Schweiz will in EU - Was wird aus Bankgeheimnis ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.11.04 00:47:11 von
neuester Beitrag 22.11.04 20:52:04 von
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Mein Gott, sind die blöd.
Die sehen doch wo die EU hinsteuert. Die Positition die die Schweiz jetzt hat, ist doch das beste was ihr passieren kann.
Wenn ich was in der Schweiz zu sagen hätte, würde ich mit der EU ein paar nette Wirtschaftsverträge machen, aber schön draußen bleiben.
Die sehen doch wo die EU hinsteuert. Die Positition die die Schweiz jetzt hat, ist doch das beste was ihr passieren kann.
Wenn ich was in der Schweiz zu sagen hätte, würde ich mit der EU ein paar nette Wirtschaftsverträge machen, aber schön draußen bleiben.
LANGFRISTIG
Kluge Strategie! Keine Entkoppelung aber auch kein konkreter Termin. Mal sehen was in 10 bis 20 Jahren mit der EU passiert; entwickelt sich alles positiv, springt man auf die Lok auf, wenn nicht - sieht man weiteren Gespächs- und Klärungsbedarf!
Kluge Strategie! Keine Entkoppelung aber auch kein konkreter Termin. Mal sehen was in 10 bis 20 Jahren mit der EU passiert; entwickelt sich alles positiv, springt man auf die Lok auf, wenn nicht - sieht man weiteren Gespächs- und Klärungsbedarf!
Scheibenkleister,
schon wieder so ein armes Agararland wie Irland und zukünftiger Nettoempfänger in die EU. Das wird uns deutschen Steuerzahlern und EU-Finanziers wieder Milliarden kosten.
;
schon wieder so ein armes Agararland wie Irland und zukünftiger Nettoempfänger in die EU. Das wird uns deutschen Steuerzahlern und EU-Finanziers wieder Milliarden kosten.
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@Semikolon:
Nicht unbedingt. Wahrscheinlich sind wir dann auch Agrarland
Nicht unbedingt. Wahrscheinlich sind wir dann auch Agrarland
Ist es nicht so, dass EU-Recht Landesrecht bricht?
Insofern ist die Sache mit dem Bankgeheimnis nicht so einfach.
Die Schweiz sollte diesbezüglich mal schön vorsichtig agieren, denn wenn auch nur der Hauch eines Zweifels am Fortbestand des Bankgeheimnisses aufkommt, ist dieses Land im Arsch.
Den jahrzehntelangen Wohlstand haben die Eidgenossen zum großen Teil ihrem Bankgeheimnis zu verdanken.
Was anderes zu behaupten, wäre Kokolores.
Insofern ist die Sache mit dem Bankgeheimnis nicht so einfach.
Die Schweiz sollte diesbezüglich mal schön vorsichtig agieren, denn wenn auch nur der Hauch eines Zweifels am Fortbestand des Bankgeheimnisses aufkommt, ist dieses Land im Arsch.
Den jahrzehntelangen Wohlstand haben die Eidgenossen zum großen Teil ihrem Bankgeheimnis zu verdanken.
Was anderes zu behaupten, wäre Kokolores.
"...Für den Fall eines EU-Beitritts will die Schweiz am Franken festhalten: »Die währungspolitische Eigenständigkeit hat mehr Vorteile als Nachteile«, so Deiss im »Handelsblatt«. Das Bankgeheimnis ist nach Auffassung des Politikers auch im Falle eines EU-Beitritts nicht in Gefahr. Am Beispiel von Österreich und Luxemburg lasse sich erkennen, »dass eigene Regeln, die unseren ähnlich sind, auch innerhalb der EU durchsetzbar sind«. (nz)
Österreich, Luxenburg, Belgien haben auch ein strenges Bankgeheimnis und die sind in der EU; das ist doch kein Problem !!!
#8: Es wurde aber beschlossen, daß diese Staaten demnächst (ich glaub ab 2010) Kontrollmitteilung an die Heimatfinanzämter senden , wenn zinseinkünfte angefallen sind.
@Euro2006
Das kann kommen, aber werden wir aber immer noch Finanzier sein, befürchte ich, bis zur letzten Runkelrübe...
Aber die Schweizer werden ja eh nicht in die EU gehen.
