Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 4191)
eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
neuester Beitrag 23.05.24 18:39:47 von
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Oh Gott, meine Eltern geraten dann auch in Anlagenotstand, da haben wir noch 2 Bausparverträge laufen mit über 4% Zinsen. Ich kann mich jetzt schon drauf einstellen das die Fragen kommen wohin mit dem Geld
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.373.219 von Aliberto am 21.02.17 16:14:35
stimmt, von der Seite habe ich das auch noch nicht betrachtet.
Zitat von Aliberto: Durch dieses Urteil und die Kündigungen wird es natürlich eine extrem negative Presse für alle Bausparkassen geben und gerade in der heutigen Zeit schließen ja sehr sehr viele Kunden einen Bausparvertrag ab, um sich so die extrem niedrigen Darlehenszinsen für die Zukunft zu sichern (frei nach dem Motto, warum sollte man sein Geld für z.B. "nur" 0,3% auf einem Tages- oder Festgeldkonto bei einer Bank anlegen, da kann man auch direkt einen Bausparvertrag mit evtl. "nur" 0,1% Guthabenzins plus einem Darlehensanspruch mit festgeschriebenem niedrigem Darlehenszinssatz machen).
Diese Personengruppe muss sich nach dem Urteil nun aber ganz klar auch mal die Frage stellen, ob die Bausparkassen zukünftig nicht evtl. auch zuteilungsreife Bausparverträge mit niedrigen Darlehenszinssätzen kündigen dürfen, wenn die Zuteilungsreife einen gewissen Zeitraum überschreitet (3 Jahre, 5 Jahre oder 10 Jahre)?? Dies würde bzw. wird den Absatz von Bausparverträgen ja dann extrem belasten.
stimmt, von der Seite habe ich das auch noch nicht betrachtet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.372.688 von Wertefinder1 am 21.02.17 15:28:14
M.M.n. hat dieses Urteil eine positive und eine negative Auswirkung für alle Bausparkassen.
Positiv:
Die Bausparkassen können nun alle alten Bausparverträge mit hohen Guthabenzinsen und Zuteilungsreife seit mindestens 10 Jahren (evtl. auch kürzer...hier wird es mit Sicherheit auch noch andere Verfahren geben) nun kündigen und so hohe Einsparungen im Zinsbereich heben. Bausparverträge als Geldanlage haben damit ausgedient und dies sollte ja eigentlich auch nicht der ursprüngliche Sinn eines Bausparvertrages sein.
Negativ:
Durch dieses Urteil und die Kündigungen wird es natürlich eine extrem negative Presse für alle Bausparkassen geben und gerade in der heutigen Zeit schließen ja sehr sehr viele Kunden einen Bausparvertrag ab, um sich so die extrem niedrigen Darlehenszinsen für die Zukunft zu sichern (frei nach dem Motto, warum sollte man sein Geld für z.B. "nur" 0,3% auf einem Tages- oder Festgeldkonto bei einer Bank anlegen, da kann man auch direkt einen Bausparvertrag mit evtl. "nur" 0,1% Guthabenzins plus einem Darlehensanspruch mit festgeschriebenem niedrigem Darlehenszinssatz machen).
Diese Personengruppe muss sich nach dem Urteil nun aber ganz klar auch mal die Frage stellen, ob die Bausparkassen zukünftig nicht evtl. auch zuteilungsreife Bausparverträge mit niedrigen Darlehenszinssätzen kündigen dürfen, wenn die Zuteilungsreife einen gewissen Zeitraum überschreitet (3 Jahre, 5 Jahre oder 10 Jahre)?? Dies würde bzw. wird den Absatz von Bausparverträgen ja dann extrem belasten.
BGH: Bausparkassen dürfen Bausparverträge nach zehn Jahren kündigen
"Aber ich bin nicht in der Lage einzuschätzen, ob das jetzt geeignet ist, das theoretisch gesehene Potential in der Wüstenrot & Württembergische-Aktie zu heben. Denn der Wert leidet ja auch so unter der Zinsmarge, der geringen Dividendenquote, den Anteilsverhältnissen und was weiss ich noch. Ganz schwieriger Titel meiner Meinung nach."...........M.M.n. hat dieses Urteil eine positive und eine negative Auswirkung für alle Bausparkassen.
Positiv:
Die Bausparkassen können nun alle alten Bausparverträge mit hohen Guthabenzinsen und Zuteilungsreife seit mindestens 10 Jahren (evtl. auch kürzer...hier wird es mit Sicherheit auch noch andere Verfahren geben) nun kündigen und so hohe Einsparungen im Zinsbereich heben. Bausparverträge als Geldanlage haben damit ausgedient und dies sollte ja eigentlich auch nicht der ursprüngliche Sinn eines Bausparvertrages sein.
Negativ:
Durch dieses Urteil und die Kündigungen wird es natürlich eine extrem negative Presse für alle Bausparkassen geben und gerade in der heutigen Zeit schließen ja sehr sehr viele Kunden einen Bausparvertrag ab, um sich so die extrem niedrigen Darlehenszinsen für die Zukunft zu sichern (frei nach dem Motto, warum sollte man sein Geld für z.B. "nur" 0,3% auf einem Tages- oder Festgeldkonto bei einer Bank anlegen, da kann man auch direkt einen Bausparvertrag mit evtl. "nur" 0,1% Guthabenzins plus einem Darlehensanspruch mit festgeschriebenem niedrigem Darlehenszinssatz machen).
