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    Aachen&Müncher Berufsunfähigkeitsversicherung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.05 19:12:57 von
    neuester Beitrag 22.01.05 13:10:30 von
    Beiträge: 66
    ID: 941.827
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      Avatar
      schrieb am 08.01.05 19:12:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Aachen&Müncher zu empfehlen ?

      Welche Überschussbeteiligung ist zu empfehlen Beitragsanrechnung oder doch fondsgebunden.

      Bei dieser Versicherung bekommt man doch noch was raus wenn man nicht Berufsunfähig wird ?

      Wie kann ich online ein Angebot anfordern.
      Avatar
      schrieb am 08.01.05 19:46:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn schon die Aachener Maffia, dann geh zur Tochter, cosmosdirekt, günstiger und online abrufbar.:lick:
      Avatar
      schrieb am 08.01.05 19:47:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Keine Ahnung ob du Angebote von AM online bekommst.

      Ich selber habe vor kurzem genau hier eine BU abgeschlossen, bei der die Überschüsse angelegt werden und man nach Ende der Laufzeit noch ein paar Tausender zurückbekommt.

      Generell gibt es KEINE gute Berufsunfähigkeitsversicherung, weil zahlen will im Fall der Fälle keine Versicherung. Die meisten Fälle die später zu Gericht gehen sind deshalb wohl auch bei Direktversicherern wie Cosmos.

      Habe mich mehere Monate mit dem Thema auseinandergesetzt bevor ich abgeschlossen habe. Mein Tip:
      Entweder die BU von A&M wo Du noch was rausbekommst oder von der Volksfürsorge.
      Avatar
      schrieb am 08.01.05 19:49:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Cosmos ist keine Tochter von Aachener!

      Es ist vielmer so, daß beide Unternehmen zu Generali gehören!
      Avatar
      schrieb am 08.01.05 20:00:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wobei ich zur Cosmos noch sagen möchte:
      Gaga-Versicherungen wie Privathaftpflicht und Unfall habe ich auch dort abgeschlossen. Aber beim sensibelsten Thema BU sollte man kein unnötiges Risiko eingehen. Ist zumindest meine Meinung.

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      Avatar
      schrieb am 08.01.05 20:05:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Cosmos zählt zum AMB-Generali-Konzern wie Thuringia, Volksfürsorge, Central, Advocard und Badenia. Zum Thema BU - Versicherung folgendes: Cosmos bietet maximal 35 Jahre Dauer bzw. Endalter 60 an. Was macht ein 20-jähriger Antragsteller, der mit 35 BU wird? Er kann maximal bis zum 55. Lebensjahr BU-Rente erhalten. Und dann? Hartz IV. Anders bei AM und Volksfürsorge. BUZ-Versicherung bis 65 möglich, wenn gesund und je nach Beruf. Immer darauf achten: Verzicht auf abstrakte Verweisungsklausel. Gesundheitsfragen 5 Jahre zurück bei Volksfürsorge, 10 Jahre zurück bei AM. Viel Erfolg bei der Suche nach dem richtigen Partner. Gruß Blanca :kiss:
      Avatar
      schrieb am 08.01.05 20:15:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ist eigentlich die fondsgebunden besser als die Beitragsanrechnung.

      Der Netto Beitrag ist ja bei der fondsgebunden höher.

      Wenn man Berufsunfähig wird enthält man von keiner eine Abschlußzahlung mehr auch nicht wenn die fondsgebunde sehr hohe Gewinne erziehlt.

      Das heißt wohl sollte man Berufsunfähig werden ist die Beitragsanrechnung besser, sollte man keine Benötigen ist die fondsgebunde besser
      Avatar
      schrieb am 08.01.05 20:20:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Meine Empfehlung: Wähle die Variante Beitragskürzung. Fondsparen separat wenn Du willst. Bei Beitragskürzung kannst Du für gleichen Beitrag wie beim Brutto mehr Leistung versichern. Blanca :kiss:
      Avatar
      schrieb am 08.01.05 22:05:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Blanca

      Ich habe vor kurzem eine BU bei AM abgeschlossen. Gesundheitsfragen waren aber nur 5 Jahre nicht 10.
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 01:16:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich kann Blanca nur zustimmen..
      Wähle Beitragsverechnung, und leg den Rest lieber selbständig an..
      Der Preis der reinen BU ist immer der gleiche,
      ob man nun extra mehr bezahlt für den Fond oder es lieber
      gleich selbständig anlegt.
      Ausserdem gibt es wirklich noch bessere Anbieter als
      AM/Cosmos oder Generali...
      lass dich von nem unabhängigen beraten, je nach Berufsgruppe liegen da Welter zwischen...
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 08:03:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Im aktuellen BU-Ranking 2004 von M&M liegen folgende Versicherer bei der Bewertung BU-Bedingungen zur selbstständigen BU-Versicherung vorne(nur mal die ersten sieben genannt):
      Volkswohlbund
      Axa
      Gerling
      AML
      ARAG
      Berlinische
      LV 1871 Golden
      Schlusslichter sind(auch wieder auf die letzten sieben begrenzt):
      LV von 1871
      WWK
      Deutscher Ring
      Assecura
      VPV
      Volksfürsorge
      Victoria
      "9" 5 Jahre sind inzwischen bei der Frage "Verjährung der Anzeigepflichtverletzung" völlig normal. Bei dieser Frage haben übrigens alle getesteten Versicherer mit der Note "günstig" abgeschnitten, bis auf die PAX, die hier nur auf ein "Standard" in der Benotung kam.
      Wer indivuduelle Fragen hat, oder eine persönliche Berechung benötigt, gerne per Boardmail!
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 12:16:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      bei der BU geht es nicht um - die ist besser, die ist schlechter.

