checkAd

    Freifahrt in den Sozialstaat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.04 19:04:20 von
    neuester Beitrag 12.06.04 00:36:45 von
    Beiträge: 19
    ID: 867.526
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 576
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 19:04:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was bei der Debatte um die Zuwanderung übersehen wird: Aus Osteuropa droht eine Armutswanderung. Für nicht-erwerbstätige EU-Bürger wird die Migration erleichtert.

      Bei der aktuellen Debatte um das deutsche Zuwanderungsgesetz für Menschen, die von Nicht-EU-Staaten kommen, wird die neue Freizügigkeitsrichtlinie für Wanderungen innerhalb der EU von Politik und Öffentlichkeit total übersehen.

      Die Richtlinie tritt pünktlich zum Verfassungsgipfel im Juni und zum EU-Beitritt der osteuropäischen Länder in wenigen Tagen in Kraft und hat sicherlich eine weitaus größere Bedeutung für unser Land als das Zuwanderungsgesetz.


      Die Richtlinie soll bis Juli in Kraft treten. Polnische Ich-AGs rollen bereits den Berliner Taximarkt auf. Foto: AP

      Erleichterungen für Nicht-Erwerbstätige

      Die Richtlinie wurde bereits am 10. März 2003 vom Europäischen Parlament verabschiedet und muss bis zum 1. Juli 2005 in nationales Recht übertragen werden.

      Sie erleichtert und vereinheitlicht die Migration der nicht erwerbstätigen EU-Bürger zwischen den Ländern der Gemeinschaft, und sie antizipiert und konkretisiert die in Paragraf II-34 des Verfassungsentwurfs vorgesehenen Rechte für eine Immigration in den Sozialstaat.

      Bislang hieß es, dass nur Erwerbstätige das Recht auf freie Niederlassung und volle Inklusion in den Sozialstaat haben. Das ist nun anders. Nach der Richtlinie hat jeder EU-Bürger das Recht, in Deutschland eine bis zu fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, und anschließend wird ihm das Daueraufenthaltsrecht gewährt.

      Gleiche Sozialleistungen wie Einheimische

      Von Anfang an hat auch der nicht Erwerbstätige Anspruch auf alle sozialen Leistungen des Staates wie ein Einheimischer. Das wird viele, die in den ärmeren Regionen Europas zu Hause sind, veranlassen, in die reichen Sozialstaaten der EU zu wandern.

      Die einzige Bremse, die die neue Richtlinie gegen eine Zuwanderung in den Sozialstaat einbaut, liegt in dem Nachweis eines Kranken-versicherungsschutzes und in der Erfordernis der so genannten Existenzmittel, die man bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vorweisen muss.

      Diese Mittel sind so zu bemessen, dass sie für die Dauer des beantragten Aufenthalts reichen. Sie sollen verhindern, dass der Zuwandernde die Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss.

      Was mit den Existenzmitteln genau gemeint ist, ist freilich nicht klar, denn ein unzureichendes Vermögen des Zuwanderers kann ein Staat nach der Präambel der Richtlinie nicht als Grund für die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung anführen. Das wäre eine unzulässige Diskriminierung im Vergleich zu Inländern.

      Geldbestände werden zirkulieren

      Der Mittelnachweis muss sich nach den Verhältnissen des einzelnen Migranten richten. Die Richtlinie verbietet es, für die Zuwanderung eines mittellosen Roma die gleichen Kriterien festzulegen wie für die Zuwanderung eines vermögenden Römers.

      Was immer die benötigten Mittel sind: Die Betroffenen werden Wege finden, die nötigen Beträge nachzuweisen. Man kann sich schon jetzt lebhaft vorstellen, wie schnell die Geldbestände, die man nachweisen muss, zwischen den Konten mancher Immigrantengruppen zirkulieren werden.

      Erosion des Sozialstaats

      Im Übrigen muss der Sozialstaat seine Leistungen zur Verfügung stellen, wenn dem Zuwanderer nach Einreise und Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung sein Geld abhanden kommt. Nur "unangemessene" Ansprüche können abgelehnt werden, wobei die Beweislast für die Unangemessenheit beim Staat liegt.

      Auch kann die Aufenthaltsgenehmigung nicht schon deshalb verkürzt werden, weil der Zuwandernde während seines Aufenthalts bedürftig wird und Sozialhilfe beansprucht. Wer drin ist, ist drin. Den wird der Sozialstaat so schnell nicht mehr los.

