Tipke-Klage: Wann und wo publiziert? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.08.04 08:29:08 von
neuester Beitrag 03.02.05 05:59:26 von
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Hallo,
ich suche Angaben/Literaturreferenzen "uber Publikationen bzgl. der Tipke-Klage in der eingeschl"agigen Fachpresse f"ur (Steuer-)Anw"alte. Falls die Ver"offentlichungen in anderen Journalen/Periodika erschienen, bitte auch angeben.
Meine eigene Recherche auf goggle und in w/o war leider nicht so erfolgreich bisher. Lediglich 2 Hinweise auf Ver"off. im Capital in 1999.
Vielen Dank im voraus!
ich suche Angaben/Literaturreferenzen "uber Publikationen bzgl. der Tipke-Klage in der eingeschl"agigen Fachpresse f"ur (Steuer-)Anw"alte. Falls die Ver"offentlichungen in anderen Journalen/Periodika erschienen, bitte auch angeben.
Meine eigene Recherche auf goggle und in w/o war leider nicht so erfolgreich bisher. Lediglich 2 Hinweise auf Ver"off. im Capital in 1999.
Vielen Dank im voraus!
1. Vollzugsdefizite bei Kapitaleinkommen: Rechtsschutzkonsequenzen und Reformoptionen / Zugleich Anmerkung zum BVerfG-Urteil vom 9. 3. 2004 2 BvL 17/02[1] zur Besteuerung von Spekulationsgewinnen
DER BETRIEB 2004
2. Verfassungswidrigkeit der Besteuerung privater Wertpapier-Veräußerungsgeschäfte: Analyse des Urteils des BVerfG v. 9.3.2004 im Kontext der jüngeren BFH-Rechtsprechung und seiner Auswirkungen auf das System der kapitalorientierten Einkommensteuer
Prof. Dr. iur. Gerhard Kraft, ³³AS:Bäuml, Swen Oliver ³ WP/StB und Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Swen Oliver Bäuml
Finanz-Rundschau
es gab bestimmt noch mehr ..
DER BETRIEB 2004
2. Verfassungswidrigkeit der Besteuerung privater Wertpapier-Veräußerungsgeschäfte: Analyse des Urteils des BVerfG v. 9.3.2004 im Kontext der jüngeren BFH-Rechtsprechung und seiner Auswirkungen auf das System der kapitalorientierten Einkommensteuer
Prof. Dr. iur. Gerhard Kraft, ³³AS:Bäuml, Swen Oliver ³ WP/StB und Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Swen Oliver Bäuml
Finanz-Rundschau
es gab bestimmt noch mehr ..
Danke! Ich brauche aber prim"ar solche vor 2001. Sorry, hatte ich vergessen zu erw"ahnen.
Versuchs mal hier:
steuer-office.de
steuerthek.de
steuertipps.de
koesdi.de
steuermmelder.de
forum-steuern.de
steuerlinks.de
steuernetz.de
valuenet.de
linktips.de
marktplatz-steuern.de
steuer-newsletter.de
premium-steuern.de
Hier müsstest Du zumindest Hinweise auf Literatur finden. Ganz bestimmt findest Du etwas auf der HP vom Handelsblatt, ist aber kostenpflichtig.
Du kannst auch am ehemaligen Lehrstuhl von Prof. Tipke (jetzt Lehrstuhl Prof. Lang) in Köln
(Rechtswissenschaftliche Fakultät an der Uni Köln) nachfragen.
Capital, Impulse etc. würde ich in wissenschaftlichen Arbeiten nicht zitieren.
Gruß Barny
steuer-office.de
steuerthek.de
steuertipps.de
koesdi.de
steuermmelder.de
forum-steuern.de
steuerlinks.de
steuernetz.de
valuenet.de
linktips.de
marktplatz-steuern.de
steuer-newsletter.de
premium-steuern.de
Hier müsstest Du zumindest Hinweise auf Literatur finden. Ganz bestimmt findest Du etwas auf der HP vom Handelsblatt, ist aber kostenpflichtig.
