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    Phoenix Managed Accounts - 500 Beiträge pro Seite (Seite 7)

    eröffnet am 30.04.04 12:58:53 von
    neuester Beitrag 26.08.18 11:34:56 von
    Beiträge: 4.345
    ID: 854.081
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      Avatar
      schrieb am 15.02.09 13:48:00
      Beitrag Nr. 3.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.579.280 von krokuswurzel am 14.02.09 11:23:56Moin,

      darf man fragen, was Du im letzten Schreiben an die EDW an Aussonderungsansprüchen angegeben hast? Wie kommen die auf
      diese hohe Summe?

      Danke und Gruß aus dem ebenfalls verschneiten Berlin
      Groucho
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 14:07:40
      Beitrag Nr. 3.002 ()
      Übernehme auch 10 Adressen. Dürfen auch gerne mehr sein, falls sich nicht genügend Leute melden.

      Gruß SethK
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 14:18:10
      Beitrag Nr. 3.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.582.220 von SethK am 15.02.09 14:07:40Vielen Dank, seit heute früh haben sich vier Leute gemeldet, machen schon mal mit mir 50 Mails, da geht doch noch was, oder......!??
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 14:58:05
      Beitrag Nr. 3.004 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.096 von Urlaub2 am 14.02.09 15:32:46Ich habe jetzt auf der neugestalteten Homepage der Schubra bei der zuständigen Rechtspflegerin, Frau Kuhn, nochmals angefragt.

      Ich habe mit ihr auch schon mal telefoniert, sie geht aber nicht gerne ans Telefon.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 16:53:43
      Beitrag Nr. 3.005 ()
      Zu meiner Info "+++ Teilentschädigung +++" (#2971, vgl. oben):

      Alle EUR-Beträge stammen von der EdW, wurden also dort be-/errechnet. Zitat aus dem (mehrseitigen) Schreiben:

      "In Abzug gebracht wurden die vertraglich vereinbarte Vergütung der Phoenix Kapitaldienst GmbH (Gebühren, Kosten und Gewinnbeteiligung) und der Einbehalt wegen der noch nicht geklärten Aussonderungsrechte sowie ggf. erfolgte Zahlungen Dritter, welche auf die Verbindlichkeit der Phoenix aus dem PMA anzurechnen sind."

      Etwas weiter vorher ist zu lesen:

      "Die Teilentschädigung wird die bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nach Maßgabe der §§ 3, 4 EEAG abzüglich des Einbehalts wegen möglicher Aussonderungsrechte umfassen. Der Einbehalt wird für jeden Anleger gesondert ermittelt. Dabei wird berücksichtigt, wann und auf welches Konto der Phoenix der Anleger Zahlungen geleistet hat. In Abhängigkeit von der Höhe der Einzahlungen des Anlegers und der Höhe der auf den jeweiligen Konten der Phoenix aufgefundenen Gelder sowie der verschiedenen rechtlichen Varianten zur Verteilung des Aussonderungsgutes ergibt sich für jeden Anleger ein "individueller" Einbehalt".

      Und weiter:

      "Da die EdW keinen Entschädigung leisten kann, soweit einem Anleger ein Aussonderungsrecht zusteht, muss die Entscheidung der EdW über jenen Teil eines Entschädigungsanspruchs, der eine möglicherweise durch ein Aussonderungsrecht abgesicherte Verbindlichkeit der Phoenix betrifft, bis zur abschließenden Entscheidung des Insolvenzverwalters oder eines zuständigen Gerichts über das Aussonderungsrecht aufgeschoben werden. Die EdW wird unverzüglich nach der rechtskräftigen Klärung der Aussonderungsrechte sowie der ggf. notwendigen Klärung über die Verteilung des auszusondernden Vermögens über den vorbehaltenen Teil der Entschädigungsansprüche der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden".

      - - -

      Beste Grüße!

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      Avatar
      schrieb am 15.02.09 17:31:42
      Beitrag Nr. 3.006 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.582.746 von krokuswurzel am 15.02.09 16:53:43...In Abzug gebracht wurden die vertraglich vereinbarte Vergütung der Phoenix Kapitaldienst GmbH (Gebühren, Kosten und Gewinnbeteiligung) und der Einbehalt wegen der noch nicht geklärten Aussonderungsrechte sowie ggf. erfolgte Zahlungen Dritter, welche auf die Verbindlichkeit der Phoenix aus dem PMA anzurechnen sind."...

      Interessant, dass die EDW nicht auch die tatsächlichen Handelsergenisse in Abzug gebracht hat. Wäre schlecht für die länger Investierten gewesen. Wie ist das zu werten?
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 19:38:27
      Beitrag Nr. 3.007 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.581.443 von HeinzRinde am 15.02.09 10:08:28Hallo Heinz Rinde,
      ich übernehme 10 Adressen.

      Grüsse mus10
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 22:56:51
      Beitrag Nr. 3.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.582.746 von krokuswurzel am 15.02.09 16:53:43Wenn es hoffentlich bald Klärung über die Aussonderung gibt, müssen wir Druck machen, damit die EDW das fehlende Geld kurzfristig bekommt.

      Ich frage wieder beim BGH nach.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 09:52:47
      Beitrag Nr. 3.009 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.584.064 von Urlaub2 am 15.02.09 22:56:51Ich habe gerade beim BGH angerufen.

      Die Entscheidung sei gefallen !!

      Es konnte bzw. durfte mir niemand sagen, wie.

      Danach Anruf bei Schubra.
      Die wußten auch noch von nichts.

      Angeblich würde es noch nicht um die Aussonderung gehen.

      Wer nähere Infos findet, bitte hier posten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 10:27:41
      Beitrag Nr. 3.010 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.582.746 von krokuswurzel am 15.02.09 16:53:43@krokuswurzel

      darf man jetzt nochmal fragen (ich hoffe immer noch auf eine Antwort), wann Du Deine PMA-Einzahlung (en) geleistet hast und welche Aussonderungsansprüche Du angemeldet hast?

      thx
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 10:28:19
      Beitrag Nr. 3.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.585.028 von Urlaub2 am 16.02.09 09:52:47Angeblich würde es noch nicht um die Aussonderung gehen

      Worum gehts denn bitte dann? :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 10:31:39
      Beitrag Nr. 3.012 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.585.283 von Groucho Marx am 16.02.09 10:28:19@heinz und krokus

      pardon, ich habe das Kommunikationsmittel Boardmail völlig vergessen...:(
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 11:46:31
      Beitrag Nr. 3.013 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.582.243 von HeinzRinde am 15.02.09 14:18:10weitere 10 Adressen gehen bitte an mich. (wie viele Adressen hast du denn inzwischen zusammen? Mit anderen Worten. Wie viele Leute müssen denn jeweils 10 Adressen übernehmen, damit alles abgedeckt ist?)

      Sehe ich das richtig, dass wir für das Medieninfo von dir/euch eine Textvorlage bekommen? Oder sollen wir Auszüge aus der Petition selber zusammenbasteln?
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 12:44:47
      Beitrag Nr. 3.014 ()
      Hallo an Alle,
      heute kam mein Bescheid.... ich muss sagen, ganz so schlecht sieht es bei mir nicht aus.......
      Die EDW hat mir eine Teilentschädigung von 9802,69 € zugesprochen, die innerhalb der nächsten drei Monate auf meinem Konto sein müssten.
      #immerhin habe ich dadurch rund ein drittel meines investierten Geldes wieder...... Der Rest ist wie oben im Tread auch beschrieben... Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte.......
      Zur Info für die Fachleute unter Euch:
      Meine Einlagesumme war 31.133,10€ investiert im September 2004..... Einbehalt: 20.241,26€

      Ich hoffe nun auf schnellstmögliche rechtsklarheit....... Danke an alle, die hier im Tread so aktiv für unser Recht kämpfen.....

      Übrigens habe ich ausser meinen Anträgen ausfüllen nix gemacht und habe auch keinerlei Kontakte oder ähnliches....... Das zeigt mir doch, dass das alles einigermaßen seinen geordneten Gang nimmt.....
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 12:50:41
      Beitrag Nr. 3.015 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.586.392 von geprellter am 16.02.09 12:44:47Darf ich mal fragen, von wann deine Schadensmeldung war ?

      Meine war z.B. vom 26.4.05.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 12:52:05
      Beitrag Nr. 3.016 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.586.443 von Urlaub2 am 16.02.09 12:50:41Hi,
      meine war vom 11.04.2005, die Post kam heute, demnach müsstest du auch bald an der Reihe sein.

      VIele Grüße und viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 12:57:33
      Beitrag Nr. 3.017 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.586.464 von geprellter am 16.02.09 12:52:05Nein, es dauert wohl noch eine ganze Weile.

      Die allermeisten Schadensmeldungen sind nämlich vom April 2005.

      Aber immerhin erfreulich, daß sich überhaupt etwas tut.

      Beim BGH wäre es ein Flop, wenn über die Aussonderung nicht entschieden würde, was die von der Schubra leider annehmen.

      Ich bin trotzdem sehr gespannt.

      Wer Geld bekommt, möchte es bitte posten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 13:01:00
      Beitrag Nr. 3.018 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.586.513 von Urlaub2 am 16.02.09 12:57:33Alles klar,
      sobald das Geld tatsächlich auf meinem Konto ist erhaltet ihr Info....... Ich finde es schon den Hammer, dass Schubra auf ca. 250 Millionen ?!?!? unseres Geldes sitzt und davon noch nio an uns gezahlt wird....
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 13:06:59
      Beitrag Nr. 3.019 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.586.543 von geprellter am 16.02.09 13:01:00Hattest du eigentlich eine Zwischen-Anfrage wegen Kontoverbindung bzw. Aussonderung erhalten ?

      Die tatsächliche Zahlung müßtest du nicht posten.

      Ich denke, daß die EDW dann auch ihr Wort hält.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 13:13:43
      Beitrag Nr. 3.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.586.582 von Urlaub2 am 16.02.09 13:06:59Ja,
      vor ca. 14 Tagen kam ein Brief der eDW wegen anderweitigen geltend gemachten Ansprüchen und meiner aktuellen Bankverbindung.........
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 13:18:28
      Beitrag Nr. 3.021 ()
      Hallo,

      wie wäre es, den Link entschädigung-jetzt einfach an die jeweiligen Abgeordneten weiter geben und man erspart sich dadurch ein Haufen Arbeit. Zuvor genügt ein kleines Anschreiben.

      Zu den Kürzungen der Ansprüche um die Aussonderungansprüche, die die EDW bei jedem vornimmt, meine ich, dass das wieder ein übler Trick ist, um Zahlungen hinaus zu zögern.

      Die Summe der Kürzungen erreicht meiner Meinung nach eine weit höhere Summe, als dem Insolvenzverwalter zur Verfügung (Insolvenzmasse) steht.

      Hier kann bei event. Aussonderungen doch nur ein Teil bedient werden und die anderen schauen in die Röhre, oder sehe ich das falsch.
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 13:59:08
      Beitrag Nr. 3.022 ()
      Hier mal einige Bemerkungen:

      Wer privat im Forum Fragen stellt, sollte das auch im Forum intern an den jeweiligen tun ! Wie das geht, vielleicht erklärt das jemand.

      Alle Anleger haben einen ehemaligen Vermittler, der bestimmt in vielen Fragen Auskunft geben kann. Die Auskunft über den Vermittler ist mir sicherer als über das Forum. Es ist manchmal frustrierend, was da gefragt wird. Bitte erst überlegen und dann ins Netz setzen !

      Durch diese manchmal unglaublichen Fragen und Darstellungen gehen wichtige Informationen verloren. Zum Beispiel, wer hat die Antworten des Bundes an die FDP aufmerksam gelesen ????? Ich bin der Meinung, mit den 128 Mill. € als Teilentschädigung, das war`s.
      Niemand spricht davon, wo das restliche Geld herkommen soll.Die Strategie geht auf, erst einmal paar Euro auszahlen, dann wird schon Ruhe einkehren.Die Diskussionen im Forum bestätigen das.Oder, das Thema Scheingewinne !! Auch hier müssen wir aktiv werden ! Von allein wird nichts.

      HeinzRinde hat zur Mitarbeit aufgerufen, was fast im Forum wieder untergegangen ist. Nächste Woche mehr darüber !!
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 14:32:05
      Beitrag Nr. 3.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.586.976 von Wertegang am 16.02.09 13:59:08Ich denke, daß Antworten von Leuten, die von der EDW Zahlungen erhalten, von allgemeinem Interesse sind.
      Sonst würde ich per BM fragen.

      Es muß ja auch niemand seinen wirklichen Namen nennen.

      Wegen weiterer Aktionen würde ich jetzt noch die paar Tage bis zum BGH-Urteil abwarten.

      Klar ist natürlich, daß die 128 Mio. nicht reichen und wir hier möglicherweise noch sehr viel zu tun haben.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 19:56:41
      Beitrag Nr. 3.024 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.586.666 von lupofunk am 16.02.09 13:18:28Meinst du mit Haufen Arbeit ein paar Mails versenden, denn du hast dich ja immerhin auch zu 10 Stück bereit erklärt und mit deinem Namen zu versehen?
      Macht in Summe max. 10 min deiner Zeit, auch wenn du nicht unbedingt ein IT-Administrator bist und dir der Umgang mit der EDV nach deinen eigenen Worten sehr schwer fällt.

      Der Textentwurf wurde von Krasnal erstellt, die Adressen wurden von mir zusammen getragen und die Erstellung einer Homepage dauern viele Stunden der Freizeit, die ebenfalls Krasnal geopfert hat, dies war tatsächlich ein Haufen Arbeit und nun bringst du deinen "Verbesserungsvorschlag"?? Applaus! Ja , das machen wir so, endlich ist jemand hier auf eine geniale Idee gekommen!!

      Tut mir leid für einige hier, ich verabschiede mich hiermit, bei so viel grenzenloser Borniertheit ist mir einfach meine Zeit zu schade.

      Urlaub, jetzt könnt ihr euch entfalten und weiter über eventuelle Zahlungen spekulieren, über diese und jene Hypothese nachdenken und zu philosophieren, zig mal jedes Warum, Weshalb und Überhaupt durchzukauen und fundiertes Halbwissen unter die Leute bringen!
      Avatar
      schrieb am 17.02.09 07:15:26
      Beitrag Nr. 3.025 ()
      Hallo Zusammen,

      kommt - laßt uns zusammenhalten....; es bringt doch nichts wenn wir uns hier gegenseitig im Bruderkampf aufreiben.

      Laßt uns bitte, bitte nicht selber schlagen !

      Wer schickt jetzt wann die Mailsvorlagen mit den Adressen und bis wann ?

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 17.02.09 08:06:03
      Beitrag Nr. 3.026 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.589.579 von HeinzRinde am 16.02.09 19:56:41Hallo HeinzRinde,
      wir sollten jetzt, gerade wo doch einiges an Arbeit geleistet ist, die EJ-Aktivitäten nicht aufgeben. Einige wenige Personen haben sich bemüht, die Sache voranzubringen. Sicherlich hat krasnal den Hauptanteil getragen. Mit etwas flacheren Meinungsäußerungen muss man halt leben und sollte sich davon nicht zu sehr beeindrucken lassen. Letztlich geht es doch um den Versuch, den schleppenden Entschädigungsprozess mit unserer Aktion zu beschleunigen. Uns läuft die Zeit davon und der EdW als auch den Regierenden würde eine mögliche Währungsreform, die ja bei der derzeitigen Situation nicht unrealistisch ist, nur sehr gut in den Kram passen. Wir sollten die Aktion wie geplant durchführen.

      Grüsse mus10
      Avatar
      schrieb am 17.02.09 09:48:14
      Beitrag Nr. 3.027 ()
      Hallo,

      ich übernehme natürlich auch Adressen, können auch mehr als 10 sein!
      Avatar
      schrieb am 17.02.09 10:18:35
      Beitrag Nr. 3.028 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.591.657 von lexinyc am 17.02.09 09:48:14Ich auch Heinz, hatte ich Dir auch per BM geschrieben!!!!! Auch gern mehr...

      Gibt es vom BGH jetzt mal etwas Konkretes??:confused:
      Avatar
      schrieb am 17.02.09 11:10:41
      Beitrag Nr. 3.029 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.589.579 von HeinzRinde am 16.02.09 19:56:41Es ist wirklich nicht nötig, mich hier wieder anzugreifen.

      Ich würde es auch nicht als dumm bezeichnen, wenn ich etliche Male beim Bundesgerichtshof oder der Schubra angerufen habe.

      Schließlich war ich beim Zusammentragen der Adressen auch beteiligt und das hat länger gedauert als 10 Minuten.

      Ich greife dich schließlich auch nicht an.

      Weiter bleibe ich dabei, daß es von Interesse ist, ob jemand von der EDW Zahlungen erhält und wieviel das ist.

      Dabei wird wohl keiner vergessen, daß das nur Teilzahlungen sind.

      Die Veröffentlichung der BGH-Entscheidung steht unmittelbar bevor.
      Es wäre ein Armutszeugnis für unser Rechtssystem, wenn über die Aussonderungsansprüche nicht entschieden wird und der Schmitt trotz (hoffentlich) gewonnener 2 Prozesse weiter nicht oder wenig auszahlen kann.

      Aber dafür kann ich nichts.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.02.09 11:35:54
      Beitrag Nr. 3.030 ()
      Hallo zusammen !

      Es ist schade, dass sich unsere Aktivitäten und Ziele nun durch unprofessionelle Herangehensweisen von selbst demontieren. Ich kann es auch sehr gut verstehen, wenn ab einem gewissen Punkt vor allem diejenigen Leute ''vergrätzt'' werden, die zielgerichtet etwas erreichen möchten.

      Ich bin im Augenblick selbst persönlich sehr ausgelastet, so dass ich mich hier wenig einbringen und auch für EJ aktuell kaum etwas tun kann. Gleichzeitig will ich nicht verhehlen, dass auch ich in den vergangenen Monaten schon Phasen hatte, in denen ich einfach alles hinwerfen wollen. Das praktische Engagement lässt manchmal etwas zu wünschen übrig, so dass die Arbeit für einige wenige bleibt. Gleichzeitig kommen dann noch Diskussionen und Philosophiererei über Sinn/Unsinn und Hintergründe zu einzelnen, oftmals eher irrelevanten, Aspekten hinzu. Anstatt zu handeln wird über alles mögliche nachgedacht und spekuliert.

      Wichtig ist, dass wir schnellstmöglich unser Geld zurück bekommen und die Frage, wie man dies beschleunigen kann. Und die diesbezüglichen Quellen sind bekannt.

      Der BGH wurde wegen des Insolvenzplans und des Einspruchs von Citco angerufen. Genau hierüber wurde auch verhandelt. Daher ist nicht zu erwarten, dass über generelle Aussonderungsrecht entschieden wird/wurde. Das hat Schubra bereits selbst gesagt und es ist eigentlich auch klar.
      Entsprechend ist auch klar, dass eine Entscheidung zu diesem Punkt in den Sternen steht. Die EdW hat damit wieder ein wunderbares Argument zur weiteren Verzögerung der Zahlungen gefunden. Warum versteht ihr das nicht ?!?

      Ich möchte mich sicher nicht mit Federn schmücken, nur der Gang der Dinge beweist mir klar, dass meine Sicht der Dinge und meine Vorhersagen sich exakt bewahrheitet haben. Nicht umsonst habe ich eindrücklich um Aktion und Maßnahmen geworben. Wer an schnelle und einfache Lösungen glaubt, die sich auch noch ergeben ohne etwas dafür zu tun, der irrt gewaltig. So wie es in den vergangenen Jahren ging wird es auch in den kommenden weitergehen, wenn man nichts tut. Wer auf sein Geld warten kann, bitte sehr ...

      Es ist schade zu sehen, dass nun - aufgrund von Dingen wie zu enger Sichtweisen oder mangelnden Überblicks etc. - anscheinend die Selbstauflösung unserer Sache beginnt.

      Auch ich kann HeinzRinde nur inständig bitten, nicht ''hinzuschmeissen'', denn dies würde den Verlust einer der tragenden Säulen von EJ bedeuten. Dies können wir uns nicht leisten !
      Avatar
      schrieb am 17.02.09 16:35:39
      Beitrag Nr. 3.031 ()
      Habe mal wieder nach "emtschädingung jetzt phoenix" gegoogelt. Die Homepage wird immer noch nicht gefunden. Allerdings wird jetzt mein alter Beitrag hier im Forum gefunden, in dem ich schon mal geschrieben habe, dass ich die Seite nicht googlen konnte :-)

      Ich hab' die URL http://www.entschaedigung-jetzt.de.vu/ bei google noch mal angemeldet. Das kann man unter http://www.google.de/addurl/?continue=/addurl machen.

      Vielleicht hilft's. Als Optimist gehe ich mal davon aus, dass HeinzRinde, Krasnal und die anderen sich nicht verabschieden, sondern weiterkämpfen...
      Avatar
      schrieb am 17.02.09 22:28:01
      Beitrag Nr. 3.032 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.589.579 von HeinzRinde am 16.02.09 19:56:41Ich komme nur noch selten ins Forum und bin nach anfänglichem Optimismus wiedermal erschüttert wie hier angeblich Gleichgesinnte miteinander umgehen. Ich hatte mich auch damals zur Mitarbeit bereiterklärt, ich tue es hiermit nochmal. Ich hatte Adressen mit zusammengetragen, ich bin nun auch bereit mehr als 10 Adressen zu bedienen, sollte noch bei anderen Aktivitäten Hilfe benötigt werden, schickt mir schnell eine Bordmail. Bitte lasst uns das Ding jetzt lostreten!!!!!Wenns mal raus ist kann wieder philosophiert werden.

      Heinz, schmeiss nicht hin, die mühsam gesammelten Adressen müssen jetzt bedient werden. Krasnal, gib den Startschuss, schick das Schreiben, in welches Du Zeit investiert hast, damit es zu den richtigen Leuten kommt. Danke allen, die sich bisher so eingesetzt haben.

      Die Aktion ist nach wie vor dringend notwendig.
      Avatar
      schrieb am 17.02.09 22:34:33
      Beitrag Nr. 3.033 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.598.895 von carving2008 am 17.02.09 22:28:01Hier noch etwas zum Thema EDW:

      http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/POLITIK_DE_Einla…

      Ich hoffe, das Posting stört keinen...

      ;)
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 08:15:18
      Beitrag Nr. 3.034 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.043 von Krasnal am 14.02.09 15:13:05
      Hallo Krasnal

      Beim Surfen habe ich einen Bericht gefunden,der vielleicht sehr

      hilfreich sein kann in Bezug wegen Aussonderungen der

      Teilentschädigungen von der E D W.


      Hier kann sich jeder Geschädigter selbst errechnen wie

      hoch die eigene Teilentschädigung sein könnte.

      stand 2007 ??!!


      http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/bund-kippt…

      Gruß Conny
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 12:24:37
      Beitrag Nr. 3.035 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.598.940 von Urlaub2 am 17.02.09 22:34:33Hier eine Gesetzesänderung (!) für die EDW:

      http://de.reuters.com/article/deEuroRpt/idDELI44375220090218

      Wer den Gesetzestext findet, möchte ihn bitte posten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 14:20:57
      Beitrag Nr. 3.036 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.601.935 von Urlaub2 am 18.02.09 12:24:37Ich kopier den Reuters Text hier mal rein:

      Die Bundesregierung will die Regeln zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung verbessern. Das Kabinett verabschiedete nach Angaben des Finanzministeriums am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz, das spätestens zum 30. Juni in Kraft treten soll. Damit werde eine entsprechende Richtlinie der EU fristgemäß umgesetzt. Die Regierung betrachtet das neue Gesetz als einen Baustein für mehr Vertrauen an den Finanzmärkten und zur Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland.

      Die Mindestdeckung für Einlagen soll entsprechend der europäischen Vorgaben zur Mitte dieses Jahres auf 50.000 Euro von bisher 20.000 Euro angehoben werden. Ab dem 31. Dezember 2010 soll die Mindestdeckung dann auf 100.000 Euro ausgeweitet werden. Die bisherige Verlustbeteiligung des Einlegers von zehn Prozent soll laut Ministerium gestrichen werden.
      Das neue Gesetz sieht den Angaben zufolge auch eine erweiterte Zuordnung von Kapitalanlagegesellschaften zur Entschädigungseinrichtung der Weltpapierhandelsunternehmen (EdW) vor. Künftig solle für die Zuordnung nur noch entscheidend sein, dass das betreffende Unternehmen die Erlaubnis zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistung gemäß dem Investmentgesetz erhalten hat. Sie hängt also nicht mehr davon ab, dass die betreffende Dienstleistung auch tatsächlich erbracht wurde.

      Zudem beinhaltet das neue Gesetz dem Ministerium zufolge verbesserte Regelungen zur Früherkennung von Risiken und der Schadensvorsorge. So werden Entschädigungseinrichtungen künftig verpflichtet, bei den ihnen zugeordneten Instituten regelmäßig Prüfungen vorzunehmen. Die Häufigkeit und Tiefe dieser Prüfungen soll sich an den Ausfallrisiken des Instituts ausrichten. Darüber hinaus würden die Regelungen zur Finanzierung der Entschädigungseinrichtungen neu gestaltet und konkretisiert.

      (Reporter: Gernot Heller; redigiert von Alexander Ratz)



      Hmm, ist es naiv zu denken, dass, wenn die EDW meinen Fall erst im August 09 entscheiden wird, ich dann automatisch 100% bis max. 50.000€ bekäme?
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 15:23:18
      Beitrag Nr. 3.037 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.602.892 von FCO_Alpha am 18.02.09 14:20:57
      Willst Du eine ehrliche Antwort haben ?

      Solch eine Denke ist wohl eher noch ein bisschen mehr als naiv, denn es dürfte jedem klar sein, dass alle Betroffenen gleich behandelt werden. Ich bin eher fassungslos, welche Ideen hier teilweise auftauchen ......
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 15:26:36
      Beitrag Nr. 3.038 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.603.508 von Krasnal am 18.02.09 15:23:18außerdem wird das niemals rückwirkend gelten (zum Zeitpunkt des Entschädigungsfalles)...
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 16:29:55
      Beitrag Nr. 3.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.603.549 von Groucho Marx am 18.02.09 15:26:36Hier noch ein Artikel:

      http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/einlagensich…

      ;)
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 16:30:34
      Beitrag Nr. 3.040 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.602.892 von FCO_Alpha am 18.02.09 14:20:57Der hingebungsvolle Glaube an die Segnungen der Deutschen Politik-alles zum Wohle der Menschen- und dass das ach so reichliche Füllhorn unseres Sozialstaates nun auch auf die Phoenix-Anleger ausgeschüttet wird, weil die ja schon so lange gewartet haben und die Gelddruckmaschine ja eh so toll läuft, das kann doch wirklich nur von völlig realitätsfremden Menschen vermutet werden!
      Lieber Alpha. Du hast doch Vertragsunterlagen zu Phoenix und ein auf diesen Vertrag anwendbares Entschädigungsrecht.
      Wir kämpfen hier darum, dass dieses Recht für uns wirksam wird. Und da geht es um maximal 20 T EUR pro Anleger. Das zeitnah zu erreichen ist das Ziel- nicht mehr und auch nicht weniger.
      Wie schwierig das schon war und ist, welche Widerstände es aus dem politischen Raum dazu gegeben hat, siehe Haushaltsausschuss des Bundestages, besonders den SPD-Vertreter, sollte solche Gedanken an den Weihnachtsmann nicht aufkommen lassen.
      Wir sollten uns lieber gezielt und verstärkt für die uns rechtlich zustehende und bislang hinausgezögerte Entschädigung einsetzen und uns nicht in wünschenswerte Utopien hineinvernebeln, sondern der knallharten Realität unseres bundesdeutschen Rechtsstaates in die Augen schaun. Wer da noch nicht erwacht ist sollte es schnellstens tun.
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 09:44:35
      Beitrag Nr. 3.041 ()
      Erste Phoenix-Anleger werden entschädigt
      Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) will fast vier Jahre nach der Insolvenz der Phoenix-Gruppe Ende Februar die ersten betroffenen Anleger entschädigen – allerdings nur sehr wenige.


      In bisher 1.812 Fällen hat die EdW über die Entschädigung von Anlegern der insolventen „Phoenix Kapitaldienst GmbH“ entschieden. In lediglich 86 Fällen wurde ein Entschädigungsanspruch von 20.000 Euro festgestellt. In den übrigen 1.726 Fällen werde es keine Entschädigung geben. Diese Zahlen nannte die Bundesregierung heute in ihrer Antwort auf eine „kleine Anfrage“ der FDP-Fraktion.

      Ende Februar werde die EdW mit der Auszahlung der ersten Teilentschädigungen beginnen. Wie lange das komplette Entschädigungsverfahren der Phoenix-Anleger noch genau dauern werde, könne die Bundesregierung nicht angeben. Es werde jedoch davon ausgegangen, dass sich Prüfung und Auszahlung der noch offenen 27.500 Schadensmeldungen über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erstrecken würden.

      Von der spektakulären Pleite der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst im März 2005 waren 30.000 Anleger betroffen. Das Unternehmen bot Anlegern die Anlage von Geldern in Optionsgeschäften – diese wurden jedoch wenn überhaupt nur zum Teil durchgeführt, ein Großteil floss in ein betrügerisches Schneeballsystem.

      Der Schaden wird auf bis zu 600 Millionen Euro geschätzt. Die EdW war nicht auf derartige Schäden ausgelegt und erhielt im Dezember 2008 einen 128-Millionen-Euro-Kredit vom Bund, nachdem sich viele der im Rahmen einer obligatorischen Mitgliedschaft angeschlossenen Finanzdienstleister geweigert hatten, die exorbitanten Sonderzahlungen zur Entschädigung der Phoenix-Anleger zu leisten
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 10:27:57
      Beitrag Nr. 3.042 ()
      Aus 3017:
      "In lediglich 86 Fällen wurde ein Entschädigungsanspruch von 20.000 Euro festgestellt. In den übrigen 1.726 Fällen werde es keine Entschädigung geben."

      So viele werden nicht entschädigt? Warum?
      Das ist ja furchtbar!
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 10:40:24
      Beitrag Nr. 3.043 ()
      Hallo

      Ich bin auch einer von den Betroffenen und lese hier mehr oder weniger regelmäßig mit.
      Ich bin ca. 3 Monate vor dem Ende mit 10.000 EUR eingestiegen.
      Was meint ihr wie hoch meine Chanchen sind jetzt bei den ersten Auszahlungen dabei zu sein ?


      Gruß
      meggamoon
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 10:44:39
      Beitrag Nr. 3.044 ()
      ich glaube die Antwort ist ziemlich simpel:

      hast Du ein Schreiben in den letzten 4 Wochen von der EDW bekommen, wo Du Aussonderungsansprüche angeben musstest und Deine aktuelle Kontoverbindung? Wenn ja, darfst Du hoffen, wenn nein, musst Du leider noch etwas warten...
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 10:49:44
      Beitrag Nr. 3.045 ()
      Ja, habe ich.
      Und habs auch sofort ausgefüllt und zurück gesendet.
      Du meinst das dann meine Chanchen hoch sind das ich dann dabei bin ?
      Das wäre ja großartig ...


      Gruß
      meggamoon
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 10:59:16
      Beitrag Nr. 3.046 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.609.367 von meggamoon am 19.02.09 10:49:44ich vermute es nur, da anscheinend nur einige (wenige) dieses Schreiben erhalten haben. Zumindest ist mir das im Board hier so vorgekommen.

      Vielleicht könnten die Mitleser hier mal ein Feedback geben: habt ihr alle dieses Schreiben erhalten???
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 11:30:13
      Beitrag Nr. 3.047 ()
      Hallo!

      Ich habe leider noch kein Schreiben erhalten. Die EDW hat mein Antwortschreiben seit Anfang April 05. Investiert habe ich im sechsstelligen Bereich...sitze gerade deshalb natürlich auf heissen Kohlen, dass sich endlich etwas bewegt.
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 12:04:35
      Beitrag Nr. 3.048 ()
      ich habe ebenfalls noch kein Schreiben erhalten obwohl ich seit April 05 das Antwortschreiben an die EDW gesandt hatte und auch erst in den letzten 3 monaten investiert hatte. Mein Name beginnt mit B.
      Ich war mit 30k investiert.

      Sehr seltsam, daß es so viele Fälle gibt, die abgelehnt wurden?
      Hat die EdW einen juristischen Trick um Entschädigungen abzulehnen?
      Oder gab es so viele die $ Konten hatten?
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 12:23:33
      Beitrag Nr. 3.049 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.610.090 von getitback am 19.02.09 12:04:35Ich denke, daß wohl die meisten ihren Antrag im April 2005 abgeschickt haben.

      Deswegen kommt es auf den Tag an.

      Bei mir war es der 26.4.

      Wenn jeder den Tag postet, an dem er den Antrag abgeschickt hat, könnten wir uns ein Bild machen.

      Ergänzen will ich auch noch, daß jedem klar sein muß, daß es zunächst nur um eine Teilentschädigung geht und wir weiter am Ball bleiben müssen.

      Ich erkenne durchaus an, was z.B. Krasnal und Heinz Rinde machen, wobei ich da auch beteiligt war.

      Umgekehrt erwarte ich aber auch, daß die Diskussion, die wir jetzt führen, nicht als dumm und überflüssig gesehen wird.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 12:32:35
      Beitrag Nr. 3.050 ()
      Ich bin mit 3000 Euro ca 6 Wochen vor der Pleite rein und habe da Schreiben bekommen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 12:47:11
      Beitrag Nr. 3.051 ()
      hmmm, na dann hängt es entweder davon ab, wie lang man schon dabei war (ich auch nur ein 3/4 Jahr) oder wirklich wann die Schadensmeldung eingegangen ist. Wobei das ungerecht wäre, weil es nach Nachnamen ging beim versand der EDW...
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 13:12:01
      Beitrag Nr. 3.052 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.610.259 von Urlaub2 am 19.02.09 12:23:33Hallo,

      zunächst vielen DANK für die hohe Aktivität und das Engagement!

      Ich habe in den letzten 4 Woche KEINE Post von der EdW bekommen!

      Schadensmeldung hab ich am 19.04.2005 abgeschickt.

      Investiert bei Phoenix hab ich im Mai 2004 (also fast ein Jahr vor dem Untergang)

      Mein Nachname beginnt mit K

      Weiß wirklich nicht, ob man da ein Muster erkennen kann....?

      Gruß
      r3frsh
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 13:18:50
      Beitrag Nr. 3.053 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.610.665 von r3fresh am 19.02.09 13:12:01Ich kann es auch nicht sicher sagen, die EDW hat aber schon mehrfach betont, daß sie in der Reihenfolge des Eingangs der Schadensmeldungen auszahlt.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 14:20:13
      Beitrag Nr. 3.054 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.609.732 von obunze1 am 19.02.09 11:30:13Es wäre hier interessant zu erfahren, an welchem Apriltag du den Antrag abgeschickt hast.

      Wenn es ganz am Anfang war und du noch keinen Zwischenbescheid bekommen hast, könnte man daraus schließen, daß Leute mit einer kleinen Beteiligung bevorzugt werden.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 14:30:01
      Beitrag Nr. 3.055 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.611.212 von Urlaub2 am 19.02.09 14:20:13Wenn das so wär, dann hätte ich ja auch was bekommen müssen.
      Weil meine Absendung damals am 19.04. war und ich "nur" (!) 4000,- investiert hab.
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 15:19:32
      Beitrag Nr. 3.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.611.305 von r3fresh am 19.02.09 14:30:01Es war aber "erst" am 19.4.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 17:28:47
      Beitrag Nr. 3.057 ()
      Falls es interessiert, mein Nachname fängt mit A an.


      Gruß
      meggamoon
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 18:36:13
      Beitrag Nr. 3.058 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.613.125 von meggamoon am 19.02.09 17:28:47Da vermute ich mal, daß du deinen Antrag schon in den ersten Apriltagen 2005 weggeschickt hast.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 19:07:20
      Beitrag Nr. 3.059 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.609.732 von obunze1 am 19.02.09 11:30:13Hallo obunze1,

      Du schreibst, Du habest im 6stelligen Bereich investiert, d.h. > als 100.000 €. Demnach stünde Dir ja eigentlich auch die volle Entschädigungssumme von 20.000 € zu, es sei denn, Du hast Dir einiges auszahlen lassen oder bist so lange dabei, dass die entstandenen Verluste plus die monatl. einbehaltenen 0,5% Bearbeitungsgebühr einen Grossteil Deiner Anlage aufgefressen haben. Deinen Anspruch kannst Du aus den Listen von Schmitt ersehen, der diesen im Rahmen des Insolvenzplanes errechnet hat. So wie ich das verstanden habe, sind die Falle, denen der Höchstbeitrag zusteht, längst entschieden. Ich gehöre zu den 86 Leuten, deren Bescheid positiv ausfiel und habe mein Geld bereits im Juli 2008 erhalten.
      Gruss, Malu
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 21:20:51
      Beitrag Nr. 3.060 ()
      Hallo,
      ich habe mein Antrag am 30.03.2005 abgeschickt und einige Wochen später die Eingangsbestätigung erhalten. Auf der Stand Eingang bei der EDW am 16.04.2005.

      Investiert hatte ich von Februar bis August 2004 ca. 22000 €.

      Vor kurzem hatte ich jetzt auch das Schreiben der EDW bekommen zwecks Überprüfung Bankverbindung, Kopie Ausweis usw..

      Seit dem Schreiben habe ich aber sonst nichts mehr gehört.
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 09:38:40
      Beitrag Nr. 3.061 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.614.129 von Malu1 am 19.02.09 19:07:20Hallo Malu1,

      ich war seit 1996 bei Phoenix investiert. Meine Einzahlungen machte ich zur Hälfte bis 2003 und die andere Hälfte nach 2003. Der Kontostand laut der Berechnung/Insolvenzplan lag Ende 2003 bei mehr als 50 TEUR. In 2004 kam der gleiche Betrag noch einmal dazu.
      Mein Nachname beginnt mit B und ich habe eine Eingangsbestätigung vom 11.April 05. Schon ein bisschen komisch, oder?

      Ausserdem glaube ich nicht, dass von 30.000 Anlegern nur 86 Anleger auf die volle Summe von 20.000 Euro haben.

      Gruss, obunze
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 12:26:47
      Beitrag Nr. 3.062 ()
      Habe heute Brief von edw bekommen. sie meckern, weil ich keine angab wg nachlassinsolvenzverfahren gemacht habe- die haben ihre datenbanken also schon in ordnung und wussten das.
      Lt. telefonischer Auskunft wird immer zu bestimmten Stichtagen sukzesssive ausgezahlt und die Aussonderungsansprüche abgezogen, dies wird berechnet und es ergeht dazu ein bescheid.

      Jedenfalls scheint das jetzt doch in die Gänge zu kommen, hoffentlich wird nicht zu viel "Aussonderung" abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 12:55:39
      Beitrag Nr. 3.063 ()
      Hallo,

      ich bin ebenfalls einer der Geschädigten und gestern auf dieses grandiose Forum aufmerksam geworden und habe jetzt mal die letzten beiden Monate gelesen.

      Erstmal Chapeau für alle diejenigen die sich hier sehr engagiert haben. Schade nur dass es in solchen Foren immer wieder "kaputtmacher" gibt mit unsachlichen Beiträgen.

      Zur Sache:
      -Ich habe heute mit der EDW telefoniert, die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingang der Schadensmeldung.
      -Sie bearbeiten z.Zt. alle Schadensmeldungen bis zum 12.04.2005 (Eingangsdatum). Erst wenn diese abgearbeitet sind, wird der nächste Schwung bearbeitet.
      - Mein Eingangsdatum ist der 19.04.2005, die Mitarbeiterin der EDW geht davon aus, dass dieses Datum erst in den nächsten ca. 6 Monaten bearbeitet werden kann.
      - Der Abzug der Entschädigung bedingt durch die Aussonderung hängt offensichtlich u.a. von dem Datum der Einzahlung bei Phoenix ab. Dabei gilt laut EDW: je länger ein Anleger bei Phoenix investiert war, desto geringer der Abzug wegen Aussonderung. D.h. im Umkehrschluss, wer erst kurz vor Insolvenz investiert hat, bekommt entsprechend viel wg. Aussonderung abgezogen.

      Kann das jemand erklären?

      Nochmals Danke an alle Engagierte, klasse Sache !
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 13:25:30
      Beitrag Nr. 3.064 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.619.549 von commanderhh am 20.02.09 12:55:39Hallo,

      das verstehe ich auch nicht. Ich habe im Januar 2005 5000 €
      investiert. Und nur bei der EDW meine Schadensmeldung gemacht.

      Wieso soll die Aussonderung bei mir sehr hoch sein????

      Ich habe gar keine Aussonderung beantragt.

      Ich blick nicht mehr durch.

      Diese ganze Verzögerungstaktik kotzt mich sowas von an!
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 13:29:24
      Beitrag Nr. 3.065 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.619.549 von commanderhh am 20.02.09 12:55:39D.h. für mich im Umkehrschluss, dass jeder der jetzt ein Schreiben erhalten hat, zum "ersten Kreis" der zu Entschädigenden gehört! (oder?)
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 13:50:20
      Beitrag Nr. 3.066 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.619.549 von commanderhh am 20.02.09 12:55:39Ich habe jetzt selber mit der EDW telefoniert, man wollte mir aber trotz Nachhakens keine Termine nennen.

      Wer will, kann es aber auch nochmal probieren.
      Man muß den Tag seiner Schadensmeldung nennen, was bei mir der 26.4.05 war.

      Hatte die Mitarbeiterin jetzt gesagt "innerhalb der nächsten 6 Monate" oder "nach 6 Monaten" ?

      Wer spät eingezahlt hat, bekommt wegen Aussonderung mehr abgezogen, weil die Citco auch spät eingezahlt haben.

      Wer von der EDW ein Schreiben bekommen hat, kann in absehbarer Zeit mit einer Zahlung rechnen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 14:37:34
      Beitrag Nr. 3.067 ()
      Wird eigentlich bei denen, die bereits eine Auszahlung bekommen haben begründet, warum der Auszahlungsbetrag die Summe x hat?

      Bringt die EDW die tatsächlichen Handelsverluste und Gebühren bei der Auszahlung in Abzug?
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 15:24:03
      Beitrag Nr. 3.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.620.600 von FCO_Alpha am 20.02.09 14:37:34ja, bringen Sie. Weiß ich von einem Bekannten! (ich hoffe jetzt täglich auf das Schreiben)
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 16:15:30
      Beitrag Nr. 3.069 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.621.092 von Groucho Marx am 20.02.09 15:24:03Ich denke, daß sich die EDW auf die Forderungsberechnung der Schubra stützt, die ja jeder zugeschickt bekommen hat.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 19:41:34
      Beitrag Nr. 3.070 ()
      Meine Schadensmeldung ging am 01.04.2005 an die EdW.

      Es wurden von uns 2 Einzahlungen (01.08.97/16.02.98) über letztendlich 10394 Euro
      getätigt. Vom Insolvenzverwalter wurden lediglich 5765 Euro (55%)!!! anerkannt;
      Rest wurde bestritten. Ich kann nur erahnen, wie die Zusammenhänge sind, denn Informationen WARUM, WESHALB, WIESO bekommt man ja nicht zum besseren Verständnis.

      Am 27.01.09 bekam ich von der EdW die Erklärung, die ich am gleichen Tage ausgefüllt
      zurück gesandt habe mit dem Hinweis, dass ich auch gegen Dieter Breitkreuz und Insolvenzverwalter RA Frank Schmidt Anspruch geltend gemacht habe; schon aus dem Grunde, dass die Familie Breitkreuz ihr Erbe nicht antreten konnte.

      Irgendwelche Zahlungen habe ich nicht erhalten.

      Gestern erhielt ich von der EdW die Entscheidung, dass eine Teilentschädigung von
      2317 Euro gewährt wird (Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte 3191 Euro). Der vom Insolvenzverwalter ermittelte Betrag (ca 55 % der Einlagen) wurde von der EdW übernommen.
      Die Überweisung der Entschädigung erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 3 Monaten.

      Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das ganze Geschäft bei PHOENIX vom Anfang bis zum Ende kriminelle Machenschaften waren, die von den staatlichen Kontrollorganen viel zu oberflächlich behandelt wurden und aus diesem Grunde, egal wie lange man betrogen wurde,
      die Entschädigung (90% der Einlage bzw. mindestens 20000 Euro) sein müsste.

      Viele Grüsse
      Yoda38
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 20:55:20
      Beitrag Nr. 3.071 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.623.685 von Yoda38 am 20.02.09 19:41:34Da schau dir doch mal die Forderungsberechnung der Schubra an.

      Steht "die Überweisung der Forderung erfolgt...innerhalb 3 Monaten" in dem EDW-Brief ?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 21:26:55
      Beitrag Nr. 3.072 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.624.285 von Urlaub2 am 20.02.09 20:55:20Hallo Urlaub2,
      es steht wörtlich in dem EdW-Brief:

      "Wir werden die Zahlung der Teilentschädigung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von drei Monaten (§ 5 Abs. 4 EAG) an die angegebene Kontoverbindung veranlassen."

      Gruß
      Yoda38
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 21:37:26
      Beitrag Nr. 3.073 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.624.506 von Yoda38 am 20.02.09 21:26:55Nabend!

      Mein Bekannter hat die Zahlung innerhalb eines Tages nach Eingang der Entschädigungsmitteilung auf seinem Konto gehabt!!! :eek:

      Schönes WE!
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 22:23:42
      Beitrag Nr. 3.074 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.624.592 von Groucho Marx am 20.02.09 21:37:26Hallo, nach langem Warten ist heute die Teilentschädigung auf meinem Konto eingegangen. War dreißig Prozent dessen, was ich angelegt habe.Naja, besser als nix...
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 22:36:47
      Beitrag Nr. 3.075 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.624.592 von Groucho Marx am 20.02.09 21:37:26Hallo,
      ich lasse mich überraschen und werde mich nach der Auszahlung hier melden. Übrigens Urlaub2, im Anhang des EdW-Schreibens ist eine sog. Abrechnung, die als Endsumme auf die anerkannte Summe des Insolvenverwalters kommt. Diese "Abrechnung" kann ich leider nicht nachvollziehen. Unter 90% der Einlage, die die EdW zu zahlen hat, verstehe ich 90% meiner geleisteten Einzahlungen!

      Gruß
      Yoda38
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 10:03:49
      Beitrag Nr. 3.076 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.620.092 von Urlaub2 am 20.02.09 13:50:20hallo urlaub2,

      die edw mitarbeiterin hatte auch keinen genauen zeitplan dazu, bis wann der jetztige schwung der schadensmeldungen bis zum 12.04.2005 fertig bearbeitet ist, und bis wann der nächste schwung abgearbeitet sein wird.

      ich hatte sie deswegen mal um eine persönliche einschätzung gebeten im sinne von "muss ich eher mit 1 monat oder 1 jahr rechnen", und sie meinte dass aufgrund der masse der anträge die im april 2005 eingegangen sind, dieser nächste schwung wohl erst im laufe der nächsten 6 monate abgearbeitet sein wird.

      solche äusserungen sind natürlich mit vorsicht zu geniessen, man bekommt einfach keine klaren ansagen und ich habe auch den eindruck dass es keinen vorzeigbaren zeitplan der edw gibt.

      beste grüße und schönes wochenende!
      commanderhh
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 10:36:56
      Beitrag Nr. 3.077 ()
      Am 18.02 wurde folgender Artikel bezüglich BGH Entscheidung veröffentlicht:

      BGH urteilt in Sachen Phoenix Scheingewinne! Insolvenzverwalter verlangt nun auch Teile der Einlagen und Provisionen von Anlegern und Vermittlern zurück

      Der Bundesgerichtshof hat nun mit seinem lang erwarteten Urteil vom 11.12.2008, IX ZR 195/07 seine bisherige Rechtsprechung zur Aufrechungsmöglichkeit von bestehenden Schadenersatzansprüchen im Insolvenzverfahren aufgegeben. Danach soll dem Insolvenz

      (fair-NEWS) - Der Bundesgerichtshof hat nun mit seinem lang erwarteten Urteil vom 11.12.2008, IX ZR 195/07 seine bisherige Rechtsprechung zur Aufrechungsmöglichkeit von bestehenden Schadenersatzansprüchen im Insolvenzverfahren aufgegeben.
      Danach soll dem Insolvenzverwalter der auf eine Anfechtung unentgeltlicher Leistung (Scheingewinne) gestützte Rückgewähranspruch auch dann zustehen, wenn der daneben bestehende Bereicherungsanspruch der Masse nur an der Kenntnis des Schuldners von der Nichtschuld der Leistung scheitert und dem Anspruchsgegner (Anleger) "vorkonkursliche" Schadenersatzansprüche gegen den Schuldner zustehen.


      In seiner letzten Entscheidung zu dieser Frage unter Geltung der Konkursordnung hat der Bundesgerichtshof dem Anleger noch diese Aufrechnungsmöglichkeit richtigerweise aus Billigkeitsgesichtspunkten zugesprochen.

      Dabei ist das viel zitierte Argument, man müsse zugunsten der anderen Anleger - welche durch die Phoenix-Insolvenz leer ausgingen - , den Anlegern welche vertragsgemäß Ausschüttungen erhalten haben, diese wieder wegnehmen nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffan unrichtig und vorgeschoben. Denn einerseits werden die zu schützenden Anleger durch den EdW aller Voraussicht nach entschädigt und andererseits kommt dem einfachen Insolvenzgläubiger - wenn überhaupt - nur ein verwindend geringer Bruchteil der Masse zu Gute. Zunächst werden nämlich von den eingeklagten Beträgen die hohen Kosten des Insolvenzverfahrens und der Rechtsverfolgung bedient, dann die bevorrechtigten Gläubigerbanken, zuletzt die geschädigten Anleger.

      Was bedeutet dieses neue Urteil des 11. Zivilsenates für die Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH?
      Nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffan, Partner der Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater, hat diese Entscheidung auf die laufenden und zukünftigen Klagen des Insolvenzverwalters Schmidt nur insoweit Einfluss, als dass die Anleger mit einer Aufrechnung ihrer Schadenersatzansprüche gegen Phoenix ausgeschlossen sein werden.
      Nach wie vor stehen den ehemaligen Anlegern des Phoenix Managed Account aber durchaus Einwendungen gegen die Klagen zu. So können diese neben der Einrede der Verjährung noch erfolgreich die Entreicherung geltend machen, soweit Sie die Ausschüttungen z.B. für eine Luxusausgabe verwendet haben. Ferner hat das Landgericht Baden-Baden kürzlich mit Urteil vom 28.10.2008, Az.: 1 O 57/08 die Klage des Insolvenzverwalters vollständig abgewiesen, da dieser überhaupt nicht zur Klage befugt (fehlende Aktivlegitimation) sei. In den Entscheidungsgründen führt das Gericht überzeugend aus, das weder der Insolvenzverwalter noch die Insolvenzschuldnerin Phoenix GmbH Inhaber der klageweise geltend gemachten Forderungen sind, sondern lediglich einen Auftrag zur Verwaltung der kollektiv angelegten Gelder hatte.
      Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater hat in der Vergangenheit einige Klagen gegen den Insolvenzverwalter aus verschiedenen Gründen gewonnen.

