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    Fond-Sparplan Gebühren und Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.04 08:08:35 von
    neuester Beitrag 06.12.04 22:42:44 von
    Beiträge: 10
    ID: 918.005
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      schrieb am 26.10.04 08:08:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      kann mir jemand in Steuersachen und Gebührenberechnung weiterhelfen?

      Ich möchte die Möglichkeit der Altersvorsorge mittels Fondsparplan ergründen und gern wissen, mit welcher Nettorendite ich rechnen kann.

      Hier ein paar Eingangsparameter:
      Ich möchte 100 Euro p.M. einzahlen.
      Der Fond (den ich noch auswählen muss) macht durchschnittlich 5% p.a.
      Der Fond hat einen Ausgabeaufschlag von 2,5% und 50% Discount.
      Laufzeit/ Anlagehorizont: 30 Jahre
      Eingezahltes Vermögen: 36.000 € (100 € x 12 x 30)

      Meine Fragen:
      Wann zahle ich den Ausgabeaufschlag (einmalig/ monatlich) und wie hoch ist dieser absolut?
      An welcher Stelle wird der Discount berechnet?
      Wie ist die steuerliche Betrachtung?
      Muss ich jedes Jahr die Erträge versteuern oder werden die Erträge erst bei Auszahlung versteuert?
      Wie hoch ist der Steuersatz?

      Die für mich alles entscheidende Frage ist:
      Wie groß ist das ausgezahlte Vermögen am Ende der Laufzeit - nach Abzug der Steuern und Berücksichtigung aller anfallenden Gebühren?


      Frage zum Schluss: Gibt es eigentlich Anlagemöglichkeiten, bei denen die Erträge nicht versteuert werden? Falls ja, welche?

      Vielen Dank für Eure Hilfe
      Tobshe
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 09:34:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      - der Ausgabeaufschlag wird immer beim Fondkauf berechnet, sprich bei einem Sparplan monatlich.

      - der Dscount wird monatlich vom Ausgabeaufschlag abgezocken, also zahlst du mtl. einen ausgabeaufschlag von 2,5%-50%Discount=1,25%

      - der Ausabeaufschlag beträgt aber am Ende der Laufzeit auch nur 1,25% Absolut da immer proportional unabhängig von der eingezahlten Summe.

      - im Moment ist ein Fond nach 12 Monaten Spekulationsfrist steuerfrei. In Deinem Fall letzte Sparrate und dann 12 Monate liegenlassen.

      - da aber der ausgabeaufschlag immer gleich hoch ist würde ich in zwei versch. Fonds gehen.

      Ich hoffe ich hab dir geholfen.
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 09:51:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Allerdings werden die Erträge jährlich versteuert. Deshalb FSA einreichen um Abführung an das Finanzamt zu verhindern.
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 10:28:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Ausschüttungen (auch wenn sie thesauriert werden) sind jedoch zu versteuern. Diese bestehen aus Dividenden bzw. Zinseinnahmen des Fonds. Je höher die Aktienquote des Fonds und je geringer die Dividendenrendite der enthaltenen Aktien, desto geringer der zu versteuernde Anteil der Ausschüttung. Kursgewinne sind nach 12 Monaten steuerfrei.

      Interne Gebühren eines Aktienfonds sind auch zu berücksichtigen (ca. 1-1,5% p.a.!).

      Renditeberechnungen siehe im Netz fondsrechner.de oder so...einnfache Zinseszinsformel...

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 12:22:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich würde noch nachschauen, ob der Discount bei den 2,5% bereits berücksichtigt wurde - Aktienfonds mit einem Ausgabeaufschlag von 2,5% gibt es nicht viele.

      Den Vorrednern kann ich mich anschließen und möchte dabei noch präziser darauf verweisen, daß Managementgebühren für den Fonds anfallen (irgendwo zwischen 0,2 und 1,5%, wobei sie meistens eher höher sind, wenn der Ausgabeaufschlag niedriger ist ;) )und, je nach Bankverbindung, Depotgebühren. Über die gesamte Laufzeit dürften schon Managementgebühren von 0,5% mehr Kosten verursachen als ein Ausgabeaufschlag von 2,5%, geschweige denn die Hälfte davon. Die Ausgabeaufschläge fallen eher ins Gewicht, wenn man oft umschichtet.

      Die Fondserträge sind nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern, werden also halbiert, bevor sie nach Abzug eventueller Sparerfreibeträge dem Einkommen zugeschlagen werden. Ohne Sparerfreibetragsbescheinigung werden die Steuern natürlich gleich dem Fondsguthaben abgerechnet, was sich in der Zinseszinsrechnung bemerkbar macht.