      Neue Freizügigkeit

      Die neue Freizügigkeit gilt auch für Osteuropäer. Osteuropäer dürfen zwar während einer Übergangsfrist, die zunächst auf zwei Jahre festgesetzt ist und bis 2010 verlängert werden kann, nicht als Arbeitnehmer kommen.

      Als Selbstständige und nicht erwerbstätige Personen dürfen sie sich jedoch sofort in Deutschland niederlassen. So wie der Berliner Taximarkt gerade von polnischen Ich-AGs aufgerollt wird, muss Deutschland sich auf eine Armutswanderung aus den Weiten der Slowakei und Polens gefasst machen.

      Das ist schon grotesk. Die Immigration der Arbeitnehmer wird erschwert, und die Immigration der nicht Erwerbstätigen wird erleichtert. Zwei Gründe mehr dafür, dass die deutschen Unternehmen das Weite suchen und sich in Osteuropa und sonst wo platzieren.

      Die Randgruppen der slowakischen Gesellschaft kommen jetzt nach Deutschland, und die deutsche Automobilindustrie verlagert einen immer größeren Teil ihrer Produktionskapazität nach Bratislawa. Kein Wunder, dass sich die Slowakei mit einem Körperschaftsteuersatz von nur 19 Prozent zufrieden geben kann, während Herr Eichel trotz seiner hohen Steuern ins Schwitzen kommt.

      Randgruppen kommen nach Deutschland

      Die Anreize, von der neuen Freizügigkeit Gebrauch zu machen, werden übermächtig sein. Heute liegt der slowakische Lohn bei einem Siebtel des westdeutschen Lohns und einem Fünftel der westdeutschen Sozialhilfe für eine vierköpfige Familie. Daran wird sich so schnell nichts ändern.

      Selbst wenn die Lohnkonvergenz Osteuropas mit zwei Prozent pro Jahr in Zukunft doppelt so schnell wie die bisherige Konvergenz in Westeuropa sein wird, wird der slowakische Lohn im Jahr 2020 erst bei 40 Prozent des westdeutschen Lohnes liegen.

      Die Konsequenz der Immigration in die westeuropäischen Sozialstaaten wird eine Erosion dieser Staaten selbst sein. Die Staaten werden ihre Leistungen in einer Art Abschreckungswettbewerb zurückschrauben, weil keiner zum Ziel der Wohlfahrtswanderungen werden will.

      Es wird eine Agenda 2010 nach der anderen geben, und im Endeffekt wird Europa nur noch so sozial sein können, wie es Amerika heute ist.

      Andere Verfassung notwendig

      Man kann das Ergebnis noch abwenden, aber dazu müsste eine andere Verfassung vereinbart werden, die zwar das Recht der freien Migration innerhalb der EU vorsieht, nicht aber das Recht der Migration in den Sozialstaat.

      Das Heimatland müsste für die Sozialleistungen an nicht erwerbstätige Zuwanderer zuständig bleiben. Vielleicht gibt es nach dem britischen Referendum eine neue Chance für Europa.

      *) Prof. Dr. Hans-Werner Sinn ist Präsident des Ifo-Instituts und Direktor des Center for Economic Studies (CES) der Ludwig-Maximilians-Universität München.

      http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/481/32449/
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 20:39:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn das so kommt wie vorgeschildert, woran ich übrigens
      nicht die geringsten Zweifel hege, wird es als erstes ein
      paar Innenministererlasse geben die es unterbinden, die
      Art der Sozialhilfeempfänger in amtlichen Statistiken aus-
      zuweisen.

      Uns wird dann nur die ungeheuerliche multikulturelle Be-
      reicherung auf unseren Straßen auffallen. Schließlich hat
      jede Stadt das Recht, ein kleines "Offenbach" oder "Köln"
      zu sein. ;)
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 20:54:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sinn scheint sich zu einem Populisten ersten Grades zu entwickeln :D
      Man sollte mal seinen Background und seine Einkünfte durchleuchten!
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 21:42:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      StellaLuna,

      Populist also. Ahhh jah!

      Siehe Thread: Hab da mal ´ne Frage
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 22:02:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Populismus: von Opportunismus geprägte, volksnahe, oft demagogische Politik, die das Ziel hat, durch ... - sagt der Duden!

