Die EU-Verfassung der erster Schritt zur Entrechtung des Bügers? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.07.04 16:03:21 von
neuester Beitrag 18.07.04 18:22:47 von
neuester Beitrag 18.07.04 18:22:47 von
Beiträge: 12
ID: 881.373
ID: 881.373
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 296
Gesamt: 296
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 01:06 | 516 | |
vor 1 Stunde | 251 | |
vor 39 Minuten | 226 | |
08.05.24, 11:56 | 214 | |
gestern 22:44 | 189 | |
gestern 22:52 | 187 | |
vor 42 Minuten | 135 | |
gestern 23:15 | 119 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.772,85 | +0,46 | 131 | |||
2. | 3. | 0,2170 | +3,33 | 125 | |||
3. | Neu! | 8,8800 | +57,45 | 108 | |||
4. | 4. | 168,47 | -2,04 | 103 | |||
5. | 14. | 5,7540 | -2,18 | 56 | |||
6. | 2. | 0,2980 | -3,87 | 50 | |||
7. | 5. | 2,5600 | -6,91 | 49 | |||
8. | 7. | 6,8000 | +2,38 | 38 |
Das kann ich einfach nicht fassen das sich da ein Kanzler hinstellt und behauptet das das GG Volksabstimmungen verbietet!
Das allein ist ja schon schlimm genug aber garnicht erst eine Befragung der Bürger in betracht zu ziehen bei einem Thema das ja nun wirklich alle betrifft finde ich höchst undemokratisch!
Schön wären auch ein paar mehr Informationen zu der Sache,besonders wenn sie so aufbereitet wären das sie auch einer versteht oder zumindest den groben Sinn versteht der kein Jura studiert hat!
MfG
Ben
Das allein ist ja schon schlimm genug aber garnicht erst eine Befragung der Bürger in betracht zu ziehen bei einem Thema das ja nun wirklich alle betrifft finde ich höchst undemokratisch!
Schön wären auch ein paar mehr Informationen zu der Sache,besonders wenn sie so aufbereitet wären das sie auch einer versteht oder zumindest den groben Sinn versteht der kein Jura studiert hat!
MfG
Ben
§ 1 Nr. 7 des Gesetzes vm 24. Juni 1968 (BGBl. I, S. 709) als Artikel 20 Absatz 4 in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wann erleben wir den Putsch?
#2
Wie sollte man deiner Meinung nach wiederstand leisten?
Das man was tun muß ist klar ,nicht nur wegen der Sache jetzt sondern generell!Aber was??
Wie sollte man deiner Meinung nach wiederstand leisten?
Das man was tun muß ist klar ,nicht nur wegen der Sache jetzt sondern generell!Aber was??
Ben,
z.B. Generalstreik, Demos vor, und friedliche Besetzung von Behörden und Parteizentralen, Arbeitsagenturen, Rathäuser, Gründung von Gegenbewegungen.
Beschwerdebriefe en masse an die Bundesregierung und an die EU sowie an die Kommunen.
Es gibt schon einiges was man tun kann. Die Organisation ist meist das Problem.
z.B. Generalstreik, Demos vor, und friedliche Besetzung von Behörden und Parteizentralen, Arbeitsagenturen, Rathäuser, Gründung von Gegenbewegungen.
Beschwerdebriefe en masse an die Bundesregierung und an die EU sowie an die Kommunen.
Es gibt schon einiges was man tun kann. Die Organisation ist meist das Problem.
@all
Ich will den Schröder ja nicht in Schutz nehmen, aber nach unserer jetzt geltenden Rechtsordnung sind Volksabstimmungen auf Bundesebene m. E. nicht möglich. In vielen Bundesländern ist das anders. Die einzige Ausnahme die im GG steht, ist die Volksabstimmung bei der Neuordnung der Ländergrenzen. Zuletzt in Berlin und Brandenburg wg. Zusammenschluß. Die Ossis (in Brandenburg und Berlin - ehemals Ost) waren dagegen. Die Berliner (ehemals West) merkwürdigerweise dafür, obwohl sie nach dem Zusammenschluß in der Minderheit gewesen wären.
Das zeigt m. E. die Qualität solcher Abenteuer! Solche Abstimmungen sind emotional und das ist der Grund, warum sie die Verfassungsväter nicht wollten. Schon wg. der schlechten Erfahrungen in der Weimarer Republik. Damals haben die Nazis z. B. mit den Volksabstimmungen zum Young-Plan (Kriegsschulden) Stimmung gemacht und eben diese diffusen Emotionen ausgebeutet (`Zinsknechtschaft ohne Ende!`).
Damit keine Mißverständnisse entstehen: Ich bin trotzdem für Volksabstimmungen in derart wichtigen Fragen. Volkes Sache muß es auch sein, Fehler machen zu dürfen. Das ist kein Privileg der Politiker! Für mich stellt sich vor allem die Frage, warum die Grünen (Hallo Joschka!) plötzlich sowas basisdemokratisches nicht mehr gut finden. Weil der Joschka dann seinen mühsam ausgehandelten (faulen?) Kompromiß beerdigen müßte und das seiner Karriere schaden könnte?
Ich will den Schröder ja nicht in Schutz nehmen, aber nach unserer jetzt geltenden Rechtsordnung sind Volksabstimmungen auf Bundesebene m. E. nicht möglich. In vielen Bundesländern ist das anders. Die einzige Ausnahme die im GG steht, ist die Volksabstimmung bei der Neuordnung der Ländergrenzen. Zuletzt in Berlin und Brandenburg wg. Zusammenschluß. Die Ossis (in Brandenburg und Berlin - ehemals Ost) waren dagegen. Die Berliner (ehemals West) merkwürdigerweise dafür, obwohl sie nach dem Zusammenschluß in der Minderheit gewesen wären.
