-…
Wegen einer angeblich verpassten Verjährungsfrist!
Das wären ca. 10 % Auszahlung mehr gewesen für jeden Gläubiger!
Wenn das stimmt, dann ist dies eine schlechte Interessenvertretung der Gläubiger.
Wieso, ich habe in der Vergangenheit etliche Male telefoniert und das auch hier gepostet.
Es sind aber jetzt schon über 9 Jahre vergangen und es ist meiner Meinung nach berechtigt, wenn wir ungeduldig werden.
Ohnehin wird es zunächst nur eine Teilzahlung geben.
Deswegen betrachte ich es als Ausrede, wenn Schmitt sagt, die Daten der Gläubiger seien unvollständig.
Da soll er eben erst mal an die auszahlen, die wie ich ihre Daten richtig gemeldet haben.
Das Insolvenzgericht muß die Höhe des Anspruchs feststellen, die Kontoverbindung des Gläubigers spielt da wohl keine Rolle.
Die gesamte Auszahlung wird sowieso eine Weile dauern.
Anders gesagt, ist es auch unzumutbar, wenn 250 Mio. jetzt über volle 9 Jahre blockiert werden.
Nebenbei gesagt, kann einer, der in Dollar angelegt hat, von der EDW nichts bekommen.
Es sind aber jetzt schon über 9 Jahre vergangen und es ist meiner Meinung nach berechtigt, wenn wir ungeduldig werden.
Ohnehin wird es zunächst nur eine Teilzahlung geben.
Deswegen betrachte ich es als Ausrede, wenn Schmitt sagt, die Daten der Gläubiger seien unvollständig.
Da soll er eben erst mal an die auszahlen, die wie ich ihre Daten richtig gemeldet haben.
Das Insolvenzgericht muß die Höhe des Anspruchs feststellen, die Kontoverbindung des Gläubigers spielt da wohl keine Rolle.
Die gesamte Auszahlung wird sowieso eine Weile dauern.
Anders gesagt, ist es auch unzumutbar, wenn 250 Mio. jetzt über volle 9 Jahre blockiert werden.
Nebenbei gesagt, kann einer, der in Dollar angelegt hat, von der EDW nichts bekommen.
Hallo,
wer die Berichte von Schmitt aufmerksam gelesen hat, dem dürfte nicht entgangen sein, dass Schmitt in einem Bericht über angemietete Räume berichtet hat, wo Unterlagen aufbewahrt werden.
Man höre und staune, Schmitt hat für 10 Jahre angemietet, weil er mindestens solange damit gerechnet hat, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Da kann man über Schmitt sagen was man will, er liegt bis jetzt gar nicht schlecht.
Im übrigen hilft es nicht weiter, den Schmitt mit Anfragen zu überhäufen, denn er hat für die Bearbeitung kein extra Personal.
Schmitt kann auch nicht wie er will das Verfahren verschleppen, da er im Focus des Insolvenzgerichtes steht.
Für uns die noch kein Insolvenzverfahren und schon gar nicht von diesem Ausmaß mit gemacht haben und nun schon 9 Jahre auf unsere Kohle warten. ist es schon nervig und keiner versteht warum das solange dauert.
Ich habe mir von einem Insolvenzverwalter sagen lassen, dass eine Dauer von jetzt 9 Jahren vollkommen normal sei und es gibt genug Verfahren, die noch länger dauern.
Das kann für uns kein Trost sein.
wer die Berichte von Schmitt aufmerksam gelesen hat, dem dürfte nicht entgangen sein, dass Schmitt in einem Bericht über angemietete Räume berichtet hat, wo Unterlagen aufbewahrt werden.
Man höre und staune, Schmitt hat für 10 Jahre angemietet, weil er mindestens solange damit gerechnet hat, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Da kann man über Schmitt sagen was man will, er liegt bis jetzt gar nicht schlecht.
Im übrigen hilft es nicht weiter, den Schmitt mit Anfragen zu überhäufen, denn er hat für die Bearbeitung kein extra Personal.
Schmitt kann auch nicht wie er will das Verfahren verschleppen, da er im Focus des Insolvenzgerichtes steht.
Für uns die noch kein Insolvenzverfahren und schon gar nicht von diesem Ausmaß mit gemacht haben und nun schon 9 Jahre auf unsere Kohle warten. ist es schon nervig und keiner versteht warum das solange dauert.
Ich habe mir von einem Insolvenzverwalter sagen lassen, dass eine Dauer von jetzt 9 Jahren vollkommen normal sei und es gibt genug Verfahren, die noch länger dauern.
Das kann für uns kein Trost sein.
Also meine Geduld neigt sich dem Ende zu.
Es gibt wohl kaum ein Insolvenzverfahren in Deutschland, wo volle 250 Mio. zu verteilen sind bzw. die Gläubiger volle 9 Jahre auf viel Geld warten müssen.
Auch bekommt Schmitt selbst etwa 11 Mio., was nicht gerade wenig ist.
Da ist es ihm zuzumuten, das ganze etwas zu forcieren bzw. auch Aushilfen einzustellen, was er vermutlich ohnehin macht.
Zumindest eine große Abschlagszahlung müßte jetzt kurzfristig kommen und der Rest dann später.
Er verzögert das ganze nämlich, weil er noch etliche andere Fälle bearbeitet.
Das geht gar nicht.
Es gibt wohl kaum ein Insolvenzverfahren in Deutschland, wo volle 250 Mio. zu verteilen sind bzw. die Gläubiger volle 9 Jahre auf viel Geld warten müssen.
Auch bekommt Schmitt selbst etwa 11 Mio., was nicht gerade wenig ist.
Da ist es ihm zuzumuten, das ganze etwas zu forcieren bzw. auch Aushilfen einzustellen, was er vermutlich ohnehin macht.
Zumindest eine große Abschlagszahlung müßte jetzt kurzfristig kommen und der Rest dann später.
Er verzögert das ganze nämlich, weil er noch etliche andere Fälle bearbeitet.
Das geht gar nicht.
Wenn ich viele Fälle habe, dann ist es doch unlogisch, die laufenden Aufträge noch zu verzögern.
Ich blockiere doch unnötig Manpower und kann keine neuen Aufträge annehmen.
Da kann ich nur sagen hättest Du geschwiegen, wärst Du Philosoph geblieben.
Ich blockiere doch unnötig Manpower und kann keine neuen Aufträge annehmen.
Da kann ich nur sagen hättest Du geschwiegen, wärst Du Philosoph geblieben.
Ich weiß nicht, ob das jetzt richtig verstanden wurde.
Schmitt bearbeitet etliche Fälle, deswegen bleibt der Phoenix-Fall liegen.
Auch kontrolliert das Insolvenzgericht nicht, ob das Phoenix-Verfahren schnell abläuft.
Sondern das Insolvenzgericht braucht selber auch noch eine Menge Zeit.
Wir müssen uns jedenfalls beschweren.
Evtl. wäre die Verbraucherzentrale ein Ansprechpartner.
Oder auch ARD/ZDF.
Schmitt bearbeitet etliche Fälle, deswegen bleibt der Phoenix-Fall liegen.
Auch kontrolliert das Insolvenzgericht nicht, ob das Phoenix-Verfahren schnell abläuft.
Sondern das Insolvenzgericht braucht selber auch noch eine Menge Zeit.
Wir müssen uns jedenfalls beschweren.
Evtl. wäre die Verbraucherzentrale ein Ansprechpartner.
Oder auch ARD/ZDF.
Ich bekomme bei einer Anlagesumme von ca. 15.000€ vielleicht noch 50€ vom Insolvenzverwalter zurück.
Ich kann's kaum erwarten...
Ich kann's kaum erwarten...
Hallo , ich finde es gut das es dieses Forum gibt .
Aber außer warten wird uns wohl nichts übrig bleiben .
Aber außer warten wird uns wohl nichts übrig bleiben .
Na ja, richtig interessant ist das lange Warten eigentlich nur bei recht hohen anerkannten Restansprüchen und den daraus resultierenden rund 30 % Quote. Nicht vergessen wollen wir die teilweise katastrophalen Fehlerquoten von bis zu 50 % beim Rücklauf der letzten Rundschreiben von Schubra - das kostet nun weitere Zeit und Geld aus der Masse. Von Verzögerungen hat sowohl RA F. Schmitt oder das Insolvenzgericht gar nichts - natürlich aber genauso wenig wie von einem Tritt aufs Gaspedal...
Ich denke nicht das Restverfahren mit Presse & Co. (Interesse für Phoenix geht nach den Jahren auch gegen Null) oder gar mit Hilfe der ausgehungerten Anwaltsgilde beschleunigen zu können. Mein Tipp für erste Auszahlungsaktivitäten liegt so bei Ende Q 3 2014.
Ich denke nicht das Restverfahren mit Presse & Co. (Interesse für Phoenix geht nach den Jahren auch gegen Null) oder gar mit Hilfe der ausgehungerten Anwaltsgilde beschleunigen zu können. Mein Tipp für erste Auszahlungsaktivitäten liegt so bei Ende Q 3 2014.
Lange nix mehr von Phoenix gehört.
Und jetzt kommts:
Erfolg für PWB Rechtsanwälte vor Bundesgerichtshof (BGH): Phoenix-Insolvenzverwalter muss Forderungen anerkennen (VIDEO)
Donnerstag 22. Mai 2014 | 13:35
Nachrichten: Home » Wirtschaft » Erfolg für PWB Rechtsanwälte vor Bundesgerichtshof (BGH): Phoenix-Insolvenzverwalter muss Forderungen anerkennen (VIDEO)
Jena – Erneut konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg verbuchen. Nach der Entscheidung des Gerichts (Az. IX ZR 176/13) muss der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH nun die vollständige Forderung des Anlegers zur Insolvenztabelle aufnehmen.
“Dies bedeutet, dass unser Mandant die Differenz zwischen den Einlagen und der Auszahlung nun als Insolvenzforderung geltend machen kann. Abzüge wegen vermeintlicher Handelsverluste sind unzulässig”, erläutert Rechtsanwalt Matthias Kilian, der für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) das Urteil erstritten hat. Der Anleger wird nun mehr Geld vom Insolvenzverwalter erhalten.
“Das Urteil hat weitreichende, positive Folgen, nicht nur für die geschädigten Phoenix-Anleger”, betont Rechtsanwalt Kilian. “Vor allem ist jetzt Schluss mit der Kaputtrechnerei der Anlegerforderungen durch den Insolvenzverwalter.” Als einzige Kanzlei hatte sich PWB Rechtsanwälte bis zum Bundesgerichtshof dagegen gewehrt, dass der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen mit der Begründung bestritten hatte, der Anleger müsse sich die vertraglich vereinbarten Verwaltungsprovisionen sowie die Handelsverluste anrechnen lassen. Diesen Berechnungen, die für die Anleger ausgesprochen negativ waren, hat nun der BGH einen Riegel vorgeschoben.
Betroffen von dem Urteil sind nahezu 30.000 Phoenix-Anleger, die mehr als 750 Millionen Euro in Optionsgeschäfte des Unternehmens gesteckt hatten.
Der BGH hat u. a. festgestellt, dass die Verwaltungskosten bei einer Anlage nicht vom Insolvenzverwalter abgezogen werden dürfen. Darüber hinaus hat das Gericht auf die zweckwidrige Verwendung der eingesammelten Gelder durch die Phoenix Kapitaldienst GmbH hingewiesen. Nach Auffassung der Richter erfüllte dies den Tatbestand der Untreue und der Pflichtverletzung gegenüber jedem einzelnen Anleger und müsse bei der Entscheidung, welche Forderung eines Anlegers zur Berechnung komme, berücksichtigt werden.
“Gerade bei Schneeballsystemen wurden die Forderungsanmeldungen der Anleger oft durch den Insolvenzverwalter abgewiesen. Nach dem positiven Urteil des BGH haben nun Anleger die Chance, höhere Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und damit mehr Geld zu erhalten”, freut sich Rechtsanwalt Matthias Kilian.
Der Phoenix-Skandal gilt als einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Unternehmen hat Anlegern Geldanlagen in Form von Optionsgeschäften angeboten. Diese wurden jedoch nur zum Teil durchgeführt; ein Großteil der eingenommen Anlegergelder floss in ein betrügerisches Schneeballsystem. Am 10. März 2005 wurde der Phoenix Kapitaldienst GmbH die Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die rund 30.000 Anleger auf eine Erstattung ihrer Gelder durch den Insolvenzverwalter.
Auf der Homepage der Kanzlei (www.pwb-law.com) nimmt Rechtsanwalt Matthias Kilian in einem Videostatement Stellung zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes.
Und jetzt kommts:
Erfolg für PWB Rechtsanwälte vor Bundesgerichtshof (BGH): Phoenix-Insolvenzverwalter muss Forderungen anerkennen (VIDEO)
Donnerstag 22. Mai 2014 | 13:35
Nachrichten: Home » Wirtschaft » Erfolg für PWB Rechtsanwälte vor Bundesgerichtshof (BGH): Phoenix-Insolvenzverwalter muss Forderungen anerkennen (VIDEO)
Jena – Erneut konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg verbuchen. Nach der Entscheidung des Gerichts (Az. IX ZR 176/13) muss der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH nun die vollständige Forderung des Anlegers zur Insolvenztabelle aufnehmen.
“Dies bedeutet, dass unser Mandant die Differenz zwischen den Einlagen und der Auszahlung nun als Insolvenzforderung geltend machen kann. Abzüge wegen vermeintlicher Handelsverluste sind unzulässig”, erläutert Rechtsanwalt Matthias Kilian, der für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) das Urteil erstritten hat. Der Anleger wird nun mehr Geld vom Insolvenzverwalter erhalten.
“Das Urteil hat weitreichende, positive Folgen, nicht nur für die geschädigten Phoenix-Anleger”, betont Rechtsanwalt Kilian. “Vor allem ist jetzt Schluss mit der Kaputtrechnerei der Anlegerforderungen durch den Insolvenzverwalter.” Als einzige Kanzlei hatte sich PWB Rechtsanwälte bis zum Bundesgerichtshof dagegen gewehrt, dass der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen mit der Begründung bestritten hatte, der Anleger müsse sich die vertraglich vereinbarten Verwaltungsprovisionen sowie die Handelsverluste anrechnen lassen. Diesen Berechnungen, die für die Anleger ausgesprochen negativ waren, hat nun der BGH einen Riegel vorgeschoben.
Betroffen von dem Urteil sind nahezu 30.000 Phoenix-Anleger, die mehr als 750 Millionen Euro in Optionsgeschäfte des Unternehmens gesteckt hatten.
Der BGH hat u. a. festgestellt, dass die Verwaltungskosten bei einer Anlage nicht vom Insolvenzverwalter abgezogen werden dürfen. Darüber hinaus hat das Gericht auf die zweckwidrige Verwendung der eingesammelten Gelder durch die Phoenix Kapitaldienst GmbH hingewiesen. Nach Auffassung der Richter erfüllte dies den Tatbestand der Untreue und der Pflichtverletzung gegenüber jedem einzelnen Anleger und müsse bei der Entscheidung, welche Forderung eines Anlegers zur Berechnung komme, berücksichtigt werden.