      Klageerweiterung des Insolvenzverwalters auch auf die erbrachten Einlagen und das Agio:
      Das aktuelle Urteil des BGH hat der Insolvenzverwalter zum Anlass genommen, sich nicht nur mit den ausgeschütteten Gewinnen der Anleger zufrieden zu geben, sondern auch noch die tatsächlich erbrachten Einlagen der Anleger teilweise zurück zu fordern. So wurden eine Vielzahl von bereits anhängigen Klagen einfach um die Rückforderung von erheblichen Einlagebeträgen erweitert.
      Diese Klageerweiterungen gehen nach unserer Auffassung allerdings ins Leere. Denn die §§ 134, 143 Abs. 2 InsO lassen die Rückforderung nur insoweit zu, als das der Anleger durch Sie bereichert ist. Daher können erbrachte Einlagen sowie das Agio - übrigens auch nach früher geäußerter Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters - nicht zurück gefordert werden.

      Vermittler des Phoenix Managed Account sollen Bestandsprovisionen zurück zahlen:

      Auch ehemalige Vermittler und Berater der Kapitalanlage der Phoenix Kapitaldienst GmbH werden nun vom Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten. Hier vertritt der Insolvenzverwalter die Auffassung, dass auch von der Insolvenzschuldnerin geleistete Provisionszahlungen als so genannte Scheingewinne nach § 134 InsO anfechtbar und zur Masse zu ziehen seien.

      Anleger und Vermittler des Phoenix Managed Account der Phoenix Kapitaldienst GmbH sollten bei einer Anfechtung und Rückzahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters also auch nach dem Urteil des BGH vom 11.12.2008 schnell die Hilfe eines im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

      Hier noch der Link:

      http://www.fair-news.de/news/BGH+urteilt+in+Sachen+Phoenix+S…

      Vielleicht kann einer hier das mal etwas erläutern. Ich verstehe leider zu wenig davon.

      Gruß
      getitback
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 10:45:06
      Beitrag Nr. 3.078 ()
      oops. sorry, daß ist wohl schon ein älterer Beitrag. Wurde mir leider über Google News erst heute zugestellt.

      Also wohl nichts neues für die Leserschaft hier.
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 12:50:57
      Beitrag Nr. 3.079 ()
      Guten Morgen,

      habe nochmal nachgeschaut: mein Schreiben kam am 11.4. bei der EDW an. Deshalb habe ich auch schon das letzte Schreiben erhalten.

      Ich habe im August 2004 mit meiner Einzahlung begonnen.

      Geprellter schrieb vor ein paar Tagen:

      Hallo an Alle,
      heute kam mein Bescheid.... ich muss sagen, ganz so schlecht sieht es bei mir nicht aus.......
      Die EDW hat mir eine Teilentschädigung von 9802,69 € zugesprochen, die innerhalb der nächsten drei Monate auf meinem Konto sein müssten.
      #immerhin habe ich dadurch rund ein drittel meines investierten Geldes wieder...... Der Rest ist wie oben im Tread auch beschrieben... Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte.......
      Zur Info für die Fachleute unter Euch:
      Meine Einlagesumme war 31.133,10€ investiert im September 2004..... Einbehalt: 20.241,26€


      Wenn er >31 TEUR investiert hat, darf er doch nur 20 TEUR entschädigt bekommen?! Von daher verstehe ich die Berechnung nicht. Im Umkehrschluss hat er also fast 50% der Entschädigungssumme erhalten. Da ich um die 5 TEUR investiert hatte, rechne ich abzgl. der Gebühren mit ca. 4,8 TEUR. Dadurch dass ich erst im August 04 dabei war, wird die Aussonderung hoch sein. Wenn ich Glück habe, rechne ich mit um die 2 TEUR.
      Ist das realistisch?

      Gruß aus Berlin
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 17:55:17
      Beitrag Nr. 3.080 ()
      Hallo,
      wider Erwarten war die vorgestern angekündigte Teilentschädigung der EdW heute bereits auf unserem Konto!

      Gruß und schönes Wochenende von
      Yoda38
      Avatar
      schrieb am 23.02.09 14:59:46
      Beitrag Nr. 3.081 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.074 von Yoda38 am 21.02.09 17:55:17Ich habe jetzt nochmals beim BGH angerufen.

      Die Entscheidung sei heute an die zuständigen Anwälte herausgegangen, die sie in 1-2 Tagen bekommen müßten.

      Der BGH selber würde sie in etwa 1 Woche im Internet veröffentlichen.

      Die Dame dürfte mir tel. nichts sagen.

      Wer eine Info sieht, bitte posten !
      Ich bin gespannt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:10:22
      Beitrag Nr. 3.082 ()
      Die EdW antwortete mir auf meine erklärung hin und monierte die fehlehafte Angabe über die Breitkreuz-Nachlassinsolvenz. Bei der Gelegenheit stand plötzlich auch eines meiner weiteren Konten mit drauf und ich schrieb gleich noch das andere bsiher fehlende PMA-Konto dazu. Ich hoffe nun auf eine baldige Bearbeitung (Auszahlung der Höchstentschädigungssumme da unabhängig von der Aussonderungsproblematik und der Zugrundelegung der Forderungsberechnung von Schubra ausreichend freies Restkapital zur Verfügung steht). :look:

      Bezüglich Beitrag Nr.: 36.634.002 hoffe ich in den nächsten Tagen auf neue Infos (damit könnten auch für die EdW-Berechnungen im Bezug auf Aussonderungsrechte und tatsächliche entschädigungen aus der Masse konkretere Grundlagen geschaffen werden).
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 17:16:37
      Beitrag Nr. 3.083 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.489 von schnobelloch am 24.02.09 15:10:22Inwiefern hat denn bisher die "Breitkreuz Nachlassthematik" eine Auszahlauswirkung für die EDW gehabt?

      Wurde jemand die Auszahlung deshalb verweigert?
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 09:44:34
      Beitrag Nr. 3.084 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.626.172 von Groucho Marx am 21.02.09 12:50:57Guten Morgen, zur Info: ich habe meine 9802,- Euro am Freitag, 20. Februar 2009 auf meinem Konto gehabt. Also Rund ein drittel meines investierten Geldes
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 09:57:24
      Beitrag Nr. 3.085 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.756 von geprellter am 25.02.09 09:44:34Glückwunsch! Freu Dich, ich habe noch nicht mal das Schreiben. Ich warte jetzt täglich darauf, weil ich ja auch bis zum 12.4.05 bereits eingereicht hatte...
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 10:43:54
      Beitrag Nr. 3.086 ()
      Hallo Miteinander,

      bin neu hier und wollte mal nachfragen. Habe Post aus Jena erhalten.
      Bekomme angeblich EDW Auszahlung schneller und in voller Höhe mit Kosten von über 300€ über die Aktivitäten aus Jena.

      Angeblich bekommen Kunden Geld ,wenn Sie der EDW drohen und Druck machen.

      Weis jemand mehr?
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 11:32:50
      Beitrag Nr. 3.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.205 von Hayni am 25.02.09 10:43:54Habe auch von diesem Anwalt Post aus Jena erhalten. Bin dort gespeichert, weil er mich in der Scheingewinn-Steuerfrage vertritt.
      Werde da erst mal nicht mitmachen.

      Gibt`s schon was neues vom BGH-Urteil?
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 19:26:38
      Beitrag Nr. 3.088 ()
      FOKUS 1-Vier Jahre nach Phoenix-Insolvenz erste Entschädigungen
      Mittwoch, 25. Februar 2009, 18:46 Uhr Diesen Artikel drucken[-] Text [+]
      (neu: Reaktion Insolvenzverwalter)

      Frankfurt, 25. Feb (Reuters) - Fast vier Jahre nach der Insolvenz der Investmentgesellschaft Phoenix sind die ersten der 30.000 geprellten Anleger entschädigt worden. Mehrere hundert Gläubiger hätten Teilentschädigungen in Millionenhöhe erhalten, teilte der dafür zuständige Fonds EdW am Mittwoch auf seiner Internetseite mit. Möglich wurde dies durch einen Kredit des Bundes über 128 Millionen Euro an die mit dem Fall finanziell überforderte Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Insgesamt will der Fonds in diesem Jahr noch rund 45 Millionen Euro auszahlen.

      Aus der Insolvenzmasse dürften dagegen so schnell keine Gelder an die Anleger fließen. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte jetzt den Insolvenzplan von Verwalter Frank Schmitt, der die Auszahlung regeln sollte. Laut der Reuters vorliegenden BGH-Entscheidung sehen die Richter es als erwiesen an, dass Gläubiger durch diesen Plan im Vergleich zu einem Regelinsolvenz-Verfahren benachteiligt worden wären. Schmitt von der Kanzlei Schultze & Braun hatte in dem Plan einen Modus zur Ermittlung der einzelnen Ansprüche festgelegt, was dem BGH zufolge nicht rechtens ist.

      Damit kann es nun einer Sprecherin Schmitts zufolge Jahre dauern, bis Gelder aus der Insolvenzmasse an Anleger ausgezahlt werden. Denn zunächst müssten alle offenen Rechtsstreitigkeiten in letzter Instanz geklärt sein. Der Insolvenzverwalter will am Freitag mit dem Gläubigerausschuss über das weitere Vorgehen beraten. Einige institutionelle Anleger pochen auf Sonderrechte bei der Entschädigung. Deren Rechtmäßigkeit wird derzeit gerichtlich geklärt.
      Der Fall Phoenix ist einer der größten Betrugsskandale in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Er war 2005 aufgeflogen. Über Jahre hinweg hatte die Firma ihren Kunden erfolgreiche Geschäfte vorgespielt, in Wirklichkeit aber hohe Verluste verbucht. Insgesamt fordern die Anleger rund 600 Millionen Euro. Ein gutes Drittel der Ansprüche kann voraussichtlich aus der Insolvenzmasse bedient werden.

      (Reporter: Philipp Halstrick; redigiert von Martin Zwiebelberg)


      http://de.reuters.com/article/deEuroRpt/idDELP84891420090225
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 19:28:33
      Beitrag Nr. 3.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.588 von FCO_Alpha am 25.02.09 11:32:50Hallo

      Neu ist heute eine Internetseite der E D W

      BGH siehe unter Reuters Deutschland
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 20:16:49
      Beitrag Nr. 3.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.652.969 von FCO_Alpha am 25.02.09 19:26:38Ist grausig.
      Deswegen wollte da zunächst niemand mit rausrücken.

      Wir müssen jetzt sehen, wie bei der EDW wenigstens eine Teilzahlung zu bekommen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 21:09:56
      Beitrag Nr. 3.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.653.442 von Urlaub2 am 25.02.09 20:16:491417 Klicks und keiner postet ?

      Wohl alle in Schockstarre ?

      ;)

      Ich muß sagen, daß ich stocksauer über dieses Urteil bin !!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 21:36:25
      Beitrag Nr. 3.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.653.926 von Urlaub2 am 25.02.09 21:09:56Hallo Urlaub,

      das Wort "Schockstarre" trifft es auf den Punkt, ich musste das Ganze
      wirklich erst mal verdauen. 4 Jahre und eigentlich absolut nichts passiert, d.h. alles geht von vorne los. Ich denke, auch bei Schmitt müssen wir erreichen, dass es wenigstens eine Abschlagzahlung gibt. Es kann ja wohl nicht angehen, dass die weitere Jahre auf unserem Geld sitzen. :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 22:47:05
      Beitrag Nr. 3.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.653.926 von Urlaub2 am 25.02.09 21:09:56Hallo Urlaub

      Mein Posting habe ich auch unter Schock sofort geschrieben,

      als ich die info im Internet fand.

      Wie soll es weitergehen?

      Abwarten bis die Aussonderung gerichtlich geklärt ist?

      Malu muß ich recht geben, dass es wenigsten eine Abschlagszahlung

      geben würde!

      Meine Schadensmeldung ist datiert 08.04.2005

      lfd. nr. zwischen 1400-1800.

      Werde wieder posten, wenn ich Post von der EDW erhalten habe.

      Gruss an alle
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 09:06:02
      Beitrag Nr. 3.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.654.160 von Malu1 am 25.02.09 21:36:25moin, ich glaube das auch alles nicht! Die Frage, die sich mir als Laie stellt: ist der Schmitt wirklich ein guter Mann und inwiefern trägt seine Kanzlei eine Mitschuld. Sieb haben jetzt über Jahre gut verdient an uns und nichts ist bei rum gekommen für die Geschädigten. Es dürfen nicht mehr Jahre vergehen, bis etwas passiert. Jetzt muss gehandelt werden!!!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 09:17:15
      Beitrag Nr. 3.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.654.623 von Conny1234 am 25.02.09 22:47:05Wir müssen Druck machen, damit es wenigstens eine Abschlagszahlung gibt.

      Bei einem früheren Gespräch mit der Schubra hatten die den jetzigen Fall für sehr unwahrscheinlich gehalten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 09:24:52
      Beitrag Nr. 3.096 ()
      Von Fco auf der vorletzten Seite des Threads:
      "Inwiefern hat denn bisher die "Breitkreuz Nachlassthematik" eine Auszahlauswirkung für die EDW gehabt?
      Wurde jemand die Auszahlung deshalb verweigert?"

      -> der Frage schließe ich mich an!



      Und warum haben bisher einige ein Schreiben der EDW und sogar Geld erhalten und andere nicht? Liegt dies nur am Alphabet oder gibt es andere Gründe?
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 10:57:37
      Beitrag Nr. 3.097 ()
      Akt. Statement von Schubra:

      . Februar 2009 Phoenix Kapitaldienst GmbH

      Bundesgerichtshof entscheidet gegen Phoenix-Insolvenzplan


      Frankfurt/Main. Mit Beschluss vom 5. Februar 2009 hat der Bundesgerichtshof dem Insolvenzplan im Insolvenzverfahren Phoenix nicht zum Durchbruch verholfen. Ausschüttungen an die Gläubiger können daher im Rahmen des Insolvenzplans nicht vorgenommen werden. In einer Sitzung des Gläubigerausschusses der Phoenix wird am 27. Feb-ruar 2009 über die Konsequenzen dieses Beschlusses für das weitere Vorgehen gesprochen. Insolvenzverwalter Frank Schmitt wird sich Anfang nächster Woche dazu konkret äußern.
      Der Bundesgerichtshof lässt den Insolvenzplan daran scheitern, dass eine Feststellung der Insolvenzforderungen im Insolvenzplan nicht vorgenommen werden kann. Zur Frage des Vorliegens von Treuhandvermögen bei einem Teil der Insolvenzmasse der Phoenix oder zur Möglichkeit einer teilweisen Abwicklung eines Insolvenzverfahrens über einen „verfahrensleitenden Plan“ hat sich der Bundesgerichtshof nicht geäußert. Das Gericht hat dies dahingestellt sein lassen.
      Mit dem Insolvenzplan sollte eine schnelle Ausschüttung von 200 Millionen Euro auf rechtssicherer Grundlage erreicht werden. Nach Vorbesprechungen mit Anlegeranwälten, die zahlreiche Anleger vertreten, wurde der Insolvenzplan vorgelegt. Im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 19. April 2007 haben 99,7 Prozent der Gläubiger nach Köpfen und 93,6 Prozent der Gläubiger nach Summen dem Insolvenzplan zugestimmt.

      Gegen den Insolvenzplan ging u.a. die Gläubigerin CITCO Global Custody N.V. vor und hat beim Landgericht Frankfurt/Main mit Beschluss vom 29. Oktober 2007 obsiegt. Dieser Gläubigerin ging es darum, den vollen Betrag des eingezahlten Geldes zurück zu erhalten und nicht nur einen Teil, wie im Insolvenzplan auch für diese Gläubigerin vorgesehen. Dieses Ansinnen war gegen die Interessen aller anderen Gläubiger ge-richtet.

      Neben Citco hatte auch der Rechtsverfolgungspool Phoenix, bestehend aus einigen Unternehmen, die der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) als Beitragszahler angehören, das Ziel verfolgt, den Insolvenzplan zu verhindern. Dem Rechtsverfolgungspool geht es darum, dass ein Teil des Vermögens der Insolvenzmasse Phoenix als Treuhandvermögen angesehen wird. Dies würde den Ent-schädigungsbetrag der EdW und damit die zu leistenden Beiträge der Wertpapierhandelsunternehmen mindern. Im Interesse der Gläubiger der Phoenix ist dieses Vorgehen ebenfalls nicht.

      Der Insolvenzverwalter der Phoenix, Rechtsanwalt Frank Schmitt, und einige Gläubiger waren bestrebt, den Insolvenzplan „zu retten“ und haben vor dem BGH Rechts-beschwerde gegen den Beschluss des Landesgerichts Frankfurt/Main vom 29. Oktober 2007 eingelegt. Mit der Rechtsbeschwerde sind weder der Insolvenzverwalter noch diese Gläubiger durchgedrungen.


      Kontakt: Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun,

      Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
      http://www.schubra.de, Email: mail@schubra.de
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 11:31:15
      Beitrag Nr. 3.098 ()
      :mad:

      das kann doch nicht wahr sein.
      Nun dauer das sicherlich wieder ein Jahr bis man irgendwann hört das es wieder ein Jahr dauert ...
      Ein logischer Schritt währe es doch nun, das man Citco einfach beiseite lässt und die 99,7 % der Anleger endlich auszahlt.
      Ich verstehe wirklich nicht, was daran so unmöglich sein soll.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 11:54:17
      Beitrag Nr. 3.099 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.657.124 von getitback am 26.02.09 11:31:15Ich habe gerade bei der Schubra angerufen.

      Es seien jetzt Feststellungsklagen unterwegs, wonach Leute die Höhe ihres Kontostandes bei Phoenix haben wollen, was im Prinzip absurd sei.

      Es kann erst dann etwas ausgezahlt werden, wenn alle Klagen erledigt seien, was noch Jahre dauern könne.

      :mad:

      So einen Fall wie Phoenix habe es bisher noch nicht gegeben.

      Ich habe gefragt, ob wir in einem Rechtsstaat oder in einem Irrenhaus leben.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 12:25:59
      Beitrag Nr. 3.100 ()
      Und warum haben jetzt trotzdem einige schon Geld bekommen?

      Und die Frage von Fco auf der vorletzten Seite des Threads:
      "Inwiefern hat denn bisher die "Breitkreuz Nachlassthematik" eine Auszahlauswirkung für die EDW gehabt?
      Wurde jemand die Auszahlung deshalb verweigert?"
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 12:31:00
      Beitrag Nr. 3.101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.657.341 von Urlaub2 am 26.02.09 11:54:17Ohne Worte, was da wieder abläuft.
      Das dauert jetzt sicherlich noch mal Jahre.
      Wenn ich denke, daß der Insolvenzplan im April 2007 verabschiedet wurde und der BGH erst im Februar 2009 diesen verworfen hat.
      Das läßt nichts Gutes hoffen!
      Nur, was können wir tun?
      Wird es wirklich besser, wenn ein neuer Insolvenzverwalter eingesetzt wird?
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 12:46:40
      Beitrag Nr. 3.102 ()
      @Urlaub2

      Du kannst natürlich jeden anrufen wen du willst, es kommt LEIDR sowieso nichts dabei raus.

      Ebenso wie alle anderen DURCHAUS ERSTREBENSWERTEN Offensiven in diesem Forum.

      Es wird eben schlicht und einfach keine Recht gesprochen, die Sache Phoenix ist für alle Involvierten (ausser den Anlegern) nur ein winziger, uninteressanter Nebenkriegsschauplatz.

      Für alle die, die es noch nicht gelesen haben, sollte die einige Seiten zuvor erwähnte "kleine Anfrage dreier FDP Abgeordneter (Initiative kam aus diesem Forum) mit den Antworten des Bundesministerium für Finanzen auf 12 Fragen eine Pflichtlektüre sein.

      Die besagt fast alles - und für uns im Ergebnis leider nichts.

      Es ist ein Witz, dass in Medienberichten von bereits geleisteten Millionenentschädigungen gesprochen wird, jedoch per Stand Anfang Februar gerade einmal 2 Mios abgerufen wurden; von über 50 Mio. die dieses zur Verfügung gestellt werden. Übrigens KEINEN CENT, wie anderweitig erwähnt, für das vergangene Jahr.

      Das Urteil des BGH spielt der aktuellen "Scheibchentaktik" der EDW IM VOLLEN UMFANG in die Karten !

      50 Mio. dieses Jahr (die Größtenteils im übrigen noch GAR NICHT bereitgestellt wurden) 50 Mio. in 2010 und 25 Mios in 2011 (welches übrigens erst in fast drei Jahren endet) - das ist die einzige Kohle, mit der Etappenweise die nächsten drei Jahre zu rechnen ist - sonst nüscht, KEIN Cent !

      Was mich allerdings schon von Anfang an maßlos geärgert hat ist die Tatsache, dass der begleitende Plan zur möglichen Ausschüttung von 100% !!!!!! der Gläubiger eine Zustimmung hätte erfahren müßen um zu greifen - WER konnte bei fast 30.000 Anlegern mit unterschiedlichsten Interessen aus In- und Ausland so blauäugig sein, darauf zu hoffen ?

      Fazit: dieses Urteil hätte schon vor zwei Jahren ohne das ganze Gehampel vorliegen können; warten tun wir; Zahlungen erhält nun weiterhin SchuBra.

      Was mich generell interessiert:
      Hat es hier schon Infos aus evt. laufenden Verfahren oder Klagen gegen die Vermittler bzgl. Rückzahlung der zumindest einbehaltenen Abschlussprovisionen ggf. auch von Bestandsprovisionen gegeben ?

      Es kann doch nicht sein, dass z.B. nur die Abschlussprovision von (meist) 5% bei z.B. 2Mio Gesamtvermittlung in deren Häusern bleibt ??? 100.000,- Belohnung für 2 Mio Schaden bei den Anlegern ? Und wer von diesen "Herren" kümmert sich aktuell noch annähernd so rührend um seine ehemaligen Kunden wie VOR der Unterschrift ?

      Ich bin Provisionsempfänger und muß bei JEDEM Geschäft, dass nicht oder nur teilweise abgewickelt, bzw. ggf. sogar Rückabgewickelt wird, UNMITTELBAR die bereits erhaltenen Provisionen zurückzahlen.

      Und in dem Fall gibt es noch nicht einmal einen Geschädigten.

      Habe die Ehre

      P.S. Mir tut es speziell für die Anleger leid, die JAHRZEHNTE als einfache Arbeiter für Ihre 20.000,- malocht haben, eine sichere und trotzdem lukrative Anlage erwartet haben und mangels Sachkenntnis auf dieses (oder Teile) Geld seit 4 Jahren und nochmals evt. 4 Jahre warten müssen. Rentner und andere Geringverdiener. Was hätten aus 20.000,- nur bei 3% im Schnitt werden können ?
      Auch ich habe zwar fast annähernd mein Geld (und das für Ausbildung, Führerschein etc.) meiner Kinder BISHER "verloren", aber ich bin noch relativ jung, verdiene sehr gut und habe dieses Geld nicht als Altersvorsorge verplant; und Ja, für waren die gebetsmühlenartig vorgetragenen "Vorteile" von Phoenix attraktiver, als die bis dato getätigten Anlagen.

      Ich kanns verkraften, aber für oben erwähnten tuts mir echt masslos leid.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:45:36
      Beitrag Nr. 3.103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.657.841 von andi16571 am 26.02.09 12:46:40Es ist schon wie im Albtraum.

      :mad:

      Hier von der FDP:

      http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php?wc_c=…

      Wir müssen diesen Herrn Schäffler beim Wort nehmen, wenn er im Herbst dran kommt.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:50:24
      Beitrag Nr. 3.104 ()
      Hallo,
      die Verantwortlichen laufen wieder frei herum?
      Weiß jemand mehr?
      Alles andere ist ein Betrug am Anleger und kleinen Sparer.
      Schönen Tag
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:23:13
      Beitrag Nr. 3.105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.657.841 von andi16571 am 26.02.09 12:46:40
      Hallo zusammen !

      Nun ist das Kind also wie erwartet in den Brunnen gefallen.

      Ich kann leider nur voll zustimmen und dabei auch feststellen, dass ich mit meiner Sicht der Dinge zum Fortgang des Verfahrens absolut recht hatte. Die Anleger werden an der Nase herum geführt und viele hier im Thread hängen an völligst naiven Vorstellungen und Hoffnungen. Ich habe immer wieder genau davor gewarnt, nun sich alle ''geschockt''. Es hat schlicht und ergreifend einfach kaum einer bis rein gar keiner ein Interesse daran uns zu helfen oder etwas für uns zu tun !! Wenn wir uns nicht selbst helfen, werden wir von den Interessengruppen und der Lobby ganz einfach zerdrückt - sofern dies eh nicht schon geschehen ist !!!

      Mir geht es absolut nicht um ''Klugscheißerei'', denn ich bin genauso betroffen vom Gang der Dinge wie alle anderen hier. Aber vielleicht kommen wir endlich langsam mal runter auf den Boden der Tatsachen. Was nun vor sich geht und auch schon die vergangenen Jahre über mit uns gespielt wird ist die ungeschönte Realität - in der Politik und in diesem Lande ! Das muss nun endlich auch mal der letzte Betroffene einsehen. Es will uns einfach keiner etwas Gutes, man will uns samt der Foderungen und dem gesamten Phoenix-Problem los werden - möglichst schnell und elegant.

      Man denke bitte noch einmal an alle möglichen Rettungspakete und Staatshilfen bzw. Rufe nach solchen aus der Wirtschaft (Stichwort Opel, Conti etc.) und wie rasch in diesen Fällen die Gelder IN WESENTLICH GRÖßEREM UMFANG fließen.
      Ebenso richtig ist auch, dass die Verantwortlichen im Fall Phoenix durch einen ''Deal'' zum einen eine sehr milde Strafe bekommen haben und zum anderen mittlerweile schon wieder auf freiem Fuß sind. Weiter belangt werden sie nicht mehr, während die Geschädigten - zum Großteil - bisher NULL Gerechtigkeit erfahren haben.

      Wer sich angesichts solcher Zustände über die politischen Verhältnisse und Machenschaften z.B. in Russland und anderswo aufregt, sollte lieber mal einen Blick auf die Zustände im eigenen Land werfen. Die sind nämlich keinen Deut besser - eher im Gegenteil !

      Die mittlerweile bereits beginnende Heuchelei der Politiker aller Coleur im Hinblick auf den Wahlkampf treibt einem den Mageninhalt in den Hals. Ich kann nur nochmals an alle appellieren, dass eine öffentliche Darstellung des Phoenix-Problems unsere letzte Chance ist, vielleicht irgendwie noch etwas zu erreichen. Richtig angepackt können wir noch zu einem Stolperstein werden und ungemütliche Publicity produzieren. Nach der Bundestagswahl werden wir in die Versenkung gedrückt werden, da wir keine Handhabe mehr gegen die politisch Verantwortlichen haben.

      Ich kann mich leider im Moment aus persönlichen Gründen nicht in vollem Umfang für unsere Initiative engagieren. Trotzdem sollte von Anlegerseite unbedingt noch und weiterhin - mit größtmöglicher Intensität - etwas kommen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:13:35
      Beitrag Nr. 3.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.304 von Krasnal am 26.02.09 15:23:13Richtig, ich hätte nie geglaubt, daß der Schmitt den Prozeß auch noch verliert, wenn zum Thema Aussonderung schon nichts kommt.

      Selbst wenn die Citco den vollen Betrag bekommen hätten, wäre es noch ein vertretbares Ergebnis gewesen, wenn gleich ausgezahlt werden könnte.

      So ist dieses Urteil völlig wirklichkeitsfremd und hirnrissig.

      :mad:

      Ich habe nicht wenig Lust, diesem Dr. Pape mal "Bescheid" zu sagen.

      Das Urteil liegt nach dem Schaden, den es anrichtet, gleich nach dem Betrug durch Phoenix selbst.

      Und die EDW kann sich prima dahinter verstecken.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 17:01:28
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 18:36:20
      Beitrag Nr. 3.108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.856 von Urlaub2 am 26.02.09 16:13:35Das wäre möglicherweise die Lösung:

      http://www.news4press.com:80/BGH-hat-erstmals-eine-Bank-in-G…

      Der Schmitt müßte einen neuen verfahrensbeendenden Insolvenzplan herausbringen, den er mit Citco und den Gegnern von den EDW-Mitgliedern abstimmen müßte.

      Darin kann er sich dann vorbehalten, daß zum Thema Aussonderung noch prozessiert wird.
      (wäre vom Insolvenzrecht her trotzdem noch verfahrensbeendend)

      Im Rahmen der verlangten Regelinsolvenz berechnet er keine Einzelforderungen.

      Ziel wäre, daß er Teilzahlungen leisten kann.
      Daran müßte z.B. auch Citco ein Interesse haben.
      Denn die bekommen ja aktuell auch kein Geld.

      :eek:

      Ich weiß, daß das ganze etwas spekulativ klingt.
      Also fallt bitte nicht gleich über mich her.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 19:56:17
      Beitrag Nr. 3.109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.155 von Urlaub2 am 26.02.09 18:36:20Ich habe jetzt diesen Artikel mit Kommentar an die Schubra gemailt.

      Vielleicht kann ich was erreichen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 20:02:38
      Beitrag Nr. 3.110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.347 von Friseuse am 26.02.09 17:01:28Ein WO-Troll mit mißratener Frisur.


      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:29:10
      Beitrag Nr. 3.111 ()
      Ich kanns ja voll verstehen, daß einige hier voll genervt sind von der aktuellen Entwicklung.
      Vielleicht kann aber trotzdem mal jemand die schon mehrfach, von verschiedenen Usern gestellten, Fragen beantworten:

      Warum haben trotzdem schon einige Geld bekommen, trotz dieses negativen Gerichtsurteils?

      Und die Frage von Fco auf der vorletzten Seite des Threads:
      "Inwiefern hat denn bisher die "Breitkreuz Nachlassthematik" eine Auszahlauswirkung für die EDW gehabt?
      Wurde jemand die Auszahlung deshalb verweigert?"
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 20:46:50
      Beitrag Nr. 3.112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.993 von Blume_des_Propheten am 27.02.09 10:29:10Hallo, siehe Beitrag Nr.: 36.623.685

      Gruß
      Yoda38
      Avatar
      schrieb am 28.02.09 19:05:34
      Beitrag Nr. 3.113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.671.275 von Yoda38 am 27.02.09 20:46:50Ja ist denn heut schon Ostern? :D
      Wer den Beitrag Nr.: 36.623.685 gefunden hat, möge ihn hier bitte posten.
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 01.03.09 09:58:27
      Beitrag Nr. 3.114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.674.368 von FCO_Alpha am 28.02.09 19:05:34Die Beiträge sind fortlaufend nummeriert, um sie zu finden!!!

      Und die Frage von Fco auf der vorletzten Seite des Threads:
      "Inwiefern hat denn bisher die "Breitkreuz Nachlassthematik" eine Auszahlauswirkung für die EDW gehabt?
      Wurde jemand die Auszahlung deshalb verweigert?"

      Antwort:
      Nein, die Auszahlung wurde mir nicht verweigert. Wir haben unsere Teilzahlung von der EdW erhalten!

      Hier der entsprechende Auszug aus dem nicht gefundenen Beitrag:

      "Am 27.01.09 bekam ich von der EdW die Erklärung, die ich am gleichen Tage ausgefüllt zurück gesandt habe mit dem Hinweis, dass ich auch gegen Dieter Breitkreuz und Insolvenzverwalter RA Frank Schmidt Anspruch geltend gemacht habe; schon aus dem Grunde, dass die Familie Breitkreuz ihr Erbe nicht antreten konnte.

      Irgendwelche Zahlungen habe ich nicht erhalten."

      Gruß
      Yoda38
      Avatar
      schrieb am 02.03.09 10:28:05
      Beitrag Nr. 3.115 ()
      Wollte noch mal kurz das Thema Vermittlungs- und Bestandsprovision für Phoenix-Anlagen ansprechen.

      Hat jemand diese ggf. "freiwillig" von seinem Berater zurückbekommen ?

      Klagt jemand ggf. auf Rückzahlung dieser Leistungen ?

      Hat ggf. schon jemand geklagt und wenn ja, wie ist das ausgegangen ?

      Wie schon erwähnt arbeite auch ich auf Provisionsbasis und kenne mich (leider) mit dieser Thematik, auch was die rechtlichen Hintergründe betrifft, ein wenig aus.

      Und im Falle Phoenix sind aus diversen Gründen da berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von uns gezahlten Provisionsleistungen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.09 10:39:20
      Beitrag Nr. 3.116 ()
      Sorry, zu schnell gedrückt.

      Wollte nur noch erwähnen, dass ich den (ernst zu nehmenden) Bereich "Verjährung" aktuell durch eine RA+Notarskanzlei prüfen lasse.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 02.03.09 11:09:05
      Beitrag Nr. 3.117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.679.106 von andi16571 am 02.03.09 10:28:05Mein Vermittler hat die Hand gehoben, bei dem ist nichts zu holen, obwohl der sogar wegen Urkundenfälschung (der hat das Beratungsprotokoll gefälscht, da Phoenix meine Einlage sonst nie genommen hätte) rechtskräftig verurteilt wurde. :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.03.09 15:53:08
      Beitrag Nr. 3.118 ()
      Aus der Homepage von Schubra:

      Phoenix Kapitaldienst: Anleger haben das Nachsehen

      Frankfurt/Main. Nachdem der Bundesgerichtshof den Insolvenzplan für die Phoenix Kapitaldienst GmbH verworfen hat, werden die geprellten Anleger voraussichtlich noch viele Jahre auf ihr Geld warten müssen. „Hier haben einzelne Anleger, vor allem die Citco Global Costody N.V., ihre Partikularinteressen auf Kosten der rund 30.000 übrigen Geschädigten durchgesetzt“, sagte der Insolvenzverwalter des Unternehmens, der Frankfurter Rechtsanwalt Frank Schmitt. „Ich bedauere dies außerordentlich, muss aber die Entscheidung des Gerichts natürlich akzeptieren, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass wir über den vorgeschlagenen Insolvenzplan zu einer schnellen Auszahlung gekommen wären.“

      Schmitt hatte bei der Verteilung des vorhandenen Kapitals den Weg über das insol-venzrechtliche Instrument des Insolvenzplans gewählt, damit die Anleger möglichst schnell an ihr Geld kommen. „Auf Grundlage des Insolvenzplans hätten noch dieses Jahr 200 Mio. Euro an die geschädigten Anleger ausgezahlt werden können“, sagte Schmitt.

      Mit dem Insolvenzplan hatte Schmitt die Verteilung der Masse regeln wollen. Üblicherweise richtet sich die quotale Verteilung nach den Vorschriften des Regelinsol-venzverfahrens. Die Regelinsolvenz stellt aber bei den bestehenden rechtlichen Problemen für die Anleger die weitaus ungünstigere Lösung dar. Schmitt hatte deshalb versucht, mit einer einvernehmlichen Lösung über einen Insolvenzplan eine schnelle Ausschüttung zu erzielen. Im April 2007 hatte dann auch eine überwältigende Mehrheit von 99,7 Prozent der Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt. Nur 17 von 30.000 Anlegern legten Beschwerde ein und hatten damit in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof Erfolg.

      Schmitt hat deshalb am vergangenen Freitag mit dem Gläubigerausschuss – dem durch die Gläubigerversammlung gewählten Vertretungsorgan aller Gläubiger und Anleger – das weitere Vorgehen besprochen. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses zeigten sich sehr enttäuscht über die Entscheidung des Bundesgerichtshofes und bedauerten, dass es einer winzigen Minderheit von Anlegern gelungen ist, sich gegen die Interessen der überwältigenden Mehrheit der Anleger durchzusetzen.

      Der Gläubigerausschuss stellte fest, dass die Verteilung der Insolvenzmasse an die Anleger nun im Rahmen des normalen Regelinsolvenzverfahrens erfolgen muss. Aufgrund dessen Komplexität und der Vielzahl der streitigen Rechtsfragen werden dabei allerdings noch viele Jahre vergehen, bis die Gläubiger tatsächlich Geld sehen werden. „Dies ist vor allem für die vielen älteren Anleger ein harter Schlag“, betonte Schmitt.

      Weil die Bestätigung des Insolvenzplans durch den Bundesgerichtshof nicht sicher war, hatte Schmitt allerdings bereits parallel die Klärung der strittigen Rechtsfragen angestoßen, die für ein Regelinsolvenzverfahren ausschlaggebend sind. „Da in einem solchen Verfahren unbedingt Rechtssicherheit herrschen muss, sind wir jedoch leider gezwungen, zu den strittigen Fragen höchstinstanzliche Entscheidungen abzuwarten, was viele Jahre dauern wird. Vorher können wir kein Geld ausschütten“, so Schmitt.

      Bei den offenen Rechtsfragen handelt es sich insbesondere darum, ob es sich bei ca. 160 Mio. Euro von den insgesamt sichergestellten 230 Mio. Euro um Treuhandvermögen handelt, das dann bevorzugt an einzelne Anleger ausgeschüttet werden muss. Sollten die Gerichte entscheiden, dass es sich bei dieser Summe um Treuhandvermögen handelt, wäre dieses Geld nicht mehr Teil der Insolvenzmasse und müsste bei Gericht hinterlegt werden. Tausende Gläubiger wären dann gezwungen, sich eigenständig auf einen Verteilungsmodus zu einigen, was wiederum viel Zeit in Anspruch nehmen dürfte. „Um diesen äußerst komplizierten und aufreibenden Prozess im Interesse aller Anleger zu vermeiden, hatten wir den Weg über einen Insolvenzplan versucht“, betonte Schmitt.


      Kontakt:
      Pressesprecherin RAin Ronja Sebode, Mail: RSebode@schubra.de, Telefon: 07841/708-0

      Pressemitteilung unter: www.schubra.de/de/presse/presseservice/index.php

      Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Bundesweit ist Schultze & Braun an 30 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet – von der Privatinsolvenz bis zur internationalen Großinsolvenz.

      Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
      http://www.schubra.de, Email: mail@schubra.de
      Avatar
      schrieb am 02.03.09 20:23:11
      Beitrag Nr. 3.119 ()
      :(

      Was ist das eigentlich für eine Rechtssprechung, wenn 17 gegen 30000 Ihre Interessen durchsetzen können?
      Dieses Urteil bedeutet von vornherein, daß man etliche Jahre warten muß und wahrscheinlich in eine Vielzahl von Entscheidungen und Verfahren involviert wird und Rechtsanwälte wieder auf Kundenfang gehen werden etc. Alleine der Verlust der sich aus der Inflation ergibt bedeutet wiegt dabei schwer. Die EdW wird dann wohl auch noch die Zeit abwarten bis alles genau durchprozessiert wurde.
      Damit haben 17 Personen/Interessen ca. 30000 übel mitgespielt. Mögen Sie glücklich werden...
      Was ich nicht verstehe, warum es hier nicht eine Entscheidung der Logik geben kann. Müssen wirklich 30000 Leute einen heftigen Verlust aktepzieren, damit 17 zu Ihrem Recht kommen?
      Avatar
      schrieb am 02.03.09 20:43:13
      Beitrag Nr. 3.120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.681.951 von FCO_Alpha am 02.03.09 15:53:08Ich bin ziemlich sauer.

      :mad:

      Wer will, kann mal das BGH-Urteil posten, was dort auf der Homepage ist, Aktenzeichen: IX ZB 230/07.
      Ich habe gerade keinen Scanner.

      Der Schmitt spricht vorbeugend von "viele Jahre".

      Ich denke aber, daß die Frage der Aussonderung von Citco in 2 Jahren geklärt sein müßte, weil bald ein Termin vor dem OLG kommen müßte, danach BGH.

      Allerdings hätte der Schmitt sich schon mal schlau machen können, ob er mit dem Insolvenzplan durchkommt.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 09:45:52
      Beitrag Nr. 3.121 ()
      Urlaub2, dein Vertrauen in diesem Rechtsstaat und Rechtssprechung

      ist ungebrochen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 11:41:30
      Beitrag Nr. 3.122 ()
      @ yoda38: danke für deinen Hinweis!

      Könnte vielleicht noch mal jemand kurz erläutern, warum einige hier schon Auszahlungen erhalten haben, die große Mehrheit aber nicht?
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 11:43:51
      Beitrag Nr. 3.123 ()
      Die Ungerechtigkeit und Ignoranz ist schon himmelschreiend, mit der der BGH seine Entscheidung gegen die kleinen Anleger und für die „Finanzjongleure“ getroffen hat.
      Ich denke, dass in der Personengruppe, die gegen den Insolvenzplan geklagt haben, auch der Kreis ist, der Forderungen von Anlegern aufgekauft hat, um gegen den Insolvenzplan klagen zu können. Ist das in unserem Land legal? Für mich ist das kriminell!
      Desweiteren sollte man auch nicht außer acht lassen, dass für die vom Insolvenzverwalter angelegten Gelder (Zinsen von 3,5 bis 5,36% auf verschiedenen Konten) auch schon Zinsen in zweistelliger Millionenhöhe aufgelaufen sind und weiterhin auflaufen werden. Welchem Personenkreis werden diese Beträge gutgeschrieben?
      Ich verstehe eines nicht, was hat die EdW mit der Ablehnung des Insolvenzplanes zu tun?
      Durch die ganzen Verquickungen und Schlupflöcher in der Finanzbranche ist doch m. M. nach die EdW auch „Anleger und letztendlich PHOENIX-Opfer“ geworden. Sie kann dadurch auch Ansprüche bei der Aufteilung der Insolvenzmasse geltend machen. Durch die Ablehnung des BGH kann keine Auszahlung aus der Insolvenzmasse erfolgen – das verstehe ich noch. Das entbindet doch aber die EdW nicht davon, den Geschädigten weiterhin, wenn auch in Teilzahlungen, 90% ihrer Einlagen in den nächsten 2 bis 3 Jahren auszuzahlen. Mit den Geldern aus der Insolvenzmasse wäre das Dilemma sicherlich schneller beendet gewesen!
      Die Entscheidung des BGH kam nun der EdW wieder recht; sie sitzt zinsbringend auf den Geldern des Bundes und wartet ab, welche Summen die Anleger aus der Insolvenzmasse erhalten!!!
      In unserem Bekanntenkreis gibt es viele Anleger, die von der EdW nichts mehr hören und sehen!

      Gruß
      Yoda38
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 08:12:23
      Beitrag Nr. 3.124 ()
      Zusammengefaßt:

      Von Schubra.de: am 2.3.09: "Nachdem der Bundesgerichtshof den Insolvenzplan für die Phoenix Kapitaldienst GmbH verworfen hat, werden die geprellten Anleger voraussichtlich noch viele Jahre auf ihr Geld warten müssen."
      http://www.schubra.de/de/presseservice/pressemitteilungen/ph…

      Von "das Investment" 26.2.09:
      "Fast vier Jahre nach der Insolvenz der Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst können die ersten Gläubiger langsam aufatmen. Man habe damit begonnen, die ersten Teilentschädigungen auszuzahlen, teilte die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) auf ihrer Internetseite mit. Von den knapp 28.000 geprellten Anlegern, deren Forderungen insgesamt 600 Millionen Euro betragen, seien bislang mehrere Hundert entschädigt worden.
      In den nächsten 2,5 Jahren sollen nach EdW-Angaben Teilkompensationen in Höhe von 128 Millionen Euro ausgezahlt werden. Rund 45 Millionen davon will die Gesellschaft bereits 2009 auszahlen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wurde dies durch einen Kredit des Bundes an die mit dem Fall Phoenix finanziell überforderte Entschädigungseinrichtung möglich gemacht.
      Aus der Insolvenzmasse dürfen hingegen keine Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden. "
      http://www.dasinvestment.com/investments/news/news-detail/da…

      Und zum gleichen Thema von der E-D-W:
      "Wie zuletzt angekündigt, hat die EdW damit begonnen, Teilentschädigungen auszuzahlen. Bislang konnten mehreren hundert Anlegern Teilentschädigungen in Millionenhöhe gewährt werden. Die EdW wurde inzwischen nochmals personell verstärkt, um Teilentschädigungen von voraussichtlich insgesamt rd. 128 Mio. EUR in den nächsten 2,5 Jahren sicherzustellen. Die EdW beabsichtigt, in 2009 noch rd. 45 Mio. EUR Teilentschädigungen auszuzahlen."
      http://www.e-d-w.de/Phoenix/Phoenix_Sachstand.html

      Demnach müßten alle, die bisher noch keine Post von der E-D-W erhalten haben, irgendwann in den nächsten 2,5 Jahren eine Mitteilung bekommen, daß Sie EINEN TEIL Ihres Schadens erstattet bekommen?
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 08:49:53
      Beitrag Nr. 3.125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.694.861 von Blume_des_Propheten am 04.03.09 08:12:23Hallo alle

      siehe auch unter "schubra"

      Gläuberigerinformation vom 03.02.2009

      Besonders wichtig wegen der Verjährung der Aussonderungen!!!
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 09:02:06
      Beitrag Nr. 3.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.695.069 von Conny1234 am 04.03.09 08:49:53
      Sorry

      Richtig muß es heissen

      Gläubigerinformation vom 02.03.2009!!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 10:35:45
      Beitrag Nr. 3.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.695.154 von Conny1234 am 04.03.09 09:02:06"Der Insolvenzplan darf nicht regeln, nach welchem Modus die Forderungen der Gläubiger zu berechnen sind."

      Wozu gibt es dann überhaupt einen Insolvenzplan ?

      Völliger Schwachsinn !

      :mad:

      Und das nennt sich höchstes deutsches Gericht !

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 05:28:02
      Beitrag Nr. 3.128 ()
      Hallo,

      kann mir vielleicht mal jemand den Link von Schubra einstellen, wo die Gläubigerinformationen einzusehen sind. Auf der neuen Schubra-HP werde ich leider nicht fündig.
      Dank und Grüsse, Malu
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 08:10:16
      Beitrag Nr. 3.129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.703.122 von Malu1 am 05.03.09 05:28:02Hallo,

      hier der Link für die Schubra-Seite:

      http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix.php
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 08:26:52
      Beitrag Nr. 3.130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.703.122 von Malu1 am 05.03.09 05:28:02Hallo Malu

      www.schubra.de

      Schultze&Braun-Startseite

      Menueleiste oben Insolvenzverwaltung

      Informationen zum Verfahren Phoenix

      Gläubigerinformationen vom 2009-03-02

      Gruß von Conny
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 17:16:56
      Beitrag Nr. 3.131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.703.380 von Conny1234 am 05.03.09 08:26:52Ich danke Euch, manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht. :rolleyes:

      Gruss, Malu
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 19:11:02
      Beitrag Nr. 3.132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.707.589 von Malu1 am 05.03.09 17:16:56Hallo Malu

      Siehe auch Handelsblatt

      Phoenix-Anleger müssen bis 2015 warten
      03.03.2009

      Gruss,Conny
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 21:28:36
      Beitrag Nr. 3.133 ()
      Ich lese schon seit geraumer Zeit mit und bin nun doch erschrocken, dass sich hier offenbar sehr viele zurück gezogen oder gar ganz aufgegeben haben.
      Leider sind es auffällig gerade diese Personen, die interessante, intelligente und zielorientierte Kommentare abgegeben haben, die für die Allgemeinheit lesenswert waren und die offenbar auch wirklich tatkräftig etwas bewegen wollten. Wo seid ihr alle?

      Lasst euch bitte nicht entmutigen oder von den vielen teilweise haarsträubenden Einfällen oder geistigen Ergüssen einiger weniger sehr aktiven Schreiber hier von eurem Vorhaben abbringen!

      Was bewegt eigentlich manche Schreiber dazu, sich bei ihren Kommentaren immer wieder mit vielen Leerzeilen, Fettdruck usw. hervor zu heben, um ganze Seiten zu füllen und jedes Mal bei besonders interessanten und wissenswerten Kommentaren alles sehr schnell zu "übermüllen", damit es ja möglichst wenige Leser erreicht? Ist das schon Taktik oder einfach nur Selbstüberschätzung?

      Ich nenne bewusst keine Namen und hoffe einfach, diejenigen finden sich selber in der Beschreibung wieder, dies setzt allerdings ein gewisses Urteilsvermögen voraus.

      Die Leute, die ich konkret hier vermisse und die für alle anderen interessante Neuigkeiten verbreitet haben, sind:

      Krasnal, mus10, HeinzRinde, Rassi77, Hunter999, Carving2008, Sethk, Wertegang.... sicher sind es noch einige andere mehr, die ich nicht mit genannt habe

      WO SEID IHR??
      Klingt euch bitte wieder mit ein und gebt dem sich überall grassierendem Bildzeitungsniveau Paroli, es werden hier täglich weniger Leser und dies ist einfach nur Schade!
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 09:15:27
      Beitrag Nr. 3.134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.722.952 von EStevenson am 07.03.09 21:28:36Hallo,
      es ist richtig, hier ist es sehr ruhig geworden-eine gewisse Grabesstille. Sicherlich hängt es damit zusammen, dass für viele ein Schock eingetreten ist durch die BGH-Entscheidung und für einige wenige, zu denen ich mich auch rechne, das nicht Gewünschte aber Erwartete. Verbunden natürlich bei uns mit einem gewissen Frust über die unrealistischen, realitätsfremden Erwartungen einiger Schreiber auf dieser Seite, anstatt sich auf eine wirklich effektive und starke Aktion zu besinnen und in diesem verlogenen Spiel und System Druck zu machen.
      Wie auch immer, wir sollten uns mit dem jetzigen Zustand nicht zufrieden geben.
      Letztlich ist eine der größten Arbeitsbeschaffungsmassnahmen für Juristen in D.entstanden, um Feststellungsklagen unserer Ansprüche beim Insolvenzverwalter plus Schadenersatzansprüche und eventuelle Aussonderungsrechte/-Quoten unter den Berechtigten aus der Aussonderungsmasse, wenn es dann dazu kommt, durchzusetzen,
      nachfolgend dann auch Prozesse gegen die EdW etc.
      Wir prozessieren dann gegen den Insolvenzverwalter mit dem Effekt, der Minderung der uns dort verbliebenen Masse durch Prozesskosten. Schaut bei Schubra nach, was uns die BGH-Entscheidung gekostet hat!!
      Den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss kann das nur freuen, da alle ja davon nicht unerheblich auf unsere Kosten profitieren, je länger es dauert. Insbesondere im Gläubigerausschuss sitzen Anlegeranwälte, die von einer längeren Dauer des Verfahrens und der Kompliziertheit nur profitieren, da die Mandantschaft natürlich weiter wachsen wird.
      Es ist übrigens mit normalen Menschenverstand nicht nachvollziehbar, das das, was jetzt eingetreten ist, nicht im Vorfeld hätte durch Abstimmung und Sondierung durch den Insolvenzverwalter mit den klagenden Parteien hätte ausgeräumt werden können, insbesondere bei der hohen Sach-und Fachkompetenz des Gläbigerausschusses- es sei denn, man unterstellt, dass es gar nicht um eine schnelle Lösung geht.
      Ähnlich die Situation bei der EdW. Auch hier wird durch Zeitverzögerung die Entschädigungssumme effektiv geringer, da diese Summe nicht verzinst wird und durch Geldentwertung geringer geworden ist und deutlich geringer werden wird. Wer profitiert davon? Wir nicht!
      Wir sollten die Chance des Wahljahres 2009 nutzen, um über die Medien und dann auch über die Politik Druck zu machen. Es gibt ja auch Entscheidungen der Regierung in dieser Finanzkrise, wo man anders reagiert als bei uns.
      Wir sollten uns mit dem Zustand der Verar..., bis zum Sankt- Nimmerleins-Tag warten zu müssen, nicht abfinden. Wir brauchen andere Alternativen. In einer konzertierten Aktion sollten wir EJ wenigstens versuchen qualifiziert zu nutzen und den neuen Bedingungen strategisch anzupassen. Allerdings hat das nur Sinn, wenn qualifizierte und sehr breite Unterstützung erfolgt, die ganze Aktion nicht auf den Schultern einiger weniger liegt, insbesondere bei krasnal und nicht bei dem Wunsch nach wenig aufwendiger Unterstützung, wie durch Heinz Rinde signalisiert, unqualifiziertes und träges Gemurre kommt.
      Es sollte hier von möglichst vielen deutlich gemacht werden, das EJ notwendig, gewollt und wichtig ist und eine breite Unterstützung erfolgt. Mit krasnal habe ich gestern intern Kontakt aufgenommen und ich denke, er wird sich auch hier positionieren.
      Wenn jetzt Ruhe eintritt, hat der Verzögerungsfilz das erreicht, was erwollte. Das kann doch nicht von uns gewollt sein.