      Und, was spricht dagegen, wenn ich Sinn als Populisten bezeichne! Er bedient sich aller Medien inkl. der BILD Zeitung um seine "Theorien" zu verbreiten!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1870EUR -2,09 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 22:03:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Abschaffung der Sozialhilfe...sofort!!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 22:22:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6 invest2002 (ist das dein Geburtsjahr?),

      ein kluger Vorschlag! Er zeugt von Intellekt und gut durch-
      dachter Argumentation. Er ist sozialverträglich und trägt
      der Realität in diesem Land Rechnung.

      Weiter so!

      Was hältst du von flankierenden Maßnahmen? Z.B. Abschaf-
      fung der Waffenscheinpflicht? Oder gehst du abends sowieso
      nicht aus dem Haus?
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 22:52:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Derartige Verträge auszuhandeln zeugt von der absoluten Untauglichkeit unserer Politiker, insbesondere der europäischen Versagertruppe. Schätze mal, an einem Staatsbankrott wird mittelfristig kein Weg vorbeiführen!
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 22:13:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Auf Lebensversicherung von Arbeitslosen darf zugegriffen werden

      Die Arbeitslosenhilfe-Verordnung 2003 mit drastischen Einschnitten für Betroffene ist nach einem Urteil des Berliner Landessozialgerichts nicht verfassungswidrig. Vor Zahlung von Arbeitslosenhilfe müssten zunächst Lebensversicherungen für den eigenen Unterhalt zurückgekauft werden.

      HB BERLIN. Im Vorjahr wurde der Betrag, der von angespartem Vermögen nicht angetastet werden darf, auf 200 Euro pro Lebensjahr reduziert. Das Gericht entschied am Freitag, vor Zahlung von Arbeitslosenhilfe müssten zunächst Lebensversicherungen für den eigenen Unterhalt zurückgekauft werden. Dies sei vom Bundestag per Gesetz so festgelegt worden (Az.: L 6 AL 25/04). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

      Das Gericht wies damit die Beschwerde einer 54-Jährigen zurück. Die Agentur für Arbeit verweigert der früheren Buchhalterin und studierten Germanistin seit Februar 2003 staatliche Leistungen wegen mangelnder Bedürftigkeit, da sie zwei Lebensversicherungen habe. Sie dürfe lediglich 10 600 Euro behalten. Alles, was darüber liege, müsse „verwertet“ werden. Die Frau aus Berlin argumentierte, sie spare eisern wegen einer zu erwartenden Rente von nur 540 Euro für das Alter. Die Versicherungen dürften deshalb nicht angerechnet werden.

      Dies ließ das Gericht nicht gelten. Die Versicherungen müssten selbst dann zurückgekauft und für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden, wenn mehr ein- als derzeit ausgezahlt werde. Die arbeitslose Frau falle zwar in ein Loch, da der geschützte Betrag im Jahr 2002 noch 520 Euro pro Lebensjahr betragen habe. Es gebe jedoch keinen Anspruch, dass die Höhe einer staatlichen Leistung bis in alle Ewigkeit geschützt sei, urteilte das Gericht. Im kommenden Jahr soll der Freibetrag mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wieder steigen und dann bei 400 Euro pro Lebensjahr liegen.
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 22:46:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      regedit
      nachdem hier im Board überwiegend die Meinung vertreten wird, dass genug Arbeit da ist für alle, wird es keine Arbeitslosen geben und insofern wird keiner seine Lebensversicherung angreifen müssen :D
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 23:05:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      :cool: Tetris , ich kann mich Deinen Ausführungen nur anschliessen !
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 23:13:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Stella, ich glaube allerdings, dass der allgemeine Missbrauch grösser ist, als manch einer ahnt - und das geht einfach nicht mehr ! Traurig genug, dass in den vergangenen Jahren sehr grosszügig und auch fahrlässig mit dem Geld der "zahlenden" Bürger umgegangen wurde !
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 23:19:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      ganges
      Ich glaube das nicht! Was nun :D
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 23:44:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      Liebe Stella,
      mag sein, dass Du das nicht glaubst - ich habe leider öfter entsprechende Einblicke ! :mad:

      Kleines Beispiel: Asylanten - Sozielleistungen alle in Anspruch genommen. 15 Jahre später wird das grosse Vermögen im Heimatland verkauft und das Geld fliesst - da im Heimatland Kriegszustand - über " Boten " ins Inland.
      Aufgefallen, da das Geld dann bar auf einem Bankkonto eingezahlt wurde. Aber " hilfsbedürfig " waren diese Leute nie !

