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    Geld nach Luxemburg - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.04 10:22:04 von
    neuester Beitrag 22.08.04 14:52:35 von
    Beiträge: 35
    ID: 890.793
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      schrieb am 10.08.04 10:22:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo SPD Geschädigte,

      da man nun auch noch den letzten Euro vom "dummen" Sparer oder Anlager klauen will, stellt sich nun auch für den Kleinanleger oder Sparer die Frage wo man sein Geld hinbringt, damit ist die SPD nicht abnehmen kann.
      Daher meine Frage , ab welcher Geldmenge eine Bank in Luxemburg ein Festgeldkonto oder Ähnliches eröffnet.
      Habt iht Tipps zu welcher Bank man in Luxemburg am besten geht ?

      Vielen Dank an Alle
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 10:41:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geld, auf eine Bank in Luxemburg anzulegen, ist nicht sinnvoll. Da gibt es allerdings in Luxemburg bessere und sichere Anlageformen. Insofern ist Luxemburg schon der richtige Ort. Bitte in Kürze Mailbox ansehen...
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 11:04:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      aber ihr wisst doch, dass dem Hans und Gerd seine Leute hier mitlesen, oder?
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 11:05:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es gibt keinen besseren Ort als den eigenen Garten, ca. 2,5 m unter der Oberfläche. Weiß zwar nicht, ob die SPD nicht eines Tages alle deutschen und mallorcanischen Gärten umgraben läßt, aber bis dahin ist ja noch etwas Zeit.

      Es gibt zwar keinen Zins, aber auf die 2% kann man meines Erachtens getrost verzichten und steht in keinem Verhältnis zur Gefahr des Entdecktwerdens.

      Geht zwar am Thema vielleicht vorbei, hab aber extreme Aversionen gegen Geld im Ausland (selbst in der Schweiz ändert sich einiges, und die Zinsen kann man komplett vergessen, mancherorts gibts sogar Strafzins fürs Schwarzgeldanlegen, je höher die Summe, desto höher der Negativzins)..


      Gruß, Gutedel
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 11:10:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ #3
      da müsste man nur Sorgen haben, wenn etwas Ungesetzliches ausgeführt wird. Gegen legale Unternehmungen und Entscheidungen kann auch Hans und Gerd nichts ausrichten.
      So long
      gridmich

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      Avatar
      schrieb am 10.08.04 11:17:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5,

      das sagt du! Du weißt doch garnicht, was die für Tricks auf Lager haben. Die haben hier in Deutschland sogar die Niederlassung einer ausländischen Bank nach GSG-9-Manier gestürmt, um sich die Unterlagen der Kunden untern Nagel zu reißen. Danach hat es Steuernachzahlungsbescheide gehagelt. Wer an der Legalität vorbeioperiert, kümmert sich nicht um die legalen Handlungen seines Volkes.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 11:33:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      oh chuckyS,
      möchte nicht gerne ein Besserwisser sein, aber anscheinend sind Dir die gebotenen, absolut legalen, Möglichkeiten nicht bekannt. Selbst wenn Hans und Gerd davon Kenntnis hätten, sind Ihnen die Hände gebunden. Selbst Sozialämter haben keine Chance auf Infos. Der Grund liegt im Bankengesetz. Und wer dagegen verstösst, wird in Luxemburg mit mindest. 2 Jahren Gefängnis bestraft. Und da möchte ich irgendeinen Richter usw. sehen, der hier eine Auskunft verlangt, bzw. erhält.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 11:38:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ausserdem zieht Luxemburg auch ab vorraussichtlich 01.07.2005 auch 15% Zast ab, steigend bis 2010 auf 35% Zast.

      Damit hast du von dem Zast Abzug hergesehen fast keinen Vorteil mehr.