Du kannst auch am ehemaligen Lehrstuhl von Prof. Tipke (jetzt Lehrstuhl Prof. Lang) in Köln
(Rechtswissenschaftliche Fakultät an der Uni Köln) nachfragen.
Capital, Impulse etc. würde ich in wissenschaftlichen Arbeiten nicht zitieren.
Gruß Barny
Danke! Kleine Anmerkung: mir geht es nicht um eine wiss. Abhandlung sondern um einen Nachweis dass meinem StB die Klage Mitte 2000 bekannt gewesen sein m"usste und er daher gegen die Schliessung meines EkSt-Bescheides von 1998 Einspruch erheben h"atte m"ussen.
Mein Vermutung: Wenn dies bereits in 1999 im `Capital` f"ur Jedermann zu lesen war, h"atten Fachleute davon bereits eher in den einschl"agigen Periodika Kenntnis erlangen m"ussen. Und genau diese Vermutugn will ich nachweisen. Immerhin geht es um einiges an Geld.
Thx again.
Mein Vermutung: Wenn dies bereits in 1999 im `Capital` f"ur Jedermann zu lesen war, h"atten Fachleute davon bereits eher in den einschl"agigen Periodika Kenntnis erlangen m"ussen. Und genau diese Vermutugn will ich nachweisen. Immerhin geht es um einiges an Geld.
Thx again.
@ 80cu
In Ihrem Postfach liegt eine Mail von mir.
In Ihrem Postfach liegt eine Mail von mir.
@80cu: sorry, ich dachte du wolltest wissen welche Fachartikel es nach dem Tipke-Klage gab.
Bedenke: Die FG entscheidung im Tipke verfahren war am 23.0.1999 (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 23.09.1999 - V 7/99)
Seitdem war das Verfahren beim BFH anhängig. Das ist immer ein Grund um Einspruch ruhen zu lassen. Ich finde ein Steuerberater muss dich auf diese Möglichkei aufmerksam machen !
Bedenke: Die FG entscheidung im Tipke verfahren war am 23.0.1999 (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 23.09.1999 - V 7/99)
Seitdem war das Verfahren beim BFH anhängig. Das ist immer ein Grund um Einspruch ruhen zu lassen. Ich finde ein Steuerberater muss dich auf diese Möglichkei aufmerksam machen !
@80cu:
Wann hast den ESt-Bescheid für 1998 erhalten?
Ist in deiner Nähe eine Universität mit juristischer Fakultät? Dann könnte es sich lohnen, in der Unibibliothek die Steuerfachliteratur der interessanten Jahrgänge zu durchforsten und einschlägige Hinweise zu fotokopieren.
Ergebnisse sollten hier im Forum gepostet werden, andere sind auch interessiert.
Wann hast den ESt-Bescheid für 1998 erhalten?
Ist in deiner Nähe eine Universität mit juristischer Fakultät? Dann könnte es sich lohnen, in der Unibibliothek die Steuerfachliteratur der interessanten Jahrgänge zu durchforsten und einschlägige Hinweise zu fotokopieren.
Ergebnisse sollten hier im Forum gepostet werden, andere sind auch interessiert.
@jewg:
Ich denke ich kann dem StB sein Vergehen nur anhand der Fachartikel nachweisen und nicht anhand der Boulevard-Presse.
@nataly:
Mai 2000.
Ich denke ich kann dem StB sein Vergehen nur anhand der Fachartikel nachweisen und nicht anhand der Boulevard-Presse.
@nataly:
Mai 2000.
@jewg/2:
Kann man argumentieren, dass ein Urteil vom Schleswig-Holsteinischen FG in 09/1999 einem StB in Mai 2000 bekannt sein h"atte m"ussen?
Kann man argumentieren, dass ein Urteil vom Schleswig-Holsteinischen FG in 09/1999 einem StB in Mai 2000 bekannt sein h"atte m"ussen?
Hallo 80cu,
das Urteil sollte wirklich jedem gewissenhaften Steuerberater bekannt gewesen sein.
So etwas MUSS er wissen!
gruß
das Urteil sollte wirklich jedem gewissenhaften Steuerberater bekannt gewesen sein.