“Gerade bei Schneeballsystemen wurden die Forderungsanmeldungen der Anleger oft durch den Insolvenzverwalter abgewiesen. Nach dem positiven Urteil des BGH haben nun Anleger die Chance, höhere Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und damit mehr Geld zu erhalten”, freut sich Rechtsanwalt Matthias Kilian.
Der Phoenix-Skandal gilt als einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Unternehmen hat Anlegern Geldanlagen in Form von Optionsgeschäften angeboten. Diese wurden jedoch nur zum Teil durchgeführt; ein Großteil der eingenommen Anlegergelder floss in ein betrügerisches Schneeballsystem. Am 10. März 2005 wurde der Phoenix Kapitaldienst GmbH die Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die rund 30.000 Anleger auf eine Erstattung ihrer Gelder durch den Insolvenzverwalter.
Auf der Homepage der Kanzlei (www.pwb-law.com) nimmt Rechtsanwalt Matthias Kilian in einem Videostatement Stellung zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes.
Hallo,
das ist ja schön, dass die Anwälte wider einen Erfolg erzielt haben, vor allem Provision.
Ich hatte es schon mal geschrieben, woher soll das Geld kommen, wenn jetzt höhere Forderungen gestellt werden können.
Die Insolvenzmasse ist durch dieses Urteil nicht Grösser geworden im Gegenteil kleiner durch die verlorenen Prozesse.
Gibt es jetzt schneller Geld? Nein !!!
Jeder neue Prozess verzögert die Auszahlung, weil so lange prozessiert wird,
gibt es keine Auszahlung.
All dieses habe ich schon weit und breit erklärt.
Jeder neue Prozess verschiebt die Auszahlung und die Insolvenzmasse wird kleiner. Dieses Geld kommt auf die Konten der Anwälte.
Wer traut sich einen Prozess gegen die Anwälte an zu strengen, um unseren Teil der Insolvenzmasse wider zurück zu holen.
das ist ja schön, dass die Anwälte wider einen Erfolg erzielt haben, vor allem Provision.
Ich hatte es schon mal geschrieben, woher soll das Geld kommen, wenn jetzt höhere Forderungen gestellt werden können.
Die Insolvenzmasse ist durch dieses Urteil nicht Grösser geworden im Gegenteil kleiner durch die verlorenen Prozesse.
Gibt es jetzt schneller Geld? Nein !!!
Jeder neue Prozess verzögert die Auszahlung, weil so lange prozessiert wird,
gibt es keine Auszahlung.
All dieses habe ich schon weit und breit erklärt.
Jeder neue Prozess verschiebt die Auszahlung und die Insolvenzmasse wird kleiner. Dieses Geld kommt auf die Konten der Anwälte.
Wer traut sich einen Prozess gegen die Anwälte an zu strengen, um unseren Teil der Insolvenzmasse wider zurück zu holen.
Dann hat ja die EDW auch schon falsch berechnet.
Wenn es so ist, dass Einzahlung - Auszahlung erstattet werden muss, dann erwarte ich da schon einen entsprechenden Nachschlag, von wem auch immer.
Wenn es so ist, dass Einzahlung - Auszahlung erstattet werden muss, dann erwarte ich da schon einen entsprechenden Nachschlag, von wem auch immer.
Die EDW hat nicht falsch gerechnet. Warum ?
Weil die damalige Berechnungsgrundlage eine andere war.
Ob die EDW noch was nachschiebt, ist fraglich.
Auf jeden Fall werden deren Anwälte erst mal prüfen und das kann lange dauern. Die Realität hat es gezeigt.
Sollten deshalb neue Prozesse in Gang gesetzt werden, die die EDW zu höheren Zahlung verpflichtet, wird Schmitt nicht auszahlen, weil die EDW dann höhere Forderungen an die Insolvenzmasse hat.
Mir scheint da steckt ein ausgeklügeltes System der Anwälte dahinter.
Es werden immer neue Prozesse generiert.
Was wäre gewesen, wenn Schmitt die Forderungen 1:1 anerkannt hätte?
Die Insolvenzmasse wird nicht grösser da durch, die Forderungen werden höher und deshalb wird die Quote kleiner.
Unterm Strich erhalten wir trotzdem das gleiche Geld.
Diese Rechnung habe ich aber auch schon mal hier auf gemacht.
Es hätte keine Prozesse gegeben und wir hätten unser Geld schon lange wider.
Nun sieht es so aus, dass wir wohl wieder warten müssen.
Ich bin mir sicher die Anwälte stehen schon Gewehr bei Fuß.
Weil die damalige Berechnungsgrundlage eine andere war.
Ob die EDW noch was nachschiebt, ist fraglich.
Auf jeden Fall werden deren Anwälte erst mal prüfen und das kann lange dauern. Die Realität hat es gezeigt.
Sollten deshalb neue Prozesse in Gang gesetzt werden, die die EDW zu höheren Zahlung verpflichtet, wird Schmitt nicht auszahlen, weil die EDW dann höhere Forderungen an die Insolvenzmasse hat.
Mir scheint da steckt ein ausgeklügeltes System der Anwälte dahinter.
Es werden immer neue Prozesse generiert.
Was wäre gewesen, wenn Schmitt die Forderungen 1:1 anerkannt hätte?
Die Insolvenzmasse wird nicht grösser da durch, die Forderungen werden höher und deshalb wird die Quote kleiner.
Unterm Strich erhalten wir trotzdem das gleiche Geld.
Diese Rechnung habe ich aber auch schon mal hier auf gemacht.
Es hätte keine Prozesse gegeben und wir hätten unser Geld schon lange wider.
Nun sieht es so aus, dass wir wohl wieder warten müssen.
Ich bin mir sicher die Anwälte stehen schon Gewehr bei Fuß.
Hallo,
es gibt eine neue Gläubigerinfo im öffentlichen Teil von SchuBra, leicht zugänglich. Dort wird signalisiert, das Ergebnis des Urteils zeitnah in die Neuberechnung einzuarbeiten, was zu leichten Zeitverzögerungen führen wird.
Mal schaun, was noch so alles kommt.
es gibt eine neue Gläubigerinfo im öffentlichen Teil von SchuBra, leicht zugänglich. Dort wird signalisiert, das Ergebnis des Urteils zeitnah in die Neuberechnung einzuarbeiten, was zu leichten Zeitverzögerungen führen wird.
Mal schaun, was noch so alles kommt.
G l ä u b i g e r i n f o r m a t i o n
Insolvenzverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH
Stand 23. Mai 2014
1.
Forderungsprüfung
Kurz bevor die technische Umsetzung der Änderungen in der Insolvenztabelle durch Übergabe
der von mir geführten Daten an das Insolvenzgericht realisiert wurde, erging nun eine
höchstrichterliche Entscheidung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. April
2014 zu dem Aktenzeichen IX ZR 176/13 festgestellt, dass die Anleger im Insolvenzverfahren
PHOENIX zwar vertragliche Ansprüche angemeldet hatten, dass jedoch die tatsächlichen
Handelsergebnisse aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben nicht in Ansatz gebracht
werden dürfen. Da diese BGH-Entscheidung (die Sie ebenfalls auf unserer Homepage bei den
Informationen zum Insolvenzverfahren PHOENIX finden) allgemeine Ausführungen beinhaltet,
werde ich sie auf alle Forderungsanmeldungen der Anleger anwenden.
Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
1.1
Die endgültige Berechnung der Forderungen der Anleger erfolgt nun nach folgendem Schema:
Einzahlungen
./. Agio
./. Auszahlungen
./. von der EdW erhaltene Beträge
= festzustellende Forderung
1.2
Die Durchführung und Umsetzung dieser Berechnung in der Insolvenztabelle wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach erfolgter Berechnung kann der vorgesehene Datenübertrag an das Insolvenzgericht vorgenommen werden.
1.3
Die Neuberechnung wird die (absolute) Summe der an der Verteilung teilnehmenden Forderungen erhöhen, so dass sich die (relative) Insolvenzquote reduziert. Positiv ist diese Berechnung vor allem für Anleger, die bereits längere Zeit bei PHOENIX investiert hatten
und bei der bisherigen Berechnungsmethode eine erhebliche Reduzierung ihrer Forderung durch die Handelsergebnisse hinnehmen mussten. Für diese Gläubiger wird sich der auf sie entfallende Auszahlungsbetrag erhöhen.
2.
Auszahlungen aus der Insolvenzmasse
Durch die nochmal erforderliche Änderung der Forderungsprüfung hat sich auch die geplante Einreichung der Schlussrechnung zwangsläufig verzögert. Nach der aktuellen Planung werde ich die Schlussrechnung nun spätestens bis Mitte Juni 2014 beim Insolvenzgericht vorlegen
können. Sobald dies erfolgt ist, werde ich, wie angekündigt, eine aktuelle
Gläubigerinformation veröffentlichen
So wie es aussieht, braucht man gegen den Insolvenzberater nicht mit Hilfe eines Anwalts gerichtlich vorgehen, sondern erhält automatisch mehr Geld.
Insolvenzverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH
Stand 23. Mai 2014
1.
Forderungsprüfung
Kurz bevor die technische Umsetzung der Änderungen in der Insolvenztabelle durch Übergabe
der von mir geführten Daten an das Insolvenzgericht realisiert wurde, erging nun eine
höchstrichterliche Entscheidung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. April
2014 zu dem Aktenzeichen IX ZR 176/13 festgestellt, dass die Anleger im Insolvenzverfahren
PHOENIX zwar vertragliche Ansprüche angemeldet hatten, dass jedoch die tatsächlichen
Handelsergebnisse aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben nicht in Ansatz gebracht
werden dürfen. Da diese BGH-Entscheidung (die Sie ebenfalls auf unserer Homepage bei den
Informationen zum Insolvenzverfahren PHOENIX finden) allgemeine Ausführungen beinhaltet,
werde ich sie auf alle Forderungsanmeldungen der Anleger anwenden.
Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
1.1
Die endgültige Berechnung der Forderungen der Anleger erfolgt nun nach folgendem Schema:
Einzahlungen
./. Agio
./. Auszahlungen
./. von der EdW erhaltene Beträge
= festzustellende Forderung
1.2
Die Durchführung und Umsetzung dieser Berechnung in der Insolvenztabelle wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach erfolgter Berechnung kann der vorgesehene Datenübertrag an das Insolvenzgericht vorgenommen werden.
1.3
Die Neuberechnung wird die (absolute) Summe der an der Verteilung teilnehmenden Forderungen erhöhen, so dass sich die (relative) Insolvenzquote reduziert. Positiv ist diese Berechnung vor allem für Anleger, die bereits längere Zeit bei PHOENIX investiert hatten
und bei der bisherigen Berechnungsmethode eine erhebliche Reduzierung ihrer Forderung durch die Handelsergebnisse hinnehmen mussten. Für diese Gläubiger wird sich der auf sie entfallende Auszahlungsbetrag erhöhen.
2.
Auszahlungen aus der Insolvenzmasse
Durch die nochmal erforderliche Änderung der Forderungsprüfung hat sich auch die geplante Einreichung der Schlussrechnung zwangsläufig verzögert. Nach der aktuellen Planung werde ich die Schlussrechnung nun spätestens bis Mitte Juni 2014 beim Insolvenzgericht vorlegen
können. Sobald dies erfolgt ist, werde ich, wie angekündigt, eine aktuelle
Gläubigerinformation veröffentlichen
So wie es aussieht, braucht man gegen den Insolvenzberater nicht mit Hilfe eines Anwalts gerichtlich vorgehen, sondern erhält automatisch mehr Geld.
G l ä u b i g e r i n f o r m a t i o n
Insolvenzverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH
Stand 23. Mai 2014
1.
Forderungsprüfung
Kurz bevor die technische Umsetzung der Änderungen in der Insolvenztabelle durch Übergabe
der von mir geführten Daten an das Insolvenzgericht realisiert wurde, erging nun eine
höchstrichterliche Entscheidung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. April
2014 zu dem Aktenzeichen IX ZR 176/13 festgestellt, dass die Anleger im Insolvenzverfahren
PHOENIX zwar vertragliche Ansprüche angemeldet hatten, dass jedoch die tatsächlichen
Handelsergebnisse aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben nicht in Ansatz gebracht
werden dürfen. Da diese BGH-Entscheidung (die Sie ebenfalls auf unserer Homepage bei den
Informationen zum Insolvenzverfahren PHOENIX finden) allgemeine Ausführungen beinhaltet,
werde ich sie auf alle Forderungsanmeldungen der Anleger anwenden.
Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
1.1
Die endgültige Berechnung der Forderungen der Anleger erfolgt nun nach folgendem Schema:
Einzahlungen
./. Agio
./. Auszahlungen
./. von der EdW erhaltene Beträge
= festzustellende Forderung
1.2
Die Durchführung und Umsetzung dieser Berechnung in der Insolvenztabelle wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach erfolgter Berechnung kann der vorgesehene Datenübertrag an das Insolvenzgericht vorgenommen werden.
1.3
Die Neuberechnung wird die (absolute) Summe der an der Verteilung teilnehmenden Forderungen erhöhen, so dass sich die (relative) Insolvenzquote reduziert. Positiv ist diese Berechnung vor allem für Anleger, die bereits längere Zeit bei PHOENIX investiert hatten
und bei der bisherigen Berechnungsmethode eine erhebliche Reduzierung ihrer Forderung durch die Handelsergebnisse hinnehmen mussten. Für diese Gläubiger wird sich der auf sie entfallende Auszahlungsbetrag erhöhen.
2.
Auszahlungen aus der Insolvenzmasse
Durch die nochmal erforderliche Änderung der Forderungsprüfung hat sich auch die geplante Einreichung der Schlussrechnung zwangsläufig verzögert. Nach der aktuellen Planung werde ich die Schlussrechnung nun spätestens bis Mitte Juni 2014 beim Insolvenzgericht vorlegen
können. Sobald dies erfolgt ist, werde ich, wie angekündigt, eine aktuelle
Gläubigerinformation veröffentlichen
So wie es aussieht, braucht man gegen den Insolvenzberater nicht mit Hilfe eines Anwalts gerichtlich vorgehen, sondern erhält automatisch mehr Geld.
Insolvenzverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH
Stand 23. Mai 2014
1.
Forderungsprüfung
Kurz bevor die technische Umsetzung der Änderungen in der Insolvenztabelle durch Übergabe
der von mir geführten Daten an das Insolvenzgericht realisiert wurde, erging nun eine
höchstrichterliche Entscheidung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. April
2014 zu dem Aktenzeichen IX ZR 176/13 festgestellt, dass die Anleger im Insolvenzverfahren
PHOENIX zwar vertragliche Ansprüche angemeldet hatten, dass jedoch die tatsächlichen
Handelsergebnisse aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben nicht in Ansatz gebracht
werden dürfen. Da diese BGH-Entscheidung (die Sie ebenfalls auf unserer Homepage bei den
Informationen zum Insolvenzverfahren PHOENIX finden) allgemeine Ausführungen beinhaltet,
werde ich sie auf alle Forderungsanmeldungen der Anleger anwenden.
Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
1.1
Die endgültige Berechnung der Forderungen der Anleger erfolgt nun nach folgendem Schema:
Einzahlungen
./. Agio
./. Auszahlungen
./. von der EdW erhaltene Beträge
= festzustellende Forderung
1.2
Die Durchführung und Umsetzung dieser Berechnung in der Insolvenztabelle wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach erfolgter Berechnung kann der vorgesehene Datenübertrag an das Insolvenzgericht vorgenommen werden.