      Grüsse mus10
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 11:07:46
      Beitrag Nr. 3.135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.723.504 von mus10 am 08.03.09 09:15:27Niemand in diesem Forum hat dieses BGH-Urteil in dieser Form vorausgesagt.

      Realistischerweise konnte man annehmen, daß der Insolvenzplan wenigstens abgesegnet wird.

      Ich hatte die vage Hoffnung, daß über Aussonderungsansprüche mitentschieden wird.

      Als positiv denkender Mensch lasse ich mich da gerne "gutgläubig" nennen.

      Ich werde mich auf jeden Fall beim BGH telefonisch beschweren und deutlich machen, welcher Schaden durch das Urteil angerichtet wurde.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 17:36:15
      Beitrag Nr. 3.136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.723.745 von Urlaub2 am 08.03.09 11:07:46Natürlich hat man gehofft, dass der Insolvenzverwalter in Abstimmung mit der gut bezahlten und geballten Kompetenz des Gläubigerausschusses einen so teueren Rechtsstreit vor dem BGH nur angeht, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg vorliegt. Aber es ist nicht so gewesen. Aus welchen Grund auch immer.

      Ein Anruf beim BGH ist nicht mal die Telephonkosten wert.
      Das Gericht hat im Rahmen dieses Rechtssystems entschieden und wird sich auf seine angebliche Unabhängigkeit berufen. Ob es mögliche andere Ermessensspielräume gegeben hätte bleibt dahingestellt. Das ist gegessen.
      Hätte das Gericht den Plan bestätigt, wäre die EdW unter Druck gekommen und die Entschädigung wäre wesentlich schneller als inert 2 bis drei Jahren fällig gewesen. Das hätte den Bund dann ebenfalls unter Druck gebracht mit seinem über drei Jahre verteilten Darlehen an die EdW.
      Warum hat man das Darlehen so gestreckt und das Verfahren der Teilentschädigung so lange hinausgezögert, obwohl die Daten bereits seit geraumer Zeit komplett vorlagen? Dreimal darf man raten.

      Es wäre aber wichtiger, welche Vorschläge gibt es, wie wir hier wirksam weiterkommen. Anscheinend ist es doch nur ein kleines Häufchen, welches sich engagieren will.
      Möglich wären z.B.:
      neue Petitionen, Anfrage an die mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig regierende CDU und FDP, was diese tun wollen zur schnelleren Entschädigung der Phoenix-Betrugsopfer nach der jetzt entstandenen Situation, gezielte Medienarbeit und öffentliche Aktionen.
      Auch wäre zu überlegen, ob es nicht doch noch andere Alternativen im Insolvenzverfahren gibt, als weitere 5 Jahre zu warten. Adressat wäre hier der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss, notfalls über die Einberufung einer Gläubigerversammlung
      Ich bin auf Reaktionen gespannt.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 19:12:31
      Beitrag Nr. 3.137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.725.036 von mus10 am 08.03.09 17:36:15Dieser Prozeßausgang wurde auch bei der Schubra (mit denen ich mehrfach telefoniert hatte) nicht für wahrscheinlich gehalten.

      Hauptargument für den BGH war, daß die Gläubiger durch den Insolvenzplan benachteiligt werden.

      Tatsache ist aber, daß dieses Urteil, was ich für ein krasses Fehlurteil halte, für uns noch viel nachteiliger ist !!

      Wie ich schon geschrieben habe, kann sich die EDW prima dahinter verstecken.

      Klar ist, daß die Justiz unabhängig ist.

      Trotzdem müßten wir öffentlich protestieren.

      Es besteht jetzt nur noch die Hoffnung, daß der BGH es beim nächsten Mal besser macht und den Aussonderungsanspruch von Citco abweist.

      Danach könnte der Schmitt versuchen, die restlichen Prozesse zu beenden, das Schlußverzeichnis einreichen und hoffen, daß niemand widerspricht.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 13:39:51
      Beitrag Nr. 3.138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.725.368 von Urlaub2 am 08.03.09 19:12:31Hier noch ein Artikel:

      http://www.presseanzeiger.de:80/meldungen/handel-wirtschaft/…

      Spätestens wenn das Thema Aussonderung geklärt ist, müssen wir bei der EDW massiven Druck machen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 17:00:08
      Beitrag Nr. 3.139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.725.036 von mus10 am 08.03.09 17:36:15Die 128 Mill., wenn die ausgezahlt sind, das war`s dann !!!! Von

      dieser Meinung gehe ich nicht ab. Gerichtsurteile, Entscheidungen

      usw. passen mit dieser Summe voll überein. In Deutschland haben

      wir nichts mehr zu erwarten. Ich sehe nur noch die eine Möglichkeit

      etwas über die EU zu erreichen. Nach der Wahl passiert gleich

      garnichts mehr.

      Nochmal zu Urlaub2, hör endlich mit der Warterei auf !!!

      Es ist schon viel kostbare Zeit deswegen vergangen !!
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 18:09:48
      Beitrag Nr. 3.140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.730.348 von Wertegang am 09.03.09 17:00:08Für gute Vorschläge bin ich dankbar und bin auch bereit, an Aktionen mitzuwirken.

      Durch das BGH-Urteil haben wir aber leider gar nichts in der Hand.
      Wir müssen im Prinzip von vorne anfangen.
      Es ist wirklich ein Skandal.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 18:16:26
      Beitrag Nr. 3.141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.730.999 von Urlaub2 am 09.03.09 18:09:48Wer will, kann sich ja der Staatshaftungsklage von Nieding anschließen:

      http://www.niedingbarth.de/pdf/2008/PM140107.PDF

      Es ist besser als gar nichts.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 19:55:02
      Beitrag Nr. 3.142 ()
      Ich hab ein paar Fragen:
      1)ist es nun so, daß die EdW dann auch bis 2015 mit einer vollen Entschädigung der Anleger warten kann? :confused:
      2)kann durch die wahrscheindlich anstehenden prozesse die mit ca. 3,5% verzinste Insolvenzmasse erheblich reduziert werden (Ich befürchte ja, da sich die Prozesskosten an der Schadenssumme orientieren):mad:
      3)gibt es eine Möglichkeit, daß sich die Anleger nochmals darauf verständigen den Auszahlungsmodus wie im "einfachen" Insolvenzplan zu akzepzieren und dabei auf etwaige zusätzliche Gelder aus einem vermeintliche Treuhandvermögen zu verzichten, aber dafür das Geld nicht erst 2015 oder später zu erhalten.
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 15:18:59
      Beitrag Nr. 3.143 ()
      Hallo, ich bin Verteidiger. Möglicherweise kann ich weiterhelfen.
      Da ich aber keine Zeit haben, die letzten 315-Threadseiten nachzulesen, die relevanten Fragen:
      1) Warum haben einige wenige schon eine Erstattung erhalten? Was unterscheidet diese Personengruppe von den anderen?
      2) Was ist mit diesem Schreiben von der EDW? Die jenigen, die es noch nicht erhalten haben, werden es voraussichtlich auch bekommen im Laufe der nächsten Monate/Jahre?
      3) Wie ich es mitbekommen habe, hat der Bund ein paar Millionen zur Verfügung gestellt, der größere Betrag aus der Insolvenzmasse wird aber erst nach Abschluß eines Gerichtsverfahrens in 2015 erwartet?
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 19:12:09
      Beitrag Nr. 3.144 ()
      Für den Fall, dass jemand der ARGE ein Mandat erteilen will, bitte bei mir melden. Ich kann von den "tollen Aktionen" der ARGE Nieding & Barth als "Geschädigter" berichten.

      Ich hätte es nicht geglaubt, wenn ich es nicht selbst erleben dürfte bzw. erleben müßte.

      Viele Grüße

      Hunter999
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 21:58:41
      Beitrag Nr. 3.145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.753.273 von Linker_Verteidiger am 12.03.09 15:18:59Es geht nach der Reihenfolge des Eingangs bei der EDW.

      Ansonsten verweise ich auf mein Posting # 3112.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 22:02:28
      Beitrag Nr. 3.146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.755.334 von Hunter999 am 12.03.09 19:12:09Ich habe den Herrn Nieding schon vor längerer Zeit kennengelernt, aber leider keinen guten Eindruck von ihm gewonnen.

      Du kannst hier gerne von deiner Erfahrung berichten.

      Wenn es nicht öffentlich sein soll, kannst du mir, wenn du möchtest, eine Board-Mail schicken, wobei ich Diskretion zusichere.

      Die Staatshaftungsklage wäre fast schon das letzte Mittel.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.03.09 14:02:59
      Beitrag Nr. 3.147 ()
      Hallo, habe vor 2 Wochen ein Schreiben von der EDW erhalten.
      Betr. Schadensmeldung vom 01.04.05....
      blablablablabla
      Eingezahlt von 02.2004 bis 08.2004 ca. 22000€
      Endstand 15.03. 19.500 €
      Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte 9300 €
      Gewährte Teilentschädigung 9200 €

      Das Geld ist allerdings noch nicht eingegangen.
      Avatar
      schrieb am 14.03.09 18:04:56
      Beitrag Nr. 3.148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.756.925 von Urlaub2 am 12.03.09 21:58:41Moin,

      komme gerade aus/von Amrum wieder und habe das Schreiben der EDW erhalten:bekomme von eingezahlten 5200 EURO nun 1700 nochwas zurück. War seit August 2004 dabei. Schade, hatte mit mehr als 2 TEUR gerechnet. Kommt daher, weil ich nur 6 Mon dabei war = hohe Aussonderung.

      Fuck it. Soviel dazu. Schönen Abend!
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 11:59:10
      Beitrag Nr. 3.149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.755.334 von Hunter999 am 12.03.09 19:12:09Da kann ich persönlich auch ein Lied davon singen und kenne keine Kanzlei die auch nur einen einzigen nenenswerten Fortschritt errreicht hat. :confused:

      Wenn Schubra im Zusammenwirken mit Insolvenzgericht & Gläubigerausschuß keine neue Lösung findet (oder finden will) warten wir noch viele Jahre auf eine Summe in ungewisser Höhe. Ich möchte nur wissen wie man die tollen Aussonderungsrechte an den sogenannten Treuhandkonten mit einem Volumen von ca. € 163 Mio. einzelnen Anlegern zuordnen möchte, wo doch der interne Geldfluß nach der Überweisung auf z. B. das Konto der Frankfurter Sparkasse wohl kaum individuell zuzuordnen sein kann.

      Nachdem ich Ende Januar von der EdW die geforderte Erklärung erhielt und diese sofort zurückgesandt hatte, warte ich nach einer Rückfrage der EdW seit einigen Wochen auf den Bescheid und natürlich auch auf die Entschädigung (Höchstsumme wird erwartet).
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 12:48:50
      Beitrag Nr. 3.150 ()
      Noch eine Frage zu den Kosten des BGH-Rechtstreits. Der Gegenstandswert wird dort mit € 750.000 beziffert und was kann daraus von den Juristen & Experten unter uns für die Kosten zu Lasten der Masse abgeleitet werden (evtl. inkl. Vorinstanzen)?

      Interessant war auch wieder zu lesen das RAe wie Segelken und Co. hier wieder feste daran mitgewirkt haben das es für die Masse der Geschädigten nun doch noch viel länger dauert. Der Insolvenzplan war freilich keine 100%-Lösung für alle Beteiligten, aber doch die Chance für alle auf "schnelleres Geld" (und das ist für viele Betroffene immer noch die brennenste Frage - nicht umsonst votierten wissenlich der zu erwartenden Zahlungen über 90 % für den Plan).

      Die Vorstöße in Richtung Politik (an denen ich mich selbst auch mehrfach beteiligt habe) haben ja vergleichsweise wenig gebracht und auch im Vorfeld der BT-Wahl (+ LT-Wahl in einigen BL) bleiben wohl in diesem Fall die meisten politischen Würdenträger eher träge. Juristisch scheint die Sache sehr verfahren (kein neuer Plan oder Teilauskehrungen möglich) und ich sehe uns schon in einer langjährigen Regelinsolvenz schmoren mit dem uminösen Jahr 2015 als eventuellem Schlusspunkt...
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 14:27:48
      Beitrag Nr. 3.151 ()
      von 3123: "habe das Schreiben der EDW erhalten:bekomme von eingezahlten 5200 EURO nun 1700 nochwas zurück. War seit August 2004 dabei. Schade, hatte mit mehr als 2 TEUR gerechnet. Kommt daher, weil ich nur 6 Mon dabei war = hohe Aussonderung."

      D.h., je kürzer jemand dabei war, desto höher ist die Aussonderung und desto geringer die jetzige Erstattung?
      Und: nur eine Teilerstattung, weil für mehr das Geld der EDW momentan nicht reicht?
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 17:10:10
      Beitrag Nr. 3.152 ()
      Ich bekam heute einen Anruf von PWB Rechtsanwälte Jena, ob ich mit dem von der EdW gezahlten Teilbetrag zufrieden sei. Von eingezahlten ca. 10500,- Euro wurden allein von RA Schmidt nur 55,5% anerkannt; der Rest wurde vom Verwalter bestritten; was immer das heißen mag! Unsere Einzahlungen erfolgten in den Jahren 1997/98. Selbst wenn am Anfang der angelegten Gelder die höchsten Verluste durch kriminelle Machenschaften eingefahren wurden; was hat das mit dem gesetzlich festgelegten Ersatz durch die EdW zu tun (90% der angelegten Gelder bzw. max. 20000,- Euro bei höheren Einlagen). Bafin und sicherlich noch andere Organe sind ihrer sicherlich gut bezahlten Kontrollpflicht nicht gewissenhaft nachgekommen; also stehen sie in der gesetzlichen Pflicht der Wiedergutmachung – die auf Eis gelegte Insolvenzmasse interessiert m. M. nach im Moment nicht! Also kann man nicht unbedingt von „Zufriedenheit“ sprechen.

      Von den RAen aus Jena erfolgte der Hinweis, dass sie für 79 Anleger die gesetzlich festgelegten Summen (siehe 90% ….usw.) bei der EdW durchgesetzt hätten. Die Gebühr für die außergerichtliche Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung an die EdW (siehe 90% …. usw.) durch die o. g. Anwälte beträgt 395,- Euro + 19% Mwst. Bei einer gerichtlichen Durchsetzung entstehen weitere Kosten je nach Höhe des Entschädigungsanspruches. Das wären in unserem Fall lt. Tabelle bei einem Entschädigungsanspruch von 10000,- Euro 588,- Euro Gerichtskosten sowie 1469,65 Euro Rechtsanwaltskosten, was mich nicht unbedingt zu Begeisterungsstürmen veranlasst! -

      Meine Frage wäre, ist jemandem ein Fall bekannt, bei dem die EdW bereits 90 % der Einlagen, auch bei Langzeiteinlage, auf anwaltlichen Druck gezahlt hat?

      Mit freundlichem Gruß
      Yoda38
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 18:19:22
      Beitrag Nr. 3.153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.784.938 von Yoda38 am 17.03.09 17:10:10Nein, natürlich nicht, es sei denn, selbst bei berechneter Aussonderung bleiben immer noch die 20.000 € übrig = also Anlagesummen im oberen Segment. Aber die Anwälte hätten neue Mandaten!

      Heute im Bundestag zu lesen:
      1. Geldanlagen werden bis 100.000 Euro abgesichert
      Finanzen/Gesetzentwurf
      Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Funktionstüchtigkeit der Einlagensicherungssysteme des Bankenwesens in Deutschland verbessern und das Vertrauen der Anleger in die Entschädigungseinrichtungen stärken. Diesem Ziel dient ihr Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (16/12255). Danach soll die Mindestdeckung für Einlagen ab dem 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro erhöht werden. Ab dem 31. Dezember 2010 werde die Mindestdeckung auf 100.000 Euro angehoben. Auch die Auszahlungsfrist solle auf höchstens 30 Tage verkürzt werden. Zudem werde die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers in Höhe von 10 Prozent abgeschafft. Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, wird die Erhöhung der Mindestdeckung auf zunächst 50.000 Euro und die Streichung des Selbstbehalts der Anleger in Höhe von bisher 10 Prozent zu einer erheblich höheren Beitragsverpflichtung der an den Sicherungssystemen teilnehmenden Banken führen.

      Mit der Änderung würden auch Konsequenzen aus der aktuellen Finanzmarktkrise und den bisherigen Erfahrungen mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gezogen, teilt die Regierung weiter mit. Außerdem würden Rechtsänderungen der EU berücksichtigt. "Die Änderungen dienen der Stärkung des Vertrauens in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen und insbesondere in die Leistungsfähigkeit der Entschädigungseinrichtungen", heißt es in dem Entwurf. Leistungsstarke Entschädigungseinrichtungen seien ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland.

      Von Bankenschließungen betroffene Anleger sollen ihr Geld erheblich schneller zurückerhalten. Die Auszahlungsfristen bei der Einlagensicherung sollen auf 20 Arbeitstage seit Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) erfolgen. Dafür muss der Anleger seinen Anspruch jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Entschädigungsfalls vorgelegt haben. Die Frist von 20 Arbeitstagen könne bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände und nach Zustimmung durch die BaFin auf maximal 30 Arbeitstage verlängert werden. Die Geldinstitute müssten den Entschädigungseinrichtungen innerhalb von einer Woche die erforderlichen Daten zur Berechnung der Entschädigungsansprüche liefern, wird in dem Gesetzentwurf verlangt.

      Die Entschädigungseinrichtungen sollen von den Banken Sonderbeiträge erheben dürfen, soweit dies zur Durchführung des Entschädigungsanspruches erforderlich ist. Wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig durch die Erhebung von Sonderbeiträgen gedeckt werden könne, sollten die Entschädigungseinrichtungen verpflichtet werden, Kredite aufzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 22:40:06
      Beitrag Nr. 3.154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.784.938 von Yoda38 am 17.03.09 17:10:10Mir sind solche Fälle nicht bekannt und ich glaube dies auch nicht Die genannten 79 Fälle sollten wohl die EdW-Auszahlungen vom Frühjahr 2008 der jeweiligen Höchstsummen 20.000/40.000 € sein, die bis zum plötzlichen Ende der Zahlungen im Zusammenhang des Berliner VG-Urteils gegen die EdW-Sonderbeiträge in sogenannten klaren Fällen sein (ich kenne persönlich einige Fälle mit relativ hohen Anlagesummen von oberhalb ca. 75.000 € bei Einzelkonten bzw. deutlich über 100.000 € bei Gemeinschaftskonten die hier dabei waren).
      Mit anwaltlichen Aktivitäten hatte dies wohl nichts zu tun - passt bloß auf mit der Erteilung von teueren Mandaten mit zweifelhaftem Nutzen für die Geschädigten!
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 09:22:49
      Beitrag Nr. 3.155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.788.004 von schnobelloch am 17.03.09 22:40:06Danke für Eure Infos.
      Wir haben uns auch schon gedacht, daß die 79 Anleger im oberen Anlagebereich liegen!
      Wir werden keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
      Die Gebühren sind sehr hoch und eine Rechschutzversicherung haben wir nicht!

      EStefvenson
      Ebenfalls Danke für Deine Info. Bei dem geplanten Gesetzentwurf, falls er verabschiedet wird, kommt es sicher zu einem Stichtag, so daß die Vegünstigung für Anleger nicht für Phoenix-Anleger zum tragen kommt!

      Gruß
      Yoda38
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 09:51:23
      Beitrag Nr. 3.156 ()
      Kann jemand mich informieren...versuche in mein bestes ... deutsch ist nicht meine muttersprache.

      Die entschädigung von EDW... wie wird die berechnet ?

      Ich "inwestiere" 10.000 Euro.. jahr 2002

      jetzt habe ich in märtz 2005 - 10.000 euro dazu kommen scheingewinne.

      Ich habe nichts abgehoben von meinem konto - kriege ich 9.000 euro zurück ?.. Die von EDW gesicherte 90 % ??
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 10:47:02
      Beitrag Nr. 3.157 ()
      von 3123: "habe das Schreiben der EDW erhalten:bekomme von eingezahlten 5200 EURO nun 1700 nochwas zurück. War seit August 2004 dabei. Schade, hatte mit mehr als 2 TEUR gerechnet. Kommt daher, weil ich nur 6 Mon dabei war = hohe Aussonderung."

      D.h., je kürzer jemand dabei war, desto höher ist die Aussonderung und desto geringer die jetzige Erstattung?
      Und: nur eine Teilerstattung, weil für mehr das Geld der EDW momentan nicht reicht?
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 10:58:20
      Beitrag Nr. 3.158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.790.079 von Linker_Verteidiger am 18.03.09 10:47:02...D.h., je kürzer jemand dabei war, desto höher ist die Aussonderung und desto geringer die jetzige Erstattung?...

      Ja, aber je kürzer jemand dabei war, desto weniger ging durch Verluste der PMA "Anlage"/Provisionen verloren.
      Ist das nicht mehr oder weniger ein Nullsummenspiel?
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 11:14:21
      Beitrag Nr. 3.159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.790.182 von FCO_Alpha am 18.03.09 10:58:20auf die lange Sicht schon. Vorher muss halt die Aussonderungsproblematik geklärt sein und mehr Mittel für die EDW bereitgestellt werden. Die Ausschüttung der Insolvenzmasse wird wohl erst lange nachder EDW Erstattung geschehen, leider!
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 13:21:10
      Beitrag Nr. 3.160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.789.561 von HansHenrikPhilippsen am 18.03.09 09:51:23Wie die EdW gesetzlich zu funktionieren hat, ist klar und ich glaube auch nicht, dass man das ignorieren kann; nur die Umsetzung der Fakten ist m. M nach im Moment nicht durchschaubar.

      Nach meinen Erkenntnissen sind den kurz vor der Insolvenz angelegten Kundengeldern höhere evtl. Auszahlungsbeträge zugestanden worden.

      Meiner Meinung nach kann man schon - wie in Deinem Fall – mit 90% der Einlagesumme rechnen. Nur wird sich die Rückzahlung aus mehreren Teilbeträgen zusammensetzen. Scheingewinne können von vorne herein ausgeklammert werden.

      Erfahrungsgemäß kann man aber bei den undurchsichtigen Verfahrensweisen nicht unbedingt sicher sein! Geduld ist auf jeden Fall gefragt - Leider!

      Gruß
      Yoda38
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 13:58:20
      Beitrag Nr. 3.161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.791.642 von Yoda38 am 18.03.09 13:21:10Ich weiss ich muss mich gedulden.... biss jetzt warten wir ja 4 jahre.. ;)

      Habe kontakt zu Frank Schäffler - Bundestagsmitglied, er arbeitet für eine schnellere auszahlung von mitteln aus EDW.

      Ich sehe es auch so wie Du - ich krige irgendwann meine 20.000 Euro.. und der rest muss das Insolwenzverfarhren abwarten.... aber biss 2016 ?

      Da muss Bundestag u.s.w druck machen.. wir sind 34.000 Glaübiger die warten..

      und vielen dank für dein beitrag
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 15:46:06
      Beitrag Nr. 3.162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.792.049 von HansHenrikPhilippsen am 18.03.09 13:58:20Die Bundestagsfraktion der FDP hat mehrere Vorstöße in Sachen Phoenix gemacht und Herr Schäffler ist federführend. Allerdings geht es ihm als Finanzdienstleister vordergründig wohl auch um die Lobbyarbeit im Sinne der Vermeidung von Sonderumlagen für die verbliebenen EdW-Pflichtmitglieder und eine Neugestaltung des Anlgerschutzes in Deutschland (von den neuen Regelungen werden wir wohl selbst eher nicht profitieren können).
      Von den knapp 30.000 Phoenix-Opfern sind leider die meisten inaktiv und haben oft alle Hoffnung aufgegeben, auch weil viele (heute) ältere Menschen mit dem ganzen Dilemma nicht klarkommen. Andere wichtige Anleger sitzen oftmals im Ausland oder haben kein Interesse namentlich als Anleger in Erscheinung zu treten bzw. haben mit USD oder SFR Konten keine EdW-Ansrüche.
      Ich bin mal auf den Ausgang des momentan vor dem LG Frankfurt anhängigen Verfahrens in Sachen Feststellungsklage eines Anlegers gespannt. Wenn ja, wie wird man Aussonderungsrechte berechnen wollen...? :look:
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 08:04:15
      Beitrag Nr. 3.163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.793.167 von schnobelloch am 18.03.09 15:46:06von schnobelloch:


      Ich bin mal auf den Ausgang des momentan vor dem LG Frankfurt anhängigen Verfahrens in Sachen Feststellungsklage eines Anlegers gespannt. Wenn ja, wie wird man Aussonderungsrechte berechnen wollen...?

      Und dass würde wass bedeuten ??
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 09:38:08
      Beitrag Nr. 3.164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.798.284 von HansHenrikPhilippsen am 19.03.09 08:04:15Man könnte dann evtl. für sich selber ablesen, ob und in wie weit es Sinn macht juristische Schritte in dieser Richtung einzuleiten. Persönlich erwarte ich von dem Verfahren keine Erleuchtung und das Gericht wird sich wohl grundsätzlich ablehnent stellen. Einen Klageerfolg in der Gestalt einer sofortigen Auskehrung aus der Masse Summe X bzw. einer Aussonderung in Höhe Y kann ich mir vor dem Hintergrund des Verlaufs der letzten 4 Jahre im Fall Phoenix nicht vorstellen (das hieße ja auch den Beginn eines einzigen Hauen und Stechens von Tausenden Geschädigten vor den Gerichten).
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 08:26:41
      Beitrag Nr. 3.165 ()
      ARGE PHOENIX
      Rechtsanwaltskanzlei Nieding und Barth

      Zwischenzeitlich hat sich die ARGE bei Ihren Mandanten mit einem Rundschreiben, nach X-Montaten Stillschweigen, gemeldet. In einem mehrseitigen Schreiben wird jede einzelne Maßnahme von ARGE beschrieben. Das Ergebnis jeder Maßnahme = 0.:(

      Obwohl ich dort Mandant bin und einen ordentliches Honorar bezahlt habe, erreiche ich dort keinen Anwalt mehr. Eine Sekretärin oder Angestellte darf keine Auskunft geben und der Herr Anwalt H. ist gerade mal wieder nicht zu erreichen.

      Wollte dann wissen, wann die ARGE meine Antrag an die EDW verschickt hat, das kann, will und darf mir die Angestellte der ARGE auch nicht sagen.

      Auf der homepage der ARGE datiert der letzte Status vom Feb. 08 (!!!)

      Also ich warne ausdrücklich von dieser Kanzlei.

      Ich bin sozusagen ein "Doppelgeschädigter". Zuerst bei PHOENIX und jetzt bei ARGE Nieding und Barth.

      Es ist mir schon klar, daß eine Kanzlei oder ein Mandat an einen Anwalt stets ohne "Erfolgsgarantie" ist, daß man von dort aber keine expliziten Auskünft zum eigenen Fall erhält ist ein dickes Ding.

      Weiß jemand inwieweit eine Kanzlei Ihren Mandanten auskunftspflichtig über den aktuellen Status des aktuellen Falles ist??

      Viele Grüße

      Ein "Doppelgeschädigter"
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 17:38:10
      Beitrag Nr. 3.166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.819.221 von Hunter999 am 22.03.09 08:26:41Das mit der ARGE ist wahrscheinlich erst der Anfang. Wie ich vermute, gehen alle Zahlungen der EdW und Insolvenzverwalter über den Rechtsanwalt. Der reicht dann die Zahlungen an den Mandanten weiter. Das kann dann dauern !!!???
      Schade, wie ich einschätze sind alle Initiativen in diesem Forum auf Eis gelegt.
      Urlaub2, wo bist du abgeblieben !!!???
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 19:22:29
      Beitrag Nr. 3.167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.820.683 von Wertegang am 22.03.09 17:38:10Ich dachte, meine vielen Postings nerven.

      :D

      Jedenfalls will ich nochmal auf mein Posting #3112 verweisen.

      Ich will hoffen, daß Citco letztlich nicht aussondern darf und in etwa 2 Jahren vor dem BGH verliert.

      Dann könnte der Schmitt die restlichen Prozesse beenden und auszahlen, sofern keiner widerspricht.

      Selbst wenn er danach vielleicht noch eine Mio. herausholt, würde das nicht rechtfertigen, 230 Mio. dann noch für Jahre zu blockieren.

      Das wäre im Prinzip schon "best case".

      Im Prinzip ist das ganz schön traurig, aber dem idiotischen BGH-Urteil von weltfremden Richtern zu verdanken.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 22:12:05
      Beitrag Nr. 3.168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.821.104 von Urlaub2 am 22.03.09 19:22:29Dies tun sie in der Tat!

      Wer hat dich eigentlich dafür bezahlt oder angeheuert, hier jede vernünftige Initiative zu zerschlagen oder aus einander zu nehmen und gründlichst alle zu vergraulen, die etwas gemeinsam unternehmen wollten?? :kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.03.09 08:32:59
      Beitrag Nr. 3.169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.821.749 von EStevenson am 22.03.09 22:12:05Muß ich hier absurde und beleidigende Postings kommentieren ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.03.09 11:25:16
      Beitrag Nr. 3.170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.821.749 von EStevenson am 22.03.09 22:12:05@ E Stevenson

      Da ich hier in dem gesamten Thread von Dir keine konstruktiven Beiträge finde, hättest Du Dir dies auch sparen können. Im Gegensatz zu Dir bemüht sich Urlaub und tut auch einiges im Hintergrund.

      @ Urlaub
      Sowas brauchst Du wirklich nicht zu kommentieren. Bleibe bitte weiter dabei. :)

      Aber nun zu meiner eigentlichen Frage an alle:

      Versteht irgendjemand von Euch das Thema der Aussonderung?
      Wer ist berechtigt auszusondern? Es hiess mal in einem früheren Thread, Leute, die erst ab 2004 dabei sind, könnten aussondern. Dann hiess es, Aussonderung sei abhängig davon, über welche Konten das Geld geflossen sei. Lässt sich das überhaupt bei dem ganzen Chaos bei Phoenix nachvollziehen?

      Ich wäre froh, wenn mir das mal jemand erklären könnte.

      Gruss, Malu
      Avatar
      schrieb am 23.03.09 11:32:11
      Beitrag Nr. 3.171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.821.749 von EStevenson am 22.03.09 22:12:05@Mus10



      Wie ich vor kurzem schon geschrieben habe, schätze ich das Engagement diverser Teilnehmer sehr. Objektiv muß man aber auch leider feststellen, dass uns absolut die Lobby fehlt, etwas maßgebliches zu bewegen.

      Selbst wenn 1000 !!! Leute über dieses Forum aktiviert werden könnten, um an diversen Aktionen teilzunehmen, sind das gerade einmal rund 3% der Geschädigten.



      Im Gegensatz zu unserem Vieltelefonierer @urlaub2 sehe ich einiges -nicht erst aktuell- eher pessimistisch.

      Du schreibst selbst, dass (immerhin unsere höchstes Gericht nach fast 2 Jahren Überlegung) nach geltendem Recht entschieden hat. So ist es – leider !!! Jede Spekulation zu irgendwelchen weiteren Vorgangsdauern schließt sich doch wohl KOMPLETT aus !

      Welche aktuelle oder künftige Regierung (auch wenn die FDP aktuell engagiert ist) sollte auch nur irgendeinen Grund haben, das Urteil anzuzweifeln ? Oder Massnahmen gegen dieses zu verabschieden ?

      Einzig die EdW (also ein Institut des Staates) spielt seit Jahren auf Zeit und GEGEN jedes Gesetz bzw. gegen die ihr bei Gründung auferlegten Aufgaben – und es kratzt bei der Regierung kein Schwein.

      Siehe dazu noch einmal die kleine Anfrage der FDP sowie die Antworten der Finanzministeriums – speziell die Antwort zu der Frage, ob die Anleger ggf. als „selbst Schuld“ bezeichnet werden könnten.



      Ich komme aktuell und erst recht nach diesem Katastrophenurteil zu der Überzeugung, dass ein guter Fachanwalt wohl nicht mehr zu vermeiden ist – unglaublich schade für die vielen Anleger, die über die Zeit des Wartens hinweg evt. ihr Geld nie wiedersehen.

      Das muß natürlich nicht die ARGE Phoenix sein.

      Übrigens zu @Estevenson
      - sicherlich pastt nicht jedes Posting von @Urlaub2 in Umfang, Form und Inhalt - aber wenn sich dadurch irgendwelche Initiatoren abschrecken lassen - lächerlich.

      Mir ist KEIN Posting bekannt, in dem @Urlaub2 GEGEN diverse Aktionen gesprochen hat.

      Und überflüssige Postings gibt es hier genug.

      Vielleicht muß man langsam das akzeptieren, was ich im Eingangssatz geschrieben habe.
      Avatar
      schrieb am 23.03.09 14:51:44
      Beitrag Nr. 3.172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.823.974 von andi16571 am 23.03.09 11:32:11Keiner hat vorausgesagt, daß der Prozeß vor dem BGH verlorengeht.

      Wenn ein Anwalt glaubt, daß er etwas ausrichten kann, kann er gerne hier posten.

      Ich habe aber erhebliche Zweifel.

      Unser Insolvenzrecht ist eine Zumutung, wenn man 10 Jahre auf sein Geld wartet.

      Ich sehe höchstens noch die (geringe) Chance, daß der Gesetzgeber aktiv wird für Phoenix und ähnliche Fälle.

      Da könnte man mal die FDP ansprechen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.03.09 07:20:52
      Beitrag Nr. 3.173 ()
      Hurrao-Post von der EDW:
      Einlag im März 2005 3030 Euro incl. Agio- Avisierte Auszahlung der EDW in den nächsten 3 Monaten 175 Euro.

      Das Porto ist also raus.
      Avatar
      schrieb am 26.03.09 13:06:59
      Beitrag Nr. 3.174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.849.547 von risiko3 am 26.03.09 07:20:52ach du kacke, da ist ja wenig!

      ich habe übrigens noch kein Geld auf dem Konto...2 Wochen nach Erhalt des Schreibens. Das kann wohl noch 2 1/2 Monate dauern!
      Avatar
      schrieb am 26.03.09 21:30:02
      Beitrag Nr. 3.175 ()
      Bei mir ist auch nach 3 Wochen leider noch kein Geld eingegangen.
      Ich hatte gehofft, dass es schneller geht. Aber die nutzen wahrscheinlich die 3 Monate voll aus.
      Avatar
      schrieb am 27.03.09 17:52:31
      Beitrag Nr. 3.176 ()
      Hallo

      habe Post vom Finanzamt bekommen.
      Die wollen wissen woher mein angelegtes Geld stammt.
      Dann wird wohl die Steuer fällig.
      Wer hat noch Post bekommen?
      Wird wohl jetzt ernst gemacht.
      Wer hat Argumente oder Tipps, die das Finanzamt überzeugen, damit die erst mal Ruhe geben.
      Ich denke diese Tipps können alle die gebrauchen, die bisher in der Steuererklärung ihre Scheingewinne nicht angegeben hatten. Früher oder Später sind noch mehr Leute dran und es werden noch mehr Hilferufe kommen.
      Mit der Versteuerung der Scheingewinne war das doch lange Zeit so, dass man die nicht zu versteuern brauchte, so mein Vermittler.
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 09:09:19
      Beitrag Nr. 3.177 ()
      Hallo Zusammen,

      nachem ich, von der von mir beauftragen RA-Kanzlei Nieding & Barth (ARGE PHOENIX) aus welchen Gründen auch immer, keine Auskunft mehr erhalte, habe ich das Versanddatum meiner Schadensmeldung an die EDW, trotzdem herausbekommen.

      Die ARGE sandte meine Schadensmeldung am 13.07.2005 an die EDW.
      Weiß jemand welches Eingangsdatum (Schadensmeldung) gerade von der EDW zur Zahlung angewiesen werden ?


      Vor Nieding und Barth rate ich ausdrücklich ab. Als Mandant wird man dort behandelt wie ein Antragssteller. Einen Anwalt direkt zu sprechen, wird bereits an der Telefonzentrale abgetan, mit dem Hinweis der Anwalt wäre zu beschäftigt und alle Infos können man im Internet auf der homepage nachlesen. Dort datiert der letzte Stand allerdings von 'Febr. 08.

      Also Vorsicht von dieser Kanzlei.

      Gruß

      Hunter099
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 09:52:30
      Beitrag Nr. 3.178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.867.721 von lupofunk am 27.03.09 17:52:31
      Habe die Information wegen Scheingewinne im u.a. Link erhalten. Hilft auf jeden Fall weiter.

      http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/tex…

      Lt. Auskunft der EdW vor 2 Wochen waren sie mit der Abarbeitung der Schadensmeldung bei Mitte April 05.
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 10:14:18
      Beitrag Nr. 3.179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.870.574 von Hunter999 am 28.03.09 09:09:19Die EDW hatte damals die Formulare in alphabetischer Reihenfolge verschickt.

      Ich habe Buchstabe S und habe meine Schadensmeldung am 26.4.05 zurückgeschickt.

      Mich würde übrigens mal interessieren, ob Leute von der EDW schon einen Bescheid bekommen haben, die ihre Meldung etwa zwischen dem 15. und 20.4.05 verschickt haben.

      Es ist durchaus eine Frechheit von der ARGE.
      Dadurch, daß deine Schadensmeldung erst am 13.7. rausging, bist du vermutlich einer der letzten, die von der EDW einen Bescheid und danach die Teilzahlung bekommen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 10:39:23
      Beitrag Nr. 3.180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.870.723 von Urlaub2 am 28.03.09 10:14:18Dabei habe ich meine Schadensmeldung am 15.04.05 an die ARGE zugesandt. Diese haben sie mir dann 4 (!!) Wochen später wieder zurückgeschickt, mit der Bitte diese zu Befüllen, da die Kanzlei wohl überlastet sei......; also fühlte ich das Ding aus und sandte es dann wieder an die ARGE zurück. Von dort aus wurde die Schadensmeldung dann am 15.07 weitergeleitet........:mad:
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 13:53:52
      Beitrag Nr. 3.181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.870.821 von Hunter999 am 28.03.09 10:39:23Das ist durchaus eine Schweinerei.

      Wieder mal ein Beispiel dafür, daß Anwälte nur gierig und nutzlos sind.

      :eek:

      Ich hätte aber jetzt noch eine andere Frage:

      Wenn die EDW seit Anfang/Mitte Februar mit den Teilzahlungen startete und jetzt den Stand per Mitte April 2005 bearbeitet, müßte sie spätestens bis zum Sommer damit fertig sein und schätzungsweise ein Drittel des Gesamtbetrages von etwa 180 Mio. auszahlen, das wären 60 Mio.

      Es stehen für 2009 aber nur 45 Mio. zur Verfügung.

      Wird dann weiteres Geld beantragt oder erst bis 2010 gewartet ?

      Müßte man mal klären.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 14:20:28
      Beitrag Nr. 3.182 ()
      Die EdW schickt etappenweise Briefe raus, wartet auf den Rücklauf und bearbeitet diesen. Dann hat sie bis zu 3 Monate Zeit das Geld zu überweisen (steht zumindest im beiliegendem Schreiben).
      Bis Jahresende wird bestimmt alles so laufen wie vorgesehen. Wer sich da Hoffnungen macht, es würde zusätzlich Geld zur Verfügung stehen, der kann das vergessen. Ich sage immer wieder, und nicht nur ich, mit den 128 Mill., das war`s dann !!
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 14:54:50
      Beitrag Nr. 3.183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.871.554 von Wertegang am 28.03.09 14:20:28Der Steinbrück hat erst dann reagiert, nachdem ihm Druck seitens der EU drohte.

      Wir haben aber erst dann eine Handhabe, wenn klar ist, wieviel jeder genau aus der Insolvenzmasse zu bekommen hat, was im Extremfall noch Jahre dauern kann.

      Trotzdem glaube ich, daß ich von der EDW noch den vollen Betrag bekomme, wenn das im Extremfall auch erst 2020 ist.

      ;)

      Ich bin aber für gute Ideen immer dankbar.
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 15:15:38
      Beitrag Nr. 3.184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.871.632 von Urlaub2 am 28.03.09 14:54:50Urlaub2, ich weiss nicht wie alt du bist, aber dich scheint es nicht zu stören, wenn du 2020 dein Geld erst bekommst. Hast du mal an die vielen älteren Anleger gedacht, welche, die die Auszahlung nicht erlebt haben und nicht erleben werden. Du würdest gut zu Steinbrück passen. Deine Kommentare nerven mich auch langsam, weil du auf der Gegenseite stehst. Es ist eigenartig, jede Kritik an Verantwortlichen, die mit dieser Sache zu tun haben, versuchst du postwendend zu entkräften. Das fällt auf !!! Wer`s nicht glaubt, soll deine Beiträge im Forum zusammenhängend lesen !!
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 15:25:36
      Beitrag Nr. 3.185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.871.699 von Wertegang am 28.03.09 15:15:38Ich kritisiere ständig, z.B. ARGE, Steinbrück alleine auf dieser Seite.

      Diesen Sch..Dr. Pape vom BGH habe ich regelrecht verflucht, weil es gegen den keine Handhabe gibt mit seinem Urteil, mit dem er einen Riesenschaden anrichtet.

      Ich habe schon kommentiert, daß Amokläufer immer die Falschen treffen...

      Absurde Vorstellung, daß ich auf der "Gegenseite" stehe.

      Wer gute Ideen hat, bitte hier posten.
      Aber ich sehe nicht, was wir ausrichten können.

      Von den scheinbar guten Leuten hier höre und sehe ich nichts.

      Ich werde mich in Zukunft ohnehin mehr zurückhalten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 21:39:40
      Beitrag Nr. 3.186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.871.742 von Urlaub2 am 28.03.09 15:25:36Auf der Gegenseite stehst du ganz sicher nicht, davon bin ich überzeugt. Du bist genauso wie wir alle ein Geschädigter durch Phoenix.

      Aber.... , dir fehlt ganz einfach in vielen Situationen der nötige Sachverstand und ein ausreichender Weitblick für das Ganze und du versuchst mit einer solch erstaunlichen Beharrlichkeit und Vehemenz deinen Standpunkt und deine Meinung unter das Volk zu bringen! Und diese ist dann deine ganz persönliche Meinung, die insbesondere dir allein nützlich ist und für dich ausschlaggebend!

      Die vielen Anleger, die unter dem Betrag von 20.000 Euro investiert waren und somit einfach besonders sicherheitsorientiert waren, (denn das Formular dazu haben alle unterschrieben, auf dem stand, dass \\\\\\\"nur\\\\\\\" 20.000 Euro durch die Einlagensicherung (EDW) abgesichert sind) diese Anleger wird dein ständiges Reden vom BGH Urteil und der Aufruf, erst mal noch abwarten, dort ein wenig anrufen und jammern und schimpfen auf den bösen Insolvenzverwalter nicht ganz so interessieren.

      Deine Kommentare, die du immer so schön mit vielen Leerzeilen versiehst,
      um die außerordentliche Wichtigkeit

      zu demonstrieren

      und so auch sehr schnell eine neue Seite im Thread eröffnet wird, sobald jemand (wie z. B. Krasnal oder mus 10) etwas Interessantes geschrieben haben, damit dann sofort der Beitrag erst mal überschrieben ist mit allein deinen Hoffnungen, deinen Emotionen, Eindrücken und Eventualitäten und somit alles wieder kaputt zu reden, das können wir zur Not auch, wenn du dein Versprechen nicht wirklich einhältst, dich nun zurück zu halten.......

      Und Andy-Hase, Danke, :yawn:
      Avatar
      schrieb am 29.03.09 10:32:23
      Beitrag Nr. 3.187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.872.855 von EStevenson am 28.03.09 21:39:40Das BGH-Urteil hatte eine entscheidende Bedeutung.

      Es fehlt höchstens dem an Sachverstand, der das bestreitet.

      Die EDW kann beim besten Willen nicht den kompletten Betrag auszahlen, wenn überhaupt nicht klar ist, wer wieviel zu bekommen hat.

      Auch habe ich noch nie über den "bösen" Insolvenzverwalter geschimpft, obwohl der sich zumindest ungeschickt verhalten hat.

      Absurd ist, wenn behauptet wird, daß ich auf der "Gegenseite" stehen.

      Ich stelle aber fest, daß es hier durchaus einige "Trolle" gibt, die unsinnige und destruktive Kommentare loslassen, wie es in Internetforen leider häufig ist.

      Ich werde mich in Zukunft ohnehin mehr zurückhalten, weil dieses Posten hier auch nicht viel bringt, aber Trollkommentare als solche bezeichnen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.03.09 14:39:56
      Beitrag Nr. 3.188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.870.723 von Urlaub2 am 28.03.09 10:14:18Hallo,
      meine Schadensmeldung ist am 14.04.2005 bei der EdW eingegangen. Die Bearbeitung ist bislang noch nicht erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 29.03.09 14:47:58
      Beitrag Nr. 3.189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.871.742 von Urlaub2 am 28.03.09 15:25:36hallo Urlaub2,
      Geld zurück 2020? Inflation, Zinsverlust, vielleicht Währungsreform-welcher Wert bleibt dann noch?.
      Zürückhaltung wäre sicherlich gut.

      Grüsse mus10
      Avatar
      schrieb am 29.03.09 15:09:17
      Beitrag Nr. 3.190 ()
      Guten Tag, Ihr alle hier!
      Nach langem interessiertem Lesen in diesem Forum halte ich es nicht mehr aus und fange ich nun auch an, mich an der Diskussion zu beteiligen.
      Ich habe bei Phoenix weniger als 20.000.- EUR eingezahlt und eingebüßt, habe eine Eingangsbestätigung der EdW vom 08.07.2005 auf meine Schadensmeldung vom 20.04.2005 erhalten und seitdem ist Funkstille. Soviel zu mir.

      Den Satz: \"Die EDW kann beim besten Willen nicht den kompletten Betrag auszahlen, wenn überhaupt nicht klar ist, wer wieviel zu bekommen hat.\" von Urlaub2 im Beitrag Nr.: 36.873.438 verstehe ich überhaupt nicht.
      Wieso kann die EdW (noch dazu beim \"besten Willen\"!!) nicht ihren Verpflichtungen nachkommen und 90%, maximal 20.000.- EUR pro Geschädigten auszahlen? Was ist da noch zu klären? Doch nichts für uns geschädigte Anleger! Die EdW ist eine Einrichtung des Bundes, der hat demzufolge für die entsprechende Finanzausstattung zu sorgen, oder nicht? Wehe ich schulde dem Bund in Gestalt des Finanzamtes auch nur einen Bruchteil der Summe, die mir kraft Gesetzes als Entschädigung zusteht! Gern gebe ich der EdW eine Abtretungserklärung für meine Forderungen an die Insolvenzmasse, so ich denn die Zahlung der EdW erhalten habe. Ob mir dann aus der Insolvenzmasse noch etwas zusteht (die restlichen 10% z.B), da würde ich mich geduldig überraschen lassen.
      Aber im Moment (der nun schon vier Jahre dauert) bleibt wohl nur Abwarten, wann, wie und in welcher Höhe meine Bundesrepublik in Gestalt der EdW ihren Verpflichtungen nachkommen wird.

      Wenn es etwas Neues gibt, werde ich es hier kundtun, schließlich interessiert das auch alle, wie es im Einzelfall läuft.

      Gruß lotker
      Avatar
      schrieb am 29.03.09 15:45:58
      Beitrag Nr. 3.191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.874.207 von mus10 am 29.03.09 14:47:58Das bedeutet nicht, daß ich das gut finde.

      Ich bin (auch diesmal wieder !) gerne bereit, mich an Aktionen zu beteiligen.
      Nur frage ich, wie wir das anstellen sollen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.03.09 17:44:47
      Beitrag Nr. 3.192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.872.855 von EStevenson am 28.03.09 21:39:40Nun muss ich auch mal was zu den (in meinen Augen) sinnlosen aggressiven Kommentaren sagen, wobei mir derzeit EStevenson besonders auffällt.
      Es kann doch jeder seine eigene Meinung hier äußern, warum hackst Du auf Urlaub2 herum???
      In meinen Augen kamen von dort sehr informative Nachrichten und ob ich alles genauso sehe, das ist doch eine ganz andere Sache.

      Es nervt echt, dass es hier Leute gibt, die dauernd über andere herziehen müssen, könnt Ihr Euch zu diesem Zweck nicht eine andere Plattform suchen??? Dadurch habt Ihr schon einige Leute vergrault, die sich konstruktiv beteiligt hatten.

      Hier geht es doch um Infos über den Fortgang der Phoenix Pleite und was aus unseren Geldern wird. Da kann doch jeder seinen Senf dazu geben, aber Meckern hilft am wenigsten.

      Man bekommt auch nicht immer eine Antwort auf Fragen. So erging es mir z.B., als ich Post vom Finanzamt bekam und wissen wollte, was ich tun sollte und wer welche Erfahrungen zu berichten hätte.
      Statt herumzumeckern, hätten die, die alles so gut zu wissen glauben, ja mal antworten können!

      Ichs stelle fest, dass es öfters keine Antworten gibt.