So etwas MUSS er wissen!
gruß
@80cu: ich würde an deiner Stelle dem NATALY`s tip folgen und in einer Unibibliothek oder einer Finanzgericht-Bibliothek (sie sind öffentlich zugänglich) recherchieren.
Ich würde bezweifeln dass ein Steuerberater alle FG Urteile kennen muss. Ich würde ehe darauf setzen das es zu dem Zeitpunkt ein anhängiges Verfahren beim BFH gab, sowie auf Fachliteratur (wenn Du was findest).
Ich würde bezweifeln dass ein Steuerberater alle FG Urteile kennen muss. Ich würde ehe darauf setzen das es zu dem Zeitpunkt ein anhängiges Verfahren beim BFH gab, sowie auf Fachliteratur (wenn Du was findest).
Haftung des Steuerberaters
Steuerberater sind per Gesetz verpflichtet eine Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung abzuschließen. Gemäß § 42 Abs. 1 BOStB müssen selbständige Steuerberater sich gegen die aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichgefahren angemessen versichern. Angemessen bedeutet, dass der Steuerberater dafür sorgen muss, dass der Versicherungsschutz seinem persönlichem Bedarf und damit auch den Mandantenrisiken entspricht. Um für risikogerechten Versicherungsschutz des Steuerberaters sorgen zu können, muss man sich mit den Risiken aus der Berufshaftpflicht, der individuellen Mandantenstruktur und des Tätigkeitsfeldes in der Kanzlei befassen. Nach der Statistik meldet jeder Steuerberater alle 5 bis 6 Jahre einen Haftungsfall, mit Summen im zweistelligen Millionenbereich. Dabei werden die Schadensursachen immer vielschichtiger, so ist zwar der Anteil der "so genannten Fristversäumnisse" zurückgegangen, aber absolut gesehen haben die Fristverstöße nicht abgenommen, sondern wurden ersetzt durch andere Schadensursachen,wie z.B. "Übersehen/Unterlassener Hinweis, Rechtsirrtum". Die Ursachen dafür liegen nicht nur beim Berater, sondern auch darin begründet, dass sich das steuerrechtliche Umfeld in immer kürzeren Abständen wandelt. Andere Gefahrenquellen sind z. B. falsche Gestaltungshinweise, Betreuung von Fusionen oder die Unternehmensnachfolgen. Es liegt im Bestreben eines jeden Beraters, den Schadenfall zu vermeiden. Kommt es dennoch dazu, sollte man ruhig und überlegt versuchen sich mit dem Steuerberater zu verständigen. Kommt es zu keiner Einigung, empfiehlt sich der Gang zur Steuerberaterkammer des Landes, zu einem Rechtsanwalt oder auch zu einem Spezialisten bei einem Haftpflichtversicherer.
http://www.beamte4u.de/steuerberater0.html
Steuerberater sind per Gesetz verpflichtet eine Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung abzuschließen. Gemäß § 42 Abs. 1 BOStB müssen selbständige Steuerberater sich gegen die aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichgefahren angemessen versichern. Angemessen bedeutet, dass der Steuerberater dafür sorgen muss, dass der Versicherungsschutz seinem persönlichem Bedarf und damit auch den Mandantenrisiken entspricht. Um für risikogerechten Versicherungsschutz des Steuerberaters sorgen zu können, muss man sich mit den Risiken aus der Berufshaftpflicht, der individuellen Mandantenstruktur und des Tätigkeitsfeldes in der Kanzlei befassen. Nach der Statistik meldet jeder Steuerberater alle 5 bis 6 Jahre einen Haftungsfall, mit Summen im zweistelligen Millionenbereich. Dabei werden die Schadensursachen immer vielschichtiger, so ist zwar der Anteil der "so genannten Fristversäumnisse" zurückgegangen, aber absolut gesehen haben die Fristverstöße nicht abgenommen, sondern wurden ersetzt durch andere Schadensursachen,wie z.B. "Übersehen/Unterlassener Hinweis, Rechtsirrtum". Die Ursachen dafür liegen nicht nur beim Berater, sondern auch darin begründet, dass sich das steuerrechtliche Umfeld in immer kürzeren Abständen wandelt. Andere Gefahrenquellen sind z. B. falsche Gestaltungshinweise, Betreuung von Fusionen oder die Unternehmensnachfolgen. Es liegt im Bestreben eines jeden Beraters, den Schadenfall zu vermeiden. Kommt es dennoch dazu, sollte man ruhig und überlegt versuchen sich mit dem Steuerberater zu verständigen. Kommt es zu keiner Einigung, empfiehlt sich der Gang zur Steuerberaterkammer des Landes, zu einem Rechtsanwalt oder auch zu einem Spezialisten bei einem Haftpflichtversicherer.