1.3
Die Neuberechnung wird die (absolute) Summe der an der Verteilung teilnehmenden Forderungen erhöhen, so dass sich die (relative) Insolvenzquote reduziert. Positiv ist diese Berechnung vor allem für Anleger, die bereits längere Zeit bei PHOENIX investiert hatten
und bei der bisherigen Berechnungsmethode eine erhebliche Reduzierung ihrer Forderung durch die Handelsergebnisse hinnehmen mussten. Für diese Gläubiger wird sich der auf sie entfallende Auszahlungsbetrag erhöhen.
2.
Auszahlungen aus der Insolvenzmasse
Durch die nochmal erforderliche Änderung der Forderungsprüfung hat sich auch die geplante Einreichung der Schlussrechnung zwangsläufig verzögert. Nach der aktuellen Planung werde ich die Schlussrechnung nun spätestens bis Mitte Juni 2014 beim Insolvenzgericht vorlegen
können. Sobald dies erfolgt ist, werde ich, wie angekündigt, eine aktuelle
Gläubigerinformation veröffentlichen
So wie es aussieht, braucht man gegen den Insolvenzberater nicht mit Hilfe eines Anwalts gerichtlich vorgehen, sondern erhält automatisch mehr Geld.
Hallo
wer auf sein Geld noch länger warten will, kann ja zum Anwalt gehen und der wird mit Kusshand sich noch was einfallen lassen und gegen Schmitt Klagen.
Rum kommt dabei nichts.
Die Gläubigerinformation Stand 23.05.2014 bestätigt genau das was ich am 24.05.2014 Beitrag 4.221 (47.040.490)geschrieben hatte.
Ist ja wohl auch nicht so schwer den Zusammenhang, zwischen einer festen Masse, einer höheren Forderungen und einer daraus resultierenden niedrigeren Quote, her zu leiten. Oder ????
Was nun der eine oder andere mehr an Kohle bekommen wird, muss man abwarten.
Meine Vermutung berauschend wird es nicht werden.
Auf jeden Fall haben die Prozesshansel eins erreicht, die Kohle kommt nun noch später, dass da aber viele Betroffene, die verzweifelt auf Geld warten,
darunter zu leiden haben stört scheinbar einige nicht.
wer auf sein Geld noch länger warten will, kann ja zum Anwalt gehen und der wird mit Kusshand sich noch was einfallen lassen und gegen Schmitt Klagen.
Rum kommt dabei nichts.
Die Gläubigerinformation Stand 23.05.2014 bestätigt genau das was ich am 24.05.2014 Beitrag 4.221 (47.040.490)geschrieben hatte.
Ist ja wohl auch nicht so schwer den Zusammenhang, zwischen einer festen Masse, einer höheren Forderungen und einer daraus resultierenden niedrigeren Quote, her zu leiten. Oder ????
Was nun der eine oder andere mehr an Kohle bekommen wird, muss man abwarten.
Meine Vermutung berauschend wird es nicht werden.
Auf jeden Fall haben die Prozesshansel eins erreicht, die Kohle kommt nun noch später, dass da aber viele Betroffene, die verzweifelt auf Geld warten,
darunter zu leiden haben stört scheinbar einige nicht.
Nun ja, die, die schon länger bei Phoenix waren werden einiges mehr an Geld bekommen, diejenigen die noch nicht so lange dabei waren halt entsprechend weniger.
Sicher ist, für beide kommt das Geld jetzt später.
Mittlerweile dauert die Auszahlung länger als Milde dafür im Knast war!
Sicher ist, für beide kommt das Geld jetzt später.
Mittlerweile dauert die Auszahlung länger als Milde dafür im Knast war!
Wenn Schmitt die Schlußrechnung Mitte Juni einreicht, würde sich das ganze ja nur um 2 Wochen verzögern.
Ich will mal hoffen, daß er unsere Ungeduld versteht und notfalls noch weitere Hilfskräfte einstellt, zumal er ja insgesamt etwa 11 Mio. als Honorar erhält.
Das ganze Verfahren dauert nun schon deutlich über 9 Jahre.
Es ist insofern für uns unzumutbar, als etwa 240 Mio. Insolvenzmasse im Raum stehen.
Es gibt in Deutschland wohl kein anderes Verfahren, was auf der einen Seite so lange dauert und gleichzeitig ein riesiger Betrag vorhanden ist, der den Betrugsopfern zusteht und blockiert wird.
Ich will mal hoffen, daß er unsere Ungeduld versteht und notfalls noch weitere Hilfskräfte einstellt, zumal er ja insgesamt etwa 11 Mio. als Honorar erhält.
Das ganze Verfahren dauert nun schon deutlich über 9 Jahre.
Es ist insofern für uns unzumutbar, als etwa 240 Mio. Insolvenzmasse im Raum stehen.
Es gibt in Deutschland wohl kein anderes Verfahren, was auf der einen Seite so lange dauert und gleichzeitig ein riesiger Betrag vorhanden ist, der den Betrugsopfern zusteht und blockiert wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.087.706 von Urlaub2 am 02.06.14 17:24:07Nochmals von mir der übliche Hinweis, nicht noch einen Prozeß gegen den Schmitt zu führen, weil das das ganze natürlich noch weiter verzögern würde.
Und Verzögerungen haben wir schon mehr als genug.
Und Verzögerungen haben wir schon mehr als genug.
Hat mal wieder jemand etwas von Rechtsanwalt Sascha Walter gehört, dort sollte es doch auch endlich mal die Promillequote geben?!
Folgende Auskunft gab es von der Kanzlei Walter & Walter :
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie aus dem Ihnen in Kopie zugestellten Beschluss ersehen konnten, ist Herr RA Sascha Walter vorerst zum Sonderverwalter bestellt. Die Auszahlung der Quote und die Beendigung des Verfahrens können erst erfolgen, wenn das Amtsgericht Frankfurt Herrn RA Walter zum Insolvenzverwalter bestellt hat. Wann dies sein wird, können wir Ihnen nicht sagen.
Hinzu kommt, dass sich nun einige Gläubiger mit Beanstandungen zur geprüften Forderung melden. Diese müssen bearbeitet und zur Erstellung des verbindlichen Schlussverzeichnisses dem Gericht gemeldet und dort eingetragen werden, was ebenfalls erst möglich ist, wenn der Insolvenzverwalter bestellt ist. In der Zwischenzeit werden die Daten zur Quotenausschüttung weiter ermittelt und erfasst, was bei fast 15.000 Gläubigern verständlicherweise einige Zeit in Anspruch nimmt, insbesondere da ein Teil der Anschreiben als unzustellbar zurückgekommen sind und die neuen Anschriften unter Einschaltung der verschiedenen Meldeämter ermittelt werden müssen. Auch diese Ergebnisse müssen in das Schlussverzeichnis einfließen.
Sobald seitens des Gerichts die Zustimmung zur Masseverteilung vorliegt, wird diese auch vorgenommen, ohne dass eine weitere Mitteilung an die Gläubiger erfolgt. Dies kann allerdings noch eine ganze Weile dauern, insbesondere da es um viele Daten geht und Entscheidungen des Gerichts auch ihre Zeit brauchen. Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei dem auszuschüttenden Betrag um eine Quote im Promillebereich handelt, also weniger als ein Prozent der festgestellten Forderung beträgt.
Von weiteren Anfragen bitten wir Abstand zu halten, da eine Bearbeitung aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie aus dem Ihnen in Kopie zugestellten Beschluss ersehen konnten, ist Herr RA Sascha Walter vorerst zum Sonderverwalter bestellt. Die Auszahlung der Quote und die Beendigung des Verfahrens können erst erfolgen, wenn das Amtsgericht Frankfurt Herrn RA Walter zum Insolvenzverwalter bestellt hat. Wann dies sein wird, können wir Ihnen nicht sagen.
Hinzu kommt, dass sich nun einige Gläubiger mit Beanstandungen zur geprüften Forderung melden. Diese müssen bearbeitet und zur Erstellung des verbindlichen Schlussverzeichnisses dem Gericht gemeldet und dort eingetragen werden, was ebenfalls erst möglich ist, wenn der Insolvenzverwalter bestellt ist. In der Zwischenzeit werden die Daten zur Quotenausschüttung weiter ermittelt und erfasst, was bei fast 15.000 Gläubigern verständlicherweise einige Zeit in Anspruch nimmt, insbesondere da ein Teil der Anschreiben als unzustellbar zurückgekommen sind und die neuen Anschriften unter Einschaltung der verschiedenen Meldeämter ermittelt werden müssen. Auch diese Ergebnisse müssen in das Schlussverzeichnis einfließen.
Sobald seitens des Gerichts die Zustimmung zur Masseverteilung vorliegt, wird diese auch vorgenommen, ohne dass eine weitere Mitteilung an die Gläubiger erfolgt. Dies kann allerdings noch eine ganze Weile dauern, insbesondere da es um viele Daten geht und Entscheidungen des Gerichts auch ihre Zeit brauchen. Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei dem auszuschüttenden Betrag um eine Quote im Promillebereich handelt, also weniger als ein Prozent der festgestellten Forderung beträgt.
Von weiteren Anfragen bitten wir Abstand zu halten, da eine Bearbeitung aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe nun wiedermal Post von der DVS Jena bekommen, wonach deren anwälte Az. IX ZR 176/13 gewonnen haben. sie stellen Termin und wollen kostenlos auskünfte zur Verfügung stellen.
Braucht man sowas?
M.E. laufen doch die Neubrechnungen sicher automatisch.
Andererseits frage ich mich, warum Staranwalt Nieding nicht diese Erfolge einfährt.
Dieser betreut mich im Rahmen meiner alten Rechtsschutzversicherung.
Nachricht habe ich von dort bis jetzt auch nicht erhalten, wohl weil es automatisch läuft.
Braucht man sowas?
M.E. laufen doch die Neubrechnungen sicher automatisch.
Andererseits frage ich mich, warum Staranwalt Nieding nicht diese Erfolge einfährt.
Dieser betreut mich im Rahmen meiner alten Rechtsschutzversicherung.
Nachricht habe ich von dort bis jetzt auch nicht erhalten, wohl weil es automatisch läuft.
Hallo,
so was braucht man nicht, es sei denn man will noch länger auf sein Geld warten.
Diese Jenaer Anwälte versuchen es immer wieder neue Kundschaft zu generieren.
Bin mal gespannt wie sich das erstrittene Urteil auf die Höhe der Auszahlung aus wirkt!
Vielleicht bleibt ja nach Abzug der Anwaltskosten noch was übrig oder auch nicht.
Wer unterm Strich noch drauf zahlt, der hat dann zweimal oder mehrmals gezahlt und den werde ich nicht bedauern.
Nichts dazu gelernt aus dem ersten Crash.
so was braucht man nicht, es sei denn man will noch länger auf sein Geld warten.
Diese Jenaer Anwälte versuchen es immer wieder neue Kundschaft zu generieren.
Bin mal gespannt wie sich das erstrittene Urteil auf die Höhe der Auszahlung aus wirkt!
Vielleicht bleibt ja nach Abzug der Anwaltskosten noch was übrig oder auch nicht.
Wer unterm Strich noch drauf zahlt, der hat dann zweimal oder mehrmals gezahlt und den werde ich nicht bedauern.
Nichts dazu gelernt aus dem ersten Crash.
eine interessante Frage wäre ja nun noch, ob dieses Urteil auch rückwirkend Auswirkungen auf die Entschädigungssumme der EdW hat, da dort auch die ganzen Abzüge vorgenommen worden sind...
Der Logik nach eigentlich ja. Es wurde aber der Insolvenzverwalter verklagt und nicht die EDW. Warum nicht, keine Ahnung. Die Anwälte haben ja bisher jeden verklagt, der nicht bei 3 auf`m Baum war.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.229.404 von FCO_Alpha am 29.06.14 20:18:58Oh je. Hoffentlich interpretiert das jetzt keiner als Vorschlag neue Prozesse anzustrengen :-)
Sonst müssen wir womöglich weitere 5 Jahre warten bevor Geld ausgezahlt wird und die Insolvenzmasse wird wieder kleiner.
Haltet euch an die Aussage von lupofunk. Jeder Prozess verzögert die Auszahlung und verkleinert die Insolvenzmasse. Wenn niemand geklagt hätte, und vor 10 (?) Jahren ausgezahlt worden wäre auf Basis des Vorschlags vom Schmitt, dann hätten vermutlich jetzt alle miteinander mehr Geld. Inklusive derjenigen, die wegen irgendeines gewonnenen Prozesses und dadurch geänderter Quoten, auf Kosten der andern ein paar Prozent mehr bekommen.
So sind wir Menschen einfach. Vor lauter Gier auf ein paar Euro mehr, übersehen wir, dass alle gemeinsam mehr davon hätten, wenn keiner klagt, und man das Geld schon seit 10 Jahren wieder hätte arbeiten lassen können...
Sonst müssen wir womöglich weitere 5 Jahre warten bevor Geld ausgezahlt wird und die Insolvenzmasse wird wieder kleiner.
Haltet euch an die Aussage von lupofunk. Jeder Prozess verzögert die Auszahlung und verkleinert die Insolvenzmasse. Wenn niemand geklagt hätte, und vor 10 (?) Jahren ausgezahlt worden wäre auf Basis des Vorschlags vom Schmitt, dann hätten vermutlich jetzt alle miteinander mehr Geld. Inklusive derjenigen, die wegen irgendeines gewonnenen Prozesses und dadurch geänderter Quoten, auf Kosten der andern ein paar Prozent mehr bekommen.
So sind wir Menschen einfach. Vor lauter Gier auf ein paar Euro mehr, übersehen wir, dass alle gemeinsam mehr davon hätten, wenn keiner klagt, und man das Geld schon seit 10 Jahren wieder hätte arbeiten lassen können...
Da gebe ich nablator absolut Recht.
Wobei aber eine Klage gegen die EDW ja nicht das Insolvenzpolster schmälert, sondern wenn überhaupt, dann das von Herrn Schäuble.
Weil die EDW wird ja eh kaum Geld haben. Aber das ist ja alles hypothetisch.
Wobei aber eine Klage gegen die EDW ja nicht das Insolvenzpolster schmälert, sondern wenn überhaupt, dann das von Herrn Schäuble.
Weil die EDW wird ja eh kaum Geld haben. Aber das ist ja alles hypothetisch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.237.092 von FCO_Alpha am 01.07.14 07:53:29Offensichtlich locken diese gierigen Anwälte wieder naive Kunden an, denen sie für Beratung oder neue Prozesse Geld abnehmen können.
Ich würde auch dringend davon abraten, die EDW nochmals zu verklagen.
Selbst wenn das Erfolg haben sollte (was ich für unwahrscheinlich halte),
könnte das die Auszahlung durch Schmitt weiter verzögern.
Denn die EDW ist ja der größte Gläubiger der Insolvenzmasse.
Ich will nur hoffen, daß jeder, der von Anwälten Werbeschreiben bekommt,
hier in dieses Forum reinschaut und keine unnötigen Prozesse führt, die zu weiteren jahrelangen Verzögerungen führen können.