      Aber das ist nun mal so und ja auch kein Weltuntergang, sondern ich akzeptiere es eben so.
      Avatar
      schrieb am 29.03.09 17:53:08
      Beitrag Nr. 3.193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.874.339 von Urlaub2 am 29.03.09 15:45:58eine mögliche Aktion, die indirekt Druck auf die Verantwortlichen in der Bundesregierung machen könnte, geistert mir schon seit Monaten durch den Kopf, allerdings sind wir, die wir hier lesen, dazu möglicherweise zu wenige: Ein konzertierter Bank-Run.
      Vorteile: Absolut anonym gegenüber öffentlichen Stellen, keine Petitionen, Anträge oder irgendetwas, wo man seinen Namen (außer bei der Bank natürlich, aber das ist eh alles überwacht) angeben muß. Keine Kosten (Anwälte, Berater, Vereine etc.). Vorgehen: Idealerweise beim Geld-Abräumen (das ist der entscheidende Punkt) auf den fragenden Blick des Bankangestellten auf das Nicht-Funktionieren des Einlagensicherungssystems und den Fall Phoenix und EdW hinweisen, das ist zwar nicht ganz astrein, weil es verschiedene Systeme sind, sollte aber, vor allem, wenn es mehrere bei der gleichen Bank machen, seine Wirkung nicht verfehlen (außerdem: der Zweck heiligt die Mittel). Für dieses Vorgehen Werbung machen bei Verwandten und ggf. Bekannten, die den Hintergrund des Ganzen verstehen. Und hoffen, daß genügend mitmachen (wir haben hier täglich zwischen 500 und 1000 Lesern, da müßte doch was gehen) und sich die Verantwortlichen was einfallen lassen.
      Nachteile: Keine Zinsen für das abgezogene Geld (angesichts negativer Realzinsen, auf die auch noch Steuern fällig werden, verschmerzbar). Wenn zu wenige mitmachen, passiert gar nix (Hohe Wahrscheinlichkeit). Wenn die Banken und die Regierung die Hinweise nicht verstehen, passiert gar nix (Hohe Wahrscheinlichkeit). Wenn es zuviele machen, gibt's Bankenzusammenbrüche und unser Geld ist erst recht weg (Niedrige Wahrscheinlichkeit, aber nicht unmöglich heutzutage).
      Muß aber jeder selbst für sich entscheiden...
      Avatar
      schrieb am 29.03.09 20:54:40
      Beitrag Nr. 3.194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.874.777 von mizzi333 am 29.03.09 17:44:47Mizzi, für deine Steuererklärung sind aber weder die Leute hier im Thread zuständig, noch dein Vermittler sondern ganz allein du und wenn du damit überfordert bist, dein Steuerberater! Und dass du hier von Leuten eine Antwort auf deine Fragen erbittest, zeigt ein gewisses Verständnisproblem, um es mal vorsichtig auszudrücken.

      Dieses Forum hätte auch dazu dienen können, etwas gemeinsam zu bewegen und nicht Hilfestellung und Problembewältigung für elementarste Dinge zu geben.
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 02:13:49
      Beitrag Nr. 3.195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.875.716 von EStevenson am 29.03.09 20:54:40Also langsam wird mein Hals immer dicker. :mad:

      Der einzige, der scheinbar Verständigungsprobleme, bzw. ein gravierendes Verständnisproblem hat, scheinst Du zu sein Stevenson. Dieses Forum ist schliesslich einzig und allein dafür da, sich auszutauschen. Dazu gehört auch, dass man Fragen stellen kann, wie andere die Problematik der Besteuerung der Scheingewinne handhaben.

      Es geht mir tierisch auf den Senkel, dass Du permanent über andere Leute herfällst, ohne selbst was konstruktives hier beizutragen.
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 14:31:53
      Beitrag Nr. 3.196 ()
      ETevenson,

      kannst du dich mal mit deinen wertvollen Beiträgen zurückhalten. Merkst du eigentlich nicht, daß du hier mehr und mehr Leute im Forum nur annervst?

      Leider kann man solche ******* wie dich nicht aus dem Forum verbannen solange du dich nicht gänzlich am Ton vergreift.
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 17:10:00
      Beitrag Nr. 3.197 ()
      hallo leute
      nun haben wir es geschafft!!
      die leute, welche uns und für uns wichtige informationen beschafft haben erscheinen nicht mehr im chat,
      wir zerfleischen uns mit sinnlosen threads,
      jeder versucht einzeln irgendwie irgendwas zu unternehmen

      wenn ich als verantwortlicher für die entschädigungszahlungen hier mitlesen würde-ich würde mir die hände reiben und mich totlachen.
      SCHADE, zumal ich viele mitgeschädigte auf unseren thread aufmerksam gemacht und zur mitarbeit gebeten habe.
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 22:02:10
      Beitrag Nr. 3.198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.881.264 von Lot50 am 30.03.09 17:10:00Mir fällt auf, daß unser Thread hier stark beachtet wird (heute alleine schon 1330 Klicks).

      Es gibt aber nur relativ wenige Postings.

      Wer gute Ideen hat, soll sich nicht zurückhalten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 13:11:26
      Beitrag Nr. 3.199 ()
      Statt der Selbtzerfleischung: Wie wäre es, wenn jemand der länger hier dabei ist, mal den aktuellen Stand zusammenfaßt?
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 10:59:52
      Beitrag Nr. 3.200 ()
      Hallo Krasnal,Heinz Rinde usw
      Pressemitteilung markt intern 31.03.2009


      http://www.markt-intern.de/news/newsdetails/artikel/126/phoe…


      Interessanter Artikel zur Edw...

      Phönix-Pleite: Sonderbeiträge für Edw-Mitglieder nur aufgeschoben.
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 11:11:25
      Beitrag Nr. 3.201 ()
      Auch ein Schreiben von der DVS DEutscher Verbraucherschutzring bekommen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :confused:

      http://www.markt-intern.de/news/newsdetails/artikel/126/phoe…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.markt-intern.de/news/newsdetails/artikel/126/phoe…
      auch interessant
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 14:08:49
      Beitrag Nr. 3.202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.895.153 von KOLTOROC am 01.04.09 11:11:25Es wäre vernünftiger, "normale" Beiträge höher festzusetzen als Sonderbeiträge, weil die vor Gericht wieder angefochten werden können.

      Der Kredit des Bundes kann über viele Jahre zurückgezahlt werden, zumal es sehr unwahrscheinlich ist, daß es noch einmal so einen großen Schaden wie Phoenix gibt.

      Wir müßten die EDW dazu bringen, daß sie trotz der Aussonderungsproblematik höhere Zahlungen leistet.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 22:23:53
      Beitrag Nr. 3.203 ()
      Wenn man die Mitteilung vom 02.03.09 vom RA Schmitt liest, wird einem die voraussichtliche Aussichtslosigkeit der Situation vor Augen geführt.
      Da nutzt auch das Rufen nach "Allheilbringenden" ehemaligen Forenteilnehmern nicht viel, auch wenn es schade ist, dass einige nicht mehr posten.
      Zu aller Klagerei über EdW, Bafin, RA Schmitt usw. kann ich nicht verstehen, dass eher selten bis gar nicht folgende Situation Beachtung findet bzw. anscheinend als selbstverständlich betrachtet wird.

      Jeder von uns hat eine Auflistung seiner Ansprüche detailliert zusammengestellt bekommen.
      Zwischen der tatsächlichen Einzahlung (OHNE jegliche "Scheingewinne") und dem vom Insoverwalter bestätigten Anspruch liegt ein mehr oder weniger großer Betrag.

      Die Differenzsumme wird grundsätzlich "bestritten" !

      Viele werden es evt. überlesen haben, einige werden es zur Kenntniss genommen haben. Fakt ist, dass die Differenz zum wesentlichsten (über 90%) Teil aus Agio und Bestandsprovisionen der Herren "Vermittler" und "Anlageberater" besteht.
      Die "Bestandsprovision" macht je nach Zugehörigkeit einen Löwenanteil aus.

      Ich habe bei zwei Verträgen die sehr kurz liefen (9.03 und 8.04 bis jeweils 2.05) allein € 2.416,-- an Agio und Bestandsprovision gezahlt, Agio sind rund 25%.

      D.h. das JEDER Monat der Phoenix-Zugehörigkeit MEINER unmittelbaren Einzahlungssumme geschadet hat, indem genau dieser monatliche "Verlust" das Konto der Vermittler nach oben brachte.
      Mein Kenntnisstand ist, dass genau diese Beträge vom Insolvenzverwalter nicht zurückgefordert worden sind, weil rechtlich nicht angreifbar. Weiß da jemand was anderes ?

      Falls dieses Fakt ist, kann ich die sehr zurückhaltenden Statements auf zwei etwas weniger präzise Vorabposts nicht nachvollziehen.
      Ich persönlich habe zwar nur rund 16.000,- eingezahlt, aber in kürzester Zeit die o.g. Summe wieder abgezogen bekommen.
      Auf den Rest erhalte ich nun Allmosen der EdW, was unterm Strich der Witz des Jahrhunderts werden wird. Vielleicht 4.000,- bis 5.000,- ? Wäre schon viel.
      Aber sind das die (von den "Beratern" mir im Gespräch bei Anlage erwähnten) 90% der EdW für den absoluten Ernstfall ? Tja, ich muß in Mathe gefehlt haben.
      Leider sind in meinem Sog noch Leute mit zweimal jeweils rund 20.000,- und einmal mit fast dem vierfachen Betrag beschissen worden.
      Bei denen ist die Differenzsumme des "bestrittenen" Betrages schon krass. Ich möchte die nicht von Leuten sehen, die seit 5 Jahren mit 20.000,- investiert waren.
      Monat für Monat weniger, für aus dem Schneeballsystem gezahlte "Bestandsprovisionen" !

      Und keinen stört es ?
      Avatar
      schrieb am 02.04.09 08:26:48
      Beitrag Nr. 3.204 ()
      Ich habe vor ca. 3 Wochen mit meinem damaligen Vermittler gesprochen. Er hat vor kurzer Zeit ein Schreiben vom Insolvenzverwalter bekommen in dem er aufgefordert wird seine erhaltenen Provisionen (ein sechsstelliger Betrag!) zurückzuahlen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 10:34:19
      Beitrag Nr. 3.205 ()
      infos vom Bundestag:

      die Rede von Herrn Schäffler füge ich bei. Am 22.4. gibt es eine Anhörung, die Stellungnahmen und das Protokoll finden Sie später unter diesem Link:

      http://www.bundestag.de/Ausschuesse/a07/anhoerungen/index.ht…
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 11:28:54
      Beitrag Nr. 3.206 ()
      Meine frage ist - wie machen wir druck auf die Bundesregierung ?

      An Frau Merkel und Herr Steinbrück... jetzt muss eine Lösung gefunden werden.. wir möchten unsere 90%/20.000 eur0 jetzt - und nicht eine teilentschädigung...:eek:

      Könnten alle Phoenix geschädigten an abgeordneten die zur regierungspartiene zugehören -ordentlichen druck machen ???
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 14:29:51
      Beitrag Nr. 3.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.912.700 von HansHenrikPhilippsen am 03.04.09 10:34:19Wo ist die Rede von Schäffler ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 20:12:22
      Beitrag Nr. 3.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.895.153 von KOLTOROC am 01.04.09 11:11:25Hallo,
      ich bin absolut neu hier und sag erst mal hallo- ein Bekannter hat mich auf diesen Thread aufmerksam gemacht.
      Ich werde durch die Rechtsanwälte Tilp & Co vertreten und bin maßlos entäuscht daß die angeblich beste Kanzlei rein gar nichts erreicht hat.
      Und ich habe ebenfalls ein Schreiben vom DVS Deutscher Verbraucherschutzring erhalten.
      Da kann man auch an einer Petition teilnehmen (wobei ich gelesen habe wie erfolgreich man hier schon war)
      Angeblich haben die erfolgreich auf die 20000.- Entschädigung geklagt und "man könnte das auch" was aber sicherlich mit größeren Kosten verbunden wäre.
      Alles in Allem kassieren nur die Anwälte und wenn ich überlege wieviel von den versprochenen 20000.- übrig bleiben würde...
      Ich war seit Anfang 2001 dabei.
      Mich- sorry wegen der Ausdrucksweise- k.... das Verhalten der EDW und der Regierung geradezu an!
      Es geht ja hier nicht um ein paar blöde Anleger sondern eine riesige Zahl Geschädigter die seit 05 auf ihr Geld warten.
      Die sollten alle unisono das Land mit einer Flut von Klagen überziehen dann würde ich eine Chance sehen diese Bananenrepublik zum Handeln zu zwingen.

      Aber wie sieht Eure Einschätzung des DVS aus?

      P.S. ich hoffe daß die Anleger (so wie ich) langsam aufwachen und sich auch einmischen,
      denn das kann und darf doch nicht wahr sein!

      Viele Grüße
      Oliver
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 09:16:23
      Beitrag Nr. 3.209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.917.938 von Premacyost am 03.04.09 20:12:22Zum Thema DVS kann ich nur sagen - die Sache mit den angeblichen Zahlungen der EdW-Höchstentschädigungen hat für mich ein "Geschmäckle". Ich glaube es nicht und kenne auch Niemanden der durch die Anwaltsdrohungen einfach mal so die 20.000 / 40.000 € erhielt (abgesehen von den Fällen im Frühjahr 2008, wobei dort die EdW in klaren Fällen mit sehr großen Anlagesummen definitiv freiwillig agierte und erst das Berliner VG-Urteil die Aktivitäten stoppte).
      So gern ich es auch jedem Betroffenen gönne, so juristisch schwierig sehe ich auch die Berechnung der (Teil)entschädigungen im Bezug auf die uminösen Aussonderungsrechte. Nach wie vor ist für mich auch nicht klar ob und in wie weit die EdW im Falle voller Entschädigungen entsprechend Gläubiger im Phoenix-Insolvenzverfahren bzw. Anspruchberechtigter für Aussonderungen würde? So könnte man eventuell das Problem wer und wieviel etwas entwirren und für schnelleren geldfluß sorgen.
      Die wichtigere Baustelle ist wohl das festgefahrene Insolvenzverfahren und hier sind neue Ansätze der experten gefragt, um eine regelinsolvenz bis zum Jahr 2015 oder später zu verhindern.
      Den Weg zur Politik habe ich wie viele andere Geschädigte schon mehrfach gemacht, aber die Antworten geschweige denn Ergebnisse sind seh deprimierend. Auch Presse und TV konnten doch keine Lobby mobilisieren und außer uns selbst, den sogenannten Anlegeranwälten und den involvierten Institutionen interessiert Phoenix doch eigentlich leider keinen Menschen - wie kann man das ändern?!

      Den DVS-Coup mit der kostenlosen Petition möchte ich garnicht weiter kommentieren... :confused:

      Noch ein Wort zum #3178 von andi16571:

      Natürlich sind hier hohe Bestandsprovisionen geflossen und ich verstehe die Aufregung, aber man sollte folgende Dinge mit beachten. Zum einen sind die gewinnunabhängigen Gebühren von 0,5 % monatlich nicht voll an den Vertrieb geflossen (sondern je nach Vertrag zwischen ca. 40 und max. 80 % der Summe) und je nach realem Kontoverlauf basierten die Zahlen speziell nach 1997 nahe voll auf dem tatsächlich von Phoenix gehandelten Volumina (wobei es natürlich nach woe vor Kapitalanlagebetrug ist). Will man nun dem Vermittler ans Fell so stehen dort neben der Verjährung vor allem wirtschaftliche Aspekte. Keiner der ehemaligen PMA-Vermittler ist noch wirklich ein solventer Anspruchsgegner und in vielen Fällen ist längst die (private) Insolvenz da bzw. gab es auch schon Suizidfälle. Natürlich hat auch schon längst der Insolvenzverwalter das Thema aufgegriffen und forderte schon 2008 Millionenbeträge von der einzelnen Firmen bzw. Personengesellschaften. Mangels Finanzkraft waren und sind die zu erwatenden Beiträge zur Masse jedoch relativ überschaubar.
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 10:00:30
      Beitrag Nr. 3.210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.439 von schnobelloch am 04.04.09 09:16:23Hallo,

      bin brandneu hier, weil ich via google auf der Suche nach neuesten Nachrichten zu dem leidigen Thema Phoenix war. Bin auch geschädigt, habe noch keine Post von der edw erhalten, aber bekomme auch immer wieder diverse Anwaltsschreiben.

      Dürfte ich doch um einen Kommentar zum DVS-Coup bitten, da ich schwer verunsichert bin, was sinnvoll ist und was nicht. Die Schreiben suggerieren ja, dass das jeweilige Vorgehen das einzige ist, das kurzfristigen Erfolg verspricht...

      Merci vielmals!
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 12:59:58
      Beitrag Nr. 3.211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.439 von schnobelloch am 04.04.09 09:16:23Von DVS und Anwälten würde ich abraten.

      Die EDW ist in Höhe des Betrages, den sie ausgezahlt hat, gleichberechtigter Gläubiger bei Phoenix.

      Ich sehe höchstens als Möglichkeit, daß wir uns vielleicht mal an die FDP als künftigen Wahlsieger wenden, damit die der EDW etwas mehr Geld zu Verfügung stellt, damit von da höhere Teilzahlungen kommen können.

      Ich vermute, daß die EDW Rücksicht darauf nimmt, daß sie nur 128 Mio. hat bzw. bekommt, was definitiv nicht reicht.

      Wer bessere Ideen hat, kann die hier gerne posten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 22:05:52
      Beitrag Nr. 3.212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.527 von heikster am 04.04.09 10:00:30Genau da liegt der Hase im Pfeffer - es wird eben mehr oder weniger gut der Eindruck erweckt das es z. B. mit DVS & Co. schneller , besser oder überhaupt nur geht! Bin seit 3,5 Jahren selbst Mandant bei einer großen und namenhaften Kanzlei und außer Spesen (reicht von ca. 100 € bis zu 5 % des letzten PMA-Kontostandes zzgl. Märchensteuer) ist da bislang nichts gewesen. Genauso wenig ist es im Bereich der den Scheingewinnrückforderungen von Schubra einem Anwalt gelungen nachhaltig die Forderung zu mindern oder gar gerichtlich zu obsiegen (in der Regel war es am preiswertesten sich z. B. 70/30 mit Insolvenzverwalter Frank Schmitt zu vergleichen). Neben den Schauplätzen EdW und Insolvenzverfahren (Feststellungsklagen, Aussonderungsrechte) wird der nächste große Tummelplatz sicherlich auch der Streit um die Scheingewinn-besteuerungen ab 1999 sein (hier könnte es in einigen Fällen zum Supergau kommen = keine oder wenig Entschädigung, Rückforderungen durch Insolvenzverwalter, volle Scheingewinnbesteuerung FA). :(
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 22:21:55
      Beitrag Nr. 3.213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.953 von Urlaub2 am 04.04.09 12:59:58Wenn man sich die bsiherigen Verläufe der Bundestagsberatungen zum Thema Phoenix / EdW so anschaut oder nachliest kann einem bei den meisten Abgeordneten (oft gleichzeitig wichtige Ausschußmitglieder) regekrecht schlecht werden. In der FDP sehe ich auch am ehesten einen poteziellen Ansprechpartner (hatte auch schon direkten Kontakt mit Herrn Schäffler).

      Bei den 128 Mio. Zwischenfinanzierung zzgl. der Eigenmittel der EdW (geschätzt wohl deutlich unter 10 Mio. € die ja auch niemals voll ausgreicht werden dürfen) könnte es sich wohl leider doch um die gesamte benötigte Summe handeln. Zunächst wurde ja immer von 180 bis 200 Mio. € gesprochen (Einlagen abzgl. Auszahlungen als Berechnungssaldo), doch nun rechnet die EdW ja zu 100 % mit der Forderungsberechnung von Schubra und da werden ja auch alle "realen" Handelsverluste & Kosten mit berücksichtigt. So schmelzen besonders die Ansprüche langjähriger Anleger stark dahin (der Insolvenzplan stellte hingegen gerade diese Anlegergruppe sehr viel besser und damit war der Widerstand von Großanlegern spätere Jahre wie Citco nur allzu verständlich).
      Avatar
      schrieb am 05.04.09 09:14:41
      Beitrag Nr. 3.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.921.141 von schnobelloch am 04.04.09 22:21:55Wenn der einzelne weniger zu bekommen hat, würde ja der Schaden höher, den die EDW ersetzen muß.

      Ich denke, daß etwa 180 Mio. zutreffend ist, zumal die Insolvenzmasse in etwa feststeht.

      Dieser Betrag würde höchstens dadurch gemindert, daß durch den ersten gewonnenen BGH-Prozeß höhere Scheingewinnrückforderungen möglich sind und dadurch die Insolvenzmasse steigt.

      Neulingen in diesem Forum rate ich, die letzten 20 Seiten durchzulesen, um sich in dieses komplizierte Thema einzuarbeiten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.04.09 19:51:55
      Beitrag Nr. 3.215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.921.572 von Urlaub2 am 05.04.09 09:14:41Schönen Sonntag noch,
      verjährt zum Thema Scheingewinne nicht mal was?
      Wir haben uns nämlich unsere Scheingewinne auszahlen lassen aber auch Teilbeträge der Einlagen weil wir die Kohle dringend nötig hatten.
      Wir haben bisher nichts von Niemanden gehört und dachten,
      daß wir mit einer Rückzahlung von ca. 15000.- (Einlagen minus Gewinne minus Teileinlagen bezogen auf die Entschädigungssume von 20000.-) eigentlich schon genug gestraft sind.

      Wenn jetzt eine Rückforderung kommt sind wir schlich insolvent und können unser schwäb. Häusle verkaufen:confused:
      Daß eine Rückforderung im Zuge einer Entschädigungszahlung kommt wäre für mein rechtliches Verständnis ja noch nachvollziehbar,

      aber mein rechtliches Verständnis- geprägt von gesundem Menschnverstand- scheint ja ein anderes zu sein als von denen,
      die von Gesetz wegen eigentlich zum Wohle des dt. Volkes......;)

      Einer Initiative von Euch zur FDP würde ich mich anschließen!
      Meine Stimme haben die auch, wenn´s mir auch schwer fällt.

      Schönen Sonntag noch

      Oliver
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 09:18:18
      Beitrag Nr. 3.216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.922.926 von Premacyost am 05.04.09 19:51:55Nochwas zum Thema Scheingewinne:

      Das betrifft nur die, die mehr bekommen haben als ihre Einzahlungen, also "scheinbar" einen Gewinn gemacht haben.

      Das wäre dann auch berechtigt.

      Wenn man von einem Bankräuber die Beute geschenkt bekommt, kann man die auch nicht behalten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 10:30:29
      Beitrag Nr. 3.217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.924.330 von Urlaub2 am 06.04.09 09:18:18Danke,
      das beruhigt doch wieder etwas.
      Ist halt so daß wir mittlerweile mit Allem rechnen bei diesem Riesenskandal der da untern Tisch gekehrt wird.
      Wir haben im Februar unsere Auszahlungen beim FA nachgereicht und warten jetzt auf unser "Ostergeschenk".
      Hab keine Ahnung wie die das versteuern,
      bin selbständig und habe von 2001- 2005 teilweise sehr schlechte Jahre gehabt (mußt 2003/2004 z.B. keine Einkommenssteuer zahlen),
      vielleicht!? hält es sich deswegen in Grenzen,
      aber das ist nur eine schwache Hoffnung.
      Vielleicht hast Du da ja auch den Durchblick.

      Ich könnte mir vorstellen daß nach dem BGH Urteil die Bereitschaft der Geschädigten gestiegen ist sich an Aktionen zu beteiligen und auch wenn sie sehen,
      wie zögerlich und mit welchen Abschlägen die EDW zahlt.

      Jede (Wähler) Stimme zählt und falls man mit der FDP tatsächlich etwas erreichen könnte zählt ja auch jedes Prozent mehr Stimmen bei ihrem späteren Einfluß in einer Regierung.
      Unsere halbe Verwandtschaft steckt drinne!

      Danke nochmals für die prompte Antwort
      Oliver
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 13:34:28
      Beitrag Nr. 3.218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.924.330 von Urlaub2 am 06.04.09 09:18:18Die Antwort betreffs Scheingewinne von Urlaub2 ist falsch.
      Einige haben vom Finanzamt Post bekommen. Nach einem entsprechenden Gerichtsurteil sind Scheingewinne zu versteuern. Also Gewinne, die auf dem Kontoauszug von Phoenix nur auf dem Papier standen. Das ist allgemein bekannt. Hatte letztens einen Link ins Netz gestellt, wie man sich in so einer Situation verhalten sollte.
      Hat also mit der Rückforderung, die der Insolvenzverwalter an einige schickte, nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 13:45:23
      Beitrag Nr. 3.219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.926.269 von Wertegang am 06.04.09 13:34:28Es ist natürlich richtig, daß alle Scheingewinne versteuert werden müssen, was ich für sehr ungerecht halte.

      Mein Posting bezog sich aber nur auf die Scheingewinne, die der Insolvenzverwalter zurückfordern kann.
      Das sind nur die Beträge, die den Saldo der Einzahlungen übersteigen.

      ;)

      Man sieht, das Thema ist kompliziert.

      :D
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 20:03:17
      Beitrag Nr. 3.220 ()
      Hier mal eine Frage an diejenigen, die von der EdW schon das Schreiben auf Anspruchfeststellung oder aber sogar eine Teilerstattung erhalten haben

      Meine Eltern haben nun auch Post von der EdW bekommen.

      Zu folgenden zwei Punkten möchte ich da mal Eure Meinung hören:

      1.)
      Forderungsansprüche gegen Dr. Godehard Puckler

      Hier hat es von der Schubra im Juli 2007 ein Schreiben/eine Aufforderung gegeben, dem Rechtsverfolgungspool beizutreten.
      Ein Frist wurde zum 31.8.2006 gestellt.

      Meine Eltern sind diesem Rechtsverfolgungspool beigetreten, von dem man aber nie wieder etwas gehört hat.
      Der Forderungsanspruch ist auf € 22.050,- eingetragen, der TATSÄCHLICHEN Einzahlungssumme.

      Diese wurde ja hinterher grundsätzlich von RA Schmitt bestritten (abgezogenen Agios + Bestandsprovisionen etc.) sodass nach nur etwas über einem Jahr bestehender Zugehörigkeit Schmitt nur etwas über 20.000,- eingetragen hat.

      Auf dem EdW FRagebogen würde ich also vermutlich (Bitte um Bestätigung) eintragen, dass man Ansprüche an Puckler gestellt hat, noch keine Auszahlungen erhalten hat und die Forderungssumme 22.050,- beträgt ! RICHTIG ???

      Wenn ja, wie macht sich dieser Beitritt ggf. bei der Rückerstattung der EdW bemerkbar ?

      Läuft der Rechtsverfolgungspool überhaupt noch ?

      zu Punkt 2.)

      Was ist zu Punkt 3 "PMA Gemeinschaftskonten" gemeint ?

      Ist für einen einzelenen Privatanleger oder ein Ehepaar doch gar nicht relevant gewesen, oder ??

      Danke vorab für Eure Mühe - sorry für den ein oder anderen Rechtschreibfehler - war ein wenig in Eile.
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 20:31:46
      Beitrag Nr. 3.221 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.929.167 von andi16571 am 06.04.09 20:03:17Die Schubra hat mir am 11.9.08 mitgeteilt, daß der Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler mangels Finanzierung eingestellt wurde.

      Ich hatte übrigens mit diesem Wirtschaftsprüfer mal telefoniert, bevor ich bei Phoenix eingestiegen war. (muß 2003 gewesen sein)

      Er sagte mir, daß er als Prüfer der GmbH beim "Man. Account" Stichproben mache.


      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 10:27:18
      Beitrag Nr. 3.222 ()
      Puckler-Pool: Dieser Pool wurde im Dezember 08 aufgelöst und damit die Mitgliedschaft in diesem Pool. Wer anschließend doch noch ein Forderungsantrag neu gestellt hat, muss diesen bei der EdW angeben.
      PMA- Gemeinschaftskonto: Damit ist gemeint, wenn im Konto mindestens 2 Anleger vorhanden sind, unabhängig in welchem privaten Verhältnis sie zueinander standen. Wenn zwischen diesen Kontoinhabern eine vertragliche Vereinbarung über die prozentuale Aufteilung bestand und damals von Phoenix bestätigt wurde, muss dies bei der EdW angegeben werden (in der "Erklärung").Kopien mitschicken, ansonsten mit "Nein" bei Gemeinschaftskonten ankreuzen.
      Avatar
      schrieb am 09.04.09 14:18:27
      Beitrag Nr. 3.223 ()
      Danke für die Info.

      Sind diese "Teilentschädigungen" nun eigentlich so zu sehen, dass JEDER Gläubiger jetzt drei Jahre nacheinander einen kleineren Betrag bekommt, oder werden alphabetisch jeweils so viele EX-Anleger mit dem von der EdW zu erwartenden maximum "beschenkt", so weit das Bundesdarlehen Jahr für Jahr reicht ?

      Kann man/Können bereits entschädigte mal mailen, welche %-Quote der TATSÄCHLICHEN Einzahlungen von der EdW bisher erstattet wurden ?

      Vielen Dank !
      Avatar
      schrieb am 11.04.09 08:37:18
      Beitrag Nr. 3.224 ()
      Habe auch dieses Schreiben vom DVS (Deutscher Verbraucherschutzring) erhalten.
      Wirkt erst einmal recht vernünftig und seriös. Was mir etwas zweifelhaft erscheint ist der Satz: "Man erhält scheinbar nur dann seine gesamte Entschädigung von der EDW, wenn man mit öffentlichkeitswirksamer Klage droht".
      Ob das so einfach ist?!????

      Beim googeln nach "Deutscher Verbraucherschutzring" habe ich hingegen erst einmal nichts Negatives gefunden. Nur bei "Arge Phoenix" gibt es einen Hinweis, daß im geschlossenen Mandantenbereich mehr Informationen zu DVS zu finden sein sollen und daß keine "Handlungsnot" für Anleger bestehe.
      Ich vermute eine Konkurrenzsituation zwischen diesen beiden Organisationen.

      Fazit: das Antwortschreiben an die DVS zurücksenden mit der Bitte um kostenlose, unverbindliche Informationen von einem DVS-Vertrauensanwalt kann eigentlich nicht schaden!?
      Hat jemand schon mit dieser Organisation Kontakt aufgenommen?
      Avatar
      schrieb am 11.04.09 10:02:24
      Beitrag Nr. 3.225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.955.717 von Linker_Verteidiger am 11.04.09 08:37:18Kostenlose und unverbindliche Infos können nie schaden.

      Wenn du willst, kannst du ja das Ergebnis hier posten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.04.09 21:54:50
      Beitrag Nr. 3.226 ()
      Hallo an alle Poster und Leser!
      Habe auch eine Rückfrage bzgl. des DVS-Schreibens.
      Also soweit ich die Richtung dieses Forums verstanden habe sollte das Motto jedes Geschädigten lauten: Druck, Druck , Druck!
      Deswegen verstehe ich nicht, warum die DVS-Petition hier doch so negativ aufgenommen wird.
      Ich bin mir darüber im Klaren, dass deswegen noch kein Kobold losziehen wird, der uns Geschädigten die Anspruchssumme gegen den EDW auszahlt. Es ist mir aber eben auch nicht ersichtlich, was nachteilhaft an der Petiton sein soll. Die ganze Sache soll einfach nicht in Vergessenheit geraten.
      Der Entschädigungsfall liegt vor. Wir sind Gläubiger einer Bundeseinrichtung. Verstehe nicht warum ich mich jetzt mit einer Teilauszahlung zufrieden geben sollte, wobei selbst diese nur ein Hoffnungsschimmer ist.
      Ich bin Student kurz vor dem Abschluss und stehe schon bald dem Anspruch des Bundes gegenüber, meine Ausbildungdsförderung zurück zu zahlen...dafür hatte ich mal Geld angelegt...aber nuja...werde dann wohl einfach die Ansprüche aufrechnen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 09:08:14
      Beitrag Nr. 3.227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.961.426 von bauarbeiter am 13.04.09 21:54:50Hallo,

      ich habe auch ein Schreiben des DVS erhalten. Allerdings ist es für mich ziemlich fragwürdig, dass der Vorsitzende des DVS kein geringerer als der leitende Anwalt in der Kanzlei PBW Rechtsanwälte Jena ist, die zufällig auch noch im gleichen Haus ihren Sitz haben.

      Da frage ich mich, ob das wirklich mit rechten Dingen zugeht...

      Meine Vertretung werde ich keinem Anwalt übergeben, ich habe bereits genug Geld verloren als dass ich es noch einem Rechtsverdreher in den Rachen werfen werde.

      Bin gespannt, wie Eure Erfahrungen mit den Anwälten sein werden.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 11:21:12
      Beitrag Nr. 3.228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.961.426 von bauarbeiter am 13.04.09 21:54:50Nicht schlecht mit Aufrechnung - schade es zumindest mit dem Finanzamt nicht so funktioniert...

      Die Petition an sich ist ja auch o. k. (wobei man dafür die DVS nicht braucht und es immer kostenfrei ist), aber die DVS möchte ja jediglich die "Kontakte" vertiefen und evtl. springt ja später doch noch ein Mandat für die "Vertrauenanwälte" dabei heraus.
      Dier bisherigen mir bekannten Petitionen zum Thema Phoenix/EdW-Entschädigungssystem sind eher verpufft bzw. wurden leider vom Ausschuß nicht zugelassen.
      Mit den Teilentschädigungen (bei einigen auch bis zur Höchstsumme)werden wir wohl leben müssen, denn eine Abkehr davon scheint mir bei dem festgefahrenen Regelinsolvenzverfahren Phoenix sehr fraglich. Wie schon erwähnt halte ich die Sache mit dem anwaltlichen Druck im Zusammenhang mit voller Entschädigung durch die edW für eine fette Finte. Die Kopie eines Enschädigungsbescheides über 20.000 € ist echt (Frühjahr 2008 hat die EdW in rund 78 "eindeutigen" Fällen freiwillig voll reguliert), aber wohl kaum auf anwaltliche Aktivitäten zurückzuführen).
      Seriöse einzuschätzende Juristen weisen auf der Homepage darauf hin, das die EdW auch mit "anwaltlichem Druck" aktuell nicht von ihrer Route abweicht und andere Darstellungen mit Vorsicht zu geniessen sind.
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 14:16:22
      Beitrag Nr. 3.229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.926.269 von Wertegang am 06.04.09 13:34:28Ist es möglich, diesen Link noch mal hier einzustellen?
      Ich habe vom Finanzamt Post bekommen und wäre dankbar für einen Tip, wie man sich verhalten sollte.
      Ich soll meine Einkünfte aus PMA darlegen.
      Wie ist die Rechtslage?

      Wahrscheinlich wurde darüber hier schon so einiges geschrieben, ich habe aber leider nichts gefunden.

      Danke für Hinweise
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 17:26:42
      Beitrag Nr. 3.230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.971.812 von Xentizia0 am 15.04.09 14:16:22Prinzipiell sind Scheingewinne zu versteuern. Aber wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Was Phoenix betrifft gehen die Meinungen wohl auseinander.
      Das Thema wurde hier im Forum z.B. im Dezember 2008 diskutiert. Z.B. hier:
      http://www.wallstreet-online.deimg.wallstreet-online.de/disk… und auf den Seiten davor/dahinter.
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 18:21:48
      Beitrag Nr. 3.231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.973.427 von nablator am 15.04.09 17:26:42Hier noch eine interessante Info:

      http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/24125365_kw17_fi…

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 18:39:48
      Beitrag Nr. 3.232 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.970.488 von schnobelloch am 15.04.09 11:21:12Richtig, sehe ich genauso.

      Wer will, kann ja mal das DVS-Schreiben hier reinstellen, da viele es noch nicht vorliegen haben.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 10:00:17
      Beitrag Nr. 3.233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.973.912 von Urlaub2 am 15.04.09 18:21:48Danke für den Link - das sind doch zumindest mal positive Schritte. Ob es eine sinnvolle Einigung gibt werden wir sehen, aber so wie bisher kann es unmöglich weiterlaufen.
      Vielleicht findet sich ja sogar ein "Abgesandter" aus dem Kreis der Community der es nicht so weit in die Hauptstadt hat und sich am kommenden Mittwoch selbst ein Bild von den Gesprächen machen kann?
      In Sachen Steuern auf Scheingewinne scheinen manche FA (z. B. Freital in Sachsen) ihr eigenes Süppchen zu kochen und erkennen nicht mal ordentlich begründete Widersprüche an. Von einem anhängigen Verfahren vor einem FG hab eich bisher noch nichts vernommen ein AZ wäre hier für alle Betroffenen hilfreich um evtl. das Ruhen des Vefahrens zu beantragen).
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 10:03:50
      Beitrag Nr. 3.234 ()
      Hat denn jemand schon an die DVS zurück geschrieben und Antwort?
      Wieviel Honorar verlangen die Anwälte von diesem Verein?
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 10:55:28
      Beitrag Nr. 3.235 ()
      Diskussion um Anlegerentschädigungsgesetz -Bundesrat fordert Nachbesserung


      Der Bundesrat geht in seiner Stel­lung­nahme zum Gesetz­ent­wurf der Bundes­re­gie­rung zur Ände­rung des Einla­gen­si­che­rungs-und Anle­ge­rent­schä­di­gungs­ge­setzes weiter und verlangt eine grund­le­gende Reform der Anle­ge­rent­schä­di­gungs­sys­teme.

      Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Mindestdeckung der Anlegerentschädigung von 20.000 auf 50.000 Euro anzuheben. Im Kern geht es dem Bundesrat um die Fälle, die derzeit von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) auszugleichen seien. Die Zahl der der EdW derzeit zugeordneten 700 Institute erscheint dem Bundesrat zu gering; die Mitgliedsinstitute würden unvertretbar hoch belastet.

      Der Bundesrat erinnert an einen aktuellen Entschädigungsfall für die EdW. Dabei seien 30.000 Schadensmeldungen eingegangen. Es müssten voraussichtlich 200 Millionen Euro an Entschädigungen gezahlt werden. Die EdW müsse dafür von ihren Mitgliedern Sonderbeiträge erheben, die mindestens das Zehnfache des regulären Jahresbeitrages betragen dürften.
      Anmerkung: Das in Insolvenz geratene Unternehmen Phoenix war Mitglied der Einrichtung. Deshalb muss die EdW die betroffenen Anleger bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenze von 20.000 Euro pro Person für ihre Verluste entschädigen – insgesamt mit schätzungsweise 200 Millionen Euro.


      Daher hätten bereits einige Mitglieder ihren rechtlichen Status geändert und sich anderen Entschädigungseinrichtungen zuordnen lassen.


      Für die verbleibenden Mitglieder hätten sich die Beiträge dadurch nochmals erhöht. Die Probleme der EdW würden durch die Neuregelungen im Gesetzentwurf nicht gelöst, kritisiert der Bundesrat.

      Die Bundesregierung weist dagegen darauf hin, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handele. Die Frist zu Umsetzung bis zum 30. Juni dieses Jahres reiche nicht aus, um in diesem Zusammenhang die Struktur der deutschen Sicherungssysteme völlig zu ändern.

      Infos zum EdW
      Die EdW gewährt eine Entschädigung, wenn ein dem EdW zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Der Entschädigungsfall muß von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden sein. Bisher festgestellte Entschädigungsfälle:
      Promedium Asset Management GmbH, Phoenix Kapitaldienst GmbH, DBH Brokerhaus AG, Guthmann & Roth AG, D & P GmbH & Co. KG, AHAG AG, Büttner GmbH, BAV GmbH, ERGON GmbH, Future Securities AG, BfK GmbH, Eventus GmbH, VOB Handelsgesellschaft mbH, EuPac GmbH & Co. KG, IBB GmbH, CCB GmbH.

      Quelle:
      http://www.fmm-magazin.de/diskussion-um-anlegerentschaedigun…



      Im Kern geht es dem Bundesrat um die Fälle, die derzeit von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) auszugleichen seien.

      Die Zahl der der EdW derzeit zugeordneten 700 Institute erscheint dem Bundesrat zu gering; die Mitgliedsinstitute würden unvertretbar hoch belastet.

      Wahrscheinlich interpretiere ich das falsch, aber...
      Es sieht so aus, als ob die Entschädigung statt 20K jetzt 50k sein soll, die 700 EDW angehörigen Unternehmen wären aber dafür total überlastet (was sie ja jetzt schon sind).
      Ist die Meldung nur ein Wuschgedanke von mir, oder seht ihr da auch den Verscuh des BR, die Grenze von 20K auf 50k für bestehende Fälle anzuheben?
      Avatar
      schrieb am 21.04.09 12:23:34
      Beitrag Nr. 3.236 ()
      FCO_Alpha schrieb: Im Kern geht es dem Bundesrat um die Fälle, die derzeit von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) auszugleichen seien.

      Die Zahl der der EdW derzeit zugeordneten 700 Institute erscheint dem Bundesrat zu gering; die Mitgliedsinstitute würden unvertretbar hoch belastet.

      Wahrscheinlich interpretiere ich das falsch, aber...
      Es sieht so aus, als ob die Entschädigung statt 20K jetzt 50k sein soll, die 700 EDW angehörigen Unternehmen wären aber dafür total überlastet (was sie ja jetzt schon sind).
      Ist die Meldung nur ein Wuschgedanke von mir, oder seht ihr da auch den Verscuh des BR, die Grenze von 20K auf 50k für bestehende Fälle anzuheben?

      Da, so denke ich ist der Wunsch Vater des Gedankens!
      :look:
      Die Projektion von neuem Recht auf Altfälle wird wohl nicht funktionieren, da die Entschädigung der Phoenix-Opfer den Verantwortlichen eh schon ein Dorn im Auge ist (...wir sind ja böse Spekulanten die aus Gier handelten und nicht mal Scheingewinne versteuern wollen bzw. nun auch noch einen Teil der Verluste vom Staat ersetzt bekommen möchten). Ansonsten ist die Initiative grundsätzlich gut und wie eine generelle Überarbeitung des deutschen Entschädigungssystems überfällig!
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 17:44:40
      Beitrag Nr. 3.237 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin neu im Forum und habe eine Anmerkung zum Thema DVS und PWB Rechtsanwälte Jena. Nach Auskunft unserer hauseigenen Rechtsabteilung ist das Angebot in der 1. Stufe für 395 € einen ersten Schritt zu tun, sehr günstig und sollte gemacht werden. Aber möglichst nicht in Verbindung mit der pauschalen Weiterverpflichtung gleich im Anschluß auch in die gerichtliche Auseinandersetzung zu gehen. Keine Ahnung ob PWB eine solche stufenweise Vorgehensweise akzeptieren wird.

      Hat jemand von euch schon weitergehende Erfahrung mit dem Thema gemacht?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 10:24:19
      Beitrag Nr. 3.238 ()
      @rizi: warte noch auf Antwort von der DVS.
      Aber 395 Euro für einen 1.Schritt finde ich :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 10:31:45
      Beitrag Nr. 3.239 ()
      ist viel Geld, aber die Rechtsanwälte rechnen normalerweise einen
      %- Satz vom Streitwert ab und der ist/ kann dann wesentlich höher sein.
      Verhandlung der Bezahlung von RA's auf reiner Erfolgsbasis ist möglich aber sehr schwierig!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 11:01:50
      Beitrag Nr. 3.240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.019.584 von rizi am 22.04.09 17:44:40Selbst wenn solch ein Pauschalangebot als erster Schritt relativ günstig erscheint, so steht doch immer die Frage welchen Sinn es generell macht Rechtsanwälten ein Mandat zu erteilen.

      Oder gibt es hier jemanden der durch anwaltliche Aktivitäten schon überhaupt, schneller oder mehr Entschädigung erfahren hat als ohnehin? Ich selbst habe gleich 2005 einer namenhaften Kanzlei ein Mandat erteilt - Ergebnise bis dato absolut NULL! :mad:
      Zum Glück war es bei mir nur ein kleines Konto, aber Bekannte haben teilweise mehrere Tausend Euro gelöhnt...
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 11:10:30
      Beitrag Nr. 3.241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.024.383 von schnobelloch am 23.04.09 11:01:50Eine Kanzlei, die damit wirbt für mich kostenlos eine Petition an den Bundestag zu richten, obwohl ich weiß, dass Petitionen sowieso grundsätzlich immer kostenlos sind ist mir auf jeden Fall nicht geheuer.
      Wer auf so eine Weise auf Kundenfang geht ist für mich weder glaubwürdig noch professionell und bekommt von mir kein Geld.
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 16:25:12
      Beitrag Nr. 3.242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.024.102 von rizi am 23.04.09 10:31:45Habt Ihr denn noch Geld über, um es RA in den Hals zu schmeissen.

      Keinen müden Euro seht Ihr eher.

      Die EDW ist gesetzl. verpflichtet zu zahlen.

      Es geht alles seinen sozialistischen Gang.

      Die arbeiten mit und ohne Druck mehr oder weniger schnell.

      Wer zuletzt seine bzw. zu spät seine Forderungen gestellt hat kommt auch später dran.

      Ich habe am 14.4.2005 meine Forderungen gestellt.

      Habe vor ca. 6 Wochen meine Zusage über die Entschädigung bekommen.

      Das Geld kommt spätestens 3 Monate nach Erhalt der Zusage, so die gesetzl. Vorschrift.
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 08:09:24
      Beitrag Nr. 3.243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.027.510 von lupofunk am 23.04.09 16:25:12Und wie viele Euro hast du inwestiert und wie viele hast du als Entschädigung gekriegt ?
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 11:01:26
      Beitrag Nr. 3.244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.027.510 von lupofunk am 23.04.09 16:25:12Danke für diese Info.

      Die EDW ist also jetzt etwa bei Stand Mitte April 2005.
      Das bedeutet, sie kommt voran, wenn auch langsam.

      ;)

      Man kann kostenlose Angebote annehmen, ich würde aber für Anwälte nichts zahlen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 11:03:49
      Beitrag Nr. 3.245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.033.409 von Urlaub2 am 24.04.09 11:01:26Wer von der EDW eine Zusage bekommen hat, bitte posten.

      Das dürfte die meisten hier interessieren.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 11:51:33
      Beitrag Nr. 3.246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.874.175 von mus10 am 29.03.09 14:39:56Übrigens hat mus10 am 29.3.09 gepostet, daß seine Schadensmeldung auch am 14.4.05 bei der EDW eingegangen ist, er aber von denen noch nichts gehört hat.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 12:59:25
      Beitrag Nr. 3.247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.033.873 von Urlaub2 am 24.04.09 11:51:33Ich bekomme die höchste Entschädigung, also 20.000 Euro, habe also weit über 20.000 Euro angelegt.

      Einen Index für die Bearbeitung gibt es noch, es kommt darauf an wie schnell das letzte Schreiben der EDW beantwortet wurde und ob noch andere Ansprüche existieren, die auch angeben werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 14:34:12
      Beitrag Nr. 3.248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.034.486 von lupofunk am 24.04.09 12:59:25Auch ich habe 20000 Euro zu bekommen.
      Hat dir die EDW jetzt schon 20000 Euro zugesichert ?

      Mit letztes Schreiben meinst du wahrscheinlich das Schreiben, das du vor 6 Wochen bekommen hast.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 18:41:29
      Beitrag Nr. 3.249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.035.173 von Urlaub2 am 24.04.09 14:34:12Der Text lautet:

      Entscheidung:
      Es Wird eine Entschädigung gemäß §§ 3 Abs.1,4 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgestz (EAG) in Höhe von 20.000 Euro gewährt.

      Begründung:

      nun kommen mehrere Sätze mit Hinweis auf verschiedene §§ usw.

      Das ab zu tippen ist mir zuviel Arbeit, zumal es bei allen der gleiche Text, bis auf die induviduellen Anlagebeträge, zu sein scheint.
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 19:33:36
      Beitrag Nr. 3.250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.037.385 von lupofunk am 24.04.09 18:41:29Da gratuliere ich mal !

      ;)
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 20:50:44
      Beitrag Nr. 3.251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.037.746 von Urlaub2 am 24.04.09 19:33:36Hallo alle
      24.04.2009 E D W - aktuelle Informationen - Stand des Entschädigungsverfahren

      viele Grüsse
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 09:10:36
      Beitrag Nr. 3.252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.038.256 von Conny1234 am 24.04.09 20:50:44Die EDW ist offensichtlich so "schnell", daß sie mit den 45 Mio. für dieses Jahr gerade so auskommt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 11:19:42
      Beitrag Nr. 3.253 ()
      Endlich ist die erste Teilentschädigung heute auf meinem Konto eingegangen !!!

      Hier die Daten:

      30.03.2005 Ansprüche bei der EDW eingereicht.
      18.04.2005 Eingangsbestätigung der EDW mit dem Hinweis, dass Dokumente fehlen.
      03.05.2005 Fehlende Dokumente nachgereicht.
      26.01.2009 Hinweis Entschädigung wird jetzt Bearbeitet. Bankverbindung überprfen, Ausweiskopie einrichen.
      02.03.2009 Feststellung Entschädigungsanspruch 9200 €
      24.04.2009 Geleingang auf meinem Konto

      Beteiligung 19500 €
      Einbehalt wegen Aussonderung 9300 €
      Gewährte Teilentschädigung 9200 €

      Einzahlungszeitraum Februar 2004 bis August 2004
      Kontoendstand laut Phoenixauszug 21768 €
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 11:31:47
      Beitrag Nr. 3.254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.033.873 von Urlaub2 am 24.04.09 11:51:33Auch ich habe zwischenzeitlich am 01.April 2009 den Fragebogen von der EdW erhalten. Die ausgefüllten b.z.w. gewünschten Unterlagen sind am 03.04.2009 per Einschreiben bei der EdW eingegangen. Eine Rückmeldung/Bescheid gibt es bislang noch nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 12:16:43
      Beitrag Nr. 3.255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.040.012 von Jard am 25.04.09 11:19:42Danke, sehr interessant, bei Stichtag 30.3.05 warst du offensichtlich einer der ersten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 12:31:28
      Beitrag Nr. 3.256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.040.050 von mus10 am 25.04.09 11:31:47Danke, das Posting von Jard ist ein gutes Muster.

      Ich denke, daß Leute wie ich, die ihre Ansprüche bei der EDW am 25.4.05 geltend gemacht haben, im Sommer mit dem ersten EDW-Schreiben rechnen können.

      Ich habe aber Zweifel, ob die 45 Mio. für alle Teilzahlungen reichen.

      Die letzten Teilzahlungen gehen deswegen vermutlich erst 2010 raus.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 15:17:19
      Beitrag Nr. 3.257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.040.220 von Urlaub2 am 25.04.09 12:31:28Und weil das Geld nicht für alle reicht, werden auch nur nach und nach die Leute angeschrieben. Denn wenn die EdW erstmal festgestellt hat wie viel sie zahlen muss, dann hat sie ja nur noch 3 Monate Zeit die Zahlung zu verzögern.
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 15:56:58
      Beitrag Nr. 3.258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.040.183 von Urlaub2 am 25.04.09 12:16:43Große Überraschung habe heute zufällig mein Kontostand an geschaut und es waren 20.000 Euro mehr drauf.

      Es scheint also das die EDW jetzt ernst macht.

      Ich wünsche allen, die noch nichts bekommen haben, dass es nun zügig geht und dieses leidige Thema Teil 1 bald beendet ist.

      Teil 2 ist nun der Insolvenzverwalter, dem wir auf die Füsse treten müssen.

      Mir ist nur noch nicht klar, wie wir dem Burschen Beine machen können.

      Hier scheinen ja die glorreichen Anwälte auch noch nichts gebacken bekommen zu haben.

      Hier sollten vielleicht diejenigen, die den Anwälten schon Kohle in den Hals geschmissen haben ordentlich Dampf machen.