      Ich denke du meinst aber Harz IV. Aber Vorsicht. Überall ist bereist zu lesen, das das FA ja über die gestellten Freibeträge bei den div. Banken und die Höhe deren Ausschöpfung schon indirekt nachvollziehen kann, ob du Vermögen gehabt hast. (Beispiel: Du bist verheiratet und hast 2842,- EUR Freibetrag bei div. Banken verteilt. Du hast davon 900,- EUR an Zinsen ausgeschöpft. Das macht bei einem Zins von derzeit ca 3,50% ca. 25.000,- EUR Vermögen.
      Und jetzt übertragst du dein Geld ins Ausland und hast auf einmal Null Zinsen. Dämmerts was ich meinen!?!?

      Damit hast bei uns in der Region das Studentenwerk und die Bafögstelle einen Menge Studenten auffliegen lassen. Und dammals ging es um 200,- DM Zinsen pro Jahr. Die haben dann genauso hochgerechnet und sind zu der Schlußfolgerung gekommen, das mehr als 6000,- DM vorhanden sind, und damit zu Unrecht Bafög beantragt wurde. Waren fast 2000 Personen die betroffen waren.

      Also immer shön aufpassen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 11:47:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      oh schubert
      diese Steuer wird nur auf Zinsen auf Geldvermögen von Ausländern bei Banken fällig. Es soll ja noch andere Anlagemöglichkeiten geben... Und die sind steuerfrei und unpfändbar und die Rendite liegt d e u t l i c h über Sparzins und Inflationsrate.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 11:53:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ schubert noch was:
      wer sich v o r ALG II tüchtig Möbel angeschafft hat um sein Erspartes zu retten, der muss diese wieder zurückgeben, ha ha oder sehe ich das falsch :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 13:00:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Gird:

      Ich sehe hier ein großes Problem:

      Du fragst nach Infos, bügelst aber jeden mit Deinem schlauen Halbwissen ab, der Dir etwas Gutes tun will.

      Bin sicher nicht allwissend, aber Deine Möglichkeiten und Produkte (s. #9) kommen mir doch seh komisch vor.

      Natürlich kannst Du einiges probieren. Aber es ist illegal. Punkt! #8 hat auch vollkommen recht. #5 halte ich dabei für sehr wage - wo bitte schön ist das legal???

      Sicher kannst Du immer und überall Geld hinbringen - du mußt es hier nur versteuern. Tust Du das,... wird man da auch hinter kommen.

      Viel erfolg,...:D
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 13:12:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Da gibt es nur eins.

      Weg mit den Sozen. Dann braucht man auch keine Angst mehr um sein Geld zu haben.

      Die SPD fordert in ihrem Parteiprogramm den demokratischen Sozialismus in Deutschland.

      Das " demokratisch" dient nur dazu, die Leute zu verschrödern.


      "Sozialismus wurde von Leninisten und Stalinisten als synonymer Ausdruck zu Kommunismus verwendet. Karl Marx und Friedrich Engels betrachteten ihn als notwendige Vorstufe zum Kommunismus. Der Übergang vom Sozialismus in den Kommunismus sollte gemäß Marx im Rahmen einer Weltrevolution stattfinden, Lenin sah ihn als in einem Land durchsetzbar an. Diese Theorie wurde jedoch nach Lenins Tod von der kommunistischen Partei der UdSSR neu ausgearbeitet, so dass nun der Wechsel von Sozialismus (in dem sich die UdSSR ja bereits durch die Oktoberrevolution 1917 befand) zu Kommunismus ein stetiger Prozess sein sollte.
      Die Beseitigung eines materiellen Anreizes zur Übernahme von Verantwortung, wie Firmenleitung, führte im real existierenden Sozialismus zu großen Wirtschaftsproblemen."



      Im Duden wird Sozialismus wie folgt definiert:

      "Sozialismus (lat.-fr.) der; -:1. (ohne Plural) (nach Karl Marx dem Kommunismus vorausgehende) Entwicklungsstufe, die auf gesellschaftlichen oder staatlichen Besitz der Produktionsmittel u. eine gerechte Verteilung der Güter an alle Mitglieder der Gemeinschaft hinziehlt. 2. (Plural selten) politische Richtung, Bewegung, die den gesellschaftlichen Besitz der Produktionsmittel u. die Kontrolle der Warenproduktion u. -verteilung verficht.
      Duden - Das Fremdwörterbuch, Dudenverlag Mannheim Wien Zürich 1990"



      Was die SPD will, ist die Enteignung und die Entmündigung der Menschen.