Ich würde auch dringend davon abraten, die EDW nochmals zu verklagen.
Selbst wenn das Erfolg haben sollte (was ich für unwahrscheinlich halte),
könnte das die Auszahlung durch Schmitt weiter verzögern.
Denn die EDW ist ja der größte Gläubiger der Insolvenzmasse.
Ich will nur hoffen, daß jeder, der von Anwälten Werbeschreiben bekommt,
hier in dieses Forum reinschaut und keine unnötigen Prozesse führt, die zu weiteren jahrelangen Verzögerungen führen können.
nee nee, um Gottes Willen, klagen würde ich auf keinen Fall, auch, weil das Thema EdW mE durch den BGH schon ausgeurteilt ist...
Bemerkenswert finde ich jedoch, daß der BGH nun quasi höchstrichterlich zwei verschiedene Urteilssprüche getan hat, einmal in Sachen EdW, daß dort für die Entschädigungsberechnung die "Handelsverluste" einfließen dürfen, und jetzt mit dem neuen Urteil, daß eben keine "Handelsverluste" zur Berechnung des Forderungsanspruches in Ansatz gebracht werden dürfen, schon putzig, aber es waren ja zwei verschiedene Senate...
daß die EdW und damit der Schäuble besser wegkommen: Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
Bemerkenswert finde ich jedoch, daß der BGH nun quasi höchstrichterlich zwei verschiedene Urteilssprüche getan hat, einmal in Sachen EdW, daß dort für die Entschädigungsberechnung die "Handelsverluste" einfließen dürfen, und jetzt mit dem neuen Urteil, daß eben keine "Handelsverluste" zur Berechnung des Forderungsanspruches in Ansatz gebracht werden dürfen, schon putzig, aber es waren ja zwei verschiedene Senate...
daß die EdW und damit der Schäuble besser wegkommen: Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.248.512 von PirNero am 02.07.14 16:44:40Warum hat denn niemand seinen früheren Vermittler verklagt?
Da hättet ihr das Geld längst zurück.
Es gab genügend Warnungen vor Phoenix, das Engagement von heute hätten einige früher aufbringen sollen, dann wäre vielen die Pleite erspart gewesen.
Wie kommt ihr darauf dass Schäuble den EdW finanziert? Der EdW wird von unabhängigen Vermögensverwaltern allein finanziert über Umlagen, Wallstreet Online Capital dürfte inzwischen weit über 100000Euro dafür gezahlt haben, auch andere die niemals Phoenix vermittelt haben, müssen den EdW-Beitrag zahlen.
Die BGH-Urteile sind meist zulasten des EdW ausgefallen, so dürfen zB. keine Kosten (wer sich erinnert die lagen über 6% pro Jahr) abgezogen werden, obwohl das ja vertraglich vereinbart war. Damit fällt die Entschädigungssumme je länger der Vertrag lief doch erheblich höher aus.
Wer max 20000Euro bei Phoenix angelegt hatte, kommt also sehr gut davon, was beschwert ihr euch. Beschweren müssten sich die, die nie was mit Phoenix zu tun hatten und jetzt die erheblichen EdW-Lasten zu tragen haben.
Da hättet ihr das Geld längst zurück.
Es gab genügend Warnungen vor Phoenix, das Engagement von heute hätten einige früher aufbringen sollen, dann wäre vielen die Pleite erspart gewesen.
Wie kommt ihr darauf dass Schäuble den EdW finanziert? Der EdW wird von unabhängigen Vermögensverwaltern allein finanziert über Umlagen, Wallstreet Online Capital dürfte inzwischen weit über 100000Euro dafür gezahlt haben, auch andere die niemals Phoenix vermittelt haben, müssen den EdW-Beitrag zahlen.
Die BGH-Urteile sind meist zulasten des EdW ausgefallen, so dürfen zB. keine Kosten (wer sich erinnert die lagen über 6% pro Jahr) abgezogen werden, obwohl das ja vertraglich vereinbart war. Damit fällt die Entschädigungssumme je länger der Vertrag lief doch erheblich höher aus.
Wer max 20000Euro bei Phoenix angelegt hatte, kommt also sehr gut davon, was beschwert ihr euch. Beschweren müssten sich die, die nie was mit Phoenix zu tun hatten und jetzt die erheblichen EdW-Lasten zu tragen haben.
Nein, der Staat hat den allergrößten Teil der EDW-Gelder bezahlt.
Richtig ist aber auch, daß Phoenix nicht kontrolliert wurde und die Warnungen andere Geschäftsbereiche von Phoenix betrafen.
9 Jahre auf 250 Mio. zu warten ist eine Zumutung, wobei wir uns zu Recht beschweren können.
Richtig ist aber auch, daß Phoenix nicht kontrolliert wurde und die Warnungen andere Geschäftsbereiche von Phoenix betrafen.
9 Jahre auf 250 Mio. zu warten ist eine Zumutung, wobei wir uns zu Recht beschweren können.
Na ja, das mit den Vermittlern ist brotlose Kunst. Die allermeisten Phoenixvermittler sind schon seit kurz nach der Pleite so was von "tot" das es keinen Sinn macht. Außerdem liegen entsprechende Beratungsprotokolle und Risikohinweise vor und jeder Anleger sollte sich klar gewesen sein das es Risikogeschäfte waren. Auch der Insolvenzverwalter ist die Vermittler damals angegangen und forderte teilweise Millionen retour, wie das ausging ist klar denn es gab bestenfalls kleine Vergleiche bzw. Insolvenzen.
Urteile gegen Vermittler gibt es deshalb kaum oder nur mit kleinen Zahlungen und einige Verfahren wurden auch von Anlegern verloren (u. a. weil oft vor Gereicht gelogen wurde das sich die Balken biegen...).
Zum anderen sind die Vermittler am internen jahrelangen Betrug selbst schuldlos und meist doppelt geschädigt - als Vermittler und Anleger. Phoenix selbst sowie alle Vermittler durften auch über Jahre die EdW zwangsfinanzieren, das System ist falsch und nicht tragfähig wie die Riesenkredite der KfW zeigen. Das mit den 20.000 € stimmt nur bedingt, denn für langjährige Anleger (ich persönlich seit Mai 1994) blieb nach EdW-Berechnung nur ein kleiner Bruchteil über.
Ich rechne vor Ablauf von 10 Jahren nicht mehr mit dem Abschluss des Verfahrens (als das damals in Frankfurt im Rahmen der Gläubigerversammlung von einem Redner bei Scheitern des Insolvenzplans in den Raum gestellt wurde dachte kaum jemand das es nun in diese Richtung geht).
Urteile gegen Vermittler gibt es deshalb kaum oder nur mit kleinen Zahlungen und einige Verfahren wurden auch von Anlegern verloren (u. a. weil oft vor Gereicht gelogen wurde das sich die Balken biegen...).
Zum anderen sind die Vermittler am internen jahrelangen Betrug selbst schuldlos und meist doppelt geschädigt - als Vermittler und Anleger. Phoenix selbst sowie alle Vermittler durften auch über Jahre die EdW zwangsfinanzieren, das System ist falsch und nicht tragfähig wie die Riesenkredite der KfW zeigen. Das mit den 20.000 € stimmt nur bedingt, denn für langjährige Anleger (ich persönlich seit Mai 1994) blieb nach EdW-Berechnung nur ein kleiner Bruchteil über.
Ich rechne vor Ablauf von 10 Jahren nicht mehr mit dem Abschluss des Verfahrens (als das damals in Frankfurt im Rahmen der Gläubigerversammlung von einem Redner bei Scheitern des Insolvenzplans in den Raum gestellt wurde dachte kaum jemand das es nun in diese Richtung geht).
Das System der EDW-Finanzierung ist falsch, da stimme ich zu.
Dafür können aber die Phoenix-Opfer nichts.
Ich glaube auch, daß das Insolvenzverfahren noch lange dauern kann.
Umso wichtiger ist aber, daß es kurzfristig eine große Abschlagszahlung gibt.
Dafür können aber die Phoenix-Opfer nichts.
Ich glaube auch, daß das Insolvenzverfahren noch lange dauern kann.
Umso wichtiger ist aber, daß es kurzfristig eine große Abschlagszahlung gibt.
Ja, auf einen Abschlag X % in 2014 tippe auch ich. Das Gesamtverfahren wird nicht zuletzt wegen der vielen Vorgänge im Ausland (Abwicklung Phoenix-Tochter DK usw.) noch länger dauern. Die Neuberechnung sollte jedoch bald fertig sein und jedem Gläubiger bald zugehen.
Wie von mit mitgeteilt wird sich leider auch das Breitkreuz-Nachlassverfahren weiter verzögern, ärgerlich das die Verwaltungsakte mit der Nominierung des neuen IV so lange dauern. Interessant ist das ganze Spielchen dort eh nur für die Jungs mit den etwas größeren anerkannten Schadensersatzforderungen - so wie mich...
Wie von mit mitgeteilt wird sich leider auch das Breitkreuz-Nachlassverfahren weiter verzögern, ärgerlich das die Verwaltungsakte mit der Nominierung des neuen IV so lange dauern. Interessant ist das ganze Spielchen dort eh nur für die Jungs mit den etwas größeren anerkannten Schadensersatzforderungen - so wie mich...
Es gibt einen neuen, optimistischen Sachstandsbericht bei SchuBra im öffentlichen Teil. Die aktuelle Rechtsprechung wird ohne anwaltlichen Aufwand/Hilfe automatisch vom Insolvenzverwalter berücksichtigt. Nach dessen Aussage, kann in etwa mit einer Quote von 30 % gerechnet werden und eine Auszahlung aus der Masse wäre noch in 2014 realistisch
....und wie sieht es mit der Verzinsung unserer Forderung aus ? Wird ja
hoffentlich nicht alles für den Insolvenzberater draufgehen...
hoffentlich nicht alles für den Insolvenzberater draufgehen...
Gibt doch eh nur Quote. Woher sollen die Zinsen kommen? Aus einer Hand in die anderen und geringere Quote für alle?
Sorry, ich bin a nicht investiert und lese nur am Rande.
Sorry, ich bin a nicht investiert und lese nur am Rande.
wenn das sichergestellte Geld auf einem Bankkonto liegt sollte es ein paar Zinsen geben..... bei 240 Mio. und 1,5 % macht das 3,6 Mio/Jahr ...
Die Zinsen erhöhen halt einfach die Quote. Da wird nix extra ausgezahlt.
Und Gerichtsprozesse vermindern die Quote.
Und Gerichtsprozesse vermindern die Quote.
Wer hier im Forum regelmäßig und aufmerksam liest, der weiß auch wie das Geld angelegt ist und auch verzinst wird.
Siehe hierzu Sachstandsbericht Phönix Juni 2013.
Es wird langsam langweilig immer wieder Fragen zu beantworten, die längst beantwortet sind.
Gilt natürlich nur für die, die schon von Anfang an dabei sind und zu bequem sind selber etwas zu recherchieren.
Ich z.B. habe alles Wichtige in einem Ordner im Computer ab gespeichert.
Siehe hierzu Sachstandsbericht Phönix Juni 2013.
Es wird langsam langweilig immer wieder Fragen zu beantworten, die längst beantwortet sind.
Gilt natürlich nur für die, die schon von Anfang an dabei sind und zu bequem sind selber etwas zu recherchieren.
Ich z.B. habe alles Wichtige in einem Ordner im Computer ab gespeichert.
Also wir lassen das Geld auf dem Konto und leben von den Zinsen .
Alles bestens .
Alles bestens .
Die gesamten Zinsen im Verfahren (aktuell alles unter 1 %) werden hoffentlich die Verfahrenskosten decken (geschätzt 11 Mio. €). Selbstverständlich nach Abzug der KESt. damit alles seine Ordnung hat...
Es gibt mit Datum vom 20.10.2014 den Versuch bei SchuBra, im internen Bereich einen neuen Sachstandsbericht und mehrere(?) neue Gläubigerinfos mit gleichem Datum 20.10.2014 einzustellen, allerdings erlebt man beim Öffnen, dass es alte Berichte und Infos sind. Mal schaun, ob wir dann in den nächsten Tagen etwas Brauchbares geliefert bekommen. Die Spannung wird also aufrechterhalten.
Hoffen wir, dass ein dann aktueller Bericht uns positive Nachrichten bringt und die "Aktion Phoenix" zu einem Abschluss kommt.
Die Neuberechnung findet man im internen Bereich seit heute.
Hoffen wir, dass ein dann aktueller Bericht uns positive Nachrichten bringt und die "Aktion Phoenix" zu einem Abschluss kommt.
Die Neuberechnung findet man im internen Bereich seit heute.
Was bedeutet die Berechnung?
Gemäß § 5 Abs. 5 EAG in Höhe von 10.015,24 EUR übergegangen auf die EdW. Der Gläubiger nimmt noch in Höhe von 16.720,98 EUR am Verfahren teil, davon sind 1.112,80 EUR festgestellt. Rest vom Verwalter bestritten. (Zahlen sind nicht die Echten)
Verstehe das so, bekomme sicher 1.112,80€ und von den 16.720,98 etwa 30%, je nach Quote.
Richtig?
Gemäß § 5 Abs. 5 EAG in Höhe von 10.015,24 EUR übergegangen auf die EdW. Der Gläubiger nimmt noch in Höhe von 16.720,98 EUR am Verfahren teil, davon sind 1.112,80 EUR festgestellt. Rest vom Verwalter bestritten. (Zahlen sind nicht die Echten)
Verstehe das so, bekomme sicher 1.112,80€ und von den 16.720,98 etwa 30%, je nach Quote.
Richtig?
Leider nicht. Vereinfacht ausgedrückt heißt das an deinem Zahlenbeispiel, dass nach jetzigem Stand der Verwalter für dich nur noch die 1112,80 Euro anerkennt (beim Rest bestreitet er ja, dass dies dir zusteht). Du hättest also noch 30% von 1112,80 zu erwarten. Mehr nicht.
Vielen Dank. Schade. :-)
Sorry, habe noch eine Anmerkung dazu.
Hätte die EDW damals von Anfang an korrekt gerechnet, hätte ich von den ca. 1.100€ ja 90% bekommen, jetzt nur noch 30% vom Insolvenzverwalter.
Das kann`s ja auch nicht sein!
Hätte die EDW damals von Anfang an korrekt gerechnet, hätte ich von den ca. 1.100€ ja 90% bekommen, jetzt nur noch 30% vom Insolvenzverwalter.
Das kann`s ja auch nicht sein!
Hallo,
hier nochmal zum Mitschreiben.
Vom Insolvenzverwalter anerkanntes Kapital alter Stand.
Hat die EDW vom Insolvenzverwalter übernommen.
Beispiel: 10.000€ vom Insolvenzverwalter anerkannt.
EDW erstatte davon 90% = 9000 €.
Rest etwas mehr als 1.000€, weil der Insolvenzverwalter im Juli 2014 neu berechnen musste. Der genaue Wert ist in der Gläubigerinfo nach zu lesen.
Von 1000€ gibt es eine Quote von 30.5% = 305€.
Gesamterstattung 9000€ + 305€ =9305€.
Ob die EDW eine Neuberechnung erstellen muss weiß ich nicht.