http://www.beamte4u.de/steuerberater0.html
Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf kann es auch darauf ankommen, ob die Verfassungsmäßigkeit der Speku-Steuer Gegenstand einer aktuellen Diskussion war. Hier könnten durchaus auch Veröffentlichungen in "Capital" in Betracht kommen. Je mehr Fundstellen, umso besser.
@80cu: Welche größere Stadt oder Universitätsstadt liegt in der Nähe deines Wohnorts?
@80cu:
"Danke! Ich brauche aber prim" ar solche vor 2001. Sorry, hatte ich vergessen zu erw" ahnen."
In den neuen Aufsätzen befindet sich aber stets ein Literaturverzeichnis mit Hinweisen auf ältere Literatur. (Ist bei wissenschaftlicher Literatur eigentlich immer der Fall).Daher würde ich nicht davon ausgehen, dass neue Literatur für dich nutzlos ist.
"Danke! Ich brauche aber prim" ar solche vor 2001. Sorry, hatte ich vergessen zu erw" ahnen."
In den neuen Aufsätzen befindet sich aber stets ein Literaturverzeichnis mit Hinweisen auf ältere Literatur. (Ist bei wissenschaftlicher Literatur eigentlich immer der Fall).Daher würde ich nicht davon ausgehen, dass neue Literatur für dich nutzlos ist.
@Nataly und f"ur alle Geo-Freak ;-)
Ilmenau selber ist Uni-Stadt, aber leider ohne Jura/BWL.
Eine Mitarbeiterin aber kommt aus Jena (sogar aus diesem
Umfeld) und k"onnte freundlicherweise diese Recherche f"ur
mich machen. Ein paar mehr Infos, wo sie suchen sollte,
w"aren nett!
Werde auch definitiv ein Summary posten. Offenbar haben noch mehr das Problem, aber keiner ist es bisher richtig angegangen - zumindest bleibt mir wohl die Recherche nicht erspart. Naja einer ist immer der erste ;-)
Ilmenau selber ist Uni-Stadt, aber leider ohne Jura/BWL.
Eine Mitarbeiterin aber kommt aus Jena (sogar aus diesem
Umfeld) und k"onnte freundlicherweise diese Recherche f"ur
mich machen. Ein paar mehr Infos, wo sie suchen sollte,
w"aren nett!
Werde auch definitiv ein Summary posten. Offenbar haben noch mehr das Problem, aber keiner ist es bisher richtig angegangen - zumindest bleibt mir wohl die Recherche nicht erspart. Naja einer ist immer der erste ;-)
# 80cu
Das Urteil des schleswig-holsteinischen Finanzgerichtes (23.09.1999 - V 7/99) wurde in Heft 4/2000, Seite 178 am 25. Februar 2000 in der Fachzeitschrift EFG (Entscheidungen der Finanzgerichte) veröffentlicht (Entscheidung Nr. 162). Das AZ des BFH (IX R 62/99) war dort bereits angegeben.
Reicht Dir das so ?
Grüße Barny
Das Urteil des schleswig-holsteinischen Finanzgerichtes (23.09.1999 - V 7/99) wurde in Heft 4/2000, Seite 178 am 25. Februar 2000 in der Fachzeitschrift EFG (Entscheidungen der Finanzgerichte) veröffentlicht (Entscheidung Nr. 162). Das AZ des BFH (IX R 62/99) war dort bereits angegeben.
Reicht Dir das so ?