      Schliesslich habt ihr ja nicht mit Falschgeld bezahlt.

      Aber jelänger es daueret umso mehr stecken sich alle etwas in die Taschen und das von unserem Geld.

      Drama Teil 2 beginnt erst noch richtig.
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 21:27:02
      Beitrag Nr. 3.259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.039.708 von Urlaub2 am 25.04.09 09:10:36Hallo Urlaub 2

      Beim Surfen habe ich aktuelle Nachrichten vom Bundesrat 22.04.09
      gefunden.
      Bitte eingeben: Bundesrat Einlagensicherung
      Blaue Zeile anklicken: Deutscher Bundestag:Experten rechnen mit einer Klagewelle

      Es wird hier auch EDW/phönix besprochen.Es gibt einige Zeilen zum Anklicken.

      Gruss Conny
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 21:27:33
      Beitrag Nr. 3.260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.039.708 von Urlaub2 am 25.04.09 09:10:36Hallo Urlaub 2

      Beim Surfen habe ich aktuelle Nachrichten vom Bundesrat 22.04.09
      gefunden.
      Bitte eingeben: Bundesrat Einlagensicherung
      Blaue Zeile anklicken: Deutscher Bundestag:Experten rechnen mit einer Klagewelle

      Es wird hier auch EDW/phönix besprochen.Es gibt einige Zeilen zum Anklicken.

      Gruss Conny
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 10:11:35
      Beitrag Nr. 3.261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.040.641 von lupofunk am 25.04.09 15:56:58Als ich zuletzt mit der Schubra telefonierte, sagten die mir, daß mehrere Feststellungsklagen unterwegs sind.

      Feststellungsklagen bringen nichts, kosten Gebühren aus der Insolvenzmasse, blockieren eine mögliche Auszahlung und bringen nur den Anwälten etwas.

      Ist mal wieder typisch für geldgierige Anwälte, die ihre Mandanten schlecht beraten.

      Der Schmitt kann nur auszahlen, wenn alle Aussonderungsansprüche beim BGH geklärt sind und danach alle laufenden Prozesse beendet werden und niemand mehr widerspricht, was im günstigsten Fall 2011 sein wird.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.04.09 08:34:17
      Beitrag Nr. 3.262 ()
      meine 275 euro von 3000 Euro (Rest Aussonderungsanteil) sind auf dem Konto angekommen.

      Thema Aussonderung: Wie lange wird sich das hinziehen?
      Avatar
      schrieb am 27.04.09 09:17:26
      Beitrag Nr. 3.263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.044.155 von risiko3 am 27.04.09 08:34:17Guten Morgen liebe Mitgeschädigte,

      auch ich habe am Freitag ca. 30% meiner ehemaligen Einlage als Teilentschädigung erstattet bekommen. Ich hoffe, dass es für die übrigen nun ebenfalls zügig vorangeht!

      Gruß aus Berlin
      Avatar
      schrieb am 27.04.09 11:02:19
      Beitrag Nr. 3.264 ()
      Zitat:
      "Wer von der EDW eine Zusage bekommen hat, bitte posten.
      Das dürfte die meisten hier interessieren."

      Mich interessiert es viel mehr, wer noch keine Entschädigung bekommen hat (wie ich zum Beispiel,hatte am 28.4.05 bei der E-D-W meine Forderung über 3000 Euro angemeldet.)
      Diese blöden Erfolgsmeldungen führen doch nur zu Neid und Ärger (warum bin ich noch nicht dran?). Erinnert mich sehr stark an die überzeichneten Neuemissionen vor einigen Jahren: manchmal wurde nur jeder Hundertste bedacht, aber ausgerechnet die haben das auch noch ganz stolz gepostet, statt sich im Stillen über ihr unverschämtes Glück zu freuen!
      Avatar
      schrieb am 27.04.09 13:14:15
      Beitrag Nr. 3.265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.045.151 von Linker_Verteidiger am 27.04.09 11:02:19Du bist nicht alleine. Ich habe auch noch keine Reaktion von der EdW. Mir ist es aber auch egal wer schon wie viel bekommen hat und wann welcher Brief bei der EdW angekommen ist. Ich kann das eh nicht beeinflussen wann ich angeschrieben werde.
      Die Information, dass was passiert und das Leute teil-entschädigt wurden ist interessant. Aber wer wann warum bringt nicht wirklich was finde ich.
      Avatar
      schrieb am 27.04.09 17:31:13
      Beitrag Nr. 3.266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.046.022 von nablator am 27.04.09 13:14:15Ich finde das, was hier gepostet wurde, informativ und ich gönne es auch jedem, der sein Geld schon bekommen hat.

      Es darf natürlich nicht vergessen werden, daß das in den meisten Fällen nur Teilzahlungen sind.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.04.09 11:44:52
      Beitrag Nr. 3.267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.046.022 von nablator am 27.04.09 13:14:15In der Tat ist die tatsächliche Reihenfolge der Bearbeitung rätselhaft (speziell die 2. Hälfte des Alphabets ist nach meinen Erfahrungen weniger bis garnicht bearbeitet worden).
      Obwohl ich persönlich schon Ende Januar erste Post von der EdW erhielt und die Erklärung bzw. die Rückfrage am Folgetage beantwortete, habe ich bis heute keinen Bescheid geschweige denn die Entschädigung erhalten. Aber wie die EdW in der neuesten Info schreibt, hat es wohl keinen Sinn permanent nachzufragen bzw. gar anwaltlich vorzugehen.
      Am meisten würden mich die angeblich 5 verschiedenen Berechnungsverfahren (Formeln) zu den Aussonderungsrechten interessieren, denn so könnte ich mir möglicherweise ein Bild für den Fortgang des Insolvenzverfahrens oder der Höhe der möglichen Aussonderung machen. Gerade bei Anlegern der letzten Jahre vor dem Knall in Verbindung mit hohen Anlagesummen ist dieses Thema brandheiß!
      Avatar
      schrieb am 28.04.09 12:30:30
      Beitrag Nr. 3.268 ()
      Was soll das Geschwätz von Erfolgsnachrichten und Neid produzieren.

      Schliesslich wurde ausdrücklich von einigen darum gebeten, sich zu melden, wenn es Zusagen oder Auszahlungen gab.

      Diese Debatten führen nur dazu, dass gar keiner mehr was von sich gibt, was auch manchmal besser wäre.
      Avatar
      schrieb am 28.04.09 14:28:45
      Beitrag Nr. 3.269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.052.439 von schnobelloch am 28.04.09 11:44:52Da würde ich an deiner Stelle bei der EDW mal vorsichtig nachhaken, schriftlich und/oder telefonisch.

      Ansonsten ist mir die Reihenfolge der Bearbeitung dank der interessanten Postings hier in etwa klar geworden:

      Schon Phoenix hat die Kunden alphabetisch sortiert, so fangen mein Nachname und meine Konto-Nr. bei Phoenix beide mit "S" an.

      Entsprechend hat die EDW die Unterlagen an die Geschädigten im März/April 2005 in alphabetischer Reihenfolge verschickt.

      Ich kann jetzt nicht mehr genau sagen, an welchem Tag ich die Unterlagen von Phoenix erhielt, ich habe aber für das Ausfüllen bestimmt nicht lange gezögert.

      Mein Antrag ging dann schließlich am 25.4.05 raus, was ich hier schon mehrfach gepostet habe.

      Entsprechend denke ich, daß ich von der EDW im Sommer etwas höre.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.04.09 19:33:17
      Beitrag Nr. 3.270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.053.644 von Urlaub2 am 28.04.09 14:28:45Hallo,

      bei der EDW ist unsere Schadensmeldung am 13. Mai 2005 eingegangen.
      Auf Nachfrage wurde uns jetzt mitgeteilt, daß mit einer Bearbeitung des Antrages in der zweiten Jahreshälfte 2010 zu rechnen sei.
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 10:58:39
      Beitrag Nr. 3.271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.056.459 von lexinyc am 28.04.09 19:33:17Das klingt nicht so gut.

      Meine Frage wäre jetzt, ob es jemanden gibt, der seine Unterlagen n a c h dem 16.4.05 eingereicht hat und von der EDW schon etwas gehört hat ?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 01.05.09 13:12:23
      Beitrag Nr. 3.272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.060.480 von Urlaub2 am 29.04.09 10:58:39Hallo Urlaub,
      habe am 10.5.05 meine Schadensmeldung verschickt, mein Name beginnt mit S und ich habe 2008 bereits 20.000 erhalten. Das nur als Info wegen der Unsicherheiten, wonach ausgezahlt wird.
      Bin außerdem ein "eindeutiger " Fall, da ich nie etwas abgehoben habe, nicht lange dabei war, aber mehr als das Doppelte angelegt hatte.
      Mizzi
      Avatar
      schrieb am 01.05.09 13:25:18
      Beitrag Nr. 3.273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.079.045 von mizzi333 am 01.05.09 13:12:23Ich habe inzwischen von der EDW eine Teilentschädigung in Höhe von ca. 30 % des eingesetzten Kapitals (das war unter 20.000 Euro) erhalten.

      Dabei macht die EDW folgende Rechnung auf:

      Ausgegangen wird vom eingesetzten Kapital zum Einzahlungszeitpunkt. Dann werden Monat für Monat die Gebühren abgezogen, die Phoenix für die Verwaltung des ManagedAccount offiziell einbehalten hat (ca. 0,6 % pro Monat vom jeweiligen Bestand). Der Kursgewinn, der jedes Monat auf dem Papier stand, wird natürlich nicht berücksichtigt, da nur Scheingewinn. Somit ist die Grundlage für die Entschädigungszahlung weder der ursprüngliche Einzahlungsbetrag, noch der letzte Kontoauszug von Phönix sondern:

      Ursprünglicher Einzahlungsbetrag - (Anzahl Monate im ManagedAccount * monatliche Gebühr)

      Je länger Sie also im ManagedAccount investiert waren (bei mir glücklicherweise nur 5 Monate), desto geringer ist der Betrag, von dem aus sich der EDW-Erstattungsbetrag ableitet.

      Ich werde im Fall anwaltschaftlich vertreten. Mein Anwalt hat dieses Vorgehen als "korrekt" bezeichnet. Auf den Rest der Entschädigung muss ich lt. meinem Anwalt wegen der derzeit laufenden Verfahren vermutlich noch bis ca. 2015 warten.
      Avatar
      schrieb am 01.05.09 15:07:25
      Beitrag Nr. 3.274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.079.086 von Joe63 am 01.05.09 13:25:18Was hat den Phoenix für eine Gegenleistung erbracht, für die sie diese Gebühr beanspruchen könnten? Das Geld in einem Schneeballsystem zu versenken ist sicher keine vertragsgemäße Leistung.
      Avatar
      schrieb am 01.05.09 16:38:41
      Beitrag Nr. 3.275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.079.086 von Joe63 am 01.05.09 13:25:18Interessant !

      Die Schubra hat mir am 3.6.2007 eine "Forderungsberechnung für Forderungsprüfung" zugeschickt, wo die von dir erwähnten Positionen abgezogen wurden.

      Hat die EDW diese Berechnung als Grundlage für die Entschädigung genommen ?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.05.09 08:55:58
      Beitrag Nr. 3.276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.079.882 von Urlaub2 am 01.05.09 16:38:41Nach allem was ich bisher gesehen habe ist klar, das die EdW genau die Forderungsberechnung von Schubra als Berechnungsgrundlage heranzieht. Somit werden alle Gebühren und die ermittelten tatsächlichen Handelsverluste in Abzug gebracht bevor die EdW dann noch Sicherheitsabschläge in Sachen Aussonderungsrechte vornimmt. Speziell für Anleger der Anfangsjahre bis 1998 bedeutet dies einen teilweise dramatischen Schwund (speziell in 1996) der entschädigungsfähigen Summen.

      Bin mal gespannt was der BGH im laufenden 2. Verfahren zum Thema Aussonderungsrechte bzw. deren Berechnung sagen wird ... :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.05.09 16:01:19
      Beitrag Nr. 3.277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.104.788 von schnobelloch am 06.05.09 08:55:58Dafür verplempert die EDW die Gelder:

      http://www.b2b-deutschland.de/berlin/wirtschaftsnews/detail_…

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.05.09 10:57:52
      Beitrag Nr. 3.278 ()
      Gibt es etwas Neues in Sachen "Deutscher Verbrauchschutzring" (DVS)?
      Bringt das etwas oder ist das nur eine Gebührenabzocke von Anwälten?
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 08:07:09
      Beitrag Nr. 3.279 ()
      28.4.05 an EDW, am Ende des Alphabets, keinerlei Geld oder Bescheid bisher erhalten :mad:

      ......

      Habe Antwort bekommen von PWB Rechtsanwälte Jena (im Auftrag von DVS, Deutscher Verbraucherschutzring),
      Stichworte aus diesem Brief:
      - EDW hätte innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung des Entschädigungsfalles auszahlen müssen wie bei Kaupthing
      - EDW will anscheinend verzögern bis Verjährung eingetreten ist
      - EDW hätte inzwischen gegenüber PWB erklärt, daß sie sich gegenüber deren Mandanten auf eine anlegerfreundliche Auslegung der Verjährungsfristen festgelegt hätte
      - EDW wolle anscheinend nur noch Teilauszahlungen vornehmen (innerhalb der nächsten 2-3 Jahre)
      - PWB hätte bisher für 79 Mandanten außergerichtlich eine Entschädigung in voller gesetzlicher Höhe erreicht
      - Empfehlung von PWB durch sie eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung an die EDW zu senden. Sollte EDW nicht reagieren, dann wird PWB eine Klage gegen die EDW einreichen. Sollte EDW vor Gericht verlieren, würde der Kläger von der EDW die Gerichts- und Anwaltskosten zurück erhalten
      - Abrechung würden über die "Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle" erfolgen (scheint so eine Art Inkasso-Service für Anwälte zu sein)
      - PWB will ein pauschales Honorar von 395€ (meine Forderung an Phoenix = 3000€)

      Meinungen dazu?
      Was ist mit den Leuten, die einen Anwalt eingeschaltet haben (PWB oder andere)? Hat dies eurer Meinung nach mehr gebracht, als wenn ihr es ohne Anwalt versucht hättet?
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 08:12:37
      Beitrag Nr. 3.280 ()
      Ergänzung: beim googeln nach "PWB Rechtsanwälte" auf den 1.Blick nichts Negatives gefunden. Allerdings fällt auf, daß der hier im Thread genannte Erich Jeske (Kurator von http://deutscheanlegerschutzstiftung.de) dort offenbar auch mitmischt. Von diesem Herrn hatte ich bereits im März 2008 ein Schreiben erhalten, wo er Eigenwerbung für die Juristen dieser Stiftung betrieb.
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 09:41:58
      Beitrag Nr. 3.281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.150.248 von Linker_Verteidiger am 12.05.09 08:07:09Hallo Linker Verteidiger!
      Siehe im Internet unter tagesordnung bundestag.
      Aktuelle Tagesordnungen:
      -222.Sitzung,Donnerstag,14.05.2009,9.00-23.00Uhr-Nr. 24.a)u.24.b)
      Thema von mir kurzgefasst:Einlagensicherungsgesetz einschliesslich EDW/Phönix.

      viele grüsse
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 09:51:26
      Beitrag Nr. 3.282 ()
      Hi Conny, danke für den Hinweis.
      Die Tagesordnung und die 222.Sitzung habe ich gefunden, allerdings nichts unter dem Stichwort "Phönix"
      http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/015a_14…



      Aber wieder zu meinen Fragen aus 3254:

      Anwaltskanzleien, die Geld an Phoenix-Opfer verdienen wollten, wurde ja schon einige hier im Thread in den letzten Jahren erwähnt. Aber PWB sind die ersten, die behaupten, sie hätten schon konkrete Erfolge erzielt.

      Wie ist eure Meinung zu PWB?
      Was ist mit den Leuten, die einen Anwalt eingeschaltet haben (PWB oder andere)?
      Hat dies eurer Meinung nach mehr gebracht, als wenn ihr es ohne Anwalt versucht hättet?
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 11:14:59
      Beitrag Nr. 3.283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.150.248 von Linker_Verteidiger am 12.05.09 08:07:09Meine Meinung:

      Stichworte aus diesem Brief:
      - EDW hätte innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung des Entschädigungsfalles auszahlen müssen wie bei KaupthingHat sie ja, und zwar die 79 Fälle. Dann war das Geld alle. Für die restlichen Anleger musste ja erst mal die Datenbank aufgebaut und die Anspruchssumme ausgerechnet werden.

      - EDW will anscheinend verzögern bis Verjährung eingetreten istdann gibts Haue! (Sorry für die platte Ausdrucksweise). Ist ja noch etwas Zeit.

      - EDW hätte inzwischen gegenüber PWB erklärt, daß sie sich gegenüber deren Mandanten auf eine anlegerfreundliche Auslegung der Verjährungsfristen festgelegt hätteAchja, sagt man bei PWB so. Beweise? Gibt es den Schriftwechsel tatsächlich?

      - EDW wolle anscheinend nur noch Teilauszahlungen vornehmen (innerhalb der nächsten 2-3 Jahre)Mehr Geld haben sie ja auch (noch) nicht.

      - PWB hätte bisher für 79 Mandanten außergerichtlich eine Entschädigung in voller gesetzlicher Höhe erreichtWurde hier im Forum nicht schonmal vor ein paar Wochen geschrieben, dass z.B. die 79 Fälle, die bereits entschädigt wurden, mit PWB nichts zu tun hatten? Da hat man sich im PWB Brief einfach mal drangehängt....

      - Empfehlung von PWB durch sie eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung an die EDW zu senden. Sollte EDW nicht reagieren, dann wird PWB eine Klage gegen die EDW einreichen. Sollte EDW vor Gericht verlieren, würde der Kläger von der EDW die Gerichts- und Anwaltskosten zurück erhalten.
      Sollte aber die EDW gewinnen, steigen die Kosten erheblich und die 395€ sind schonmal weg.

      - PWB will ein pauschales Honorar von 395€ (meine Forderung an Phoenix = 3000€)
      Muss jeder selber wissen, vielleicht kann man die Summe verhandeln?? Oft sind ja mehrere Accounts pro Familie betroffen.
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 12:21:40
      Beitrag Nr. 3.284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.152.060 von FCO_Alpha am 12.05.09 11:14:59Hallo,

      ich gehöre zu den 79, die bereits letztes Jahr die volle Entschädigungssumme bekommen haben. Das lag jedenfalls NICHT an der PWB, auch wenn die das jetzt behaupten. Mit denen habe ich nie etwas zu tun gehabt. Das lag wohl eher an der Höhe meines Schadens, die klarmachte, dass mir die volle Summe von 20.000 auf jedenfall zusteht.
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 15:38:31
      Beitrag Nr. 3.285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.151.109 von Linker_Verteidiger am 12.05.09 09:51:26Hallo Linker Verteidiger und Geschädigten!
      Hier noch ein Hinweis den ich vor vier Wochen gefunden habe.

      Bundeszentralamt für Steuern GZ IV A 3-S 0338/07/10010 DOK 2009/0158373

      Bitte die ganze Zeile als Stichwort eingeben.

      Bundesweit läuft also alles geregelt ab. Z.B. Einspruch,Aussetzung der Vollziehung u.s.w. Bitte selbst lesen.

      Mit freundlichen Grüssen
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 19:29:21
      Beitrag Nr. 3.286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.150.248 von Linker_Verteidiger am 12.05.09 08:07:09Mit welchem Buchstabe fängt dein Name an ?

      ;)


      "für 79 Mandanten Entschädigung erreicht" ist für mich eine glatte Lüge, da wäre ich mehr als vorsichtig.

      Durch den verlorenen BGH-Prozeß steht die Forderung an die EDW in vielen Fällen juristisch noch gar nicht fest, da geht der Prozeß auf jeden Fall verloren.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 07:56:27
      Beitrag Nr. 3.287 ()
      @Urlaub: mit "W" :(


      Nachdem was ich jetzt gelesen habe, kann man sich also die 395€ für die PWB-Rechtsanwälte schenken. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 15:11:16
      Beitrag Nr. 3.288 ()
      Neueste Informationen der FDP


      Zum heutigen Beschluss des Finanzausschusses zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und zum


      Antrag der FDP-Fraktion "Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland" (Bundestags-Drucksache 16/11458) erklärt der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler:

      Schäffler: Bundesregierung kapituliert im Fall Phoenix

      Die Bundesregierung hat heute ihren Gesetzentwurf zur Reform der Anlegerentschädigung im Finanzausschuss beschließen lassen. Dabei wurden nur noch marginale Änderungen vorgenommen. Das heißt: Der Fall Phoenix wird weiterhin nicht gelöst, die Anleger werden mit Teilentschädigungen abgefunden, auf die sie teilweise noch Jahre warten müssen. Die EdW-Mitglieder bleiben weiter im Ungewissen, da die Bundesregierung noch keinen Entwurf der Beitragsverordnung vorlegen konnte.
      Nicht mal die Besteuerung der Scheingewinne will die Bundesregierung angehen. Sie findet es völlig in Ordnung, dass Anleger, die ihr Geld verloren haben, nun trotz ausbleibender Entschädigung auch noch Steuern zahlen. Am Donnerstag debattiert der Bundestag in abschließender Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung und den Gegenentwurf der FDP-Fraktion. Es wird ein weiterer Akt im Trauerspiel Phoenix werden.
      Avatar
      schrieb am 14.05.09 15:22:35
      Beitrag Nr. 3.289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.155.178 von Conny1234 am 12.05.09 15:38:31Hallo conny1234,

      aus der Drucksache geht aber nicht hervor, dass es sich um Scheingewinne aus Phönix handelt, oder habe ich was nicht verstanden?
      Avatar
      schrieb am 14.05.09 20:35:54
      Beitrag Nr. 3.290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.175.751 von lupofunk am 14.05.09 15:22:35Hallo Lupofunk
      Als ich Mitte April Post vom Finanzamt bekam,habe ich bei meinem Landesfinanzministerium im Internet unter Einkommensteuer aktuell Kapitaleinkünfte-Scheingewinne gesucht.Da kam ich zur Drucksache,die vom Landesfinanzministerium an die zuständigen Finanzämter ging.Die Drucksache vom Bundesministerium habe ich durch weiteres Anklicken gefunden.
      Der Betreff und der Erläuterungstext ist indentisch mit meinen vorläufigen EKSTbescheiden.
      Obwohl ich nicht in Thüringen wohne, noch eine Info!
      Thüringer Landtag-Petitionen -Arbeitsberichte -Inhalt 8.3.1(Seite 35)
      Antwort eines Petanten von Phönix.
      Avatar
      schrieb am 15.05.09 08:56:18
      Beitrag Nr. 3.291 ()
      Hallo zusammen!
      Mich hat im Forum schon des öfteren irritiert, dass davon gesprochen wurde, die edw wolle sich der Ansprüche durch Verjährung entziehen. Seit wann kann denn bitte eine geltend gemachter und streitiger Anspruch verjähren?! Aufgrund des doch eigentlich eindeutugen Wortlauts des Gesetzes ("innerhalb 3 Monaten zu entschädigen"...:laugh:) können die doch bloß in Verzug geraten, oder...wobei ich nicht so vermessen sein will Verzugszinsen zu fordern...gebt mir einfach mein mir zustehendes Geld!!!:cry:
      Avatar
      schrieb am 16.05.09 21:21:39
      Beitrag Nr. 3.292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.181.114 von bauarbeiter am 15.05.09 08:56:18Solange Du selber nicht Klage erhoben hast, ist Dein Anspruch nicht streitig. Du hast Deinen Anspruch angemeldet. Das ist etwa so, wie wenn Dir einer eine Rechnung schickt. Wenn Du nicht zahlst und der andere nicht tätig wird und einen Mahnbescheid erwirkt oder Klage erhebt ( in Verzug setzen reicht nicht), dann verjährt der Anspruch nach der entsprechenden Zeit.
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 09:49:24
      Beitrag Nr. 3.293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.178.939 von Conny1234 am 14.05.09 20:35:54Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2525/08 ist inzwischen eine Verfassungsbeschwerde gegen die viel kritisierte BFH-Rechtsprechung zum Zufluss von Scheinrenditen bei einem Schneeballsystem anhängig. ;)

      Hoffentlich rückt man doch noch von der bisherigen sinnlosen Rechtsauffassung ab, denn wer einem Anlagebetrüger auf den Leim geht, wird also oft doppelt geschädigt. Zum einen verliert das Betrugsopfer sein Kapital, zum anderen droht ihm die Besteuerung auch der Renditen, die ihm zwar gutgeschrieben, aber nicht ausgezahlt worden sind. Nicht selten übersteigt die daraus
      resultierende Einkommensteuerschuld den Kapitalverlust bei Weitem. Neben dem Anlagebetrüger steht bei einem Schneeballsystem also auch die Finanzverwaltung auf der Gewinnerseite.
      Für betrogene Anleger gibt es jetzt wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer, auch wenn die Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden deutlich im einstelligen Bereicht liegt. Ein Vorgehen vor den FG war nicht möglich, denn der BFH hatte ja seine bisherige "Rechtsprechung" zu einer Art Grundsatzentscheidung gemacht.
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 14:22:40
      Beitrag Nr. 3.294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.196.928 von schnobelloch am 18.05.09 09:49:24Vielen Dank Schnobelloch

      Das Aktenzeichen suchte ich schon lange.
      Der Hoffnungsschimmer ist berechtigt.Als Grund sehe ich, dass der Insolvenzverwalter laut Verfassungsgericht die ausbezahlten Scheingewinne wieder zurückfordern darf.Also gibt es keine Scheingewinne, auch wenn sie auf dem Papier standen.Welchen Schein will dann die Finanzverwaltung bei Phönix zu grunde legen?Hoffentlich wird das beim Revisionsverfahren berücksichtigt.

      Weiterhin weiss ich nicht, ob Ihnen das Urteil von der OFD Karlsruhe bekannt ist, das die Vorgehensweise von Phönix ist.
      Hier im Internet:
      OFD Karlsruhe 19.10.2006 (Az.: S 2256/49 - St 111)
      Bitte Punkt 4 lesen. Meine Meinung dazu.Phönix ist mit den cts Fällen vergleichbar.

      Viele Grüsse Conny
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 22:59:36
      Beitrag Nr. 3.295 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.175.751 von lupofunk am 14.05.09 15:22:35Hallo Lupofunk
      Siehe im Internet
      BMF-Schreiben 27.06.2005
      vorläufige Steuerfestsetzung Musterverfahren..........
      Hier sind die Paragraphen nachzulesen,die für Phönix zutreffen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 12:50:16
      Beitrag Nr. 3.296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.199.216 von Conny1234 am 18.05.09 14:22:40Leider sind ja die damals getroffenen Herleitungen teilweise durch die BFH-Rechtssprechung von Ende 2008 schon wieder überholt und es hilft nur noch ein ganz neues Verfahren (Verfassungsbeschwerde). CTS und PMA haben ihre Gemeinsamkeiten und die reale Rückforderung von Scheingewinnen sowie die Ermittlungen zum tatsächlichen individuellen Kontoverlauf im Fall Phoenix dürften auch hilfreich sein.

      Im Zusammenhang mit der Info der oFD Karlsruhe schrieb kmi:

      "Die Steuerfahndungen von drei verschiedenen Bundesländern, sehr geehrte Damen und Herren, stellen derzeit Steuerstrafverfahren gegen ehemalige Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH komplett ein. Dies teilt aktuell RA Andrè G. Morgenstern LL.M. (taxation) aus der neugegründeten Kanzlei MHG Rechtsanwälte/Jena bzgl. der Phoenix-Mandanten mit, die von seiner Kanzlei vertreten werden. Wie bereits in "k-mi" 04 und 12/08 berichtet, will die Finanzverwaltung ebenfalls Steuern auf Gewinne erheben, die Phoenix-Anlegern nie zugeflossen sind, sondern nur auf dem Papier bzw. zweifelhaften und kaum nachzuvollziehenden Kontoauszügen existierten. "Die aktuelle Entwicklung stellt einen vollständigen Sieg der betroffenen Anleger und einen Etappensieg für die von den MHG Rechtsanwälten vertretene Rechtsauffassung der Nichtsteuerbarkeit der Anlegergewinne dar", so RA Morgenstern gegenüber "k-mi". Dieser strebt nun eine endgültige Klärung der Rechtslage in den anschließenden Besteuerungsverfahren an, die zur Not mit Prozessen bis zum BFH flankierend betrieben werden sollen. Bis dahin können Anleger die Aussetzung der Vollziehung und das Ruhen der Verfahren beantragen. Dieses Prozedere sollte regelmäßig seitens der Steuerbehörde gewährt werden, so Morgenstern. Unterstützung erhalten betroffene Anleger hierbei durch eine bislang wenig beachtete Verfügung der OFD Karlsruhe zur "Behandlung der Renditen aus dem "Phoenix Managed Account" der Phoenix Kapitaldienst GmbH (sog. Schneeballsystem)" vom 19.10.2006 (S 2256/49 – St 111). Auch wenn die OFD Karlsruhe sich hier noch an der bisherigen Linie des BFH zur Steuerpflicht von Scheingewinnen orientierte, wird doch die Möglichkeit einer "Aussetzung der Vollziehung" von entsprechenden Steuerbescheiden klar in Aussicht gestellt, u. a. "im Hinblick auf das bei dem Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren VIII R 36/04 (zum Zufluß von Scheinrenditen in einem CTS-Fall)". Hieraus wird deutlich, daß die Fälle CTS und Phoenix vielleicht ganz anders zu beurteilen sein werden als der Ambros-Fall. Bislang hat der BFH u. a. auf das subjektive und äußerst luftige Kriterium abgestellt, ob der Anleger davon hätte ausgehen können, daß ihm die Papiergewinne auf Wunsch auch hätten ausbezahlt werden können. Ob dies bei Phoenix faktisch der Fall war, muß erst erwiesen werden. Schließlich würde die größte Bank unter dieser Voraussetzung zusammenbrechen. Hinzu kommt, daß die Phoenix-Scheingewinne offenbar keinen realen Hintergrund hatten, sondern einzig allein als Legende und Fassade dienten, um betrügerisch neue Anleger zu werben. "k-mi"-Fazit: Manipulierte Phantasie-Zahlen von verurteilten Betrügern als Besteuerungsgrundlage zu verwenden, kann nicht wirklich der rechtstaatliche Ernst von Finanzverwaltung und der höchsten deutschen Finanzgerichtsbarkeit sein. Aber offenbar ist der Fiskus schon auf dem (Teil-)Rückzug. Festzuhalten bleibt, daß hier wie in anderen Fällen vor allem die Anleger Erfolg haben, die sich gegen die Willkür der Steuerbehörden mit Hilfe versierter Berater zur Wehr setzen."

      Quelle: k-mi Ausgabe 15/08 v. 11.04.2008
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 22:24:30
      Beitrag Nr. 3.297 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.207.529 von schnobelloch am 19.05.09 12:50:16Ist ermutigend.

      Ich würde hier ohne Anwalt einfach "Aussetzung der Vollziehung" und "Ruhen des Verfahrens" beantragen, wobei ich selbst vom Finanzamt noch gar nichts gehört habe.

      Bei mir schlafen die aber sowieso.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.05.09 15:57:09
      Beitrag Nr. 3.298 ()
      gerade kam ie neuordnung des bundestags durch: bIS 50000 euro ohne 10% SB wird jtzt gehaftet, und für grössere summen gbt es "verschiedene Sicherungssysteme".

      Na in Deutschland ist doch alles prima in Ordnung. :)
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 18:58:05
      Beitrag Nr. 3.299 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.207.529 von schnobelloch am 19.05.09 12:50:16"Manipulierte Phantasie-Zahlen von verurteilten Betrügern als Besteuerungsgrundlage zu verwenden, kann nicht wirklich der rechtstaatliche Ernst von Finanzverwaltung und der höchsten deutschen Finanzgerichtsbarkeit sein."

      War es aber. Und das mit verbrecherischer Absicht.
      Gegen Besteuerungsabsichten, die auch noch nach der Aufdeckung des Betruges aufrecht erhalten werden, sollte jeder Betroffene mit einer Strafanzeige zurückschlagen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 15:13:06
      Beitrag Nr. 3.300 ()
      Steuer auf Scheingewinne? KEINE PANIK! Das Finanzamt hat klein beigegeben.

      ich habe sofort nach der Phoenix-Pleite meinen Anspruch bei der EdW angemeldet. Lange nichts gehört. Dann kam Anfang 2009 das Finanzamt und wollte Steuern auf die Scheingewinne. Mein Steuerberater hat Außervollzugsetzung erreicht. Zwischenzeitlich meldete sich die EdW, schickte mir die TATSÄCHLICHE Wertentwicklung meiner Einlage, die sie ermittelt hat und teilte mir mit, daß ich zunächst eine Teilentschädigung von etwa 50% meiner Einlage bekomme - dafür hat die EdW 3 Monate Zeit und das Geld ist noch nicht da. Aber die Aufstellung der tatsächlichen Wertentwicklung habe ich dem Finanzamt geschickt und gefragt, was denn jetzt glaubhafter ist. Die von verurteilten Kriminellen aufgeschriebene Wertentwicklung oder die von der EdW ermittelte. Daraufhin hat das Finanzamt die Forderung zurückgenommen und ich habe im Gegenzug eine Forderung an das Finanzamt aufgemacht - wegen der Verluste.
      Avatar
      schrieb am 26.05.09 10:42:33
      Beitrag Nr. 3.301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.245.521 von walli51 am 25.05.09 15:13:06Na das ist ja mal was ganz Neues. Ich hoffe Du hast das schriftlich und die machen keinen Rückzieher.
      Eiogentlich gibt es unter den OFDs eine bundeseinheitliche Regelung zum Thema Scheingewinne, aber vielleicht macht der Sachbearbeiter sein eigenes Ding.
      Vielleicht besteht die Möglichkeit das entsprechende Schriftstück des FA hier aml einzustellen (natürlich ohne Namen und Daten)?! ;)
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 17:14:22
      Beitrag Nr. 3.302 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.245.521 von walli51 am 25.05.09 15:13:06Hallo Walli51,

      Außervollzugsetzung heißt ja nicht, dass die Steuerschuld auf Null gesetzt wurde.

      Demnach müßte ein neuer Steuerbescheid ergangen sein, wo die Steuerschuld zurück genommen wurde.

      Wird die Sache gerichtlich geklärt, was lange dauern kann, und es geht zu unseren Ungunsten aus müssen wir zahlen und zwar mit 6 % Zinsen für den gesamten Zeitraum.

      Ich für meinen Teil zahle ich erst mal und wenn die Sache zu unseren Gunsten ausgeht, bekomme ich mein Geld mit 6 % Zinsen zurück.

      Mehr kannst Du nirgends verdienen.

      Die Zahlung ist kein Schuldanerkenntnis, da ich Widerspruch eingelegt habe.
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 21:31:13
      Beitrag Nr. 3.303 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.264.306 von lupofunk am 27.05.09 17:14:22"bekomme ich mein Geld mit 6 % Zinsen zurück. Mehr kannst Du nirgends verdienen"

      Mit dem Verdienen wird es wohl nichts werden. Bis die Sache entschieden ist, ist die Kaufkraft des strittigen Betrages längst den Bach runtergegangen.
      Kein Zinssatz rechtfertigt es, mehrere Jahre auf den Zugriff auf sein Geld zu verzichten.
      Avatar
      schrieb am 28.05.09 11:18:34
      Beitrag Nr. 3.304 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.266.995 von Borealis am 27.05.09 21:31:13Hallo Borealis,

      ich verzichte ja nicht auf mein Geld, sondern ich zahle ja erstmal meine vermeintliche Steuerschuld bis der Fall geklärt ist.
      Der Preisanstieg im April 09 war 0%, wird wohl so nicht bleiben.
      Avatar
      schrieb am 29.05.09 12:59:26
      Beitrag Nr. 3.305 ()
      Kann mal jemand posten, wie lange es gedauert hat, bis sich die EdW nach dem Anschreiben, in dem nach der aktuellen Bankverbindung sowie etwaigen schon erhaltenen Geldern aus weiteren Ansprüchen (gegenüber wem auch immer) gemeldet hat.

      Habe etwa Anfang-Mitte Februar den Fragebogen zurückgesandt aber nichts wieder gehört.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 29.05.09 15:58:51
      Beitrag Nr. 3.306 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.280.916 von andi16571 am 29.05.09 12:59:26Da würde ich bei der EDW mal tel. nachhaken.

      Du kannst ja bei der Gelegenheit gleich mal fragen, welchen Apriltag 2005 sie gerade bearbeiten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.05.09 09:26:05
      Beitrag Nr. 3.307 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.280.916 von andi16571 am 29.05.09 12:59:26Die EdW arbeitet scheinbar nach Schema F. Manche Leute haben ca. 14 Tage nach der eingesandten Erklärung den Bescheid erhalten und wenige Tage später war auch das Geld auf dem Konto. Inzwischen dauert es wohl insgesamt etwas länger und ähnlich andi16571 warte auch ich seit Ende Januar auf die Bearbeitung (Bescheid) durch die EdW. Alle Nachfragen per Telefon, Fax, Brief oder eMail blieben ohne jegliche Reaktion. :confused:
      Ich bin sauer das hier so unterschiedlich verfahren wird bzw. es wohl besonders lahme oder gar böswillige Sachbearbeiter gibt (gab es doch eine Rückfrage bzgl. Nachlass Breitkreuz - mögliche Quote 0,1 % - ich musste mich für ein fehlendes Kreuzchen bei Strafandrohung rechtfertigen). :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.05.09 21:33:27
      Beitrag Nr. 3.308 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.287.557 von schnobelloch am 30.05.09 09:26:05immerhin habt ihr schon einen Bescheid bekommen. Ich nicht :-(
      Avatar
      schrieb am 05.06.09 09:52:19
      Beitrag Nr. 3.309 ()
      von schnobel:
      "inzwischen dauert es wohl insgesamt etwas länger und ähnlich andi16571 warte auch ich seit Ende Januar auf die Bearbeitung (Bescheid) durch die EdW. Alle Nachfragen per Telefon, Fax, Brief oder eMail blieben ohne jegliche Reaktion."

      Wieso seit Januar?
      Ich bin zwar im Gläubigerinformationssystem (GIS) von schubra.de aufgelistet, habe aber seit Ewigkeiten nichts mehr von denen per Post bekommen.

      Und Anfragen per Email oder Brief werden nicht beantwortet?
      Telefonisch auch aussichtslosch?
      Avatar
      schrieb am 05.06.09 13:30:40
      Beitrag Nr. 3.310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.326.255 von Linker_Verteidiger am 05.06.09 09:52:19Hier müssen wir sehr aufpassen und zwischen EdW und Schubra unterscheiden. Während der Insolvenzverwalter (u. a. aus Kostengründen) fast noch nie eine Information rausgeschickt hat (so mist man auf die spärlichen News aus GIS & Co. angewiesen), so hat doch die EdW im Januar 2009 endlich mit der tatsächlichen Bearbeitung von Schadensfällen begonnen und zahlt inzwischen auf relativ fleißig aus.
      Inzwischen habe ich nach einem freundlichen Rückruf durch die EdW auch endlich rausgekriegt, warum mein Fall fast dreieinhalb Monate lang festliegt. Ich hatte für eines der PMA-Konten ein Anwaltsmandat vergeben und die Kommunikation mit der EdW ist dort einfach grottenschlecht. Jetzt habe ich alles noch mal weitergemeldet und hoffe auf schnelle Bearbeitung... :confused:

      Auf Rückfragen habe ich von Schubra jedoch immer eine Antwort erhalten (auch wenn ich danach auch immer noch nicht wusste wie und vor allem wann es dort weitergeht).
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 11:23:36
      Beitrag Nr. 3.311 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.328.387 von schnobelloch am 05.06.09 13:30:40Ich habe mir sagen lassen, daß bei Citco bisher schon 1 Mio. Euro an Anwalts- und Gerichtskosten angefallen sind, wobei sie den BGH-Prozeß noch vor sich haben.

      Als Optimist gehe ich inzwischen davon aus, daß Citco in 2011 vor dem BGH verliert, der Schmitt dann alle noch laufenden Prozesse beendet und das Schlußverzeichnis erstellt.

      Er wird sich dabei dann danach richten, was in der Gläubigerversammlung mit 99,7 % Mehrheit beschlossen wurde.

      Wenn danach innerhalb 14 Tagen keiner widerspricht, kann und wird er auszahlen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 19:55:59
      Beitrag Nr. 3.312 ()
      Du meinst da sicher den 2. laufenden Prozeß zur tatsächlichen Berechnung der Aussonderungsansprüche der nun wohl seit einiger Zeit beim BGH vorliegt.
      Ich denke es wird sehr schwierig die ca. 163 Mio. Euro von vormals sogenannten Treuhandkonten der Phoenix, außerhalb der Insolvenzmasse auch den Anlegern entsprechend zuzuordnen (eingezahlt hatten ja alle auf die normalen Sammelkonten bei 1822 & Co. und danach erfolgte ja keine Einzelabrechnung...).
      Ich fürchte da blüht uns noch viel Ungemach und die Zeit schreitet unaufhörlich fort.
      Die EdW scheint relativ fleissig zu sein, denn man hört tatsächlich von vielen Bearbeitungen und auch (Teil)auszahlungen.
      Mal sehen wann und wie es mit der Verfassungsbeschwerde der armen CTS-Geschädigten weitergeht (über die Aufhebung der AdV habe ich unterschiedliche Dinge gelesen und hoffe das man dort beim Thema Vollstreckung mit etwas Augenmaß vorgeht). Ob sich der Fall aus unserer Sicht auf Phoenix übertragen lässt ist noch unklar, da es dort ja eine ziemlich anderes Konstrukt mit stiller Beteiligung also auch mitunternehmerisch geprägt gab. :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 19:47:54
      Beitrag Nr. 3.313 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.356.582 von schnobelloch am 09.06.09 19:55:59Nein, er ist wohl noch nicht einmal beim OLG.

      Wir brauchen bestimmt bis 2011.

      Es gab keine echten Treuhandkonten, wobei ich es bezüglich Citco nicht genau weiß.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 10:26:37
      Beitrag Nr. 3.314 ()
      Geld ist gekommen, etwas über 9.000,- von ursprünglich rund 21.000,- ohne Scheingewinne. Aussonderung rund 10.700,- .

      Keine Freude wenn man bedenkt, dass es mittlerweile über 25.000,- auch ohne Phoenix wären und man die Anlage ja als absolut sicher bezeichnet hat, weshalb ja auch nur die 20.000,- angelegt wurden.

      Im übrigen haben meine Eltern, trotz GLEICHZEITIG abgeschickter Meldung, KOMPLETT identischem Anlageverhalten, gleichem Anlageberater und natürlich identischem Nachnahmen (L) ebenso wenig gehört, wie andere Verwandte mit Nachnahmen (O). Auch da wurde alles gleichzeitig verschickt etc. pp.

      Die Bearbeitungslogik soll sich einem erschließen.
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 10:28:10
      Beitrag Nr. 3.315 ()
      Nur zur Ergänzigung:
      Die haben noch nicht einmal diesen Anhörungsbogen erhalten, den ich im Februar/März bekam !
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 14:56:41
      Beitrag Nr. 3.316 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.386.292 von andi16571 am 13.06.09 10:28:10An welchem Apriltag hattest du denn die Meldung verschickt ?

      Ich (Buchstabe S) hatte meine Meldung am 25.4.05 verschickt.
      Laut EDW ist sie dort am 28.4. angekommen und ich kann im 4. Quartal mit einem ersten Fragebogen rechnen.

      Es würde nicht an zu wenig Geld liegen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.06.09 10:58:22
      Beitrag Nr. 3.317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.386.285 von andi16571 am 13.06.09 10:26:37Mal abgesehen von entgangenen Gewinnen (oder auch Verlusten wenn man Pech gehabt hätte) ist doch die EdW-Quote mit rund 19.700 € von ca. 21.000 angelegten Euronen ganz o. k. (das wären ja deutlich über 90 %)?! Wie lange war bei dir noch mal die zeitspanne zwischen EdW-Bescheid und Zahlung?
      Wegen der Höhe der Aussonderungsrückstellung tippe ich auf eine Anlage ca. im Zeitraum 2002/2003.
      Die Bearbeitungsabfolge der EdW ist in der Tat nicht recht nachvollziehbar - fakt ist jedenfalls das die eine ganze Weile brauchen werden um zumindest die Teilentschädigungen abzuarbeiten.
      Avatar
      schrieb am 15.06.09 12:46:04
      Beitrag Nr. 3.318 ()
      @Urlaub 2
      Meine Sachen sind in etwa rausgegangen wie deine, allerdings zusammen mit den meiner Eltern welche logischerweise den gleichen Nachnahmen haben, gleich hoch und lang investiert hatten und bis heute überhaupt noch auf den Anhörungsbogen warten...

      @schnobelloch
      Ob das eine gute Quote ist, da kann man geteilter Meinung drüber sein.
      Fakt ist, wenn in ca. 5 Jahren noch mal ein Teil der Aussonderung zurückkommt - habe ich Geld rund 9 Jahre angelegt gehabt um ca. 20 - 30 % Reinverlust damit erwirtschaftet zu haben.

      Mit den 21.000,- hatte ich die von der Schubra anerkannte Summe genannt. Mein Agio durfte der Vermittler ja ebenso ausgeben wie die tollen Bestandsprovisionen monatlich, welche über rund 15 Monate ja schon fast 2000,- ausgemacht haben.

      Andere Abzüge die (lt. schriftlich dokumentierten Einzahlungen) bestritten wurden kann ich gar nicht nachvollziehen.

      Überwiesen habe ich 25000,- weshalb ich von min. 30% Verlust über die o.g. 9 Jahre in jedem Fall ausgehen muß.
      Avatar
      schrieb am 16.06.09 14:07:42
      Beitrag Nr. 3.319 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.392.925 von andi16571 am 15.06.09 12:46:04@andi16571.
      Das mit der guten quote hatte ich eigentlich eher ironisch gemeint und ausgehend von Netto 25.000 € sieht die Sache ja wieder anders aus. Die Abzüge gemäß Forderungsberechnung beinhalten ja neben den genannten Positionen auch den realen Kontoverlauf = Handelsverlust.

      Gerade hatte ich wieder Kontakt mit der EdW und da ist plötzlich die Ausweiskopie meiner Frau nicht in der akte (wurde Endee Januar eingereicht). Nun habe ich nochmals gefaxt und hoffe endlich auf Bearbeitung = 20.000 € auf mein Konto. :cool:
      Im Insolvenzverfahren kann es ja noch ewig dauern, wenn man jetzt noch beim OLG rumgurkt. Ich persönlich könnte ja mit einer Aussonderungslösung möglicherweise deutlich besser leben als mit dem Plan, aber das alles steht ja in den Sternen. :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 10:29:07
      Beitrag Nr. 3.320 ()
      Liebe Freunde,
      seit ein paar Jahren verfolge ich die Diskusionen um Phönix und hole mir imm er wieder einige Anregungen.
      Heut habe ich mich beim Forum angmeldet.

      Meine Frage lautet: Hat eine Rechtsschutzversicherunmg im Steuerstrafprozess Deckung zugesagt. Meine, nämlich die Advocard ,hat Deckung mit der Bergründung:

      Die Steuerstraftat wurde vorsätzlich herbeigeführt" abgelehnt, was natürlich bei Phönix ein Witz ist.

      Zu den PWB Rechtsanwältenkann ich sagen, dass ich diese im Januar genau mit dieser Fragestellung betraut habe.

      Leider ist dort bis Juni nichts geschehen und Telfonate Faxe, Brief und E-Mailanfragen versandeten im Nirvana, so dfass ich das Mandat dann gekündigt habe.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 13:22:23
      Beitrag Nr. 3.321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.425.170 von Akaflieg am 19.06.09 10:29:07Hallo Akaflieg,

      diese Begründung ist wirklich der Witz.
      Faßt alle Straftaten werden irgendwie mehr oder weniger vorsätzlich begangen.
      Alles Abzocke.
      Von mir sieht kein Anwalt, keine Bank oder irgend wer mehr einen Pfennig (Cent) zu sehen.
      Das ist das Resultat der jahrzehnte langen Verarsche der Bürger.
      Solange die Leute sich verar... lassen machen die munter weiter,
      die nächste Wahl wird es wieder zeigen wie verrückt die Leute sind.
      Wir werden Jahrzehnte lang verschaukelt mit Tendenz steigend und es werden immer wieder die gleichen gewählt.

      Wie dumm sind denn die Leute wirklich?

      Man vergleiche mal die Versprechungen vor der Wahl und die Resultate nach der Wahl.

      Es ist leider so, das die Menschen nur jammern, aber machen will keiner was.

      Das hat man ja bei der geplanten Aktion hier im Forum gesehen, was passiert ist.

      Das war bestimmt nicht die Schuld derer, die maßgeblich an der Planung beteiligt waren.

      Nun hat sich das ja wohl erledigt, nach dem die EDW zahlt, wenn auch nur schleppend.
      Avatar
      schrieb am 20.06.09 16:19:38
      Beitrag Nr. 3.322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.426.792 von lupofunk am 19.06.09 13:22:23Hallo
      Neue Infos im Internet
      IG Phönix MV/Aktuelle Informationen
      Thema FDP Bundestag - Phönix
      Hoffentlich bekommt diese Partei viele Stimmen bei der Bundestagswahl von uns 30.000 Geschädigten.

      Auch ich habe jetzt Post von der EDW bekommen.(Eingangsdatum 08.02.2009).
      Mein persönliches Endergebnis lautet:Vollentschädigung abzüglich Steuern ist gleich Null.

      Thema Steuern ??
      Laut OFD Karlsruhe sind Werbungskosten bei Phönix absetzbar(Kapitalminderungen).Daher werde ich Einspruch einlegen und meine Forderungen geltend machen.Als Beweismittel lege ich die Auszüge meiner Datenbank der EDW bei.
      Avatar
      schrieb am 20.06.09 16:21:15
      Beitrag Nr. 3.323 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.426.792 von lupofunk am 19.06.09 13:22:23Hallo
      Neue Infos im Internet
      IG Phönix MV/Aktuelle Informationen
      Thema FDP Bundestag - Phönix
      Hoffentlich bekommt diese Partei viele Stimmen bei der Bundestagswahl von uns 30.000 Geschädigten.

      Auch ich habe jetzt Post von der EDW bekommen.(Eingangsdatum 08.02.2009).
      Mein persönliches Endergebnis lautet:Vollentschädigung abzüglich Steuern ist gleich Null.