      Die Finanztesturteile sind nur so gut, wie die Kriterien, und die lassen doch zu wünschen übrig bzw. sind interpretationsbedürftig.

      Wer eine BU ohne einen qualifizierten Versicherungsmakler abschließt, z.B. Online und selbst, der macht einen Fehler.

      Die A+M ist in einigen Fällen geeignet, Cosmos grundsätzlich nicht. Noch besser ist Dialog - ebenfalls ein Generali Unternehmen.

      Bevor ich die Frage des Unternehmens kläre, müssten ersteinmal die Gesundheitsangaben auf den Tisch und ein paar Fakten mehr über die Zielsetzung und den persönlichen Hintergrund.

      Bei Arbeitnehmern und Selbstständigen, die wirklich selbst arbeiten, ist der Übergang von Krankengeld zu BU sehr viel wichtiger als andere Punkte!
      Beim Unternehmer spielt Verweisung kaum eine Rolle!
      Bei freien Berufen ist insbesondere die Position der Berufsdefinition auch in der Nachprüfung wichtig!
      etc., etc.,

      Die Verträöge sind nicht vergleichbar im Sinne eines Tests, sondern unterschiedlich! Nicht besser oder schlechter, sondern anders.

      Gute BU Versicherer bzw. Versicherer mit einzelnen guten Produkten und einer mindestens akzeptablen Solvabilität sind Condor, Dialog, LV1871, Alte Leipziger, Pax, SwissLife, DANV, HamburgMannheimer, Universa, Continentale, A+M, Stuttgarter.

      Und dies ist bitte nicht generell zu verstehen, sondern in Bezug auf bestimmte Vorerkrankungen, Krankengeschichten, dem Berufsstatus, eigener Prioritäten des Kunden, dem Risikoträger der Krankenversicherung, etc.

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 14:00:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      Und wo liegt die Aachener im Rating für 2004 ?

      Ist es sinnvoll bei der BU eine Versicherungsdauer bis 60 und eine Leistungsdauer bis 65 zu nehmen, oder reicht auch 60/60.
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 14:02:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      bis 65 ist wahrscheinlich ohne unbezahlbar von den beiträgen her
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 14:23:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo Leistungsdauer auf Endalter 65 kostet ca. 100% mehr als auf Endalter 60!

      Die Reduzierung der Risikodauer bringt da nur ein wenig Entlastung!

      Geht es hier um den preis oder um die Sicherheit?

      Woher kommt den der Preisunterschied. Alle BU Fälle, die mit 60 noch bestehen dauern mindestens 60 Monate länger (aus icht des Versicherers). Kündigen kann ich immer noch. Alternativ die Altersversorgung auf Endalter 60 sicher stellen.

      Bei jungen Menschen sollte sogar lebenslange Dauer der BU leistung vereinbart werden, weil sie sonst ab 60 oder 65 Sozialfälle sind!

      Viele GRüße
      CreInPhan

      P.S.: Speltach - AML ist AachenerMünchenerLeben! Und das morgen&morgen rating hat ebenfalls keine Aussagekraft! Es gibt dort keinen 1. Platz!
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 15:10:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      Also, das Ranking von 2004 von M&M weißt 23 Fragen zur Berufunfähigkeit aus. Von der "50%-Klausel" bis zu "Verzicht auf konkrete Verweisung". Alle diese Fragen sind als für den Versicherungsnehmer "günstig", "Standard", "ungünstig" oder "ohne Bewertung" beurteilt worden. Und in diesem Ranking führt eben der Volkswohlbund mit 15 günstig, 5 Standard, 0 ungünstig und 3 ohne Bewertung. Insofern gibt es da schon einen "Spitzenplatz". Das Ranking ist als Anhalt für den geneigten Versicherungsnehmer sehr gut zu verwenden. Zu den einzelnen Versicherern sollte man noch sagen, das z.B. Cosmos nicht mit Maklern zusammenarbeitet und andererseits z.B. Dialog und LV1871 sich auf die Zusammenarbeit mit Maklern spezialisiert haben
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 17:58:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wie wurden die AXA und die Aachener beurteilt ?

      Die beiden sind relativ günstig.
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 19:50:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo,

      die Aussagen von morgen&morgen sind teilweise falsch. Es sind die Antworten auf Fragebögen - und einige Gesellschaften antworten sehr geschickt!

      Das reine Abzählen von Platzierungen oder Bewertungen bringt gar nichts. Die Punkte haben schon unterschiedliche wertigkeiten, die dann noch von kunde zu Kunde abweichen können.

      Die AXA taucht in morgen&morgen z.B. nur mit dem Bonusmodell auf, nicht mit der Sofortverrechnung.

      Die Aachener Münchener wird bei kfm. Angestellten mit der BG 1 geführt, obwohl die AM diese BG nur ab bestimmten Einkommen und bei Personlaverantwortung rausgibt.

      Ich persönliche habe 30 Punkte, und davon sind mehr als 5 nicht bei morgen&morgen aufgelistet.

      Die konkrete Verweisung ist z.B. nur bei bestimmten Berufen von Bedeutung und wird letztendlich nur von einem Versicherer im weitesten Sinne gegeben!

      Völlig vernachlässigt wird die Thematik - Ende Krankengeld wegen BU! Das bedeutet nämlich noch lange nicht, dass die BU, die der Krankenversicherer bestätigt, ausreicht um die Anerkennung der BU-Versicherung zu erhalten.

