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    Kündigung Berlindarlehen/Kann der Refinanzierer Vorfälligkeitsentsch. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.04 17:48:57 von
    neuester Beitrag 10.08.04 17:19:24 von
    Beiträge: 3
    ID: 890.515
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      Avatar
      schrieb am 09.08.04 17:48:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mir wurde ein Berlindarlehen zum 30.04.2005 gekündigt.
      Dalehensnehmer (Investitionsb.Berlin)hat das einseitige
      Recht nach 10 Jahren zu kündigen.
      Kann meine Refinanzierungsbank bei noch nicht abgelaufener
      Zinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
      Es besteht keine Grundbucheintragung.
      Ein Mitbetroffener hat sich auf BGB §489 Abs,2 berufen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 10:49:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Guckst Du hier, dann weißt Du alles:

      http://www.berlindarlehen-uebernahme.de/8003.html?*session*i…

      (fast) in allen Lebenslagen braucht man nur den google fragen!

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 17:19:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      NmA

      Vielen Dank,scheint ja eindeutig zu meinen Gunsten zu
      sein.

      Gruß
      Profiteur100


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