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    krankenversicherung! Privat? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.04 12:56:07 von
    neuester Beitrag 12.08.04 09:31:43 von
    Beiträge: 14
    ID: 872.160
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      Avatar
      schrieb am 21.06.04 12:56:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hoffe ihr könnt mir helfen.

      ich bin 24 jahre alt und habe meinen job gekündigt.

      ich werde nun entweder studieren, ins ausland gehen, oder selbstständig sein.

      ich weiß nicht ob sich da ne private versicherung lohnt.

      eigentlich war ich der meinung das es am besten wäre wenn ich bei einer gesetzlichen bleibe denn da bin ich als student günstig versichert und wenn ich ins ausland gehe oder doch wieder im angestellten verhältnis arbeite glaube ich auch gut versorgt.
      nur was ist wenn ich gesetzlich vers. bin und selbstständig aber nur wenig verdiene.. ??? ich habe gehört das die gesetzlichen für selbstständige hohe prämien nehmen die sich nicht an dem echten einkommen orientieren sondern an einem oft höheren satz wenn man eben wenig verdient?! stimmt das ???

      und noch eine andere frage... kann ich eigentlich von meiner bkk jederzeit zur aok oder barmer oder so wechseln?
      allerdings müsste ich dann zum 30.6. kündigen und bin dann ja erstmal arbeitslos.. und als solcher wohl nicht stark umworben oder?

      ich wäre euch sehr dankbar für eure hilfe

      vielen dank
      Avatar
      schrieb am 21.06.04 13:13:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      noch ne kleinigkeit:

      ist es war das der arbeitgeber wenn ich selber gekündigt habe noch ein monat nach dem ich kein gehalt mehr bekomme meine krankenkasse zahlt?

      das wäre ja super...

      aber kann ich mir nicht vorstellen..

      ich habe selber zum 30.6. gekündigt...

      was mache ich da jetzt?

      vielen dank euch allen
      Avatar
      schrieb am 21.06.04 14:07:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich würde mir erst überlegen, was ich mache und dann meinen Versicherungsschutz danach ausrichten und nicht umgekehrt:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.06.04 14:31:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Erst Gedanken über den Berufsweg und die Familienplanung machen, dann entscheiden ob gesetzlich oder privat.
      Vielleicht nimmt Dir ja unser Staat die Entscheidung ab:mad:

      Auch bei Selbsständigen ist in der gesetzlichen KV das Einkommen oder der Betriebsgewinn heranzuziehen.
      Allerdings gibt es hier Mindestbeiträge, die über preiswerten privaten Angeboten liegen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.04 14:35:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      #fonds
      Arbeitslos melden! Wahrscheinlich kriegst du eine Sperre, bist dann aber wenigstens versichert. Wenn du dich selbstständig machen willst, bietet die ICH-AG gute Möglichkeiten. Bei Nebenjobs auf 400,-- € Basis ist eine KV immer dabei (die billigst KV weltweit!)

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      Avatar
      schrieb am 22.06.04 12:30:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      vielen dank
      Avatar
      schrieb am 08.08.04 12:44:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat: Bei Nebenjobs auf 400,-- € Basis ist eine KV immer dabei (die billigst KV weltweit!)

      Absolut haltlos dieser Satz! Man ist bei einem 400-Eurojob NICHT krankenversichert.
      Man muß familienversichert sein, als Student versichert sein oder sich freiwillig bei einer gestzl. KV versichern.
      Erst dann genießt man Versicherungsschutz, aber nicht, wenn man einen 400 Eurojob hat.
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 10:38:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      @YabbaDabbaBroker,

      bei einem 400 EUR Job zahlt der Arbeitgeber Pauschal 11 % Krankenversicherung.
      Wie kann es da sein, daß man nicht krankenversichert ist.
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 13:00:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      weil es nun mal so ist. Im Gegensatz zu früher. Meines Wissens wird auch nur an die Knappschaft aber nicht an die KV gezahlt.

      Du bist definitiv nicht krankenversichert wenn Du einen EUR 400,- Minijob hast! (habe selbst 2 in der Familie)


      ciao
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 18:58:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ein 400 € Minijob ist zwar KV Beitragspflichtig, jedoch wird daraus kein Leistungsanspruch gegen die KV begründet.
      (SGB V §7 §249b).
      Hoffe geholfen zu haben. Wenn die Lebenspülanung abgeschlossen ist helfe ich Dir da gerne weiter. BM reicht.

      Gruß Kai
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 23:54:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wie sieht es mit der ges. Krankenversicherung aus, wenn man neben der Selbstständigkeit unregelmäsig mit Lohnsteuerkarte 1 arbeitet, und zwischen 200 und 500 Euro nebenbei verdient? Eben nicht pauschal versteuert.
      Welche Rolle spielen dann Miet-/Zinseinkünft?
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 17:17:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo xxt,
      "Wie sieht es mit der ges. Krankenversicherung aus, wenn man neben der Selbstständigkeit unregelmäsig mit Lohnsteuerkarte 1 arbeitet, und zwischen 200 und 500 Euro nebenbei verdient?"

      Deine Einnahmen, wenn Sie denn offiziel sind, werden deinen Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit angerechnet und dadurch natürlich auch der Grundlage zur Beitragsfindung in der GKV.

      "Welche Rolle spielen dann Miet-/Zinseinkünft?"

      Noch keine. Die Beiträge werden nach einem Arbeitsendgelt bererchnet. Also die Einnahme aus einer beruflichen Tätigkeit. Immobilien zu haben ist noch keine berufliche Tätigkeit.

      Worauf ziehlst du mit deiner Frage ab??

      gruß
      namles
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 20:13:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi, Du mußt zwischen steuerpflichtigen Tätigkeiten und Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten unterscheiden. Schick mir doch mal ne BM, ich bin mir im Moment nicht ganz sicher, was Du eigentlich willst. Aber Dir kann, mit mehr Hintergrundwissen, definitiv geholfen werden.

      Gruß Kai
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 09:31:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      xxt,

      grundsätzlich gilt:

      Man ist pflichtversichert, wenn das Einkommen aus der Angestelltentätigkeit das Einkommen aus der Selbständigkeit vom Volumen und Zeitaufwand her übersteigt und man die Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

      In Deinem Fall bist Du als Selbständiger frei in Deiner Wahl.


      Viele Grüße - interna


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