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 12.01.05 17:16:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      Gibt es eigentlich irgentwelche Schletchte erfahrungen mit der Aachener oder AXA
      Avatar
      schrieb am 12.01.05 23:23:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Schlechte erfahrungen gibt es bestimmt , dennoch gelten beide als gute BU Versicherer mit guten Bedingungen und ner niedrigen Prozessquote ( zumindest die a+m, axa weis ich nicht).
      Gruß
      wuschel 1
      Avatar
      schrieb am 12.01.05 23:32:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      @all

      Ich klinke mich mal in das Thema ein. Seit 10 Jahren bin ich als Finanzberater tätig, seit 4 Jahren als unabhängiger Makler. Bisher hatte ich drei BU-Fälle bei meinen betreuten Kunden.

      Betroffen waren

      zwei Ärzte
      eine Angestellte
      (und BU lag in allen Fällen wirklich vor)


      Problemlos geleistet haben:

      Alte Leipziger
      Mannheimer (jetzt Protektor)
      Gerling

      Auch von LV 1871 und Swiss Life habei ich bisher nur Positives gehört.


      Miserable Erfahrungen (beim Arzt und bei der Angestellten - hier Stichwort Beraterhaftung, falsche Aussagen vom Innendienst (mehrfach), weitere zeitliche Verzögerung etc etc.)) hatte ich mit

      MLP

      Dem Vorstandsvorsitzenden von MLP liegt der akutelle Fall vor. Wir können das gerne öffentlich machen.


      speltach, CreinPhan liegt richtig: Suche Dir einen fähigen und unabhängigen Makler und lasse Dich richtig beraten. Schließe dann auch über ihn ab, denn die richtige Leistung hat ein Berater erst im Schadensfall zu erbringen. Der Berater sollte demnach an Dir langfristig interessiert sein!

      Einen schönen Abend wünsche ich!
      Avatar
      schrieb am 13.01.05 07:02:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      Da gab es einen interessanten Fernsehbericht. Getestet wurden Beratungsgespräche von Vertretern verschiedener Gesellschaften wie Allianz, Hamburg-Mannheimer, Aachener+Münchener, Volksfürsorge sowie einem unabhängigen Finanzberater. Urteil über die Beratungsqualität: Der angebl. unabhängige Finanzberater erhielt ein vernichtendes Urteil. Auch Allianz,A+M,H-M konnten bei der Qualität ihrer Beratungsgespräche nicht überzeugen. Das alles mag Zufall gewesen sein. Aber es wirft doch ein Licht auf angeblich unabhängige Berater. Sehr häufig ist es so, dass langjährig bei einer Gesellschaft tätige Vertreter durch entsprechende Fachschulungen eine bessere Beratung durchführen, weil sie die entsprechende Erfahrung haben. Und von diesen gibt es bei fast allen Gesellschaften. Von verschieden Leuten verschiedener Gesellschaften würde ich mir Beratung zukommen lassen, dann meine Entscheidung selbst treffen. So hab ich es gemacht. Blanca :kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 13.01.05 10:29:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22:
      abhängig oder unabhängig!! du willst doch dass die versicherung auch zahlt. wenn ein allianzvertreter dir eine versicherung mit einer hohen prämie verkauft, ist dass allemal besser als wenn ein unabhängiger berater dir eine wald und wiesen versicherung vermittelt mit günstiger prämie, die dann aber nicht zahlt. schau dir mal die prozessquoten der versicherer an, dann wird´s vielleicht deutlicher.
      Avatar
      schrieb am 13.01.05 11:14:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      22
      Bist Du ganz sicher, dass Du meinen Beitrag richtig gelesen hast ? Blanca :kiss:
      Avatar
      schrieb am 13.01.05 11:50:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      wollte damit nur zum ausdruck bringen, dass die "beratungsleistung" wohl kaum dass entscheidende kriterium bei einer buv ist. es gibt nur zwei punkte die wirklich entscheidend sind: 1. ist der kunde ehrlich bei den gesundheitsfragen 2. zahlt die gesellschaft. alles andere ist nicht bewertbar.
      Avatar
      schrieb am 13.01.05 19:36:33
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo,

      und bei AX waere dann noch die betriebswirtschaftliche Lage anzusprechen. BU ist im Leistungsfall eine Kapitalversicherung / da ist Solvabilitaet schon von Bedeutung!

      Viele Gre
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 13.01.05 23:49:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      Achso - nicht aufgepasst - der voherige Beitrag war auf #20! Das jetzige auf die letzten: # 21 bis 25!

      Aber einmal im Ernst: Glaubt Ihr wirklich, dass ein Versicherungsvertreter im Leistungsfall irgendeinen Einfluss hat. Das er, nachdem die provision für den Vertrag verdient ist, ein Interesse an der beratungsleistung hat.

      Der unabhängige Finanzberater, der getestet wurde, war kein Versicherungsmakler sondern Strukki! ich gebe Euch recht, dass ein Versicherungsvertreter einer großen Gesellschaft i.d.R. einem Strukki vorgezogen werden soll.

      Das Makler seltener geschult werden ist nicht richtig. DSie Haftung läst die Schulungsaktivitäten aus.

      Und dahool, das sind keine Wald und Wiesen Versicherer. Das sind sehr namhafte Gesellschaften und i.d.R. VVaG`s!

