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    Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.01.05 16:09:20 von
    neuester Beitrag 12.01.05 08:18:30 von
    Beiträge: 12
    ID: 942.149
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      Avatar
      schrieb am 10.01.05 16:09:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hab schon mal unter Immoblien folgenden Thread eröffnet aber noch keine wirklich zufriedenstellenden Antworten bekommen. Vielleicht kann mir hier einer Helfen.

      Hi @all

      hätte mal ne Frage.

      Ein Bekannter und seine Freundin!(nicht Ehefrau) wollen ein Haus bauen. Sie bringt das Grundstück ein (aus elterlichem Besitz), er stemmt die Kosten fürs Haus. Er liegt über der Bemessungsgrenze, d.h. er bekommt keine Eigenheimzulage.
      Sie studiert, bekommt Bafög und soll als Bauherr(in) eingetragen sein (bzw. ist schon als Antragsteller(in).

      Kann Sie trotzdem Eigenheimzulage beantragen auch wie Sie nachweislich keinen Cent zum Haus bezahlt???

      Danke schon mal..

      Dago
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 16:22:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann Sie trotzdem Eigenheimzulage beantragen auch wie Sie nachweislich keinen Cent zum Haus bezahlt

      beantragen kann sie, sie wird aber kein Geld bekommen, da es an den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten fehlt.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 17:16:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      und wenn sie die kohle hätte bekäme sie kein bafög mehr !! ??
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 17:28:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      dürfte sie erhalten, wenn sie als Bauherr eingetragen ist wird sie wahrscheinlich zu 50% Besitzer sein, damit steht ihr die Eigenheimzulage für 50% der Anschaffungskosten zu. Anspruch hat nur der Besitzer der selbstgenutzten Wohnung, als solcher ist sie auch eingetragen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 17:36:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Auf jeden Fall beim Finanzamt nachfragen !!

      Aus meiner Sicht stellt sich die Frage, ob sie
      Miteigentümerin am Grundstück ist ? Wenn ja,
      ist sie auch Miteigentümerin des Hauses. Ganz
      ohne Geld wird man ein Haus nicht bauen können,
      also können Kosten nachgewiesen werden. In
      diesem Fall schätze ich, da ihr Einkommen nicht
      über die Bemessungsgrenze fällt, das sie anteilig
      am Eigentum ( In der Regel je ein halb ) auch
      die Eigenheimförderung ( halb )beantragen kann.

      Die neuesten Bafög Regelungen sind mir nicht bekannt,
      aber sicherlich auch spannend ?

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      Avatar
      schrieb am 10.01.05 17:54:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      # 4

      Sie ist Eigentümerin des Grundstücks (siehe #1), daher auch zu 100 % Eigentümerin des Hauses.

      Wenn Sie keinen Cent für den Bau bezahlt, dann gibt es auch keine EHZ.

      Interessant wäre auch eine Schenkung hinsichtlich des Gebäudewertes, da es ja an einer Gegenleistung fehlt.

      Der Grundstückswert dürfte sicherlich für das Bafög interessant werden. Wurde wahrscheinlich gar nicht angegeben.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 19:25:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      @mitnehmer

      Was mach Dich so sicher ?

      Wie sehe es denn auch wenn ein Ehepaar (Gütertrennung)
      ein Haus baut. Der Mann nimmt die Finanzierung auf
      die eigene Kappe ohne Unterschrift der Ehefrau.
      Der Kaufvertrag vom Grundstück wird von den Eheleuten
      beurkundet.Getrennte Steuerveranlagung.

      Wie wäre es dann ??
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 20:59:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      # 7

      Was mach Dich so sicher ?

      siehe #1 : "Sie bringt das Grundstück ein (aus elterlichem Besitz)"

      Wie sehe es denn auch wenn

      ist hier nicht gefragt. Beide sind nicht verheiratet
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 22:17:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Macht Sinn , hast wahrscheinlich Recht !
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 13:00:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke schon mal vorab, das mit der Schenkung vom Grundstück bzgl. Bafög werd ich ihr mal schleunigst mitteilen. Daran hat glaube ich noch keiner Gedacht:eek:

      Halte euch weiter auf dem laufenden.

      mfg

      Dago
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 20:47:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      "Auf Veranlassung der Aufsichtsbehörden haben die Ämter für Ausbildungsförderung für alle Förderungsbezieher einen Datenabgleich mit dem Bundesamt der Finanzen (BfF) durchzuführen.

      Ergibt dieser Vergleich der dort gespeicherten Zinseinnahmen des Auszubildenden mit den beim Amt für Ausbildungsförderung angegebenen Vermögenswerten Differenzen, sind in Rückforderungsverfahren für abgelaufene Zeiträume und Bußgeld- oder (in gravierenden Fällen) Strafverfahren wegen des Mißbrauchs von Sozialleistungen unausweichlich.

      Bitte geben Sie daher zur Vermeidung solcher Konsequenzen in jedem Antrag Ihre Vermögenswerte vollständig und richtig an und informieren Sie sich im Zweifel bei ihrem Amt für Ausbildungsförderung."
      Avatar
      schrieb am 12.01.05 08:18:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Da hat mal wieder eine Kluge einen Dummen gefunden oder um 1000 Euro Steuern zu sparen werden 10000 Euro aus dem Fnester geworfen.

      Hat der Bekannte sich schon mal Gedanken gemacht, was im Falle einer Trennung passiert? Was hat er dann in den Händen?

      Haben Sie geprüft, ob nicht auch Schenkungssteuer anfällt?

      Die saubere Lösung ist: Sie baut das Haus und er leiht ihr das Geld. Dann hat sie auch sofort Herstellungskosten für die EHZ.


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