Das nämlich widerspricht dem Rütli-Schwur, der für EU-Vögte und Knechtschaft unter weltfernen Richtlinen, (wohingegen Geßler-Hüte Peanuts wären), keinen Raum läßt:
Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern,
in keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.
;
Das kann kommen, aber werden wir aber immer noch Finanzier sein, befürchte ich, bis zur letzten Runkelrübe...
Aber die Schweizer werden ja eh nicht in die EU gehen.
Das nämlich widerspricht dem Rütli-Schwur, der für EU-Vögte und Knechtschaft unter weltfernen Richtlinen, (wohingegen Geßler-Hüte Peanuts wären), keinen Raum läßt:
Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern,
in keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.
;
#7
"Das Bankgeheimnis ist nach Auffassung des Politikers auch im Falle eines EU-Beitritts nicht in Gefahr."
da wird man sich im Zweifel aber nicht drauf verlassen.
Kapital ist bekanntlich scheu wie ein Reh, vorsorglich werden viele ihr Kapital sicher abziehen, denn ist Helvetia erst mal im EU-Club, ist eine allmähliche Aufweichung des Bankgeheimnisses fast vorprogrammiert.
Man braucht doch nur sehen, wie begehrlich der deutsche Finanzminister da gerne hinschielt.
"Das Bankgeheimnis ist nach Auffassung des Politikers auch im Falle eines EU-Beitritts nicht in Gefahr."
da wird man sich im Zweifel aber nicht drauf verlassen.
Kapital ist bekanntlich scheu wie ein Reh, vorsorglich werden viele ihr Kapital sicher abziehen, denn ist Helvetia erst mal im EU-Club, ist eine allmähliche Aufweichung des Bankgeheimnisses fast vorprogrammiert.
Man braucht doch nur sehen, wie begehrlich der deutsche Finanzminister da gerne hinschielt.
Nr.9
Woher hat Du diese Weisheit ? Bitte die Quelle angeben !
In Österreich, Luxemburg hat das Bankgeheimnis Verfassungsrang. Es ist unvorstellbar , dass diese Länder wegen der EU oder wegen des Schulden Eichels ihre Verfassung ändern.
Woher hat Du diese Weisheit ? Bitte die Quelle angeben !
In Österreich, Luxemburg hat das Bankgeheimnis Verfassungsrang. Es ist unvorstellbar , dass diese Länder wegen der EU oder wegen des Schulden Eichels ihre Verfassung ändern.
EU-Zinsbesteuerung besiegelt
Grünes Licht für den Vertragstext mit der Schweiz
Die EU-Finanzminister haben die Richtlinie über die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung definitiv verabschiedet, nachdem sie beim italienischen Milchquotenproblem einen Kompromiss erzielt haben. Damit ist auf EU-Seite auch der Entwurf für ein Zinssteuerabkommen mit der Schweiz unterschriftsreif.
Ht. Luxemburg, 3. Juni
Nach 14-jährigen Debatten hat der EU-Finanzministerrat (Ecofin) am Dienstag in Luxemburg den Richtlinienvorschlag zur Zinsbesteuerung einstimmig formell verabschiedet. Der Vorsitzende, der griechische Finanzminister Christodoulakis, sprach von einem «entscheidenden Durchbruch». Die Richtlinie regelt die Besteuerung von Zinserträgen, die natürliche Personen mit Steuerpflicht in der EU in einem anderen Mitgliedstaat erzielen. Das Ecofin-Protokoll hält zudem fest, dass der Entwurf für ein flankierendes Zinssteuerabkommen mit der Schweiz «das endgültige Angebot» bilde. Die EU ist also zur Paraphierung dieses Textes bereit, der im März im Grundsatz ausgehandelt und seither im Detail aufpoliert worden ist. Bern hat allerdings stets betont, ein Abschluss sei nur als Teil einer Gesamtlösung der laufenden bilateralen Verhandlungen mit Brüssel möglich. Derzeit gibt es bei den Dossiers «Schengen/Dublin» und Betrugsbekämpfung noch Probleme.