      Das entscheidende ist, dass die Versicherung leistet, sagst Du - richtig - und da gibt es ja ein paar Unterschiede in den bedingungen und das Risiko (Gesundheitsfragen) muss ja auch ausgeschrieben werden, damit ein vernünftiger Vertrag zustandekommt. Meine Mandanten sind zu über 70% nicht 100%ig gesund! Das ist teilweise sehr schwierig mit den heutigen Volkskrankheiten eine gescheite Annahmekondition zu erhalten. Und in dem Punkt - Genauigkeit der Antworten auf die Gesundheitsfragen - sind wir uns ja auch einig.

      Übrigens ist die Klagequote der Direktversicherer ja auch aus dem Grund so hoch, weil sie wissen, dass die Gesundheitsfragen von Laien und daher oft unvollständig beantwortet wurden.

      Beratung tut sehr wohl not - und die Wahl der richtigen Versicherung ist nicht leicht. Zugegebenermaßen: 70% der vermittler 8wenn nicht noch mehr) sind mit dem Thema BU überfordert. Aber das sind weniger als beim Thema PKV!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 15.01.05 16:02:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      Welche Dynamik Möglichkeiten gibt es bei der AXA und der Aachener Müncher. Ab welchem Prozenzsatz fängt diese pro Jahr an.

      Wenn die mindest Dynamik z.B 3% beträgt, kann ich dann z.B diese nur jedes 2 oder auch 3 Jahr mitmachen daß anstatt eine erhöung um 9% in 3 Jahren nur eine Erhöung um 3% anfällt.
      Avatar
      schrieb am 15.01.05 18:37:34
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo,

      jede erdenkliche Form. Steht alles in den Bedingungen geregelt. Schicken lassen und lesen.

      3*3% sind nicht 9% sondern 9,27%, wenn immer vom Ausangsbeitrag.

      Du kannst mit denen fast alles vereinbaren!

      Viele Grüße
      Thorulf Müller
      Versicherungsmakler
      Avatar
      schrieb am 15.01.05 18:48:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      P.S.:

      Du bist hier aber trotzdem nicht auf der richtigen Veranstaltung - bei der Auswahl der Gesellschaften.

      Das ist zweite Wahl!
      Avatar
      schrieb am 15.01.05 20:16:43
      Beitrag Nr. 31 ()
      Was meinst du mit
      Du bist hier aber trotzdem nicht auf der richtigen Veranstaltung - bei der Auswahl der Gesellschaften.

      Das ist zweite Wahl!

      Soll das heißen, daß das Forum für die Auswahl nur 2te Wahl ist, Versicherungsmakler klar besser.
      Avatar
      schrieb am 15.01.05 22:56:52
      Beitrag Nr. 32 ()
      Cre ist der Gott der Versicherungsmakler.
      Deßhalb hab ich auch mindestens 25 Einladungen zu seinen Seminaren bekommen.

      Und nachdem unser Gott gesprochen hat, können AM und AXA dichtmachen - sind ja nur zweite Wahl bei der BU.

      Mist, warum gibt es beim Firefox keine Smilieleiste??
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 02:13:30
      Beitrag Nr. 33 ()
      Na nun kann ich doch nicht länger ruhig bleiben zu dem was
      ich hier so lese.
      Ist die Gesellschft x oder die y für mich gut u.s.w.
      1. Last Euch von nen vernünftigen Makler beraten.
      2.Für jedem Beruf das heist die konkrete ausgeübte Tätigkeit
      hat in der Regel ein anderer Versicherer die Nase vorn.
      Kleines Beispiel gefällig: Zum Bsp. Beruf Ver-und Endsorger
      hat 3 verschiedene Tätigkeitsbereiche:Trinkwasser,Kläranlage,Müllendsorgung.
      Versichert sich der Herr nur als Ver-und Endsorger arbeitet aber als Klärwärter und wird da z.Bsp. auf Grund von Unverträglichkeiten gegen bestimmte Abwasserstoffe BU, kann er immer noch in der Trinkwasserversorgung voll arbeiten.
      Die konkrete Tätigkeit wurde ja nicht angegeben,nur der Beruf.
      Zahlt die BU ??????????????
      Klar hat sich dieser Herr von xy angeblich gut beraten lassen
      und sich mit seinen Beruf Ver-und Endsorger versichern lassen,
      weil es bei der Gesellschaft x so ne günstigere Prämie gab als beim Berufsbild Klärwärter.
      Woher soll er es auch wissen, hatte ja nen tollen Berater.
      Beim Berufsbild Klärwärter hätte aber Gesellschaft y die bessere Prämie gehabt und der Herr könnte in Ruhe schlafen.

      3. Bedigungen: Mittlerweile gibt es auf Grund des seit mehreren Jahren laufenden Bedingungswettstreites bei den meisten Gesellschaften besser Bedingungen als noch vor Jahren. Die genauen Bedürfnisse können hier nur in einen
      individuellen Gespräch zwischen Kunden und Makler im Preis-Leistungsverhältnis festgelegt werden.
      Bsp.: gelernter Bäcker, arbeitet als Bäcker und hat nichts anderes gelernt. Wozu braucht der Mann eigendlich nen abstrakten Verweisungsvericht,auf welche Tätigkeit will man den verweisen ?????
      Bsp.Selbstständige mit mehreren Angestellten, was ist mit der Umstrukturierung des Arbeitsplatzes ????? Wäre hier nicht u.U. ne EU mit Dread Disease sinnvoller gewesen.u.s.w.
      Bsp.Signal/Iduna Standard SBU ist billig bei vielen hohen Berufsgruppen hat auch abstrakten Verweisungsverzicht,
      toll, aber 2 Jahre Prognosezeitraum,welcher Arzt gibt ne 2 Jahres BU Prognose,da muß man in der Regel schon EU sein.

      u.s.w.