      Thema Steuern ??
      Laut OFD Karlsruhe sind Werbungskosten bei Phönix absetzbar(Kapitalminderungen).Daher werde ich Einspruch einlegen und meine Forderungen geltend machen.Als Beweismittel lege ich die Auszüge meiner Datenbank der EDW bei.
      Avatar
      schrieb am 20.06.09 17:09:01
      Beitrag Nr. 3.324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.433.390 von Conny1234 am 20.06.09 16:21:15Nachtrag:
      Rückantwort des EDW Schreiben 08.02.2009
      Schadensmeldung vom 08.04.2005
      Avatar
      schrieb am 25.06.09 20:27:32
      Beitrag Nr. 3.325 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.401.805 von schnobelloch am 16.06.09 14:07:42hallo schnobelloch !! wie kann man denn kontakt mit EdW aufnehmen . gibt es da eine telefonnummer ?
      Avatar
      schrieb am 25.06.09 21:36:19
      Beitrag Nr. 3.326 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.469.426 von meinlevin am 25.06.09 20:27:32www.e-d-w.de
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 09:53:21
      Beitrag Nr. 3.327 ()
      Frage ins Publikum:

      http://www.e-d-w.de/download/FAQ-Schadensmeldung.pdf

      O.g. link verweist auf Fragebeantwortungen des EDW.
      Demnach wird die "angemessene Verzinsung des Guthabens" verneint.

      Gilt das etwa auch für die vom Insolvenzwerwalter gesicherten Millionenbeträge, die eigentlich mündelsicher verzinst angelegt sein sollten...?

      Bin mit zweimal 10000 EUR dabei, die ich "EDW-abgesichert"
      je 2002 und 12/2004 als langfristige Altersvorsorge eingezahlt hatte.
      Avatar
      schrieb am 26.06.09 17:13:25
      Beitrag Nr. 3.328 ()
      Hab heute meinen Bescheid über Gewährung einer Teilentschädigung bekommen, die innerhalb von drei Monaten überwiesen werden soll.

      Schadensmeldung war am 13.04.05
      Nachname beginnt mit K

      Die Höhe der Teilentschädigung beträgt 15,7% der eingezahlten Summe, exklusive Agio.

      Gruß Seth-K
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 00:34:17
      Beitrag Nr. 3.329 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.475.914 von SethK am 26.06.09 17:13:25Frage an Sethk:
      Hast Du am 13.04.05 die Schadensmeldung abgeschickt, oder an diesem Datum bereits die Bestätigung erhalten, dass Deine Schadensmeldung eingegangen ist (falls ersteres der Fall ist, wann hast Du dann die Bestätigung erhalten?)

      Danke für die Info
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 08:40:35
      Beitrag Nr. 3.330 ()
      Für die Statistiker unter euch:
      ich habe bei der EdW angerufen. Eingang der Schadensmeldung am 20.05.2005. Ich darf mit Fragebogen der EdW ab Mitte 2010 rechnen. Dann folgen noch Rücksendung und 3 Monate warten.
      Nachname beginnt mit O, aber ich glaube, das ist nicht relevant.

      Gruß,
      nablator
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 19:07:13
      Beitrag Nr. 3.331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.483.499 von tamtarama am 29.06.09 00:34:17Hi tamtarama.
      Kann dir die Frage leider nur ungenügend beantworten, weil ich mich z.Z. beruflich bedingt am Zweitwohnsitz aufhalte und meine Unterlagen nicht zur Hand habe. Die Schadensmeldung habe ich jedenfalls am 13.04.2005 abgeschickt, wann ich die Bestätigung bekommen habe kann ich nicht sagen.
      Gruß SethK
      Avatar
      schrieb am 03.07.09 11:27:28
      Beitrag Nr. 3.332 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe heute meinen Bescheid bekommen. Ergebnis: Eine Teilentschädigung kann nicht gewährt werden, d.h. ich bekomme erstmal null komma nix.

      Meine Rahmendaten:
      - Einzahlung bei Phoenix Juli 2004
      - Betrag EUR 5.000

      Hat hier noch jemand von euch eine Teilentschädigung von Null? Ich hatte den Eindruck, dass die meisten Geschädigten die zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie ich eingestiegen sind, so um die 20% Teilentschädigung erhalten haben.

      Bei der EDW habe ich heute angerufen. Die konnten mir die genauen Details der "Berechnung" auch nicht erklären....

      Die Begründung über die Teilentschädigung in dem Schreiben der EDW ist zwar recht ausführlich, letztlich aber steht man doch komplett im Dunkeln, weil im Grunde nur geschrieben wird, dass die Berechnung der Teilentschädigung von x Faktoren wie z.B. dem Einzahlungskonto abhängt. Wie genau aber diese Faktoren bei jedem persönlich aussehen und wie genau gerechnet wurde, wird nicht aufgeführt....
      Avatar
      schrieb am 06.07.09 12:11:35
      Beitrag Nr. 3.333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.513.301 von commanderhh am 03.07.09 11:27:28Das habe ich in der Tat noch nicht gehabt. Wenigstens ein paar Euronen blieben eigentlich auch nach ca. 7 Monaten immer über - vielleicht doch ein Berechnungsfehler?!

      Mein eigener Fall wird seit Ende Januar "bearbeitet" und ich warte immer noch auf den Bescheid - ich glaube bald werde ich noch zum Amoktäter... :mad:
      Seit ein paar Tagen hat die EdW auch noch die Telefonleitungen auf eine tolle Bandansage umgeleitet und man kommt nicht mehr an die Bearbeiter heran. :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 13:26:54
      Beitrag Nr. 3.334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.522.989 von schnobelloch am 06.07.09 12:11:35Hallo,

      ich gehöre zu den Glücklichen die im Januar 2005 noch 5000 € eingezahlt haben und 2 Wochen später kam der Skandal raus....

      Muss ich jetzt auch mit 0 € rechnen wie der Kollege der im Juli 2004 eingezahlt hat.

      Ich blicke überhaupt nicht durch wie die EDW die Teilentschädigung berechnet.

      Kann mir jemand hier einen Hinweis geben?
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 15:07:17
      Beitrag Nr. 3.335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.540.694 von Leutnant73 am 09.07.09 13:26:54Von der EDW und der Verbraucherzentrale Thüringen:
      http://www.vzth.de/UNIQ124714427306344/link430171A.html

      "Verjährung ihrer Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierunternehmen (EdW) geschürt. Diese droht jedoch frühestens zum März 2010"

      Weiß jemand Näheres in Sachen Verjährung?
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 17:28:25
      Beitrag Nr. 3.336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.513.301 von commanderhh am 03.07.09 11:27:28Hallo commanderhh,

      du kannst, wenn ich mich nicht täusche, doch innerhalb einer Frist gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

      Hier kannst du eine genaue Berechnung, und zwar eine Nachvollziehbare, mit allen Paragraphen, die zu dieser Entscheidung geführt haben, verlangen.

      Es gibt ein Entschädigungsgesetz, nach dem unsere Fälle behandelt werden.

      Schau doch mal in deinen Unterlagen mal nach, wie die heissen und suche sie im Internet.

      Vieleicht kommst du da weiter.


      Gruß lupofunk
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 18:13:21
      Beitrag Nr. 3.337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.542.743 von lupofunk am 09.07.09 17:28:25Richtig, ich kann mich lupofunk nur anschließen.

      Ich würde diesen Bescheid auf jeden Fall anfechten.

      Wir dürfen auf keinen Fall einreißen lassen, daß die EDW am Ende gar nichts zahlt.

      Übrigens kann man nebenbei gesagt von der EDW keine Zinsen erwarten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 08:26:00
      Beitrag Nr. 3.338 ()
      Die Ausgangsbasis der Berechnung ist ja durch die Forderungsberechnung von Meister Schmitt vorgegeben (d. h. inkl. aller realen Kosten und Verluste = besonders bitter für Anleger inkl. Jahr Crashjahr 1996 und davor). Nur die angeblich 5 verschiedenen Berechnungsformeln für die Rückstellung wegen möglicher Aussonderungsrechte sind unbekannt (es wird das Ergebnis verwendet welches die höchste Kürzung ermöglicht). Traurig das die Staatsbediensteten der EdW hier keine transparenter Variante fahren, denn auf die eine Seite mehr oder weniger voll mit Zahlen bzw. dem Rechenweg käme es wohl auch nicht mehr an. :confused:

      Gegen mutmaßlich fehlerhafte Bescheide sollte man natürlich mit allen Mitteln vorgehen (ich vermute da wirklich einen Berechnungsfehler da es ja sonst wohl 100 % Rückstellung wegen Aussonderungsrechten bedeuten würde).

      Hat jemand aktuelle Daten zum Zeitrahmen zwischen EdW-Bescheid und Auszahlung?
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 08:30:35
      Beitrag Nr. 3.339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.541.502 von Blume_des_Propheten am 09.07.09 15:07:17Die EdW hat auf Anfrage bzw. auch auf dem Webseite mehrfach dargestellt das hier keine Gefahr droht und man nötigenfalls rechtzeitig selbst den Verjährungsverzicht erklärt. Deshalb sind keine Maßnahmen nötig. Die Fristen beginnen "anlegerfreundlich" auch erst nach ergangenem Bescheid zu laufen und damit können wir alle leben.
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 09:33:26
      Beitrag Nr. 3.340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.545.836 von schnobelloch am 10.07.09 08:26:00Hallo Schnobelloch
      Zahlungseingang von der EDW 08.07.2009.Bescheiddatum der EDW 15.06.2009.(Nach Bescheiderstellung wird das Geld bei der Reg
      ierung angefordert.Das kann 3-4 Wochen dauern).
      Gruß Conny
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 11:51:57
      Beitrag Nr. 3.341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.540.694 von Leutnant73 am 09.07.09 13:26:54@Leutnant73: Klingt ähnlich wie bei mir. Mein trauriges Ergebnis habe ich am 14.2. berichtet (vgl. Beitrag Nr.: 37.522.989).

      Mit Gruß!
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 16:32:27
      Beitrag Nr. 3.342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.579.280 von krokuswurzel am 14.02.09 11:23:56Es war Beitrag # 2971.

      Dann findet man es leichter.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 08:02:41
      Beitrag Nr. 3.343 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.554.517 von Urlaub2 am 11.07.09 16:32:27Sehr interessant:

      http://www.freies-wort.de/nachrichten/regional/hildburghause…

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 09:20:12
      Beitrag Nr. 3.344 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.558.270 von Urlaub2 am 13.07.09 08:02:41Der Link funzte bei mir leider nicht und ich konnte im HBN-Lokalteil nichts finden (oder habe es übersehen) - bitte noch mal einen Hinweis geben! ;)
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 09:57:20
      Beitrag Nr. 3.345 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.558.666 von schnobelloch am 13.07.09 09:20:12Der Link funzt, scrolle mal ganz herunter.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 11:16:52
      Beitrag Nr. 3.346 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.558.938 von Urlaub2 am 13.07.09 09:57:20o. k. da hat vorher bei mir etwas nicht gestimmt - Danke für den Hinweis und warst auch Du vor Ort?!
      Avatar
      schrieb am 17.07.09 08:22:07
      Beitrag Nr. 3.347 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.559.593 von schnobelloch am 13.07.09 11:16:52Nein, ich war nicht vor Ort.

      Wer von der EDW etwas hört, bitte hier posten.
      Nicht daß der Thread hier einschläft.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 17.07.09 18:46:15
      Beitrag Nr. 3.348 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.590.228 von Urlaub2 am 17.07.09 08:22:07www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_216/03.html
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 08:54:11
      Beitrag Nr. 3.349 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.595.912 von TokioBill am 17.07.09 18:46:15Das sind ja tolle Meldungen die mein Bild von den damaligen Abläufen zwischen EdW, BAFin, WP, Phoenix & Co. verfestigen und in der Anfrage der FDP sind ja noch viele andere "wunde Punkte" angesprochen! :rolleyes:

      Habe vor ein paar Tagen gerade wieder einen EdW-Bescheid mit ca. 82 % Abzug wgen Aussonderungsrechten gesehen (Geld wurde 03/05 investiert und es kam gar nicht mehr zur ersten Abrechnung durch Phoenix)- da würde eine transparentere Berechnung gut tun. Sollte es außerhalb der Insolvenzmasse tatsächlich zu solch erheblichen Aussonderungen kommen. so wäre dies natürlich sehr positiv für die Betroffenen (zu Lasten der geschmälerten Masse von RA Schmitt die dann wohlmöglich nur noch gut 70 Mio. Euro umfassen könnte...)
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 14:19:35
      Beitrag Nr. 3.350 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.245.521 von walli51 am 25.05.09 15:13:06Hallo allerseits,

      hat jemand aktuelle Hinweise für uns, wie der Einspruch gegen die Versteuerung der Scheingewinne durch das Finanzamt erfolgreich geführt werden kann?

      Vielen Dank übrigens an alle Mitwirkenden hier im Forum für ihre teils sehr informativen Darlegungen.

      Und großes Daumendrücken für alle ...

      lulatsch66
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 14:49:30
      Beitrag Nr. 3.351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.606.217 von lulatsch66 am 20.07.09 14:19:35Habe das über PWB Jena machen lassen. Seitdem ist Ruhe an dieser Front....
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 15:37:19
      Beitrag Nr. 3.352 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.606.437 von FCO_Alpha am 20.07.09 14:49:30Soll Ruhe heißen das die Steuerforderung fallen gelassen wurde (habe ich aber noch nie gehört) oder gab es den begründetetn Einspruch mit oder ohne AdV-Antrag?
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 16:48:09
      Beitrag Nr. 3.353 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.606.437 von FCO_Alpha am 20.07.09 14:49:30heißt: neuen Steuerbescheid erhalten bzw. aufgehoben, oder lediglich Außervollzugsetzung/Ruhen des Verfahrens erreicht?
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 20:09:47
      Beitrag Nr. 3.354 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.607.670 von lulatsch66 am 20.07.09 16:48:09Es wurde Außervollzugsetzung und Ruhen des Verfahrens erreicht.
      Avatar
      schrieb am 23.07.09 09:49:47
      Beitrag Nr. 3.355 ()
      Folgende Info von mir, zumindest zu einem Teil der Phoenix Anlage.

      Ende 2003 wurden 21.000,- angelegt, "FRagebogen" wurde im Februar 2009 angefordert.
      Anfang-Mitte Juni kam die Info, dass 8.300,- ausgezahlt werden.
      Geld ist noch nicht da.

      Zu gleicher Zeit angelegtes Geld über ein weiteres Familienmitglied, bei gleichzeitig abgeschickter Schadensmeldung wurde bisher nicht mal im Ansatz bearbeitet.
      Avatar
      schrieb am 25.07.09 21:58:44
      Beitrag Nr. 3.356 ()
      Hallo an alle Geprellten, ich habe mich heute erst angemeldet hier und möchte nicht unhöflich einfach so drauf los fragen. Dennoch habe ich 2 Fragen die mich beschäftigen und auf die ich einfach keine Antwort finde.

      Ich habe heute das Schreiben der EDW erhalten in dem nach gestellten Schadensersatzansprüchen gefragt wird. Ich habe einen Schadensersatzanspruch 2005 an Dieter Breitkreuz ( Nachlass ) auf die Differenz von den 90 % den die EDW nicht begleicht ( 10 % ) gestellt. Also nur auf die 10 % bei eventueller voller 90 %-iger Entschädigung.

      Frage 1. Muss ich jetzt ankreuzen das ich einen Anspruch geltend gemacht habe gegen Breitkreuz ?

      Frage 2. Kann ich falls ich dies ankreuzen muss, von meiner Forderung gegen Breitkreuz schriftlich zurücktreten und dann " Nein" ankreuzen?

      Danke

      Vmaxmgn
      Avatar
      schrieb am 27.07.09 23:01:12
      Beitrag Nr. 3.357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.646.938 von vmaxmgn am 25.07.09 21:58:44Das muß unbedingt mit "ja" beantwortet werden.Hat aber für die Auszahlung der EdW vorläufig keine Berücksichtigung. Bei Rücktritt der Forderung, Schreiben an den Nachlassverwalter von Breitkreuz. Die Bestätigung des Verwalters mit an die EdW schicken.Übrigens, die Quote für die Gläubiger über den Nachlass von Breitkreuz liegt bei 0,1 %. Das weiss auch die EdW. Macht wenig Sinn, den Antrag über den Nachlass zu stornieren, weil für tausende von Gläubigern und dieser Quote von 0,1 %, sowieso nichts zu holen ist.
      Avatar
      schrieb am 02.08.09 08:01:27
      Beitrag Nr. 3.358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.513.301 von commanderhh am 03.07.09 11:27:28Mit 6 Monaten Wartezeit nach meiner Erklärung kam nun der Bescheid. Leider auch mit 100 % Rückstellung bei einem Konto aus 2004/2005 und einer Miniteilzahlung (ca. 5 %) für ein anderes sechsstelliges Konto auch aus 2004.
      Bin mir nun auch nicht mehr so sicher, ob hier die EdW nicht mit unterschiedlicher Elle misst. Ich habe schon etliche Bescheide aus ähnlicher Zeit und vergleichbaren Summen gesehen die dort wenigstens ca. 15 bis 25 % zugesprochen bekamen. :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.08.09 14:43:07
      Beitrag Nr. 3.359 ()
      Soll das bedeuten du hast bei Konto 1 GAR NICHTS und bei Konto 2 von mir aus 5.000,- von 100.000,- bekommen ?????

      Und den gesamten Rest aufgrund "Rückstellungen" nicht ?

      Würde beim zweiten Konto nicht automatisch die Höchstregulierung erfolgen müßen (20.000,-) um hinterher evt. noch auf höhere Aufteilungsquoten zu hoffen ?

      Ist ja wahnsinn.
      Avatar
      schrieb am 04.08.09 11:01:07
      Beitrag Nr. 3.360 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.699.261 von andi16571 am 03.08.09 14:43:07Ja so ist es leider. Ich hoffte bei dem größeren Konto auch auf die Maximalentschädigung trotz Rückstellung (da hätten rund 12 % Teilauszahlung gereicht). :rolleyes:
      Die ARGE-Phoenix schrieb mir von möglichen rechtlichen Schritten gegen die EdW (inkl. Offenlegung der Berechnung), aber das ist nach meiner Erfahrung ein langwieriges bis unmögliches Unterfangen.
      Das Thema Aussonderung kann ja einigen Anlegern tatsächlich noch größere Rückflüße (mehr als die max. ca. 1/3 Quote beim Insolvenzpaln) bescheren, aber der Zeitraum bis zu einer Klärung dürfte noch sehr lang werden.
      Avatar
      schrieb am 04.08.09 17:16:03
      Beitrag Nr. 3.361 ()
      Hallo,
      ich habe im Dez. 2003 bei Phoenix eine 6stellige Summe einbezahlt und gehöre zu den 69 Glücklichen, die bereits letzten Sommer mit den vollen 20.000 entschädigt wurden. Seinerzeit allerdings ohne jegliche Berechnung seitens der EdW.

      Was mir völlig unklar ist: Wer hat nun eigentlich Anspruch auf Aussonderung? Wo und wie muss ich die beantragen? Muss ich nun tätig werden?

      Es wäre schön, wenn mich jemand da mal aufklären könnte.

      Gruss, Malu
      Avatar
      schrieb am 05.08.09 13:45:30
      Beitrag Nr. 3.362 ()
      Hi Leuts,

      ich hab mal die letzten Seiten im Forum durchgestöbert und eine Excel Datei mit den jeweiligen Erstattungen zusammengestellt.
      Weitere Spalten wie Einzahlungszeitraum, Anlage Summe, Erstattungsbetrag etc. sind mit enthalten. Nun muß ich das ganze nur noch irgendwie posten. Wie könnte man das am besten hier im Forum reinstellen, so daß es auch von den anderen optimal verwendet, ergänzt und erweitert werden kann. Wahrscheinlich muß man es als ASCII Tabelle reinstellen?
      Avatar
      schrieb am 05.08.09 14:25:29
      Beitrag Nr. 3.363 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.708.865 von Malu1 am 04.08.09 17:16:03Ich halte die ganze Aussonderungsgeschichte für Blödsinn und Klagen von Anlegern wegen Aussonderung wurden bisher von Gerichten abgewiesen.

      Nur Citco kam bisher damit durch, wobei ich mal hoffe, daß Citco den BGH-Prozeß etwa in 2011 verlieren wird.

      In diesem Fall könnte der Schmitt weitere Prozesse beenden und es könnte zur Auszahlung kommen.

      Leider wäre das schon der "best case".

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.08.09 17:48:08
      Beitrag Nr. 3.364 ()
      Hallo,

      ich habe mich gerade bei diesem Forum angemeldet. Es ist sehr interessant war ihr hier schreibt.

      Ich habe für meine Tochter (minderjährig)ebenfalls eine solche Phoenix Anlage im Jahr 2002 abgeschlossen. Diese sollte eigentlich die Ausbildung meines Kindes absichern. Daraus wird wohl jetzt nichts.

      Ich habe eine dringende Frage. Ich (nein, meine Tochter)hat vom Finanzamt Post bekommen. Die haben wohl mitbekommen, dass mein Kind eine solche Anlage besitzt. Das Finanzamt möchte, dass ich (Mutter)meine Steuererklärung berichtige, da ich darin keine Angaben zu dieser Anlage gemacht habe. Bei Abschluss der Anlage wurde mir mitgeteilt,dass hier keine Steuern fällig werden da ich eine Wiederanlage gewählt habe.Das ich diese nun doch angeben muss wird wohl so korrekt sein oder? Da ich etwas Angst davor habe vom Finazamt noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung zu bekommen hatte ich eingentlich vor, hier auch die nötige Zuarbeit zu leisten. Allerdings liegen mir ja nur die monatlichen Kontoauszüge vor aus denen ich nicht mal erkennen kann welche Zahl ich für das Finazamt angeben muss. Mir ist bekannt, dass es sich hier um Scheingewinne handelt.

      Sollte ich diese Kontoauszüge dem Finazamt vorlegen?
      Muss ich überhaupt Steuern zahlen, die Anlage läuft doch auf mein minderjähriges Kind.
      Kann ich, wenn das FA mich mit den Scheingewinnen versteuert Widerspruch einlegen? Was hat das für Folgen?
      Sollte ich eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung machen um einer Strafe zu entgehen?

      Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
      Avatar
      schrieb am 09.08.09 23:15:18
      Beitrag Nr. 3.365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.740.451 von udoufo am 09.08.09 17:48:08Hallo udoufo,

      ich habe mir dieselben Gedanken letztes Jahr im Dezember auch gemacht (allerdings ohne das sich das Finanzamt gemeldet hat). Zu der Zeit gab es schon einmal eine Diskussion hier im Forum wegen Scheingewinnen, Finanzamt und Selbstanzeigen (und das war nicht die erste).
      Ich bin damals zu dem Schluss gekommen, dass es sinnvoll ist keine Selbstanzeige zu machen. Und ich habe seitdem keine neuen Erkenntnisse gewonnen, die diese Entscheidung umstoßen könnten.

      Hier mein Beitrag vom Dezember: http://www.wallstreet-online.deimg.wallstreet-online.de/disk…

      Das ist natürlich nur meine eigene Meinung und keine allgemeingültige Empfehlung...

      Gruß,
      nablator
      Avatar
      schrieb am 12.08.09 07:53:41
      Beitrag Nr. 3.366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.741.325 von nablator am 09.08.09 23:15:18Selbstanzeige usw. ist nicht nötig, da hier nicht wegen Steuerhinterziehung verfolgt wird. Die aufgelaufenen bzw. noch auflaufenden Zinsen lassen sich im Falle der Durchsetzung der Scheingewinnbesteuerung natürlich nicht vermeiden. Das funktioniert nur ab dem Zeitpunkt wo man ein Ruhen des Verfahrens beantragt und bestätigt bekomm (soll im Zuge der anhängigen Verfassungsbeschwerde in Sachen CTS bereits funktioniert haben).
      Avatar
      schrieb am 12.08.09 21:06:41
      Beitrag Nr. 3.367 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.606.217 von lulatsch66 am 20.07.09 14:19:35Hallo zusammen,

      haben bereits Entschädigung erhalten. (ca. 50% der eingazalten Summe, Invesititonszeitraum 2003-2005)
      Habe aber natürlich auch Post vom FA bekommen, mit der Aufforderung meine Kontoauszüge mit den Gewinnen zu melden und nachzuversteuern.
      Prompt gab es zwei Nachzahlungsbescheide. Dagegen habe ich beim Finanzamt Widerspruch eingelegt, mit der Begründung der Berechnung der EdW. Die hat nämlich im Entschädigungsbescheid eine Anlage beigefügt wie sich der Kontoverlauf tatsächlich entwickelt hat...soll heißen nicht jeden Monat plus, sondern satt MINUS !
      Ich habe meine Widerspruch mit der Berechnung der EdW begründet, und dass man doch einer solchen Institution mehr Glauben schenken sollte, als irgendwlchen Leuten die absolut absichtlich die Kontoauszüge gefälscht haben.
      Promt wurde meinem Antrag auf AdV statt gegeben. Ich harre nun der Dinge die kommen. Im schlimmsten Fall muss ich die Stuernachzahlung incl. Zinsnachforderung leisten. Aber ich hoffe, dass dies nicht passieren wird, denn dann würde ja auch die Glaubwürdigkeit der Berechnung der EdW in Frage gestellt.
      Also ich kann allenm, die eine Steuernachforderung erhalten haben, nur zu dieser aus meiner Sicht doch recht treffenden Argumentation raten. ;)
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 15:20:38
      Beitrag Nr. 3.368 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.766.847 von Matz73 am 12.08.09 21:06:41Hallo Matz73,

      ich habe die Forderung vom Finanzamt auch erhalten.

      Auf Anraten meines Steuerberaters, habe ich bezahlte und natürlich auch Widerspruch eingelegt(Argumentation ähnlich wie bei Dir).

      Die Argumente meines Steuerberaters kann ich leider nicht veröffentlichen, da das sein geistiges Eigentum (Urheberrecht)ist.
      Ich bitte um Verständnis.

      Sollte es doch zur Zahlung kommen, mußt Du mit 6% Verzinsung rechnen.
      Im anderen Fall bekomme ich mein Geld mit 6% Verzinsung zurück.

      Das ist doch eine Überlegung wert.
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 16:07:17
      Beitrag Nr. 3.369 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.715.511 von Urlaub2 am 05.08.09 14:25:29
      Wie stehts es denn um die Klage von Citco auf Aussonderung? Gibt es dort schon Neuigkeiten? Falls Phoenix gewinnt und Treuhandkonten ausgesonert werden, werden dann nur die 70 Mio an die restlichen Anleger bezahlt?

      http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-inside/phoenix-a…

      Was sind eigentlich die Forderungen? Ca. 600 ohne Scheingewinne und 800 Mio mit Scheingewinnen?

      Und last but not least: Gab es noch Klagen von anderen Anlegern? Gibt es dort Fortschritte?
      Avatar
      schrieb am 16.08.09 09:13:15
      Beitrag Nr. 3.370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.783.858 von Accumulus am 14.08.09 16:07:17Von dem wohl schon laufenden Verfahren vor dem OLG Frankfurt hört man nichts oder ob es schon vor dem BGH ist kann niemand sagen.

      Für die Masse blieben dann nach Aussonderung der ca. 163 Mio. € in der Tat nur die Reste der schätzungsweise 250 Mio. € übrig die momentan auf den Konten mit RA Schmitt dahinschmoren.

      Bei den Forderungen ging es ja zunächst immer um die PMA-Kontostände 03.2005, aber in Praxis sind es dann wohl eher die Saldi der Einlagen abzgl. Auszahlungen und meistens auch noch abzgl. rückgerechneter Kontoverlauf. Bei den möglichen Aussonderungskandidaten speziell bei Einzahlungen 2004/2005 stehen somit erhebliche Quoten im Raum (bei mir persönlich könnten es bis über 90 % sein) und das befürchtete Hauen und Stechen ist wohl vorprogrammiert. Hoffentlich muss nicht noch jeder Einzelne wieder juristisch vorgehen, um hier seine Ansprüche durchzusetzen. Neben Citco sind mir da keine Verfahren bekannt (einige Anwälte hatten vor einiger Zeit von Feststellungsklagen u. Ä. getönt ab er man hört nichts aus dieser Richtung).
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 20:06:08
      Beitrag Nr. 3.371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.789.780 von schnobelloch am 16.08.09 09:13:15
      Vielen Dank fuer die Info!

      Handelt es sich bei den moeglichen Aussonderungskandidaten um Investoren die kurz vor der Insolvenz 2004/2005 mit Einlagen eingestiegen sind? D.h. zunaechst wurden Einlagen als Treuhandkonten verwaltet, oder wie ist das zu verstehen?
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 10:39:20
      Beitrag Nr. 3.372 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.804.987 von Accumulus am 18.08.09 20:06:08Genau definiert wurde diese Anlegergruppe ja noch nicht, aber an der Betrachtungsweise der EdW kann man schon erkennen das Einlagen nach 1997 und speziell die der letzten 2 bis 3 Jahre anteilig mehr oder weniger so bewertet werden. Phoenix sprach ja immer von einer Verwaltung auf Treuhandkonten und so gab wohl tatsächlich einen erheblichen Teil der umlaufenden Gelder die auf solchen Konten lagerten. Wie man aber nach einerm Urteil die Zuordnung im Einzelnen machen will ist mir noch schleierhaft.

      Interessant ist auch die Meldung einiger RAe zum Thema EdW-Rückstellungen wegen möglichen Aussonderungsrechten. Hier wird behauptet schon erfolgreich die Zahlung der vollen Entschädigung erreicht zu haben. Kann das heir jemand bestätigen oder ist es eine der vielen Enten um Mandate zu erhaschen? Um ansonsten die vollen 20.000 € von der EdW für ein wenige Monate investiertes PMA-Konto zu erhalten braucht man aktuell schon ca. 200.000 € Saldo. :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 13:50:08
      Beitrag Nr. 3.373 ()
      Hallo,

      ich habe bereits letztes Jahr im Juli die vollen 20.000 von der EdW bekommen. Du hast recht, meine Einzahlung im Dez. 2003 bewegt sich in der von Dir errechneten Grössenordnung. :mad:

      Nun hoffe ich natürlich, auch zu dem erlauchten Kreis der Aussonderer gehören zu können.

      Gruss, Malu
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 08:02:10
      Beitrag Nr. 3.374 ()
      Hallo

      Neues im Internet unter Phönix Kapitaldienst News

      Hoffnung für viele "Phoenix-Geschädigte" - Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen.

      Gruß Conny
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 13:58:17
      Beitrag Nr. 3.375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.833.091 von Conny1234 am 23.08.09 08:02:10Die Freude einzelner Phoenix Opfer, ist das Leid der Mehrzahl der Phoenix Geschädigten. Nämlich derer, die nicht in den letzten 2 Jahren vor der Pleite ihr Geld abgehoben haben.
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 15:06:11
      Beitrag Nr. 3.376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.833.091 von Conny1234 am 23.08.09 08:02:10Hallo Conny,

      kannst Du mal den Link einstellen?

      Gruss, Malu
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 19:37:00
      Beitrag Nr. 3.377 ()
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 23:36:58
      Beitrag Nr. 3.378 ()
      was diese anwälte da absondern ist genau die typische verdrehung von tatsachen und dummenfang,für die sie so unbeliebt sind !!

      dass diejenigen ,die ihr geld voll ausgezahlt bekamen jetzt noch als phoenix opfer geschützt werden wollen ,ist nur eine dreiste frechheit.
      vor allem wenn man weiss,dass es hauptsächlich die kumpane der früheren geschäftsfürerin elvira ruhrauf sind,die von ihr kurz vor dem auffliegen des ganzen gewarnt wurden und so schnell das geld samt ausgewiesener gewinne(!) abheben konnten.
      und jetzt ist das pack auch noch vor dem bösen konkursverwalter sicher.
      zum kotzen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.09 08:02:13
      Beitrag Nr. 3.379 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.835.112 von Dr.Ibbelkuenstler am 23.08.09 23:36:58Jein, soweit ich weiß, gingen die Forderungen des Insolvenzverwalters 2 Jahre zurück und nicht nur 1 oder 2 Monate.
      Avatar
      schrieb am 27.08.09 12:30:05
      Beitrag Nr. 3.380 ()
      Hallo,
      habe mich gerade registrieren lassen und wollte meine Daten mal durchgeben:

      Buchstabe T
      10.02.2005 Einzahlung 10.000,- + 700,- Agio
      20.04.2005 Schadensmeldung an EDW geschickt
      03.08.2009 Datum des EDW-Bescheids mit Inhalt:
      Schadensmeldung vom 21.04.2005 bestätigt
      Endstand Beteiligung am 15.03.2005 10.000,-
      Teilentschädigung 83,52 d.h. weniger als 1%

      Ich bitte um Kommentare bzw. Ratschläge
      Avatar
      schrieb am 27.08.09 13:37:25
      Beitrag Nr. 3.381 ()
      Hallo,

      es zeichnet sich immer mehr ab, dass diejenigen,dazu gehöre ich auch,die je zeitnaher,sie vor der Pleite, noch Einzahlungen getätigt haben auch am wenigsten Teilentschädigt werden.
      Die EDW geht wohl davon aus, dass dieser Personenkreis durch Aussonderung entschädigt wird.
      Aus welchen Quellen die EDW schöpft, ist mir Schleierhaft.
      Ich für meinen Teil hatte beim Insolvenzverwalter Aussonderung beantragt, was mir verwehrt wurde, aber irgend etwas muß dran sein, sonst würde die EDW dies nicht machen.
      Mir ist dies alles so was von verwirrend geworden, dass ich nicht mehr durchblicke.

      Wie es scheint werden wir wohl aus der Insolvenzmasse erst mal nichts ausbezahlt.
      Weil jetzt wird jeder versuchen sein Heil in der Aussonderung zu suchen.
      Das geht wohl nur durch Klagen gegen den Insolvenzverwalter.
      Wenn keiner Klagt besteht die Chance für uns, dass wir unser Geld aus der Insolvenzmasse bekommen.
      Daran kann ich nicht glauben, weil es immer welche gibt, die wegen ein paar Euro mehr alles versuchen werden, was natürlich unterm Strich nicht wirklich der gr0ße Wurf ist.
      Die Rechtsverdreher werden schon dafür sorgen, dass einige Dumme und Gierige sich auf diese Spielchen der RA,s einlassen.

      Hier sind diejenigen gefragt, die sich im Insolvenzrecht auskennen, bzw. Informaten haben, was es mit der Aussonderung aufsich hat.
      Avatar
      schrieb am 28.08.09 15:46:06
      Beitrag Nr. 3.382 ()
      Wenn ich den Fall von @helmut1234 sehe, kann man nur kotzen !!!!

      Soviel zu dem Thema "abgesichert durch die EDW" !

      Was macht der Haufen denn überhaupt den Aufwand, um ihm seine Portokosten zurückzuschicken ?

      Es wird darauf hinauslaufen, dass jeder seine Ansprüche durch einen RA vertreten lassen muß und wer den besten erwischt, bekommt die größte Summe.

      Unglaublich, welcher verarsche wir alle aufgesessen sind "durch Bafin geprüft/überwacht, durch EDW 90% der Einlage abgesichert" usw. usw. usw.

      Ich könnt mich schon wieder sowas von aufregen, wenn ich lese, dass jemand von 10.700,- Einlage dämliche 80,- zurückbekommt.

      Und das nach vier Jahren !
      Avatar
      schrieb am 28.08.09 17:41:31
      Beitrag Nr. 3.383 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.873.575 von andi16571 am 28.08.09 15:46:06Pressemitteilung von Frank Schäffler FDP

      Steinbrück hat Stärkung des Anlegerschutz versäumt.

      ://www.fdp-kleinmachnow.de/portal.presse.php?id=12813

      Gruß Conny
      Avatar
      schrieb am 31.08.09 11:03:04
      Beitrag Nr. 3.384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.863.902 von lupofunk am 27.08.09 13:37:25Auf Anfrage raten mir miene Anwälte (PIA) sogar von Klagen gegen die EdW ab, da es teuer und sinnlos sei hier einen Rechtsstreit loszutreten.
      Alles hängt am laufeneden Verfahren (aktuell 2. Intanz OLG FFM)zwischen Citco und Schubra über die Art und Höhe der möglichen Aussonderungsrechte. Eine separate gerichtliche Klärung jedes Einzelfalles ist deshalb nicht geboten.

      @helmut1234 hat es ähnlich getroffen wie mich (bei einem Konto aus 2004/2005 hatte Auszahlung 0,- €) und bei einem anderen waren es nur ca. 5 %. :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.08.09 13:16:06
      Beitrag Nr. 3.385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.883.820 von schnobelloch am 31.08.09 11:03:04Hier noch ein interessanter Artikel:

      http://www.fair-news.de/news/Phoenix-Skandal+Deutscher+Verbr…

      Ist denn schon bekannt, wann das OLG die Entscheidung verkünden wird ?

      Wir müßten schon Glück haben, wenn Citco mit dem verlorenen Prozeß zufrieden ist.

      Sehr wahrscheinlich gehen die bis zum BGH.

      Sollte Citco wider Erwarten aussondern dürfen (wenn die eine Sondervereinbarung mit Phoenix nachweisen können), ist noch längst nicht gesagt, daß "normale" Anleger das auch dürfen.

      Oder es darf "formaljuristisch" tatsächlich jeder aussondern.
      Dann würde es auch keinen Unterschied machen.

      Auch müßten wir jetzt kurz vor der Wahl Druck machen, damit die EDW uns nicht weiter mit Minibeträgen "abspeist".

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 31.08.09 16:55:55
      Beitrag Nr. 3.386 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.884.872 von Urlaub2 am 31.08.09 13:16:06Verwechselst Du da nicht etwas?

      Die Citco hat doch in erster Instanz gewonnen und der Insolvenzverwalter ist in Revision gegangen?

      Stimmt doch so, oder bin ich da nicht up to date?
      Avatar
      schrieb am 31.08.09 21:40:01
      Beitrag Nr. 3.387 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.886.958 von Kurier-des-Zaren am 31.08.09 16:55:55Das OLG ist schon die 3. Instanz.

      Der Schmitt hat eine Prozeßreihe bis zum BGH gewonnen, eine verloren.

      Ich finde es nebenbei gesagt eine Frechheit, daß Anwälte immer noch glauben, daß Anleger z.B. im Umfeld von Frau Ruhrauf (die inzwischen wohl schon aus dem Gefängnis raus ist) glauben, daß sie ihre Scheingewinne nicht zurückzahlen müssen, obwohl der Schmitt wenigstens diesen Prozeß höchstrichterlich gewonnen hat.
      Da werden Mandanten mal wieder abgezockt.

      Wer nähere Infos möchte, bitte hier einige Seiten zurückblättern.
      Die Materie ist kompliziert.

      Ich gehe davon aus, daß Citco diesen Prozeß verlieren wird, weil sie ihr Aussonderungsrecht beweisen müssen.

      Weiß jemand, wann der Verkündungstermin beim OLG ist ?

      :eek:

      Wenn wir großes Glück haben und Citco aufgibt, könnte der Schmitt weitere Prozesse beenden und auszahlen.

      Ich warne daher, weitere unsinnige Prozesse gegen den Schmitt zu führen, weil das die ganze Sache nur aufhält.
      Obwohl Anwälte damit mal wieder Geld verdienen könnten.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.09.09 09:25:07
      Beitrag Nr. 3.388 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.886.958 von Kurier-des-Zaren am 31.08.09 16:55:55Wir müssen hier auspassen die diversen Verfahren nicht durcheinander zu bringen.
      Es gab ein Verfahren von Schmitt hinsichtlich der Rückzahlung von SAcheingewinnen 4 Jahre rückwirkend vom Zeitpunkt der Phoenixschließung an gerechnet das er letzlich vor dem BGH gewann.
      Ein weiteres Verfahrn war das von Citco hinsichtlich Stopp des Insolvenzplans und dies wurde gegen Schmitt vor dem BGH gewonnen. Man billigt Citco ein grundsätzliches Aussonderungsrecht zu - genauer definiert wird aber nichts.
      Ein drittes wichtiges Verfahren läuft aktuell vor dem OLG in FFM hinsichtich der Aussonderungsrechte von Citco gegen Schmitt. Leider gibt es keine verlässlichen Veröffentlichungen über den Verfahrensverlauf bzw. mögliche Entscheidungen. Hier kam von eminen Anwälten der Hinweis das es da wohl auch bis zum BGH geht und vor Ende 2010 wohl keine Entscheidung fällt (oder eine Partei knickt ein und das für einige Betroffene eher besser oder auch schlechter sein).
      Avatar
      schrieb am 01.09.09 10:53:28
      Beitrag Nr. 3.389 ()
      Falls sich noch jemand fragt, wann er mit einer eventuellen Entschädigung der EdW rechnen kann: die EdW beantwortet per email Anfragen nach dem ungefähren Datum (Über die Höhe sagen sie nichts).

      Zitat aus der Antwort der EdW:
      "Ihre Schadensmeldung erreichte uns am 20.05.2005. Somit wird die Bearbeitung Ihres Entschädigungsantrages voraussichtlich im 2. Halbjahr nächsten Jahres erfolgen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit schriftlich informieren."

      Die Mail habe ich vor ein paar Tage erhalten. "Nächstes Jahr" bedeutet also 2010...

      Gruß, nablator
      Avatar
      schrieb am 03.09.09 13:13:31
      Beitrag Nr. 3.390 ()
      Hallo, kann mir jemand die e-mail adr. der EdW mitteilen???
      alle die ich irgendwo finde sind wohl falsch. Meine Mails kommen alle zurück.:confused:
      Danke !!
      Avatar
      schrieb am 03.09.09 14:01:46
      Beitrag Nr. 3.391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.910.130 von malaise am 03.09.09 13:13:31Meine Mail an mail@e-d-w.de wurde beantwortet.
      Avatar
      schrieb am 04.09.09 17:45:34
      Beitrag Nr. 3.392 ()
      :)
      danke !!es hatte dann doch geklappt und ich bekam auch sofort eine Antwort... mal sehen ?? ich habe meine schadensmeldeung am 24.4.05 abgeschickt.und ich soll noch in diesem jahr!!!!:rolleyes:evtl.
      die erwartete post bekommen..
      bye !
      Avatar
      schrieb am 08.09.09 22:10:40
      Beitrag Nr. 3.393 ()
      Tolles Forum! Ich bin ganz neu hier. Habe gerade Post vom Finanzamt bekommen für das Jahr 2000... Das müsste doch eigentlich schon verjährt sein? Wieviele Jahre wurden bei Euch geändert? Hat man eine Chance auf Erlass der Zinsen? Wie sind so Eure Erfahrungen mit den Finanzämtern, speziell in Thüringen?
      Und wie sind Eure Erfahrungen in Sachen Insolvenzverwalter? Wurden ausgezahlte Scheingewinne zurückgefordert?

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 17.09.09 10:29:01
      Beitrag Nr. 3.394 ()
      Hallo in die Runde,

      mich haben, vermutlich deshalb weil mein Name auf den letzten zwei Seiten zweimal zu lesen war, zwei neue Teilnehmer angeschrieben mit der Bitte, den Aspekt "Aussonderungsansprüche" und deren aktuelle Konsequenzen näher zu beleuchten.

      Da auch ich kein RA bin und in der Materie nicht tief genug drinstecke, traue ich mir dieses nicht umfassend zu, weshalb ich einige Fragen mal hier veröffentliche. Evt. können wir das dann für neue (und auch alte) Teilnehmer mal Allgemeinverbindlich niederschreiben.

      1.) Was bedeutet Aussonderungsanspruch, wer macht diesen geltend und zu wessen Lasten geht dieses.

      2.) Wie berechnet sich ein Aussonderungsanspruch ?

      3.) An wen stellt man seine Ansprüche, nachdem man aufgrund der Argumentation "Aussonderungsanspruch" der EdW einen großen Teil seines Geldes nicht bekommt/bekommen hat.

      Das waren die wesentlichen Fragen.

      Zusätzlich wurde nachgefragt, wie die ganze Aktion "PMA" nach der negativen Entscheidung vom BGH vom Anfang des Jahres (Ablehnung des begleitenden Insolvenzverfahrens von RA Schmidt) weitergeht.

      Auch dazu traue ich mir keine Prognose zu, gerne kann aber jemand mit höheren Rechtskenntnissen hierzu Stellung nehmen.

      Gruß in die Runde
      Avatar
      schrieb am 25.09.09 09:36:28
      Beitrag Nr. 3.395 ()
      Holla - schweigen im Walde ?!

      Habe mal gegoogelt und folgendes zum Thema AUSSONDERUNG gefunden - wohl ein Begriff eher aus dem Scheidungsbereich/Insolvenzbereich.

      Wichtig wäre wohl hierbei, die für uns relevanten Fakten in allgemeinverständlicher Form für den Fall Phoenix auf einen Punkt zu bringen.

      Hier der Text:

      Aussonderung
      Herausnahme von Gegenständen aus der Insolvenzmasse auf Verlangen eines Dritten.

      Wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand im Besitz des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger.

      Ihm steht deshalb ein Anspruch auf Herausgabe des Gegenstandes gegen den Insolvenzverwalter außerhalb des Insolvenzverfahrens zu, was § 47 des Insolvenzordnung (InsO) bestimmt.

      Die Aussonderung beruht also darauf, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, der Insolvenzverwalter den Gegenstand aber durch Besitz oder Inanspruchnahme zur Insolvenzmasse zählt (Massebefangenheit).

      Das Aussonderungsrecht entspricht der Drittwiderspruchsklage in der Einzelzwangsvollstreckung (§ 711 Zivilprozessordnung, ZPO).

      Voraussetzungen für einen wirksamen Aussonderungsanspruch sind:

      Antrag an den Insolvenzverwalter
      Aussonderungsberechtigung des Anspruchstellers
      Vorliegen einer aussonderungsfähigen Sache oder Rechts
      Zur Aussonderung berechtigen vor allem:
      Eigentum
      Vorbehaltseigentum (wenn der wenn der Insolvenzverwalter zum Besitz nicht mehr berechtigt ist, § 986 BGB)
      Besitz (wenn ein Recht auf Wiedereinräumung des Besitzes besteht, §861 BGB)
      Erbschaftsanspruch
      schuldrechtlicher Herausgabeanspruch (z. B. auf Kaufsache, auf Rückgabe der Mietsache)
      beschränkt dingliches Recht (wenn das Recht selbst den Gegenstand der Aussonderung bildet und nicht die Sache oder das Recht, auf dem das dingliche Recht lastet)
      Das Sicherungseigentum berechtigt den Sicherungsgeber immer zur Aussonderung.

      Der Sicherungsnehmer ist aber nur aussonderungsberechtigt, wenn es sich bei dem Insolvenzschuldner nicht um den Sicherungsgeber handelt. Andernfalls - und das ist die Regel - steht dem Sicherungsnehmer nur ein Absonderungsrecht zu (§ 51 Nr. 1 InsO).

      Der Aussonderungsberechtigte hat kein Recht, zur Besichtigung seiner Gegenstände gegen den Willen des Insolvenzverwalters dessen Geschäfts- bzw. Lagerräume zu betreten. Der Insolvenzverwalter ist aber zur vollständigen Auskunft verpflichtet.

      Der Aussonderungsanspruch bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten (§47 S.2 InsO). Demnach kann der aussonderungsberechtigte Gläubiger seinen Anspruch nur im Rahmen der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften verfolgen. Verweigert der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Anspruchs, so erfolgt die Durchsetzung nach dem allgemeinen Zivilprozessrecht.

      Der Aussonderungsanspruch kann durch eine einstweilige Verfügung (z. B. durch Veräußerungs- oder Einziehungsverbot) gesichert werden.

      Im Fall der Zwangsvollstreckung steht dem Aussonderungsberechtigten die Drittwiderspruchsklage nach §771 ZPO zu.


      Ich halte das Aufzeugen der konkreten Konsequenzen, die sich aus o.g. Text ergebn für am wichtigsten.
      Avatar
      schrieb am 25.09.09 11:16:37
      Beitrag Nr. 3.396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.998.132 von andi16571 am 17.09.09 10:29:01Da ansonsten wohl keiner will,versuche ich mal etwas licht reinzubringen :

      ein insolvenverfahren dient dazu,dass bei überschuldung nicht jeder einzelne gläubiger versucht,seine ansprüche separat (einzelvollsreckung) durchzusetzen. Dies würde nämlich dazu führen,dass die schnellsten voll befriedigt werden und die anderen gar nicht.
      Stattdessen werden alle forderungen zusammengefasst und dann die insolvenzmasse gleichmässig vom insolvezverw. quotiert und verteilt.also zb 15 % der jeweiligen forderung für jeden.

      Aussonderung bietet den vorteil,dass man an der qutierung nicht teilnehmen muss, sondern vorher !! bezüglich der aussonderungsfähigen forderung voll befriedigt wird.
      Die bedeutet natürlich einen nachteil für alle anderen nicht aussber gläubiger,da für die weniger zu verteilen bleibt.

      Das wäre jetzt bei phoenix abgesehen von der zeitl. Verzögerung nicht so schlimm,weil dann eben die edw ausgleichen würde.dh die aussber bekämen weniger von der edw,die anderen mehr.

      Das grösste problem,das bislang noch gar nicht angesprochen wurde,sehe ich aber darin,dass evtl das bei p. noch vorhandene geld nicht ausreichen könnte,um alle aussber zu befriedigen,falls das viele sein sollten.
      Anders als beim insolvenzverf. Ist der insolvenzverwalter nämlich nicht zuständig für irgend eine quotierung. Jeder müsste separat gegen alle anderen aussber. feststellen lassen,in welcher höhe er aussber ist.bis das geschen wäre,könnt auch die edw wieder nix zahlen.

      Wie das in der praxis gehen soll und wieviele jahrhunderte das dauern würde,ist mir schleierhaft.
      Deshalb hoffe ich,dass möglicht entschieden wird,dass niemand aussondern kann.
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 10:28:59
      Beitrag Nr. 3.397 ()
      Danke an Dr. Ibbelkünstler, entspricht auch meinem Wissensstand.

      Ich möchte noch mal konkret auf das Ende deines Beitrages eingehen (wieviel hundert Jahre das dauern könnte usw.). denn da hören auch meine Kenntnisse auf und ich habe mich dazu deswegen nicht geäussert.

      Meine Fragen wären:

      1.) Wo läuft denn überhaupt zusammen, wer evt. und in welcher Höhe auf Aussonderung geklagt hat/klagen möchte ?

      2.) Wie lange gibt es denn Fristen, innerhalb derer dann jemand auf Aussonderung klagen kann ? Denn SOWEIT ICH DAS VERSTEHE kann ja anscheinend überhaupt erst, wenn auch der Letzte ein Urteil zu seinem vermeintlichen Aussonderungsanspruch hat, der Insolvenzverwalter ggf. noch vorhandene Restgelder verteilen (wobei ja durch die Abschmetterung des begleitenden Insoverfahrens erst ein ganz neues bzw. nur ein neues System eingeführt werden muß ?) bzw. die EDW zurückgehaltene Forderungen auszahlen.

      3.) Kann da in drei Jahren noch jemand aussondern wollen, dann noch vier Jahre bis zum BGH prozessieren und ggf. wir dann in 10 Jahren auf Restzahlungen hoffen ???


