Berichtigungsaktien - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.05.04 14:25:18 von
neuester Beitrag 10.07.04 13:40:16 von
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Hallo,
wie werden Berichtigungsaktien (Gratisaktien, zB Treueaktien bei der Post) besteuert?
Zu welchen Einkünften werden die gerechnet?
wie werden Berichtigungsaktien (Gratisaktien, zB Treueaktien bei der Post) besteuert?
Zu welchen Einkünften werden die gerechnet?
Zur steuerlichen Behandlung
Die PwC Deutsche Revision AG teilt zur steuerlichen Behandlung folgendes mit:
"Hinsichtlich der ertragssteuerlichen Behandlung von Bonusaktien im Rahmen Post I ist nach Aussage des Bundesministerium der Finanzen folgendes festzuhalten:
Die Bonusaktien sind in Deutschland steuerpflichtig ("sonstige Einnahmen") im Sinne des §22 Nr. 3 EStG).
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Besteuerung ist der Tag der Einbuchung der Bonusaktien in das jeweilige Depot.
Der Wert der Bonusaktien bemisst sich nach dem niedrigsten am Zuflusstag an einer deutschen Börse (einschließlich Xetra) gehandelten Kurs (Einbuchungskurs).
Die Banken haben keine Kapitalertragssteuer einzubehalten. Das Halbeinkünfteverfahren findet keine Anwendung,
Werden die Bonusaktien innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert, ist ein privater Gewinn oder Verlust aus dem Veräußerungsgeschäft bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen.(Halbeinkünfteverfahren/Veräusserungsgewinne)
Als Anschaffungszeitpunkt gilt 30. November 2002.
Für den Anschaffungswert ist der Einbuchungskurs maßgebend.
Für Steuerausländer besteht aufgrund geltender Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuerpflicht im Inland."
Wenn Gratisaktien aus einem Aktiensplit eingebucht werden ( z.B. wenn wie bei Yahoo am 11.5 aus 1 Aktie 2 werden,) entseht keine Steuerpflicht, da der Kurswert sich dadurch ja nicht erhöht.(Der Kurs halbiert sich wegen doppelter Aktienanzahl)
Alles klar?
Die PwC Deutsche Revision AG teilt zur steuerlichen Behandlung folgendes mit:
"Hinsichtlich der ertragssteuerlichen Behandlung von Bonusaktien im Rahmen Post I ist nach Aussage des Bundesministerium der Finanzen folgendes festzuhalten:
Die Bonusaktien sind in Deutschland steuerpflichtig ("sonstige Einnahmen") im Sinne des §22 Nr. 3 EStG).
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Besteuerung ist der Tag der Einbuchung der Bonusaktien in das jeweilige Depot.
Der Wert der Bonusaktien bemisst sich nach dem niedrigsten am Zuflusstag an einer deutschen Börse (einschließlich Xetra) gehandelten Kurs (Einbuchungskurs).
Die Banken haben keine Kapitalertragssteuer einzubehalten. Das Halbeinkünfteverfahren findet keine Anwendung,
Werden die Bonusaktien innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert, ist ein privater Gewinn oder Verlust aus dem Veräußerungsgeschäft bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen.(Halbeinkünfteverfahren/Veräusserungsgewinne)
Als Anschaffungszeitpunkt gilt 30. November 2002.
Für den Anschaffungswert ist der Einbuchungskurs maßgebend.
Für Steuerausländer besteht aufgrund geltender Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuerpflicht im Inland."
Wenn Gratisaktien aus einem Aktiensplit eingebucht werden ( z.B. wenn wie bei Yahoo am 11.5 aus 1 Aktie 2 werden,) entseht keine Steuerpflicht, da der Kurswert sich dadurch ja nicht erhöht.(Der Kurs halbiert sich wegen doppelter Aktienanzahl)
Alles klar?
Ist das mit Kursverlusten verrechenbar?
Wie ist es bei folgender Situation:
Die Bonusaktien werden in 2002 eingebucht und bis heute behalten - also nicht verkauft.
Damit würde also in 2002 eine sonstige Einnahme mit dem Kurswert von Einbuchungstag zu versteuern sein?
Könnte diese Einnahme mit Verlusten aus Veräußerungen verrechnet werden?
Die Bonusaktien werden in 2002 eingebucht und bis heute behalten - also nicht verkauft.
Damit würde also in 2002 eine sonstige Einnahme mit dem Kurswert von Einbuchungstag zu versteuern sein?
Könnte diese Einnahme mit Verlusten aus Veräußerungen verrechnet werden?
..Bei der Einbuchung (z.B.Bonusaktien statt Dividende/ oder Treueaktien Dt.Post) ist die Einbuchung als Kapitalertrag in diesem Jahr zu versteuern.
Wenn man diese Aktien länger als 1 Jahr hält, ist der Verkauf weder Speku-Verlust noch Speku-Gewinn. Ein Verkauf hat steuerlich keinerlei Auswirkung.
Wenn man diese Aktien länger als 1 Jahr hält, ist der Verkauf weder Speku-Verlust noch Speku-Gewinn. Ein Verkauf hat steuerlich keinerlei Auswirkung.
Aber gibt es fuer diese Einnahmen nicht eine Freigrenze von Euro 256,--?
habe ich auf folgender website gelesen:
http://www.apollo-intermedia.de/ratgeber/steuern/steuertipps…
stimmt dies?
habe ich auf folgender website gelesen:
http://www.apollo-intermedia.de/ratgeber/steuern/steuertipps…
stimmt dies?
#4
Der Ertrag wird zu den Kapitaleinkünften 2002 gezählt.
(Sparerfreibetrag Ledige 1.601,-€ per 2002)
Eine Verrechnung Mit Kursgewinnen/-Verlusten 2002 ist nicht möglich
(andere Einkunftsart: Veräusserungsgeschäfte/
Freigrenze 512,-€)
Der Ertrag wird zu den Kapitaleinkünften 2002 gezählt.
(Sparerfreibetrag Ledige 1.601,-€ per 2002)
Eine Verrechnung Mit Kursgewinnen/-Verlusten 2002 ist nicht möglich
(andere Einkunftsart: Veräusserungsgeschäfte/
Freigrenze 512,-€)
@angkorwat
Die Seite ist ja recht interessant. Angeblich sind ja die Finanzgerichte anderer Meinung - also zumindest gewesen.
Die Seite ist ja recht interessant. Angeblich sind ja die Finanzgerichte anderer Meinung - also zumindest gewesen.
Hm, habe hier selbst interessante Gerichtsentscheidung gefunden:
http://www.ra-kotz.de/bonusaktien.htm
Was sagt Ihr dazu?
http://www.ra-kotz.de/bonusaktien.htm
Was sagt Ihr dazu?
Hallo!
Hat zufällig auch jemand bei der Hypovereinsbank ein Depot und in 2002 Treueaktien der Post zugebucht bekommen?
An welchem Tag war das genau und wie war da der niedrigste Börsenkurs?
Finde leider den Zubuchungsbeleg nicht mehr!
Vielen Dank für die Auskunft!
Hat zufällig auch jemand bei der Hypovereinsbank ein Depot und in 2002 Treueaktien der Post zugebucht bekommen?
An welchem Tag war das genau und wie war da der niedrigste Börsenkurs?
Finde leider den Zubuchungsbeleg nicht mehr!
Vielen Dank für die Auskunft!
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