      Das alles soll nur mal aufzeigen das beim Thema BU ne vernünftige Beratung unumgänglich ist. 5 Sterne,3F,Warentest,M&M u.s.w. sind nur Mitendscheidungshilfen, ersetzen aber in keinen Fall ne
      vernünftige Beratung durch nen freien unabhängigen Berater.
      Und der kann auch nicht von Luft leben,soviel zum Thema
      Billig haben will und wenns geht Provisionsfrei.
      Wer das will soll doch selbst fummeln und dann nicht jammern wenn es in die Hose geht.
      Ein gutes Brot vom Bäcker bekommt man auch nicht zum Materialpreis, wer das will soll sich Mehl und Hefe kaufen
      und selbst backen, mal sehen was rauskommt.

      In diesen Sinne plapla
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 02:57:06
      Beitrag Nr. 34 ()
      @32: Der Typ schwebt so weit an der realität vorbei, dass es schon nicht mehr lustig ist. besonders interessant war, dass er von sept.-dez. stündlich bei wo. kommentare abgegeben hat, alle welt zieht sich im kv bereich in der zeit 1-2 jahresgehälter rein und er hat nichts zu tun.:laugh::laugh::laugh: der liebe gott hat nichts zu tun :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 17:38:36
      Beitrag Nr. 35 ()
      @interna,

      haben Deine Ärzte auch zusätzlich eine BU vom Versorgungswerk erhalten ? Bei welchen BU Gründen ?

      Die BU Ansprüche, die von den Versorgungswerken bescheinigt werden sind schon teilweise recht hoch.
      Meine Frau hatte nach dem Arzt im Praktikum einen höheren Anspruch als ihr letztes Nettogehalt !!!

      MLP sagt immer, dass die Bedingungen dafür sehr hart sind, um sie zu erlangen und als ob man eher sterben muss, bevor man eine BU ausgezahlt bekommt. Mich würde mal die Realität interessieren.

      (Bitte nicht falsch verstehen, ich habe auch noch eine selbstständige BU Versicherung bei der LV1871 und bin bisher vom Preis und Bedingungen sehr zufrieden. Aber ich habe auch grundsätzlich etwas gegen Überversicherungen, und was einige Kollegen da für eine BUV zahlen, da verschlägt es mir die Sprache (z.B. 90,- monatlich für einen Anspruch von 1500,- bei der Allianz). Risiko und Versicherung sollten auch in Relation stehen).
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 19:18:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo,

      ich arbeite für die Debeka. Wenn Du willst bekommst ein Anbegot von mir geschickt, wird auf jedenfall besser sein als das von der Achener und Münchener, allein schon deshalb, weil wir ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind und in allen Ratings immer Spitzenpositionen einnehmen.
      Desweiteren ist eine Kombination von Berufsunfähigkeitsschutz mit der neuen Basisrente sehr zu empfehlen, da in diesem Fall die Beiträge nach dem neuen Steuerrecht absetzbar..

      Gruß

      Frederik
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 19:27:31
      Beitrag Nr. 37 ()
      an 33

      Warum muss es ein freier,unabhängiger und was weiss ich noch alles Berater sein, welchen man noch gesondert für die Beratung bezahlen muss ? Dann hat man immer noch keinen Vers.-Vertrag. Denn der kommt erst nach Prüfung des Risikos durch die Vers.-Gesellschaft zu Stande. Diese Kosten kann man sich sparen, wenn man das von mir angeregte Verfahren -- mehrere Vertreter von mehreren Gesellschaften -- anwendet. Diese Beratungen sind kostenfrei für den Kunden. Blanca :kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 20:29:51
      Beitrag Nr. 38 ()
      #37
      Du kannst ja gern 80 oder mehr verschiedene Ausschließlichkeitsvertreter kommen lassen, von denen Dir jeder sein Produkt als das Beste verkaufen will und das Angebot der Mitbewerber versucht schlechter darzustellen
      nur um seins an den Mann zu bringen.
      Ob Du mal abgesehen von dem riesigen Zeitaufwand am Ende schlauer bist, wage ich zu bezweifeln.
      Ein freier Makler hat in der Regel fast alle Gesellschaften
      im Programm, so das er für Dich in einer einzigen Beratung
      das für Dich optimale Angebot erstellen kann.
      Seine Bezahlung ist wie auch bei Auschließlichkeitsvertretern
      bei Abschluß in der Versicherungsprämie über die Provision endhalten. Also hier ist nix mit Mehrkosten.
      Zudem hat er in der Regel auch Zugriff auf verschiedene Deckungskonzepte, welche Dir über dem freien Markt verwehrt sind.Zudem haftet er für Fehlberatung und bietet Betreüungsservice.

      Honorarberater mußt Du in der Regel nach Stunden oder Beratungsaufwand bezahlen,ansonsten gilt das selbe wie beim Makler mit der Ausnahme das er keine Provision erhalten söllte,da er ja vom Kunden bezahlt wird und somit auch geziehlter Direktversicherungen und Provisionsfreie Produkte anbieten kann.

      Wie schon unten gesagt, was Vernünftiges bekommt man nun mal nicht umsonst, Ihr geht ja auch nicht nur zur Freude arbeiten.

