Gutmensch - Richter - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.01.05 20:00:33 von
neuester Beitrag 10.01.05 22:08:53 von
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Das Kölner Urteil ist eine Lachnummer“
07:43 Uhr
GUMMERSBACH / KÖLN. Das Urteil gegen die „Schlecker-Bande“ ist vielen oberbergischen Polizeibeamten am Samstagmorgen bei der Zeitungslektüre auf den Magen geschlagen. „Solche Urteile sind eine Lachnummer, die für schallendes Gelächter vor allem im Kosovo und ganz Südeuropa sorgen“, meint der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Wilfried Albishausen.
Zu Bewährungsstrafen zwischen 10 und 22 Monaten wegen Bandendiebstahls hat das Kölner Landgericht unter Vorsitz von Richter Heinz Hemmers am vergangenen Freitag die acht Angeklagten der „Schlecker-Bande“ verurteilt. Lediglich ein Angeklagten wird abgeschoben. Die Begründung für die milde Strafe: Die Staatsanwaltschaft habe sich wegen Überlastung mit der Verteidigung auf ein schnelles Verfahren geeinigt.
Das bringt nicht nur die Kriminalisten der Sonderkommission, die in sechsmonatiger Kleinarbeit der Bande auf die Spur gekommen war, auf die Palme. Albishausen und sein Vize Rolf Jaeger sprechen vom „bevorstehenden Kollaps der Strafjustiz“. Die unzureichende Personalausstattung prangere man seit Jahren an. Albishausen: „Es kann nicht sein, dass Täter mehr oder weniger ungestraft davon ziehen, wie in diesem Fall die acht im Oberbergischen wohnenden, und im Bundesgebiet aktiven Angeklagten.“
Oberbergs BDK-Chef Kay Wegermann spricht von einem Schlag ins Gesicht der Fahnder. 600 Überstunden seien von der Sonderkommission für den Papierkorb geleistet worden: „Offenbar darf die Verfolgung von Kriminellen nichts mehr kosten. So verlieren die Geschädigten den Glauben an die Gerechtigkeit.“
Unter dem Strich standen in der Anklage 19 Einbrüche in Schlecker- und andere Supermärkte. Das Landeskriminalamt stellte 70 ähnlich gelagerte Fälle mit Millionen-Schaden fest. Albishausen schließt nicht aus, dass die Verurteilten für weitere Taten verantwortlich sind: „Sie sind arbeitslos und lebten davon“.
Ein halbes Jahr ermittelten die Fahnder aus Leverkusen, Bergisch Gladbach, Siegburg und Gummersbach gegen die Schlecker-Bande, ehe die Verdächtigen im März 2004 auf frischer Tat in Zusammenarbeit mit einem Spezialeinsatzkommando in Bayern festgenommen worden waren. Nur wenige Wochen saßen die Verdächtigen in U-Haft - dank der insgesamt 19 Anwälte.
Vor dieser geballten Verteidigeransammlung habe die Staatsanwaltschaft kapituliert, meint der BDK-Landeschef. Das Urteil mit den Bewährungsstrafen sei quasi ein Freispruch. Albishausen: „Das Urteil ist eine Missachtung des Strafrechts, der kriminalpolizeilichen Arbeit und des Mehrheitswillens der Bevölkerung. Es offenbart die Hilflosigkeit unseres Rechtsstaates. Es zeigt aber auch Straftätern, dass sich Kriminalität offensichtlich lohnt. Für Straftäter ist es eher eine Ermutigung zu weiteren Beutezügen.“
Der BDK-Landeschef und sein Vize, die auch das NRW-Justizministerium und den Ministerpräsidenten einschalteten, fordern abschließend die Staatsanwaltschaft auf, das Urteil anzufechten, „da es nicht unter rechtsstaatlichen Bedingungen zustande gekommen ist“. (fd)
(KR)
quelle:rundschau-online
07:43 Uhr
GUMMERSBACH / KÖLN. Das Urteil gegen die „Schlecker-Bande“ ist vielen oberbergischen Polizeibeamten am Samstagmorgen bei der Zeitungslektüre auf den Magen geschlagen. „Solche Urteile sind eine Lachnummer, die für schallendes Gelächter vor allem im Kosovo und ganz Südeuropa sorgen“, meint der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Wilfried Albishausen.
Zu Bewährungsstrafen zwischen 10 und 22 Monaten wegen Bandendiebstahls hat das Kölner Landgericht unter Vorsitz von Richter Heinz Hemmers am vergangenen Freitag die acht Angeklagten der „Schlecker-Bande“ verurteilt. Lediglich ein Angeklagten wird abgeschoben. Die Begründung für die milde Strafe: Die Staatsanwaltschaft habe sich wegen Überlastung mit der Verteidigung auf ein schnelles Verfahren geeinigt.