Eckpunkte der Zinsbesteuerung
Laut der EU-Zinsrichtlinie werden 12 Mitgliedstaaten voraussichtlich ab 1. Januar 2005 durch den automatischen Austausch von Informationen zwischen den Steuerämtern sicherstellen, dass Zinserträge im Steuersitzland des Anlegers besteuert werden. Belgien, Luxemburg und Österreich liefern vorerst keine Informationen, sondern erheben eine Quellensteuer, deren Einnahmen sie zu 75% an das Steuersitzland des Anlegers weiterleiten. Die Steuer wird in den ersten drei Jahren 15%, in den nächsten drei Jahren 20% und danach 35% betragen. Eine parallele Lösung in Form eines Steuerrückbehaltes von 15%, 20% und 35% mit Weiterleitung von 75% der Einnahmen sieht der Vertragsentwurf mit der Schweiz für jene Zinserträge vor, die EU-Bürger in der Schweiz erzielen. Anstelle des Steuerrückbehaltes kann der Bankkunde einer Meldung an seine Steuerbehörde zustimmen (freiwilliger Informationsaustausch), zudem wird die Schweiz Amtshilfe bei Steuerbetrug «und dergleichen», nicht aber bei Steuerhinterziehung, leisten (Informationsaustausch auf Anfrage).
Vorerst Schutz für das Bankgeheimnis
Dieselben Elemente sollen die Basis bilden für Abkommen der EU mit Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino. Dies soll verhindern, dass die EU-Lösung durch Kapitalflucht umgangen wird. Das Quellensteuer-Arrangement erlaubt Staaten wie der Schweiz, Luxemburg und Österreich das Festhalten am Bankgeheimnis, das dem Informationsaustausch entgegensteht; künftige EU-Mitglieder können jedoch keine derartige Ausnahme beanspruchen. Die drei «dissidenten» EU-Mitglieder müssen zum automatischen Informationsaustausch übergehen, wenn und falls die Schweiz und die übrigen genannten Drittstaaten sowie die USA einen Austausch auf Anfrage auch bei Steuerhinterziehung leisten (Bezug auf das OECD-Musterabkommen 2002). Allerdings fordert das Ecofin-Protokoll die EU-Kommission auf, mit diesen Drittstaaten die Verhandlungen fortzusetzen, um auf den Informationsaustausch «als letztliches Ziel» zu drängen und bis Ende 2006 über den Fortschritt zu berichten. Dies steht in Widerspruch zur Überprüfungsklausel im Vertragsentwurf mit der Schweiz, die Konsultationen über substanzielle Änderungen erst nach der vollen Implementation, also nach Einführung der 35%igen Steuer im siebten Jahr, oder auf beidseitigen Wunsch vorsieht.
Der Abkommensentwurf enthält zudem in Art. 15 ein Zugeständnis an die Schweiz (Nullbesteuerung im Quellenstaat von grenzüberschreitend fliessenden Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen), das für Spanien nicht gilt; Madrid verhandelt darüber bilateral mit Bern. Italien und Portugal wurde hingegen trotz einschlägigen Gelüsten keine Ausnahme gewährt. Mit Verweis auf Art. 15 hatten einige Mitgliedstaaten bemängelt, es handle sich um ein gemischtes Abkommen, bei dem nicht nur die EU, sondern auch alle Mitgliedstaaten Vertragspartner wären. Dies hätte die Ratifikation erschwert. Der Ecofin zog sich mit der Erklärung aus der Affäre, wonach die Gemeinschaft keine alleinige Kompetenz in diesem Bereich habe, die Mitgliedstaaten aber ihre einschlägigen Kompetenzen ausnahmsweise und ohne Präzedenzwirkung nicht ausübten
Grünes Licht für den Vertragstext mit der Schweiz
Die EU-Finanzminister haben die Richtlinie über die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung definitiv verabschiedet, nachdem sie beim italienischen Milchquotenproblem einen Kompromiss erzielt haben. Damit ist auf EU-Seite auch der Entwurf für ein Zinssteuerabkommen mit der Schweiz unterschriftsreif.