      Und wenns nix Kosten soll - selber backen und überraschen lassen was rauskommt.

      plapla
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 21:30:00
      Beitrag Nr. 39 ()
      #34 Hallo N.Y.,

      wenn Du das denkst!!! :laugh:

      Ich ziehe mir aber keine 1-2 Jahresgehälter rein, sondern arbeite kontinuierlich das ganze Jahr!

      Viele Grüße
      CreInPhan

      P.S.: Neidisch????
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 21:31:07
      Beitrag Nr. 40 ()
      #32 Hallo Versmann,

      25 Einladungen - es gibt leider nur 2 Verteiler! Sind Sie jeweils 12,5* gelistet???? :laugh:

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 21:32:07
      Beitrag Nr. 41 ()
      #31 Hallo Speltach,

      nein, Du verstehst mich falsch, vielleicht habe ich aber auch unverständlich formuliert.

      Du bist bei den beiden Gesellschaften auf der falschen Veranstaltung!!!

      Das ist nur 2te Wahl!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 21:33:23
      Beitrag Nr. 42 ()
      `36 Hallo Frederike,

      hat die DeBeKa in der Zwischenzeit die drei-Jahres-Regelung geändert???

      VVaG gibt es auch noch mehr!

      Gute Bewertungen bei BU - sehr viele!!!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 21:38:19
      Beitrag Nr. 43 ()
      #37 Hallo Bianca,

      eine freien und unabhängigen Berater musst Du nicht bezahlen - er bekommt sein Geld vom Versicherer. Er nennt sich Versicherungsmakler, ist im Handelsregister eingetragen, hat eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung, dokumentiert und ist treuhänderischer Sachwalter seiner Mandanten. Allerdings gibt es auch dort graue und schwarze Schafe!

      Der Vorteil ist, dass das Risiko ausgeschrieben werden kann, wenn es notweendig ist. Dabei geht es um Gesundheit und ggf. Tätigkeiten.

      Du sparst Dir 40 - 80 Ausschließlickeitsvertreter und -mitarbeiter. Hast eine dokumentierte Beratung, einen haftenden Berater und einen vollständigen Marktüberblick.

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 21:40:07
      Beitrag Nr. 44 ()
      #34 N.Y.

      stündlich - täglich - wie konntest Du das verfolgen. Du hast doch soviel gearbeitet, dass Du es gar nicht mitbekommen konntest! Aber sei beruhigt - du hast Dich verzählt! Außerdem habe ich noch etwas anderes zu tun, ich verdiene mein Geld anders als Du denkst!!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 11:46:02
      Beitrag Nr. 45 ()
      Tja ,da haben wir in #36 genau das, was ich in # 38 beschrieben habe.
      Hatte ich vorher übersehen.
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 12:55:21
      Beitrag Nr. 46 ()
      ?????? Plapla, ich verstehe Dich gerade nicht!!!

      Hattest Du übersehen, dass die DeBeKa, soweit sie es nicht kurzfristig geäöndert hat, relativ ungünstige Regelungen in Ihren BU-Bedingungen hat?

      Oder was meintest Du jetzt?

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Und besten Dank für die Aufklärung!
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 16:33:21
      Beitrag Nr. 47 ()
      #46
      Hatte das Posting #36 vorher gar nicht gelesen sondern gleich auf
      # 37 reagiert. In Bezug auf Ausschließlichkeitsverteter #38,
      passt das wie der Deckel auf den Topf.
      In dem gesammten Posting steht nichts über die berufliche Tätigkeit,Alter,Laufzeit,Deckungsgestaltung etc.
      Aber sind gleich viel besser als die A&M,z.B in der BG1
      mochte ich das mal sehen.
      Vom Bedingungsvergleich will ich gar nicht erst anfangen,
      keinen Bock mir die Finger wund zu tippen.
      Vor allen sollte man auch über die Bedingungen heraussehen,
      ich errinere nur z.B. an die positive Angemessenheitsprüfung bei der Rentenhöhe bei der A&M, aber das ist Dir ja sicher
      bekannt.

      noch mal zu #36, vor allem gleich mit Basisrente, man o man,
      die ist doch höchstens für einen Selbständigen, auf Grund der neuen Steuerreglung evtl. in Betracht zu ziehen
      und dann auch nur mit zusätzlicher Hinterbliebenenabsicherung.
      Aber ich höre mal lieber auf da ich vom Hauptthema abkomme.

      Gruß plapla
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 18:38:38
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hallo :)

      wollte mal bei Euch anfragen wie es mit der Hannoverschen Leben aussieht.

      RisikoLV 100.000,- € bis 65 Jahre + BU mit 1000,- € bis 60 Jahre (bin 44)

      die hatten ja vor ein paar Jahren Probleme.

      Und wie sieht es jetzt aus?

      Bei der RisikoLV sind sie ja unschlagbar (sogar mit Raucher)

      Mich würde ernsthaft Eure Meinung dazu interessieren.

      Gruß rbjd :)
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 20:57:00
      Beitrag Nr. 49 ()
      rbjd,

      hannoversche leben ist V auf Gegeseitigkeit. Probleme hatten sie mit ihren Kapitalanlagen insbesondere bei den Kapitallebensversicherungen, (insbesondere weil sie keine Reserven hatten und immer alles an die Versicherten ausschütten). Dadurch hatten sie zuvor immer mit die höchsten Aussschüttungen bei KLV gehabt. Mittlerweile haben sie die Probleme aber weitgehend in den Griff bekommen, ua. durch eine Fusion. Trotzdem sollte man die KApitalkraft eines Unternehmens bei einer BU Versicherung mit in die Erwägung nehmen.

