KFZ-Unfall auf dem Weg zur Arbeit --- steuerlich geltend machen?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.05.04 11:07:39 von
neuester Beitrag 07.05.04 11:21:54 von
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Hi,
habe heute morgen einen kleinen Auffahrunfall gehabt bei dem ich Schuld bin . Den Schaden habe ich zwar gleich der Versicherung gemeldet, aber bin dennoch am überlegen, ob ich ihn selbst zahle (je nach Höhe).
Jetzt gibt es hier bei uns verschiedenste Meinungen zur steuerlichen Absetzbarkeit.
1. Kann ich nur meine eigenen Kosten oder auch evtl. die von mir bezahlten des Gegners ansetzten.
2. Wenn ja, darf der gegenerische Schaden erst von der Versicherung bezahlt werden und dann von mir wieder ersetzt werden (wg. Hochstufung) oder müßte ich das direkt mit dem Gegener klären damit das FA das anerkennt?
Danke für eure Ratschläge bereits im voraus
MG
habe heute morgen einen kleinen Auffahrunfall gehabt bei dem ich Schuld bin . Den Schaden habe ich zwar gleich der Versicherung gemeldet, aber bin dennoch am überlegen, ob ich ihn selbst zahle (je nach Höhe).
Jetzt gibt es hier bei uns verschiedenste Meinungen zur steuerlichen Absetzbarkeit.
1. Kann ich nur meine eigenen Kosten oder auch evtl. die von mir bezahlten des Gegners ansetzten.
2. Wenn ja, darf der gegenerische Schaden erst von der Versicherung bezahlt werden und dann von mir wieder ersetzt werden (wg. Hochstufung) oder müßte ich das direkt mit dem Gegener klären damit das FA das anerkennt?
Danke für eure Ratschläge bereits im voraus
MG
Ob selbst regulieren sich für Dich lohnt, kannst Du hier nachrechnen:
http://www.versicherungsagentur-naumann.de/html/kfz.html
Kannst erst einmal Deine Versicherung zahlen lassen.
In der Regel hast Du dann bis zu 6 Monate Zeit, den Schaden selbst zu bezahlen.
Eine Rückstufung erfolgt ja erst zum 01.01.2005.
http://www.versicherungsagentur-naumann.de/html/kfz.html
Kannst erst einmal Deine Versicherung zahlen lassen.
In der Regel hast Du dann bis zu 6 Monate Zeit, den Schaden selbst zu bezahlen.
Eine Rückstufung erfolgt ja erst zum 01.01.2005.
Soweit ich mich erinnere kann man die in Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten absetzen. Das heißt sowohl die eigenen Kosten (z.B. Selbstbeteiligung bei Vollkasko) und auch die Kosten des Gegeners. Ob die eigene Versicherung wegen der Rückstufung eine Erstattung zulässt sollte man dort klären. Wichtig aber: Nachweis dass man auf dem Weg zur Arbeit war: Ort (muss auf der Strecke liegen) Uhrzeit (muss zur Arbeitszeit passen).
Ansonsten: Don`t worry, be happy
Ansonsten: Don`t worry, be happy
Gibt hierzu bereits einen Thread von mir ... ;-)
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