Grüße Barny
Ja, danke! Das sieht sehr gut aus! Ich denke wir sind auf der richtigen Spur. Noch ein/zwei solche Fachreferenzen und dazu die Nachweise des Gegenstandes "off. Diskussion - das alles vor Mai 2000 - und die Katze sollte im Sack sein.
Danke erstmal.
Danke erstmal.
# 80cu:
Ganz so einfach ist es aber nicht.
So viel ich weiß, muss der Steuerberater auf jeden Fall den Inhalt des Bundessteuerblattes kennen, um nicht in die Haftung zu geraten. Im Bundessteuerblatt werden Entscheidungen des Bundesfinanzhofes veröffentlicht.
Ob er die Rechtsprechung der 1. Instanzen aus Haftungsgründen kennen muß, auch wenn darüber in Fachzeitschriften diskutiert wird, ist fraglich.
Weiterhin ist fraglich, in welchem Auftragsverhältnis ihr standet?
Erstellung der Erklärung ?
Begutachten von Steuerbescheiden ?
Einlegung von Rechtsbehelfen ?
Umfassende Beratung ?
Wer hat den Steuerbescheid bekommen ?
Hat er ihn in der Rechtsbehelfsfrist bekommen ?
Hast Du mitgewirkt und eventuell gesagt, dass es ein
solches Urteil o.ä. gibt ( betrifft Deine Schadenminderungspflicht!)?
Bin mal gespannt!
Ganz so einfach ist es aber nicht.
So viel ich weiß, muss der Steuerberater auf jeden Fall den Inhalt des Bundessteuerblattes kennen, um nicht in die Haftung zu geraten. Im Bundessteuerblatt werden Entscheidungen des Bundesfinanzhofes veröffentlicht.
Ob er die Rechtsprechung der 1. Instanzen aus Haftungsgründen kennen muß, auch wenn darüber in Fachzeitschriften diskutiert wird, ist fraglich.
Weiterhin ist fraglich, in welchem Auftragsverhältnis ihr standet?
Erstellung der Erklärung ?
Begutachten von Steuerbescheiden ?
Einlegung von Rechtsbehelfen ?
Umfassende Beratung ?
Wer hat den Steuerbescheid bekommen ?
Hat er ihn in der Rechtsbehelfsfrist bekommen ?
Hast Du mitgewirkt und eventuell gesagt, dass es ein
solches Urteil o.ä. gibt ( betrifft Deine Schadenminderungspflicht!)?
Bin mal gespannt!
schade, also zu fr"uh gefreut...
also wenn das Bundessteuerblatt zwingend erforderlich ist - wie kann ich hier weiterkommen? Und wenn ja, werden alle anderen Ver"off. sowie der Gegenstand aktueller Diskussion damit hinf"allig?
Die anderen Punkte hat der StB sowie der Vertreter der Haftpflicht vorort bereits gepr"uft und mir mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht der Schadensersatzanspruch meinerseits ohne wenn und aber gerechtfertigt ist. Ich gehe also mal davon aus, dass das in meinem Sinne erledigt ist.
also wenn das Bundessteuerblatt zwingend erforderlich ist - wie kann ich hier weiterkommen? Und wenn ja, werden alle anderen Ver"off. sowie der Gegenstand aktueller Diskussion damit hinf"allig?
Die anderen Punkte hat der StB sowie der Vertreter der Haftpflicht vorort bereits gepr"uft und mir mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht der Schadensersatzanspruch meinerseits ohne wenn und aber gerechtfertigt ist. Ich gehe also mal davon aus, dass das in meinem Sinne erledigt ist.
nochmal an BarnyXXL:
also ich interpretiere Deine Worte mal so:
H"atte es rechtzeitig im BSB gestanden (und er h"atte es nicht ber"ucksichtigt), dann ist es sofort ein Haftungsfall.
Hat es aber nicht im BSB gestanden, kann es aber dennoch ein Haftungsfall sein.
Somit ist das BSB eine sch"one `Option` aber nicht die Haftungsentscheidung an sich. korrekt?