Diese Personengruppe muss sich nach dem Urteil nun aber ganz klar auch mal die Frage stellen, ob die Bausparkassen zukünftig nicht evtl. auch zuteilungsreife Bausparverträge mit niedrigen Darlehenszinssätzen kündigen dürfen, wenn die Zuteilungsreife einen gewissen Zeitraum überschreitet (3 Jahre, 5 Jahre oder 10 Jahre)?? Dies würde bzw. wird den Absatz von Bausparverträgen ja dann extrem belasten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.372.688 von Wertefinder1 am 21.02.17 15:28:14Alte Bausparverträge sind ja nur ein Verlustbringer. Da wären dann noch Lebensversicherungen und Sparpläne zur Altersversorgung mit zu hohen Garantieverzinsungen. Um deutsche Banken und Versicherungen mache ich einen grossen Bogen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.372.688 von Wertefinder1 am 21.02.17 15:28:14
und fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in bestimmten Jahren genau wie bei den Banken.
Zitat von Wertefinder1: Aber ich bin nicht in der Lage einzuschätzen, ob das jetzt geeignet ist, das theoretisch gesehene Potential in der Wüstenrot & Württembergische-Aktie zu heben. Denn der Wert leidet ja auch so unter der Zinsmarge, der geringen Dividendenquote, den Anteilsverhältnissen und was weiss ich noch.
und fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in bestimmten Jahren genau wie bei den Banken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.371.740 von Rainolaus am 21.02.17 13:30:25naja, auch bei petrowelt steht natürlich erstmal "Öl" drauf,
obwohl der Wert ja erstmal gar nicht direkt von steigenden Ölpreisen profitiert,
aber generell könnte der Öl Sektor in 2017 ein richtiges Comeback feieren,
in solch einer engen Range wie die letzten Wochen bewegte sich der Ölpreis das letzte mal vor 13 Jahren stand gestern in einem Bericht,
sprich er hat sich nun mal richtig stabilisiert;
gelingt in nächster Zeit sogar der Ausbruch könnten wir schnell auch die 60 Dollar sehen,
obwohl der Wert ja erstmal gar nicht direkt von steigenden Ölpreisen profitiert,
aber generell könnte der Öl Sektor in 2017 ein richtiges Comeback feieren,
in solch einer engen Range wie die letzten Wochen bewegte sich der Ölpreis das letzte mal vor 13 Jahren stand gestern in einem Bericht,
sprich er hat sich nun mal richtig stabilisiert;
gelingt in nächster Zeit sogar der Ausbruch könnten wir schnell auch die 60 Dollar sehen,
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.372.604 von Wertefinder1 am 21.02.17 15:21:02Aber ich bin nicht in der Lage einzuschätzen, ob das jetzt geeignet ist, das theoretisch gesehene Potential in der Wüstenrot & Württembergische-Aktie zu heben. Denn der Wert leidet ja auch so unter der Zinsmarge, der geringen Dividendenquote, den Anteilsverhältnissen und was weiss ich noch. Ganz schwieriger Titel meiner Meinung nach.
DJ BGH: Bausparkassen dürfen Bausparverträge nach zehn Jahren kündigen
KARLSRUHE (AFP)--Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Fall der Bausparkasse Wüstenrot grundsätzlich. Damit machte das Gericht die Hoffnung von hunderttausenden Bausparern auf weiter hohe Zinsen durch ihre Altverträge zunichte.
KARLSRUHE (AFP)--Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Fall der Bausparkasse Wüstenrot grundsätzlich. Damit machte das Gericht die Hoffnung von hunderttausenden Bausparern auf weiter hohe Zinsen durch ihre Altverträge zunichte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.372.316 von Wertefinder1 am 21.02.17 14:40:36
Besonders gut gefällt mir dieser Satz in der Meldung:
"Um die operative Kontinuität zu gewährleisten, wird Herr Lewandowski über seine Aufsichtsratstätigkeit hinaus weiterhin eng in das operative Geschäft eingebunden sein."
Nönönö, so funktioniert das deutsche Aktiengesetz nicht. Um den Laden sollte man einen Bogen machen.
Zitat von Wertefinder1: Boah ey: Wahnsinnsmitteilung heute - das wird alle BVB-Fans freuen:
Lewandoswki tritt mit sofortiger Wirkung als Offensivakteur der ersten Reihe ab und wechselt in den Aufsichtsrat seines Vereins!
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-02/39983284…
PS: Ich wollte auch mal eine postfaktische Fake-News verbreiten.
Besonders gut gefällt mir dieser Satz in der Meldung:
"Um die operative Kontinuität zu gewährleisten, wird Herr Lewandowski über seine Aufsichtsratstätigkeit hinaus weiterhin eng in das operative Geschäft eingebunden sein."
Nönönö, so funktioniert das deutsche Aktiengesetz nicht. Um den Laden sollte man einen Bogen machen.
Boah ey: Wahnsinnsmitteilung heute - das wird alle BVB-Fans freuen:
Lewandoswki tritt mit sofortiger Wirkung als Offensivakteur der ersten Reihe ab und wechselt in den Aufsichtsrat seines Vereins!
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-02/39983284…
PS: Ich wollte auch mal eine postfaktische Fake-News verbreiten.
Lewandoswki tritt mit sofortiger Wirkung als Offensivakteur der ersten Reihe ab und wechselt in den Aufsichtsrat seines Vereins!
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-02/39983284…
PS: Ich wollte auch mal eine postfaktische Fake-News verbreiten.