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    Fristlose Kündigung an Mieter wegen Zahlungsverzugs - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.04 10:22:47 von
    neuester Beitrag 24.05.04 17:27:58 von
    Beiträge: 16
    ID: 862.953
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      schrieb am 24.05.04 10:22:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir zu folgendem Thema kompetent Auskunft erteilen ?

      Seit einigen Monaten haben die Mieter unserer ETW (Familie mit 2 kleinen Kindern) sämtliche Zahlungen eingestellt, ohne Kommentar oder Versuch einer Kontaktaufnahme. Sie sind für mich telefonisch nicht mehr erreichbar. Ich hatte per e-mail eine letzte Frist gesetzt und muss jetzt zur fristlosen Kündigung wegen erheblichen Zahlungsverzugs (mittlerweise mehr als 5 Monatsmieten) schreiten.

      Meine Fragen:

      1. Wenn sie sich weiter totstellen: wie genau wird eine Räumungsklage eingeleitet ? Wie lange kann das typischerweise dauern ? Wie komme ich zu meinem ausstehenden Geld (wenn sie sich als zahlungsunfähig erweisen) ?

      2. Wenn sie jetzt plötzlich alles nachzahlen: muss ich sie weiter als Mieter akzeptieren ? Wenn nicht, wie kann ich sie rauskriegen ? Wie oft kann dieses Spiel wiederholt werden ?

      Vielen Dank im voraus !
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 10:27:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja schwierig dein ausstehendes Geld wirst wohl nicht mehr sehen alls Vermieter bist du der Buhmann der Nation
      Pech gehabtkannst nur darauf hoffen das die bald raus sind und du kannst wenigstens die Kaution behalten!
      Einklagen bringt meistens wenig!!!
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 10:27:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du solltest Dir in dem Fall schnellstens einen guten Anwalt besorgen.

      :)
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 10:32:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      1.) am besten schriftlich (einschreiben) zum Monatesende kündigen.

      2.) Anwalt einschalten...Räumungsklage einreichen. Das dauert schon eine Zeit...erst einmal bittet das zuständige Amtsgericht zur Kasse. Diese Zahlung so schnell wie möglich überweisen.

      3.) Sollten deine Mieter dann immmer noch nicht ausziehen, hilft nur eine Zwangsräumung, die der Gerichhtsvollzieher durchzieht. Kostet erst mal ein paar tausend Euro Vorschuss.

      4.) Dann kannst dein Geld einklagen. Wichtig ist erst einmal, dass diese Leute raus kommen und du neu vermieten kannst.
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 10:39:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Naja, weiss ja nicht ob es dich tröstet,ich hab dasselbe Problem mit meinem vermieteten Haus in Deutschland,würde Dir empfehlen es erst persönlich mit einem Vergleich zu versuchen, ansonsten hast du, genau wie ich, nur Kosten und einen Titel für den du dir nichts kaufen kannst...:-(

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      schrieb am 24.05.04 10:39:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na hoffentlich hast Du nicht noch andere Probleme, das eine reicht nämlich schon für die nächste Zeit.

      Sieht so aus als könnten Deine Mieter nicht mehr. Dann wirds teuer für Dich. Gerichtskosten, Anwaltskosten, mind. ein Jahr Mietausfall und bei Räumung durch Gerichtsvollzieher will der auch nochmal ca. 2.000,00 EUR Kostenvorschuß haben, bevor er sich überhaupt bewegt.
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 10:40:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Moneymaker alles richtig.;)
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 10:42:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      zu 2) wenn sie den mietrückstand begleichen, hast du rechtlich keinen grund zur kündigung. unter bestimmten umständen kannst du verzugszinsen geltend machen, wenn dir durch den mietrückstand ein finanzieller nachteil entstanden ist.

      zu 1) bei zahlungsunfähigkeit oder verschwinden der mieter bleibst du auf deinen kosten sitzen. dagegen kann man sich zwar versichern, aber ich persönlich bin a) kein freund solcher versicherungen und b) sind die kosten ebenso wie ein rechtschutz nicht auf den/die mieter umlegbar.
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 10:47:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      #4 die kosten für den gerichtsvollzieher und zwangsräumung liegen nicht bei `einigen tausend euro`, sondern wesentlich darunter. wenn die mieter verschwunden sind, gibt es auch nichts zwangszuräumen. das reduziert dann die kosten erheblich. ;)
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 10:55:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      @9

      Na ja , keine Ahnung wo du lebst.