Ht. Luxemburg, 3. Juni
Nach 14-jährigen Debatten hat der EU-Finanzministerrat (Ecofin) am Dienstag in Luxemburg den Richtlinienvorschlag zur Zinsbesteuerung einstimmig formell verabschiedet. Der Vorsitzende, der griechische Finanzminister Christodoulakis, sprach von einem «entscheidenden Durchbruch». Die Richtlinie regelt die Besteuerung von Zinserträgen, die natürliche Personen mit Steuerpflicht in der EU in einem anderen Mitgliedstaat erzielen. Das Ecofin-Protokoll hält zudem fest, dass der Entwurf für ein flankierendes Zinssteuerabkommen mit der Schweiz «das endgültige Angebot» bilde. Die EU ist also zur Paraphierung dieses Textes bereit, der im März im Grundsatz ausgehandelt und seither im Detail aufpoliert worden ist. Bern hat allerdings stets betont, ein Abschluss sei nur als Teil einer Gesamtlösung der laufenden bilateralen Verhandlungen mit Brüssel möglich. Derzeit gibt es bei den Dossiers «Schengen/Dublin» und Betrugsbekämpfung noch Probleme.
Eckpunkte der Zinsbesteuerung
Laut der EU-Zinsrichtlinie werden 12 Mitgliedstaaten voraussichtlich ab 1. Januar 2005 durch den automatischen Austausch von Informationen zwischen den Steuerämtern sicherstellen, dass Zinserträge im Steuersitzland des Anlegers besteuert werden. Belgien, Luxemburg und Österreich liefern vorerst keine Informationen, sondern erheben eine Quellensteuer, deren Einnahmen sie zu 75% an das Steuersitzland des Anlegers weiterleiten. Die Steuer wird in den ersten drei Jahren 15%, in den nächsten drei Jahren 20% und danach 35% betragen. Eine parallele Lösung in Form eines Steuerrückbehaltes von 15%, 20% und 35% mit Weiterleitung von 75% der Einnahmen sieht der Vertragsentwurf mit der Schweiz für jene Zinserträge vor, die EU-Bürger in der Schweiz erzielen. Anstelle des Steuerrückbehaltes kann der Bankkunde einer Meldung an seine Steuerbehörde zustimmen (freiwilliger Informationsaustausch), zudem wird die Schweiz Amtshilfe bei Steuerbetrug «und dergleichen», nicht aber bei Steuerhinterziehung, leisten (Informationsaustausch auf Anfrage).
Vorerst Schutz für das Bankgeheimnis
Dieselben Elemente sollen die Basis bilden für Abkommen der EU mit Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino. Dies soll verhindern, dass die EU-Lösung durch Kapitalflucht umgangen wird. Das Quellensteuer-Arrangement erlaubt Staaten wie der Schweiz, Luxemburg und Österreich das Festhalten am Bankgeheimnis, das dem Informationsaustausch entgegensteht; künftige EU-Mitglieder können jedoch keine derartige Ausnahme beanspruchen. Die drei «dissidenten» EU-Mitglieder müssen zum automatischen Informationsaustausch übergehen, wenn und falls die Schweiz und die übrigen genannten Drittstaaten sowie die USA einen Austausch auf Anfrage auch bei Steuerhinterziehung leisten (Bezug auf das OECD-Musterabkommen 2002). Allerdings fordert das Ecofin-Protokoll die EU-Kommission auf, mit diesen Drittstaaten die Verhandlungen fortzusetzen, um auf den Informationsaustausch «als letztliches Ziel» zu drängen und bis Ende 2006 über den Fortschritt zu berichten. Dies steht in Widerspruch zur Überprüfungsklausel im Vertragsentwurf mit der Schweiz, die Konsultationen über substanzielle Änderungen erst nach der vollen Implementation, also nach Einführung der 35%igen Steuer im siebten Jahr, oder auf beidseitigen Wunsch vorsieht.
Der Abkommensentwurf enthält zudem in Art. 15 ein Zugeständnis an die Schweiz (Nullbesteuerung im Quellenstaat von grenzüberschreitend fliessenden Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen), das für Spanien nicht gilt; Madrid verhandelt darüber bilateral mit Bern. Italien und Portugal wurde hingegen trotz einschlägigen Gelüsten keine Ausnahme gewährt. Mit Verweis auf Art. 15 hatten einige Mitgliedstaaten bemängelt, es handle sich um ein gemischtes Abkommen, bei dem nicht nur die EU, sondern auch alle Mitgliedstaaten Vertragspartner wären. Dies hätte die Ratifikation erschwert. Der Ecofin zog sich mit der Erklärung aus der Affäre, wonach die Gemeinschaft keine alleinige Kompetenz in diesem Bereich habe, die Mitgliedstaaten aber ihre einschlägigen Kompetenzen ausnahmsweise und ohne Präzedenzwirkung nicht ausübten
#12
In Österreich, Luxemburg hat das Bankgeheimnis Verfassungsrang. Es ist unvorstellbar , dass diese Länder wegen der EU oder wegen des Schulden Eichels ihre Verfassung ändern.