Muss wohl rechtlich so in Ordnung sein. (vielleicht weiß ja einer mehr?)
hier nochmal zum Mitschreiben.
Vom Insolvenzverwalter anerkanntes Kapital alter Stand.
Hat die EDW vom Insolvenzverwalter übernommen.
Beispiel: 10.000€ vom Insolvenzverwalter anerkannt.
EDW erstatte davon 90% = 9000 €.
Rest etwas mehr als 1.000€, weil der Insolvenzverwalter im Juli 2014 neu berechnen musste. Der genaue Wert ist in der Gläubigerinfo nach zu lesen.
Von 1000€ gibt es eine Quote von 30.5% = 305€.
Gesamterstattung 9000€ + 305€ =9305€.
Ob die EDW eine Neuberechnung erstellen muss weiß ich nicht.
Muss wohl rechtlich so in Ordnung sein. (vielleicht weiß ja einer mehr?)
Hallo zusammen,
danke für die Erklärungen. SoEtwas Zweifel bei der Berechnung des Insolvenzverwalters bleibt aber. Beispiel 3 Personen waren bei Phoenix investiert.
A mit anerkannten 16.000€ bei 10 Jahre Anlagezeit
B mit anerkannten 9.000€ für 9 Jahre Anlagezeit (Einzahlung 30.000 DM)
C mit anerkannten 11.000€ für 5 Jahre Anlagezeit
Alle 3 würden zwischen 1.000 und 1.600€ vom Insolvenzverwalter ehalten. Davon dann etwa 30% Quote.
Presseportal:
Die Forderungen des Phoenix-Anlegers, so das im Juni 2012 rechtskräftig gewordene Urteil, müssen vom Insolvenzverwalter ohne Abzug der vermeintlichen Bestandsprovisionen oder Handelsverluste zur Insolvenztabelle aufgenommen werden. Lediglich das Agio darf vom Insolvenzverwalter zu Lasten der Anleger berücksichtigt werden.
Bei 9, 10 Jahren sind aber erhebliche Summen an Handelsverlusten und Bestandsprovisionen angefallen. Irgenwas stimmt da nicht.
danke für die Erklärungen. SoEtwas Zweifel bei der Berechnung des Insolvenzverwalters bleibt aber. Beispiel 3 Personen waren bei Phoenix investiert.
A mit anerkannten 16.000€ bei 10 Jahre Anlagezeit
B mit anerkannten 9.000€ für 9 Jahre Anlagezeit (Einzahlung 30.000 DM)
C mit anerkannten 11.000€ für 5 Jahre Anlagezeit
Alle 3 würden zwischen 1.000 und 1.600€ vom Insolvenzverwalter ehalten. Davon dann etwa 30% Quote.
Presseportal:
Die Forderungen des Phoenix-Anlegers, so das im Juni 2012 rechtskräftig gewordene Urteil, müssen vom Insolvenzverwalter ohne Abzug der vermeintlichen Bestandsprovisionen oder Handelsverluste zur Insolvenztabelle aufgenommen werden. Lediglich das Agio darf vom Insolvenzverwalter zu Lasten der Anleger berücksichtigt werden.
Bei 9, 10 Jahren sind aber erhebliche Summen an Handelsverlusten und Bestandsprovisionen angefallen. Irgenwas stimmt da nicht.
Also mich stört hier, daß die Quote nur bei etwa 30 % liegt.
Ich hätte sie etwas höher geschätzt, auch bei Berücksichtigung der Handelsverluste und Bestandsprovisionen.
Wir müssen uns jetzt aber darauf konzentrieren, daß endlich eine Auszahlung kommt.
Wir dürfen es uns nicht gefallen lassen, daß sich das ganze bis 2015 hinzieht.
Ohnehin wird das gesamte Verfahren wohl noch lange dauern.
Von mir wieder wie üblich der Hinweis, den Schmitt nicht in noch mehr Prozesse zu verwickeln, weil das alles noch mehr verzögert.
Ich hätte sie etwas höher geschätzt, auch bei Berücksichtigung der Handelsverluste und Bestandsprovisionen.
Wir müssen uns jetzt aber darauf konzentrieren, daß endlich eine Auszahlung kommt.
Wir dürfen es uns nicht gefallen lassen, daß sich das ganze bis 2015 hinzieht.
Ohnehin wird das gesamte Verfahren wohl noch lange dauern.
Von mir wieder wie üblich der Hinweis, den Schmitt nicht in noch mehr Prozesse zu verwickeln, weil das alles noch mehr verzögert.
Weiss denn jemand den genauen Betrag der angemeldeten Forderungen beim Insolvenzverwalter? So richtig nachvollziehbar ist die Quote ja nicht.
Mit Datum vom 30.10.2014 gibt es nun die erwartete Gläubigerinformation im öffentlich zugänglichen Teil bei SchuBra.
Ergebnisse:
1. RA Schmitt signalisiert dort eine vorläufige zu erwartende Quote von 34 % .
2. Das Rundschreiben zur Zustellung des Beschlusses über die Anberaumung des Schlusstermins und die Übersendung des Tabellenauszuges soll noch im Dezember 2014 erfolgen.
3. Der Schlusstermin soll voraussichtlich im Jan./Febr. 2015 sein.
Ergebnisse:
1. RA Schmitt signalisiert dort eine vorläufige zu erwartende Quote von 34 % .
2. Das Rundschreiben zur Zustellung des Beschlusses über die Anberaumung des Schlusstermins und die Übersendung des Tabellenauszuges soll noch im Dezember 2014 erfolgen.
3. Der Schlusstermin soll voraussichtlich im Jan./Febr. 2015 sein.
Endlich
Ich muss mal eine Lanze für Schmitt brechen.Einige Millionen Zinsen nachträglich, eine Quote von nun 34%. Kohle kommt wohl im 1. Quartal 2015. Mehr hätte keiner von uns - vor allem einzeln - rausholen können.
Zur Erinnerung: Die Phoenix-Chefs haben von 600.000.00ß € Kapital gut 2/3tel verbrannt!!! Deswegen die Quote von 34%.
Durch die ganzen sinnlosen Einzelklagen hat sich die ganze Sache über 9 Jahre hingezogen.....
Ich bin nun endlich froh, dass noch was an Geld kommt.
Ich hatte damals 30000 Euro investiert, 20.000€ von der EDW bekommen, jetzt nochmal 3300,-€. Für mich o.k.
Fazit: Finger weg von Finanzgeschäften!!!
Ich seh nun lieber zu, dass ich für meine Kinder in Richtung Eigenheim plane.
Beste Grüße vom Geprellten
Also laut früheren Berechnungen von mir hätte die Quote deutlich höher sein müssen.
Und Schmitt hatte den Insolvenzplan von Anfang an verkorkst.
Es hätte schon längst eine große Abschlagszahlung kommen müssen.
Auch hat Schmitt, der dafür wohl 11 Mio. kassiert, noch viele andere Fälle, die er bearbeitet.
10 Jahre ist ein Unding, wenn ich z.B. an Prokon denke, wo alles viel schneller geht.
Die Warnung ist nicht vor den "bösen" Banken berechtigt, wo es kaum Betrugsfälle gibt, sondern vor dem grauen Kapitalmarkt.
Da würde ich die Finger von lassen.
Und Schmitt hatte den Insolvenzplan von Anfang an verkorkst.
Es hätte schon längst eine große Abschlagszahlung kommen müssen.
Auch hat Schmitt, der dafür wohl 11 Mio. kassiert, noch viele andere Fälle, die er bearbeitet.
10 Jahre ist ein Unding, wenn ich z.B. an Prokon denke, wo alles viel schneller geht.
Die Warnung ist nicht vor den "bösen" Banken berechtigt, wo es kaum Betrugsfälle gibt, sondern vor dem grauen Kapitalmarkt.
Da würde ich die Finger von lassen.
Mit dem Beitrag von geprellter stimme ich weitgehend überein, im Gegensatz zu Urlaub 2, der sich von Wunschvorstellungen leiten lässt und die komplizierte Rechtslage/Rechtsstreitigkeiten/Entscheidungen durch verschiedene Rechtsinstanzen ausblendet/vergisst. Wie er zu besseren Quoten kommt, kann ich nicht nachvollziehen, da er die Datenlage gar nicht kennen kann. Das lässt sich erst nachvollziehen, wenn der Tabellenauszug und die Schlussrechnung vorliegt. Ich würde mir auch lieber eine Traum-Quote von 60 Prozent zusammenrechnen.
Ich hatte etwa 46 %.
Das würde natürlich durch die Bestandsverluste und Handelsprovisionen sinken.
Diese Prozeßlawine wurde erst dadurch ausgelöst, daß der Insolvenzplan von Schmitt scheiterte.
Ist aber jetzt schon viele Jahre her.
Wenn wir mit einer Abwicklungsdauer von 10 Jahren zufrieden sind, würde der Schmitt auch gerne noch ein Jahr dran hängen.
Die Frage ist, ob wir für die Steuern auf die Zinsen, die Schmitt zahlen mußte, eine anteilige Steuererstattung bekommen.
Das würde natürlich durch die Bestandsverluste und Handelsprovisionen sinken.
Diese Prozeßlawine wurde erst dadurch ausgelöst, daß der Insolvenzplan von Schmitt scheiterte.
Ist aber jetzt schon viele Jahre her.
Wenn wir mit einer Abwicklungsdauer von 10 Jahren zufrieden sind, würde der Schmitt auch gerne noch ein Jahr dran hängen.
Die Frage ist, ob wir für die Steuern auf die Zinsen, die Schmitt zahlen mußte, eine anteilige Steuererstattung bekommen.
Weiß denn jemand wie der Verlust der bei der Anlage entstanden ist, steuerlich zu betrachten ist.
Bis es zum Crash kam hatte ich ja die "Gewinne" versteuert.
Bis es zum Crash kam hatte ich ja die "Gewinne" versteuert.
Der Verlust der Anlage ist steuerlich leider nicht von Bedeutung.
Aber hier noch ein Link:
https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=21182
Vielleicht kann jemand den Artikel in der Börsenzeitung von heute noch hier posten.
Aber hier noch ein Link:
https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=21182
Vielleicht kann jemand den Artikel in der Börsenzeitung von heute noch hier posten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.427.026 von Urlaub2 am 27.11.14 07:51:44Also ich wünsche schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr !
Leider gab es aber schon wieder eine Verzögerung:
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…
Wollen wir hoffen, daß es im Frühjahr endlich soweit ist.
Leider gab es aber schon wieder eine Verzögerung:
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…
Wollen wir hoffen, daß es im Frühjahr endlich soweit ist.
Hallo das Frühjahr naht, seid ihr noch
im Winterschlaf ?
Weis wer was zu berichten ?
im Winterschlaf ?
Weis wer was zu berichten ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.120.712 von easy44M am 19.02.15 18:26:16Hallo
keiner wird etwas verschlafen.
Wenn es soweit ist, dass es Kohle gibt, werden wir jeder einzeln von Schultz
benachrichtigt.
keiner wird etwas verschlafen.
Wenn es soweit ist, dass es Kohle gibt, werden wir jeder einzeln von Schultz
benachrichtigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.129.886 von lupofunk am 20.02.15 15:32:04
das wir briefe erhalten über die tabellenauszüge
also erfahren wieviel jeder gläubiger erhält
und dies ..... bis ende februar
----------------------------------
ich bin sehr gespannt ..ob bald post im briefkasten ist
ansonsten werde ich ordentlich druck machen ....per telefon
bis ich ein bindende auskunft bekomme
und das sollten möglichst viele geschädigte machen !!!!!!
falls phoenix betroffene.... keine post erhalten bis 28.02.2015
******************************************************************
schliesslich .....haben wir jetzt 10 jähriges jubiläum .....seit insolvenzantrag
benachrichtigung
mir wurde nach anruf bei schultz und braun gesagt das wir briefe erhalten über die tabellenauszüge
also erfahren wieviel jeder gläubiger erhält
und dies ..... bis ende februar
----------------------------------
ich bin sehr gespannt ..ob bald post im briefkasten ist
ansonsten werde ich ordentlich druck machen ....per telefon
bis ich ein bindende auskunft bekomme
und das sollten möglichst viele geschädigte machen !!!!!!
falls phoenix betroffene.... keine post erhalten bis 28.02.2015
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schliesslich .....haben wir jetzt 10 jähriges jubiläum .....seit insolvenzantrag
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.139.636 von rostalski am 22.02.15 08:37:50Danke für deine Nachricht. Mal schaun
was drin steht.
10 Jahre sind eine lange Zeit, von
dem Verlust reden wir erst gar nicht.
Dann wird wohl auch das Forum aufgelöst.
LG
was drin steht.
10 Jahre sind eine lange Zeit, von
dem Verlust reden wir erst gar nicht.
Dann wird wohl auch das Forum aufgelöst.
LG
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.140.692 von easy44M am 22.02.15 12:23:45Hallo,
heute ist der letzte Tag im Februar, die Post war auch schon da, aber kein Brief vom Insolvenzverwalter.
Kann ja sein, dass noch nicht alle was bekommen haben.
Hat den Jemand schon etwas bekommen?
Eine Rückmeldung wäre gut, da weiß man das es losgeht.
heute ist der letzte Tag im Februar, die Post war auch schon da, aber kein Brief vom Insolvenzverwalter.
Kann ja sein, dass noch nicht alle was bekommen haben.
Hat den Jemand schon etwas bekommen?
Eine Rückmeldung wäre gut, da weiß man das es losgeht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.204.640 von lupofunk am 28.02.15 15:09:57
keine Nachricht
Ich habe ebenfalls keinerlei Nachricht erhalten.....
Schweigen im Walde.....
auch noch nichts da.....
Leider kam auch heute nichts.
Auch nichts bekommen .
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.222.295 von easy44M am 03.03.15 06:50:08
Wir warten jeden Tag auf den Beschluss des Gerichts. Sobald uns dieser vorliegt, werden wir eine neue Gläubigerinformation veröffentlichen.
Anfrage Verfahrenstand
Die gestrige Anfrage per mail bei SchuBra erbrachte folgende Antwort:Wir warten jeden Tag auf den Beschluss des Gerichts. Sobald uns dieser vorliegt, werden wir eine neue Gläubigerinformation veröffentlichen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.222.721 von s2010 am 03.03.15 08:25:23Danke s2010
am 11.03
erschien wiedermal eine Gläubigerinvormation
demzufolge..... weiter warten bis ostern
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix.php
erschien wiedermal eine Gläubigerinvormation
demzufolge..... weiter warten bis ostern
http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix.php
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.352.492 von rostalski am 17.03.15 15:59:30Hallo , Ostern welches Jahr denn ?
Den Termin kennt nur der Weihnachtsmann!
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.371.800 von mizzi333 am 19.03.15 11:57:25Also heute kam tatsächlich die Meldung der Schubra.
Schlußtermin ist der 8. Mai 2015.
Unklar ist, ob die Quote tatsächlich 34 % beträgt.
Außerdem interessiert mich, ob wir für die Abgeltungssteuer auf die hohen Zinseinnahmen, die Schmitt im Laufe der Jahre hatte, eine Steuergutschrift bekommen.
Die müßte auch nochmal ordentlich ausfallen.
Schlußtermin ist der 8. Mai 2015.
Unklar ist, ob die Quote tatsächlich 34 % beträgt.