      Ausblick: Spätestens in der übernächsten Legislaturperiode, eher früher, wird man eine Besteuerung von Kursgewinnen, z.B. in Form einer Kapitalertragsabschlagssteuer oder ähnliches einführen. Es ist mach allen bisherigen Diskussionen undenkbar, daß so etwas nicht kommt. Und vorher fallen in dem Fonds sowieso noch nicht so hohe Erträge über den Freibeträgen an. Dann darf man mit Steuern nach Halbeinkünfteverfahren von 15% und mehr rechnen. Das macht alle Vorausrechnungen über Fondserträge zur Makulatur.

      Die Steuern fallen natürlich jährlich an und ich gehe davon aus, daß sie vom Fondsguthaben abgezogen werden. Alternativ zahlt man sie bei der Einkommenssteuer; allerdings müßte man theoretisch dies dann als erhöhten Beitrag zum Fondssparplan rechnen.

      Beispiele: Rechnung mit Excel für Anlage 1200 Euro pro Jahr minus 1,25% Ausgabeaufschlag, 0,5% Managementgebühr auf das gesamte Guthaben pro Jahr, ab dem 8. Anlagejahr 15% Abzug vom Ertrag minus 1000 Euro Freibetrag, Laufzeit 30 Jahre:
      78715 Euro

      Ohne Steuern:
      83060 Euro

      Ohne Freibetrag in den Steuern:
      73520 Euro

      Bei monatlicher Rechnung usw. können natürlich etwas andere Zahlen herauskommen.

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      Avatar
      schrieb am 26.10.04 19:04:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke schonmal für die vielen Antworten.

      Ich werde mich jetzt mal hinsetzen und die Sache durchleuchten. Es scheint ja bei den vielen Gebühren und Steuern bereits ein Segen zu sein, wenn am Ende überhaupt noch Erträge überbleiben.

      Gruss
      Tobshe
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 20:51:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Fond
      (franz.: Grundlage), Flüssigkeit, die beim Garen (beispielsweise: Braten, Dünsten oder Kochen) von Gemüse, Obst, Fleisch, Fisch, Geflügel, Wild usw. entsteht. Fond ist die Grundlage einer guten Sauce. Ein Fond enthält viele Geschmacksstoffe der gegarten Lebensmittel und verbindet so Speisen und Saucen miteinander. Als Beispiel sind hier Bratenfond, Gemüsefond, Trüffelfond, Champignonfond, Kalbsfond, brauner Fond, Fischfond usw. genannt.

      Siehe auch: Sud und Brühe.
      http://www.lebensmittellexikon.de/index.php?http://www.leben…
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 20:54:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Fonds

      Kurzbezeichnung für die von einer Kapitalgesellschaft verwalteten Sondervermögen, die in Wertpapieren oder Immobilien angelegt sind.
      http://www.lvm.de/fonds/lexikon/lff_fondslexikon.jsp
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 23:13:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wieso fallen bei einem Fonds überhaupt Zinssteuern an?
      Sind die Quellensteuern, die der Fonds bei Bezug der DIvidende/Zins bereits entrichtet hat, nicht höher?

      Bei meinen ausländlischen Einzelaktien ist das so. (wegen Halbeinkünfteverfahren)

      Unterliegen Fonds nicht dem DBA?
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 22:42:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kleiner Tip für alle Fondsanleger:

      Ausgabeaufschläge müssen nicht sein.:yawn::yawn::yawn:

      Die meisten Fonds bekommt man für 90 bis 100% Rabatt auf den selbigen bei sogenannten Fondsbanken, z.B. Laransa, Dima24, Fondsclever oder infos. Man zahlt nur den geringen (max. 40 Euro, ggf. auch null) Depotbeitrag, und hat mehr als bei anderen Banken, z.B. Sparpläne (meist ab 50,- Rate) auf fast alle Fonds. Muß man nur noch den passenden Anbieter für den gewünschten Fonds und Anlagebetrag raussuchen.
      Bei Laransa kann sogar schon 50,- Rate auf bis zu fünf Fonds verteilen, und daneben jeden anderen Pool basteln oder Fonds verwahren.
      Angenehmer Nebeneffekt: Die Rendite wird nicht mehr durch die AA reduziert und man ist deswegen auch viel flexibler im Halten und Verkaufen von Fonds.
      Viel Erfolg!:yawn::yawn::yawn:

      Bei Fonds stimmt es wirklich: Zur Direktbank ging man gestern.:cool::cool:


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