Das bringt nicht nur die Kriminalisten der Sonderkommission, die in sechsmonatiger Kleinarbeit der Bande auf die Spur gekommen war, auf die Palme. Albishausen und sein Vize Rolf Jaeger sprechen vom „bevorstehenden Kollaps der Strafjustiz“. Die unzureichende Personalausstattung prangere man seit Jahren an. Albishausen: „Es kann nicht sein, dass Täter mehr oder weniger ungestraft davon ziehen, wie in diesem Fall die acht im Oberbergischen wohnenden, und im Bundesgebiet aktiven Angeklagten.“
Oberbergs BDK-Chef Kay Wegermann spricht von einem Schlag ins Gesicht der Fahnder. 600 Überstunden seien von der Sonderkommission für den Papierkorb geleistet worden: „Offenbar darf die Verfolgung von Kriminellen nichts mehr kosten. So verlieren die Geschädigten den Glauben an die Gerechtigkeit.“
Unter dem Strich standen in der Anklage 19 Einbrüche in Schlecker- und andere Supermärkte. Das Landeskriminalamt stellte 70 ähnlich gelagerte Fälle mit Millionen-Schaden fest. Albishausen schließt nicht aus, dass die Verurteilten für weitere Taten verantwortlich sind: „Sie sind arbeitslos und lebten davon“.
Ein halbes Jahr ermittelten die Fahnder aus Leverkusen, Bergisch Gladbach, Siegburg und Gummersbach gegen die Schlecker-Bande, ehe die Verdächtigen im März 2004 auf frischer Tat in Zusammenarbeit mit einem Spezialeinsatzkommando in Bayern festgenommen worden waren. Nur wenige Wochen saßen die Verdächtigen in U-Haft - dank der insgesamt 19 Anwälte.
Vor dieser geballten Verteidigeransammlung habe die Staatsanwaltschaft kapituliert, meint der BDK-Landeschef. Das Urteil mit den Bewährungsstrafen sei quasi ein Freispruch. Albishausen: „Das Urteil ist eine Missachtung des Strafrechts, der kriminalpolizeilichen Arbeit und des Mehrheitswillens der Bevölkerung. Es offenbart die Hilflosigkeit unseres Rechtsstaates. Es zeigt aber auch Straftätern, dass sich Kriminalität offensichtlich lohnt. Für Straftäter ist es eher eine Ermutigung zu weiteren Beutezügen.“
Der BDK-Landeschef und sein Vize, die auch das NRW-Justizministerium und den Ministerpräsidenten einschalteten, fordern abschließend die Staatsanwaltschaft auf, das Urteil anzufechten, „da es nicht unter rechtsstaatlichen Bedingungen zustande gekommen ist“. (fd)
(KR)
quelle:rundschau-online
Ja, das ist das Ergebnis eines zahnlosen Rechtsstaat! Erlaube dir einmal als Otto-Normalverbraucher ein Vergehen oder eine kleine Ordnungswidrigkeit!
Dann spürst du aber die Mühlen des Gesetzes!
Dann spürst du aber die Mühlen des Gesetzes!
Wer hat eigentlich die 19 Anwälte bezahlt?
Auch der Steuerzahler?
Auch der Steuerzahler?
@Chevalier
Mit Deiner Kritik hast Du ja vollkommen recht. Aber muss das unter so einer Überschrift laufen??
Ist "Gutmensch" bei Dir das selbe wie "Schwachkopf"???
Die Verwendung von falschem Vokabular hat schon viel Unheil angerichtet.
Geh in Dich Casanova!
Gruß Paul
Mit Deiner Kritik hast Du ja vollkommen recht. Aber muss das unter so einer Überschrift laufen??
Ist "Gutmensch" bei Dir das selbe wie "Schwachkopf"???
Die Verwendung von falschem Vokabular hat schon viel Unheil angerichtet.
Geh in Dich Casanova!
Gruß Paul
@Paulsche
Gutmensch, der
Definition
Im allgemeinen wird das Wort auf das französische Wort bonhomme (=gutmütiger Trottel) zurückgeführt und in gleicher oder ähnlicher Bedeutung benutzt.
Passt doch!
Gutmensch, der
Definition
Im allgemeinen wird das Wort auf das französische Wort bonhomme (=gutmütiger Trottel) zurückgeführt und in gleicher oder ähnlicher Bedeutung benutzt.
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