checkAd

    Fahrleitung + Kfz-Versicherung - AGB Experten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.05.04 11:08:50 von
    neuester Beitrag 08.05.04 22:24:42 von
    Beiträge: 21
    ID: 857.265
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.722
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 11:08:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hai Leute,

      hab gestern mal die Tarifbestimmungen nebst AGB meiner KFZ-Versicherung durchgeschaut und über folgenden Punkt gestolpert.

      Man muß ja mittlerweile seine vermeintliche Fahrleitung für das nächste Jahr schätzen und angeben, um nicht in die höchste und somit teuerste Kategorie (über 30.000 KM) eingestuft zu werden.

      Nun erdreistet sich meine Versicherung, wie andere sicherlich auch, um sofortige Mitteilung des Vers.-Nehmers zu bitten, wenn die angegebene Fahrleistung überschritten wird. In diesem Fall, kann die Versicherung dann den Beitrag nachträglich an die höhere Fahrleistung anpassen.

      Der umgekehrte Fall, dass die Fahrleistung unterschritten wird, ist freilich nicht in den TB behandelt, d.h. man bekommt keinen Beitrag zurück, wenn man - aus welchen Gründen auch immer - weniger gefahren ist.

      Daraus ergeben sich für mich 2 Fragen:

      1) ist eine solch einseitige Bevorzugung eines Vertragspartners überhaupt statthaft i.S. des AGB-Gesetzes ?

      2) Wäre es nicht generell cleverer, die minimale Fahrleitung anzugeben und dann später (Evtl.) nachzahlen zu müssen ? Man würde Fall 1) umgehen und hätte zumindest theoretisch noch einen Liquiditätsvorteil.

      Mit Bitte im Kommentare

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 11:18:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      wie prüft die versicherung eigentlich die fahrleistung ?
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 11:21:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hai big_mac,

      also Du gibst einen KM-Stand an bei Versicherungsbeginn und die Versicherung kann den aktuellen Stand jeweils abfragen. Bei Reparaturen, Unfällen, Tüv u.ä. wird der KM-Stand ja offizielle erfaßt. Solche Unterlagen kann die Versicherung theoretisch zur Plausibilisierung verlangen.

      ICh werd jedenfalls künftig immer die Minimalfahrleitung angeben und ggf. nacherklären - diese blöden Säcke brauchen es ja so :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 11:27:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es ist statthaft, denn Du erhälst ja einen Rabatt für das Wenigfahren. Erfüllst Du die Rabattbedingungen nicht mehr, fällt dieser weg.
      Der Rabatt wird nur vorneweg gegeben, ähnlich wie bei 5- oder 10-Jahresverträgen. Da kann man ja auch nicht nur ein Jahresvertrag machen, und wenn dieser dann seit 10 Jahren besteht einen Rabatt verlangen.
      Fährt man unfallfrei, bemerkt die Versicherung zuviel gefahrene Kilometer nicht.
      Manche Versicherer sind aber selbst im Falle eines Unfalls kulant, und stufen den Vertrag dann rückwirkend höher (bei deutlicher Kilometerüberschreitung).
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 11:49:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Versman

      mit Verlaub, aber das ist doch Unsinn.

      1) handelt es sich nur in der Werbesprache um einen Rabatt. - Juristisch wie wirtschaftlich liegt eine statthafte Preisdifferenzierung nach der jährlichen Fahrleistung vor. Eine Rabattierung bedeutet, dass auch der 28.000 Kilometerfahrer einen Rabatt erhält auf den "Normalpreis" und der 30.000 KM Fahrer wird kaum den Normalpreis zahlen und keine Versicherung kann glaubhaft machen, dass der Durchschnittfahrer 30.000 und mehr KM im Jahr fährt, d.h. Vielfahrer zahlen mehr und Wenigfahrer eben weniger - da kann von Rabatt wohl kaum die Rede sein.

      2) kann man jede Versicherung auf Jahresbasis abrechnen genauso wie die Fahrleistung - wie das konkret läuft ist eine andere Frage.

      Quintessenz ist doch aber, dass man IMMER nur die Minimalfahrleistung angibt und ggf. nacherklärt

      Art

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      JanOne – Smallcap über Nacht mit Milliardentransaktionen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 11:52:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      art,

      wenn es keine strafzahlung für überschreitungen gibt, ist das erklären des minimums ganz offensichtlich das beste :)
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 12:30:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Tarifbedingungen schreiben eine Strafe vor. Teilweise wird Kulanz geübt, teilweise werden PStrafen bis zu 2 jahresbeiträger erhoben und auch durchgesetzt.

      Viel Spaß im Unfallfall aufs Hoffen der Kulanz. :D

      PS: Genau solvhe Leute. die immer versuchen auch den letzten Pfennig zu erfeilschen, fallen glücklicherweise oftmals hinten runter. Hier zeigt die Praxis, daß diese Leute einfach bestraft werden wollen.
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 12:32:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Art Bechstein: die Nacherklärung ist lt. Bedingungswerk sofort bei Erreichen der Kilometerbegrenzung fällig. Nix mit Nacherklärung bei Überschreiten im Unfallfall.
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 12:49:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Art Bechstein

      Du setzt eine Erstattung nicht genutzter KM durch. Bei den Angaben gibt man die Realität an oder sorgt für das entsprechende Feintuning beim Kilometerzähler auch unterjährig.

      Ehrlich währt ...