Ja aber während der Verhandlungen Zinsbesteuerung konnten diese Länder mit Hinweis auf die Schweiz ihr Bankgeheimnis verteidigen.
Wenn die Schweiz irgendwann in der EU ist, könnte die Problematik anders abgehandelt werden.
In Österreich, Luxemburg hat das Bankgeheimnis Verfassungsrang. Es ist unvorstellbar , dass diese Länder wegen der EU oder wegen des Schulden Eichels ihre Verfassung ändern.
Ja aber während der Verhandlungen Zinsbesteuerung konnten diese Länder mit Hinweis auf die Schweiz ihr Bankgeheimnis verteidigen.
Wenn die Schweiz irgendwann in der EU ist, könnte die Problematik anders abgehandelt werden.
Bankgeheimnis stösst gemäss Umfrage auf zunehmende Ablehnung
BERN - Das Bankgeheimnis wird von den Stimmberechtigten zunehmend abgelehnt. Noch 51 Prozent der Stimmberechtigten wollen es in der heutigen Form beibehalten, wie eine Umfrage des Eidg. Finanzdepartements (EFD) zeigt. Bei der Umfrage 2003 waren es noch 57 %.
32 % (30 %) möchten es auch bei Steuerhinterziehung und nicht nur bei Straftatbeständen aufheben. Ganz abgelehnt wird das Bankgeheimnis von 15 % (11 %).
Der Geltungsbereich des Bangeheimnisses war 65 % der Befragten bekannt. Das sind 3 % weniger als noch vor einem Jahr. Seit 2001 distanzierten sich die Stimmberechtigten zunehmend vom Bankgeheimnis, schrieb das EFD mit Bezug auf frühere Umfragen.
Wissenslücken ortet das EFD beim Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU. 8 Prozent (Vorjahr: 6 %) der Befragten war bekannt, dass die Zinsbesteuerung nur natürliche Personen betrifft und 24 % (29 %), dass lediglich EU-Bürger betroffen sind. 14 % (15 %) war bekannt, dass nur Zinserträge der Besteuerung unterliegen.
Dass die Steuerlast in der Schweiz kleiner ist als in der EU, weiss weiterhin nur rund jeder dritte Stimmberechtigte (32 %). 34 % (32 %) gingen fälschlicherweise von einer höheren Belastung aus, 25 % (24 %) glauben, dass die Steuerbelastung in der Schweiz und in der EU etwa gleich hoch ist.
271231 sep 04 www.swisspolitics.ch
BERN - Das Bankgeheimnis wird von den Stimmberechtigten zunehmend abgelehnt. Noch 51 Prozent der Stimmberechtigten wollen es in der heutigen Form beibehalten, wie eine Umfrage des Eidg. Finanzdepartements (EFD) zeigt. Bei der Umfrage 2003 waren es noch 57 %.
32 % (30 %) möchten es auch bei Steuerhinterziehung und nicht nur bei Straftatbeständen aufheben. Ganz abgelehnt wird das Bankgeheimnis von 15 % (11 %).
Der Geltungsbereich des Bangeheimnisses war 65 % der Befragten bekannt. Das sind 3 % weniger als noch vor einem Jahr. Seit 2001 distanzierten sich die Stimmberechtigten zunehmend vom Bankgeheimnis, schrieb das EFD mit Bezug auf frühere Umfragen.
Wissenslücken ortet das EFD beim Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU. 8 Prozent (Vorjahr: 6 %) der Befragten war bekannt, dass die Zinsbesteuerung nur natürliche Personen betrifft und 24 % (29 %), dass lediglich EU-Bürger betroffen sind. 14 % (15 %) war bekannt, dass nur Zinserträge der Besteuerung unterliegen.
