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    LV oder RV? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.04 22:17:11 von
    neuester Beitrag 19.09.04 07:53:55 von
    Beiträge: 6
    ID: 902.963
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      schrieb am 12.09.04 22:17:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich will vor dem 31.12. noch eine FondLV abschliesen.
      Mir geht es dabei um die Steuerfreiheit der Kapitalerträge nach 12 Jahren.

      Sehr attraktiv sehen ja die RV`s aus die man ja auch nach 12 Jahren komplett steuerfrei bekommt.

      Wenn man aber tatsächlich eine Rente will würden Steuern fällig. Da bekommne ich doch glatt Angst der Staat macht das dann später doch auch bei einmaliger Auszahlung. So ähnlich wie bei den Direktversicherungen, bei denen man ja seit kurzem auf die gesamte Summe KV Beitrag bezahlt.

      Also seht Ihr Unterschiede in der steuerlichen Perspektive zwischen LV und RV?
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 23:05:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also seht Ihr Unterschiede in der steuerlichen Perspektive zwischen LV und RV?

      Nein, nach 12 J. LZ u. mind. 5 J. Beitragszahlung steuerfrei bei Abschluss noch in 2004. Fondgebunden ist OK, konfenz. LV u. RV Renditegräber.
      Alternativ könntest du dir auch eine Fonddirektanlage überlegen, nach 1 J. steuerfrei, du bleibst flexibel u. hast kein gezillmertes Produkt mit hohen Anfangskosten. 12 J. können lang sein, Arbeitslosigkeit, Scheidung u. Beratungssünden führen oft zu Stornos. Vielleicht einfach nochmal drüber schlafen...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 07:45:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 11:08:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das bei Rentenzahlung Steuern fällig werden ist natürlich richtig, aber der Grund hierfür ist nicht, daß das Grundkapital aus dem die Rente alimentiert wird aus einer Versicherung stammt, sondern das in BRD lebenslange Leibrenten mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Das gilt genauso für sofortbeginnende Renten wo das Geld aus anderen privaten Vermögen stammt. Somit hätte ich keine Angst von der Rentenbesteuerung auf eine Kapitalabfindungsbesteuerung schliessen zu müssen. Hier sehe ich die Gefahr viel größer das sich die Besteuerung bei herkömmlichen Sparplänen ändert. Ich glaube nicht das die Einjahresfrist die nächsten 5 Jahre überdauert.

      Zudem war die Zustimmung der Versicherungslobby zum Alterseinkünftegestz eben an dieses Versprechen gebunden, daß die Abfindungen für 2004 Abschlüsse steuerfrei sind, sehe da keine Gefahr.

      Gruß Jo1
      Avatar
      schrieb am 19.09.04 00:00:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke an alle.
      Ich bin in der Zwischenzeit auch zu der Überzeugung gekommen, dass es wohl egal ist.

      @USGAAPIAS
      Die Nachteile sind mir schon bewußt.
      Ich rechne aber fest damit (und würde das volkswirtschaftlich für sinnvoll halten), dass alle Kapitalerträge bald steuerpflichtig werden. Bei durchschnittlich 8% Rendite und 25% Steuersatz kostet das dann 2% Rendite. Eine FondsLV schlägt mit ca. 0,3% p.a. zu Buche. Ein Fondssparplan mit ca. 0,15%.
      Bei dem Chance/Risiko Verhältnis werde ich deshalb meine Fondsanlage in den Mantel einer LV hüllen.

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      schrieb am 19.09.04 07:53:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      42
      Fondgebundene RV(oder benötigst du den Todesfallschutz?)klingt nicht schlecht. Falls du noch die Möglichkeit hast, das ganze über die bav als DV m. jährlicher Einmalzahlung über W-oder U-Geld zu realisieren und das Geld nicht vor Endalter 60 benötigst wär`s wohl ideal.


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