      Die Probleme dürften aber kaum bei Risikoleben einschlagen. Wegen einer isolierten Riskolebensversicherung würde ich noch einmal Deine Daten bei www.fss-online.de eingeben. Da findest Du garantiert eine noch günstigere.

      Bei der BU hängt es ein bisschen davon ab, welche Bedingungen Du willst. Da gibt es schon Unterschiede, die Hannoversche ist eher "klassisch" ohne wesentlichen Extras, dafür aber sehr preiswert. Wenn Du Sie ernsthaft in Erwägung ziehst, wovon Dir hier bestimmt bald alle Makler abraten werden, rate ich Dir sie über eine Mitgliedschaft und den Gruppenvertrag beim Bund der Versicherten abzuschliessen. Das ist finanziell noch wesentlich günstiger, ausserdem bekommst Du Beratung und im Leistungsfall juristische Unterstützung des BdV falls es Probleme geben sollte, Dir zustehende Leistungen wirklich zu erlangen. Das ist nämlich bei vielen anderen Versicherungen oft ein echtes Problem. Der angegebene Standardpreis BU 1000 und 50.000 Risikoleben kosten einen 45-jährigen Mann 458,- pA. variabel (technisch einjährig kalkuliert und langsam steigend) oder 558,- fest für die gesamte Zeit (allerdings nur bis 60).
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 13:07:29
      Beitrag Nr. 50 ()
      danke Diego2
      :)
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 13:24:18
      Beitrag Nr. 51 ()
      Diego

      Aus Deinen Posting #49 geht der Beruf nicht hervor?
      Laut Finanztest war die HL nicht unter den 26 "sehr gut" getesteten. Beim Krankenpfleger war die HL fast unschlagbar im Beitrag, mehr wollte nur die LV1871.
      So viel zum Thema Direktversicherer.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 13:35:26
      Beitrag Nr. 52 ()
      richtig, das waren nur ein paar allgemeine Infos zur HL.
      Ich kenne ja nicht den Beruf von rbjd !!
      Krankenpfleger wird er wohl nicht sein, sonst hätte er nicht über einen so günstigen Vorschlag der HL geschwärmt.

      Du musst auch sehen, warum die HL beim Finanztest (übrigens auch die LV1871, obwohl letzte bei Franke und Bornberg sehr gut bewertet wird ) relativ schlecht abschneidet: bestimmte Kriterien wie z.B. Nachversicherungsgarantie (für Hausbau, Ehe oder Kinder, Existenzgründung) sind beim Test für die teilwese negative Beurteilung ursächlich. Solche Ereignisse sind aber wieder bei einem 40 jährigen wohl nicht mehr bevorstehend und daher irrelevant.

      Ich zitiere die Kriterien jetzt nur aus dem Kopf (bitte jetzt nicht auf Einzelheiten rumhacken,) ich habe aber damals für mich die LV 1871 entschieden, da für mich die Kriterien der Finanztestabwertungen irrelevant waren. Insofern halte ich die HL (am besten über den BDV wegen der sehr wichitigen juristischen Unterstützung !!!) unter bestimmten Lebensbedingungen und für bestimmte Berufe nicht schlecht.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 15:41:37
      Beitrag Nr. 53 ()
      Muß ich eigentlich einen leichten Rundrücken bei der Aachener angeben wenn dieser vor 8 Jahren festgestellt wurde, aber seitdem nicht mehr in Behandlung war.

      Wie kann ich eine Dynamik von 2% pro Jahr oder 5% jedes 3 Jahr beantragen, wenn auf dem Antrag die Dynamik erst bei 5% anfängt.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 15:53:42
      Beitrag Nr. 54 ()
      Der Dynamikplan wird per PC- Antrag eingegeben.
      Wenn Du in den letzten 5 Jahren keine Beschwerden hattest oder in Behandlung warst, kannst Du die Fragen nicht bejahen und demzufolge brauchst Du keine Angaben zu machen.
      Aber immer schön auf die Formulierung der Fragen achten und im Zweifelsfrei lieber etwas mehr angeben.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 15:59:46
      Beitrag Nr. 55 ()
      speltach,

      das hängt davon ab, was im antrag steht. wenn dort nur alle erkrankungen der letzten 5 Jahre nachgefragt werden, dann auf jeden Fall nicht. wenn dort 10 Jahre steht, würde ich es sicherheitshalber machen, sonst kannst Du nämlich den Versicherungsschutz (wegen Falschangaben im Antrag) riskieren und auch dann Deine BU verweigert bekommen, wenn Du wegen Krebs oder Depression BU wirst.

      Welche Beschwerden hattest Du damals (Rückenschmerzen) ?
      Wie ist die Diagnose gestellt worden ? Wie ist die exakte med. Bezeichnung (cerviakale, thorakale, lumbale ...Kyphose, Lordose, Skoliose ??)
      Wie sah die Behandlung aus ? War überhaupt eine Behandlung notwendig ?

      Ist es eine Behandlung gewesen ? Wird im Antrag nach Erkrankungen oder Behandlungen gefragt ? Wenn die Sache nicht behandelt wurde und nur nach "Behandlungen" aber nicht Erkrankungen gefragt wird, könntest Du evtl. juristisch aus dem Schneider sein, wenn Du deshalb nicht behandelst wurdest. (Bin aber kein Jurist, insofern kann das auch anders interpretiert werden.)
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:04:26
      Beitrag Nr. 56 ()
      Die AM fragt nur 5 Jahre zurück
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:11:00
      Beitrag Nr. 57 ()
      dann auf keinen fall angeben, wenn man deshalb in den letzten 5 Jahren nicht beim Arzt war.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:12:38
      Beitrag Nr. 58 ()
      Der leichte Rundrücken wurde bei der Einstellungsuntersucherung bevor ich die Lehre begann festgestellt.