Hehe, ich werd noch zum Volljuristen... ;-)
also ich interpretiere Deine Worte mal so:
H"atte es rechtzeitig im BSB gestanden (und er h"atte es nicht ber"ucksichtigt), dann ist es sofort ein Haftungsfall.
Hat es aber nicht im BSB gestanden, kann es aber dennoch ein Haftungsfall sein.
Somit ist das BSB eine sch"one `Option` aber nicht die Haftungsentscheidung an sich. korrekt?
Hehe, ich werd noch zum Volljuristen... ;-)
wess jemand wann die Ansprüche gegen den Steuerberater verjähren ?
# 80cu:
Es kommt wohl darauf an, ob der Richter am Ende sagt, der Steuerberater hätte es wissen müssen.
Die Chancen werden dafür immer besser, da sich die EU u.a. ja den "Verbraucherschutz" besonders auf die Fahnen geschrieben haben.
# jewg:
Solche Sachen wie 80cu sie hat verjähren normalerweise 3 Jahre nach Ergehen des entsprechenden Steuerbescheides.
Es kommt wohl darauf an, ob der Richter am Ende sagt, der Steuerberater hätte es wissen müssen.
Die Chancen werden dafür immer besser, da sich die EU u.a. ja den "Verbraucherschutz" besonders auf die Fahnen geschrieben haben.
# jewg:
Solche Sachen wie 80cu sie hat verjähren normalerweise 3 Jahre nach Ergehen des entsprechenden Steuerbescheides.
Offenbar ist die 3-j"ahrige Verj"ahrung f"ur niemanden ein Thema. Auch beim StB wo man meinen Fall in grosser Runde diskutiert hat und zum Ergebnis kam, dass Schadensersatzanspruch besteht, war dies kein Grund. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bisher von allen einfach so "ubersehen wurde.
Ich glaube, eine Art von Verj"ahrung beginnt erst dann, wenn man das Verh"altnis zum StB beendet hat.
Ich glaube, eine Art von Verj"ahrung beginnt erst dann, wenn man das Verh"altnis zum StB beendet hat.
Nach Sichtung der Unterlagen habe ich erfahren, dass mein Steuerbescheid von 1998 erst in 04/2002 f"ur endg"ultig erkl"art wurde. Folglich sollte sich doch auch der Einspruchszeitraum entsprechend verl"angern - eben auf 05/2002 oder sehe ich das falsch?
Thx.
Thx.
Ich stimme der Auffassung nicht zu, dass der StB aus dem Schneider ist, wenn er das Bundessteuerblatt zeitnah liest und berücksichtigt. So wurde das auch im Urteil des OLG Düsseldorf nicht gesagt.
@NATALY
Kannst du das Urteil des OLG Düsseldorf benennen, Aktenzeichen oder dergleichen. Was hatte das Verfahren denn zum Inhalt? Mein Anwalt denkt jedenfalls, dass die Chance den Steuerberater in die Haftung zu bekommen zwar gegeben ist, es aber keinesfalls nahezu sicher ist. Und zwar weil es eben bis Mai 2000 nur sehr wenige Fundstellen in der einschlägigen Fachliteratur für Steuerberater gibt, die die Tipke Klage zum Inhalt haben. Und die Fundstellen, die es gibt sind leider nicht in den wichtigsten Publikationen.
Ich nehme an, dass hier dieses Verfahren in Düsseldorf schon mal besprochen wurde. Leider kann ich die entsprechenden Postings nicht finden.
Schöne Grüße
Qualm
Kannst du das Urteil des OLG Düsseldorf benennen, Aktenzeichen oder dergleichen. Was hatte das Verfahren denn zum Inhalt? Mein Anwalt denkt jedenfalls, dass die Chance den Steuerberater in die Haftung zu bekommen zwar gegeben ist, es aber keinesfalls nahezu sicher ist. Und zwar weil es eben bis Mai 2000 nur sehr wenige Fundstellen in der einschlägigen Fachliteratur für Steuerberater gibt, die die Tipke Klage zum Inhalt haben. Und die Fundstellen, die es gibt sind leider nicht in den wichtigsten Publikationen.