Dass die Steuerlast in der Schweiz kleiner ist als in der EU, weiss weiterhin nur rund jeder dritte Stimmberechtigte (32 %). 34 % (32 %) gingen fälschlicherweise von einer höheren Belastung aus, 25 % (24 %) glauben, dass die Steuerbelastung in der Schweiz und in der EU etwa gleich hoch ist.
271231 sep 04 www.swisspolitics.ch
Nr.14
In der Schweiz hat das Bankgeheimnis Verfassungsrang; eine Änderung erfordert in der Schweiz eine Volksabstimmung;
Glaubt Du etwa , das die Mehrheit der Scheizer da zustimmen werden? Man kann ja schließlich träunen !
In der Schweiz hat das Bankgeheimnis Verfassungsrang; eine Änderung erfordert in der Schweiz eine Volksabstimmung;
Glaubt Du etwa , das die Mehrheit der Scheizer da zustimmen werden? Man kann ja schließlich träunen !
Zinsbesteuerung - na damit kann ich doch leben!
Solange die meine Dividenden und Speku-Gewinne in Ruhe lassen!
Oder hat von Euch jemand nennenswerte Zinseinkünfte?
Aldy
Solange die meine Dividenden und Speku-Gewinne in Ruhe lassen!
Oder hat von Euch jemand nennenswerte Zinseinkünfte?
Aldy
Es ist wie immer in diesen Fällen: es regen sich nur die Leute auf, die offenbar etwas zu verbergen haben....
...oder leute die es eben aus eigener kraft geschafft haben etwas aufn konto zu haben.
nicht so wie du pleiteheinz der nur auf kosten anderer lebt.
nicht so wie du pleiteheinz der nur auf kosten anderer lebt.
# 18
Hauptsächlich regen die Leute sich auf, die wollen, dass solche Neider wie du, ihnen nicht in die Bücher guckt. Das hat nichts damit zu tun, etwas ungesetzliches zu verbergen, sondern ganz einfach damit, dass solche Leute wie du, sofort neidisch werden, wenn andere Leute mehr haben.
Auch die Bürger des 3. Reiches hatten nichts zu verbergen. Außer, sie waren Juden, oder der Auffassnung, dass die Regierung eine Diktaktur ist, und gestürzt werden muss.
In einem totlalem Schnüffelstaat, bestimmt der Staat, was legitim ist, oder nicht. Jeder Abweichler wird verfolgt. Und es ist der Staat, der bestimmt, was regierungstreu ist, oder nicht.
Ein "guter Deutscher" hatte auch in 3. Reich nichts zu verbergen.
Mitglieder der "weißen Rose" aber schon.
genauso Mitglieder des militärischen Widerstandes.
Du willst doch nicht dem Staat die Entscheidung überlassen, was verborgen werden darf, und was nicht.
Hauptsächlich regen die Leute sich auf, die wollen, dass solche Neider wie du, ihnen nicht in die Bücher guckt. Das hat nichts damit zu tun, etwas ungesetzliches zu verbergen, sondern ganz einfach damit, dass solche Leute wie du, sofort neidisch werden, wenn andere Leute mehr haben.
Auch die Bürger des 3. Reiches hatten nichts zu verbergen. Außer, sie waren Juden, oder der Auffassnung, dass die Regierung eine Diktaktur ist, und gestürzt werden muss.
In einem totlalem Schnüffelstaat, bestimmt der Staat, was legitim ist, oder nicht. Jeder Abweichler wird verfolgt. Und es ist der Staat, der bestimmt, was regierungstreu ist, oder nicht.
Ein "guter Deutscher" hatte auch in 3. Reich nichts zu verbergen.
Mitglieder der "weißen Rose" aber schon.
genauso Mitglieder des militärischen Widerstandes.
Du willst doch nicht dem Staat die Entscheidung überlassen, was verborgen werden darf, und was nicht.
Schweiz in die EU?
Glaub ich nicht dran. Warum sollten sie?
Zinzbesteuerung ist auch ein Witz.
Eichel kann schon mal 0.0 Mrd. Extraeinkuenfte einbuchen, denn welcher Deutsche ist schon so daemlich und laesst sich sein im Ausland liegendes Schwarzgeld besteuern.
Da gibts genuegend andere Laender mit netten Banken.
Glaub ich nicht dran. Warum sollten sie?