Außerdem interessiert mich, ob wir für die Abgeltungssteuer auf die hohen Zinseinnahmen, die Schmitt im Laufe der Jahre hatte, eine Steuergutschrift bekommen.
Die müßte auch nochmal ordentlich ausfallen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.496.114 von Urlaub2 am 04.04.15 16:10:56Wer kann mir bitte mal mit dem Juristendeutsch weiterhelfen?
Was wird jetzt ausbezahlt?
a) Mit der Erklärung vom 31.07.2014 in Höhe von weiteren X EUR vom Verwalter festgestellt, oder
b) insgesamt festgestellt in Höhe von y EUR. Rest vom Verwalter bestritten.
Also die vorletzte, oder die letzte Summe im Schubra Brief?
Was wird jetzt ausbezahlt?
a) Mit der Erklärung vom 31.07.2014 in Höhe von weiteren X EUR vom Verwalter festgestellt, oder
b) insgesamt festgestellt in Höhe von y EUR. Rest vom Verwalter bestritten.
Also die vorletzte, oder die letzte Summe im Schubra Brief?
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.496.480 von FCO_Alpha am 04.04.15 18:24:35Die letzte Summe im Schubra Brief ist maßgebend.
Ich hatte jedenfalls am Samstag erhebliche Probleme hier bei WO.
Wer nähere Infos hat, bitte hier unbedingt posten, damit jetzt im Endspurt alles richtig läuft.
Ich hatte jedenfalls am Samstag erhebliche Probleme hier bei WO.
Wer nähere Infos hat, bitte hier unbedingt posten, damit jetzt im Endspurt alles richtig läuft.
Hallo ´Mitgeschädigte, es tut sich was und alle
haben Post erhalten von Schmitt.
Bin mal gespant was noch übrig bleibt
von meinen 70000 Euros die ich investiert
hatte . 20000 habe ich ja schon mal erhalten .
lG
haben Post erhalten von Schmitt.
Bin mal gespant was noch übrig bleibt
von meinen 70000 Euros die ich investiert
hatte . 20000 habe ich ja schon mal erhalten .
lG
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.496.114 von Urlaub2 am 04.04.15 16:10:56Also die Zinsen abzgl. Abgeltungssteuer sind schon in der Quote enthalten und decken brutto ca. die Verfahrenskosten...
Bei der Quote ist nichts anderes als die ca. 34 % bekannt und die bezogen auf die letztgenannte Summe auf dem Tabellenauszug - nimmt noch mit X,- € am Verfahren teil...
Vor Mitte Ende Juni rechne ich nicht mit dem Auskehrungsbeginn
Bei der Quote ist nichts anderes als die ca. 34 % bekannt und die bezogen auf die letztgenannte Summe auf dem Tabellenauszug - nimmt noch mit X,- € am Verfahren teil...
Vor Mitte Ende Juni rechne ich nicht mit dem Auskehrungsbeginn
Das heißt also von meinen Einbezahlten 70000 Euro erhalte
ich noch ca. die Hälfte zurück.
20000 von der EDW und mit 55000 nehme ich noch
am Verfahren teil .
Würde sagen das war ein Minusgeschäft.
ich noch ca. die Hälfte zurück.
20000 von der EDW und mit 55000 nehme ich noch
am Verfahren teil .
Würde sagen das war ein Minusgeschäft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.509.152 von easy44M am 07.04.15 16:09:41Also mal ganz ehrlich bin ich in der Summe vor dem Hintergrund der gigantischen Handelsverluste von Phoenix mit der Zahlung EdW + ca. 1/3 Quote recht zufrieden.
Es hätte wie bei anderen Betrugsfällen ja noch viel schlimmer kommen können....
Es hätte wie bei anderen Betrugsfällen ja noch viel schlimmer kommen können....
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.525.736 von schnobelloch am 09.04.15 13:27:09Danke schnobelloch
Hat jemand die Absicht oder sieht die Notwendigkeit, am 08.05. 2015 am Schlusstermin in Frankfurt a.M. teilzunehmen oder sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Es gibt z.Z. Angebote von Anwälten, die darauf hinweisen, dass man selbst daran teilnehmen sollte, b.z.w. sich wenigstens qualifiziert vertreten lassen, um gegen eventuelle Einwendungen anderer Gläubiger gegen die eigenen Forderungen sofort entsprechend reagieren zu können.
Es stellt sich die Frage, wenn man keine weiterergehenden Forderungen als vom Insolvenzverwalter bereits anerkannt und vom Gericht geprüft hat, welche Einwendungen dann noch kommen können? Es würde ja dann die Gesamtberechnung in Frage stellen?
Welche Meinungen existieren dazu?
Es stellt sich die Frage, wenn man keine weiterergehenden Forderungen als vom Insolvenzverwalter bereits anerkannt und vom Gericht geprüft hat, welche Einwendungen dann noch kommen können? Es würde ja dann die Gesamtberechnung in Frage stellen?
Welche Meinungen existieren dazu?
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.593.881 von s2010 am 18.04.15 10:29:32Meine Meinung ist dazu lieber ein
Ende mit Schrecken ( Verlust ) als
ein Schrecken ohne Ende.
Ein paar Anwälte könnten die
Angelegenheit noch mal 10 Jahre
hinauszögern.
Wer das will kann sich von einem Anwalt
vertreten lassen !
Ende mit Schrecken ( Verlust ) als
ein Schrecken ohne Ende.
Ein paar Anwälte könnten die
Angelegenheit noch mal 10 Jahre
hinauszögern.
Wer das will kann sich von einem Anwalt
vertreten lassen !
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.596.206 von easy44M am 19.04.15 07:02:56
Ich wurde bisher mit Sammelklage von Nieding und Partner Frankfurt vertreten.
Von dort habe ich bisher keinerlei Info über den Schlusstermin bekommen.
Nun weiß ich gar nicht ob ich überhaupt was unternehmen muss.
Wie seht ihr das?
HD
Hallo @
Habe gestern ein Schreiben von dem DVS - Deutscher Verbraucherschutzring bekommen, in dem der Schlusstermin 08.05.2015 stand, aber kein Schreiben von Schmitt über irgendwelche Summen wie ihr anscheinend bekommen habt.Ich wurde bisher mit Sammelklage von Nieding und Partner Frankfurt vertreten.
Von dort habe ich bisher keinerlei Info über den Schlusstermin bekommen.
Nun weiß ich gar nicht ob ich überhaupt was unternehmen muss.
Wie seht ihr das?
HD
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.604.561 von Hupfdohle am 20.04.15 19:20:09Ich würde bei der Schubra anrufen und den Auszug aus der Insolvenztabelle etc. anfordern.
Ich würde nicht zum Schlußtermin am 8.5. hingehen und da auch keinen Anwalt hinschicken.
Kostet alles nur Geld.
Wichtig ist, daß endlich das Geld fließt und es nicht noch eine Verzögerung gibt.
Ich würde nicht zum Schlußtermin am 8.5. hingehen und da auch keinen Anwalt hinschicken.
Kostet alles nur Geld.
Wichtig ist, daß endlich das Geld fließt und es nicht noch eine Verzögerung gibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.604.561 von Hupfdohle am 20.04.15 19:20:09Ich kann Urlaub2 nur recht geben.
Ein Anwalt will nur dein Bestes.
Aber Du mußt dich mal bei Schubra
melden und nachfragen was da los ist.
Ein Anwalt will nur dein Bestes.
Aber Du mußt dich mal bei Schubra
melden und nachfragen was da los ist.
Hallo,
es sind genug der Spiele mit uns veranstaltet worden.
Das was die DVS von uns will, ist nicht schwer zu erraten, unser Geld.
Ich kann nur sagen " oh Herr las Hirn herunter regnen"
DSV betreibt ein Spiel mit der Angst.
Habt ihr aus der Phönix Pleite nichts gelernt?
Was die alles schreiben ist der blanke Unsinn.
Ich habe heute mit einen Bekannten gesprochen, der sich gut auskennt (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer).
Schmitt hat jedem geschrieben, was als Forderung anerkannt wird und nun kommt es nur auf die Oute an.
Es wird jeder das bekommen, was ihm zusteht.
Das nicht alle auf einmal ihr Geld bekommen liegt auf der Hand.
30.000 Leute sind nicht an einem Tag zu bedienen.
Lasst die Anwälte aus dem Spiel, weil die wollen nur Kohle machen, der Mandant ist denen Scheißegal.
es sind genug der Spiele mit uns veranstaltet worden.
Das was die DVS von uns will, ist nicht schwer zu erraten, unser Geld.
Ich kann nur sagen " oh Herr las Hirn herunter regnen"
DSV betreibt ein Spiel mit der Angst.
Habt ihr aus der Phönix Pleite nichts gelernt?
Was die alles schreiben ist der blanke Unsinn.
Ich habe heute mit einen Bekannten gesprochen, der sich gut auskennt (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer).
Schmitt hat jedem geschrieben, was als Forderung anerkannt wird und nun kommt es nur auf die Oute an.
Es wird jeder das bekommen, was ihm zusteht.
Das nicht alle auf einmal ihr Geld bekommen liegt auf der Hand.
30.000 Leute sind nicht an einem Tag zu bedienen.
Lasst die Anwälte aus dem Spiel, weil die wollen nur Kohle machen, der Mandant ist denen Scheißegal.
Geprellte Phoenix-Anleger sollen im Juni Geld aus Insolvenz bekommen
08.05.2015, 14:07 Uhr | dpa-AFX
FRANKFURT (dpa-AFX) - Zehn Jahre nach dem spektakulären Zusammenbruch der Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst können geprellte Anleger auf eine Erstattung von mehr als 35 Prozent ihrer Forderungen hoffen. Voraussichtlich noch im Juni sollen insgesamt 230 Millionen Euro an 30 000 Anleger und andere Gläubiger verteilt werden, wie Insolvenzverwalter Frank Schmitt am Freitag nach der letzten Phoenix-Gläubigerversammlung in Frankfurt sagte. Die Insolvenzquote liege damit bei 36,3 Prozent, üblich seien durchschnittlich zwischen drei und fünf Prozent.
Die Firma Phoenix Kapitaldienst hatte mit Hilfe gefälschter Unterlagen Wertpapiergeschäfte vorgetäuscht und die Anleger seit Anfang der 1990er Jahre um gut 600 Millionen Euro geprellt. Der Betrug war Anfang 2005 aufgeflogen. Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden. Maximal 20 000 Euro je Anleger hatte die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) an Geschädigte gezahlt.
Möglicherweise erhielten Anleger später noch einen kleinen Nachschlag, wenn alle noch laufenden Prozesse abgeschlossen seien, sagte Schmitt. "Das Verfahren war hoch komplex und ausgesprochen aufwändig."
http://www.t-online.de/wirtschaft/boerse/fonds-etf/id_739452…
08.05.2015, 14:07 Uhr | dpa-AFX
FRANKFURT (dpa-AFX) - Zehn Jahre nach dem spektakulären Zusammenbruch der Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst können geprellte Anleger auf eine Erstattung von mehr als 35 Prozent ihrer Forderungen hoffen. Voraussichtlich noch im Juni sollen insgesamt 230 Millionen Euro an 30 000 Anleger und andere Gläubiger verteilt werden, wie Insolvenzverwalter Frank Schmitt am Freitag nach der letzten Phoenix-Gläubigerversammlung in Frankfurt sagte. Die Insolvenzquote liege damit bei 36,3 Prozent, üblich seien durchschnittlich zwischen drei und fünf Prozent.
Die Firma Phoenix Kapitaldienst hatte mit Hilfe gefälschter Unterlagen Wertpapiergeschäfte vorgetäuscht und die Anleger seit Anfang der 1990er Jahre um gut 600 Millionen Euro geprellt. Der Betrug war Anfang 2005 aufgeflogen. Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden. Maximal 20 000 Euro je Anleger hatte die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) an Geschädigte gezahlt.
Möglicherweise erhielten Anleger später noch einen kleinen Nachschlag, wenn alle noch laufenden Prozesse abgeschlossen seien, sagte Schmitt. "Das Verfahren war hoch komplex und ausgesprochen aufwändig."
http://www.t-online.de/wirtschaft/boerse/fonds-etf/id_739452…
Hallo, will nur mal auf einen Artikel im Handelsblatt
heute hinweisen .
heute hinweisen .
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.743.279 von easy44M am 08.05.15 18:56:45Hier noch ein genauerer Artikel:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/phoenix-kapitaldienst-gmbh-…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://www.anwalt.de/rechtstipps/phoenix-kapitaldienst-gmbh-…
http://www.anwalt.de/rechtstipps/phoenix-kapitaldienst-gmbh-…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://www.anwalt.de/rechtstipps/phoenix-kapitaldienst-gmbh-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.751.559 von Urlaub2 am 11.05.15 03:00:56Die Verlinkung funktioniert nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.751.559 von Urlaub2 am 11.05.15 03:00:56
Insolvenzrecht
(1 Bewertung)
In dem Schlusstermin in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH (Ponzisystem mit ca. 30.000 Gläubigern) am 08.05.2015 des Amtsgerichts Frankfurt a. M. informierte der Verwalter vor ca. 80 Besuchern in Frankfurt ohne ins Einzelne zu gehen wie nachstehend:
Der gescheiterte Insolvenzplan vom 19. April 2007 habe eine beabsichtigte frühe Auszahlung verhindert.
Die Entschädigungsansprüche seien auf die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) übergegangen, soweit von dieser an die Anleger gezahlt worden sei. Die Forderungsübergänge müssten in jedem einzelnen Fall in der Insolvenztabelle vermerkt werden. Der Verwalter verwies auf aufwändige Abstimmungsprozesse mit der EdW (zur bisherigen Rechtsprechung der EAEG-Entschädigung siehe auch Grüneberg, Zur Anlegerentschädigung nach dem EAEG, WM 2012, 1370).
Anfechtungsansprüche machte der Insolvenzverwalter gegen 1648 Anleger geltend. In 785 Fällen erfolgten Klageerhebungen. Dadurch seien 7,2 Millionen Euro zur Insolvenzmasse gezogen worden, so der Verwalter.
Wegen der Scheinprovisionen sei anfechtungsrechtlich gegen 60 Vermittler vorgegangen worden. Dieses habe 15,5 Millionen Euro für die Masse gebracht.
In Dänemark und Frankreich seien 326 Anfechtungsansprüche geltend gemacht worden. Dieses hätte der Masse bislang 15 Millionen Euro zugeführt. Mit weiteren Eingängen werde aber gerechnet.
Die Einnahmen und Ausgaben gestalteten sich nach den Angaben des Verwalters wie nachstehend: Es gab Erlöse von 232.323.000 Euro, dann Zuflüsse aus Anfechtungen in Höhe von 25.894.000 Euro, ebenso Zinserträge von 33.389.000 Euro sowie Steuererstattungsansprüche von 40.227.000 Euro und Darlehensansprüche von 648.000 Euro sowie Ausgaben von 96 Mio. Euro. Rückstellungen seien noch gebildet worden. Sie betreffen weitere Kosten und mögliche zukünftige Forderungen. Mit weiteren Einnahmen in Höhe von 10 Millionen solle noch zu rechnen sein. Würden die Rückstellungen nicht aufgebraucht, finde auch hier eine weitere Auszahlung an die Anleger statt, so der Verwalter.