      Nicht mehr und nicht weniger.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 13:53:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Eigentlich weiss ich jetzt genauso viel wie vorher.
      Trotzdem Danke für die tollen Antworten !
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 14:02:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      So, hab eben mit einer aus Luxem. geredet & die meint, dass die Luxemburger damit rechnen, dass in > 5 Jahren das Bankgeheimnis dort eh an die EU angepasst wird.

      Wie gesagt, ist nur eine Einschätzung.

      Dann kam noch ein Münchener dazu und beide waren sich einig, dass die Schweiz die bessere Wahl ist, wg. Nummernkonto & besserer Erträge.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 14:22:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ benjamin,
      mit gird meinst Du wohl mich.
      Hast Du Dich jemals intensiv mit dem Luxemburger Finanz- und Versicherungsrecht befasst ? Wenn nein, dann gehe mal davon aus, dass es Möglichkeiten gibt, die vermutlich ausserhalb Deines Vorstellungsvermögens sind und die dennoch bereits von einer großen Anzahl von Klienten erprobt und gutgeheissen werden. Und hier geht es nicht nur um die dicken fetten Fische, sondern für jeden der unter Umständen gezwungen ist, seine vernüftig geplante Altersvorsorge zu eleminieren. Oberstes Ziel ist es absolut legale Möglichkeiten zu entwickeln diese Altersvorsorge ungeschmälert zu erhalten.
      Ich engagiere mich deshalb so vehement, weil es mich fürchterlich ärgert, dass derjenige, welcher nichts für seine Absicherung getan hat, sofort in den Genuss staatlicher Leistungen kommt. Und jener, welcher vernüftigerweise etwas auf die hohe Kante gelegt hat, erst dieses aufzehren muss, bevor er Leistungen erhält und dann in Altersarmut verfällt.
      Nebenbei können auch Planungen steuerlich sinnvoll erfüllt werden, die nicht unmittelbar mit ALGII zusammenhängen, Erbrecht, Vermögensübertragungen usw. Wie Du siehst, ist dies die Arbeit von Spezialisten, die umfassende Kenntnisse haben und dabei nicht nur eine deutsche/luxemburgische Brille, sondern zumindest eine Sicht durch eine europäische Brille haben.
      So long in diesem Sinn
      gridmich
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 14:25:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wisst ihr eigentlich das euer Geld am selben Tag schon wieder dem Deutschen Staat zur Verfügung steht (via Kredit an Eichel).

      Gebt euer Geld lieber aus an Handwerker z.Bspl. Im Biergarten, kauft deutsche Waren....

      gr bruwi
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 14:40:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      @gridmich4847

      Genau dies ärgert mich auch total !!

      Man spart für alter und wird dann bestraft.
      Und der jenige der alles verschwendet hat , bekommt Geld !

      Irrsinn !

      Ich hoffe , dass wir uns dies NICHT mehr gefallen lassen !!
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 14:45:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      @grid: Du hast schon recht, da wird es div. Möglichkeiten geben, von denen der Otto Normal Bürger nichts weis!! Mann denke nur mal an die vielen verschiedenen Gesellschaftsformen die wir in D schon haben, und sowas gibt es mit Sicherheit auch in Lux.

      Aber wenn ich mir#1 so ansehe, dann war wohl seinen Idee sein Geld zu einer Bank nach Luxemburg zu schaffen, dort ein Tagesgeld oder Festgeld zu machen, und dann denkt er das er vor Harz IV geschützt ist. Und das ist nicht so einfach der Fall!! Geh mal davon aus, das fast jeder der von harz IV bettroffen ist, nach Möglichkeiten suchen wird, diese zu umgehen, und das weis auch das Arbeitsamt!! Und die werden nicht zu allem einfach Ja und Amen sagen, und schon ein bischen genauer hinsehen,