Zinzbesteuerung ist auch ein Witz.
Eichel kann schon mal 0.0 Mrd. Extraeinkuenfte einbuchen, denn welcher Deutsche ist schon so daemlich und laesst sich sein im Ausland liegendes Schwarzgeld besteuern.
Da gibts genuegend andere Laender mit netten Banken.
"Dass die Steuerlast in der Schweiz kleiner ist als in der EU, weiss weiterhin nur rund jeder dritte Stimmberechtigte (32 %). 34 % (32 %) gingen fälschlicherweise von einer höheren Belastung aus, 25 % (24 %) glauben, dass die Steuerbelastung in der Schweiz und in der EU etwa gleich hoch ist."
Au weiha, sind doch dämlicher als vermutet!
Wer so blöd ist, der hat sicher auch keinen Schimmer, worauf der Wohlstand in der Schweiz eigentlich fußt.
Mir ist schon öfter aufgefallen, dass die Bedeutung des Bankgeheimnisses und der damit verbundenen Kapitalströme in die kleine Schweiz, vielen dort entweder nicht bewußt ist oder man dies einfach nicht zur Kenntnis nimt.
Dafür empfindet man halt die Paßkontrollen bei der Einreise nach Mallorca als lästig.....
Insbesondere die einfach strukturierten Gemüter sollten mal über die Konsequenzen nachdenken, die eine Aufweichung des Bankgeheimnisses für die Eidgenossen haben würde.
Andererseits glaube ich aber auch, dass hinter den Kulissen bereits seit geraumer Zeit mächtig Druck auf die Schweiz ausgeübt wird.
Au weiha, sind doch dämlicher als vermutet!
Wer so blöd ist, der hat sicher auch keinen Schimmer, worauf der Wohlstand in der Schweiz eigentlich fußt.
Mir ist schon öfter aufgefallen, dass die Bedeutung des Bankgeheimnisses und der damit verbundenen Kapitalströme in die kleine Schweiz, vielen dort entweder nicht bewußt ist oder man dies einfach nicht zur Kenntnis nimt.
Dafür empfindet man halt die Paßkontrollen bei der Einreise nach Mallorca als lästig.....
Insbesondere die einfach strukturierten Gemüter sollten mal über die Konsequenzen nachdenken, die eine Aufweichung des Bankgeheimnisses für die Eidgenossen haben würde.
Andererseits glaube ich aber auch, dass hinter den Kulissen bereits seit geraumer Zeit mächtig Druck auf die Schweiz ausgeübt wird.
#20....Solange sich Leute wie Connor ihre ganz persönlichen Vorteile davon versprechen, ist es ihnen egal, was der Staat unternimmt. Hauptsache, sie können so richtig schön davon profitieren. Möglichst ohne selbst einen Finger krumm zu machen. Mitläufer wie Connor fandest und findest du zu Hauf.
Hallo Leute,
hier versuchen die SPD und das verlogenen Bundesfinanzministerium mit ihre Lügenbeamten einen Krieg gegen die Schweiz anzuzetteln! Die Schweiz kann nicht der EU beitreten, weil ein Volkentscheidung mehrheitlich dagegen war! Das unsere Kommunisten Schröder, Fischer und Betonkopf Eichel eine demokratische Entscheidung des schweizerischen Volkers nicht abzeptieren liegt in der Natur dieser Gutmenschen die immer zu diktatorischen Aktionen neigen!
Der bilaterale Weg wurde gewählt, weil das Schweizer Volk es so beschlossen hat!
Und nicht weil Connor wie immer Unwahrheiten verbreitet!
hier versuchen die SPD und das verlogenen Bundesfinanzministerium mit ihre Lügenbeamten einen Krieg gegen die Schweiz anzuzetteln! Die Schweiz kann nicht der EU beitreten, weil ein Volkentscheidung mehrheitlich dagegen war! Das unsere Kommunisten Schröder, Fischer und Betonkopf Eichel eine demokratische Entscheidung des schweizerischen Volkers nicht abzeptieren liegt in der Natur dieser Gutmenschen die immer zu diktatorischen Aktionen neigen!
Der bilaterale Weg wurde gewählt, weil das Schweizer Volk es so beschlossen hat!
Und nicht weil Connor wie immer Unwahrheiten verbreitet!
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