630.928.000 Euro seien an Forderungen der Gläubiger zur Tabelle festgestellt worden. 284 Millionen Euro davon betreffen Ansprüche der EdW. Derzeit beträgt die Quote 36,3 %. Die Verteilung an die Gläubiger solle im Mai oder Juni 2015 erfolgen, so der Verwalter.
Die Quote bezieht sich auf die noch bestehende Schadensdifferenz, da die EdW bereits einen bedeutenden Teil der Gläubiger entschädigte. Das hieße im folgenden Beispiel: Ein Anleger mit einem Gesamtschaden von ca. 30.000 Euro bekam bereits 20.000 Euro von der EdW gezahlt und erhielte noch ca. 36,3 % auf die Differenz, also noch 3.630 Euro.
Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters erfolgten in dem Schlusstermin des Gerichts zwei Redebeiträge. Ein Teilnehmer stellte eine Frage betreffend die Quote, an weiterer rügte die lange Dauer des Verfahrens seit 2005. Seitens des Verwalters wurde begründet, wieso es nicht schneller hätte gehen können. Eine abschließende Berechnung habe erst nach dem BGH-Urteil vom 10. 4. 2014 – IX ZR 176/13 – vorgenommen werden können.
Die Verfassungsbeschwerde eines angeblichen Aussonderungsberechtigten (siehe IX ZR 49/10, LG und OLG Frankfurt hatten einen Aussonderungsanspruch bejaht, der BGH hatte ihn verneint, bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war eine Vielzahl von Einzel- und Treuhandkonten vorhanden gewesen) sei bis heute nicht entschieden. Dafür seien Rückstellung gebildet worden. Im Rahmen der Nachtragsverteilungen sollen die Rückstellungen ausgezahlt werden, wenn sie aufgelöst werden müssten. Dieses könnte noch mehrere Jahre dauern.
Nach der Erörterung wurden Einwendungen gegen die Schlussrechnung und gegen das Schlussverzeichnis in dem Schlusstermin nicht erhoben.
KOPIE . Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzquote derzeit 36,3 % Insolvenzrecht
Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzquote derzeit 36,3 %Insolvenzrecht
(1 Bewertung)
In dem Schlusstermin in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH (Ponzisystem mit ca. 30.000 Gläubigern) am 08.05.2015 des Amtsgerichts Frankfurt a. M. informierte der Verwalter vor ca. 80 Besuchern in Frankfurt ohne ins Einzelne zu gehen wie nachstehend:
Der gescheiterte Insolvenzplan vom 19. April 2007 habe eine beabsichtigte frühe Auszahlung verhindert.
Die Entschädigungsansprüche seien auf die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) übergegangen, soweit von dieser an die Anleger gezahlt worden sei. Die Forderungsübergänge müssten in jedem einzelnen Fall in der Insolvenztabelle vermerkt werden. Der Verwalter verwies auf aufwändige Abstimmungsprozesse mit der EdW (zur bisherigen Rechtsprechung der EAEG-Entschädigung siehe auch Grüneberg, Zur Anlegerentschädigung nach dem EAEG, WM 2012, 1370).
Anfechtungsansprüche machte der Insolvenzverwalter gegen 1648 Anleger geltend. In 785 Fällen erfolgten Klageerhebungen. Dadurch seien 7,2 Millionen Euro zur Insolvenzmasse gezogen worden, so der Verwalter.
Wegen der Scheinprovisionen sei anfechtungsrechtlich gegen 60 Vermittler vorgegangen worden. Dieses habe 15,5 Millionen Euro für die Masse gebracht.
In Dänemark und Frankreich seien 326 Anfechtungsansprüche geltend gemacht worden. Dieses hätte der Masse bislang 15 Millionen Euro zugeführt. Mit weiteren Eingängen werde aber gerechnet.
Die Einnahmen und Ausgaben gestalteten sich nach den Angaben des Verwalters wie nachstehend: Es gab Erlöse von 232.323.000 Euro, dann Zuflüsse aus Anfechtungen in Höhe von 25.894.000 Euro, ebenso Zinserträge von 33.389.000 Euro sowie Steuererstattungsansprüche von 40.227.000 Euro und Darlehensansprüche von 648.000 Euro sowie Ausgaben von 96 Mio. Euro. Rückstellungen seien noch gebildet worden. Sie betreffen weitere Kosten und mögliche zukünftige Forderungen. Mit weiteren Einnahmen in Höhe von 10 Millionen solle noch zu rechnen sein. Würden die Rückstellungen nicht aufgebraucht, finde auch hier eine weitere Auszahlung an die Anleger statt, so der Verwalter.
630.928.000 Euro seien an Forderungen der Gläubiger zur Tabelle festgestellt worden. 284 Millionen Euro davon betreffen Ansprüche der EdW. Derzeit beträgt die Quote 36,3 %. Die Verteilung an die Gläubiger solle im Mai oder Juni 2015 erfolgen, so der Verwalter.
Die Quote bezieht sich auf die noch bestehende Schadensdifferenz, da die EdW bereits einen bedeutenden Teil der Gläubiger entschädigte. Das hieße im folgenden Beispiel: Ein Anleger mit einem Gesamtschaden von ca. 30.000 Euro bekam bereits 20.000 Euro von der EdW gezahlt und erhielte noch ca. 36,3 % auf die Differenz, also noch 3.630 Euro.
Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters erfolgten in dem Schlusstermin des Gerichts zwei Redebeiträge. Ein Teilnehmer stellte eine Frage betreffend die Quote, an weiterer rügte die lange Dauer des Verfahrens seit 2005. Seitens des Verwalters wurde begründet, wieso es nicht schneller hätte gehen können. Eine abschließende Berechnung habe erst nach dem BGH-Urteil vom 10. 4. 2014 – IX ZR 176/13 – vorgenommen werden können.
Die Verfassungsbeschwerde eines angeblichen Aussonderungsberechtigten (siehe IX ZR 49/10, LG und OLG Frankfurt hatten einen Aussonderungsanspruch bejaht, der BGH hatte ihn verneint, bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war eine Vielzahl von Einzel- und Treuhandkonten vorhanden gewesen) sei bis heute nicht entschieden. Dafür seien Rückstellung gebildet worden. Im Rahmen der Nachtragsverteilungen sollen die Rückstellungen ausgezahlt werden, wenn sie aufgelöst werden müssten. Dieses könnte noch mehrere Jahre dauern.
Nach der Erörterung wurden Einwendungen gegen die Schlussrechnung und gegen das Schlussverzeichnis in dem Schlusstermin nicht erhoben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.751.724 von rostalski am 11.05.15 07:36:09Danke an rostalski für das Posten des Artikels.
Hier noch der Handelsblattbeitrag:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/pho…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/pho…
Wer eine Zahlung bekommt, bitte unbedingt hier posten.
Hier noch der Handelsblattbeitrag:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/pho…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/pho…
Wer eine Zahlung bekommt, bitte unbedingt hier posten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.808.559 von Urlaub2 am 19.05.15 19:04:59Ab heute beginnen die Auszahlungen:
http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/geprellt…
http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/geprellt…
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.983.312 von FCO_Alpha am 16.06.15 13:54:59Heute ist bei mir die Überweisung vom Schmitt auf meinem Konto eingegangen.
Klasse,
Geld gemäß der Quote ist angekommen. Nochmals ein riesengroßes Lob an Schmitt. Dieses komplexe Ding überhaupt soweit gebracht zu haben, dass ALLE was bekommen und so eine gute Quote rauszuholen, RESPEKT!!!
Geld gemäß der Quote ist angekommen. Nochmals ein riesengroßes Lob an Schmitt. Dieses komplexe Ding überhaupt soweit gebracht zu haben, dass ALLE was bekommen und so eine gute Quote rauszuholen, RESPEKT!!!
Sehe ich auch so, endlich!
Geld heute eingetroffen, kaum zu glauben...
Von 50.000.- habe ich nun insgesamt immerhin 31250.- zurück.
Von 50.000.- habe ich nun insgesamt immerhin 31250.- zurück.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.002.116 von mizzi333 am 18.06.15 16:11:08Nun hat das lange warten ein Ende !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.002.116 von mizzi333 am 18.06.15 16:11:08
Ist jetzt blöd, aber mit so mancher Aktie / Fonds könnte der Verlust jetzt größer sein.
Aber Ende gut, alles gut!!
Zitat von mizzi333: Geld heute eingetroffen, kaum zu glauben...
Von 50.000.- habe ich nun insgesamt immerhin 31250.- zurück.
Ist jetzt blöd, aber mit so mancher Aktie / Fonds könnte der Verlust jetzt größer sein.
Aber Ende gut, alles gut!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.006.940 von FCO_Alpha am 19.06.15 08:39:49naja.... am Anfang wusste ich nicht, ob ich überhaupt einen Cent wiedersehe....dumm gelaufen, aber nun immerhin das! Besser als nichts!
Habe heute auch ein drittel meiner Anlage zurückerhalten.
Mein Vermittler hatte damals allerdings in US-Dollar angelegt.
Sonst wäre es vermutlich mehr gewesen.
Mein Vermittler hatte damals allerdings in US-Dollar angelegt.
Sonst wäre es vermutlich mehr gewesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.012.820 von howy153 am 19.06.15 19:35:31Also ich habe noch nichts bekommen.
Ist denn bekannt, wie lange der Auszahlungsprozeß voraussichtlich dauern wird ?
Ist denn bekannt, wie lange der Auszahlungsprozeß voraussichtlich dauern wird ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.034.126 von Urlaub2 am 23.06.15 17:32:52Habe nichts gelesen, wie lange es dauern wird, aber die Geldmasse ist ja enorm. Einen Brief dazu geb es nicht, vielleicht liegt es am Poststreik, dass da nichts kam. Ich denke doch, dass dazu auch ein schriflliches Dokument kommt.
Nach dem ABC scheint es bei der Auszahlung auch nicht zu gehen, ich bin ein S.
Aber ich habe sehr früh mich bei Schmidt gemeldet, vielleicht gibt es da eine Reihenfolge, zB nach Eingang ???
Ich drücke Dir die Daumen, wo Du uns doch mit so vielen Infos versorgt hast!
Nach dem ABC scheint es bei der Auszahlung auch nicht zu gehen, ich bin ein S.
Aber ich habe sehr früh mich bei Schmidt gemeldet, vielleicht gibt es da eine Reihenfolge, zB nach Eingang ???
Ich drücke Dir die Daumen, wo Du uns doch mit so vielen Infos versorgt hast!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.045.781 von mizzi333 am 25.06.15 07:21:01 Wozu einen Brief und Porto für 30000 Gläubiger?
Es ist doch alles bekannt!
Der Brief mit dem Beschluss des Amtsgerichtes vom 26.03.2015, der Zustellung des Beschlusses zum Schlusstermin mit dem Tabellenauszug von Schmitt vom 02.04.2015 ist allen schriftlich zugegangen als auch die Möglichkeit, am 08.05.2015 persönlich b.z.w. in Vertretung am Schlusstermin in Frankfurt teilzunehmen gab es für jeden. Auch über die derzeitige Quote und den Verlauf des Schlusstermins wurde auf der Seite bei Schubra berichtet.
Schmitt hat in der letzten Gläubigerinfo im öffentlichen Teil erklärt, dass alle eindeutigen Kontoverbindungen zuerst abgearbeitet werden und dort wo Unklarheiten/Nachfragen bestehen, die Abarbeitung länger dauert.
Wir haben am vergangenen Freitag unsere Auszahlung erhalten (Buchstabe S). Allerdings wurde bereits im März 2005 unsere Forderung beim Insolvenzverwalter geltend gemacht.
Es ist doch alles bekannt!
Der Brief mit dem Beschluss des Amtsgerichtes vom 26.03.2015, der Zustellung des Beschlusses zum Schlusstermin mit dem Tabellenauszug von Schmitt vom 02.04.2015 ist allen schriftlich zugegangen als auch die Möglichkeit, am 08.05.2015 persönlich b.z.w. in Vertretung am Schlusstermin in Frankfurt teilzunehmen gab es für jeden. Auch über die derzeitige Quote und den Verlauf des Schlusstermins wurde auf der Seite bei Schubra berichtet.
Schmitt hat in der letzten Gläubigerinfo im öffentlichen Teil erklärt, dass alle eindeutigen Kontoverbindungen zuerst abgearbeitet werden und dort wo Unklarheiten/Nachfragen bestehen, die Abarbeitung länger dauert.
Wir haben am vergangenen Freitag unsere Auszahlung erhalten (Buchstabe S). Allerdings wurde bereits im März 2005 unsere Forderung beim Insolvenzverwalter geltend gemacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.056.149 von s2010 am 26.06.15 11:44:48Diese Diskussion hatten wir schon mal.
Auch ich habe Buchstabe S, habe meine Ansprüche aber erst im April 2005 angemeldet.
Wenn wir noch eine separate Abrechnung verlangen, würde es noch länger dauern.
Auch ich habe Buchstabe S, habe meine Ansprüche aber erst im April 2005 angemeldet.
Wenn wir noch eine separate Abrechnung verlangen, würde es noch länger dauern.
Für was eine Abrechnung ?
Wir haben doch alle Daten erhalten.
Den Betrag, den Schmitt nicht bestritten hat und die Quote.
Die zwei Zahlen miteinander zu multiplizieren wird ja wohl jeder schaffen.
Wir haben doch alle Daten erhalten.
Den Betrag, den Schmitt nicht bestritten hat und die Quote.
Die zwei Zahlen miteinander zu multiplizieren wird ja wohl jeder schaffen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.100.096 von lupofunk am 02.07.15 16:55:45
Abrechnung
Ich wollte kein neues Problem kreieren, hatte nur gemeint, es käme vielleicht noch ein Brief mit der Summe. Ich brauche den Brief nicht! War ja nur so dahingemeint, vielleicht ohne viel nachgedacht zu haben... also vergesst den nicht eingehenden Brief docheinfach !
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.100.312 von mizzi333 am 02.07.15 17:21:21
Diese Wartezeit werden wir nun auch noch aushalten...
weitere Auszahlungen
Leider scheint es mit weiteren Überweisungsrunden noch zu dauern Diese Wartezeit werden wir nun auch noch aushalten...
Hallo Mitgeschädigte , habe Geld von Schmitt erhalten.
36,3 % das heißt von meinem eingesetzten Kapital ( 75000 ) Euro
und der Entschädigung durch die Bafin ( 20000 ) Euro
habe ich nach all den Jahren die Hälfte zurückerhalten .
So geht Geldanlage !
36,3 % das heißt von meinem eingesetzten Kapital ( 75000 ) Euro
und der Entschädigung durch die Bafin ( 20000 ) Euro
habe ich nach all den Jahren die Hälfte zurückerhalten .
So geht Geldanlage !
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.129.934 von easy44M am 07.07.15 16:04:20Es gibt eine neue Gläubigerinformation von Schmitt.
Ich kann sie hier nicht darstellen, vielleicht kann es jemand posten.
Ich kann nicht verstehen, wieso es angeblich in über 11000 Fällen unvollständige Informationen gibt.
Schmitt bittet, nicht bei ihm anzurufen.
Vielleicht können hier die Leute mal posten, die noch nichts bekommen haben.
