checkAd

    Die EU-Verfassung der erster Schritt zur Entrechtung des Bügers? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.04 16:03:21 von
    neuester Beitrag 18.07.04 18:22:47 von
    Beiträge: 12
    ID: 881.373
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 296
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 16:03:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das kann ich einfach nicht fassen das sich da ein Kanzler hinstellt und behauptet das das GG Volksabstimmungen verbietet!
      Das allein ist ja schon schlimm genug aber garnicht erst eine Befragung der Bürger in betracht zu ziehen bei einem Thema das ja nun wirklich alle betrifft finde ich höchst undemokratisch!

      Schön wären auch ein paar mehr Informationen zu der Sache,besonders wenn sie so aufbereitet wären das sie auch einer versteht oder zumindest den groben Sinn versteht der kein Jura studiert hat!


      MfG

      Ben
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 16:23:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      § 1 Nr. 7 des Gesetzes vm 24. Juni 1968 (BGBl. I, S. 709) als Artikel 20 Absatz 4 in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands:

      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 16:25:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wann erleben wir den Putsch?:eek:
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 16:36:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2

      Wie sollte man deiner Meinung nach wiederstand leisten?
      Das man was tun muß ist klar ,nicht nur wegen der Sache jetzt sondern generell!Aber was??
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 17:05:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ben,

      z.B. Generalstreik, Demos vor, und friedliche Besetzung von Behörden und Parteizentralen, Arbeitsagenturen, Rathäuser, Gründung von Gegenbewegungen.

      Beschwerdebriefe en masse an die Bundesregierung und an die EU sowie an die Kommunen.

      Es gibt schon einiges was man tun kann. Die Organisation ist meist das Problem.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2170EUR +3,33 %
      Unfassbare Studie – LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 17:17:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      @all

      Ich will den Schröder ja nicht in Schutz nehmen, aber nach unserer jetzt geltenden Rechtsordnung sind Volksabstimmungen auf Bundesebene m. E. nicht möglich. In vielen Bundesländern ist das anders. Die einzige Ausnahme die im GG steht, ist die Volksabstimmung bei der Neuordnung der Ländergrenzen. Zuletzt in Berlin und Brandenburg wg. Zusammenschluß. Die Ossis (in Brandenburg und Berlin - ehemals Ost) waren dagegen. Die Berliner (ehemals West) merkwürdigerweise dafür, obwohl sie nach dem Zusammenschluß in der Minderheit gewesen wären.

      Das zeigt m. E. die Qualität solcher Abenteuer! Solche Abstimmungen sind emotional und das ist der Grund, warum sie die Verfassungsväter nicht wollten. Schon wg. der schlechten Erfahrungen in der Weimarer Republik. Damals haben die Nazis z. B. mit den Volksabstimmungen zum Young-Plan (Kriegsschulden) Stimmung gemacht und eben diese diffusen Emotionen ausgebeutet (`Zinsknechtschaft ohne Ende!`).

      Damit keine Mißverständnisse entstehen: Ich bin trotzdem für Volksabstimmungen in derart wichtigen Fragen. Volkes Sache muß es auch sein, Fehler machen zu dürfen. Das ist kein Privileg der Politiker! Für mich stellt sich vor allem die Frage, warum die Grünen (Hallo Joschka!) plötzlich sowas basisdemokratisches nicht mehr gut finden. Weil der Joschka dann seinen mühsam ausgehandelten (faulen?) Kompromiß beerdigen müßte und das seiner Karriere schaden könnte? :D
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 17:54:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      @6 JBHarvey

      GG Art. 146
      Geltungsdauer des Grundgesetzes:
      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



      Hier steht KLAR und DEUTLICH, dass dieses GG gültig ist, bis EINE neue Verfassung durch FREIE ENTSCHEIDUNG des dt. Volkes beschlossen wird! EINE ist hierbei zu beachten; NICHT eine DEUTSCHE.

      Was, wenn nicht EINE NEUE Verfassung im Sinne GG Art 146 ist die EU-Verfassung????

      Das bedeutet: sollte dieser Mini-Diktator Schröder die EU-Verfassung mitsamt seinen grünen Superdemokraten ratifizieren, bleibt immer noch das heutige GG in Kraft.

      Das wird sehr spannend...
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 18:09:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja,

      ich weiß Libertus. Da gibt es allerlei juristischen Sprengstoff. Das Verfassungsgericht hat sich in dieser Sache ja auch schon geäußert. Politisch ist das aber bereits erledigt, denn der Übergang der Nationalstaaten in eine wie auch immer geartete Union ist abgehakt.

      Du kannst jetzt böse darüber sein, aber dieser Zug ist endgültig abgefahren. Und nochmal: der Schröder oder die Linken oder die Grünen sind nicht schuld. Das ist der Kohl gewesen. 16 Jahre Kohlsuppe für Europa!
      Avatar
      schrieb am 17.07.04 00:25:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und wie ist das mit dem Austrittsrecht aus der Union???


      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 17.07.04 19:07:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      @TheFarmer

      Das ist ungefähr so geregelt, wie damals als 1861 einige Staaten aus der Union austreten wollten. Man nannte diese "Regelung" hinterher schmeichelnd "Sezessionskrieg" (1861-1865)

      ;
      Avatar
      schrieb am 17.07.04 19:53:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9

      ISt relativ einfach. Verkürzt so: Zu Hause beschliessen, EU bescheid sagen, Austrittsvertrag machen und Tschüsss.
      http://european-convention.eu.int/docs/Treaty/cv00850.de03.p… Artikel 59 (seite 46)
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 18:22:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Es mag schon sein das es bei Volksentscheiden recht emotional zugeht aber dem kann man sicher entgegenwirken wenn man den Bürger im ausreichenden maße informiert!
      Wenn ich voll informiert bin dann kann man mich auch nicht mehr mit Halbwahrheiten hinters licht führen!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Die EU-Verfassung der erster Schritt zur Entrechtung des Bügers?