      Also #1. Wenn du das Geld in Luxemburg anlegen willst, dann kannst du das dort ganz einfach machen. Die Dresdner oder die Deutsche nehmen dort wenn du persönlich erscheinst eigentlich jeden, dur brauchst nur einen Personalausweis oder Reisepass. Der Zins für Festgelder ist etwas schlechter als bei uns, Gebühren fallen bei der Dresdner Bank keine an. Aber nochmal vorsicht!! Du gegehst einen Straftatbestand wenn du Geld in Luxemburg anlegst, und deinen Zinsen daraus nicht in deiner EKST angibst. Ganz zu schweigen was passiert, wenn du auch zusätzlich noch bei Harz IV zu schummeln beginnst. Denke bitte an die Sache mit dem Freibetrag!! Das ist kein Hirngespinnst von mir sondern Realität.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 15:28:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich würde mir das auch noch mal überlegen, ob ich mir für relativ wenig Geld, eventuell, relativ viel meiner Zukunft verbaue. Hat man illegales Geld im Ausland, so darf es keinerlei Hinweise darauf geben. Keine Telefonate, keine E-Mails, keine Faxe, keine Kontoauszüge. Nichts.

      Der Zoll lauert an den Grenzen und es kann schon reichen in der Nähe einer Luxemburger oder Schweizer Bank geparkt zu haben, um ins Visier der Steuerfandung zu kommen.

      Es lebe der Überwachungsstaat.

      Da hilft nur eins. Mitsamt seinem Geld legal das Weite zu suchen, oder mitzuhelfen, dass diese Verbrecher von der Macht vertrieben werden.

      Ich für meinen Teil würde das Risiko jedenfalls nicht eingehen. Meine Freiheit ist mir wichtiger und als Vorbestrafter wird es noch schwieriger in einem "nichtkommunistischen" Land unterzukommen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 15:55:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      also schubert, wenn es nicht so ernst wäre, würde ich mir den Bauch vor lachen halten. Deutsche Banken in Luxemburg:laugh::laugh::laugh: ,dann kann ich ja gleich Herrn Eichel meinen Kontostand mitteilen und zum Abkassieren eine Einzugsermächtigung erteilen !
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 16:07:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      Geld nach Luxemburg bringen, auf diese Idee sind 1992, 1993 wegen der Einführung der ZASt Tausende gekommen.
      IdR mussten es fünfstellige meist sechsstellige Beträge sein.
      Spätetens 1998 wurde vom Fiskus dieses Schlupföoch geschlossen. Tausende mussten Steuern nebst Hinterziehungszinsen nachzahlen.
      Steuergeheimnis in Luxemburg hilft hier wenig, da das Geld ja von deutschen Banken ins Ausland transferiert werden musste. Und wer meint, dass es beim Verdacht von Hinterziehung in Deutschland ein Steuergeheimnis gibt, der glaubt auch an Osterhase, Nikolaus und Weihnachtsmann.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 16:09:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ better...
      hast völlig Recht !
      Nur mit legalen Mitteln kann man auf Dauer bestehen. Sich und ggfls. seine Klienten strafbewehrten Aktionen auszusetzen ist in der heutigen Vernetzung der Informationen mehr als idiotisch. Aber die legalen Möglichkeiten voll auszuschöpfen und das mit Akrebie ist ein hohes Ziel.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 16:28:12
      Beitrag Nr. 23 ()
      #20 - da stimme ich Dir tatsächlich zu ;-)

      #16 - sicher gibt es Möglichkeiten. Nur gilt (meines erachtens) das Welteinkommensprinzip. D.h. wenn Du es hier nicht angibst ist es Steuerhinterziehung, wenn doch, bist Du wieder gläsern.

      Dann gibt es nat auch noch Gesellschaften in Lux, die nach dem Belegenheitsprinzip in Lux besteuert werden und wg Freibeträgen dann doch nicht zur Besteuerung kommen.