      Nicht zu vergessen die sogenannten Frührentner, die , sobald die Rente durch ist, Weltumsegler werden - top fit. Da kann ich eine ganze Latte aufzählen. Bei uns sind sogar inzwischen die Ärzte bekannt, die die "Psycho-Rente " bestens durchsetzen. Man muss nur durchhalten - ist aber nicht jedermanns Sache ggf. für eine Rente in die Psychatrie zu gehen. Aber einige bringen das eiskalt.
      Ich habe schon vor Jahren gesagt, dass man jedem, der auf Psycho Rente bekommt, den Führerschein entziehen sollte. Die Leute werden ja entsprechende Medikamente nehmen. Ich bin davon überzeugt, dass einige dann ganz schnell gesund würden ! :mad:
      Mal abgesehen davon, dass es natürlich Menschen gibt, die wirklich schwer krank sind, schwerste Medikamente nehmen und auch weiterhin mit dem Auto fahren dürfen. Für mich erstaunlich !
      Stella, vielleicht bist Du zu "gutglaubig" und selbst zu ehrlich ?
      Ich kenne zumindest einige (rein beruflich ) , die sich ihre Sozialleistungen regelrecht mit Betrug erkämpft haben - und das können einfach nicht nur Einzelfälle sein. !
      In dem Zusammenhang erinner ich mich an einen Satz eines inzwischen freiberuflich tätigen " Ich möchte das mir zustehende Arbeitslosengeld noch in höchst möglicher Höhe ausschöpfen " - mir ist bald die Galle dabei übergelaufen.
      Der hat sich sogar auf dem Papier von seiner Frau getrennt um mehr Geld zu erhalten . Allerdings hat er nicht vergessen, dass er wenigstens einige Tage zusammen leben sollte, um die Zusammenveranlagung und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile zu bekommen !

      Ich könnte noch viel mehr aufzählen !
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 23:49:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      ganges
      ist ja bald vorbei mit dem Schmarotzertum :D
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 23:49:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      wenn ich mal davon ausgehe, dass jeder "brave Deutsche" 10 Sozialschmarotzer kennt, wie viele Einwohner hätte dann die Republik?
      Avatar
      schrieb am 12.06.04 00:01:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      :mad:Ne Stella , das ist ein Dahingerede ! Sorry - aber ich finde, dann solltest Du mal richtig recherchieren !

      Eins darf man nicht vergessen bei der Sache , Leute, die noch richtig pauern - und zu denen zähle ich Dich ( so schätze ich Dich halt ein ) und auch mich und ich kenne viele weitere, die verlieren auf Dauer die Lust , wenn es so weiter geht. Es geht einfach nicht an, dass z.B. eine Berufschullehrerin mit zwei Jahren Arbeitstätigkeit - ( aufgrund von Geburten ) ab dem 35. auf Psychobasis - bis zum Lebensende eine Rente von ca. 22oo Euro bekommt - nur weil der Verdienst hochgerechnet wurde. Die meisten An erreichen nie so eine Rentenhöhe !

      Ich weiss nicht Stella, aber ich hab das Empfinden, dass Du nicht distanziert genug bist. Du setzt Dich für Schwache ein - das wäre auch meine Sache - aber ich seh auch Seiten, wo die angeblich Schwachen sich bestens pflegen, während einige andere sich für ihr Geld ziemlich abrackern !:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.06.04 00:27:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      ganges
      meine Recherche "Sozialschmarotzer" war erfolglos, bzw. zeigte nur Einzelfälle auf! Evtl. hast Du ja bessere Quellen, die die Zahl der Sozialschmarotzer und die der "echten Bedürftigen" gegenüber stellt. Aber so was wird es wohl nicht geben, weil die Mehrheit der "echten Bedürftigen" in gewisser Weise auch Sozialschmarotzer sind, gell!
      Avatar
      schrieb am 12.06.04 00:36:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      Nein Stella, das wirst Du mir gar nicht einreden können, denn ich bin wirklich der Auffassung, dass die Gemeinschaft für wirklich Bedürftige auch einstehen sollte. Jeder kann in so eine Lage kommen ! .
      Aber ich glaube, dass Du die andere Seite nicht kennst.
      Besuch mich mal :laugh: wenn Du die Zweigepflichterklärung unterschreibst führ ich Dir die Fälle vor. Und bei uns wird es nicht anders aussehen als in anderen Büros unserer Sparte ! Jedenfalls hab ich keine Spezialsammlung vorgenommen !:rolleyes:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Freifahrt in den Sozialstaat