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 12:49:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      :confused: :confused: ist die differenz zwischen den einzelnen prämien so hoch, dass sich das lohnt???

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 13:05:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Titus #7

      sehe ich genau wie Du - Versicherungsbetrug sollte streng geahndet werden und die Vertragsstrafe von 1 Jahresbeitrag ist voll angemessen für solche Betrüger

      @ Titus #8

      wieder richtig, genauso so hab ich es geschrieben - von Unfall war gar nicht die Rede.

      @ Friseuse

      Deinen Beitrag verstehe ich leider nicht

      @ Invest2002

      das hängt natürlich ganz von der SF-Klasse und dem Autotyp ab. M.W. ist es aber das stärkste Differenzierungsmerkmal. Bei 2 Klassen Unterschied können das schon ein paar 100 Euro sein.


      @ all

      ich finde nachwievor, dass die KFZ-Versicherer es sich hier viel zu einfach machen zuungunsten des Vers.-Nehmers, wenn sie einseitig nur eine Mehrkilometerleistung "ahnden" aber eine Unterschreitung nicht erstatten. Z.B. könnte jemand aufgrund eines Unfalls odr Krankheit weit weniger fahren als ursprünglich angenommen - der ist richtig angeschmiert

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 13:52:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Art

      Dann melde alle zwei Monate eine höhere Fahrleistung der Versicherung. Nur hilft das irgendwem:rolleyes: wo ist der Vorteil:confused:

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 14:14:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Friseuse

      Du machst deinem Namen ja alle Ehre :laugh:

      Der Vorteil besteht darin, dass man weniger Jahresbeitrag zahlt, wenn man weniger gefahren ist in diesem Jahr, als man vorher angenommen und angegeben hat. Z.Zt. ist es nur so, dass man mehr zahlt, wenn man sich nach unten verschätzt hat, nicht aber was zurück bekommt, wenn man zu hoch gegriffen hat.

      Capisce ?

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 16:05:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      Art Bechstein

      Das habe ich schon länger verstanden. Bei mir ändert die Versicherung auf Zuruf auch die Tarifmerkmale.

      Warum sollte sie das nicht:confused: in deinen Worten ich bekomme Beitrag zurück, wenn ich - aus welchen Gründen auch immer - weniger gefahren bin.

      Wenn ich keinen Hund mehr habe:laugh: bekomme ich auch die überzahlte Prämie zurück:laugh:

      Klare Sache:look:

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 16:28:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Friseuse

      also Dein Schreibstil ist wirklich kaum verständlich !

      Welche Versicherungnhast Du denn ? und die ändert wirklich rückwirkend für ein Versicherungsjahr die Betragszahlung bei Änderungen ?

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 16:59:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Art Bechstein

      (3) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich zu melden, wenn
      1. eine Änderung der jährlichen Fahrleistung die Zuordnung des Vertrages zu einer anderen Kilometerklasse bewirkt ...

      Der Beitrag wird bei Änderungen nach Ziff. 1 ab Beginn der betreffenden Versicherungsperiode nach der Kilometerklasse berechnet, die der geänderten jährlichen Fahrleistung entspricht.

      Vgl. tatsächliche jährliche Fahrleistung in http://www.nuernberger.de/inhalt/Versicherungen/Auto/Con_Glo…

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 17:11:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Friseuse

      das waren ja mal klare Worte - danke für das Beispiel. Die Versicherungsbedingungen sind ohne Frage fair - in beide Richtungen. Ich bin natürlich bei Cosmos, die für Freiberufler mit Abstand am günstigsten sind. Allerdings muß man dann solche Klopper hinnehmen.

      Danke + Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 17:40:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Art Bechstein

      Das waren auch nicht meine Worte:laugh: Cosmos hat einen abweichenden Text im Bedingungswerk:eek: da gehts von voraussichtlich in 14b (2)zu einseitiger Berechtigung des Versicherers gleich zur Vertragsstrafe:eek:

      Die Bedingungen weichen negativ vom Wettbewerb ab. Die sind nur optisch billig, nicht günstig. Mach denen mal die Hälfte von dem Druck:eek: den Du dort im umgekehrten Fall hättest:mad:

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 17:46:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Friseuse

      Cosmos kann man wirklich NUR für die KFZ-Haftpflicht nehmen - mehr ist gefährlich.

      Ich muß mich aber ein wenig korrigieren, denn bei erhöhter Fahrleistung gilt die Erhöhung (Kann-Bestimmung) erst ab dem folgenden Jahr. Ich gehe mal davon aus, dass das auch für eine niedrigere Fahrleistung gilt, denn theoretisch könnte man ja kündigen und sich neu versichern.

      Die Regelung Deiner Versicherung ist natürlich besser, wobei das natürlich auch in beide Richtungen gilt.

      Cosmos ist aber in diesem Sondertarif so was günstig.

      Ich war vorher bei Allstate wegen dieser Zweitwagenregelung. Da habe ich alleine für den "Zweitwagen" mehr gezahlt als bei Cosmos für beide Autos zusammen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 21:04:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      Cosmos billig? :confused:

      Im Trixi oder Nafi sind die aber mittlerweile selten vorn zu finden... .
      Avatar
      schrieb am 08.05.04 22:24:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Titus

      für Freiberufler gibt es m.W. keine günstigere KFZ-Versicherung. Sag mir mal ein paar, die bei Trixi und Nafi vorne liegen - dann check ich das mal...

      Art


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Fahrleitung + Kfz-Versicherung - AGB Experten