Ich kann sie hier nicht darstellen, vielleicht kann es jemand posten.
Ich kann nicht verstehen, wieso es angeblich in über 11000 Fällen unvollständige Informationen gibt.
Schmitt bittet, nicht bei ihm anzurufen.
Vielleicht können hier die Leute mal posten, die noch nichts bekommen haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.138.880 von Urlaub2 am 08.07.15 13:10:46also ich habe auch noch nix erhalten...
komischerweise war auf dem Bankverbindungs-Formular vom Schmittl, das wir im April zurücksenden sollten, keine Bankverbindung vorgetragen, obwohl ich die damals bei der Forderungsanmeldung schon angegeben hatte... also nochmal alles eingetragen und zum Schmittl gesandt...
weshalb nun bis jetzt kein Geld geflossen ist und ich offenbar angeblich unter die 11 Tsd ungeklärten Fälle fallen soll, ist mir schleierhaft...
komischerweise war auf dem Bankverbindungs-Formular vom Schmittl, das wir im April zurücksenden sollten, keine Bankverbindung vorgetragen, obwohl ich die damals bei der Forderungsanmeldung schon angegeben hatte... also nochmal alles eingetragen und zum Schmittl gesandt...
weshalb nun bis jetzt kein Geld geflossen ist und ich offenbar angeblich unter die 11 Tsd ungeklärten Fälle fallen soll, ist mir schleierhaft...
Heute Geld bekommen. Von ehemals 50 TEuro sind nun 30 TEuro wieder da und das nach so vielen Jahren. Was hätte man mit dem Geld in der Zeit alles machen können. Na ja, bin froh das überhaupt was wiederkam.
Wünsche allen hier einen guten Abschluss.
HD
Wünsche allen hier einen guten Abschluss.
HD
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.175.129 von Hupfdohle am 13.07.15 14:21:44 Heute Schlusszahlung gebucht - hatte nochmals Unterschriften beider Gläubiger auf Formular nachgereicht...
Irgendwann kommt dann nochmal eine Minirestzahlung und für alle die dort angemeldet haben steht noch Schadensersatzquote aus der Breitkreuz-Nachlassinsolvenz aus (im Promillebereich - aber das können ja je nach Anlagesumme auch ein paar Euro mehr sein...)
Irgendwann kommt dann nochmal eine Minirestzahlung und für alle die dort angemeldet haben steht noch Schadensersatzquote aus der Breitkreuz-Nachlassinsolvenz aus (im Promillebereich - aber das können ja je nach Anlagesumme auch ein paar Euro mehr sein...)
ich hoffe auch täglich auf einen zahlungseingang
**********************************************************
habe leider nur arbeitslosengeld ......Monatlich zur verfügung
anruf bei Schulz & Braun auch seltsamerweise nicht möglich
kommt nur...... nummer nicht vergeben
ich weiss nicht was ich noch machen kann
...... um an meine entschädigungssumme zu kommen
villeicht hat jemand einen tip für mich .....
sollte ich rechtsanwalt einschalten ?????
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habe leider nur arbeitslosengeld ......Monatlich zur verfügung
anruf bei Schulz & Braun auch seltsamerweise nicht möglich
kommt nur...... nummer nicht vergeben
ich weiss nicht was ich noch machen kann
...... um an meine entschädigungssumme zu kommen
villeicht hat jemand einen tip für mich .....
sollte ich rechtsanwalt einschalten ?????
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.303.787 von rostalski am 30.07.15 23:33:26Also ich habe meine Zahlung jetzt glücklich bekommen, nach deutlich über 10 Jahren seit Bekanntwerdens des Betrugs.
Auch ist es nicht günstig, wenn sich dieser Auszahlungsprozeß noch lange hinzieht.
Aber ein Punkt ist noch wichtig, den wir beachten sollten:
Schmitt hatte seit 2005 Millionen an Zinseinnahmen, wovon er etwa 27% Abgeltungssteuer an das Finanzamt gezahlt hat.
Das alles müßte auf die Anleger angerechnet werden, wie es z.B. im Betrugsfall F & P gemacht wurde. Vielleicht erinnern sich manche.
Bedeutet, daß jeder, der weniger als 27 % Spitzensteuersatz hat, vom Finanzamt einiges zurückbekommt, was durchaus mehrere Hundert Euro ausmachen kann.
Auch ist es nicht günstig, wenn sich dieser Auszahlungsprozeß noch lange hinzieht.
Aber ein Punkt ist noch wichtig, den wir beachten sollten:
Schmitt hatte seit 2005 Millionen an Zinseinnahmen, wovon er etwa 27% Abgeltungssteuer an das Finanzamt gezahlt hat.
Das alles müßte auf die Anleger angerechnet werden, wie es z.B. im Betrugsfall F & P gemacht wurde. Vielleicht erinnern sich manche.
Bedeutet, daß jeder, der weniger als 27 % Spitzensteuersatz hat, vom Finanzamt einiges zurückbekommt, was durchaus mehrere Hundert Euro ausmachen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.361.609 von Urlaub2 am 09.08.15 15:33:54Wir müssen Druck machen, damit Schmitt (nach Ende der Auszahlung) aktiv wird.
Er muß ja gar nicht viel machen.
Er muß die Daten dem Finanzamt zur Verfügung stellen, damit dieses Finanzamt sich an das jeweilige Wohnsitzfinanzamt wendet und dann über korrigierte Steuerbescheide die entsprechenden Steuerguthaben ausgezahlt werden.
Er muß ja gar nicht viel machen.
Er muß die Daten dem Finanzamt zur Verfügung stellen, damit dieses Finanzamt sich an das jeweilige Wohnsitzfinanzamt wendet und dann über korrigierte Steuerbescheide die entsprechenden Steuerguthaben ausgezahlt werden.
Vielleicht dumme Frage:
Nach der Zahlung von Schmitt im Juli 15, ist da noch was zu erwarten?
Oder ist der vorgang damit beendet?
Nach der Zahlung von Schmitt im Juli 15, ist da noch was zu erwarten?
Oder ist der vorgang damit beendet?
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.451.200 von skorpions am 09.01.16 09:47:39
neue Info
Schau mal bei Schubra vorbei. Dort gibt es neue Infos vom Schmitt.
Ergänzung:
Sachstandsbericht vom 25.05.2016.
Sachstandsbericht vom 25.05.2016.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.002.786 von s2010 am 06.08.16 07:53:12
neuer Sachstandsbericht
Ich kann ihn leider nicht finden. Steht da was von Interesse? Wenn ja, könntest Du das bitte kopieren und einstellen, oder den Link dazu??? Wäre ganz lieb von Dir !
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.101.635 von mizzi333 am 20.08.16 17:11:05Ich will es versuchen.
300_43979_250516130705_176-2.pdf
300_43979_250516130705_176-2.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.106.828 von s2010 am 21.08.16 22:40:55Neuer Versuch:
https://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/AnlagenDown…
https://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/AnlagenDown…
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.106.834 von s2010 am 21.08.16 22:44:53
Danke!
Über den Link ging es zwar nicht, vielleicht, weil man das ja eigentlich nur zu Lesen bekommt, wenn man sich mit seiner Pin einloggt. Das habe ich mir dann einfallen lassen und es gefunden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.109.327 von mizzi333 am 22.08.16 11:22:43Ich kann den Sachstandsbericht nicht finden, zudem meine Pin auch nicht.
Wäre es möglich mit ein paar Sätzen zu schreiben, worum es geht und was die Neuigkeiten sind?
Danke.
Wäre es möglich mit ein paar Sätzen zu schreiben, worum es geht und was die Neuigkeiten sind?
Danke.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.109.327 von mizzi333 am 22.08.16 11:22:43Also ich kann es auch nicht finden.
Vielleicht könntest du diese Mitteilung in Kurzform bringen.
Vielleicht könntest du diese Mitteilung in Kurzform bringen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.150.913 von Urlaub2 am 27.08.16 14:34:32Ich versuche es mal...
Zunächst mal meine Spur dahin...
Schubra.de- Insolvenzv.- Phoenix-Kapitalsienst.- zum Gläubigerinformationssystem GIS- Phoenix auswählen.was anderes steht gar nicht zur Auswahl)- grössere Seite geht auf, oben ganz unscheinbare schmale Leiste... Berichte und Dokumente anklicken Pin eingeben 12-stellig....
in der Liste ist es etwa der 25. Bericht.
5 ausgedruckte Seiten
Es geht um die Schlussverteilung, Zuflüsse seit Schlusstermin, Rückstellungen und letztendlich um Nachtragsverteilung. Für mich jedenfalls das, was mich daran überhaupt noch interessiert.
Es sind zwar noch 4,2 Mill. plus Zinsen zu verteilen, aber dann gibt es wieder Anfechtungsansprüche etc., Gerichtskosten etc. Dann sind es auf einmal 6 Millionen.
ABER: Prognosen gibt es keine, weil das Ganze ja in ständigem Fluss ist.
Schlusswort: aktueller Massebestand:
Schmidt verwaltet noch ca 27.900.000,00 Millionen.
Von dieser stolzen Summe sind noch Beträge in Höhe von insgesamt (bitte festhalten...)
2.652.598,64
im Rahmen der genehmigten Schlussverteilung auszuschütten.
Ich will mich da gar nicht hineinknien und warte ab, ob es dann für eine Pizza für 3 oder mehr reicht...
So, nun hoffe ich, dass Ihr schlau geworden seid aus meinen Ausführungen. Hab`mein Bestes gegeben....
Zunächst mal meine Spur dahin...
Schubra.de- Insolvenzv.- Phoenix-Kapitalsienst.- zum Gläubigerinformationssystem GIS- Phoenix auswählen.was anderes steht gar nicht zur Auswahl)- grössere Seite geht auf, oben ganz unscheinbare schmale Leiste... Berichte und Dokumente anklicken Pin eingeben 12-stellig....
in der Liste ist es etwa der 25. Bericht.
5 ausgedruckte Seiten
Es geht um die Schlussverteilung, Zuflüsse seit Schlusstermin, Rückstellungen und letztendlich um Nachtragsverteilung. Für mich jedenfalls das, was mich daran überhaupt noch interessiert.
Es sind zwar noch 4,2 Mill. plus Zinsen zu verteilen, aber dann gibt es wieder Anfechtungsansprüche etc., Gerichtskosten etc. Dann sind es auf einmal 6 Millionen.
ABER: Prognosen gibt es keine, weil das Ganze ja in ständigem Fluss ist.
Schlusswort: aktueller Massebestand:
Schmidt verwaltet noch ca 27.900.000,00 Millionen.
Von dieser stolzen Summe sind noch Beträge in Höhe von insgesamt (bitte festhalten...)
2.652.598,64
im Rahmen der genehmigten Schlussverteilung auszuschütten.
Ich will mich da gar nicht hineinknien und warte ab, ob es dann für eine Pizza für 3 oder mehr reicht...
So, nun hoffe ich, dass Ihr schlau geworden seid aus meinen Ausführungen. Hab`mein Bestes gegeben....
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.152.830 von mizzi333 am 28.08.16 08:03:50Danke mizzi !
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.152.830 von mizzi333 am 28.08.16 08:03:50Hallo,
zur Klarstellung, die 2.652.598,64 sind
im Rahmen der genehmigten Schlussverteilung auszuschütten, also Altfälle aus 2015.
Die rund 27,9 Mio stehen, abzüglich von Kosten und ev. Forderungen den Gläubigern noch zu.
Es gibt übrigens einen aktuelleren Sachstandsbericht vom 22.08.2016
Hier werden 27,441 Mio auf den verwalteten Konten angeführt.
Rund 2,288 Mio sind nun noch im Rahmen der genehmigten Schlussverteilung aus dem Verfahren von 2015 auszuschütten b.z.w. zu hinterlegen, also Fälle, wo keine Erreichbarkeit etc. gegeben ist. Man sieht, dass zwischenzeitlich weitere Ausschüttungen erfolgt sind.
Die noch zu leistende Ausschüttungs-Summe aus der genehmigten Schlussverteilung 2014/2015 hat sich damit um diese 365 T EUR weiter reduziert, natürlich damit auch die verwaltete Masse von rund 27,9 Mio auf rund 27,44 Mio Euro.
Diese restlichen Mittel stehen abzüglich der weiteren Massekosten und Masseverbindlichkeiten zuzüglich weiterer Zuflüsse zur weiteren Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung.
Am besten ist es natürlich, wenn die Gläubiger sich mit ihrer Zugangsnummer bei Schubra einloggen und dort den Sachstandsbericht lesen, der leicht zu verstehen ist.
Schmitt kündigt für November einen neuen Sachstandsbericht an.
zur Klarstellung, die 2.652.598,64 sind
im Rahmen der genehmigten Schlussverteilung auszuschütten, also Altfälle aus 2015.
Die rund 27,9 Mio stehen, abzüglich von Kosten und ev. Forderungen den Gläubigern noch zu.
Es gibt übrigens einen aktuelleren Sachstandsbericht vom 22.08.2016
Hier werden 27,441 Mio auf den verwalteten Konten angeführt.
Rund 2,288 Mio sind nun noch im Rahmen der genehmigten Schlussverteilung aus dem Verfahren von 2015 auszuschütten b.z.w. zu hinterlegen, also Fälle, wo keine Erreichbarkeit etc. gegeben ist. Man sieht, dass zwischenzeitlich weitere Ausschüttungen erfolgt sind.
Die noch zu leistende Ausschüttungs-Summe aus der genehmigten Schlussverteilung 2014/2015 hat sich damit um diese 365 T EUR weiter reduziert, natürlich damit auch die verwaltete Masse von rund 27,9 Mio auf rund 27,44 Mio Euro.
Diese restlichen Mittel stehen abzüglich der weiteren Massekosten und Masseverbindlichkeiten zuzüglich weiterer Zuflüsse zur weiteren Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung.
Am besten ist es natürlich, wenn die Gläubiger sich mit ihrer Zugangsnummer bei Schubra einloggen und dort den Sachstandsbericht lesen, der leicht zu verstehen ist.
Schmitt kündigt für November einen neuen Sachstandsbericht an.
Hallo Leidensgenossen , gibt es neue Nachrichten zu der Phönix - Pleite ?
Keiner mehr da der auch geschädigt wurde ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.468.941 von easy44M am 06.08.17 19:32:30
Huhu...noch jemand...
Hallo Easy44M, schaue ab und zu rein, aber habe nie Post bekommen und nehme an, derjenige, der das Restgeld in den Händen hält, arbeitet es ab... Eigentlich ein Trauerspiel. Schönen Abend !
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.036.709 von mizzi333 am 26.10.17 20:47:03Hallo, doch noch jemand gemeldet....
Ja ein teures Trauerspiel , wir können
ja als geschädigte in Verbindung bleiben.
lG
Ja ein teures Trauerspiel , wir können
ja als geschädigte in Verbindung bleiben.
lG
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.037.300 von easy44M am 26.10.17 21:58:14
Vorbeischauen
Gerne. Ich schau`auf jeden Fall von Zeit zu Zeit rein.
Hallo, gibt es was zu berichten ? Können wir noch Geld erwarten ?
Weis jemand wieviel noch bei Schmitt ist ?
Weis jemand wieviel noch bei Schmitt ist ?
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