      Ich hatte o.g. Problem in 2003. Nur, dass ich sofort kündige, wenn 2 Mieten nicht angekommen sind.

      Der GV wollte erst einmal 5000e Vorschuss.
      das sind ein paar tausend e

      Der Termin war Montag morgen 8 Uhr.

      Am Wochenende vor dem Termin sind die Herrschaften dann doch freiwillig ausgezogen.

      Der Anruf beim GV brachte nicht mehr viel...Transportunternehmen war organisert usw....

      Kosten dann: ohne, dass er was zu tun hatte: 700e, davon allein 400 an das Transportunternehmen.

      Rücküberweisung kam mit 4300.-

      Hätten die räumen müssen + über 100qm, 4 Zimmer, Küche + Bad usw....dann den schrott entsorgen, hätte ich vermutlich noch etwas nachschießen müssen, da die 5k lt GV wahrscheinlich nicht gereicht hätten.
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 11:03:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Florentin!
      Das ist schon etwas verfahren, die Geschichte,und etwas unglaubwürdig dazu!
      Nach 5 Monaten fällt dir auf, etwas tun zu müssen?
      Welche Erklärung willst du denn vor Gericht angeben?

      Da ist also schon etwas "gelaufen", was du so nicht sagen/schreiben willst!
      Auch wenn es mündliche "Geschichten" gibt, solche, die durch Zeugen beweisbar wären, beziehe die mit ein.

      Kosten: Immer Jahresmiete als Streitwert!!!

      Rechnest du noch eine evtl. Einstweilige Verfügung oder Räumungsklage mit ein, können sehr wohl schnell ein paar tausend Euro zusammenkommen, vom Schaden der "renovierten" Wohnung ganz zu schweigen!

      Guter Tip: Einige dich gütlich! Lass die noch eine Zeit kostenlos drin und lass dir unterschreiben, das sie ausziehen zum.....

      Ansonsten viel Spass im Rechtsstaat!
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 11:14:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10 ich wohne in nrw.
      den vorschuss in höhe von 5000eur halte ich für eine frechheit, denn wie man sieht siehst, sind die realen kosten erheblich geringer. in dieser höhe (plus ein paar prozent) hätte sich der vorschuss bewegen müssen.

      zur kostenexplosion tragen aber, wie du richtig schreibst, die transport- und leider vor allem die renovierungskosten bei. kosten für einen rechtsanwalt habe ich in derartigen fällen bisher nicht tragen müssen, sollen aber streitwertabhängig sein.
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 11:25:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nicht Vermieter sein, aber hier rumlümmeln.

      Also, du kommst zwar etwas zu spät, aber tue am Besten folgenden und zwar ganz schnell.

      1. Gehe direkt zum Anwalt (an jeder Ecke gibt es einen), der wird eine 14-Tage Frist setzen, zu dieser die Familie die rückstehende Miete zahlen muss.

      1a. Zahlt die Familie die Miete, ist alles gut, doch sie wurde einmal jetzt abgemahnt.

      2. Zahlt die Familie nicht und stellt sich stur, so wird wird fristlos gekündigt und beim Amtsgericht eine Räumungsklage erhoben.

      2a. In der Zwischenzeit kannst du dir die Mühe machen und beim Mieter mal klingen, evtl. die Polizei benachrichtigen, könnt ja sein, dass die gestorben sind, so hast du ein Alibi um in die Wohnung zu kommen. Triffst den Mieter fragst gleich nach der Miete, warum und wieso gleich auch.

      3. Kosten für Anwalt (Streitwert) und Gerichtsgebühren (kann dich beruhigen, die sind niedrig) muss du vorab zahlen.

      3a. Das Gericht schickt auch ein Schreiben (blauer Brief) mit einer Frist.