      Kennt jemand einen aktuellen Sachstand zu Citgo ?
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 11:11:33
      Beitrag Nr. 3.398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.055.479 von Dr.Ibbelkuenstler am 25.09.09 11:16:37Wenn sich da nichts geändert hat so sind ca. 163 Mio. € auf sogenannten Treuhandkonten eingegangen (bei Frankfurter Sparkasse 1822) und könnten der Aussonderung unterliegen. Im Urteil des LG Frankfurt vom 28.11.2008 das dem BGH-Verfahren ja voranging wird auch auf das Thema Mitaussonderungsrechte und Auseinandersetzungsguthaben eingegangen. Demnach haben alle Einzahler anteilige Aussonderungsrechte die verteilt werden müssen (Probleme: Höhe des einzelnen Anspruchs, Verteilungsschlüssel, Gesamtvolumen,...). :confused:

      Das aktuell laufende Verfahren zwischen Schubra und Citco über das Thema Praxis Aussonderungsrechte hängt beim OLG Frankfurt und über Details bzw. den Fortgang ist nichts zu erfahren. Mit einem Ausgang vor dem BGH wird von Anwälten nicht vor Ende 2010 gerechnet. Wenn wir Pech haben passiert neben den Teilauskehrungen der EdW bis dahin also garnichts.
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 10:48:09
      Beitrag Nr. 3.399 ()
      Vielleicht kann ja mal jemand etwas zu den Treuhandkonten sagen.
      Viele haben erst in den letzten Monaten eingezahlt. Dies sieht man ja an den geringen Zahlungen der EDW. Weiss jemand, in welchem Zeitraum die 163 Mio.€ gerechnet werden?(Einzahlungen seit 2003 z.B.)Bei einem Aussonderungsverfahren (z.B.last in-first out) wäre das ja entscheidend.

      Danke obunze
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 10:59:24
      Beitrag Nr. 3.400 ()
      Jetzt wurdet ihr laufend von der FDP angeschleimt, jetzt sind die an der Regierung.

      Kommen jetzt die Schecks:confused:
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 19:26:01
      Beitrag Nr. 3.401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.074.910 von Friseuse am 29.09.09 10:59:24
      Aber Friseuse, die Teilchecks sind doch schon seit Monaten an die Anleger unterwegs ! Du bist nicht auf den neuesten Stand. Ich hoffe ja, dass die FdP auch jetzt dafür sorgt, das wir unser restliches Geld noch bekommen !!!
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 22:21:26
      Beitrag Nr. 3.402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.079.910 von Wertegang am 29.09.09 19:26:01Aber alles schön der Reihe nach. Erstmal möchte ich auch meine 5 € Teilentschädigung bekommen. Und darauf muss ich noch ca. 1 Jahr warten...
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 13:15:37
      Beitrag Nr. 3.403 ()
      Phoenix-Kapitaldienst: Rechnungshof rügt Finanzaufsicht BAFin

      http://www.cash-online.de/cash-online/news/pdf/pdf-stream.ph…

      Einfach toll wie im Fall Phoenix alles so funktionierte...
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 17:26:23
      Beitrag Nr. 3.404 ()
      Habe heute ein Schreiben der EDW bekommen. Ich werde aufgefordert anzukreuzen, ob ich Ansprüche gegen den Breitkreuz, Ernst&Young, Puckler etc. geltend gemacht habe. Ich bin damals dem Rechtsvervolgungspool Puckler beigetreten. Bekannterweise gab es da ja nichts zu holen. Ich kann mich erinnern, dass dieses Thema vor gefühlten 100 Seiten schonmal kurz angesprochen wurde. Wie war da nochmal die Meinung für die Beantwortung der EDW Fragen?
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 20:45:17
      Beitrag Nr. 3.405 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.116.862 von FCO_Alpha am 05.10.09 17:26:23Lustig, auch ich bekam heute das EDW-Schreiben.

      Ich will Kopien meiner Anträge bezüglich Breitkreuz und Puckler beifügen und ergänzen, daß voraussichtlich nichts zu holen ist.
      Das wissen die aber auch selber.

      Ich meine mich erinnern zu können, daß der Schmitt selbst Maßnahmen gegen Ernst und Young ergriffen hat, die aber auch im Sande verlaufen sind.
      Entsprechend will ich bei Ernst und Young "nein" ankreuzen, weil ich da selbst nichts gemacht habe.

      Ich will hier auch noch etwas zurückblättern, weil ich es auch nicht mehr genau weiß.

      Falls ich noch etwas markantes finde, poste ich es gerne.

      Nebenbei gesagt, halte ich nichts von der Aussonderungsgeschichte.

      Weiß jemand, wann mit dem OLG-Urteil zu rechnen ist ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.10.09 10:24:40
      Beitrag Nr. 3.406 ()
      Der "Rechtsverfolgungspool Puckler" ist (bestätigt durch eine schriftliche Info von RA Schmidt) aufgelöst worden (vor längerem).

      Das wurde anfang des Jahres schon auf dem Fragebogen der EdW für die Erstattungsforderung meiner Eltern so bestätigt.

      Ich hatte damals in etwa geschrieben: JA, wir hatten Ansprüche gestellt, aber lt. Bestätigung des Insolvenzverwalters und wie Ihnen selbst ja wohl bekannt ist, wurde der Rechtsverfolgungspool schon vor längerem aufgelöst.

      Das Geld ist im JUli gekommen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.09 11:12:12
      Beitrag Nr. 3.407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.118.576 von Urlaub2 am 05.10.09 20:45:17Wenn man bei der Sache Breitkreuz (RAe W&W) mitgemacht hat so kan man die Kopie der Anmeldung beilegen (witzigerweise schaut die edW sowieso in die Insolvenztabelle und gleicht alles ab und wenn man fälschlicherweise nein schrieb droht Ärger und Verzögerung).
      Pcuckler kann man getrost verneinen, da die Sache offiziell gestoppt ist und gegen die WP ist wohl niemand von uns vorgegangen.
      Wer seinen Vermittler anging darf dies natürlich auch nicht vergessen anzugegeben...
      Ich halte die Auissonderungsrechte ebvenfalls für fragwürdig, aber wenn man die höchstrichterlichen Urteile ließt so scheint es wohl in diese Richtung zu gehen. Die Frankfurter Sparkasse führte diese Einzahlungskonten als Treuhandkonten und daran macht man nun eine Aussonderung fest. Über das aktuelle Schubra-Citco-Verfahren ist (für unsereinen) gänzlich nichts zu erfahren, aber ich hoffe wenigstens noch in 2009 auf einen Urteilsspruch und dann gehts wohl zum BGH (also noch mal min. 12 Monate Spaß).
      Avatar
      schrieb am 06.10.09 12:10:47
      Beitrag Nr. 3.408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.121.384 von schnobelloch am 06.10.09 11:12:12Ich habe das alles gerade per Einschreiben mit Rückschein weggeschickt.

      Wenn man Aussonderung für möglich hält, ist es immerhin erstaunlich, daß Klagen von Privatleuten in dieser Richtung bei Gericht noch nicht mal zugelassen werden.

      Aussonderung würde für die EDW insgesamt keinen Unterschied machen, sie hat aber damit einen guten Grund, die Abschlagszahlungen zu drücken.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.10.09 12:25:49
      Beitrag Nr. 3.409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.121.954 von Urlaub2 am 06.10.09 12:10:47Citco könnte aussondern, wenn sie mit Phoenix eine Sondervereinbarung hätten.

      Da Citco in dieser Richtung aber nie etwas verlautbart hat, halte ich das für eher unwahrscheinlich.

      Es könnte u.U. darauf hinauslaufen, daß jeder aussondern darf, was dann aber auch keinen Unterschied mehr macht.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.10.09 13:20:07
      Beitrag Nr. 3.410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.122.084 von Urlaub2 am 06.10.09 12:25:49Ja, genau so verstehe ich die verschlungenen Formulierungen des Gerichts.

      Nun ist die Frage wer wieviel von was bekommt und das wird dauern. Da EdW, Schubra & Co. mit dem sogenannten "realen" Kontoverlauf inkl. aller Kosten und Verluste agieren, werden tendenziell die Anleger nach 1997 und vor allem der letzten 2 bis 3 Jahre dann im Jahre X relativ hohe Quoten erhalten. Das geht zu Lasten der "Altanleger" vor 1998 die dann anteilig kaum aussondern können (die Abrechnungen der EdW belgen dies im Hinblick auf die geringeren pauschalen Rückstellungen nach den uns unbekannten angeblich 5 verschiedenen Berechnungsformeln) und der Rest der Insolvenzmasse ist ja dann auch stark eingedampft. :look:

      Mal hören wann es etwas Neues in Sachen Scheingewinnbesteuerung gibt (Verfassungsbeschwerde der CTS-Opfer...)?! In der Sache Phoenix ist mir aktuell noch kein Streit vor einem FG bekannt (mein StB meinte das dies auch nicht zu erwarten sei - da nach einem Grundsatzurteil wie vom Nov 08 nur noch der Weg zum Verfassungsgericht bliebe). Allerdings sind PMA und CTS oder Ambros konstruktiv bedingt nur teilweise vergleichbar. :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 10:39:27
      Beitrag Nr. 3.411 ()
      Aussonderungsklagen von Privatpersonen werden vor Gericht erst gar nicht zugelassen ?????

      Wer kann oder darf ausser Citco dann überhaupt aussondern ?

      Und wer teilt den NICHT aussonderungsberechtigten Privaten dann überhaupt noch irgendwann einen Anteil mit ?
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 11:37:52
      Beitrag Nr. 3.412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.129.727 von andi16571 am 07.10.09 10:39:27Das mit der Nichtzulassung von insbesondere sogenannten Feststellungsklagen habe ich auch schon gehört (da ist teilweise die liebe Anwaltsgilde erstmal ausgebremst worden).
      Das nur institutionelle Gläubiger aussondern dürfen ist mir nicht bekannt und steht auch so nicht in den bisherigen Urteilsbegründungen. Es wird sinngemäß von einem grundsätzlichen gemeinsamen Mitaussonderungsrecht gesprochen, welches jedoch nicht näher definiert geschweige denn berechnet wird.
      Im weiteren Verlaufe des aktuellen Verfahrens werden dann sicherlich Klagen möglich sein (aber vielleicht garnicht nötig sein - da es eine entsprechende zentrale Regelung und Berechnung gibt).
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 13:14:09
      Beitrag Nr. 3.413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.138.415 von schnobelloch am 08.10.09 11:37:52Hallo schnobelloch,

      meinst Du mit der zentralen Berechnung, dass es nicht nötig sein wird, den Aussonderungsantrag zu stellen? Gibt es da übrigens auch eine Frist, die einzuhalten ist?

      Gruss, Malu
      Avatar
      schrieb am 09.10.09 09:22:32
      Beitrag Nr. 3.414 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.139.173 von Malu1 am 08.10.09 13:14:09Es kann sein das so ein förmlicher Antrag später noch nötig ist, aber berechnen kann man da eh selber nichts. Wenn ich als Laie die juristischen Formulierungen studiere so konnte ich nirgends etwas von Fristen lesen.
      Die EdW scheint ja auch über irgendwelche Daten bzw. Berechnungsgrundlagen zu verfügen, die sie bei der Berechnung der Rückstellungen wegen möglicher Aussonderungsrechte verwendet. Ich gehe davon aus das auf Basis der Forderungsberechnung auch bei den Aussonderungsrechten eine entsprechende Verteilung erfolgt. So dürften sich für Gläubiger wie Citco, die erst relativ kurz investiert hatten, relativ hohe Rückzahlungsquoten ergeben. :O
      Avatar
      schrieb am 15.10.09 12:52:42
      Beitrag Nr. 3.415 ()
      Mal wieder was neues, über die Logik der EdW.

      Eltern, Schwiegereltern und ich (selbst mit drei einzelnen Verträgen) haben alles über denselben Makler gemacht und gleichzeitig die Schadensmeldung abgegeben.

      Meine Eltern haben im Februar was von der EdW gehört, und wurden im August/September teilreguliert.
      Schwiegereltern haben noch gar nichts gehört.

      Mir wurde zum WE die Meldung für EINEN meiner drei Verträge (laufen alle auf Eheleute, alle gleichzeitig gemeldet) zugesandt.
      Wann die restlichen kommen - mal abwarten.

      Der jetzt bestätigte war/ist Geld von meinen Kindern bzw. für deren Ausbildung. Zwischen Mitte 03 und Februar 05 wurden dort OHNE Agios etc. effektive € 7.950,- überwiesen. RA Schmidt hat rund € 6.500,- gebilligt (der Rest sind zum riesengroßen Teil BESTANDSPROVISIONEN für den Makler) und wenn ich den Quotienten bekomme wie meine Eltern, kommen ca. 6 Jahre nach der Pleite evt. € 2.500,- Abschlag.

      Soviel zur (O-Ton) hervorragenden Absicherung durch die EdW.

      Rund € 8.500,- gezahlt, 6 Jahre gewartet und dann evt. € 2.500,- Retour. Effektiver kann man Geld nicht verbrennen. Und da folgen noch zwei Verträge - :cry:

      Hätte ich das Moos zu Diba für 2% gelegt, dann wären es nun rund € 9.300,-- - darf man nicht drüber nachdenken.
      Avatar
      schrieb am 27.10.09 06:47:42
      Beitrag Nr. 3.416 ()
      Das Thema Steuern auf Scheingewinne ist ja auch brandaktuell (obwohl offiziell nicht Neues zu erfahren ist und es wohl auch keine Verfahren vor einem FG in Sachen Phoenix gibt - möglicherweise hängt das auch mit der Verfassungsbeschwerde der CTS-Opfer zusammmen).
      Weit über das Ziel hinaus: So kam es letzte Woche in Sachsen bei einem unbescholtenen Ehepaar kurz vor dem Pensionsalter zu einer Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung (natürlich ohne Befund - denn es handelte sich bei allen Einzahlungen bei Phoenix um ganz normale Überweisungen aus Ersparnissen via Hausbank die aus legal versteuertem Einkommen stammen). :eek:
      Auch wenn in der Regel die Bescheide bezahlt, ausgesetzt oder die Verfahren ruhend sind, so ist es eine große Gefahr die im Einzelfall bedeuten kann noch mal Geld hinterher zu schmeissen (worst case - Rückzahlung Insolvenzverwalter, keine oder nur kleine Zahlung durch EdW und netter Steuerbescheid mit vielen Zinsen).
      Avatar
      schrieb am 27.10.09 11:11:43
      Beitrag Nr. 3.417 ()
      Die Aktionen mit den Scheingewinnen kann ich eh nicht nachvollziehen.

      Angenommen jemand hat in den letzten 5 Jahren vor der Phönix Pleite jedes Jahr € 1.000,- "Gewinn" gemacht (sagen wir mal bei € 20.000,- Einlage) und hat nun, 5 Jahre nach dem Crash gar nichts mehr, bestenfalls evt. € 8.000,- von der EdW als Vorschuß.

      a.) wo ist der Gewinn ?

      b.) sind die Verluste nicht plötzlich auch absetzbar ?

      Fakt ist doch leider, das tatsächlich niemals ein Gewinn entstanden ist und JEDER Phoenix Anleger mit DICKEM Verlust rausgehen wird. Insofern passt selbst der Begriff "Scheingewinn" aus meiner Sicht gar nicht.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 27.10.09 17:44:22
      Beitrag Nr. 3.418 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.259.538 von andi16571 am 27.10.09 11:11:43Leider sieht es das Finanzamt (respektive der BFH) genau so wie beschrieben und von 1999 - 2005 steht die reale Problematik von Steuerbescheiden auf fiktive Gewinne die sich die Betrüger von Phoenix einfach ausgedacht hatten. :mad:
      Ich hoffe natürlich auf eine Lösung in absehbarer Zeit, aber die Gefahr ist allgegenwärtig und bei größeren Konten sind das schnell fünfstellige Forderungen seitens des FA...?!
      Avatar
      schrieb am 28.10.09 15:08:18
      Beitrag Nr. 3.419 ()
      aktueller (Kurz)Zwischenbericht Phoenix-Insolvenzverwalter:

      http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_…

      Leider gibt es wenig Neues zu berichten und die unsichere Sache mit der Verjährung ist nicht gerade beruhigend. :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.10.09 21:13:23
      Beitrag Nr. 3.420 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.270.907 von schnobelloch am 28.10.09 15:08:18Hallo,

      heisst das nun: Wir müssen alle Aussonderungsanträge stellen, um die Verjährung aufzuschieben?
      Wenn ja, reicht dies beim Insolvenzverwalter oder geht dies nur mit Klage?

      Ratlose Grüsse, Malu
      Avatar
      schrieb am 03.11.09 09:12:39
      Beitrag Nr. 3.421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.275.015 von Malu1 am 28.10.09 21:13:23Das ist nun die große Frage und bisher konnte mir noch niemand Antwort geben. Habe auch bei der PIA (ARGE Phoenix) nachgefragt und warte noch auf Antwort.

      Jedenfalls wissen solche Experten wie der sogenannte Verbraucherschützer Pfaff erst recht nichts, aber geben tolle Tipps und werfen mit Zahlen um sich:
      http://www.freies-wort.de/nachrichten/regional/schmalkalden/…
      Avatar
      schrieb am 04.11.09 14:23:24
      Beitrag Nr. 3.422 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.275.015 von Malu1 am 28.10.09 21:13:23Ich hatte seit 2003/04 über 40000 Euro angelegt und hier vor einiger Zeit auch den Antrag bei der EDW gepostet.

      Inzwischen bekam ich schon den Bescheid und heute immerhin 11400 Euro aufs Konto, was diese Auffrischung gut brauchen konnte.

      ;)

      Bezüglich der Aussonderungs-Verjährung will ich jeden, der einen Anwalt hat, aufrufen, diesen entsprechend zu fragen.
      Am besten mit Paragraphenzitat.
      Zumal viele üppige Honorare an Anwälte zahlen mußten, ohne daß die überhaupt irgendetwas bewirken konnten.

      Wir könnten das als Denkanstoß gut gebrauchen.

      Ich weiß selber noch nicht, was ich machen soll.

      Ich will aber hier posten, wie ich mich entschieden habe.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 04.11.09 18:35:06
      Beitrag Nr. 3.423 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.318.124 von Urlaub2 am 04.11.09 14:23:24Hallo,

      in manchen Orten gibt es in der Verbraucherzentrale Anwälte, die sich mit dem grauen Kapitakmarkt auskennen.
      Dazu gehöhrt auch Phönix.
      Die Preise für eine 1/2 Std. Beratung sind nicht so hoch.
      Vieleich kann der eine oder andere ja einen finden.
      Avatar
      schrieb am 06.11.09 11:55:19
      Beitrag Nr. 3.424 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.320.636 von lupofunk am 04.11.09 18:35:06Das Problem ist einen RA zu finden der sich auskennt, denn der Fall Phoenix ist in jeder Hinsicht kompliziert und es gibt teilweise keinerlei Rechtssprechung.
      Was ich bisher aus dem Dunstkreis der VZ gehört und erfahren habe war in Summe nur sehr dünn, fachlich manchmal falsch und hat die Leute nicht weitergebracht. Wenn es aktuell überhaupt eine Lösung der offenen Fragen gäbe, so wäre diese hier und anderswo schon lautstark propagiert worden.
      Die meisten Anwälte kennen beim Thema "grauer Kapitalmarkt" usw. nur die Devise "mal sehen ob beim bösen Vermittler noch was geht..." und sonst kommt da garnichts (das selbe gilt für den gesamten Themenbereich inkl. "Schrottimmobilien" oder auch Schiffe & Medienfonds)!
      Ob man seitens der Politik endlich auf die Petitionen (allein bei der DVS hatten ja fast 4.000 Anleger mitgemacht) zum Thema Phoenix reagiert wage ich zu bezweifeln. :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.11.09 12:16:50
      Beitrag Nr. 3.425 ()
      PHOENIX stand unter staatlicher Aufsicht, daher kein grauer Kapitalmarkt. Übrigens dürfte das für viele Anleger ein Grund für Ihr Investment gewesen sein.
      Um so schlimmer ist der Umgang durch die EDW bei der Entschädigung zu bewerten.
      Avatar
      schrieb am 08.11.09 09:51:03
      Beitrag Nr. 3.426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.334.436 von nudel50 am 06.11.09 12:16:50Das ist natürlich so korrekt, aber leider war und ist diese Aufsicht inkl. der nicht funktionierenden EdW ein schlechter Witz. Da warte ich schon auf den nächsten Fall - aber der steht ja eigentlich mit K1 & Co. schon in der Tür und wieder werden die Anleger viel Geld verlieren ... :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.11.09 10:01:38
      Beitrag Nr. 3.427 ()
      K1 ? - erzähl mal !!! Auch wenns kurz Off-Topic ist.

      Habe nämlich vom gleichen "Berater" damals zusätzlich zu Phoenix K1-Global angedient bekommen und NICHT angeschlossen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 09.11.09 14:57:22
      Beitrag Nr. 3.428 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.345.569 von andi16571 am 09.11.09 10:01:38Info eines versierten Anwalts: http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/pro…

      Info über einen der Teilfonds (der Vermittler hatte damals auch Phoenix vertrieben): http://www.hedgefonds24.de/k1-global.html

      Die Sache brodelt schon ganz schön und wird sicher eines der nächsten heißen (Kapitalanlagebetrugs)Themen sein...
      Avatar
      schrieb am 16.11.09 14:04:00
      Beitrag Nr. 3.429 ()
      Gerade habe ich den neuen Sachstandsbericht vom Phoenix-Insolvenzverwalter an das Gericht gelesen (im GIS einsehbar). Leider noch ohne eine genauere Info zum Thema Verjährungs bzw. Geltendmachung möglicher Aussonderungsrechte, aber zumindest mit einem mündlichen Verhandlungstermin beim OLG FFM am 17. Dezember.
      Da bisher auch alle Anleger mit Feststellungsklagen gescheitert sind bzw. abgewiesen wurden bestätigt meine Meinung wonach es aktuell nicht möglich ist Aussonderungsrechte geltend zu machen.
      Ich kann mir kaum vorstellen wie das die Experten von DVS & Co. machen möchten, die ja gerade wieder tausenden PMA-Anlegern ihre Dienste anbieten und mit der Verjährungsproblematik für Aufmerksamkeit sorgen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.09 18:34:04
      Beitrag Nr. 3.430 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.394.227 von schnobelloch am 16.11.09 14:04:00Richtig, ich habe es auch gesehen.

      Wieder ein gutes Beispiel dafür, wie naive Anleger von geldgierigen Anwälten zu teuren und unnützen Prozessen überredet werden !

      Ich finde es gut, daß beim Amtsgericht und Landgericht Frankfurt alle Aussonderungsprozesse erwartungsgemäß verlorengingen.

      Das bedeutet zum einen, daß wir voraussichtlich nichts unternehmen müssen.

      Zum anderen ist das ein gutes Omen für den Citco-Verhandlungstermin am 17.12.09 (auch in Frankfurt !) beim Oberlandesgericht.

      Ich will hoffen, daß Citco auch verliert und bedingt durch die Finanzkrise zu Vernunft kommt, das heißt, den Anteil nimmt, den alle Anleger bekommen.

      Dann könnte der Schmitt nämlich eine größere Auszahlung machen !
      (nachdem er weitere Prozesse beendet hat, was dann wohl nicht mehr so schwer ist).

      Die Alternative wäre, daß Citco dann bis zum BGH geht, was sie wohl weiter viel Zeit und Geld kostet, und das ganze ewig weiter verzögert.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 10:23:41
      Beitrag Nr. 3.431 ()
      Zweifelt irgendjemand daran, dass Citco bis vor den BGH ziehen wird ?
      Avatar
      schrieb am 18.11.09 08:55:28
      Beitrag Nr. 3.432 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.400.842 von andi16571 am 17.11.09 10:23:41Habe gestern ein Schreiben von dem hier schon mehrfach erwähnten
      "Deutscher Verbraucherschutzring" (DVS) erhalten:

      "Ansprüche gegen den Phoenix-Insolvenzverwalter. Derzeit sind beim Amts- und Landgericht Frankfurt a.M. eine Reihe von Klagen von Anlegern gegen den Phoenix Insolvenzverwalter auf Aus- bzw. Rückzahlung der gleisteten Einlagen abhängig. Von den Klagen hat das Landgericht Frankfurt a. M. (Az.221 O 298/07) in einem Fall zwischenzeitlich entschieden und festgestellt, daß einer Phoenix-Gläubigerin ein sogenanntes Aussonderungsrecht in Höhe von 8.932.666,70 € zusteht. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben. Denn steht einem Phoenix-Anleger ein solches Aussonderungsrecht bezüglich seiner Einlage zu, so kann er - stark verienfacht ausgedrückt - seine Enlage in voller Höhe, bevorzugt vor den "normalen" nichts aussonderungsberechtigten Anlegern, vom Phoenix-Insolvenzverwalter herausverlangen und sich damit schadlog halten. Sollte das positive Urteil bestätigt werden, so dürften viele Phoenix-Anlegern Aussonderungsrechte zustehen und deshalb ein Wettlauf um die Verteilung des restlichen Vermögens der Phoenix drohen. ....
      die gute Nachricht ist allerdings, dass der Phoenix-Insolvenzverwaltert hinsichtlich möglicher Aussonderungsrechte einn Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt hat und Ihre Ansprüche somit weiterhin durchsetzbar sind.
      Aber Vorsicht: in der Gläubigerinformation vom 16.10.09 erklärt der Insolvenzverwalter nämlich ausdrücklich, dass er: ...einen weiteren Verzicht auf die Einrede der Verjährung über den 31.12.09 hinaus nicht erklären kann...
      Deshalb könnten auch bestehende Aussonderungsansprüche zum 31.12.09 verjähren, ehe gerichtlich festgestellt worden ist ob ihnen ein Aussonderungsrecht zusteht."

      1) Bei der o.g. Gläubigerin (Az.221 O 298/07) handelt es sich um Citco? Die o.g. Aussage, dass der Gläubigerin ein Aussonderungsrecht zusteht steht im Gegensatz zu Beitrag #3404:
      "Da bisher auch alle Anleger mit Feststellungsklagen gescheitert sind bzw. abgewiesen wurden bestätigt meine Meinung wonach es aktuell nicht möglich ist Aussonderungsrechte geltend zu machen"
      und #3405: "daß beim Amtsgericht und Landgericht Frankfurt alle Aussonderungsprozesse erwartungsgemäß verlorengingen. "
      2) Einschreiben bis 31.12.09 an den Insolvenzverwalter mit der Forderung auf den Verzicht der Einrede der Verjährung sinnvoll/notwendig?
      3) Selber eine Klage auf Aussonderung einreichen?
      Avatar
      schrieb am 18.11.09 11:28:18
      Beitrag Nr. 3.433 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.407.757 von schneller_euro am 18.11.09 08:55:281. Es handelt sich um Citco und deren erstes Grundsatzverfahren das Anfang 2009 das Aus für den Insolvenzplan brachte. Übrigens geht es da im Urteil um ein grundsätzliches Aussonderungsrecht für alle Anleger. Aktuell läuft ja der Berufungsprozess und der Ausgang ist offen. Alle weiteren Klagen auf Aussonderung bzw. Feststellungsklagen (ca. 30) laufen noch oder sind in bsiher 6 Fällen vollumfänglich abgewiesen worden (siehe aktueller Bericht Insolvenzverwalter an das Insolvenzgericht vom 4.11.09).
      2. Dazu müsste erst noch geklärt werden ob der Verjährungsverzicht verlängert werden darf oder nicht - dann werden u. U. vor Jahresende verjährungshemmende Massnahmen nötig.
      3. Kommt auf Punkt 2. an und wird sich erst im Verlaufe des Berufungsverfahrens Citco/RA F. Schmitt zeigen (wird wohl vor dem BGH landen und nicht vor Ende 2010 oder in 2011 entschieden). Dabei kann es ja auch so kommen das Aussonderung unter den Tisch fällt und die normale Regelinsolvenz per Quote X % irgendwann mit einer Zwischen-und Schlussrechnung über die Bühne geht.

      Ein Vorgehen mit der DVS inkl. Prozesskostenfinanzierer ist ja auch bei weitem nicht kostenlos - aber vielleicht wie die meisten bisherigen Vorstösse solcher Institutionen umsonst! :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.11.09 12:19:28
      Beitrag Nr. 3.434 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.408.884 von schnobelloch am 18.11.09 11:28:18Hier noch eine ältere Info vom Schmitt:

      http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…

      Danach beträgt die Verjährungsfrist ohnehin 30 Jahre.
      Hinzu kommt noch, daß Privatleute mit Sicherheit mit Phoenix keine schuldrechtliche Vereinbarung abgeschlossen haben, aufgrund derer sie aussondern könnten (mit einer kurzen Verjährungsfrist dieses Anspruchs).
      Entsprechend gingen diese (teuren) Prozesse alle verloren mit Ausnahme von Citco.

      Wie teuer ist es denn bei der DVS ?

      Ich habe wenig Lust, für gierige Prozeßkostenfinanzierer einen Teil meines Anspruchs abzutreten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.11.09 10:22:25
      Beitrag Nr. 3.435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.409.371 von Urlaub2 am 18.11.09 12:19:28Neben den sonstigen Pauschalen Preisen bei der DVS soll der Prozesskostenfinazieren zwischen 20 und 50 % des Erlöses verlangen (allein diese Spanne würde bei einigen Anlegern schon zigtausende Euronen ausmachen). Das bisherige Gehabe, die massive Kostenbelastung und vorallem die nicht vorhanenden Erfolge sind für mich und viele andere Geschädigte generelle KO-Argumente für die Anwaltsgilde (auch im Gewandt einer DVS...). :look:
      Avatar
      schrieb am 19.11.09 14:43:49
      Beitrag Nr. 3.436 ()
      Hallo, ja ich habe auch gestern das Schreiben der DVS bekommen wegen der Proßeskostenfinanzierung.Laut Aussage von denen am Telefon beträgt zur Zeit die Erfolgsbeteiligung ca.30-35% für den Finanzierer.Bei meiner Einlage von 3000,-Euro würde sich das kaum lohnen.Wann verjähren eigentlich die Ansprüche beim Insolvenzverwalter? Wann verjähren die Ansprüche gegen die EDW? wenn man noch keine Teilentschädigung erhalten hat? bringt es was die EdW anzuschreiben mit dem Verzicht der Einrede der Verjährung hinzuweisen? Bitte mal um eure Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.11.09 07:22:21
      Beitrag Nr. 3.437 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.419.133 von thomas523 am 19.11.09 14:43:49Bitte mal den DVS-Text studieren, denn dort wird die Frage teilweise schon beantwortet.
      Sowohl im Regelinsovenzverfahren (so lange wie es dauertals auch bei der EdW droht aktuell keine Verjährung (bei der EdW beginnt die Frist von 3 Jahren erst mit Zugang des Bescheides = Zusage der Teilentschädigung). Somit kann man sich auch Schriftwechsel mit der EdW ersparen (würde eh nicht funktionieren).
      Einzig im Falle der Aussonderung droht möglicherweise Verjährung, aber die ist eigentlich schon Ende 2008 eingetreten und wurde nur durch einen Verzicht von RA Schmitt bis Ende 2009 gehemmt. Darüber hinaus ist momentan die Lage (noch) unklar.
      Avatar
      schrieb am 20.11.09 12:17:46
      Beitrag Nr. 3.438 ()
      @thomas 523

      Bei einer Einlage von 3000,- solltest du dir zu DVS und Konsorten
      keinerlei Gedanken machen. Einfach auf die Zahlung von der EdW warten, die mit viel Glück die Hälfte des dir laut Insovenzverwalteraufstellung zustehenden Betrages (vermutlich weniger als 3.000,-) sein wird.
      Und dann eben warten.
      Aber für die restlichen, evt. 1500,- Euro oder weniger, solltest du meiner Meinung nach keinen riesigen Aufwand betreiben.
      Ist natürlich auch viel Geld, aber idR bewegen sich hier die meisten Verluste vom hohen vierstelligen bis hohen fünfstelligen Bereich und darüber und trotzdem werden die wenigsten solche Angebote wie DVS annehmen, da bisher auch keine einzige Anwaltskanzlei irgendein nennswertes Ergebnis nach fast fünf Jahren vorweisen kann.
      Avatar
      schrieb am 25.11.09 08:39:10
      Beitrag Nr. 3.439 ()
      Habe von der arge-phoenix erfahren das man zeitnah eine Anklegerinfo rund um die Aussonderungsrechte rausschickt.
      Das Thema sieht man sehr differenziert und geht eigentlich eher davon aus das die Verjährung auch ohne Verzicht des IV kein Thema sein dürfte. Eebnfalls sieht man relativ gute Chancen das es überhaupt zu einer Aussonderung nicht kommt (Verfahren dann vor dem BGH sieht man aber vor Mitte 2011 nicht enden).
      Persönlich bin ich eher geneigt nichts zu unternehmen, vor allem nicht wie die DVS es will eine Feststellungsklage anzustreben (sehr hohes Kostenrisiko das durch die sofort anfallenden Prozeßvorkosten der PWB und einen Prozeßkostenfinanzierer am Ende noch zu großen teilen aufgefressen werden.
      Andererseits kann niemand ausschlissen das doch zur Aussonderung kommt (wenn dann anteilig für alle damaligen Phoenix-Einzahler bei der 1822) bzw. das die Verjährung doch per Ende 2009 greift.
      So schlägt man bei der arge eine kostenschonendere Methode vor, um die Verjährung zu hemmen. Für eine Pauschale von 100 € zzgl. MwSt. können alle Interessierten Betroffenen die Kanzlein beauftragen ein (Sammel)Güteverfahren bei der ÖRA zu führen (die anfallenden Kosten der Gütestelle sind vergleichsweise gering und werden noch durch eventuelle Auslagen der Anwaltskanzlei wie z. B. Fahrgeld zum Vor- Orttermin erhöht).
      Für größere Phoenix-Konten in Verbindung mit hohen Rückstellungen der EdW ist es wohl besser hier ein solches Angebot wahrzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.09 09:08:52
      Beitrag Nr. 3.440 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.449.897 von schnobelloch am 25.11.09 08:39:10Was heißt IV und ÖRA ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.11.09 15:24:36
      Beitrag Nr. 3.441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.458.464 von Urlaub2 am 26.11.09 09:08:52IV für Insolvenzverwalter (RA F. Schmitt)
      ÖRA für Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle ;)
      Avatar
      schrieb am 01.12.09 14:19:39
      Beitrag Nr. 3.442 ()
      Die EdW äußert sich wegen der zahlreichen Rückfragen auf der Website nun auch zu dem Problem der Aussonderung, aber mehr Klarheit konnte bislang niemand schaffen.
      In diesem Zusammenhang sei auch der Verweis auf eien Bericht der VZ über die Hintergründe von DVS & Co. zu achten (u. A. war zwischenzeitlich auch zu erfahren einer der PWB-Anwälte aus dem Umfeld ist zufällig auch bei dem Prozeßkostenfinanzierer involviert...). :rolleyes:

      Die ganze Sache rund um die Aussonderungsrechte ist wirklich verzwickt und man könnte nach längerem Überlegen fast zu dem Schluss kommen hier gar nichts zu unternehmen sei noch die beste Lösung. Allerdings sagt ja die EdW eindeutig nein zur (Rest)Auszahlung von zurückgestellten Entschädigungszahlungen, wenn sich nachträglich Aussonderungsansprüche ergeben sollten... :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.12.09 18:53:38
      Beitrag Nr. 3.443 ()
      Also :
      die edw steht auf dem standpunkt,dass sie keine zahlungen leisten muss,soweit anleger aussonderungsansprüche (A) haben ODER GEHABT HÄTTEN ,WENN SIE NICHT VERJÄHRT WÄREN.

      Der insolvw meint,es bestünden keine A und erkennt aussergerichtlich keine an.

      Ob das stimmt,ist nicht rechtskräftig entschieden.

      Möglicherweise verjähren A aber bereits am 1.1.2010 ,falls sie denn bestehen sollten.
      Das weiss der insolvw aber nicht genau,weil das rechtlich nicht entschieden sei.

      Auf die einrede der verjährung hat er nur bis 31.12.2009 verzichtet, und wird die auch nicht verlängern.
      Dies angeblich auf vorschlag des gläubigerausschusses !!!!!! (sind die irre ?)

      maw die herrschaften treiben es geradewegs darauf zu,dass die A am 1.1 verjähren,DANACH dann festgestellt wird,dass tätsächlich welche bestanden hätten,und die edw daraufhin sagt,weil man die hat verjähren lassen,könne die edw jetzt darauf leider leider nichts mehr zahlen.

      So müsste also jetzt JEDER einzelne anleger klage auf aussonderung erheben,weil nur so die verjährung verhindert werden könnte.diese klage könnte er aber nicht wirklich begründen,weil dies im einzelnen zb davon abhängt wann genau das geld auf welches konto verbucht wurde,was aber kein anleger weiss.

      Ausserdem würde durch diesen ablauf auch die insolvenzmass erheblich geschädigt,weil der insolvw für jeden einzelnen fall seine prozessgebühren aus der masse erstatten lassen würde.
      Schlau ,schlau

      was man auch machen könnte,wäre einfach abzuwarten,und später ggf ggü der edw zu behaupten,im jew einzelfall hätte kein A bestanden,selbst wenn dies in anderen fällen doch so entschieden werden sollte.sollen die doch dann die nachweise führen.
      Hat aber die gefahr der manipulation.

      Und das beste ist noch,dass die edw dann an die einen anleger nix zahlen würde,weil die die A nicht genutzt hätten,und an die anderen weniger,weil ja mangels tatsächlich vorgenommener aussonderungen die insolvenzmasse insgesamt höher läge, und die edw deshalb weniger ausfälle zu entschädigen hätte.

      In dem zusammenhang finde ich es schade,dass es einen § 211 im STGB gibt.
      Avatar
      schrieb am 02.12.09 19:46:10
      Beitrag Nr. 3.444 ()
      Wenn ich hier die Diskussion so verfolge, so frage ich mich wieso haben schon Leute wie Malu 1 hier im Bord im Sommer von der EdW die vollen 20.000 € bekommen wenn jetzt nur noch Teilzahlungen vorgenommen werden und man sich mit Aussonderungsansprüchen ausredet. Kann mir das einmal jemand erklären?
      Wozu waren denn eigentlich 20.000,- € abesichert, wenn man sie jetzt nicht bekommt.
      Habe auch so ein Schreiben von Nieding bekommen, nun frage ich mich ernsthaft ob sich das lohnt schon wieder den Rechtanwälten Geld in den Rachen zu schmeißen. Manchmal denke ich das man zum Schluß das Geld eh abschreiben kann.
      Gruß Hupfdohle
      Avatar
      schrieb am 02.12.09 23:23:28
      Beitrag Nr. 3.445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.497.387 von Hupfdohle am 02.12.09 19:46:10Hallo,

      das liegt an der Höhe meiner Einlage. Egal welche Auszahlunsquote, mein Verlust ist so hoch, dass mir die Entschädigungssumme in voller Höhe von 20.000 zusteht.
      Avatar
      schrieb am 03.12.09 09:17:02
      Beitrag Nr. 3.446 ()
      Was haltet Ihr davon...Gibt es etwa wieder Hoffnungen:confused:
      http://www.prcenter.de/Empfindliche-Schlappe-fuer-den-Insolv…
      Avatar
      schrieb am 03.12.09 10:46:26
      Beitrag Nr. 3.447 ()
      An @Dr. Ibbelkünstler und andere Volljuristen ;)

      Bleibt es denn rein rechtlich - jegliche Aussonderungen etc. pp. mal aussen vorgelassen - nicht so, dass ALLE Anleger gegenüber der EdW (erstmal egal, ob die genug Kohle hat oder nicht)grundsätzlich Anspruch auf Erstattung von 90% der vom Insolvenzverwalter festgestellten und unbestrittenen Einlagen haben ???
      Mit der Obergrenze wie z.B. bei @Malu1 von 20.000,- für z.B. diejenigen, die 50.000,- drinne hatten ??

      Gruß

      P.S. Habe gestern von der EdW Geld bekommen. Maile am WE mal Buchstaben vom NN, wann die Schadensmeldung rausging, bestätigt wurde, ich die letzte Post von der EdW mit Festlegung meiner Ansprüche bekommen habe und was (zumindest in diesen zwei Verträgen) drin war.
      Und was ich natürlich bekommen habe.
      Avatar
      schrieb am 03.12.09 11:42:55
      Beitrag Nr. 3.448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.500.400 von andi16571 am 03.12.09 10:46:26Ich würde das prizipiell auch erst mal so sehen, dass die EDW völlig unabhängig davon entschädigen muss. Die EDW stellt sich aber auch auf den Standpunkt, dass jeder Anleger eine Mitwirkungspflicht hat, den Schaden so gering wie möglich zu halten, was eben bedeutet, dass man schauen muss, dass man sein Geld woanders (hier über die Aussonderung) herbekommen soll.
      Ist natürlich nicht zielführend, wenn man das Gesamte betrachtet. Alles was an Aussonderung weggehen würde, würde ja an Insolvenzmasse fehlen. Da die Aussonderung vermutlich auch nicht nach Quote, sondern nach Reihenfolge der Anspruchsstellung erfolgen würde, müsste die EDW dann sogar mehr Entschädigung zahlen als bei Quotenverteilung aus der Insolvenzmasse. Denn bei der Aussonderung würden manche mit ganz schön hohen Summen bedient werden, wobei die EDW ja den Schadensanspruch deckelt und mehr davon hätte, wenn alle ein bisschen was bekommen.
      Problematisch ist es allemal bei Beantragung einer Aussonderung von Mitwirkpflicht auszugehen. Wer soll denn schon wissen, dass es sowas gibt und man es beantragen soll? Pflichterfüllung zu verlangen, wo man annehmen muss, dass die Rechte gar nicht bekannt sind, ist eher unredlich.
      Andererseits ist dies vermutlich alles Makulatur. Denn Aussonderung wurde bisher in den besagten 3 Fällen ja gerichtlich abgelehnt. Zudem weiß keiner was über Fristen (und wenn, dann sagt er es mit Hinweis auf die Nichtberatungspflicht nicht - wie edel)und selbst die EDW begibt sich mit der Ansicht bei versäumter Aussonderung nicht entschädigen zu müssen auf Glatteis. Es ist das Übliche: erst mal alle Ansprüche abwehren, egal ob begründet oder nicht, Hauptsache ein Türchen offen halten, aus dem man sich noch rausstehlen kann.
      Der Hammer wäre es schlichtweg schon, wenn nach den nächsten Gerichtsurteilen plötzlich doch eine Aussonderung zugelassen werden würde (ich halte es für unwahrscheinlich) und dann die Sache mit Ablauf dieses Jahres verjährt wäre. Man müsste dann zumindest annehmen, dass es eine verlängerte Frist gäbe und die Leute über ihr Recht informiert werden würden. In einem Staat der keine Bananrepublik ist, stelle ich mir das so vor. Aber genau da liegt das Problem.....

      Gut, nun stellt sich die Frage, warum der Einzelne nicht einfach proforma ein Schreiben an den Herrn Schmitt schickt, in dem er formuliert, dass er eine Aussonderung verlangt? Wahrscheinlich ist es umsonst, aber im Falle eines Falles käme die EDW nicht so einfach weg? Man muss doch nicht gleich gerichtlich vorgehen, um einen Anspruch zu haben?

      tamtarama
      Avatar
      schrieb am 03.12.09 14:40:08
      Beitrag Nr. 3.449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.449.897 von schnobelloch am 25.11.09 08:39:10Ich würde sagen, daß die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt:

      http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…

      Der Schmitt könnte trotzdem eine Aussonderung gewähren.

      Eine teure Klage, die auch noch verlorengeht, ist Unfug.

      Denkbar wäre höchstens das Angebot der Arge für 100 Euro + MWSt, obwohl ich Anwälte sonst nicht mag und die auch noch nie etwas bewirkt haben.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.12.09 16:44:11
      Beitrag Nr. 3.450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.502.454 von Urlaub2 am 03.12.09 14:40:08Mal etwas konkreter gefragt:

      Wie ist denn die Meinung zu dem Arge-Angebot ?
      Wer macht das ?
      Ist es überhaupt rechtlich sinnvoll ?

      Eine Klage kommt für mich definitiv nicht in Frage.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 04.12.09 11:31:47
      Beitrag Nr. 3.451 ()
      Also wir machen das aus dem einfachen Grund weil bisher doch wirklich gar nichts so gelaufen ist wie es einem
      1. der gesunde Menschenverstand sagt
      2. wie Rechtsanwälte sagen

      Wir haben einfach zuviel Überraschungen erlebt um uns auf irgendwas zu verlassen,
      darum haben wir in den sauren Apfel gebissen und mal wieder Geld den Anwälten hinterhergeworfen.
      M.M. nach würde Arge das Angebot auch nicht machen wenn sie sich zu 100% sicher wären;)
      Sie sind sich nur zu 95% sicher und eins ist sicher- nichts ist mehr sicher in diesem Staat:rolleyes:

      Oliver
      Avatar
      schrieb am 06.12.09 21:43:18
      Beitrag Nr. 3.452 ()
      Kann jemand sagen, wie genau das Angebot von der ARGE aussieht ?
      Gibt es überhaupt Aussicht auf einen Erfolg in den 6 Monaten, um die die Frist dann gehemmt wird ?
      Erwartet man evtl. eine Entscheidung des BGH zu Aussonderungsrechten?
      Falls nicht, zahlt man ja 2mal, erst für das Güteverfahren und dann für eine Klage !?

      Da der Insolvenzverwalter aufgrund der Empfehlung des Gläubiger-ausschusses die Verjährungsfrist nicht verlängern will (Ist nicht auch die EdW im Gläubigerausschuss vertreten?) und die EdW nur sagt, daß sie nichts sagen kann, kann man als Anleger zur sagen:
      Ein Schelm, der Böses dabei denkt !!
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 09:17:09
      Beitrag Nr. 3.453 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.518.149 von Midas666 am 06.12.09 21:43:18Die Frist wird nur um 6 Monate gehemmt ?

      Das ist dann ein Trick, um nach 6 Monaten weitere 100 Euronen zu kassieren !

      Meiner Meinung nach beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, zumal Aussonderung durch Privatleute sowieso durch Klage abgewiesen wurde.

      Unter solchen Umständen lasse ich mich ungern abzocken.

      Kann jemand dieses Schreiben mal posten ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 09:58:22
      Beitrag Nr. 3.454 ()
      Hier das Schreiben von der Arge:

      I. Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH

      1. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte aufgrund der Beschwerde einer Gläubigerin, der Citco Global Custody, am 29.10.2007 entschieden, dass der von der Gläubigerversammlung mehrheitlich angenommene und vom Insolvenzgericht bestätigte Insolvenzplan unzulässig ist. Wie ebenfalls bereits mitgeteilt, hatte sowohl der Insolvenzverwalter selbst als auch wir für eine von uns vertretene Anlegerin Rechtsbeschwerde gegen die oben genannte Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main zum BGH eingereicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt - wenn auch mit anderer Begründung - bestätigt.

      Aufgrund der Entscheidung des BGH steht jetzt rechtskräftig fest, dass der Insolvenzplan in der von den Phoenix-Geschädigten angenommenen Fassung unwirksam ist. Aufgrund dessen kann der Insolvenzverwalter auf der Grundlage des Insolvenzplans keine Auszahlungen an die Anleger vornehmen. Wie der Insolvenzverwalter uns mitgeteilt hat, werden die Phoenix-Anleger aufgrund der Entscheidung des BGH voraussichtlich noch mehrere Jahre auf ihr Geld aus dem Insolvenzverfahren warten müssen. Der Insolvenzverwalter hatte zwischenzeitlich mit dem Gläubigerausschuss, dem auch zwei Vertreter der ARGE-Phoenix angehören, mögliche Alternativen

      einer Vorabausschüttung besprochen. Der Gläubigerausschuss ist jedoch gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter zu dem Ergebnis gekommen, dass wegen der Vielzahl der noch offenen Rechtsfragen derzeit eine Vorabausschüttung an die Anleger nicht möglich ist (vgl. Pressemitteilung des Insolvenzverwalters vom 02.03.2009 abrufbar unter www.schubra.de).

      2. Darüber hinaus führt der Insolvenzverwalter einen weiteren Rechtsstreit mit der Citco. In diesem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob den Anlegern gegenüber dem Insolvenzverwalter ein so genanntes Aussonderungsrecht gem. § 47 Insolvenzordnung zusteht.

      Dieser Rechtsstreit hat auch Einfluss auf das Entschädigungsverfahren bei der EdW. Die EdW vertritt nämlich die Auffassung, dass sie Ansprüche der geschädigten Phoenix-Anleger insoweit nicht entschädigen muss, als es sich um Aussonderungsansprüche handelt. An einem Beispiel erläutert bedeutet dies, dass ein Anleger, der einen Gesamtanspruch gegenüber der EdW in Höhe von EUR 10.000,00 geltend gemacht hat und dem ein Aussonderungsrecht in Höhe von EUR 5.000,00 gegenüber den Insolvenzverwalter zusteht von der EdW maximal eine Entschädigung in Höhe von 90 % von 5.000,00 EUR, somit 4.500,00 EUR erhält.

      Das Landgericht Frankfurt hat in erster Instanz entschieden, dass den Anlegern ein Aussonderungsrecht zusteht. Unklar ist derzeit jedoch, wie die Höhe des Aussonderungsrechtes zu berechnen ist. Hierüber hat das Gericht keine Feststellung getroffen.

      Der Insolvenzverwalter hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zunächst intern über 5 Monate hinweg klären, welcher Senat für den Rechtsstreit zuständig ist, hat das Gericht nun einen Termin zur mündlichen Verhandlung für den 17.12.2009 anberaumt. Aus Sicht der ARGE-Phoenix ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass das Gericht auch an diesem Tag bereits entscheidet.

      3. Aussonderungsansprüche

      Der Insolvenzverwalter verzichtete bisher auf die Einrede der Verjährung im Hinblick auf die so genannten Aussonderungsansprüche, (vgl. Gläubigerinformation vom 12.12.2008, abrufbar unter http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix.php). Worum es bei den Aussonderungsansprüchen geht, erklären wir auf der Homepage unter www.arge-phoenix.de im geschlossenen Mandantenbereich unter der Rubrik EdW – Stand Entschädigungsverfahren). In seiner jüngsten Gläubigerinformation vom 16.10.2009 teilt der Insolvenzverwalter nun mit, dass er über den 31.12.2009 hinaus keinen Verzicht mehr auf die Einrede der Verjährung erklären wird. Die ARGE-Phoenix hat daher zunächst die Aussonderungsansprüche der Anleger gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht.