Ich nehme an, dass hier dieses Verfahren in Düsseldorf schon mal besprochen wurde. Leider kann ich die entsprechenden Postings nicht finden.
Schöne Grüße
Qualm
@Nataly
wie ich weiter oben schreibe, scheint f"ur mich sogar Fr"uhjahr 2002 (anstelle von Mai 2000) relevant zu sein. Insofern w"are ich auch f"ur Publikationen dankbar die nach
Mai 2000 erschienen sind - vielleicht sind da ja die wirklich relevanten aus sicht eines StB dabei...
wie ich weiter oben schreibe, scheint f"ur mich sogar Fr"uhjahr 2002 (anstelle von Mai 2000) relevant zu sein. Insofern w"are ich auch f"ur Publikationen dankbar die nach
Mai 2000 erschienen sind - vielleicht sind da ja die wirklich relevanten aus sicht eines StB dabei...
So, ich habe mal eine gute Nachricht. Mein Anwalt hat eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt vom 10.4.2000 gefunden. Und zwar in der Beilage 1/2000 zum Bundessteuerblatt Teil 2/Nr.5/2000 S. 93
Damit dürften meine Chancen über die Haftpflicht des Steuerberaters an das Geld zu kommen signifikant gestiegen sein.
Schöne Grüße
Qualm
Damit dürften meine Chancen über die Haftpflicht des Steuerberaters an das Geld zu kommen signifikant gestiegen sein.
Schöne Grüße
Qualm
QUALM FOR PRESIDENT!!
@Qualm:
Und was steht in dieser Veröffentlichung?
Und was steht in dieser Veröffentlichung?
@NATALY
Also ich habe natürlich nicht das Heft vor mir. Aber die Fundstelle kannst du online recherchieren auf
bundessteuerblatt.de,
dann `suchen`,
dann als Suchbegriff `Spekulationsgewinne`
dann die 18. Fundstelle.
Leider ist da kein Datum der Veröffentlichung. Es handelt sich aber um die Beilage z. Bundessteuerblatt I / 2000 vom 10. April 2000. Meinem Anwalt liegt das gelbe Heft im Orginal vor.
Schöne Grüße
Qualm
Also ich habe natürlich nicht das Heft vor mir. Aber die Fundstelle kannst du online recherchieren auf
bundessteuerblatt.de,
dann `suchen`,
dann als Suchbegriff `Spekulationsgewinne`
dann die 18. Fundstelle.
Leider ist da kein Datum der Veröffentlichung. Es handelt sich aber um die Beilage z. Bundessteuerblatt I / 2000 vom 10. April 2000. Meinem Anwalt liegt das gelbe Heft im Orginal vor.
Schöne Grüße
Qualm
Ich habe folgendes gefunden:
Verf. vor dem BFH
Einkommensteuergesetz
Norm Rechtsfrage Vorinstanz BFH-AZ Erledigt am/
Fundstelle
§ 23 Abs 1
Nr 1/b EStG,
Art 3 Abs 1
GG, § 76
Abs 1 FGO Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1/b EStG - Ist der - Spekulationsgewinne erklärende Kläger - in seinem Grundrecht nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, weil das beklagte Finanzamt ebenso wie andere Finanzämter die Erklärungen über Wertpapier-Spekulationseinkünfte regelmäßig nur entgegennimmt, aber nicht verifiziert, was eine ungleichmäßige und unvollständige Besteuerung dieser Einkünfte zu Lasten der Steuerehrlichen und damit zu Lasten des Klägers zur Folge hat - Aussetzung des Verfahrens gem. Art. 100 Abs. 1 GG und Vorlage an das BVerfG?
Verf. vor dem BFH
Einkommensteuergesetz
Norm Rechtsfrage Vorinstanz BFH-AZ Erledigt am/
Fundstelle
§ 23 Abs 1
Nr 1/b EStG,
Art 3 Abs 1
GG, § 76
Abs 1 FGO Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1/b EStG - Ist der - Spekulationsgewinne erklärende Kläger - in seinem Grundrecht nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, weil das beklagte Finanzamt ebenso wie andere Finanzämter die Erklärungen über Wertpapier-Spekulationseinkünfte regelmäßig nur entgegennimmt, aber nicht verifiziert, was eine ungleichmäßige und unvollständige Besteuerung dieser Einkünfte zu Lasten der Steuerehrlichen und damit zu Lasten des Klägers zur Folge hat - Aussetzung des Verfahrens gem. Art. 100 Abs. 1 GG und Vorlage an das BVerfG?