      Sowas meinst DU doch nicht etwa, oder? Meines Erachtens interessant, aber nicht für den "Kleinsparer"
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 16:37:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      Fast so wie ins Ausland zum Tanken fahren und vorher nochmal volltanken! Oder bei Freibier selber einen Kasten mitbringen!
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 17:24:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich kenne halt keine anderen Banken in Luxemburg. Und ich wollte ihm einen Anhaltspunkt geben, was er zu erwarten hat. Dann mach doch mal einen Vorschlag wie man es deiner Meinung nach am besten machen sollte, anstatt das dir dein Bauch noch platzt vor lauter lachen!!


      Schubi
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 20:06:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      also schubert,
      neben Banken gibt es auch noch andere Finanzinstitute durch die man sich dann bei den inländischen Banken bedient. Ergo tritt man nicht als Ausländer in Erscheinung. Kannst Du Dir die Gründe vorstellen ?
      Versicherungseinlagen, die der Alterssicherung dienen, sind in Luxemburg steuerfrei und pfändungsgeschützt. Die Nebenwirkung für den deutschen Fiskus und anderen geldgierigen Organisationen (Sozialamt, Arbeitsamt, Ex-Ehefrauen usw.) liegen damit klar auf der Hand, oder ?
      Noch Fragen Kienzle, äh Schubert ?
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 23:08:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      Das heist ich bin dann in einer Art Lebensversicherung oder in einer Art Altersvorsorgevertrag investiert?? So änlich wie bei uns Riester?? Da greift ja Harz dann auch nicht zu!!

      Aber wenn dem so ist (was sich sehr interessant anhört), was sagt das Arbeitsamt wenn ich meine Geld da heute anlege?? Ist das dann nicht so in der Art wie bei Schenkungen, das die dann evtl. Rückgangig gemacht werden müssen??

      Schubi
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 10:06:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ schubert,
      bitte siehe in wenigen Minuten in Deine mailbox
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 10:46:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zur Ausgangsfrage: für viele ist die Mindestanlagesumme das Problem: bei Niederlassungen deutscher Institute am niedrigsten bei Landesbanken und Genossenschaftsbanken (z.B. DZ Bank 50.000 EUR); bei Deutsche, Dresdner & Co. meines Wisses mind. 100.000 EUR, wenn nicht höher; bei Privatbanken noch deutlich höher. Für niederigere Beträge wäre wohl eine Kontoeröffnung bei einer luxemburgischen Adresse mit "normalem Schaltergeschäft" am sinnvollsten. Sollte man einfach anfragen (Caisse Rurale Raiffeisen, Spuerkeess, Kredietbank).

      Hier abgegebene Äußerungen zu Nachteilen Luxemburgs gegenüber der Schweiz sind blanker Unsinn. Das Luxemburger Bankgeheimnis steht dem schweizerischen in keinster Weise nach. Im Gegenteil, je nach "Schwere" des Delikts sind schweizerische Banken durchaus schneller zur Kooperation mit deutschen Behörden bereit. Das Bankgeheimnis ist wasserdicht, wenn nicht Delikte wie Geldwäsche, Drogenhandel, Waffenhandel, betrügerischer Bankrott usw. zugrunde liegen. Ein paar EUR Zinserträge nicht zu deklarieren zählt hier mit Sicherheit nicht dazu.
      Fakt ist: wer sein Geld bar transferiert, hinterläßt keine nachvollziehbaren Spuren und ist durch das gesetzmäßig verankerte Bankgeheimnis geschützt. Was natürlich nichts daran ändert, daß man seine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben muß ;)
      Ob das Bankgeheimnis eines Tages fällt, ist nicht seriös einzuschätzen und die hier zitierte Meinung "spätestens in 5 Jahren" reine Spekulation. Man kann aber davon ausgehen, daß in diesem Falle auch eine europaweite Harmonisierung (inkl. Schweiz, Liechtenstein) stattfindet, wie das ja auch für die Einführung der EU-Zinssteuer im nächsten Jahr geschieht.
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 14:39:44
      Beitrag Nr. 30 ()
      Die von gridmich beschriebene Vorgehensweise in *26 ist sicherlich interessant, allerdings meine ich erst ab dem Jahr 2005, sofern man die Theamtik Hartz außer Acht läßt.
      Die Möglichkeit über eine Lebens- oder Rentenversicherung steuerfrei Geld anzulegen existiert auch in D, wenn auch nur noch bis maximal Anfang Dezember 2004.
      Avatar
      schrieb am 11.08.04 18:06:24
      Beitrag Nr. 31 ()
      Falls es noch niemand gemerkt haben sollte, ich habe nirgendwo eine Mindesteinlage vorgegeben. Auch z.B. Direktversicherung ist eine Möglichkeit und die beträgt bekanntlich keine Euro 50T.
      Natürlich machen grössere Beträge auch grösseren Spass :)
      Avatar
      schrieb am 21.08.04 16:58:58
      Beitrag Nr. 32 ()
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 10:25:32
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ better...,
      richtig :), noch besser sind die LVs, da diese aufgrund der Lux-Gesetze sogar insolvenzgeschützt sind und daher auch nicht angreifbar. Dabei hat man hiermit auch die Möglichkeit Vermögensübertragungen an x-beliebige Personen unbehelligt von Steuern usw. vorzunehmen. Zusätzlich tritt man bei den Banken nicht als Privatperson auf, sondern anonym über die Versicherungsgesellschaft. Und alles völlig legal:D
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 14:51:24
      Beitrag Nr. 34 ()
      @gridmich