      3b. Wird von Seiten der Familie kein Wiederspruch eingelegt, hast du Glück und es steht kurz vor der Räumung.

      4. Evtl. würde zu letzter Minute das Sozialamt die Miete übernehmen, da unserer Staat keinen auf die Straße schmeißen möchte und lässt.

      Da ist aber noch die Sache mit dem Gerichtsvollzieher, der kommt und schaut.....

      Dauert gute 2 Monate ohne Wiederspruch des Mieters. Wiedersprechen sie, schaust du in die Röhre, denn dann kannst du nochmal 4 Monate warten. Und wenn sie sich keinen Anwalt zugelegt haben, hast du Glück.

      Also, mach jetzt kein Blödsinn und setzt selber nichts schriftliches auf, gehe jetzt zum Anwalt und mach dem klar, dass er sofort die Leute rausholen soll, sofort. Mach Druck, wenn der Anwalt kein Vermieterfreund ist, wechselt du eben. Du musst einen aggressiven finden, der die Mieter fertig macht. Vergiss Vermieterpfandrecht nicht.....

      Viel Glück

      Benno

      PS: Beim nächsten Mieterproblem kommst eben schneller an, hier gibts immer guten Ratschlag.
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 14:22:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zunächst mal vielen Dank für die vielen Ratschläge und Meinungen !

      Einige Reaktionen dazu:

      @ #11:

      Was ist hier unglaubwürdig ? Dass ich naiverweise erst den Mietern geglaubt habe, dass es ein Problem mit ihrem Dauerauftrag war (zumal dann ja wieder eine Zahlung pünktlich kam) ? Damals hatten wir ja sehr wohl noch Kontakt miteinander, und zwar sogar recht freundlichen. Und dann haben sie telefonisch zugesagt, ihr "Versehen" zu korrigieren. Muss ich mich dafür vor Gericht verantworten oder die säumigen Mieter ? Gibt`s hier etwa eine so kurze Verjährungsfrist ?

      @ #13:

      Eine schriftliche Mahnung mit einer letzten Frist habe ich selbst schon geschickt, aber gezahlt wurde nicht.

      Mit welcher Begründung können die Mieter denn Widerspruch einlegen ? Hat der Widerspruch immer verzögernde Wirkung ? Das klingt ja so, als ob sie dumm wären, nicht zu widersprechen.


      Ich verstehe den Rat, zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Mein Zögern kommt von schlechten Erfahrungen in anderen Angelegenheiten (schreibt ein paar Briefe, dann sagt er "sorry, da kann man nichts machen" und präsentiert mir seine Rechnung). Was kann der RA erreichen ? Sind diese Kosten auch einklagbar (falls es etwas einzuklagen gibt) ? Vor allem, wo hier so viele vorschlagen, sich "gütlich zu einigen" ...

      Was meint ihr denn, wie hoch sind im allgemeinen die Chancen, unter diesen Umständen das gesamte zustehende Geld zu bekommen ?
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 17:26:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      sollte der mieter michael jackson gewesen sein, so ungefähr
      0%. :
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 17:27:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      Du schreibst:
      Seit einigen Monaten haben die Mieter unserer ETW (Familie mit 2 kleinen Kindern) sämtliche Zahlungen eingestellt, ohne Kommentar oder Versuch einer Kontaktaufnahme. Sie sind für mich telefonisch nicht mehr erreichbar.

      Dann das da:
      Was ist hier unglaubwürdig ? Dass ich naiverweise erst den Mietern geglaubt habe, dass es ein Problem mit ihrem Dauerauftrag war (zumal dann ja wieder eine Zahlung pünktlich kam) ? Damals hatten wir ja sehr wohl noch Kontakt miteinander, und zwar sogar recht freundlichen. Und dann haben sie telefonisch zugesagt, ihr " Versehen" zu korrigieren...

      Also ich rate dringend, solche Widersprüche vor Gericht zu vermeiden!

      Dann bist du nämlich schon gegessen!Das "Ganze" wirkt unglaubwürdig!:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


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