Es dürfte sich um eine Auflistung beim BFH anhängiger Verfahren handeln.
Wenn der StB die Beilage durchgelesen hätte, hätter er erkennen müssen, dass die Verfassungsmäßigkeit von § 23 EStG angezweifelt wird.
Wenn der StB die Beilage durchgelesen hätte, hätter er erkennen müssen, dass die Verfassungsmäßigkeit von § 23 EStG angezweifelt wird.
weitere Quelle:
In der primären Fachliteratur ‘Deutsches Steuerrecht’ wurde diese Problematik in Heft 25 vom 23. Juni 2000, S. 1047 veröffentlicht. Im Anschluss an den dort veröffentlichten Beitrag findet sich sogar ein Mustereinspruchsschreiben für die Einlegung eines Einspruches für genau diesen Fall.
In der primären Fachliteratur ‘Deutsches Steuerrecht’ wurde diese Problematik in Heft 25 vom 23. Juni 2000, S. 1047 veröffentlicht. Im Anschluss an den dort veröffentlichten Beitrag findet sich sogar ein Mustereinspruchsschreiben für die Einlegung eines Einspruches für genau diesen Fall.
Regressverfahren gegen Steuerberater haben keine Erfolgsaussichten,weil der noch geltende Grundsatz gültig ist,dass Steuerberater erst dann haftungsrechtlich verpflichtet sind,Steuerbescheide offen zu halten,wenn die zugrunde liegende steuerliche Norm vom BVG auf ihre Zulässigkeit überprüft wird.Oder weiß jemand etwas anderes?
Wenn ein Finanzgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Steuernorm hat, muss das mE reichen.
Und nachdem es sich bei der Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" (DStR) um das offizielle Organ der Bundessteuerberaterkammer handelt, muss auch die Lektüre dieser Zeitschrift vorausgesetzt werden:
DStR - Deutsches Steuerrecht
Wochenschrift für Steuerrecht,
Wirtschaftsrecht und
Betriebswirtschaft. Organ der
Bundessteuerberaterkammer
DStR - Deutsches Steuerrecht
Wochenschrift für Steuerrecht,
Wirtschaftsrecht und
Betriebswirtschaft. Organ der
Bundessteuerberaterkammer
@Orofino
Wo steht denn das geschrieben?
Wo steht denn das geschrieben?
Die Versicherung meines Steuerberaters eiert rum und meint der Steuerberater hätte es nicht wissen müssen (zumindest bis ende Mai 2000). Ich werde wohl Klage einreichen müssen. Leider.
@80cu
Wie hat die Versicherung bei dir reagiert?
Gruß
Qualm
@80cu
Wie hat die Versicherung bei dir reagiert?
Gruß
Qualm
Statement soll in den kommenden 2-3 Wo. kommen.
@Qualm - Habe Dir Board-Mail geschickt. Wir k"onnen auch mal tel. CU
Versicherung hat erwartungsgem"ass meine Ansp"uche abgewiesen. Also werde ich klagen m"ussen.
Gibt es andere Leute die auch klagen wollen - vielleicht kann man sich ja zusammen tun. Wer kann einen guten Anwalt in dieser Sache empfehlen?
80cu
Gibt es andere Leute die auch klagen wollen - vielleicht kann man sich ja zusammen tun. Wer kann einen guten Anwalt in dieser Sache empfehlen?
80cu
ich weiß das der RA Dreyer von der DSW ( Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz mehrere solcher Fälle betreut )
Ich habe mir schonmal ein Termin geben lassen
Ich habe mir schonmal ein Termin geben lassen
kannst Du mir bitte die Kontaktdaten per Board-Mail senden? Konnte via Google nichts finden. Danke!
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