      Jetzt müsstes du mir nur noch erklären, wie das Ganze funktionieren soll, wenn`s denn so völlig legal sein soll.

      Versicherungen sind für mich nichts weiter, als Ansammlungen von ausgebildeten Gaunern.

      Freiwillig bekommen die mein Geld nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 14:52:35
      Beitrag Nr. 35 ()
      Deutschland auf dem Weg zum totalen Überwachungsstaat. So etwas kann nur von den Sozen kommen.


      Neues Gesetz

      Behörden kriegen Konten-Zugang
      | 21.08.04 |
      Am 1. April 2005 tritt ein Gesetz in Kraft, das vielen Behörden Zugang zu einem automatisierten Kontenabfragesystem gewährt.

      Wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet,handelt es sich dabei um einen Abschnitt des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“. Zugriff auf die Kontendaten haben im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und BAföG-Stellen.

      Das automatisierte Kontenabfragesystem war ursprünglich zur Terrorbekämpfung eingerichtet worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können. Seither kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen. In einem zweiten Schritt können die Ermittler nähere Informationen wie Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen anfordern.

      Vom 1. April 2005 an können laut „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ auch die Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen, „wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht“. Wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft, kann auch die zuständige Behörde bei der Finanzbehörde beantragen, über das Bundesamt die Dateien abzurufen und weiterzuleiten.

      Behörden können Vermögenangaben rüfen

      Wie die Zeitung unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums schreibt, bedeutet dies konkret, dass dann alle Behörden Kontodaten abfragen können, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie „Einkünfte" , „Einkommen“ oder „zu versteuerndes Einkommen“ eine Rolle spielen. Damit können die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen die Vermögensangaben der Antragsteller flächendeckend prüfen.

      Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ wurde als Amnestie für Steuersünder beschlossen. Reuige Steuersünder können seit dem 1. Januar 2004 straffrei Schwarzgeld offen legen und es zu einem Satz versteuern, der unter dem normalerweise geltenden Tarif liegt. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2005, ab dem 1. April 2005 tritt der Teil des Gesetzes in Kraft, der den Behörden die Nutzung des automatisierten Kontenabfragesystem ermöglicht.

      Wie die Zeitung weiter schreibt, strebt das Bundesamt für Finanzen einen eigenen Zugang zu den Bankdaten an. Eine Projektgruppe erstelle derzeit ein Verfahren, das sich an Erfahrungen der Bafin orientiere. Die Kreditwirtschaft wehre sich aber dagegen: Die Banken mussten demnach bereits auf eigene Kosten den Bafin-Zugang erstellen, was Kosten von 105 Millionen Euro verursachte.


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