      Ich war aber in der zwischen Zeit 2 mal krank wegen einer Schulter/Nackenverspannung und nochmals wegen einer Nackenverspannung.

      Folgedes steht im Antrag:
      Sind sie in den letzen 5 Jahren wegen Krankheiten, Beschwerden oder Störungen untersucht, bearten oder behandelt worden (z.B. Knochen, Gelenke, Wirbelsäule (auch Rückenschwerzen) usw.

      Desweitern gibt es noch einen Punkt der folgendermaßen lautet:
      Bestehen geistige oder Körperliche Behinderungen (z.B. Rückgratverkrümmung, Bandscheibenbeschädigung)


      Was soll das genau beudeuten: Der Dynamikplan wird per PC- Antrag eingegeben.

      Und wie kann ihn anderes Beantragen?
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:40:26
      Beitrag Nr. 59 ()
      Ich vermute Du musst den "Rundrücken" angeben, da "Rückgratverkrümmung" eine Verkrümmung der Wirbelsäule bedeutet und "Rundrücken" vermutlich nichts anderes ist.
      Die Bezeichnung "Rundrücken" wird allerdings nicht im ärztlichen Sprachgebrauch verwendet.

      Alle BEhandlungen, die in den letzten 5 Jahren stattgefunden haben (auch die Schulter/Nackenverspannungen mit Arbeitsunfähigkeit), musst Du angeben.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 18:05:17
      Beitrag Nr. 60 ()
      Exakt,

      der Rundrücken ist aufgrund der Frage: "Bestehen geistige oder Körperliche Behinderungen (z.B. Rückgratverkrümmung, Bandscheibenbeschädigung)" eindeutig anzugeben. Hier sollte ein ärztlicher Befundbericht eingeholt werden, der die aktuelle Situation unter dem gesichtspunkt der damaligen Ergebnisse darstellt.

      "Ich war aber in der zwischen Zeit 2 mal krank wegen einer Schulter/Nackenverspannung und nochmals wegen einer Nackenverspannung." Hier sollte mit einem Vordruck die genaue ärztliche Diagnose in Form einens Befundberichtes nach 75 GOÄ (Diagnose/Therapie/Prognose) bei Arzt eingeholt werden. Persönliches Erscheinen ist äußerst empfehlenswert, damit der Arzt es selbst macht!!!!

      Das Thema führt zum Ausschluss und damit scheidet die A+M aus, weil die LA-Formulierungen der A+M nicht gut sind. Da gibt es wesentlich bessere Regelungen!

      Wie immer - erst die Versicherung ausgesucht und dann über Gesundheitsfragen nachgedacht - der Weg ist falsch!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 19:31:53
      Beitrag Nr. 61 ()
      Und welche Versicherungen sind in wegen den Gesundheitsfragen vorzuziehen.
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 16:32:54
      Beitrag Nr. 62 ()
      Hallo Speltach,

      es geht nicht um die Gesundheitsfragen. Wegen Rücken fragen alle Gesellschaften detailliert nach. Das sind immerhin über 25% aller Leistungsfälle!

      Es geht um die Annahmekondition und die genaue Formulierung der Leistungsausschlüsse.

      Und da gibt es eine sehr gute Gesellschaft die besser formuliert. Und da gibt es sogar Abweichungen von Makler zu Makler. Hintergrund ist die Quialität der Kontakte die ein Makler hat oder nicht.

      Ansonsten ist das mein KnowHow, das ich meinen Mandanten zur Verfügung stelle. Also denen, die Ihre Versorgungswünsche über mich eindecken wollen!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 16:45:21
      Beitrag Nr. 63 ()
      moin,
      weiß jemand, wie bei einer BU mit überschüsse in fonds die ablaufleistung versteuert wird? ist diese gestaltung hartzsicher?
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 20:24:18
      Beitrag Nr. 64 ()
      Hallo,

      nach der allgemeinen Auffassung und der bisherigen Interpretation der Gesetze - steuerfrei. Die WWK gibt das sogar schriftlich, allerdings unter einem gewissen Vorbehalt.

      Viele machen jetzt Produkte auf Risikobasis, bei der die Überschüsse nicht sofirt gutgeschrieben, sondern angesammelt werden.

      Eine Frage der Zeit bis das BFM reagiert!

      Im Prinzip ist das aber sehr intransparent und man muss einige Besonderheiten kennen. M.E. ist die Sofortverechnung und die private Ansammlng besser!

      Hart sicher dürfte das Fondsguthaben nicht sein! Ist aber eine Interessante Frage die ich gerne aufgreife!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 22.01.05 10:05:58
      Beitrag Nr. 65 ()
      moin,
      bleibt die bu denn bestehen, wenn man das fondsvermögen während der laufzeit hartzbedingt auflösen müsste oder ist die versicherung damit gekündigt?
      Avatar
      schrieb am 22.01.05 13:10:30
      Beitrag Nr. 66 ()
      Hallo,

      ich sagte, dass ich die Frage gerne aufgreife. Das heißt, dass ich das mit ein paar Experten nächste Woche diskutiere und die mutmaßliche Lösung einstelle!

      Aber ein paar Tage dauert das i.d.R. Wir sprechen von völlig neuen Gesetzen, die erst interpretiert werden müssen!

      Viele Grüße
      CreInPhan


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