Das zeigt m. E. die Qualität solcher Abenteuer! Solche Abstimmungen sind emotional und das ist der Grund, warum sie die Verfassungsväter nicht wollten. Schon wg. der schlechten Erfahrungen in der Weimarer Republik. Damals haben die Nazis z. B. mit den Volksabstimmungen zum Young-Plan (Kriegsschulden) Stimmung gemacht und eben diese diffusen Emotionen ausgebeutet (`Zinsknechtschaft ohne Ende!`).
Damit keine Mißverständnisse entstehen: Ich bin trotzdem für Volksabstimmungen in derart wichtigen Fragen. Volkes Sache muß es auch sein, Fehler machen zu dürfen. Das ist kein Privileg der Politiker! Für mich stellt sich vor allem die Frage, warum die Grünen (Hallo Joschka!) plötzlich sowas basisdemokratisches nicht mehr gut finden. Weil der Joschka dann seinen mühsam ausgehandelten (faulen?) Kompromiß beerdigen müßte und das seiner Karriere schaden könnte?
@6 JBHarvey
GG Art. 146
Geltungsdauer des Grundgesetzes:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Hier steht KLAR und DEUTLICH, dass dieses GG gültig ist, bis EINE neue Verfassung durch FREIE ENTSCHEIDUNG des dt. Volkes beschlossen wird! EINE ist hierbei zu beachten; NICHT eine DEUTSCHE.
Was, wenn nicht EINE NEUE Verfassung im Sinne GG Art 146 ist die EU-Verfassung????
Das bedeutet: sollte dieser Mini-Diktator Schröder die EU-Verfassung mitsamt seinen grünen Superdemokraten ratifizieren, bleibt immer noch das heutige GG in Kraft.
Das wird sehr spannend...
GG Art. 146
Geltungsdauer des Grundgesetzes:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Hier steht KLAR und DEUTLICH, dass dieses GG gültig ist, bis EINE neue Verfassung durch FREIE ENTSCHEIDUNG des dt. Volkes beschlossen wird! EINE ist hierbei zu beachten; NICHT eine DEUTSCHE.
Was, wenn nicht EINE NEUE Verfassung im Sinne GG Art 146 ist die EU-Verfassung????
Das bedeutet: sollte dieser Mini-Diktator Schröder die EU-Verfassung mitsamt seinen grünen Superdemokraten ratifizieren, bleibt immer noch das heutige GG in Kraft.
Das wird sehr spannend...
Ja,
ich weiß Libertus. Da gibt es allerlei juristischen Sprengstoff. Das Verfassungsgericht hat sich in dieser Sache ja auch schon geäußert. Politisch ist das aber bereits erledigt, denn der Übergang der Nationalstaaten in eine wie auch immer geartete Union ist abgehakt.
Du kannst jetzt böse darüber sein, aber dieser Zug ist endgültig abgefahren. Und nochmal: der Schröder oder die Linken oder die Grünen sind nicht schuld. Das ist der Kohl gewesen. 16 Jahre Kohlsuppe für Europa!
ich weiß Libertus. Da gibt es allerlei juristischen Sprengstoff. Das Verfassungsgericht hat sich in dieser Sache ja auch schon geäußert. Politisch ist das aber bereits erledigt, denn der Übergang der Nationalstaaten in eine wie auch immer geartete Union ist abgehakt.
Du kannst jetzt böse darüber sein, aber dieser Zug ist endgültig abgefahren. Und nochmal: der Schröder oder die Linken oder die Grünen sind nicht schuld. Das ist der Kohl gewesen. 16 Jahre Kohlsuppe für Europa!
Und wie ist das mit dem Austrittsrecht aus der Union???
mfg
thefarmer
mfg
thefarmer
@TheFarmer
Das ist ungefähr so geregelt, wie damals als 1861 einige Staaten aus der Union austreten wollten. Man nannte diese "Regelung" hinterher schmeichelnd "Sezessionskrieg" (1861-1865)
;
Das ist ungefähr so geregelt, wie damals als 1861 einige Staaten aus der Union austreten wollten. Man nannte diese "Regelung" hinterher schmeichelnd "Sezessionskrieg" (1861-1865)
;
#9
ISt relativ einfach. Verkürzt so: Zu Hause beschliessen, EU bescheid sagen, Austrittsvertrag machen und Tschüsss.
http://european-convention.eu.int/docs/Treaty/cv00850.de03.p… Artikel 59 (seite 46)
ISt relativ einfach. Verkürzt so: Zu Hause beschliessen, EU bescheid sagen, Austrittsvertrag machen und Tschüsss.
http://european-convention.eu.int/docs/Treaty/cv00850.de03.p… Artikel 59 (seite 46)
Es mag schon sein das es bei Volksentscheiden recht emotional zugeht aber dem kann man sicher entgegenwirken wenn man den Bürger im ausreichenden maße informiert!
Wenn ich voll informiert bin dann kann man mich auch nicht mehr mit Halbwahrheiten hinters licht führen!
Wenn ich voll informiert bin dann kann man mich auch nicht mehr mit Halbwahrheiten hinters licht führen!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
130 | ||
129 | ||
113 | ||
100 | ||
56 | ||
50 | ||
46 | ||
38 | ||
35 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
27 | ||
24 | ||
23 | ||
22 | ||
22 | ||
21 | ||
19 | ||
17 | ||
17 | ||
15 |