      Die ARGE-Phoenix haben in den letzten Tagen viele Anfragen von besorgten Mandanten wegen eines Schreibens des DVS erreicht. Aufgrund des Schreibens haben viele Mandanten den Eindruck, dass die Aussonderungsansprüche bis Ende des Jahres gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Ob tatsächlich Handlungsbedarf vor Ende des Jahres besteht, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen ist Voraussetzung, dass den Anlegern überhaupt ein Aussonderungsrecht zusteht, zum anderen, dass dieses zum Ende dieses Jahres verjährt.

      a) Bestehen eines Aussonderungsrechts

      Die ARGE-Phoenix hat bereits von Beginn an die Auffassung vertreten, dass den Anlegern kein Aussonderungsrecht zusteht. Diese Auffassung ist inzwischen – abgesehen von dem oben genannten Urteil des Landgerichtes Frankfurt – in mehreren Entscheidungen vom Amts- und Landgericht Frankfurt am Main bestätigt worden (die Entscheidungen sind im geschlossenen Mandantenbereich unter www.arge-phoenix.de abrufbar). Da die Rechtsfrage bisher nicht vom BGH entschieden wurde, kann die ARGE-Phoenix nicht ausschließen, dass das OLG Frankfurt am Main und der BGH die Frage anders beurteilen und ein Aussonderungsrecht der Anleger bestätigen.

      b) Verjährung der Aussonderungsansprüche zum 31.12.2009
      Aus Sicht der ARGE-Phoenix verjähren die Ansprüche der Anleger auf Aussonderung gemäß § 47 Insolvenzordnung nicht zum 31.12.2009. Auch der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass zum 31.12.2009 keine Verjährung der Aussonderungsansprüche droht. Trotzdem hat der Insolvenzverwalter in einer Besprechung mit der ARGE-Phoenix bereits erklärt, dass er sich im Zweifelsfall nach dem 31.12.2009 auf die Einrede der Verjährung berufen wird. Es bleibt daher das Risiko, dass die Ansprüche der Anleger verjähren, die die Verjährung ihrer Ansprüche nicht hemmen.

      c) Hemmung der Verjährung durch die ARGE-Phoenix
      Anlegern, die auf Nummer sicher gehen wollen, bietet die ARGE-Phoenix an, die Verjährung ihrer Ansprüche zu hemmen. Die Kosten für die Hemmung der Ansprüche setzen sich aus den Kosten für die ARGE-Phoenix, den Kosten der anerkannten Gütestelle und den anfallenden Reisekosten zusammen.

      · Die ARGE-Phoenix berechnet den Anlegern für die Hemmung der Verjährung der Aussonderungsansprüche eine Pauschalgebühr von EUR 119,-- inkl. MwSt. unabhängig von der Höhe des Aussonderungsanspruchs.

      · Die Gebühren der Gütestelle sind abhängig von der Höhe des Aussonderungsanspruchs. Als Anlage haben wir die

      Gebührentabelle der Gütestelle

      beigefügt (abrufbar unter:

      http://www.hamburg.de/contentblob/115332/data/gebuehrentabel… der die Gebühren zu entnehmen sind.

      · Ob Reisekosten anfallen, hängt davon ab, ob die Gütestelle einen Termin zur Güteverhandlung durchführt. In welcher Höhe Reisekosten anfallen, hängt davon ab, ob die Gütestelle die Verfahren bezüglich der von der ARGE-Phoenix geltend gemachten Aussonderungsrechte an einem Termin verhandelt oder an verschiedenen Termine verteilt. Genaue Angaben zu der Höhe der Reisekosten sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

      Sollen wir für Sie hier tätig werden, so bitten wir, uns bis

      spätestens 10.12.2009

      die Zusatz-Vergütungsvereinbarung sowie den Auftrag zur Durchführung des Güteverfahrens ausgefüllt und unterschrieben im Original (fristwahrend auch per Telefax) zurückschicken. Sollten wir bis dahin keine Nachricht von Ihnen erhalten, werden wir keine verjährungshemmenden Maßnahmen für Sie gegen den Insolvenzverwalter einleiten. Später eingehende Aufträge können nicht mehr berücksichtigt werden!

      II. EdW

      1. Die EdW hat im März dieses Jahres begonnen, die Anleger der Phoenix Kapitaldienst zumindest teilweise zu entschädigen. Hierfür stellt das Bundesfinanzministerium einen Kredit in Höhe von insgesamt EUR 128 Mio. zur Verfügung.

      Wie hoch diese Teil-Entschädigung im Einzelfall ausfällt, lässt sich von uns nicht berechnen. Wie oben unter Ziffer I. ausgeführt, hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren über das Aussonderungsrecht nicht festgelegt, in welcher Höhe den Anlegern ein Aussonderungsrecht gegen den Insolvenzverwalter zusteht. Dementsprechend können Aussagen dazu, wie die EdW den Teil-Entschädigungsanspruch berechnet, nicht gemacht werden. Generell lässt sich sagen, dass je später der Anleger in das Phoenix Managed Account investiert hat, je größer ist der Einbehalt der EdW wegen eines möglichen Aussonderungsrechts. So hat beispielsweise ein von uns vertretener Anleger, der am 10.02.2005 EUR 3.000,- netto angelegt hatte, lediglich eine Teil-Entschädigung in Höhe von EUR 25,06 von der EdW erhalten.

      2. Die EdW hat nach eigener Auskunft bis zum 15.09.2010 bereits 7.000 Anlegern Teil-Entschädigungen in Höhe von rund EUR 32 Mio. zugesagt. Da die EdW nach unseren bisherigen Erfahrungen die zugesagten Teil-Entschädigungen entschädigen wird, im Jahre 2010 ebenfalls 10.000 Anleger und die restlichen im Jahre 2011.

      3. Die EdW bestätigt auf Ihren Internetseiten, dass sie die Teilentschädigung nach Eingang der Schadensmeldung bei der EdW abarbeiten wird. Für die geschädigten Anleger und auch für deren Anwälte besteht somit keine Möglichkeit, den Ablauf des Entschädigungsverfahrens zu beeinflussen (vgl. Meldung vom 24.04.2009 auf den Internetseiten der EdW unter http://www.e-d-w.de/de/Phoenix-Stand.html). Behauptungen von einigen Anlegervertretern, sie könnten die Zahlung der EdW beschleunigen sind daher unzutreffend.

      4. Die ARGE-Phoenix klärt in einem Rechtsstreit mit der EdW, ob die EdW berechtigt ist, von den Nettoeinzahlungen der Phoenix-Anleger Abzüge vorzunehmen. Das Verfahren wird vor dem Landgericht Berlin für einen von der ARGE-Phoenix vertretenen Anleger geführt. In dem Verfahren ging es letztlich um die Frage, wie die Entschädigung der EdW zu berechnen ist. So hat die EdW bei den bisher gezahlten Entschädigungen die anteilig entstandenen Handelsverluste aus den von Phoenix abgeschlossenen Optionsgeschäften sowie Vergütungsansprüche der Phoenix von den eingezahlten Beträgen abgezogen. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Nach Überprüfung des Urteils hat die ARGE-Phoenix gegen das Urteil Berufung einlegt. Der Termin zur mündlichen Verhandlung, der ursprünglich für den 02.11.2009 angesetzt war, wurde vom Gericht aus dienstlichen Gründen auf den 06.01.2010 verlegt.

      5. Verjährung der Ansprüche gegenüber der EdW

      Die EdW hat auf ihrer Internetseite ausdrücklich erklärt, dass die Verjährungsfrist von 5 Jahren erst nach Erhalt des Bescheids durch den jeweiligen Anleger zu laufen beginnt (vgl. Meldung vom 30.04.2008 auf den Internetseiten der EdW unter http://www.e-d-w.de/de/Phoenix-Stand.html).. Dementsprechend ist es derzeit nicht erforderlich, einen Verjährungsverzicht mit der EdW zu vereinbaren.

      III. Staathaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland

      Die ARGE-Phoenix hatte am 11.01.2008 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Hintergrund der Klage war die aus Sicht der ARGE-Phoenix nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich aus der Anlegerentschädigungsrichtlinie kein Anspruch der Geschädigten gegenüber der EdW, dass diese innerhalb von kurzer Zeit über den Entschädigungsanspruch entscheidet. Auch sieht das Gericht die Anlegerentschädigungsrichtlinie auch dadurch nicht verletzt, dass die EdW eine Entschädigung auch nach mehr als 4 Jahren noch nicht gezahlt hat. Nach Ansicht des Gerichts sind darüber hinaus die Regelungen zur Finanzierung der Entschädigungseinrichtung im ESAEG ausreichend.

      Die ARGE-Phoenix hat entschieden, gegen das Urteil keine Berufung einzulegen, weil der Klage durch den Beginn der Teil-Entschädigungen der EdW der Boden entzogen ist.

      IV. Vertragsverletzungsverfahren

      Zusätzlich zu der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der fehlerhaften Errichtung des Entschädigungssystems, insbesondere der EdW, hat die ARGE-Phoenix bei der europäischen Kommission ein Antrag auf Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens eingereicht. Die europäische Kommission hat jedoch inzwischen mitgeteilt, dass sie im vorliegenden Fall keine Veranlassung sieht, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Nach Auffassung der Kommission ist die Anlegerentschädigungsrichtlinie durch das deutsche Gesetz ordnungsgemäß umgesetzt worden.

      V. Nachlassinsolvenzverfahren Dieter Breitkreuz

      Hinsichtlich des Nachlassinsolvenzverfahrens Breitkreuz verweisen wir darauf, dass sowohl auf der Homepage des Insolvenzverwalters unter www.walter-rae.de Informationen zum Stand des Verfahrens abzurufen sind als auch in dem Internetauftritt der ARGE-Phoenix unter www.arge-phoenix.de. In unserem Internetauftritt haben wir im geschlossenen Mandantenbereich unter der Rubrik „Nachlass Dieter Breitkreuz“ den letzten Zwischenbericht des Nachlassinsolvenzverwalters eingestellt. Nach unserer Kenntnis hat der Insolvenzverwalter zwischenzeitlich weitere eingereichte Forderungen geprüft. Wesentliche Zahlungen sind aus der Insolvenzmasse weiterhin nicht zu erwarten. Der Insolvenzverwalter geht weiterhin von der Massearmut des Verfahrens aus.

      VI. Vorgehen gegen die Frankfurter Sparkasse

      Wir hatten bereits in den letzten Informationsschreiben über den aktuellen Stand des Verfahrens gegen die Frankfurter Sparkasse berichtet. Zwischenzeitlich haben wir gegen das im Juni ergangene Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main Revision eingelegt. Der von der ARGE Phoenix mit der Durchführung der Revision beauftragte Rechtsanwalt am BGH Dr. Schott hat in der vergangenen Woche die Revisionsbegründung eingereicht. Die Frankfurter Sparkasse hat nun ihrerseits Gelegenheit auf die Revisionsbegründung zu erwidern. Das Oberlandesgericht hat sich bisher nicht mit der Angelegenheit befasst. Wir gehen davon aus, dass der BGH frühestens Ende nächsten Jahres über die offenen Rechtsfragen entscheidet. Über den aktuellen Sachstand werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.

      VII. Diverse Rundschreiben

      Einige Mandanten haben uns berichtet, dass sie erneut von Anlegerschutzorganisationen oder sogar von Rechtanwälten direkt angeschrieben wurden. In diesen Schreiben ging es erneut um die Verjährung der Ansprüche gegenüber der EdW und die mögliche Verjährung der Aussonderungsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter (vgl. dazu oben unter I. 3.).

      Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass es für Anleger der ARGE-Phoenix nicht erforderlich ist, andere Organisationen oder Anwälte mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen gegenüber der EdW oder dem Insolvenzverwalter zu beauftragen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 11:42:48
      Beitrag Nr. 3.455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.519.159 von Hupfdohle am 07.12.09 09:58:22Hier die Gebührentabelle:

      http://www.hamburg.de/contentblob/115332/data/gebuehrentabel…

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 12:53:27
      Beitrag Nr. 3.456 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.519.159 von Hupfdohle am 07.12.09 09:58:22Stimmt meiner Meinung nach definitiv nicht, daß Schmitt sich auf die Einrede der Verjährung berufen würde, da er selbst von einer Frist von 30 Jahren ausgeht.

      Sagte auch Frau Kuhn bei der Schubra.

      Er müßte sich nur dann darauf berufen, wenn er durch Gerichte dazu gezwungen würde.

      Der "Spaß" würde mich fast 500 Euro kosten und wäre meiner Meinung nach rechtlich auch nicht wasserdicht.

      Ich habe auch mit 2 Vermittlern gesprochen.
      Denen ist kein einziger Kunde bekannt, der so etwas macht bzw. sie machen es auch selber nicht.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 15:35:58
      Beitrag Nr. 3.457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.319 von Urlaub2 am 07.12.09 12:53:27Hallo

      ich habe mit einem Anwalt gesprochen. So wie ich das verstanden habe, macht die ganze Sache hinsichtlich einer Gütevereinbarung nur Sinn, wenn die ÖRA es schafft, das Verfahren solange hinauszuziehen, bis das Citco-Verfahren entschieden ist, und das wird wohl nicht vor 2011 sein. Mich würde die Sache lt. Tabelle ca. 4.000 Euro kosten. Bei einer anschliessenden Klage zur Aussonderung kommt da nochmal ein Batzen drauf; Geld, das ich dank Phoenix sowieso nicht habe.

      Ausserdem meinte der, dass auf den Treuhandkonten nur ca. 10 % der Insolvenzvermögens ruhen. Ich frage mich daher, ob die Kosten für ein Verfahren dann in einem angemessenen Verhältnis zu evtl. Auszahlungen stehen.

      Ich denke, ich lasse das Ganze weg und hoffe mal, dass
      a) die Verjährungsfrist bei 30 Jahren liegt und
      b) dass es zu keiner Aussonderung kommt.

      Gruss, Malu

      P.S. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn jemand noch brauchbare Infos hat.
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 20:38:32
      Beitrag Nr. 3.458 ()
      Hallo,

      wir drehen uns schon seit Jahren im Kreis herum.
      Es kommt alle Jahre wieder zu den gleichen Diskusionen.

      Der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuß sind sich in der Frage einig, dass erstmal nichts ausgezahlt werden kann.

      Auszug aus dem Schreiben der ARGE:

      Der Gläubigerausschuss ist jedoch gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter zu dem Ergebnis gekommen, dass wegen der Vielzahl der noch offenen Rechtsfragen derzeit eine Vorabausschüttung an die Anleger nicht möglich ist

      Warum ist das so?
      Weil jelänger die Sache geht, je mehr Kohle kommt in deren Taschen und die Insolvenzmasse wird immer kleíner.

      Wir sind diesen Machern hilflos ausgeliefert.
      Alle verstecken sich hinter dem Insolvenzrecht.

      Wir können nicht einmal diese Typen absetzen, weil es rechtlich nicht geht.

      Wer hat an diesen Gesetzen so lange gestrickt, bis die heutige Version uns knebelt.

      Es müssen alle ihre Mandate bei den Rechtsanwälten kündigen.

      Dann sind wir schon mal einige Quertreiber los.

      Weil ohne Mandat rührt kaum noch einer einen Finger, da es keine Kohle dafür gibt.

      Über 99 % hatten seiner Zeit dem Insolvenzplan zugestimmt.

      Nun müssen wir uns von dem Rest tyranisieren lassen.

      Wie kann man sich wehren?

      Ich habe keine Ahnung.
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 09:25:50
      Beitrag Nr. 3.459 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.521.336 von Malu1 am 07.12.09 15:35:58Ja ich sehe das ähnlich und komme immer mehr zu der persönlichen Einschätzung das ich wohl keine Aktivitäten in Richtung Verjährung starte.

      In Summe überwiegen für mich die Nachteile bzw. es fehlen die klaren Argumente für neue Mandate bei wem auch immer.

      Am Ende könnte sich alles in Wohlgefallen auflösen oder selbst wenn die Aussonderung möglich ist wird es wohl ein enger Rahmen (evtl. nur die letzten 3 Moante vor Insolvenz & geringeres Treuhandvermögen als bislang angenommen). Wenn man die Aussonderung z. B. nur für die letzte Einzahlung fordern könnte, so wäre das aus Kostensicht schon eher etwas. Außerdem kommen ja nach der Verjährungshemmung im Falle tatsächlicher Aussonderungschancen sicherlich noch Kosten für eine Klage.... :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 10:45:16
      Beitrag Nr. 3.460 ()
      Ich frage mich, ob wirklich eine Verjährung eintreten kann, wenn noch in der Sache verhandelt wird. Es wird doch bezüglich der Gültigkeit von Aussonderungsansprüchen verhandelt.

      BGH, Urteil vom 17.02.2004 – VI ZR 429/02
      Schwebende Verhandlungen führen zur Hemmung der Verjährung!

      Der Begriff der Verhandlungen ist bezüglich der Verjährungshemmung weit zu verstehen. Das Ende derartiger Verhandlungen muss durch klares und eindeutiges Verhalten zum Ausdruck gebracht werden.

      Die Verjährungshemmung wird durch die Erklärung, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu verzichten, grundsätzlich nicht berührt.

      Nach erfolgter Schadensregulierung traten beim Kläger Umstände ein, die weitere Schadensersatzansprüche rechtfertigten. Die in Anspruch genommene Beklagte verzichtete zweimal befristet auf die Erhebung der Einrede der Verjährung, sofern eine Verjährung nicht bereits eingetreten war. Da eine Einigung zwischen den Parteien nicht erzielt werden konnte, reichte der Kläger Klage ein. Die Beklagte erhob daraufhin die Einrede der Verjährung.


      Erst der BGH bestätigte dem Kläger, dass eine Verjährung nicht eingetreten war. Er stellte dabei fest, dass unabhängig von dem befristeten Verzicht auf die Einrede der Verjährung eine gesetzliche Hemmung wegen § 852 Abs. 2 BGB a. F. möglich war. Darüber hinaus wurde betont, dass der Begriff des verjährungshemmenden Verhandelns weit zu verstehen ist. Dafür genügt grundsätzlich jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall, sofern der Verpflichtete nicht sofort und endgültig jeglichen Ersatz ablehnt. Es genügt, wenn der Anspruchsgegner sich so erklärt, dass der Anspruchsteller davon ausgehen kann, dass die Gegenseite sich auf eine Erörterung der Ansprüche einlässt. Nicht erforderlich ist die Kundgabe einer Vergleichsbereitschaft oder das Signalisieren eines Entgegenkommens (BGH, VersR 2001, 108). Für das Verhandeln ist z. B. ausreichend, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Deshalb durfte vorliegend der Kläger davon ausgehen, dass die Beklagte darüber hinaus die Ansprüche prüfen und darüber verhandeln würde. Für die Beendigung der dadurch verursachten Hemmung ist ein Abbruch von Verhandlungen notwendig. Dieser kommt jedoch wegen seiner Bedeutung für die Durchsetzbarkeit der Ansprüche nur durch ein klares und eindeutiges Verhalten zum Ausdruck (BGH NJW 1998, 2819). Nicht ausreichend ist die Ablehnung seiner Einstandsverpflichtung, wenn daraus nicht sogleich eindeutig und klar der Abbruch der Verhandlungen hervorgeht.

      Leider habe ich aber auch zweifel was die 30ig jährige verjährungsfrist angeht:
      http://www.ra-kotz.de/verjaehrungsregelungen.htm
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 16:13:23
      Beitrag Nr. 3.461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.534.099 von getitback am 09.12.09 10:45:16Der Punkt ist aber, dass nur wg. dem Kläger (Citco) verhandelt wird. Das heisst doch nicht, dass die Hemmung der Verjährung alle 30.000 geprellten Anleger betrifft, sondern nur den Kläger.
      Oder liege ich da komplett falsch?
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 18:09:15
      Beitrag Nr. 3.462 ()
      Ne ich glaube du hast recht.
      Ich hab grad bei Segelken Anwalt-A.de angerufen.
      Die meinen man sollte sich hier absichern.

      Das mit den 30 Jahren ist eigentlich nur auf phyiskalische Schäden wie Leib und Leben, Gesundheit gültig.
      5 Jahre beim Baurecht

      Also kann es durchaus gefährlich sein wenn man hier nichts unternimmt und einem dann die EDW sagt, man hätte als Geschädigter nicht alles unternommen um den Schaden zu verringern.

      Alles eine Farce aber bei dem was wir schon alles erlebt haben ist ja worst case eigentlich beinahe schon der normal fall oder?
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 23:39:31
      Beitrag Nr. 3.463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.537.951 von getitback am 09.12.09 18:09:15Das stimmt, den worst-case kann man nicht ausschließen.
      Was aber spricht dagegen, den Anspruch auf Aussonderung mit einem eigenen Schreiben an Herrn Schmidt offen zu halten? Da braucht man doch zunächst keine Arge und keinen Anwalt dazu.
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 00:48:03
      Beitrag Nr. 3.464 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.540.295 von tamtarama am 09.12.09 23:39:31Wenn du beim Insolvenzverwalter eine Aussonderung beantragst lehnt er die ab. Wenn schon, musst du also klagen. Und der Schmidt wird im Zweifel woh bis zum BGH Berufung einlegen. Kostet ihn ja nichts und hilft wenn er gewinnt uns allen.

      Wenn keiner Aussondert sind wir alle am Besten bedient!
      Denn dann bleibt die Insolvenzmasse maximal hoch.

      Aussonderung bedeutet, dass die Einzahlung eines Kunden noch genauso unangetastet auf dem Konto bei Phönix liegen muss, wie sie eingezahlt wurde. Es darf keinerlei Bewegung mit den Geld passiert sein und es darf auch nicht mit den Einzahlungen von anderen Kunden vermischt worden sein. Da Phönix aber soweit ich weiß nur ein Einzahlungskonto hatte, sind immer alle Einzahlungen mit anderen Kunden zwangsläufig vermischt worden, ebenso sind die
      Geschäftskosten von Phönix jeden Monat von den Einzahlungen entnommen worden.
      Nach meinem Verständnis kann daher niemand von uns erfolgreich aussondern. Keine Ahnung, warum Citco in erster Instanz Recht bekommen hat. Vielleicht hatten die wegen ihrer hohen Einzahlungssumme ein anderes Konto.

      Für mich ist das Gerede um die Aussonderung einfach nur eine weitere Gelddruckmaschine für diverse Anwälte. Da gab's in der Vergangenheit schon viele Versuche und gebracht hat keiner was.
      Ich werde jedenfalls nichts unternehmen und niemandem Geld schenken für eine sinnlose Tätigkeit.
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 10:21:12
      Beitrag Nr. 3.465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.537.951 von getitback am 09.12.09 18:09:15Ich habe auch schon mit diesem Herrn Segelken gesprochen.

      Dem geht es vor allem darum, Gebühren abzukassieren und ist sich nicht zu schade, dafür auch Unwahrheiten loszulassen.

      Um es noch vorsichtig auszudrücken.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 16:52:49
      Beitrag Nr. 3.466 ()
      Eure Argumente sind nicht von der Hand zu weisen.
      Da ich aber 30k investiert habe, davon 20 k nur 3 monate vor der Insolvenz, und ich eine Rückstellung von 17k € von der EdW genannt bekommen habe, wegen etwaiger Aussonderungsrechte, hab ich in den sauren Apfel gebissen und 450 € in die Hand genommen um bei der Arge um ein Hemmung der Verjähung zu erwirken.
      Mir ist das alles auch relativ unwahrscheinlich und ich kann auch nicht sagen ob mein Geld nun vermischt wurde oder nicht. Die Berichterstallung ist ja diesbezüglich immer noch nebulös und ich kann mir in der BRD leider sogar vorstellen, daß man dann nach in Kraft treten der Verjährung herausfindet, daß manche aussondern dürfen und dann hat man die A-Kartem, da dann dieses Recht verjährt ist. Dann kommt noch die EdW und sagt einem, daß man nicht alles unternommen hat um den Schaden zu veringern und zahlt auch nicht bzw. fordert evtl. sogar wieder was von der Teilauszahlung ein.

      Keine Ahnung, wahrscheinlich habt Ihr ja recht. Aber wahrscheinlich ist mir bei potenziell 17k € einfach zu wenig!
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 20:29:06
      Beitrag Nr. 3.467 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.545.133 von getitback am 10.12.09 16:52:4917k in den Wind zu schießen ist nicht ohne, das verstehe ich. Bei mir wäre es vermutlich noch mehr, ich habe allerdings noch keine Nachricht von der EdW.
      Kannst du mal schreiben, mit welchen Argumenten die Arge versucht die Hemmung der Verjährung zu erwirken? Und welchen Betrag willst du denn Aussondern? Die 17k? Woher soll ich denn überhaupt wissen, wie viel ich aussondern kann? Ich weiss doch gar nicht, welcher Teil meiner Anlage die Bedingungen für eine Aussonderung evtl. erfüllt. Dass weiss nur der Insolvenzverwalter, und der sagt mir das nicht, weil ich seiner Meinung nach ja gar nichts aussondern darf.
      Wie kann denn dann mein Aussonderungsrecht verjähren, wenn ich gar nicht wissen kann wie viel ich aussondern kann? Den gesamten eingezahlten Betrag auf jeden Fall nicht.

      Und ob bzgl. Aussonderung überhaupt irgendwas am 31.12.2009 verjährt ist ja auch gar nicht klar. Da gehen die Meinungen ja genauso auseinander. Das müsste auch erst mal ein Gericht entscheiden.

      Vielleicht verjährt am Ende des Jahres ein Anspruch. Vielleicht hätte ich einen Betrag aussondern müssen, den ich aber nicht kenne. Und ganz vielleicht würde ich nach drei Instanten vor dem BGH Recht bekommen.
      Das sind mir zu viele "vielleichts" als dass ich da Geld investiere, dem ich konsequenter Weise noch viel Geld hinterherschmeißen müsste um bis zum BGH zu klagen...
      Avatar
      schrieb am 11.12.09 14:13:47
      Beitrag Nr. 3.468 ()
      Die Arge wird hier wohl sehr formal und juristisch korrekt vorgehen. Es gibt ein Gütestelle etc. Keine Ahnung wie das genau funktioniert. Jedenfalls scheint es hier einige Fallstricke zu geben, wenn man selbst irgend ein Schreiben verfasst und irgendwo hin versendet.
      Die 17k habe ich von der EdW in dem Schreiben genannt bekommen, daß man 3 monate vor der Auszahlung bekommt. Dort wurde gesagt, daß dies wegen möglicher Aussonderungsrechte nicht ausgezahlt würde, solange nicht klar ist ob nicht doch Aussonderungsrechte bestehen. D.h. für mich im Umkehrschluss, daß wenn Aussonderungsrechte bestünden, die EdW eben auch diese 17.000 nicht bezahlen würde.
      Ich habe vor 3 monaten ca. 10.700 € von den 30k von der EdW bekommen.

      Ich denke daß gerade die Aussonderungsproblematik jeder individuell betrachten muß. Wer mehr also ein paar Tausend eingezahlt hat, oder sogar über den 20k liegt, und/oder wer erst relative spät eingezahlt hat, der sollte sich meiner Meinung zumindest gedanken machen ob er nicht eine Hemmung der Verjähung erwirken sollte.

      Mir würde es aber auch lieber sein wenn sich herausstellt daß keiner Aussondern darf und damit die Inso Masse hoch bleibt.

      Wegen den 3 Jahren, oder 30 Jahren. Ich habe etwas Gegoogelt und leider festgestellt, daß die 30 Jahre Verjährungsfrist auch etwas seltsam sind. Ich konnte wirklich nirgends etwas finden, was diese 30 Jahre frist im Zusammenhang mit Insolvenzrecht bringt.
      Avatar
      schrieb am 11.12.09 15:52:02
      Beitrag Nr. 3.469 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.551.347 von getitback am 11.12.09 14:13:47
      Avatar
      schrieb am 11.12.09 16:33:39
      Beitrag Nr. 3.470 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.551.347 von getitback am 11.12.09 14:13:47Es gibt noch ein weiteres Problem bei der Aussonderung. Wenn alle Anleger mehr oder weniger ein Recht auf Aussonderung haben und diese einklagen, bleibt das Problem der Verteilung. Entweder wird dann nach Quote verteilt, wie bei der Insolenz, oder nach der Reihenfolge der Klageeinreichung. Da nach Citco bereits ein weiterer Großanleger auf Aussonderung klagt (830 Mill. incl. Scheingewinne), bleibt für Anleger die jetzt noch eine Klage einreichen, nichts übrig. Auch wenn nach Quote verteilt würde, lohnt eine Klage m. E. nicht. Weiterhin ist unklar, wer überhaupt im Falle einer Aussonderung, für alle Anleger, das Geld verteilt. Laut Schubra ist der Insolvenzverwalter dafür nicht mehr zuständig.
      D.h., in jedem Fall geht der Streit dann um die Verteilung los.
      Andererseits wird der Anleger der nicht klagt und sich später heraustellt, dass er möglicherweise ein Aussonderungsrecht gehabt hätte, keine Entschädigung von der EDW erhalten.
      Die einzige Chance besteht nur darin dass das BGH für alle Anleger ein Aussonderungsrecht verneint und die EDW das akzeptiert, ohne dass jeder Anleger selbst durch alle Instanzen klagen muss.
      Aber ich glaube auch nicht mehr an de Weihnachtsmann!
      Fazit: Die Beteiligung an Phönix kann man wohl abschreiben.
      Zu diesem Eintrag Gläubigerinfo, vom 02.03.2009 (Schubra) lesen.
      Avatar
      schrieb am 13.12.09 10:58:06
      Beitrag Nr. 3.471 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.552.480 von marrissa am 11.12.09 16:33:39Kurze Frage, wo kann man nachlesen daß ein weiterer Großanleger um eine summe von 830 Mio klagt?
      Bitte um Quellenangabe.
      Avatar
      schrieb am 13.12.09 12:05:21
      Beitrag Nr. 3.472 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.558.292 von getitback am 13.12.09 10:58:06Das habe ich der Gläubigerinfo von Schubra, vom 02.03.2009, Punkt 2., entnommen.
      Interessant ist auch die Aussage, dass die Anleger, die Verteilung eines Treuguts unter sich ausmachen müssen, weil der Insolvenzverwalter dafür nicht mehr zuständig ist.
      D.h., die Rechtsstreitigkeiten gehen weiter und bei den Summen, sicher auch durch alle Instanzen.
      Das ist kostenmässig nicht durchzustehen und irgendwann ist die Treugut-/Insolvenzmasse von Anwälten und Gerichten ohnehin verbraten.
      Ich verbrauche meine Energien und mein Geld lieber für bessere Geldanlagen, in der Hoffnung den Verlust wieder reinzukriegen.
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 13:13:03
      Beitrag Nr. 3.473 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.558.455 von marrissa am 13.12.09 12:05:21Citco klagt nur auf 10 Mio. und ist der größte Phoenix-Gläubiger.

      Ich glaube nach wie vor nicht, daß man aussondern kann.

      Wenn ja, gilt aber meiner Meinung nach klar die 30 Jahres-Frist:

      http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html

      Sieht man hier durchaus deutlich.

      Auch ist Schmitt Anwalt und hat selber auch noch einen Anwalt.
      Die wissen schon, von was sie reden und haben es nicht nötig, arme Anleger abzuzocken.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 13:25:05
      Beitrag Nr. 3.474 ()
      Schreibt mein Freund von früher nicht mehr:confused:

      Rinke oder so :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 12:34:45
      Beitrag Nr. 3.475 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.519.159 von Hupfdohle am 07.12.09 09:58:22Der OLG-Termin bezüglich Citco war am 17.12.09.

      Wer diesbezüglich eine Info sieht, bitte posten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 12:39:20
      Beitrag Nr. 3.476 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.601.988 von Urlaub2 am 19.12.09 12:34:45Ich hatte jetzt noch mit einem Vermittler gesprochen, der sich bezüglich Phoenix gut auskennt.

      Der sagte, daß sich Citco alleine darauf beruft, daß sie kurz vor Schluß investiert haben (vermutlich Februar 2005).

      Da wollen wir mal hoffen, daß die auch nicht aussondern dürfen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 16:02:45
      Beitrag Nr. 3.477 ()
      22.12.2009 15:36
      Berliner Gericht macht Phoenix-Anlegern Weihnachtsgeschenk: EdW zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung verurteilt
      Jena/Berlin (ots) - Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) musste kurz vor Weihnachten eine empfindliche Niederlage einstecken. Das zuständige Berliner Zivilgericht hat die EdW zur Zahlung der gesamten gesetzlichen Entschädigung an Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH verurteilt. "Damit ist die Entschädigungseinrichtung erstmals zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung an klagende Phoenix Anleger verurteilt worden. Der "Teilentschädigungspraxis" der EdW hat das Gericht endlich ein Riegel vorgeschoben", erklärt Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), der gleich zwei Urteile gegen die EdW für geschädigte Anleger erstritten hat.

      Mit den richterlichen Entscheidungen erhält die bisherige Vorgehensweise der EdW einen erheblichen Dämpfer. Denn seit Jahren warten die rund 30.000 geschädigten Phoenix Anleger auf den Erhalt ihrer gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Bis auf wenige Ausnahmen hat die EdW freiwillig bisher nur "Teilentschädigungen" geleistet. "Nun konnten wir die EdW endlich gerichtlich dazu zwingen, dass sie die gesamte Entschädigung an die Anleger bezahlen muss. Die EdW hat die Anleger jahrelang nur hingehalten", so Rechtsanwalt Kilian weiter.

      Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden. Seit dieser Zeit warten die Anleger auf die gesetzliche Entschädigung durch die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen. Nach eigenen Angaben der EdW vom November 2009 wurden bisher erst 8.400 Anlegern eine Teilentschädigung zugesagt; insgesamt soll die Entschädigungseinrichtung 10.200 Entscheidungen getroffen und rund 37 Millionen Euro ausgezahlt haben. "Das kann sich nun zugunsten der Anleger ändern, denn nach Auffassung des Gerichtes muss die EdW nun auch den bislang zurückgehaltenen Rest zahlen." betont Rechtsanwalt Kilian, der zusammen mit seinem Team über 1.900 geschädigte Phoenix Anleger vertritt und bereits fünf Monate nach Klageerhebung die Verurteilung der EdW erreichen konnte.

      Gleichzeitig sind die beiden Urteile, wenn auch noch nicht rechtskräftig, eine schallende Ohrfeige für die Verbraucherschutzzentralen, die die Anleger in den vergangenen Jahren immer wieder davor gewarnt hatten sich von "dubiosen Verbraucherschutzanwälten" in Sachen Phoenix beraten zu lassen, oder aber gar gegen die EdW zu klagen. "Die Anleger, die darauf vertraut haben, haben im Gegensatz zu den klagenden Anlegern, nur weitere wertvolle Zeit verloren und sollten nunmehr nicht mehr zögern auch ihre Rechte durchsetzen zu lassen. Die Verbraucherzentralen sind dabei in der Vergangenheit jedenfalls ganz offensichtlich keine gute Adresse gewesen". Kilian zeigt sich auch sehr überrascht darüber, dass die EdW einigen Anlegern offensichtlich freiwillig den vollen Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 Euro gewährt hat, ohne sich diesen Anlegern gegenüber auf Aussonderungsrechte zu berufen, während anderen Anlegern keine oder nur Teilentschädigungen erhalten haben und deshalb klagen mussten. "Ich hoffe nur, dass die EdW hier die Entschädigungen nicht bevorzugt an die Millionäre unter den Anlegern ausgezahlt hat, denn das wäre ein weiterer Skandal in Sachen Phoenix."

      Nach diesen Erfolgen werden PWB Rechtsanwälte jetzt weitere Klagen gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen einleiten, um so mit Hilfe des Gerichtes auch für andere Anleger das Entschädigungsverfahren zu einem schnellen und erfolgreichen Abschluss zu bringen.

      Ein ausführliches TV-Interview mit Rechtsanwalt Matthias Kilian gibt es unter www.pwb-law.com .

      PWB Rechtsanwälte

      Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Wirtschafts-, Kapitalanlage-, Schadens-, Opfer- und Arbeitsrecht spezialisiert. PWB vertritt sowohl private als auch institutionelle Kapitalanleger in bzw. aus Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Portugal, Frankreich, Südafrika, Italien und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Kanzlei wird im JUVE-Handbuch 2005/2006, 2006/2007 und 2007/2008 als eine im Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben

      PWB Rechtsanwälte (Jena) ist eine der größten Anwaltskanzleien Mitteldeutschlands mit derzeit 14 spezialisierten Juristinnen und Juristen sowie mehr als 60 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

      Originaltext: PWB Rechtsanwälte Jena Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69720 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69720.rss2

      Pressekontakt: PWB Rechtsanwälte Kanzlei im "Roten Turm" Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer Löbdergraben 11a 07743 Jena Telefon 03641 35 35 08 Fax. 03641 35 35 09 Mail: pwb@pwb-law.com www. pwb-law.com

      © 2009 news aktuell
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 16:02:54
      Beitrag Nr. 3.478 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.602.005 von Urlaub2 am 19.12.09 12:39:20Hier mal ein interessantes Urteil:

      http://www.fair-news.de/news/Berliner+Gericht+macht+Phoenix-…

      Ausnahmsweise Lob an RA Kilian, obwohl ich Anwälte sonst nicht mag.


      Optimal wäre, wenn Citco beim OLG verliert.

      Wir müssen die FDP beim Wort nehmen, damit die EDW das nötige Geld bekommt.

      :eek:

      Vorschläge erwünscht !

      Ich wende mich ausdrücklich auch an Leute, die hier schon länger nicht mehr posten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 16:04:01
      Beitrag Nr. 3.479 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.618.067 von rizi am 22.12.09 16:02:45Du warst 9 Sekunden schneller.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 19:29:39
      Beitrag Nr. 3.480 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.618.068 von Urlaub2 am 22.12.09 16:02:54Die Frage ist, wen man bei der FDP anspricht.

      http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/tex…

      Die FDP kämpft für uns, so lange sie nicht an der Regierung ist.
      Seitdem ist Totenstille.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 09:05:54
      Beitrag Nr. 3.481 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.619.885 von Urlaub2 am 22.12.09 19:29:39Hallo,

      ich bin mal gespannt, wie sich die EDW nach diesem Urteil verhält.
      Sie kann doch sicherlich in die Berufung gehen, oder?
      Ich traue denen zu, daß sie jetzt erst mal wieder gar nichts auszahlen. Das scheint sich alles noch jahrelang hinzuziehen. Echt traurig.
      Weiß inzwischen jemand, wie die Verhandlung von Citco letzte Woche ausgegangen ist?
      Ich wünsche allen schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2010.
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 14:29:19
      Beitrag Nr. 3.482 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.622.185 von lexinyc am 23.12.09 09:05:54Die EDW kann nur dann mehr auszahlen, wenn sie mehr Geld hat.
      Also ist die Politik gefordert.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.12.09 15:32:43
      Beitrag Nr. 3.483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.619.885 von Urlaub2 am 22.12.09 19:29:39Wir stehen schon lange mit wichtigen Leuten der FDP in Verbindung, auch jetzt noch. Wenn nichts bekannt wird, soll nicht negativ bewertet werden. Haben Bedenken, dass alles wieder zerredet wird.
      Avatar
      schrieb am 24.12.09 17:07:52
      Beitrag Nr. 3.484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.622.185 von lexinyc am 23.12.09 09:05:54Müsste die EDW jetzt nicht innerhalb 3 Monaten auszahlen? Zumindest die Restsumme deren, die bereits eine Teilentschädigung erhalten haben.
      Avatar
      schrieb am 27.12.09 13:09:57
      Beitrag Nr. 3.485 ()
      Avatar
      schrieb am 28.12.09 11:27:30
      Beitrag Nr. 3.486 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.633.337 von Friseuse am 27.12.09 13:09:57Die EDW prüft bereits, in die Berufung zu gehen!

      http://www.cash-online.de/berater/2009/phoenix-urteile-edw-p…
      Avatar
      schrieb am 28.12.09 14:19:28
      Beitrag Nr. 3.487 ()
      Hallo,

      für die, die neu sind:

      Auf Beiträge von Friseuse reagieren wir nicht, die provoziert nur und es kommen keine produktiven Beiträge.

      Immer ignorieren, so trocknet man den Sumpf aus.
      Avatar
      schrieb am 28.12.09 16:47:24
      Beitrag Nr. 3.488 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.636.128 von lupofunk am 28.12.09 14:19:28Hm, es sind aber insgesamt viel zu wenige Postings.

      Der Thread droht einzuschlafen.

      Ich schlage vor, wir warten noch das OLG-Urteil ab und wenden uns dann an die FDP.

      Wir können uns schon mal überlegen, wen wir da ansprechen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.12.09 17:24:28
      Beitrag Nr. 3.489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.637.119 von Urlaub2 am 28.12.09 16:47:24Wenn hier am Ende der Vollkaskozahn gezogen ist:cool: ist immerhin eine Lehre für die Helden hier möglich.

      Die FDP hat Wähler so abgezogen wie Phoenix Möchtegernanleger, einige Dummdreistanwälte rasieren nach und Ende Banane.

      Die Phoenixlemminge fordern schon nicht die Einhaltung von großmäuligen Versprechen hergelaufener Trümmerpolitiker, gib denen die Mauer wieder und Friede.

      Dann laufen die halt zum nächsten Egon Krenz, der lächelt so schön und gemeinschaftliche Freude kommt auf:rolleyes:



      Das brauchen die, die kommen aus der Opferrolle nicht raus und positionieren sich bei jeder Gelegenheit dort. Vielleicht meldet sich der Papst noch mit Zuspruch für einen gewissen Obulus:cry:
      Avatar
      schrieb am 28.12.09 18:19:01
      Beitrag Nr. 3.490 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.636.128 von lupofunk am 28.12.09 14:19:28Natürlich sind nicht alle Beiträge hilfreich, aber ich denke, das sollte doch jeder selbst beurteilen, was er von den Beiträgen hält und ob er darauf antworten möchte.
      Vollkommen unnötig und unhöflich finde ich es, wenn Beitragschreiber als Komiker bezeichnet werden, nur weil Sie vielleicht in rechtlichen Dingen etwas unbedarfter oder hilfloser sind.
      Avatar
      schrieb am 29.12.09 10:47:31
      Beitrag Nr. 3.491 ()
      Hallo Urlaub2 hast du meinen Beitrag zwecks Verbindung zur FDP nicht gelesen !!??
      Mach dir mal keine Sorgen, da bleiben wir schon dran !!
      Avatar
      schrieb am 29.12.09 17:51:40
      Beitrag Nr. 3.492 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.640.100 von Wertegang am 29.12.09 10:47:31Ich denke, daß das OLG-Urteil wohl im Januar bekanntgegeben wird.

      Sollte Citco wider Erwarten aussondern dürfen, haben wir schlechte Karten.
      Ich gehe aber davon aus, daß Citco verliert.

      Die EDW zu verklagen hilft nicht weiter, wenn sie kein Geld hat.

      Ich will dann offiziell von der FDP hören, wann die EDW die fehlenden Gelder bekommt.

      Denn seit der (gewonnenen) Wahl habe ich von der FDP in dieser Hinsicht noch keine einzige Aussage gehört.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.12.09 10:03:04
      Beitrag Nr. 3.493 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.643.087 von Urlaub2 am 29.12.09 17:51:40so ist das eben: ein großes Maul hat man nur in der Opposition (und viel Engagament für arme Wähler). Was will man von einer Ärzte, Apotheker und Gastronomie-Klientelpartei schon erwarten?

      Trotzdem wünsche ich allen Phoenix-Geschädigten einen guten Rutsch und eine volle Rückzahlung im Jahr 2010!
      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 30.12.09 17:43:53
      Beitrag Nr. 3.494 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.637.703 von marrissa am 28.12.09 18:19:01Eine ganze Reihe von Usern hier hat nicht nur keine Ahnung, die haben auch traditionell eine große Klappe und reflektieren mit keiner einzigen Silbe schwerste analytische und prognostische Fehler.

      Oder sie machen sich vom Acker, wie der Rinke:rolleyes: mit seiner Ali ist mächtig Nummer.

      Letztlich ist nicht nur Phoenix verlogen.

      Die Sicherungseinrichtung ist großteils ohne Wert, von Politikern fabulierter Dreck ohne Substanz.

      Die ganzen Schlausprecher mit ihren Vertriebskünsten sind für die Tonne. Warum sind die nicht längst aus dem Verkehr gezogen:confused:

      Die Rechtsverdreherkaste gibt einen ausgesprochen unrühmlichen Auftritt. Chancen orakeln und Opfer absaugen ist und darf nicht als normal angesehen werden.

      Der absolute Hit ist natürlich die FDP, man muß den Worten schon Taten folgen lassen. Die können sich jetzt nicht auf die Narrenfreiheit von Ersatzbänklern berufen, sitzen in der Regierung und regeln nichts mit Vorsatz.

      Eine Bafin hat wohl ihren Auftrag zu 100% verfehlt.

      Das ist von A-Z Sumpfgelände und das gehört beseitigt, was soll diese ewige Vertagerei ohne jedes Resultat. Fehler wirds immer wieder geben, nur warum lernt sich aus der Vergangenheit nicht :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.12.09 19:14:42
      Beitrag Nr. 3.495 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.648.431 von Friseuse am 30.12.09 17:43:53Was sie schreiben ist grösstenteils richtig und ich kann ihre Wut verstehen. Ich bin aber besonders wütend auf die Vermittler, die ja wissen mussten (Informationspflicht), dass es bereits negative Berichte über Phoenix, in den Medien gab

      Einige Anleger haben übrigens ihre Vermittler verklagt und Recht bekommen. Leider ist es dafür zu spät (Verjährung)
      Am meisten ärgere ich mich jedoch über mich selber. Natürlich habe auch ich mich auf die Einlagensicherung verlassen und meine Anlagesumme (20.000) bewußt entsprechend gewählt. Aber hätte ich vorher auch nur einmal bei Google "Phoenix" eingegeben, hätte ich von der Anlage Abstand genommen.

      Deswegen ärgert es mich, wenn sich hier einige Beitragsschreiber als besonders clever und/oder überheblich präsentieren. Denn wir waren doch alle gleichermassen blöd, dass wir Geld bei Phoenix angelegt haben.

      Wünsche allen Anlegern einen gute Rutsch ins neue Jahr, mit der Hoffnung, das sich die Angelegenheit doch noch für uns positiv entwickelt.
      Avatar
      schrieb am 30.12.09 23:02:45
      Beitrag Nr. 3.496 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.648.920 von marrissa am 30.12.09 19:14:42Ich habe mich schon vorher informiert.

      Nicht nur die Bafin hat jedes Jahr bei Phoenix geprüft, sondern auch Ernst und Young als Wirtschaftsprüfer.

      Schließlich gab es sogar noch einen 2. Wirtschaftsprüfer, nämlich den Dr.Puckler, mit dem ich sogar telefoniert hatte.

      Er war der Prüfer der Phoenix Kapitaldienst GmbH und hat mir erklärt, daß er beim Managed Account Stichproben macht.

      Die negativen Presseberichte bezogen sich nicht auf das Managed Account.

      Es muß sich also niemand als Dummkopf fühlen, der bei Phoenix angelegt hat, höchstens als Opfer von Betrügern und extremer Schlamperei und Inkompetenz.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.01.10 11:40:28
      Beitrag Nr. 3.497 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.649.750 von Urlaub2 am 30.12.09 23:02:45Wünsche allen ein Gutes Neues Jahr:)

      DAS Kind ist doch schon längst in den Brunnen gefallen und ich denke JEDER hier hat aus seinen Fehlern gelernt.
      Mit großem Interesse lese ich daß man hier scheinbar mit entsprechenden Leuten in der FDP in Kontakt steht und ich hoffe denen wurde und wird auch klargemacht weshalb sie u.a.gewählt wurden.
      Gemessen am bisherigen Auftritt der FDP schwinden aber meine Hoffnungen!
      Ich hoffe sehr es ist den Herren auch klar daß es im Fall Phönix nicht nur um Millionäre und Großanleger geht,
      sondern in großem Maße um Kleinanleger die gerade jetzt in Zeiten der Wirtschaftskrise und Kurzarbeit vor der Privatinsolvenz stehen und dann alles verlieren könnten was sie noch besitzen!
      Ohne die angeblich staatliche Garantie wären diese Leute wohl kaum das Risiko eingegangen 25000.- anzulegen.

      Das Einzige was man sich daher selber vorwerfen kann ist,
      daß man dieser "staatlichen Garantie" vertraut hat.
      Bei WEM liegt dann der Fehler wenn man seinem! Staat vertraut?

      Was ich vermisse ist eine gemeinsame Aktion ALLER Phönix Geschädigten oder sollte man inzwischen eher sagen
      ALLER Staatsgeschädigten?
      Denn durch das staatliche Verhalten drohen immer mehr in ihrer Existenz geschädigt zu werden und das widerspricht eklatant dem Grundgesetz!

      Ich wäre jedenfalls dabei und ich kenne auch Andere,
      die mitmachen würden.
      In diesem Lande scheint das aber ein wenig zu blauäugig zu sein:(

      Oliver
      Avatar
      schrieb am 01.01.10 17:31:44
      Beitrag Nr. 3.498 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.652.720 von Premacyost am 01.01.10 11:40:28Wie könnte man denn eine gemeinsame Aktion organisieren?
      Avatar
      schrieb am 01.01.10 18:02:05
      Beitrag Nr. 3.499 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.653.322 von marrissa am 01.01.10 17:31:44Alle Geschädigten anschreiben (oder einen Aufruf starten) und ne Zugfahrt organisieren.
      Dazu mit einer größeren Zeitung zusammenarbeiten (vielleicht kennt jemand einen befreundeten Redakteur).

      Sowas ist in anderen Ländern häufiger mal der Fall nur "wir" kriegen den Hintern nicht hoch.
      Geht´s uns noch zu gut?

      Wie könnten wir uns sonst Gehör verschaffen?
      Für einige ist es eh schon zu spät:confused:

      Oliver
      Avatar
      schrieb am 01.01.10 18:25:55
      Beitrag Nr. 3.500 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.648.920 von marrissa am 30.12.09 19:14:42Früher war ich mal auf der Sekundärtugendkritikschiene, gefühlt Jahrzehnte her.

      Nur irgendwie hatte deutsche Ordnung was, es gab Entscheidungssituationen und Entscheidungen wurden zeitnah getroffen. Heute ergeht sich viel in sinnfreiem Geschwätz und Vertagung ist ein Reaktionsmuster, gern genommen wird auch amerikanische Fürdummverkauferei.

      Mir gehts dabei nicht um die Dummkopfkomponente von Urlaub2. Jeder macht mal einen Fehler.

      Ich bin hier kein Opfer, nur irgendwie müssen die Konflikte ein Ende finden. Da wird mir bei der Verdeckthaltung von Wertsucher anders. Die FDP hatte eine große Klappe, also fordert man von denen selbstverständlich eine umfassende Lösung sofort. Die sitzen ja nicht erst ab 2012 in der Regierung. Überhaupt ist das ganze Sicherungskonzept nicht nur hier verlogen.

      Die FDP hat bei der Wahl massiv über ihre Kapazitäten gewonnen, freut sich jetzt über kaum zu besetzende Pöstchen und verschenkt den Versprechen nach noch einige Talers.

      Ihr werdet hier nachbelogen. Da läuft die Zeit weg und nicht für eine konstruktive Lösung. Ich kenne das aus der Zeit meiner schlechtesten Aktienengagements, man lügt sich selbst in die Tasche und hübscht sich die Lage passend.

      Dann gehts mit der Konjunktivzukunft weiter, geldgeilen Juristen, Hoffnung auf Politiker, das ganze Paket an Elend. Da muß der Konflikt gesucht und nicht umgangen werden. Man kann drauf zählen oder nicht, deutsche Sprichwörter haben einen tiefen Erfahrungssinn, selbst FDPler dürfen sich an ihnen messen.

      Warum gebt ihr dem nicht öffentlich die Chance;) nicht politisch tot übern Zaun zu hängen. Bisher ist das ein Glaubwürdigkeitswrack, kann nur besser werden.
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